Integration von Künstlicher Intelligenz in der Lehre

BESCHLUSS

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) betra­chtet es als selb­stver­ständlich, dass alle Studieren­den einen gle­ich­berechtigten Zugang zu Anwen­dun­gen der Kün­stlichen Intel­li­genz (KI) erhal­ten. Der Zugang ist von entschei­den­der Bedeu­tung, um die Bil­dungschan­cen zu erweit­ern und die Studieren­den auf die Anforderun­gen der Zukun­ft vorzu­bere­it­en. Angesichts der wach­senden Nach­frage nach KI-Kom­pe­ten­zen auf dem Arbeits­markt ist es uner­lässlich, dass Studierende in der Anwen­dung und im kom­pe­ten­ten Umgang mit KI-Tech­nolo­gien gefördert wer­den. Ziel muss es sein, dass KI die Lehre aug­men­tiert, indem sie sie effek­tiv­er und effizien­ter gestal­tet, Lehrkräfte ent­lastet und Studierende adap­tiv zukun­ft­sori­en­tierte Kom­pe­ten­zen bzgl. Möglichkeit­en und Nutzung, aber auch bzgl. Gren­zen und Gefahren von KI entwick­eln lässt.

Regelmäßige Fort­bil­dungsange­bote und Work­shops sind uner­lässlich, um Lehrkräfte im Umgang mit KI-Tech­nolo­gien zu schulen und das damit ver­bun­dene didak­tis­che Poten­zial voll auszuschöpfen. Lehrende soll­ten kon­tinuier­lich ihre Kom­pe­ten­zen hin­sichtlich der neuesten Entwick­lun­gen erweit­ern, um die Möglichkeit­en von KI in der Lehre opti­mal zu nutzen. [1] Zusät­zlich müssen die Auswirkun­gen dieser Fort­bil­dungs­maß­nah­men auf die Lehre und den Kom­pe­ten­z­er­werb der Studieren­den regelmäßig evaluiert wer­den, um sicherzustellen, dass sie den gewün­scht­en Kom­pe­ten­z­er­werb fördern und es den Lehrkräften ermöglichen, KI effek­tiv einzuset­zen.

Zusät­zlich müssen den Studieren­den Weit­er­bil­dungsmöglichkeit­en sowohl zum generellen als auch zum fach­spez­i­fis­chen Umgang mit KI-Tech­nolo­gien ange­boten wer­den, um ihre Fähigkeit­en und ihr Ver­ständ­nis für diese Tech­nolo­gien zu ver­tiefen. Dies stärkt ihre Dig­italkom­pe­ten­zen und bere­it­et sie auf die Anforderun­gen eines dynamis­chen Arbeits­mark­tes vor. Die KI-Studie des Forschungs- und Inno­va­tion­slabors Dig­i­tale Lehre (FIDL) unter­stre­icht die Notwendigkeit ein­er umfassenden Kom­pe­ten­zver­mit­tlung, um den Studieren­den einen sicheren und effek­tiv­en Umgang mit KI zu ermöglichen. [2]

Die Bere­it­stel­lung aus­re­ichen­der finanzieller Mit­tel ist eine grundle­gende Voraus­set­zung, um den Change-Prozess zur Imple­men­tierung und Weit­er­en­twick­lung von KI-Maß­nah­men in der Lehre erfol­gre­ich zu gestal­ten. Dazu gehört die Sich­er­stel­lung der per­son­ellen Ausstat­tung, die Anschaf­fung und Entwick­lung der nöti­gen Tech­nolo­gien sowie die Finanzierung von Schu­lun­gen. Diese Investi­tio­nen sind notwendig, um KI zu inte­gri­eren und die Lehrkräfte sowie die Studieren­den fort­laufend zu qual­i­fizieren. Ohne eine aus­re­ichende Finanzierung beste­ht die Gefahr, dass Hochschulen im wis­senschaftlichen Wet­tbe­werb zurück­fall­en, was die Bil­dungsqual­ität und Wet­tbe­werb­s­fähigkeit des Hochschul­stan­dorts Bay­ern neg­a­tiv bee­in­flussen würde.

