Das vorliegende Grundsatzprogramm dient dem Bayerischen Landesstudierendenrat als strategische Orientierung und bietet Mitgliedern ebenso wie Verantwortungsträger*innen des Gremiums einen Rahmen. Das Programm definiert Ziele und Prinzipien, die als Grundlage für Entscheidungen und Entwicklungen dienen.
Mit unserem Grundsatzprogramm skizzieren wir unsere Vision der Hochschullandschaft im Jahr 2035, um ein erstrebenswertes Zielbild zu verdeutlichen. Die sich anschließenden konkreten Maßnahmen beschreiben messbar und zeitlich fixiert die notwendigen Schritte, die von Studierenden, Hochschulen und Politik eingeleitet werden müssen, um die Vision Wirklichkeit werden zu lassen.
Kurzübersicht
- Zukunftsfähige Lehre – Zukunftsfähige Studiengänge integrieren digitale Kompetenzen und fördern Interdisziplinarität und praxisnahes Lernen. Prüfungsformate werden modernisiert und die mentale Gesundheit von Studierenden stärker berücksichtigt.
- Gleichwertigkeit von Lehre und Forschung – Bis 2035 wird pädagogische Exzellenz bei Berufungen genauso hoch gewichtet wie Forschungserfolge. Transparente Verfahren fördern Diversität.
- Nachhaltigkeit – Als Querschnittsthema verankert, ist sie in allen Bereichen mitgedacht. Ziel sind resiliente und klimaneutrale Hochschulen, in denen für Nachhaltigkeit sensibilisiert wird.
- Soziale Nachhaltigkeit – Durch Chancengleichheit ist Studieren für alle Geeigneten unabhängig von ihrem finanziellen, kulturellen und familiären Hintergrund möglich. Inklusion und Gesundheit werden durch zielgerichtete Programme gefördert.
- Ökologische Nachhaltigkeit – Ernährung und Mobilität sind nachhaltig, Gebäude werden energieeffizient saniert oder gebaut. Die bayerischen Nachhaltigkeitsziele werden konsequent und erfolgreich umgesetzt.
- Ökonomische Nachhaltigkeit –Vernetzungvon Gebäudenund Zero-Waste-Strategienermöglichen Optimierung von Ressourcenverbrauch. Gebäude und Projekte werden über ihren gesamten Lebenszyklus betrachtet.
- Hochschulentwicklung
- Digitalisierung – Hochschulen bieten moderne Lehrformate und kostenlosen Zugang zu relevanter Software an, während digitale Prozesse Ressourcen sparen und Abläufe beschleunigen.
- Schwerpunkte, Profilbildung und internationale Konkurrenzfähigkeit – Profilbildung ermöglicht es, exzellent in bedarfsgesteuerten Schwerpunkten zu arbeiten. Das vielfältige Angebot bayerischer Hochschulen knüpft an internationale Standards an.
- Kleine Studiengänge – Spezialisierungen, Qualitätsansprüche und Praxisnähe werden gesichert. Innovative Lehre ist elementar verankert, fachübergreifende Module werden in einer Vorreiterrolle angenommen.
- Bedingungen für studentische Beschäftigte – Verbesserte Bedingungen durch angemessene Vergütung, Mindestvertragslaufzeiten und Mitbestimmung in Personalräten. Durch strukturelle Anerkennung wird Missbrauch vorgebeugt.
- Promotion an HAWen – Flächendeckend und bayernweit wird unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards die Promotion an HAWen autonom möglich.
- Kultur am Campus – Hochschulen sind nicht nur als Lernort zu begreifen, sondern als Orte, an denen Kultur institutionell gefördert wird. Der Austausch verschiedener Kulturen und gegenseitiges Verständnis wird über Interaktionsräume ermöglicht.
- Entwicklung Studierendenvertretung und BayStuRa
- Internationalisierung von Studierendenvertretungen – Alle Studierenden, insbesondere auch internationale, sind inkludiert und ihr Anteil entspricht dem Anteil internationaler Studierender an den entsprechenden Hochschulen.
- Zusammenarbeit Politik und Ministerium – Studentische Mitbestimmung ist strukturell eingebettet. Der BayStuRa ist zentrale Schnittstelle in Politik und Ministerium, auf gleicher Ebene wie Hochschulverbände.
