Flexibilisierung der Pflichtpraktika

BESCHLUSS

Eine zukun­fts­fähige Hochschu­laus­bil­dung in Bay­ern muss flex­i­ble Rah­menbe­din­gun­gen schaf­fen, die den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den gerecht wer­den. Pflicht­prak­ti­ka sind in vie­len Stu­di­engän­gen, vor allem in Bere­ichen wie Medi­zin und Lehramt, sowie allen Stu­di­engän­gen an Hochschulen für ange­wandte Wis­senschaften unverzicht­bare Bestandteile des Cur­ricu­lums. Die derzeit­ige strik­te Struk­tur solch­er Prak­ti­ka erschw­ert es den Studieren­den jedoch mas­siv, ein­er Erwerb­stätigkeit nachzuge­hen und sich finanziell abzu­sich­ern, da die Prak­ti­ka meist in Vol­lzeit und unbezahlt stat­tfind­en. Diese Rah­menbe­din­gun­gen wider­sprechen zunehmend den Bedürfnis­sen und mod­er­nen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den.

Die finanzielle Belas­tung, die durch Vol­lzeit-Pflicht­prak­ti­ka ohne Vergü­tung entste­ht, bringt viele Studierende in prekäre Sit­u­a­tio­nen. Sie sind darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern, was durch die Vol­lzeit­prak­ti­ka unter derzeit­i­gen Bedin­gun­gen kaum möglich ist.

Studierende brin­gen in Prak­tikum­sphasen bere­its wertvolle Qual­i­fika­tio­nen mit und leis­ten einen pro­duk­tiv­en Beitrag für die jew­eili­gen Prak­tikumsstät­ten. Daher wäre eine Vergü­tung für Prak­ti­ka angemessen sin­nvoll. Der Umstand, dass Studierende bei Prak­ti­ka Erfahrung gewin­nen, kann kein Argu­ment gegen eine Vergü­tung sein, denn auch im Beruf­sleben wer­den Kom­pe­ten­zen erwor­ben. Wir plädieren an den Geset­zge­ber, Anreize zu set­zen, dass auch Pflicht­prak­ti­ka vergütet wer­den, ver­ste­hen aber, dass diese unter den aktuellen Bedin­gun­gen nicht in jedem Fall möglich sind.

Unsere Forderun­gen zur Flex­i­bil­isierung von unbezahlten Pflicht­prak­ti­ka umfassen daher:

  • Anpas­sung der Prak­tikum­szeit­en durch Teilzeit­mod­elle: Ein­führung flex­i­bler Mod­elle, z. B. vier Tage pro Woche, um den Studieren­den einen Tag für Erwerb­stätigkeit­en oder andere Verpflich­tun­gen zu ermöglichen. So kön­nten auch Studierende mit finanziellen oder famil­iären Verpflich­tun­gen die Prak­ti­ka ohne Exis­ten­zäng­ste absolvieren.
  • Indi­vidu­elle Anpas­sungsmöglichkeit­en: Die Prak­tikum­szeit­en soll­ten in Absprache mit den Prak­tikumsstellen an indi­vidu­elle Bedürfnisse angepasst wer­den kön­nen. Dies würde den Studieren­den eine bessere Vere­in­barkeit von Studi­um und per­sön­lichem Umfeld ermöglichen und ihre Aus­bil­dungsqual­ität nicht beein­trächti­gen.
  • Verbesserte Betreu­ung in Prak­ti­ka: Eine angemessene Betreu­ung während der Prak­ti­ka stellt sich­er, dass Studierende auf Augen­höhe inte­gri­ert wer­den und wertvolle Lern­er­fahrun­gen machen. Eine nach­haltige und qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Betreu­ung erhöht den Lern­ef­fekt bei Prak­ti­ka und fördert somit den Kom­pe­ten­z­er­werb erhe­blich.
  • Ermöglichung von Alter­na­tivpro­gram­men bei län­geren Prak­ti­ka: Einige Prak­ti­ka müssen über län­gere Zeit, viel auch im Aus­land, stat­tfind­en. Dies ist prob­lema­tisch, da Studierende meist nicht von ihrer Arbeitsstelle so lange frei bekom­men oder ihre Miete zuhause und im Aus­land zahlen kön­nen. Außer­dem ist diese Form des Prak­tikums unre­al­is­tisch für Studierende mit Fam­i­lien. Daher benötigt es ein Alter­na­tivpro­gramm, das bei solchen (Härte­fällen) greifen kann, um ein Weit­er­studi­um zu ermöglichen.

Die Flex­i­bil­isierung von Pflicht­prak­ti­ka trägt dazu bei, dass alle Studieren­den, unab­hängig von ihrer Lage, die gle­ichen Chan­cen auf eine hochw­er­tige Aus­bil­dung erhal­ten. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat appel­liert daher ein­dringlich an die Poli­tik, eine Reform der Pflicht­prak­ti­ka anzuge­hen, die den aktuellen Her­aus­forderun­gen der Hochschul­land­schaft gerecht wird. Bay­ern muss ein attrak­tiv­er Bil­dungs­stan­dort wer­den, der Vielfalt und Chan­cen­gle­ich­heit aktiv fördert.

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