Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) spricht sich entschieden gegen den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung aus, die Verwendung von Gendersprache in der offiziellen Hochschulkommunikation zu untersagen. Diese Entscheidung widerspricht dem Prinzip der Inklusion und Chancengleichheit und ignoriert die Bedürfnisse vieler Mitglieder der Hochschulgemeinschaft, insbesondere solange keine adäquate Alternative geboten wird.
„Sprache beeinflusst unser Denken und Handeln“, betont Jakob Sehrig, Sprecher des BayStuRa. „Indem wir gendersensible Sprache verwenden, schaffen wir ein inklusiveres Umfeld, in dem sich alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft respektiert und angesprochen fühlen.“
Die Verwendung gendersensibler Sprache, zum Beispiel in Form von Binnenzeichen, ist ein wesentlicher Schritt zur Sichtbarmachung geschlechtlicher Vielfalt. Traditionelle Formulierungen wie „sehr geehrte Damen und Herren“ oder das generische Maskulinum („Wissenschaftler“) ignorieren nicht-binäre Personen und verstärken Geschlechterstereotype.
„Gendersensible Sprache ist ein wichtiger Baustein, um Diskriminierung abzubauen und Gleichberechtigung zu fördern“, erklärt Isabella Hennessen, Sprecherin des BayStuRa. „Besonders an Hochschulen müssen wir auch in der Sprache der Diversität unserer Gemeinschaft gerecht werden, um eine vielfältige und gerechte Bildungslandschaft zu schaffen.“
Seit der rechtlichen Anerkennung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ in Deutschland ist es unerlässlich, auch nicht-binäre Personen sprachlich einzubeziehen. „Es ist unsere Verantwortung, eine Sprache zu wählen, die alle Menschen einschließt“, so Nils Weber, Sprecher des BayStuRa. „Nur so können wir sicherstellen, dass niemand aufgrund der eigenen Geschlechtsidentität unsichtbar gemacht wird.“
Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert die Bayerische Staatsregierung auf, sprachliche Freiheiten zu wahren und ein Verbot von Gendersprache aufzuheben. Anstatt Vorgaben zu machen, sollte die Nutzung einer inklusiven Sprache gefördert werden, um alle Mitglieder der Gesellschaft ausdrücklich einzubinden und zur Chancengleichheit beizutragen.