Ein Bayerisches Modell der Partizipation, Innovation und Chancengleichheit

BESCHLUSS

Die bay­erischen Studieren­den­vertre­tun­gen (Stu­Ven) set­zen sich mit viel Engage­ment und  Lei­den­schaft für ihre Studieren­den vor Ort ein. Den aus dem Bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz (Bay­HIG) her­vorge­hen­den Auf­gaben gehen sie auss­chließlich  ehre­namtlich nach. Sie beteili­gen sich aktiv in Gremien und darüber hin­aus an der  Selb­stver­wal­tung der Hochschulen, organ­isieren inhaltliche sowie kul­turelle  Ver­anstal­tun­gen, engagieren sich in den Qual­itäts­man­age­mentsys­te­men der Hochschulen,  erstellen Ori­en­tierungsange­bote und schaf­fen Gestal­tungsräume für alle Studieren­den  in Bay­ern – sie sind unverzicht­bar.

Bay­erische Hochschulen sind divers – das soll auch in der Studieren­den­vertre­tung  sicht­bar wer­den. Jedoch ist eine ehre­namtliche Mitar­beit für viele Studierende  auf­grund der hohen Leben­shal­tungskosten nicht oder nur eingeschränkt möglich. Durch einen katas­trophalen stu­den­tis­chen Woh­nungs­markt sowie eine generell hohe  Infla­tion­srate in den ver­gan­genen Jahren kön­nen sich viele Studierende ein Ehre­namt nicht oder nur begren­zt leis­ten.

Trotz der begren­zten staatlichen Mit­tel, mit denen die Studieren­den­vertre­tun­gen  auskom­men müssen, zeigen sie ein hohes Maß an Pro­fes­sion­al­ität und  Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein. Viele Auf­gaben, welche von den Studieren­den­vertre­tun­gen  geleis­tet wer­den, sind aktuell mit großem bürokratis­chem Aufwand auch seit­ens der Hochschulen ver­bun­den. Für andere reichen die finanziellen Rah­menbe­din­gun­gen nicht  aus, um beispiel­sweise unab­hängige BAföG-Beratung anbi­eten zu kön­nen und so die  Studieren­den­werke, wie auch bedürftige Studierende zu ent­las­ten.

Um die Studieren­den­vertre­tun­gen effek­tiv­er zu gestal­ten und eine gerechtere Teil­habe  zu ermöglichen, bedarf es Ver­trauen und Wertschätzung von Hochschulen und Regierung, sowie ein­er angemesse­nen Finanzierung. Die aktuellen Rah­menbe­din­gun­gen führen dazu, dass die Teil­nahme an der stu­den­tis­chen Vertre­tung oft nur für finanziell bess­er gestellte Studierende möglich ist. Einige im Fol­gen­den disku­tierte Verän­derun­gen haben das Poten­tial, ein Bay­erisches Mod­ell zu schaf­fen, welch­es unsere Hochschulen und Uni­ver­sitäten effizien­ter, inno­v­a­tiv­er, gerechter, inklu­siv­er und von mor­gen zukun­fts­fähiger macht, um die bay­erischen Fachkräfte und Verantwortungsträger*innen von mor­gen auszu­bilden. Diese braucht es, um unser Bun­des­land nicht nur zu stärken, son­dern beson­ders um es weit­erzuen­twick­eln und zu fördern. Um Fortschritt zu  erre­ichen, benötigt es einen Impuls, der diesen in Gang set­zt.

Zukun­fts­fähiger macht, um die bay­erischen Fachkräfte und Verantwortungsträger*innen auszu­bilden. Diese braucht es, um unser Bun­des­land nicht nur zu stärken, son­dern  beson­ders um es weit­erzuen­twick­eln und zu fördern. Um Fortschritt zu erre­ichen, benötigt es einen Impuls, der diesen in Gang set­zt.

Selb­stver­wal­tung

Die Her­aus­forderun­gen, mit denen die Studieren­den­vertre­tun­gen an bay­erischen  Hochschulen kon­fron­tiert sind, erstreck­en sich über ver­schiedene Bere­iche. Von der  Abwick­lung von Verträ­gen mit exter­nen Part­nern bis hin zur Ver­wal­tung von  Finanzmit­teln für Fach­schaften und den zen­tralen Studieren­den­vertre­tun­gen ist ein erhe­blich­er bürokratis­ch­er Aufwand erforder­lich, der von den Hochschulen bewältigt  wer­den muss.

