Grundsatzprogramm BayStuRa 2035

BESCHLUSS

Das vor­liegende Grund­satzpro­gramm dient dem Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rat als strate­gis­che Ori­en­tierung und bietet Mit­gliedern eben­so wie Verantwortungsträger*innen des Gremi­ums einen Rah­men. Das Pro­gramm definiert Ziele und Prinzip­i­en, die als Grund­lage für Entschei­dun­gen und Entwick­lun­gen dienen.

Mit unserem Grund­satzpro­gramm skizzieren wir unsere Vision der Hochschul­land­schaft im Jahr 2035, um ein erstrebenswertes Ziel­bild zu verdeut­lichen. Die sich anschließen­den konkreten Maß­nah­men beschreiben mess­bar und zeitlich fix­iert die notwendi­gen Schritte, die von Studieren­den, Hochschulen und Poli­tik ein­geleit­et wer­den müssen, um die Vision Wirk­lichkeit wer­den zu lassen.

Kurzübersicht

  • Zukun­fts­fähige Lehre – Zukun­fts­fähige Stu­di­engänge inte­gri­eren dig­i­tale Kom­pe­ten­zen und fördern Inter­diszi­pli­nar­ität und prax­is­na­h­es Ler­nen. Prü­fungs­for­mate wer­den mod­ernisiert und die men­tale Gesund­heit von Studieren­den stärk­er berück­sichtigt.
  • Gle­ich­w­er­tigkeit von Lehre und Forschung – Bis 2035 wird päd­a­gogis­che Exzel­lenz bei Beru­fun­gen genau­so hoch gewichtet wie Forschungser­folge. Trans­par­ente Ver­fahren fördern Diver­sität.
  • Nach­haltigkeit Als Quer­schnitts­the­ma ver­ankert, ist sie in allen Bere­ichen mitgedacht. Ziel sind resiliente und kli­ma­neu­trale Hochschulen, in denen für Nach­haltigkeit sen­si­bil­isiert wird.
    • Soziale Nach­haltigkeit – Durch Chan­cen­gle­ich­heit ist Studieren für alle Geeigneten unab­hängig von ihrem finanziellen, kul­turellen und famil­iären Hin­ter­grund möglich. Inklu­sion und Gesund­heit wer­den durch ziel­gerichtete Pro­gramme gefördert.
    • Ökol­o­gis­che Nach­haltigkeit – Ernährung und Mobil­ität sind nach­haltig, Gebäude wer­den energieef­fizient saniert oder gebaut. Die bay­erischen Nach­haltigkeit­sziele wer­den kon­se­quent und erfol­gre­ich umge­set­zt.
    • Ökonomis­che Nach­haltigkeit –Ver­net­zungvon Gebäu­de­nund Zero-Waste-Strate­gien­er­möglichen Opti­mierung von Ressourcenver­brauch. Gebäude und Pro­jek­te wer­den über ihren gesamten Leben­szyk­lus betra­chtet.
  • Hochschu­len­twick­lung
    • Dig­i­tal­isierung – Hochschulen bieten mod­erne Lehrfor­mate und kosten­losen Zugang zu rel­e­van­ter Soft­ware an, während dig­i­tale Prozesse Ressourcen sparen und Abläufe beschle­u­ni­gen.
    • Schw­er­punk­te, Pro­fil­bil­dung und inter­na­tionale Konkur­ren­zfähigkeit – Pro­fil­bil­dung ermöglicht es, exzel­lent in bedarf­s­ges­teuerten Schw­er­punk­ten zu arbeit­en. Das vielfältige Ange­bot bay­erisch­er Hochschulen knüpft an inter­na­tionale Stan­dards an.
    • Kleine Stu­di­engänge – Spezial­isierun­gen, Qual­ität­sansprüche und Prax­is­nähe wer­den gesichert. Inno­v­a­tive Lehre ist ele­men­tar ver­ankert, fachüber­greifende Mod­ule wer­den in ein­er Vor­re­it­er­rolle angenom­men.
    • Bedin­gun­gen für stu­den­tis­che Beschäftigte – Verbesserte Bedin­gun­gen durch angemessene Vergü­tung, Min­destver­tragslaufzeit­en und Mitbes­tim­mung in Per­son­al­räten. Durch struk­turelle Anerken­nung wird Miss­brauch vorge­beugt.
    • Pro­mo­tion an HAWen – Flächen­deck­end und bay­ern­weit wird unter Ein­hal­tung wis­senschaftlich­er Stan­dards die Pro­mo­tion an HAWen autonom möglich.
    • Kul­tur am Cam­pus – Hochschulen sind nicht nur als Ler­nort zu begreifen, son­dern als Orte, an denen Kul­tur insti­tu­tionell gefördert wird. Der Aus­tausch ver­schieden­er Kul­turen und gegen­seit­iges Ver­ständ­nis wird über Inter­ak­tion­sräume ermöglicht.
  • Entwick­lung Studieren­den­vertre­tung und BayStu­Ra
    • Inter­na­tion­al­isierung von Studieren­den­vertre­tun­gen – Alle Studieren­den, ins­beson­dere auch inter­na­tionale, sind inkludiert und ihr Anteil entspricht dem Anteil inter­na­tionaler Studieren­der an den entsprechen­den Hochschulen.
    • Zusam­me­nar­beit Poli­tik und Min­is­teri­um – Stu­den­tis­che Mitbes­tim­mung ist struk­turell einge­bet­tet. Der BayStu­Ra ist zen­trale Schnittstelle in Poli­tik und Min­is­teri­um, auf gle­ich­er Ebene wie Hochschul­ver­bände.
    • Ver­net­zung und deutsch­landweite Koop­er­a­tion – Der BayStu­Ra ist Anlauf­stelle für alle stu­den­tis­chen Anliegen auf Lan­desebene und bietet die Plat­tform zum Aus­tausch der Studieren­den­vertre­tun­gen und des Fachaus­tausches. Für Bun­des­the­men ist er im Län­der­rat aktiv.
    • Mit­sprache auf Hochschulebene – Stu­den­tis­che Mit­sprache ist durch gesicherte Prozesse fest­gelegt, die finanziell aus­re­ichend gestützt sind. Offene Kom­mu­nika­tion aller Hochschul­mit­glieder sichert die Infor­ma­tion­sweit­er­gabe an alle Studieren­den.