Hochschulen müssen KI-Strate­gien entwick­eln, die dynamis­che Reak­tio­nen ermöglichen. Eine langfristige Pla­nung und koor­dinierte Abstim­mung inner­halb der Hochschulen sind uner­lässlich, um den umfassenden und effek­tiv­en Ein­satz von KI zu gestal­ten. Dies erfordert die Par­tizipa­tion aller Beteiligten, eine offene Kom­mu­nika­tion und eine inter­diszi­plinäre Zusam­me­nar­beit. Die Hochschulen sind aufge­fordert, Lehrmod­ule zu entwick­eln, die zukun­ft­sori­en­tierte Kom­pe­ten­zen fördern. Inno­v­a­tive und koop­er­a­tive Lernset­tings sollen dem zugrunde liegen. [3] Regelmäßige Qual­ität­skon­trollen der KI-Sys­teme sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese zuver­läs­sig und effek­tiv arbeit­en und kon­tinuier­lich verbessert wer­den [4].

Um KI erfol­gre­ich in die Lehre zu inte­gri­eren, müssen klare Richtlin­ien für den Daten­schutz und den ethis­chen Umgang sowie für Prü­fungs­for­men entwick­elt wer­den, die den Ein­satz von KI berück­sichti­gen. Diese Richtlin­ien müssen inno­v­a­tive Prü­fungsan­sätze ermöglichen und fördern, die über tra­di­tionelle schriftliche Arbeit­en hin­aus­ge­hen und den Ein­satz mod­ern­er Hil­f­s­mit­tel ein­schließen.

Diese Richtlin­ien gewährleis­ten den ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit per­sön­lichen Dat­en der Studieren­den und ver­traulichen Doku­menten und stellen sich­er, dass die Nutzung von KI in der Lehre nicht nur recht­skon­form, son­dern auch ethisch vertret­bar ist. Dabei wird die Ein­hal­tung der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) als Grun­dan­nahme betra­chtet. Der Deutsche Ethikrat hebt her­vor, dass bei der Nutzung von KI eine Bal­ance zwis­chen tech­nol­o­gis­chem Fortschritt und ethis­ch­er Ver­ant­wor­tung notwendig ist, ins­beson­dere in Bezug auf den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en [5]. Trans­parenz ist dabei von höch­ster Bedeu­tung: Studierende sollen nachvol­lziehen kön­nen, welche ihrer Dat­en ver­wen­det wer­den und welche Entschei­dun­gen darauf basieren.

Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen zum Urhe­ber­recht, Prü­fungsrecht und Daten­schutz sind zu schaf­fen, die den Ein­satz von KI-Tech­nolo­gien reg­ulieren und verbindliche, zuver­läs­sige Regeln ermöglichen. Hochschulen müssen fes­tle­gen, in welchem Umfang und in welch­er Form KI in Lehrver­anstal­tun­gen und Prü­fun­gen einge­set­zt wer­den soll. Die FIDL-KI Studie weist auf die Bedeu­tung ein­er klaren rechtlichen Rah­mung hin, um den Ein­satz von KI rechtssich­er und ethisch ver­ant­wortlich zu gestal­ten [2].

