Bayerns Hochschulen stehen im Zentrum des gesellschaftlichen Diskurses, indem sie Begegnungen zwischen diversen Gruppen fördern und als Foren für den Austausch einer Vielzahl von Perspektiven, Standpunkten und Forderungen dienen. Wir appellieren an alle Stakeholder:innen der bayerischen Hochschulen und Universitäten, sich aktiv für den Erhalt, die Förderung und die bewusste Gestaltung dieser zentralen Foren des gesellschaftlichen Diskurses einzusetzen. Nur durch gezielte Maßnahmen, die Diversität unterstützen und nicht einschränken, kann ein vielfältiges Miteinander gewährleistet werden. Es müssen Schwerpunkte gesetzt werden, die Feindseligkeit gegen einzelne Gruppen, wie beispielsweise queere und insbesondere trans* Personen, Frauen, Ausländer:innen, oder Menschen mit Beeinträchtigungen an den bayerischen Hochschulen bekämpfen, und zeigen, dass bayerische Hochschulen und Universitäten offene und transparente Orte kultureller Vielfalt sind.
Ein wichtiger Themenkomplex hierbei ist der sprachliche Umgang im Forschungs‑, Lehr- und Lernkontext. Gewaltfreie, auf Augenhöhe stattfindende Kommunikation sollte schon längst den Dialog prägen, doch auch darüber hinaus gilt es, einiges zu beachten. Inklusive Sprache, die alle Menschen einschließt, fördert ein offenes Miteinander, in dem Menschen ihre persönliche Identität frei leben dürfen und keine Angst vor Ächtung oder Diskriminierung haben müssen. Ein Verbot inklusiver, gendergerechter Sprache ist an dieser Stelle unhaltbar. Es erschwert die Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit, vernachlässigt die Bedürfnisse und Rechte von Menschen, die sich durch traditionelle Sprachformen nicht oder nur unzureichend repräsentiert fühlen, und diskriminiert zahlreiche Mitglieder der bayerischen Hochschulgemeinschaft.
Mit Blick auf die internationalen Kohorten, die den Austausch innerhalb der Hochschullandschaft so wertvoll ergänzen, wird die Verfügbarkeit englischsprachiger bzw. mehrsprachiger, für die jeweiligen Studiengänge benötigter Inhalte unabdingbar. Doch nicht nur für die internationalen Studierenden braucht es ergänzende, verständliche Kommentierungen. Es braucht sie für alle studienrelevanten Rechtstexte, sodass alle Mitglieder der Hochschulen sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst werden können. Es sind darüber hinaus Aufgaben wie die Nachrüstung zur technischen Barrierefreiheit, gleichermaßen wie unter anderem eine barrierefreie Sprache für Studierende mit Leseschwierigkeiten, die unverzichtbar sind, damit Chancengleichheit erreicht werden kann.
Chancengleichheit darf allerdings nicht bei der Sprache aufhören! Ob barrierefreie Campus oder ein gerechtes, leicht zugängliches BAföG mit angemessenen und ausreichenden Sätzen oder bezahlbarem Wohnraum: Die Hochschullandschaft muss sich maßgeblich entwickeln, damit Menschen unabhängig von ihren Ausgangsbedingungen bei gleicher Eignung die gleiche Chance auf einen akademischen Abschluss haben. Hierzu zählt auch das Vorantreiben der baulichen Barrierefreiheit, die Menschen mit körperlichen und oder psychischen Beeinträchtigungen den Zugang zu Bildung ermöglicht. Nur so können bayerische Universitäten und Hochschulen ihre Verantwortung tragen, allen das Recht auf Bildung zu gewährleisten.
Damit Deutschland und Bayern die Errungenschaften der vergangenen Jahre nicht nur für sich nutzen, sondern im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in alle Welt tragen, ist darüber hinaus der Zugang zu Bildung für geeignete Interessierte aus aller Welt zu gewährleisten. Die Einführung von Studiengebühren ist hierbei ebenso wenig zuträglich wie das Festhalten an ausschließlich deutschsprachigen Studiengängen, die eine Öffnung für kluge Köpfe aller Nationalitäten verhindern. Die Integration von Studierenden aus weiten Teilen der Welt kann somit dem sich hierzulande immer weiter zuspitzendem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Ein abschließender Blick auf die Lehre selbst macht deutlich, wie wichtig ein Fokus auf Diversität in jeder einzelnen Lehrveranstaltung ist. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen, ob aufgrund von Herkunft, familiärer Situation, sozialem Umfeld, Religionszugehörigkeit oder der eigenen Geschlechtsidentität oder Person, dürfen keinen Grund für Chancenungerechtigkeit darstellen. Die niederschwelligen Zugänge zum Nachteilsausgleich und weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Studierende mit Beeinträchtigungen müssen angeboten werden.
Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam unsere bayerische Hochschullandschaft vorantreiben und nachhaltig zukunftsfähig machen, indem wir sie an heutige Bedürfnisse unserer Gesellschaft anpassen — damit müssen wir heute anfangen!