Vision der Hochschullandschaft 2035

Forschung, Lehre und Studium

Studierende ler­nen nicht mehr nur für den Abschluss, son­dern zur direk­ten Anwen­dung ihres Wis­sens. Dig­i­tale Kom­pe­ten­zen sind nicht mehr nur ein Zusatz, son­dern ein selb­stver­ständlich­er Bestandteil jedes Stu­di­en­gangs. Studierende arbeit­en unter anderem in inter­diszi­plinären Teams an realen Her­aus­forderun­gen, die in Koop­er­a­tion mit Unternehmen und Forschung­sein­rich­tun­gen entwick­elt wer­den. Prak­tis­che Erfahrun­gen wer­den bess­er anerkan­nt und fließen direkt in die Stu­di­en­leis­tun­gen ein.  Neben fach­lich­er Exper­tise wer­den gezielt Soft Skills wie Kom­mu­nika­tions­fähigkeit, Tea­mar­beit und Kreativ­ität gefördert. Interkul­turelle Kom­pe­tenz ist durch inter­na­tionale Zusam­me­nar­beit und prax­is­na­he Pro­jek­te fes­ter Bestandteil der Aus­bil­dung.

Hochschulen weltweit sind dig­i­tal und organ­isatorisch ver­net­zt, um Studieren­den den Zugang zu glob­alen Ressourcen, Aus­tausch­pro­gram­men und inter­na­tionalen Forschung­spro­jek­ten zu ermöglichen. Virtuelle Net­zw­erke und län­derüber­greifende Koop­er­a­tio­nen erle­ichtern die Zusam­me­nar­beit und schaf­fen ein glob­ales Ler­num­feld. Die enge Zusam­me­nar­beit mit der Wirtschaft stellt sich­er, dass Stu­di­en­in­halte den aktuellen Anforderun­gen des Arbeits­mark­tes entsprechen. Unternehmen sind in die Lehre einge­bun­den, bieten Men­tor­ing-Pro­gramme an und beteili­gen sich an prax­is­na­hen Pro­jek­ten. Studierende prof­i­tieren von frühen Praxis­er­fahrun­gen, wodurch der Über­gang in den Beruf erle­ichtert wird.

Prü­fungs­for­mate haben sich mod­ernisiert: Anstelle star­rer Klausuren ste­hen kom­pe­ten­zori­en­tierte Prü­fun­gen, kon­tinuier­liche Leis­tungs­be­w­er­tun­gen und pro­jek­t­basierte Arbeit­en im Fokus. Das Studi­um ist indi­vid­u­al­isiert und berück­sichtigt unter­schiedliche Lern­typen, Bedürfnisse und Leben­sre­al­itäten der Studieren­den. Ein weit­eres Ker­nan­liegen ist die Berück­sich­ti­gung der men­tal­en Gesund­heit in der Lehre. Beson­ders die Staat­sex­am­i­na wur­den reformiert, um Druck zu reduzieren und nach­haltiges Ler­nen zu fördern. Eine Wis­sens­abfrage des gesamten Stoffs einiger Semes­ter auf wenige Tage find­et nicht mehr statt. Stattdessen wer­den bere­its während des Studi­ums Leis­tun­gen tat­säch­lich anerkan­nt und find­en Aus­druck in vollinte­gri­erten, akkred­i­tierten Bach­e­lor­pro­gram­men. Studierende erhal­ten Unter­stützung durch Men­tor­ing-Pro­gramme, Coach­ing und spezielle Lehrkonzepte, die Resilienz und Acht­samkeit stärken. Ein offen­er Feed­back-Prozess zwis­chen Studieren­den, Lehren­den und Praxispartner*innen ermöglicht außer­dem eine ständi­ge Weit­er­en­twick­lung der Lehrkonzepte. Studierende kön­nen aktiv Ein­fluss auf die Gestal­tung ihres Studi­ums nehmen und tra­gen dazu bei, die Hochschulen kon­tinuier­lich an aktuelle Bedürfnisse anzu­passen.

Berufungen

Auch Beru­fungsver­fahren haben sich verän­dert. 2035 ist die didak­tis­che Kom­pe­tenz bei der Beru­fung von Professor*innen gle­ich­w­er­tiges Kri­teri­um zum wis­senschaftlichen Out­put. Dafür nehmen alle Neu­berufe­nen an vergüteten Fort­bil­dun­gen teil, unter anderem zu den The­men Macht­miss­brauch, inno­v­a­tive Lehre und Nach­haltigkeit. Bei diesen Beru­fungsver­fahren sind Studierende stärk­er beteiligt, wer­den für ihre Aufwände angemessen entschädigt und kön­nen beispiel­sweise ein Vetorecht ausüben. Die Probevor­lesun­gen bei den Beru­fungsver­fahren sind hochschulöf­fentlich. Es sind struk­turelle Maß­nah­men und Anreize imple­men­tiert, damit die Diver­sität der Professor*innenschaft die Diver­sität der Zeit abbildet und auch unter­repräsen­tierte Grup­pen gle­ichgestellt sind.

Nachhaltigkeit

Soziale Nachhaltigkeit

Studierende sind eine diverse Gruppe, die aus den unter­schiedlich­sten Per­so­n­en beste­ht und deren Leben­sre­al­ität stark vari­iert. Im Jahr 2035 kön­nen alle Studieren­den unab­hängig von ihrem vorhochschulis­chen Leben gle­ich­berechtigt und vol­lum­fänglich am Hochschulleben teil­nehmen. Studierende kön­nen unab­hängig von der finanziellen Sit­u­a­tion ihrer Eltern ein Studi­um bestre­it­en und es gibt aus­re­ichend bezahlbaren Wohn­raum für Studierende in der Nähe ihrer Hochschule. Die Lebenser­hal­tungskosten sind von den Förderun­gen, die alle Studieren­den beantra­gen kön­nen, gedeckt und die finanzielle Sit­u­a­tion ermöglicht es, sich in die Gesellschaft einzubrin­gen und am sozialen Leben teilzunehmen. Um die außeror­dentlichen Kosten während eines Pflicht­prak­tikums zu deck­en, wird diese Arbeit grund­sät­zlich vergütet.

Hochschulen sind fam­i­lien­fre­undliche Orte und ermöglichen allen Hochschul­mit­gliedern eine adäquate Betreu­ung von Fam­i­lien­mit­gliedern. Vor­lesun­gen kön­nen mit Kindern besucht wer­den und es gibt Möglichkeit­en zur Indi­vid­u­al­isierung der Stun­den­pläne. Zudem gibt es zuver­läs­sige Betreu­ungsmöglichkeit­en für Kleinkinder und Kinder, um die Teil­nahme der Eltern an allen Hochschul­ver­anstal­tun­gen zu gewährleis­ten. Um eine Teil­nahme aller Studieren­den zu ermöglichen, wer­den hier­für geeignete Lehrver­anstal­tun­gen hybrid ange­boten. Zudem sind Kern­in­halte von Vor­lesun­gen im Nach­hinein online abruf­bar. Eine Prü­fungsleis­tung ist nicht an die Anwe­sen­heit in Vor­lesun­gen gekop­pelt.

