Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe “Stärkung der Studierendenschaften” (AG Stärkung der Studierendenschaften) ein. Die AG Stärkung der Studierendenschaften befasst sich mit der Ausarbeitung eines Beschlussvorschlags zur Stärkung der Studierendenschaften und entwickelt im Anschluss eines möglichen Grundlagenbeschlusses Umsetzungsstrategien.
Die Grundlage der Arbeit der Arbeitsgruppe sind die folgenden Aussagen:
- Wir wollen in unserer Positionierung nicht mit dem Namen “Verfasste Studierendenschaft” auftreten
- Den Studierendenschaften soll die Möglichkeit gegeben sein, Mitgliedsbeiträge zu erheben
- Wir wollen, dass soziale Möglichkeiten zur Befreiung von (möglichen) Mitgliedsbeiträgen möglich sind, ein Austritt aus einer Rechtskörperschaft aber nicht möglich ist.
- Wir wollen die Finanzierung der Studierendenvertretungen durch den Staat weiterführen und ggf. noch ausweiten.
- Studierendenvertretungen sollen sich entscheiden können, ob sie eine “rechtsfähige Studierendenschaft” mit Satzungshoheit gründen wollen.
- Es soll nicht möglich sein, aus der Studierendenschaft auszutreten (unabhängig von möglichen Gebühren)