Die bayerischen Studierendenvertretungen (StuVen) setzen sich mit viel Engagement und Leidenschaft für ihre Studierenden vor Ort ein. Den aus dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) hervorgehenden Aufgaben gehen sie ausschließlich ehrenamtlich nach. Sie beteiligen sich aktiv in Gremien und darüber hinaus an der Selbstverwaltung der Hochschulen, organisieren inhaltliche sowie kulturelle Veranstaltungen, engagieren sich in den Qualitätsmanagementsystemen der Hochschulen, erstellen Orientierungsangebote und schaffen Gestaltungsräume für alle Studierenden in Bayern – sie sind unverzichtbar.
Bayerische Hochschulen sind divers – das soll auch in der Studierendenvertretung sichtbar werden. Jedoch ist eine ehrenamtliche Mitarbeit für viele Studierende aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten nicht oder nur eingeschränkt möglich. Durch einen katastrophalen studentischen Wohnungsmarkt sowie eine generell hohe Inflationsrate in den vergangenen Jahren können sich viele Studierende ein Ehrenamt nicht oder nur begrenzt leisten.
Trotz der begrenzten staatlichen Mittel, mit denen die Studierendenvertretungen auskommen müssen, zeigen sie ein hohes Maß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Viele Aufgaben, welche von den Studierendenvertretungen geleistet werden, sind aktuell mit großem bürokratischem Aufwand auch seitens der Hochschulen verbunden. Für andere reichen die finanziellen Rahmenbedingungen nicht aus, um beispielsweise unabhängige BAföG-Beratung anbieten zu können und so die Studierendenwerke, wie auch bedürftige Studierende zu entlasten.
Um die Studierendenvertretungen effektiver zu gestalten und eine gerechtere Teilhabe zu ermöglichen, bedarf es Vertrauen und Wertschätzung von Hochschulen und Regierung, sowie einer angemessenen Finanzierung. Die aktuellen Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Teilnahme an der studentischen Vertretung oft nur für finanziell besser gestellte Studierende möglich ist. Einige im Folgenden diskutierte Veränderungen haben das Potential, ein Bayerisches Modell zu schaffen, welches unsere Hochschulen und Universitäten effizienter, innovativer, gerechter, inklusiver und von morgen zukunftsfähiger macht, um die bayerischen Fachkräfte und Verantwortungsträger*innen von morgen auszubilden. Diese braucht es, um unser Bundesland nicht nur zu stärken, sondern besonders um es weiterzuentwickeln und zu fördern. Um Fortschritt zu erreichen, benötigt es einen Impuls, der diesen in Gang setzt.
Zukunftsfähiger macht, um die bayerischen Fachkräfte und Verantwortungsträger*innen auszubilden. Diese braucht es, um unser Bundesland nicht nur zu stärken, sondern besonders um es weiterzuentwickeln und zu fördern. Um Fortschritt zu erreichen, benötigt es einen Impuls, der diesen in Gang setzt.
Selbstverwaltung
Die Herausforderungen, mit denen die Studierendenvertretungen an bayerischen Hochschulen konfrontiert sind, erstrecken sich über verschiedene Bereiche. Von der Abwicklung von Verträgen mit externen Partnern bis hin zur Verwaltung von Finanzmitteln für Fachschaften und den zentralen Studierendenvertretungen ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand erforderlich, der von den Hochschulen bewältigt werden muss.
Des Weiteren sind die Studierendenvertretungen in Bayern derzeit in vielen hochschulübergreifenden Themen, wie beispielsweise studentischer Mobilität oder studentischem Wohnen, auf externe Einrichtungen wie die Studierendenwerke angewiesen. Dies führt dazu, dass sie bei Verhandlungen über wichtige Angelegenheiten, so etwa Semestertickets/dem 29 €-Ticket, Studierendenvertretungen nicht institutionell, sondern höchstens aufgrund von gutwilligen Mitarbeiter*innen aus den jeweiligen Studierendenwerken oder Verkehrsverbünden einbezogen werden.
Es ist an der Zeit, den bayerischen Studierendenvertretungen die Möglichkeit zuzugestehen, eigenständig zu entscheiden, ob sie eine rechtsfähige Studierendenschaft mit Satzungshoheit sein möchten. Durch diese Selbstbestimmung könnten sie gemeinsam mit den Hochschulen angemessene und nachhaltige Strukturen aufbauen, die sowohl den Hochschulen als auch den Studierenden gleichermaßen zugutekommen und unnötig bürokratische Prozesse vereinfacht. Auf einem gemeinsam erarbeiteten, rechtssicheren Grundgerüst und Verständnis würde dann für die jeweiligen StuVen die Möglichkeiten bestehen, sich weitergehende Grund‑, Finanz‑, Wahl- und Geschäftsordnungen selbst zu erlassen. Erst dadurch ergibt sich die Möglichkeit, den Aufgaben aus dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz vollumfänglich nachzukommen.