Men­schen mit Behin­derun­gen und oder chro­nis­chen und psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen kön­nen an allen Ver­anstal­tun­gen teil­nehmen. Alle Mitarbeiter*innen sind sen­si­bil­isiert für die Leben­sre­al­itäten von Men­schen mit Behin­derun­gen und chro­nis­chen oder psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen. Der Ein­satz von Hil­f­s­mit­teln wie bspw. FM-Anla­gen, die die Hochschulen den Studieren­den anbi­eten kön­nen, sowie Ruheräume, sind an Hochschulen vol­lum­fänglich etabliert, finanziell vom Staat gefördert und die Infra­struk­tur ist dementsprechend an die Bedürfnisse angepasst. 

Assis­ten­ztiere kön­nen mit in die Vor­lesun­gen gebracht wer­den. Studierende mit Ein­schränkun­gen des Hörens haben die Möglichkeit, dass Vor­lesun­gen auch in Gebär­den­sprache über­set­zt wer­den. Roll­stuhlfahrende haben zu allen Hochschul­ge­bäu­den bar­ri­erear­men Zugang und eine zuver­läs­sige und adäquate Pflege und Beleuch­tung der Wege.

Das The­ma Gesund­heit hat einen beson­deren Stel­len­wert in der bay­erischen Hochschul­land­schaft. Ger­ade ein Studi­um kann durch den Leis­tungs­druck und Prü­fungsstress eine gesund­heitliche Belas­tung darstellen. Studierende erleben darum an ihren Hochschulen einen empathis­chen Umgang mit gesund­heitlichen Prob­lematiken. An den Hochschulen gibt es Beratungs- und Aktion­sange­bote, um ein größeres Bewusst­sein für diese The­matik zu schaf­fen und um das cam­pusweite Wohlbefind­en und die men­tale Gesund­heit zu fördern.

Die Hochschulen in Bay­ern sind Orte, an denen Men­schen mit unter­schiedlichen Geschlecht­si­den­titäten, Eth­nien und Reli­gio­nen respek­tvoll behan­delt wer­den. Hochschul­ge­mein­den haben eine offene und empathis­che Hal­tung und konkrete Pläne zur Förderung der Gle­ich­stel­lung. Um Studierende unter­schiedlich­er Glauben­srich­tun­gen zu unter­stützen, gibt es Med­i­ta­tion­sräume, die auch für Gebete oder andere religiöse Prak­tiken genutzt wer­den kön­nen. Auch sind flächen­deck­end Hygie­n­eartikel bere­it­gestellt.

Die Beno­tung der Studieren­den ist unbee­in­flusst von solchen Fak­toren wie Namen, Herkun­ft oder Geschlecht­si­den­tität. Zudem gibt es regelmäßi­gen Aus­tausch unter den Studieren­den und Mitar­bei­t­en­den der Hochschulen zu den unter­schiedlichen Geschlecht­si­den­titäten, Eth­nien und Reli­gio­nen. Die bay­erischen Hochschulen sind tran­skul­turell.

Ökologische Nachhaltigkeit

2035 haben sich auch die Mensen erhe­blich gewan­delt, sie bieten Gerichte aus haupt­säch­lich regionalen und saisonalen Pro­duk­ten an. Die Stan­dard­gerichte sind preiswert, abwech­slungsre­ich und voll­w­er­tige Mahlzeit­en. Außer­dem sind sie veg­an und kli­mascho­nend aus­gelegt. Tierische Beila­gen gibt es option­al dazu, sie stam­men aus der Region und entsprin­gen biol­o­gis­ch­er, art­gerechter Hal­tung. Aller­gene wer­den trans­par­ent gekennze­ich­net und es gibt Alter­na­tivgerichte für Studierende mit Unverträglichkeit­en. Durch eine ökol­o­gisch verträgliche Kreis­laufwirtschaft der gesamten Hochschul­gas­tronomie wird Lebens­mit­telver­schwen­dung min­imiert und urbane Land­wirtschaft einge­bet­tet.

Die Hochschulen informieren alle Hochschu­lange­höri­gen und stärken das Bewusst­sein für nach­haltiges Han­deln. Sie ver­ankern Nach­haltigkeit­s­the­men nicht nur durch eigen­ständi­ge Work­shops und Infor­ma­tion­skam­pag­nen, son­dern inte­gri­eren sie sys­tem­a­tisch und fachüber­greifend in die Cur­ric­u­la sämtlich­er Stu­di­engänge. Dieser ver­net­zte Ansatz gewährleis­tet, dass nach­haltiges Denken und Han­deln kon­tinuier­lich gefördert wer­den und eine selb­stver­ständliche Rolle im akademis­chen All­t­ag ein­nehmen. Zudem unter­stützen regelmäßige Dialog­for­mate und par­tizipa­tive Ver­anstal­tun­gen die aktive Auseinan­der­set­zung mit aktuellen gesellschaftlichen Her­aus­forderun­gen und ermöglichen einen direk­ten Trans­fer von the­o­retis­chem Wis­sen in die prak­tis­che Umset­zung nach­haltiger Konzepte.

Die Mobil­ität von Studieren­den hat sich bis 2035 entschei­dend verbessert: Ein bun­desweit gültiges, kostengün­stiges und bar­ri­erearmes Nahverkehr­stick­et ermöglicht Studieren­den max­i­male Flex­i­bil­ität und erschwingliche Mobil­ität im gesamten Bun­des­ge­bi­et. Darüber hin­aus prof­i­tieren Studierende von speziellen Vergün­s­ti­gun­gen im Fer­n­verkehr, die über­re­gionale Ver­net­zung und Mobil­ität weit­er erle­ichtern. Ein qual­i­ta­tiv hochw­er­tiger, eng­maschig aus­ge­bauter öffentlich­er Nahverkehr gewährleis­tet eine schnelle, kom­fort­able und unkom­plizierte Erre­ich­barkeit der Hochschul­stan­dorte und trägt aktiv zur kli­mafre­undlichen Gestal­tung der Verkehrsin­fra­struk­tur bei.