Des Weit­eren sind die Studieren­den­vertre­tun­gen in Bay­ern derzeit in vie­len  hochschulüber­greifend­en The­men, wie beispiel­sweise stu­den­tis­ch­er Mobil­ität oder  stu­den­tis­chem Wohnen, auf externe Ein­rich­tun­gen wie die Studieren­den­werke angewiesen.  Dies führt dazu, dass sie bei Ver­hand­lun­gen über wichtige Angele­gen­heit­en, so etwa Semestertickets/dem 29 €-Tick­et, Studieren­den­vertre­tun­gen nicht insti­tu­tionell,  son­dern höch­stens auf­grund von gutwilli­gen Mitarbeiter*innen aus den jew­eili­gen  Studieren­den­werken oder Verkehrsver­bün­den ein­be­zo­gen wer­den.

Es ist an der Zeit, den bay­erischen Studieren­den­vertre­tun­gen die Möglichkeit  zuzugeste­hen, eigen­ständig zu entschei­den, ob sie eine rechts­fähige  Studieren­den­schaft mit Satzung­shoheit sein möcht­en. Durch diese Selb­st­bes­tim­mung kön­nten sie gemein­sam mit den Hochschulen angemessene und nach­haltige Struk­turen auf­bauen, die sowohl den Hochschulen als auch den Studieren­den gle­icher­maßen  zugutekom­men und unnötig bürokratis­che Prozesse vere­in­facht. Auf einem gemein­sam erar­beit­eten, rechtssicheren Grundgerüst und Ver­ständ­nis würde dann für die  jew­eili­gen Stu­Ven die Möglichkeit­en beste­hen, sich weit­erge­hende Grund‑, Finanz‑,  Wahl- und Geschäft­sor­d­nun­gen selb­st zu erlassen. Erst dadurch ergibt sich die Möglichkeit, den Auf­gaben aus dem Bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz  vol­lum­fänglich nachzukom­men.

Chan­cen­gle­ich­heit

Die Erfül­lung der im Bay­HIG fest­gelegten Auf­gaben durch die Studieren­den­vertre­tun­gen  ist von entschei­den­der Bedeu­tung für eine effek­tive stu­den­tis­che Mitbes­tim­mung an den  Hochschulen. Diese sind unter anderem die Vertre­tung der fach­lichen, wirtschaftlichen  und sozialen Belange, die Vertre­tung der geisti­gen, musis­chen, kul­turellen und  sportlichen Inter­essen und die Förderung der Chan­cen­gle­ich­heit der Studieren­den der Hochschule.

Es bleibt festzustellen, dass es an angemessen­er Finanzierung und Vergü­tung fehlt, um  diesen Auf­gaben gerecht zu wer­den. Die ehre­namtliche Arbeit der Studieren­den­vertre­tun­gen wird derzeit nicht angemessen ent­lohnt, was eine deut­liche  Ungle­ich­heit in der akademis­chen Selb­stver­wal­tung schafft. So sucht man vergebens  nach ein­er ein­heitlichen Regelung zu Aufwands-entschädi­gun­gen der ehre­namtlichen  Arbeit in den Studieren­den-vertre­tun­gen, die ein­er Lehrdep­u­tat­sre­duk­tion, wie sie  bspw. Professor*innen erhal­ten, gle­ichkommt. Ein Bay­erisches Mod­ell der  Par­tizipa­tion, Inno­va­tion und Chan­cen­gle­ich­heit ist daher drin­gend erforder­lich, um diese Missstände zu beheben.

Die aktuelle Sit­u­a­tion, auch angesichts der hohen Lebens-hal­tungskosten führt dazu, dass die Mitar­beit in den Studieren­den-vertre­tun­gen lei­der haupt­säch­lich nur für  wenige, finanziell priv­i­legierte Studierende möglich ist. Es ist inakzept­abel, dass meis­tens ein Teilzeitjob notwendig ist, um sich ein Vol­lzeit­studi­um über­haupt leis­ten zu kön­nen. Dadurch ist die Kapaz­ität für aktive Teil­habe an der Hochschul­ge­mein­schaft  stark beein­trächtigt und die Studieren­den­vertre­tungsar­beit nicht repräsen­ta­tiv in  ihrer Diver­sität.