Chancengleichheit
Die Erfüllung der im BayHIG festgelegten Aufgaben durch die Studierendenvertretungen ist von entscheidender Bedeutung für eine effektive studentische Mitbestimmung an den Hochschulen. Diese sind unter anderem die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange, die Vertretung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen und die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden der Hochschule.
Es bleibt festzustellen, dass es an angemessener Finanzierung und Vergütung fehlt, um diesen Aufgaben gerecht zu werden. Die ehrenamtliche Arbeit der Studierendenvertretungen wird derzeit nicht angemessen entlohnt, was eine deutliche Ungleichheit in der akademischen Selbstverwaltung schafft. So sucht man vergebens nach einer einheitlichen Regelung zu Aufwands-entschädigungen der ehrenamtlichen Arbeit in den Studierenden-vertretungen, die einer Lehrdeputatsreduktion, wie sie bspw. Professor*innen erhalten, gleichkommt. Ein Bayerisches Modell der Partizipation, Innovation und Chancengleichheit ist daher dringend erforderlich, um diese Missstände zu beheben.
Die aktuelle Situation, auch angesichts der hohen Lebens-haltungskosten führt dazu, dass die Mitarbeit in den Studierenden-vertretungen leider hauptsächlich nur für wenige, finanziell privilegierte Studierende möglich ist. Es ist inakzeptabel, dass meistens ein Teilzeitjob notwendig ist, um sich ein Vollzeitstudium überhaupt leisten zu können. Dadurch ist die Kapazität für aktive Teilhabe an der Hochschulgemeinschaft stark beeinträchtigt und die Studierendenvertretungsarbeit nicht repräsentativ in ihrer Diversität.
Eine diverse Studierendenvertretung ist unerlässlich für die umfassende Repräsentation der Studierendenschaft. Ein Bayerisches Modell der Partizipation, Innovation und Chancengleichheit würde es StuVen, und dementsprechend allen Hochschulen Bayerns, ermöglichen, eine bessere Wissensweitergabe und Unterstützung an die zukünftigen Fachkräfte zu leisten. Diversität ermöglicht eine vielfältigere Einbringung in politische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Prozesse, in der marginalisierte Gruppen die Möglichkeit haben, durch die StuVen ein Teil dieser Prozesse zu sein. Eine Diversität an Studierenden, so etwa solche aus nichtakademischen Familien, Internationale und ökonomisch Schwächere, fördern die Perspektivenvielfalt der bayerischen Hochschullandschaft – und somit einen innovativeren, stärkeren Standort Bayern.
Um die akademische Selbstverwaltung zu stärken und eine Chancengleichheit innerhalb der Hochschulgemeinschaft zu fördern, ist es zwingend erforderlich, dass die Studierendenvertretungen Amtstragende in Gremien entsenden können. Diese müssen vergleichbare Entschädigungen erhalten wie Lehrdeputats-reduktionen für Professor*innen oder Mittelbauangehörige. Leider sind Aufwandsentschädigungen durch beispielsweise ECTS-Punkte oder ähnliche Strukturen bisher nur vereinzelt an bayerischen Hochschulen zu finden, nicht gesetzlich verankert und nicht für alle Studiengänge geeignet.
Ein Modell der Möglichkeiten
Ein Lösungsansatz besteht darin, die Studierendenvertretungen durch eine Mitfinanzierung der Studierenden der jeweiligen Hochschulen zu unterstützen, beispielsweise durch einen symbolischen Mitgliedsbeitrag jedes Semester. Gemeinsam mit staatlichen Mitteln eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten und da Weiterbestehen der Studierendenschaften wird gewährleistet, auch für den Fall, dass sich diese gegen die Einführung von Mitgliedsbeiträgen entscheiden.