Die Gebäude der Hochschulen wur­den bis 2035 kon­se­quent nach hohen Stan­dards energieef­fizient, ressourcenscho­nend und bar­ri­erearm saniert, bzw. geplant, errichtet und mod­ernisiert. Dabei nutzen die Hochschulen aktiv die Möglichkeit, eigene Stromerzeu­gung an geeigneten Stan­dorten mit­tels Pho­to­voltaikan­la­gen sin­nvoll und effek­tiv umzuset­zen und somit einen sub­stanziellen Beitrag zur Energiev­er­sorgung zu leis­ten.

Auch das Umfeld der Hochschul­ge­bäude erfüllt ambi­tion­ierte Nach­haltigkeits­stan­dards: Durch großflächige Begrü­nung und den Ein­satz stan­dort­gerechter Pflanzen entste­hen küh­lende, kli­mare­siliente Freiräume, die das Entste­hen urbaner Hitzein­seln ver­hin­dern. Gle­ichzeit­ig bieten diese Grün­flächen wertvolle Leben­sräume für Insek­ten und Klein­tiere und fungieren als Orte der Entspan­nung und Erhol­ung für Studierende.

Für die Mobil­ität auf dem Cam­pus wur­den über­dachte Fahrrad­stellplätze ein­gerichtet, ergänzt durch Ladesta­tio­nen für E‑Bikes. Men­schen mit Behin­derung prof­i­tieren von gut erre­ich­baren, zen­tral gele­ge­nen und in aus­re­ichen­der Anzahl vorhan­de­nen bar­ri­erear­men Park­plätzen, wodurch lange und belas­tende Wege ver­mieden wer­den.

Ökonomische Nachhaltigkeit

Die bay­erischen Hochschulen haben bis 2035 ihre Nach­haltigkeit­sziele kon­se­quent umge­set­zt und dabei ins­beson­dere ökonomis­che Aspek­te tief­greifend berück­sichtigt. So real­isieren sie erfol­gre­ich eine Zero-Waste-Strate­gie, durch welche Ein­weg­pro­duk­te kon­se­quent ver­mieden, Recy­clingquoten max­imiert und organ­is­che Abfälle umfassend kom­postiert wer­den.

Auch das ökonomis­che Denken in Bezug auf Gebäude und Infra­struk­tur wurde verän­dert: Hochschul­ge­bäude wer­den nicht länger allein unter dem Gesicht­spunkt niedriger Baukosten betra­chtet, son­dern ihr gesamter Leben­szyk­lus ein­schließlich langfristiger Instand­hal­tungs­maß­nah­men wird in die Finanzierung und Pla­nung ein­be­zo­gen. Dadurch entste­hen nach­haltige Gebäude, deren Betrieb langfristig kostengün­stiger und ressourcenscho­nen­der ist.

Tech­nol­o­gisch sind bay­erische Hochschulen zu Vor­re­it­ern im Bere­ich intel­li­gen­ter Infra­struk­tur gewor­den: Ein umfassender Ein­satz des Inter­nets der Dinge und mod­ern­er Sen­sorik schafft effiziente und sichere Lern- und Forschung­sumge­bun­gen. Beispiel­sweise erfol­gt die automa­tis­che Steuerung von Heizungs- und Kli­ma­tisierungssys­te­men raum­ge­nau je nach Nutzung, Beleuch­tungssys­teme sind energieef­fizient ver­net­zt und der CO₂-Gehalt in Hörsälen wird kon­tinuier­lich überwacht und opti­miert. In Pilot­pro­jek­ten wie intel­li­gent ges­teuerten Laboren oder dig­i­tal ver­net­zten Bib­lio­theken haben die Hochschulen gezeigt, wie smarte Cam­pus­lö­sun­gen nicht nur Kosten reduzieren, son­dern auch die Abhängigkeit von exter­nen Ressourcen min­imieren und nach­haltiges Wirtschaften unter­stützen.

Hochschulentwicklung

Digitalisierung

Bis zum Jahr 2035 sollen die bay­erischen Hochschulen als erstrebenswertes Beispiel für mod­erne, flex­i­ble und inklu­sive Bil­dungsräume gel­ten. In dieser Vision ver­schmilzt dig­i­taler Fortschritt mit ein­er gelebten Hochschulkul­tur, die Lehre, Ver­wal­tung und Zusam­me­nar­beit auf höch­stem Niveau ermöglicht.

Zukun­ftsweisende dig­i­tale Infra­struk­turen bilden das Rück­grat eines ver­net­zten Hochschul­we­sens. Mod­ern gestal­tete, benutzer­fre­undliche und bar­ri­erearme gemein­same Online­plat­tfor­men gewährleis­ten einen orts- und zeitun­ab­hängi­gen Zugang zu Lehrange­boten, Prü­fun­gen und Ver­wal­tungs­di­en­stleis­tun­gen. Dies schafft nicht nur Trans­parenz, son­dern auch Effizienz sowie eine hohe Qual­ität in allen Bere­ichen.

Inno­v­a­tive Lehr- und Lern­for­mate ermöglichen eine flex­i­ble, inter­diszi­plinäre Zusam­me­nar­beit über Hochschul­gren­zen hin­weg. Durch den geziel­ten Ein­satz von Tech­nolo­gien wie Kün­stlich­er Intel­li­genz und Learn­ing Ana­lyt­ics wer­den indi­vidu­elle Lern­wege unter­stützt und per­son­al­isierte Rück­mel­dun­gen ermöglicht – stets im Ein­klang mit den Prinzip­i­en von Daten­schutz und Chan­cen­gle­ich­heit. So wird eine dynamis­che Ler­numge­bung geschaf­fen, die den Anforderun­gen ein­er glob­al ver­net­zten Wis­sens­ge­sellschaft gerecht wird.

Schwerpunkte, Profilbildung und internationale Konkurrenzfähigkeit

Im Jahr 2035 haben Hochschulen klare Pro­file und sind in ihren jew­eili­gen Fokus­the­men exzel­lent und inter­na­tion­al konkur­ren­zfähig. Der Fokus liegt gle­icher­maßen auf der Forschung wie auf der Lehre, sodass her­aus­ra­gende Forschung geleis­tet und die Aus­bil­dung von Fachkräften mit aus­gewiesen­er Exper­tise gefördert wird. Zur Unter­stützung wird der akademis­che Mit­tel­bau eben­falls gestärkt und sichere Kar­ri­erewege geschaf­fen. Hier­für erhal­ten Hochschulen vom Freis­taat aus­re­ichend Mit­tel, die eine Fokussierung ermöglichen und Schw­er­punk­te stärken.