- Vernetzung und deutschlandweite Kooperation – Der BayStuRa ist Anlaufstelle für alle studentischen Anliegen auf Landesebene und bietet die Plattform zum Austausch der Studierendenvertretungen und des Fachaustausches. Für Bundesthemen ist er im Länderrat aktiv.
- Mitsprache auf Hochschulebene – Studentische Mitsprache ist durch gesicherte Prozesse festgelegt, die finanziell ausreichend gestützt sind. Offene Kommunikation aller Hochschulmitglieder sichert die Informationsweitergabe an alle Studierenden.
Vision der Hochschullandschaft 2035
Forschung, Lehre und Studium
Studierende lernen nicht mehr nur für den Abschluss, sondern zur direkten Anwendung ihres Wissens. Digitale Kompetenzen sind nicht mehr nur ein Zusatz, sondern ein selbstverständlicher Bestandteil jedes Studiengangs. Studierende arbeiten unter anderem in interdisziplinären Teams an realen Herausforderungen, die in Kooperation mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen entwickelt werden. Praktische Erfahrungen werden besser anerkannt und fließen direkt in die Studienleistungen ein. Neben fachlicher Expertise werden gezielt Soft Skills wie Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit und Kreativität gefördert. Interkulturelle Kompetenz ist durch internationale Zusammenarbeit und praxisnahe Projekte fester Bestandteil der Ausbildung.
Hochschulen weltweit sind digital und organisatorisch vernetzt, um Studierenden den Zugang zu globalen Ressourcen, Austauschprogrammen und internationalen Forschungsprojekten zu ermöglichen. Virtuelle Netzwerke und länderübergreifende Kooperationen erleichtern die Zusammenarbeit und schaffen ein globales Lernumfeld. Die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft stellt sicher, dass Studieninhalte den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen. Unternehmen sind in die Lehre eingebunden, bieten Mentoring-Programme an und beteiligen sich an praxisnahen Projekten. Studierende profitieren von frühen Praxiserfahrungen, wodurch der Übergang in den Beruf erleichtert wird.
Prüfungsformate haben sich modernisiert: Anstelle starrer Klausuren stehen kompetenzorientierte Prüfungen, kontinuierliche Leistungsbewertungen und projektbasierte Arbeiten im Fokus. Das Studium ist individualisiert und berücksichtigt unterschiedliche Lerntypen, Bedürfnisse und Lebensrealitäten der Studierenden. Ein weiteres Kernanliegen ist die Berücksichtigung der mentalen Gesundheit in der Lehre. Besonders die Staatsexamina wurden reformiert, um Druck zu reduzieren und nachhaltiges Lernen zu fördern. Eine Wissensabfrage des gesamten Stoffs einiger Semester auf wenige Tage findet nicht mehr statt. Stattdessen werden bereits während des Studiums Leistungen tatsächlich anerkannt und finden Ausdruck in vollintegrierten, akkreditierten Bachelorprogrammen. Studierende erhalten Unterstützung durch Mentoring-Programme, Coaching und spezielle Lehrkonzepte, die Resilienz und Achtsamkeit stärken. Ein offener Feedback-Prozess zwischen Studierenden, Lehrenden und Praxispartner*innen ermöglicht außerdem eine ständige Weiterentwicklung der Lehrkonzepte. Studierende können aktiv Einfluss auf die Gestaltung ihres Studiums nehmen und tragen dazu bei, die Hochschulen kontinuierlich an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.
Berufungen
Auch Berufungsverfahren haben sich verändert. 2035 ist die didaktische Kompetenz bei der Berufung von Professor*innen gleichwertiges Kriterium zum wissenschaftlichen Output. Dafür nehmen alle Neuberufenen an vergüteten Fortbildungen teil, unter anderem zu den Themen Machtmissbrauch, innovative Lehre und Nachhaltigkeit. Bei diesen Berufungsverfahren sind Studierende stärker beteiligt, werden für ihre Aufwände angemessen entschädigt und können beispielsweise ein Vetorecht ausüben. Die Probevorlesungen bei den Berufungsverfahren sind hochschulöffentlich. Es sind strukturelle Maßnahmen und Anreize implementiert, damit die Diversität der Professor*innenschaft die Diversität der Zeit abbildet und auch unterrepräsentierte Gruppen gleichgestellt sind.