Eine diverse Studieren­den­vertre­tung ist uner­lässlich für die umfassende  Repräsen­ta­tion der Studieren­den­schaft. Ein Bay­erisches Mod­ell der Par­tizipa­tion, Inno­va­tion und Chan­cen­gle­ich­heit würde es Stu­Ven, und dementsprechend allen  Hochschulen Bay­erns, ermöglichen, eine bessere Wis­sensweit­er­gabe und Unter­stützung an die zukün­fti­gen Fachkräfte zu leis­ten. Diver­sität ermöglicht eine vielfältigere  Ein­bringung in poli­tis­che, wis­senschaftliche und wirtschaftliche Prozesse, in der  mar­gin­al­isierte Grup­pen die Möglichkeit haben, durch die Stu­Ven ein Teil dieser  Prozesse zu sein. Eine Diver­sität an Studieren­den, so etwa solche aus nich­takademis­chen Fam­i­lien, Inter­na­tionale und ökonomisch Schwächere, fördern die Per­spek­tiven­vielfalt der bay­erischen Hochschul­land­schaft – und somit einen inno­v­a­tiv­eren, stärk­eren Stan­dort Bay­ern.

Um die akademis­che Selb­stver­wal­tung zu stärken und eine Chan­cen­gle­ich­heit inner­halb der Hochschul­ge­mein­schaft zu fördern, ist es zwin­gend erforder­lich, dass die  Studieren­den­vertre­tun­gen Amt­stra­gende in Gremien entsenden kön­nen. Diese müssen ver­gle­ich­bare Entschädi­gun­gen erhal­ten wie Lehrdep­u­tats-reduk­tio­nen für  Professor*innen oder Mit­tel­bauange­hörige. Lei­der sind Aufwand­sentschädi­gun­gen durch beispiel­sweise ECTS-Punk­te oder ähn­liche Struk­turen bish­er nur vere­inzelt an bay­erischen Hochschulen zu find­en, nicht geset­zlich ver­ankert und nicht für alle  Stu­di­engänge geeignet.

Ein Mod­ell der Möglichkeit­en

Ein Lösungsansatz beste­ht darin, die Studieren­den­vertre­tun­gen durch eine Mit­fi­nanzierung der Studieren­den der jew­eili­gen Hochschulen zu unter­stützen, beispiel­sweise durch einen sym­bol­is­chen Mit­glieds­beitrag jedes Semes­ter. Gemein­sam  mit staatlichen Mit­teln eröff­nen sich dadurch neue Möglichkeit­en und da  Weit­erbeste­hen der Studieren­den­schaften wird gewährleis­tet, auch für den Fall, dass  sich diese gegen die Ein­führung von Mit­glieds­beiträ­gen entschei­den.

Sollte eine Hochschul­ge­mein­schaft beschließen, eine eigen­ständig rechts­fähige  Studieren­den­vertre­tung zu grün­den, so wer­den alle imma­trikulierten Studieren­den  dieser Hochschule automa­tisch Teil dieser Vertre­tung, ohne die Möglichkeit eines Aus­tritts. Für den Fall, dass Mit­glieds­beiträge erhoben wer­den, muss eine  Befreiungs-möglichkeit aus sozialen Grün­den gewährleis­tet sein. Allen Studieren­den sollen so gle­iche Teil­habe- und Unter­stützungs-möglichkeit­en geboten und sie dazu ermutigt wer­den, sich, wenn auch nur pas­siv, zu beteili­gen.

Die Finanzierung der Studieren­den­vertre­tun­gen durch staatliche Mit­tel bildet einen  wesentlichen Teil ihrer finanziellen Basis und sollte als grundle­gende Finanzierung  dienen, auch für jene Studieren­den­vertre­tun­gen, die keine Mit­glieds­beiträge erheben möcht­en. Diese Mit­tel müssen jedoch regelmäßig an die Infla­tion angepasst und  gegebe­nen­falls aus­geweit­et wer­den, um die angemessene Aus­führung der Auf­gaben der  Studieren­den-vertre­tun­gen sicherzustellen.