Die Pro­mo­tion ist an Hochschulen für ange­wandte Wis­senschaft flächen­deck­end bay­ern­weit unter Ein­hal­tung wis­senschaftlich­er Stan­dards möglich. Hier­bei kön­nen die Hochschulen für ange­wandte Wis­senschaft autonom agieren und sind unab­hängig von Uni­ver­sitäten.

Die Pro­fil­bil­dung basiert auf ein­er umfassenden Analyse von Bedar­fen und Beruf­sper­spek­tiv­en in der Gesellschaft – sie bedenkt hier­bei gle­icher­maßen die wirtschaftlichen, kul­turellen und forschung­sori­en­tierten Bedarfe ein­er tragfähi­gen, inno­v­a­tiv­en Demokratie. Ver­schiedene The­men­bere­iche mit entsprechend hohem Bedarf wer­den dabei stets von mehreren Stan­dorten in Bay­ern bedi­ent, sodass eine Wahl des Stu­di­en­stan­dorts möglich ist.  Kleinere Bere­iche und auch ihre jew­eilige Fächerkul­tur und Aus­rich­tung sind in Bay­ern weit­er­hin erhal­ten und wer­den durch spez­i­fisch fokussierte Förderun­gen unter­stützt.

Kleine Studiengänge

Kleine Stu­di­engänge bieten eine her­vor­ra­gende Gele­gen­heit, inter­diszi­plinär mit anderen Fachge­bi­eten zusam­men­zuar­beit­en, Quer­schnitts­the­men diszi­plinüber­greifend zu bear­beit­en und inno­v­a­tive neue Ansätze zu entwick­eln. Sie bieten zudem eine gute und vielfältige Auswahl an Wahlpflicht­fäch­ern, die mit dem Stu­di­en­plan vere­in­bar sind. Hochschulen sind sich bewusst, dass es bei neuen Stu­di­engän­gen schwieriger ist, Prak­tikumsstellen zu find­en. Daher wer­den Werk­stu­den­ten­stellen mit gle­ichem Umfang als Pflicht­prak­ti­ka anerkan­nt, und falls notwendig, gibt es weit­ere Unter­stützungs­maß­nah­men. Es wird so weit wie möglich sichergestellt, dass ein Studi­um tat­säch­lich stat­tfind­et und nicht kurzfristig wegen zu geringer Ein­schrei­bun­gen abge­sagt wird. Sollte dies ein Risiko sein, erhal­ten Bewerber*innen frühzeit­ig Infor­ma­tio­nen über eine mögliche Absage des Stu­di­en­gangs. Für Studierende ist ein Bestandss­chutz bei der Ein­stel­lung eines Stu­di­en­gangs gewährleis­tet. Dazu gehört eine feste Dauer, während der Lehrver­anstal­tun­gen für eingeschriebene Studierende weit­er­laufen müssen, sowie ver­lässliche Über­gangsregelun­gen für Betrof­fene. Die Ein­rich­tung eines Stu­di­en­gangs bein­hal­tet das Com­mit­ment der Hochschule, mit­tel­fristig eine hohe Qual­ität anbi­eten zu kön­nen. Falls ein Stu­di­en­gang nach drei Jahren seine vorher definierten Ziele nicht erre­icht, kann er unter dem Bestandss­chutz der aktiv­en Studieren­den wieder eingestellt wer­den. Es beste­ht eine flex­i­ble Möglichkeit, in einen artver­wandten, größeren Stu­di­en­gang mit entsprechen­der Ver­tiefung zu wech­seln, falls der ursprüngliche Stu­di­en­gang eingestellt wird. Vor der Ein­führung neuer Stu­di­engänge wer­den Akkred­i­tierung­sprob­leme gek­lärt. Kleine Stu­di­engänge bieten zudem eine her­vor­ra­gende Gele­gen­heit, inter­diszi­plinär mit anderen Fachge­bi­eten zusam­men­zuar­beit­en, Quer­schnitts­the­men diszi­plinüber­greifend zu bear­beit­en und inno­v­a­tive neue Ansätze zu entwick­eln. Schließlich wird eine gezielte Förderung sichergestellt, die langfristige Pla­nungssicher­heit und eine Absicherung durch Grund­fi­nanzierung ermöglicht.

Bedingungen für studentische Beschäftigte

Stu­den­tis­che Beschäftigte leis­ten einen wichti­gen Beitrag für Lehre, Forschung und Hochschul­ver­wal­tung. Um ihre Arbeit angemessen zu würdi­gen und prekäre Beschäf­ti­gungsver­hält­nisse zu ver­hin­dern, ist ein bay­ern­weit­er Tar­ifver­trag für stu­den­tis­che Beschäftigte vorhan­den, der verbindlich im Wis­senschaft­szeitver­trags­ge­setz ver­ankert wird. Die Vergü­tung erfol­gt fair und wird regelmäßig, min­destens jährlich, an steigende Leben­shal­tungskosten und Infla­tion angepasst. Min­destver­tragslaufzeit­en schaf­fen notwendi­ge Pla­nungssicher­heit, um die Beschäf­ti­gung mit dem Studi­um vere­in­baren zu kön­nen. Die Studieren­den­vertre­tung kann eine Repräsen­ta­tion der stu­den­tis­chen Beschäftigten ein­richt­en, der sowohl an Studieren­den­vertre­tung ange­bun­den ist und auch Mit­glieder in den Per­son­al­rat entsendet. Stu­den­tis­che Beschäftigte erhal­ten eine gesicherte Mitbes­tim­mung durch ihre Ein­bindung in die Per­son­al­räte. Außer­dem wird eine geschulte Per­son der Hochschule für die Belange stu­den­tis­ch­er Beschäftigter angestellt. Klare Auf­gaben­pro­file stellen sich­er, dass Beschäftigte nicht für fach­fremde Tätigkeit­en oder unbezahlte Über­stun­den einge­set­zt wer­den. Eine verbindliche max­i­male Befris­tungs­dauer während des Studi­ums ver­hin­dert darüber hin­aus dauer­haft prekäre Arbeitsver­hält­nisse.

Kultur am Campus

Der Cam­pus wird kün­ftig nicht nur als Ort des Ler­nens ver­standen, son­dern als ganzheitlich­er Leben­sraum, in dem akademis­che Exzel­lenz, kul­tureller Aus­tausch und mod­erne Infra­struk­tur ineinan­der­greifen. Die Hochschulen in Bay­ern set­zen auf ein bre­it gefächertes Kul­tur­ange­bot, das ins­beson­dere auch an ländlichen Stan­dorten und Satel­liten-Cam­pus aktiv gefördert wird, um allen Studieren­den ein inspiri­eren­des Umfeld zu bieten.