Nachhaltigkeit
Soziale Nachhaltigkeit
Studierende sind eine diverse Gruppe, die aus den unterschiedlichsten Personen besteht und deren Lebensrealität stark variiert. Im Jahr 2035 können alle Studierenden unabhängig von ihrem vorhochschulischen Leben gleichberechtigt und vollumfänglich am Hochschulleben teilnehmen. Studierende können unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern ein Studium bestreiten und es gibt ausreichend bezahlbaren Wohnraum für Studierende in der Nähe ihrer Hochschule. Die Lebenserhaltungskosten sind von den Förderungen, die alle Studierenden beantragen können, gedeckt und die finanzielle Situation ermöglicht es, sich in die Gesellschaft einzubringen und am sozialen Leben teilzunehmen. Um die außerordentlichen Kosten während eines Pflichtpraktikums zu decken, wird diese Arbeit grundsätzlich vergütet.
Hochschulen sind familienfreundliche Orte und ermöglichen allen Hochschulmitgliedern eine adäquate Betreuung von Familienmitgliedern. Vorlesungen können mit Kindern besucht werden und es gibt Möglichkeiten zur Individualisierung der Stundenpläne. Zudem gibt es zuverlässige Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder und Kinder, um die Teilnahme der Eltern an allen Hochschulveranstaltungen zu gewährleisten. Um eine Teilnahme aller Studierenden zu ermöglichen, werden hierfür geeignete Lehrveranstaltungen hybrid angeboten. Zudem sind Kerninhalte von Vorlesungen im Nachhinein online abrufbar. Eine Prüfungsleistung ist nicht an die Anwesenheit in Vorlesungen gekoppelt.
Menschen mit Behinderungen und oder chronischen und psychischen Beeinträchtigungen können an allen Veranstaltungen teilnehmen. Alle Mitarbeiter*innen sind sensibilisiert für die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen und chronischen oder psychischen Beeinträchtigungen. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie bspw. FM-Anlagen, die die Hochschulen den Studierenden anbieten können, sowie Ruheräume, sind an Hochschulen vollumfänglich etabliert, finanziell vom Staat gefördert und die Infrastruktur ist dementsprechend an die Bedürfnisse angepasst.
Assistenztiere können mit in die Vorlesungen gebracht werden. Studierende mit Einschränkungen des Hörens haben die Möglichkeit, dass Vorlesungen auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Rollstuhlfahrende haben zu allen Hochschulgebäuden barrierearmen Zugang und eine zuverlässige und adäquate Pflege und Beleuchtung der Wege.
Das Thema Gesundheit hat einen besonderen Stellenwert in der bayerischen Hochschullandschaft. Gerade ein Studium kann durch den Leistungsdruck und Prüfungsstress eine gesundheitliche Belastung darstellen. Studierende erleben darum an ihren Hochschulen einen empathischen Umgang mit gesundheitlichen Problematiken. An den Hochschulen gibt es Beratungs- und Aktionsangebote, um ein größeres Bewusstsein für diese Thematik zu schaffen und um das campusweite Wohlbefinden und die mentale Gesundheit zu fördern.
Die Hochschulen in Bayern sind Orte, an denen Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten, Ethnien und Religionen respektvoll behandelt werden. Hochschulgemeinden haben eine offene und empathische Haltung und konkrete Pläne zur Förderung der Gleichstellung. Um Studierende unterschiedlicher Glaubensrichtungen zu unterstützen, gibt es Meditationsräume, die auch für Gebete oder andere religiöse Praktiken genutzt werden können. Auch sind flächendeckend Hygieneartikel bereitgestellt.
Die Benotung der Studierenden ist unbeeinflusst von solchen Faktoren wie Namen, Herkunft oder Geschlechtsidentität. Zudem gibt es regelmäßigen Austausch unter den Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschulen zu den unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten, Ethnien und Religionen. Die bayerischen Hochschulen sind transkulturell.
Ökologische Nachhaltigkeit
2035 haben sich auch die Mensen erheblich gewandelt, sie bieten Gerichte aus hauptsächlich regionalen und saisonalen Produkten an. Die Standardgerichte sind preiswert, abwechslungsreich und vollwertige Mahlzeiten. Außerdem sind sie vegan und klimaschonend ausgelegt. Tierische Beilagen gibt es optional dazu, sie stammen aus der Region und entspringen biologischer, artgerechter Haltung. Allergene werden transparent gekennzeichnet und es gibt Alternativgerichte für Studierende mit Unverträglichkeiten. Durch eine ökologisch verträgliche Kreislaufwirtschaft der gesamten Hochschulgastronomie wird Lebensmittelverschwendung minimiert und urbane Landwirtschaft eingebettet.