Eine aus­re­ichende Finanzierung ermöglicht es den Studieren­den­vertre­tun­gen, wichtige  Dien­stleis­tun­gen wie eine unab­hängige BAföG-Beratung oder die Vergü­tung ein­er  fest-angestell­ten Tea­mas­sis­tenz anzu­bi­eten, um die Zusam­me­nar­beit mit den Hochschulen zu stärken und die Auf­gaben der Studieren­den-vertre­tun­gen effek­tiv zu erfüllen. Durch eine angemessene Aufwand­sentschädi­gung der Amt­stra­gen­den wird gewährleis­tet, dass  alle studieren­den Per­so­n­en unab­hängig von ihrer sozialen oder ökonomis­chen Sit­u­a­tion  aktiv an der Gestal­tung, akademis­chen Selb­stver­wal­tung und Inter­essen­vertre­tung der Hochschul-gemein­schaft teil­haben kön­nen.

Somit kön­nen Studieren­den­vertre­tun­gen auch eigene, drin­gendst benötigte Tuto­rien  anbi­eten, Hochschul­grup­pen bei ihren Arbeit­en unter­stützen, kul­turelle  Ver­anstal­tun­gen fördern, Begeg­nungsräume und Diskurse schaf­fen und  unter­stützungs­bedürfti­gen stu­den­tis­chen Grup­pen, so beispiel­sweise Studieren­den aus dem Aus­land, unab­hängige Beratung anbi­eten.

Ein Bay­erisches Mod­ell

Die bay­erischen Studieren­den­vertre­tun­gen stoßen seit einiger Zeit auf ver­schiedene  Her­aus­forderun­gen, die die Erfül­lung ihrer Auf-gaben erschw­ert oder gar ver­hin­dert. Darunter zählen unter anderem kom­plizierte bürokratis­che Prozesse, die fehlende  Möglichkeit ein­er rechts­fähi­gen Studieren­den­schaft, man­gel­nde finanzielle Unter-stützung und eine aus­bleibende Vergü­tung und Wertschätzung ihrer Arbeit.

Die Stu­den­tis­chen Vertre­tun­gen sollen die Möglichkeit erhal­ten, über ihre Rechts­form selb­st zu entschei­den. Diese Selb­st­bes­tim­mung würde es ermöglichen, gemein­sam mit den Hochschulen angemessene und nach­haltige Struk­turen zu entwick­eln, die sowohl den Hochschulen als auch den Studieren­den zugutekom­men. Durch die Schaf­fung eines gemein­samen rechtlichen Rah­mens kön­nten die Studieren­den­vertre­tun­gen ihre Auf­gaben gemäß dem Bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz effek­tiv­er erfüllen.

Das Ziel ist nicht der Auf­bau von Dop­pel­struk­turen, son­dern ein effizientes  Ineinan­der­greifen der Sys­teme, keine größere Auf­gaben-dif­fu­sion, son­dern effizien­tere  und effek­ti­vere Arbeit, sowohl der Studieren­den­vertre­tun­gen als auch und vor allem der Hochschulen und Uni­ver­sitäten deren inte­graler Teil sie sind. Um eine gerechtere  Teil­habe zu ermöglichen, bedarf es ein­er angemesse­nen Finanzierung, Wertschätzung und  Ver­trauen seit­ens der Hochschulen und der Regierung. Dies kön­nte durch eine bay­ern­weite Regelung zur Anerken­nung von Ehre­namt im Studi­um, sowie eine Mit­fi­nanzierung der Studieren­den, beispiel­sweise durch einen sym­bol­is­chen Mit­glieds­beitrag, erre­icht wer­den. Zusät­zlich zur finanziellen Unter­stützung sollen  die Studieren­den­vertre­tun­gen auch mehr Möglichkeit­en erhal­ten, wichtige  Dien­stleis­tun­gen anzu­bi­eten, um die Zusam­me­nar­beit mit den Hochschulen zu stärken und die Inter­essen der Studieren­den effek­tiv zu vertreten.

Ein Bay­erisches Mod­ell der Par­tizipa­tion, Inno­va­tion und Chan­cen­gle­ich­heit wird die Studieren­den­vertre­tun­gen stärken und die Hochschul­ge­mein­schaft effizien­ter, inklu­siv­er und zukun­fts-gerichteter gestal­ten. Es ist an der Zeit, dass die  Rah­menbe­din­gun­gen eine, für die Arbeit in den Studieren­den­vertre­tun­gen gerechte, Verbesserung erfahren, welche eine her­vor­ra­gende, zukun­fts-gewandte und vielfältige stu­den­tis­che Mitbes­tim­mung nach­haltig ermöglicht.

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