Insti­tu­tionell ver­ankerte Kul­tur­pro­jek­te, interkul­turelle Ver­anstal­tun­gen und the­men­spez­i­fis­che Events schaf­fen ein lebendi­ges Net­zw­erk, das den kreativ­en Dia­log und die Zusam­me­nar­beit zwis­chen unter­schiedlichen Diszi­plinen unter­stützt. Dabei wer­den stu­den­tis­che Kul­tur­grup­pen gezielt gefördert – etwa durch dedi­zierte Inter­ak­tion­sräume und Tre­ff­punk­te, die Raum für kün­st­lerische und gesellschaftliche Ent­fal­tung bieten.

Ergänzend dazu wird der Cam­pus als umfassender Leben­sraum gestal­tet, in dem auch die Basics für einen mod­er­nen All­t­ag selb­stver­ständlich inte­gri­ert sind. Super­märk­te, Cafés, Sport- und Freizeit­ein­rich­tun­gen sowie andere wichtige Ange­bote wer­den in unmit­tel­bar­er Nähe bere­it­gestellt. Gle­ichzeit­ig wird beson­der­er Wert auf attrak­tive Wohn­möglichkeit­en vor Ort gelegt, sodass der Cam­pus zu einem lebendi­gen Stadt­teil wird, in dem Studierende und Mitar­bei­t­ende nicht nur ler­nen, son­dern auch leben und sich ent­fal­ten kön­nen.

Entwicklung Studierendenvertretung und BayStuRa

Im Jahr 2035 sind die Studieren­den­vertre­tun­gen struk­turell so aufgestellt, dass sie alle Studieren­den, ins­beson­dere auch inter­na­tionale Studierende, voll­ständig ein­beziehen. Der Anteil inter­na­tionaler Mit­glieder inner­halb der Studieren­den­vertre­tun­gen entspricht dabei dem Anteil inter­na­tionaler Studieren­der an den jew­eili­gen Hochschulen.

Die Zusam­me­nar­beit zwis­chen der Studieren­den­vertre­tung, der Poli­tik und dem Min­is­teri­um ist klar und effek­tiv geregelt. Die stu­den­tis­che Mitbes­tim­mung wurde ein­deutig etabliert und umfasst sowohl klare Rechte als auch konkrete Pflicht­en für die Studieren­den­vertre­tun­gen. Der BayStu­Ra wird im Auss­chuss für Wis­senschaft und Kun­st zu The­men, die die Inter­essen der Studieren­den betr­e­f­fen, ein­ge­laden und genießt Red­erecht im Auss­chuss. Soll­ten stu­den­tis­che Vertre­tun­gen nicht angemessen in Entschei­dung­sprozesse einge­bun­den sein, existieren ein­deutig definierte Beschw­erde- und Rechtswege, die über interne Lösun­gen hin­aus­ge­hen und somit die Rechte der Studieren­den­vertre­tun­gen sich­ern.

Der BayStu­Ra hat sich als verbindliche Schnittstelle zwis­chen den Studieren­den und der Lan­despoli­tik etabliert und genießt eine ver­gle­ich­bare Stel­lung wie die bay­erischen Hochschul­ver­bünde. Unter­stützt durch eine bezahlte Sekre­tari­atsstelle, wer­den admin­is­tra­tive Auf­gaben wie Delegierten­ver­wal­tung und Ter­min­find­ung effizient organ­isiert. Dadurch entste­hen zusät­zliche zeitliche Kapaz­itäten für die Sprecher*innen, die sich ver­stärkt auf inhaltliche Arbeit und Vertre­tungsauf­gaben konzen­tri­eren kön­nen.

Der BayStu­Ra bildet das zen­trale Rück­grat der hochschulüber­greifend­en Zusam­me­nar­beit der Studieren­den­vertre­tun­gen in Bay­ern. Als etablierte Plat­tform für den Aus­tausch fördert er nicht nur die Kom­mu­nika­tion zwis­chen den Hochschulen, son­dern auch die fach­spez­i­fis­che und the­menüber­greifende Koop­er­a­tion der Studieren­den. Einen bedeu­ten­den Aspekt stellt dabei ins­beson­dere eine dig­i­tale Plat­tform dar, die die Refer­ate der Studieren­den­vertre­tun­gen miteinan­der ver­net­zt. Hier kön­nen Studieren­den­vertre­tun­gen Infor­ma­tio­nen aus­tauschen, Best Prac­tices teilen und gemein­same Pro­jek­te pla­nen. Diese dig­i­tale Infra­struk­tur hat die Abstim­mung­sprozesse erhe­blich vere­in­facht und trägt dazu bei, dass inno­v­a­tive Ideen schnell umge­set­zt wer­den kön­nen.

Seine Arbeits­grup­pen (AGs) sind eine attrak­tive Anlauf­stelle für engagierte Studierende, die gemein­same Pro­jek­te real­isieren und hochschulpoli­tis­che Anliegen voran­brin­gen möcht­en.

Ein weit­eres High­light der Zusam­me­nar­beit sind die regelmäßig stat­tfind­en­den gemein­samen Ver­anstal­tun­gen. Ob hochschulüber­greifende Work­shops, Net­zw­erk­tr­e­f­fen oder große Fachkon­feren­zen – Studierende aus ganz Bay­ern und Deutsch­land kom­men zusam­men, um sich auszu­tauschen, voneinan­der zu ler­nen und gemein­same Anliegen voranzutreiben. Dadurch ist eine lebendi­ge, engagierte und gut ver­net­zte Studieren­den­schaft ent­standen, die ihre Inter­essen wirk­sam vertreten kann.

Darüber hin­aus ist der BayStu­Ra tief in die bun­desweite Ver­net­zung einge­bun­den. Durch seine aktive Rolle im Län­der­rat auf Bun­de­sebene stellt er sich­er, dass die Anliegen bay­erisch­er Studieren­der in gesamt­deutsche Debat­ten ein­fließen. Regelmäßige Sitzun­gen dieses geset­zlich ver­ankerten Län­der­rats ermöglichen es, bil­dungspoli­tis­che Her­aus­forderun­gen auf ein­er bre­it­eren Ebene zu disku­tieren und gemein­sam Lösungsan­sätze zu entwick­eln. Der kon­tinuier­liche Aus­tausch mit anderen Lan­desstudieren­den­vertre­tun­gen sorgt zudem für eine enge Koop­er­a­tion und gegen­seit­ige Unter­stützung in hochschulpoli­tis­chen Fragestel­lun­gen. Gemein­sam mit dem Län­der­rat ver­tritt eine bun­desweite, legit­imierte Studieren­den­vertre­tung die Inter­essen der Studieren­den.