Die Hochschulen informieren alle Hochschulangehörigen und stärken das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln. Sie verankern Nachhaltigkeitsthemen nicht nur durch eigenständige Workshops und Informationskampagnen, sondern integrieren sie systematisch und fachübergreifend in die Curricula sämtlicher Studiengänge. Dieser vernetzte Ansatz gewährleistet, dass nachhaltiges Denken und Handeln kontinuierlich gefördert werden und eine selbstverständliche Rolle im akademischen Alltag einnehmen. Zudem unterstützen regelmäßige Dialogformate und partizipative Veranstaltungen die aktive Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und ermöglichen einen direkten Transfer von theoretischem Wissen in die praktische Umsetzung nachhaltiger Konzepte.
Die Mobilität von Studierenden hat sich bis 2035 entscheidend verbessert: Ein bundesweit gültiges, kostengünstiges und barrierearmes Nahverkehrsticket ermöglicht Studierenden maximale Flexibilität und erschwingliche Mobilität im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus profitieren Studierende von speziellen Vergünstigungen im Fernverkehr, die überregionale Vernetzung und Mobilität weiter erleichtern. Ein qualitativ hochwertiger, engmaschig ausgebauter öffentlicher Nahverkehr gewährleistet eine schnelle, komfortable und unkomplizierte Erreichbarkeit der Hochschulstandorte und trägt aktiv zur klimafreundlichen Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur bei.
Die Gebäude der Hochschulen wurden bis 2035 konsequent nach hohen Standards energieeffizient, ressourcenschonend und barrierearm saniert, bzw. geplant, errichtet und modernisiert. Dabei nutzen die Hochschulen aktiv die Möglichkeit, eigene Stromerzeugung an geeigneten Standorten mittels Photovoltaikanlagen sinnvoll und effektiv umzusetzen und somit einen substanziellen Beitrag zur Energieversorgung zu leisten.
Auch das Umfeld der Hochschulgebäude erfüllt ambitionierte Nachhaltigkeitsstandards: Durch großflächige Begrünung und den Einsatz standortgerechter Pflanzen entstehen kühlende, klimaresiliente Freiräume, die das Entstehen urbaner Hitzeinseln verhindern. Gleichzeitig bieten diese Grünflächen wertvolle Lebensräume für Insekten und Kleintiere und fungieren als Orte der Entspannung und Erholung für Studierende.
Für die Mobilität auf dem Campus wurden überdachte Fahrradstellplätze eingerichtet, ergänzt durch Ladestationen für E‑Bikes. Menschen mit Behinderung profitieren von gut erreichbaren, zentral gelegenen und in ausreichender Anzahl vorhandenen barrierearmen Parkplätzen, wodurch lange und belastende Wege vermieden werden.
Ökonomische Nachhaltigkeit
Die bayerischen Hochschulen haben bis 2035 ihre Nachhaltigkeitsziele konsequent umgesetzt und dabei insbesondere ökonomische Aspekte tiefgreifend berücksichtigt. So realisieren sie erfolgreich eine Zero-Waste-Strategie, durch welche Einwegprodukte konsequent vermieden, Recyclingquoten maximiert und organische Abfälle umfassend kompostiert werden.
Auch das ökonomische Denken in Bezug auf Gebäude und Infrastruktur wurde verändert: Hochschulgebäude werden nicht länger allein unter dem Gesichtspunkt niedriger Baukosten betrachtet, sondern ihr gesamter Lebenszyklus einschließlich langfristiger Instandhaltungsmaßnahmen wird in die Finanzierung und Planung einbezogen. Dadurch entstehen nachhaltige Gebäude, deren Betrieb langfristig kostengünstiger und ressourcenschonender ist.
Technologisch sind bayerische Hochschulen zu Vorreitern im Bereich intelligenter Infrastruktur geworden: Ein umfassender Einsatz des Internets der Dinge und moderner Sensorik schafft effiziente und sichere Lern- und Forschungsumgebungen. Beispielsweise erfolgt die automatische Steuerung von Heizungs- und Klimatisierungssystemen raumgenau je nach Nutzung, Beleuchtungssysteme sind energieeffizient vernetzt und der CO₂-Gehalt in Hörsälen wird kontinuierlich überwacht und optimiert. In Pilotprojekten wie intelligent gesteuerten Laboren oder digital vernetzten Bibliotheken haben die Hochschulen gezeigt, wie smarte Campuslösungen nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch die Abhängigkeit von externen Ressourcen minimieren und nachhaltiges Wirtschaften unterstützen.