Der Umgang mit KI muss als fort­laufend­er Prozess betra­chtet wer­den, der kon­tinuier­lich angepasst und verbessert wird. Regelmäßige Evaluierun­gen und Über­ar­beitun­gen der Strate­gien und Meth­o­d­en sind erforder­lich, um auf neue Entwick­lun­gen und Her­aus­forderun­gen reagieren zu kön­nen. Eine inter­diszi­plinäre Zusam­me­nar­beit ist zu fördern, um den Wis­senstrans­fer und die Ver­bre­itung inno­v­a­tiv­er Anwen­dun­gen sicherzustellen. [6]

 Eine inno­va­tions­fre­undliche Kul­tur muss gefördert wer­den, unter anderem indem Studierende aktiv in die Nutzung und Entwick­lung von KI-Anwen­dun­gen einge­bun­den wer­den. Dies schließt die Ver­mit­tlung eines kri­tis­chen Umgangs mit KI, ins­beson­dere gen­er­a­tiv­er ein, statt solche Tech­nolo­gien zu ver­bi­eten. Die Par­tizipa­tion der Studieren­den in der Anschaf­fung, Entwick­lung, und Nutz-ung von KI-Anwen­dun­gen ist entschei­dend, um deren Per­spek­tiv­en und Bedürfnisse zu berück­sichti­gen. Darüber hin­aus erhöht die Ein­bindung die Akzep­tanz sowie die Effek­tiv­ität der Tech­nolo­gien. Entsprechend gestal­tete Prozesse tra­gen dazu bei, prax­is­na­he und bedarf­s­gerechte Lösun­gen zu entwick­eln, die den Lern­prozess opti­mieren und eine nach­haltige Imple­men­tierung von KI in der Hochschullehre sich­er­stellen.

Die genan­nten Maß­nah­men sind essen­ziell für die erfol­gre­iche Inte­gra­tion von KI in die bay­erische Hochschullehre. Sie fördern nicht nur die Chan­cen­gle­ich­heit und die Lehrqual­ität, son­dern bere­it­en die Studieren­den opti­mal auf Her­aus­forderun­gen der Arbeitswelt und der Gesellschaft von mor­gen vor. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert die Unter­stützung und Umset­zung dieser Maß­nah­men durch alle betrof­fe­nen Stakeholder*innen, um die Bil­dungs­land­schaft in Bay­ern nach­haltig zu verbessern.

Quellen:

[1] Hochschul­fo­rum Dig­i­tal­isierung, “Hochschul­strate­gie für die Zukun­ft – Dig­i­tal­isierung in Studi­um und Lehre,” 2023. [Online]. Avail­able: https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_AP_66_Leitfaden_Digitale_Barrierefreiheit.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024.

[2] Forschungs- und Inno­va­tion­sla­bor Dig­i­tale Lehre (FIDL), “KI-Studie 2024: Chan­cen und Her­aus­forderun­gen für die Hochschullehre,” 2024. [Online]. Avail­able: https://fidl.education/wp-content/uploads/2024/06/FIDL_KI_Studie_2024_Web.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024.

[3] B. Zinger et al., „Lehrlabor3 — ein Net­zw­erk zur team­basierten Lehren­twick­lung: [Ein­blicke und Ergeb­nisse in ein hochschul- und rol­lenüber­greifend­es Pro­gramm zur Lehren­twick­lung in der Hochschul­bil­dung 05/2022 – 04/2023],“ opus4.kobv.de, Mar. 2023, doi: 10.34646/thn/ohmdok-925.

[4] Hochschul­fo­rum Dig­i­tal­isierung, “Mon­i­tor Dig­i­tal­isierung 360°: Eine umfassende Über­sicht zur Dig­i­tal­isierung in der Hochschul­bil­dung,” 2023. [Online]. Avail­able: https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_AP_68_Monitor_Digitalisierung.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024.

[5] Deutsch­er Ethikrat, “Men­sch und Mas­chine – Her­aus­forderun­gen durch Kün­stliche Intel­li­genz,” 2023. [Online]. Avail­able: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-mensch-und-maschine.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024.

[6] Wis­senschaft­srat, “Hochschul­strate­gien für eine dig­i­tale Zukun­ft,” 2022. [Online]. Avail­able: https://www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9848–22.pdf?__blob=publicationFile&v=14. Accessed: Jun. 7, 2024.

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