Einheitliche Verankerung und Mitsprache

An jed­er Hochschule wird die Stimme der Studieren­den klar und nach­haltig ver­ankert. Engagierte stu­den­tis­che Vizepräsident*innen und eine gesicherte Beteili­gung in allen Gremien gewährleis­ten, dass The­men, die das stu­den­tis­che Leben betr­e­f­fen, stets im direk­ten Dia­log mit der Hochschulleitung entsch­ieden wer­den. Die Studieren­den­vertre­tun­gen erhal­ten eine ein­heitliche und bedarf­s­gerechte Finanzierung, die ihnen den notwendi­gen Hand­lungsspiel­raum ver­schafft – ergänzt durch die Möglichkeit, durch zusät­zliche Mit­glieds­beiträge eigen­ver­ant­wortlich weit­ere Pro­jek­te zu real­isieren. Ins­beson­dere eigens erwor­bene Mit­tel kön­nen frei aus­gegeben wer­den, solange die Zwecke den Inter­essen der Studieren­den zugutekom­men.

Durch den Aus­bau eigen­er Struk­turen kön­nen die Studieren­den­vertre­tun­gen ihre Ange­bote und Maß­nah­men flex­i­bel gestal­ten und zeit­nah auf die Bedürfnisse der Studieren­den­schaft reagieren. Die Studieren­den­schaften kön­nen entschei­den, ob sie als eigen­ständi­ge, geschäfts­fähige juris­tis­che Per­so­n­en über eine rechtliche Hand­lungs­fähigkeit ver­fü­gen wollen, die ihre Organ­i­sa­tions­frei­heit stärkt. Eine angemessene finanzielle Entschädi­gung für ehre­namtliche Tätigkeit­en, die min­destens dem Min­dest­lohn entspricht, sorgt dafür, dass Engage­ment nicht von der finanziellen Aus­gangslage abhängig ist. Ergänzend dazu wer­den per­son­elle Ressourcen, wie Sekre­tari­atsstellen und stu­den­tis­che Hil­f­skräfte, bere­it­gestellt, um die admin­is­tra­tive Arbeit zu unter­stützen und zu ent­las­ten.

Eine offene und trans­par­ente Kom­mu­nika­tion inner­halb der Hochschulen stellt sich­er, dass alle Studieren­den – auch diejeni­gen, die sich nicht aktiv in Gremien ein­brin­gen – stets umfassend über Entschei­dung­sprozesse und Entwick­lun­gen informiert sind. Durch den Ein­satz mod­ern­er dig­i­taler Tools wird zudem ein kon­tinuier­lich­er Dia­log zwis­chen der Hochschulleitung und der Studieren­den­schaft gefördert. So wird eine Kul­tur der Mitbes­tim­mung geschaf­fen, in der die Inter­essen der Studieren­den als wesentlich­er Bestandteil der Hochschu­len­twick­lung sicht­bar und wirk­sam wer­den.

Konkrete Umsetzungsschritte

Um eine Umset­zung schrit­tweise zu begleit­en, müssen Meilen­steine definiert und fest­gelegt sein, die die Vision Wirk­lichkeit wer­den lassen.