Sollte eine Hochschulgemeinschaft beschließen, eine eigenständig rechtsfähige Studierendenvertretung zu gründen, so werden alle immatrikulierten Studierenden dieser Hochschule automatisch Teil dieser Vertretung, ohne die Möglichkeit eines Austritts. Für den Fall, dass Mitgliedsbeiträge erhoben werden, muss eine Befreiungs-möglichkeit aus sozialen Gründen gewährleistet sein. Allen Studierenden sollen so gleiche Teilhabe- und Unterstützungs-möglichkeiten geboten und sie dazu ermutigt werden, sich, wenn auch nur passiv, zu beteiligen.
Die Finanzierung der Studierendenvertretungen durch staatliche Mittel bildet einen wesentlichen Teil ihrer finanziellen Basis und sollte als grundlegende Finanzierung dienen, auch für jene Studierendenvertretungen, die keine Mitgliedsbeiträge erheben möchten. Diese Mittel müssen jedoch regelmäßig an die Inflation angepasst und gegebenenfalls ausgeweitet werden, um die angemessene Ausführung der Aufgaben der Studierenden-vertretungen sicherzustellen.
Eine ausreichende Finanzierung ermöglicht es den Studierendenvertretungen, wichtige Dienstleistungen wie eine unabhängige BAföG-Beratung oder die Vergütung einer fest-angestellten Teamassistenz anzubieten, um die Zusammenarbeit mit den Hochschulen zu stärken und die Aufgaben der Studierenden-vertretungen effektiv zu erfüllen. Durch eine angemessene Aufwandsentschädigung der Amtstragenden wird gewährleistet, dass alle studierenden Personen unabhängig von ihrer sozialen oder ökonomischen Situation aktiv an der Gestaltung, akademischen Selbstverwaltung und Interessenvertretung der Hochschul-gemeinschaft teilhaben können.
Somit können Studierendenvertretungen auch eigene, dringendst benötigte Tutorien anbieten, Hochschulgruppen bei ihren Arbeiten unterstützen, kulturelle Veranstaltungen fördern, Begegnungsräume und Diskurse schaffen und unterstützungsbedürftigen studentischen Gruppen, so beispielsweise Studierenden aus dem Ausland, unabhängige Beratung anbieten.
Ein Bayerisches Modell
Die bayerischen Studierendenvertretungen stoßen seit einiger Zeit auf verschiedene Herausforderungen, die die Erfüllung ihrer Auf-gaben erschwert oder gar verhindert. Darunter zählen unter anderem komplizierte bürokratische Prozesse, die fehlende Möglichkeit einer rechtsfähigen Studierendenschaft, mangelnde finanzielle Unter-stützung und eine ausbleibende Vergütung und Wertschätzung ihrer Arbeit.
Die Studentischen Vertretungen sollen die Möglichkeit erhalten, über ihre Rechtsform selbst zu entscheiden. Diese Selbstbestimmung würde es ermöglichen, gemeinsam mit den Hochschulen angemessene und nachhaltige Strukturen zu entwickeln, die sowohl den Hochschulen als auch den Studierenden zugutekommen. Durch die Schaffung eines gemeinsamen rechtlichen Rahmens könnten die Studierendenvertretungen ihre Aufgaben gemäß dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz effektiver erfüllen.
Das Ziel ist nicht der Aufbau von Doppelstrukturen, sondern ein effizientes Ineinandergreifen der Systeme, keine größere Aufgaben-diffusion, sondern effizientere und effektivere Arbeit, sowohl der Studierendenvertretungen als auch und vor allem der Hochschulen und Universitäten deren integraler Teil sie sind. Um eine gerechtere Teilhabe zu ermöglichen, bedarf es einer angemessenen Finanzierung, Wertschätzung und Vertrauen seitens der Hochschulen und der Regierung. Dies könnte durch eine bayernweite Regelung zur Anerkennung von Ehrenamt im Studium, sowie eine Mitfinanzierung der Studierenden, beispielsweise durch einen symbolischen Mitgliedsbeitrag, erreicht werden. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung sollen die Studierendenvertretungen auch mehr Möglichkeiten erhalten, wichtige Dienstleistungen anzubieten, um die Zusammenarbeit mit den Hochschulen zu stärken und die Interessen der Studierenden effektiv zu vertreten.
Ein Bayerisches Modell der Partizipation, Innovation und Chancengleichheit wird die Studierendenvertretungen stärken und die Hochschulgemeinschaft effizienter, inklusiver und zukunfts-gerichteter gestalten. Es ist an der Zeit, dass die Rahmenbedingungen eine, für die Arbeit in den Studierendenvertretungen gerechte, Verbesserung erfahren, welche eine hervorragende, zukunfts-gewandte und vielfältige studentische Mitbestimmung nachhaltig ermöglicht.