  • Zukun­fts­fähige Lehre
    • Bis 2030 haben alle Hochschulen Beratungsange­bote für Lehrende, um bessere Didak­tik zu ermöglichen.
    • Bis 2030 sind 80 % aller Prü­fun­gen kom­pe­ten­zori­en­tiert.
    • Bis 2035 sind alle Prü­fun­gen kom­pe­ten­zori­en­tiert.
    • Bis 2035 wer­den alle Lehren­den verpflich­t­end regelmäßig in Didak­tik geschult, bevor sie mit der Lehre begin­nen.
  • Gle­ich­w­er­tigkeit von Lehre und Forschung
    • Bis 2030 müssen 100 % der Lehrper­so­n­en verpflich­t­end regelmäßig an Lehrfort­bil­dun­gen zu Macht­miss­brauch­spräven­tion und nach­haltiger Lehre teil­nehmen.
    • Bis 2035 erhal­ten Studierende ein insti­tu­tion­al­isiertes Vetorecht, wenn in Beru­fungsver­fahren nicht aus­re­ichend auf Lehrqual­ität geachtet wurde.
  • Nach­haltigkeit
    • Soziale Nach­haltigkeit
      • Bis 2030 bietet jede Hochschule ein flex­i­bles Betreu­ungsange­bot für Kinder von Studieren­den an.
      • Bis 2030 gibt es Still- und Elternz­im­mer für Men­schen mit Kindern. Diese sind zen­tral und gut erre­ich­bar an den Hochschulen verortet. 
      • Bis 2030 sind alle Pflicht­prak­ti­ka für Studierende mit min­destens Min­dest­lohn vergütet.
      • Bis 2030 ist Studieren für alle durch bedarf­s­gerechte Förderung möglich.
      • Bis 2030 bieten Hochschulen flächen­deck­end nieder­schwellige Beratungsange­bote zur psy­chol­o­gis­chen und phys­i­ol­o­gis­chen Gesund­heit an.
      • Bis 2030 wer­den an allen Hochschulen kosten­freie Perioden‑, Ver­hü­tungsar­tikel und Hygien­e­pro­duk­te und Desin­fek­tion­s­mit­tel für Men­schen mit kör­per­lich­er Beein­träch­ti­gung ange­boten.
      • Bis 2030 gibt es an jed­er Hochschule die Möglichkeit, Uni­sex-Toi­let­ten zu nutzen.
      • Bis 2035 sind alle Hochschul­ge­bäude bar­ri­erearm zugänglich.
      • Gle­ich­stel­lung wird bis 2035 durch bay­ern­weit ein­heitliche Pläne zen­tral vor­angetrieben.
    • Ökol­o­gis­che Nach­haltigkeit
      • Ab 2026 bietet jede Hochschul­men­sa täglich min­destens ein veg­anes und ein veg­e­tarisches Gericht an.
      • Ab 2030 sind veg­ane und veg­e­tarische Gerichte sub­ven­tion­iert und bieten eine gün­stige Alter­na­tive an.
      • Ab 2030 wer­den 90 % aller Lebens­mit­tel region­al, saison­al und nach­haltig beschafft.
      • Bis 2035 sind alle Hochschul­ge­bäude mit Blick auf Nach­haltigkeit zer­ti­fiziert.
    • Ökonomis­che Nach­haltigkeit
      • Bis 2030 gibt es an Hochschulen keine Ein­mal­pro­duk­te mehr, die erset­zbar sind.
      • Ab 2030 wer­den Neubaut­en kon­se­quent über den gesamten Leben­szyk­lus betra­chtet.
  • Hochschu­len­twick­lung
    • Dig­i­tal­isierung
      • Bis 2026 unter­stützen klare Leitlin­ien und der gezielte Ein­satz von KI-Tech­nolo­gien inter­ak­tive Lehrfor­mate, per­son­al­isierte Lern­wege und datengestützte Qual­itätssicherung, ohne in die Bew­er­tung einzu­greifen.
      • Bis 2028 gibt es für alle Lehrver­anstal­tun­gen eine zen­trale, nutzer­fre­undliche und bar­ri­erearme Online-Plat­tform für Lern­ma­te­ri­alien und Unter­la­gen sowie einen orts- und zeitun­ab­hängi­gen Zugang zu Lehre, Prü­fun­gen und Ver­wal­tung.
      • Bis 2030 sollen min­destens 90 % der Ver­wal­tung­sprozesse voll­ständig dig­i­tal­isiert und papier­los sein.
      • Ab 2030 bieten alle Hochschulen indi­vidu­elle, flex­i­ble Lern­for­mate, Teilzei­tange­bote, anerkan­nte Mikroab­schlüsse (Micro Degrees) und uni­ver­sität­süber­greifende Kurse, um lebenslanges Ler­nen zu fördern.
    • Schw­er­punk­te, Pro­fil­bil­dung und inter­na­tionale Konkur­ren­zfähigkeit
      • Bis 2030 sind Pro­mo­tion­spro­gramme an allen HAWen insti­tu­tionell ver­ankert.
      • Bis 2035 haben alle Hochschulen ein klares Pro­fil mit min­destens zwei inter­na­tion­al wet­tbe­werb­s­fähi­gen Schw­er­punk­ten.
      • Der Freis­taat führt jährlich eine Bedarf­ser­he­bung durch, um Schw­er­punk­t­set­zun­gen zu unter­stützen.
    • Kleine Stu­di­engänge
      • Ab 2025 sind Akkred­i­tierung­sprob­leme vor der Ein­führung neuer Stu­di­engänge gek­lärt und ein langfristiges Com­mit­ment der Hochschulen von min­destens 3 Jahren gegeben.
      • Durch einen aus­re­ichen­den Wahlmod­ulkat­a­log, gezielte Förderung, Pla­nungssicher­heit und Flex­i­bil­isierung in Ver­tiefun­gen wer­den kleine Stu­di­engänge bis 2030 attrak­tiv­er gestal­tet.
      • Ab 2030 wer­den für kleinere Stu­di­engänge auch Werk­studieren­den­stellen von gle­ichem Umfang als Prak­ti­ka anerkan­nt und Unter­stützung für das Find­en von Prak­tikumsstellen ange­boten.
    • Bedin­gun­gen für stu­den­tis­che Beschäftigte
      • Bis 2028 wird ein geset­zlich­er Min­dest­lohn ein­gerichtet, der jährlich steigt.
      • Bis 2028 dür­fen stu­den­tis­che Beschäftigte Per­son­al­räte ein­be­zo­gen.
      • Ab 2030 kann die Studieren­den­vertre­tung eine Repräsen­ta­tion der stu­den­tis­chen Beschäftigten ein­richt­en.
    • Kul­tur am Cam­pus
      • Ab 2026 wer­den bei allen Neubaut­en Begeg­nungsräume einge­plant.
      • Bis 2030 haben alle Hochschulen eine struk­turell ver­ankerte Kul­tur­förderung.
  • Entwick­lung Studieren­den­vertre­tung und BayStu­Ra
    • Inter­na­tion­al­isierung von Studieren­den­vertre­tun­gen
      • Ab 2027 müssen alle Studieren­den­vertre­tun­gen feste Ansprech­per­so­n­en für inter­na­tionale Studierende benen­nen.
      • Ab 2030 soll die Gremien­ar­beit auch für inter­na­tionale Studierende uneingeschränkt zugänglich sein, indem Sprach­bar­ri­eren gezielt abge­baut wer­den.
      • Ab 2035 sollen Studieren­den­vertre­tun­gen einen inter­na­tionalen Anteil gemäß ihrer Studieren­den­schaft aufweisen.
    • Zusam­me­nar­beit mit Poli­tik und Min­is­teri­um
      • Bis 2030 ist der BayStu­Ra fest in allen Entschei­dung­sprozessen ver­ankert.
      • Bis 2030 ist die Stel­lung des BayStu­Ra an die Stel­lung der Hochschul­ver­bünde angeglichen.
      • Stu­den­tis­che Mitbes­tim­mung ist bis 2030 klar umge­set­zt und umfasst ein­deutige Rechte und Pflicht­en.
    • Ver­net­zung und deutsch­landweite Koop­er­a­tion
      • Ab 2025 ist der BayStu­Ra auf Lan­desebene min­destens dreimal pro Jahr zur Ver­net­zung aktiv.
      • Bis 2030 sind im BayStu­Ra regelmäßig min­destens 90 % aller Hochschulen aktiv, sodass er als verbindliche Schnittstelle agiert.
      • Ab 2030 kann der BayStu­Ra bezahlte Stellen ein­richt­en, die admin­is­tra­tive Auf­gaben übernehmen.
      • Bis 2035 wer­den die bun­desweit­en The­men durch eine geset­zlich ver­ankerte Bun­desvertre­tung vertreten, die sich aus den Lan­desvertre­tun­gen zusam­menset­zt.
    • Mit­sprache auf Hochschulebene
      • Sind Studierende nicht aus­re­ichend einge­bun­den, sind ab 2027 klare Beschw­erdewege definiert.
      • Ab 2030 gibt es die Möglichkeit für Hochschulen, eine*n studentische*n Vizepräsident*in zu ermöglichen.
      • Ab 2030 stellen Hochschulen sich­er, dass stu­den­tis­che Anliegen zen­tral und dig­i­tal für alle Studieren­den zugänglich sind.
      • Ab 2035 ist an allen Hochschulen die Rolle der stu­den­tis­chen Vizepräsident*in ver­ankert.
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