Hochschulentwicklung
Digitalisierung
Bis zum Jahr 2035 sollen die bayerischen Hochschulen als erstrebenswertes Beispiel für moderne, flexible und inklusive Bildungsräume gelten. In dieser Vision verschmilzt digitaler Fortschritt mit einer gelebten Hochschulkultur, die Lehre, Verwaltung und Zusammenarbeit auf höchstem Niveau ermöglicht.
Zukunftsweisende digitale Infrastrukturen bilden das Rückgrat eines vernetzten Hochschulwesens. Modern gestaltete, benutzerfreundliche und barrierearme gemeinsame Onlineplattformen gewährleisten einen orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Lehrangeboten, Prüfungen und Verwaltungsdienstleistungen. Dies schafft nicht nur Transparenz, sondern auch Effizienz sowie eine hohe Qualität in allen Bereichen.
Innovative Lehr- und Lernformate ermöglichen eine flexible, interdisziplinäre Zusammenarbeit über Hochschulgrenzen hinweg. Durch den gezielten Einsatz von Technologien wie Künstlicher Intelligenz und Learning Analytics werden individuelle Lernwege unterstützt und personalisierte Rückmeldungen ermöglicht – stets im Einklang mit den Prinzipien von Datenschutz und Chancengleichheit. So wird eine dynamische Lernumgebung geschaffen, die den Anforderungen einer global vernetzten Wissensgesellschaft gerecht wird.
Schwerpunkte, Profilbildung und internationale Konkurrenzfähigkeit
Im Jahr 2035 haben Hochschulen klare Profile und sind in ihren jeweiligen Fokusthemen exzellent und international konkurrenzfähig. Der Fokus liegt gleichermaßen auf der Forschung wie auf der Lehre, sodass herausragende Forschung geleistet und die Ausbildung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise gefördert wird. Zur Unterstützung wird der akademische Mittelbau ebenfalls gestärkt und sichere Karrierewege geschaffen. Hierfür erhalten Hochschulen vom Freistaat ausreichend Mittel, die eine Fokussierung ermöglichen und Schwerpunkte stärken.
Die Promotion ist an Hochschulen für angewandte Wissenschaft flächendeckend bayernweit unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards möglich. Hierbei können die Hochschulen für angewandte Wissenschaft autonom agieren und sind unabhängig von Universitäten.
Die Profilbildung basiert auf einer umfassenden Analyse von Bedarfen und Berufsperspektiven in der Gesellschaft – sie bedenkt hierbei gleichermaßen die wirtschaftlichen, kulturellen und forschungsorientierten Bedarfe einer tragfähigen, innovativen Demokratie. Verschiedene Themenbereiche mit entsprechend hohem Bedarf werden dabei stets von mehreren Standorten in Bayern bedient, sodass eine Wahl des Studienstandorts möglich ist. Kleinere Bereiche und auch ihre jeweilige Fächerkultur und Ausrichtung sind in Bayern weiterhin erhalten und werden durch spezifisch fokussierte Förderungen unterstützt.
Kleine Studiengänge
Kleine Studiengänge bieten eine hervorragende Gelegenheit, interdisziplinär mit anderen Fachgebieten zusammenzuarbeiten, Querschnittsthemen disziplinübergreifend zu bearbeiten und innovative neue Ansätze zu entwickeln. Sie bieten zudem eine gute und vielfältige Auswahl an Wahlpflichtfächern, die mit dem Studienplan vereinbar sind. Hochschulen sind sich bewusst, dass es bei neuen Studiengängen schwieriger ist, Praktikumsstellen zu finden. Daher werden Werkstudentenstellen mit gleichem Umfang als Pflichtpraktika anerkannt, und falls notwendig, gibt es weitere Unterstützungsmaßnahmen. Es wird so weit wie möglich sichergestellt, dass ein Studium tatsächlich stattfindet und nicht kurzfristig wegen zu geringer Einschreibungen abgesagt wird. Sollte dies ein Risiko sein, erhalten Bewerber*innen frühzeitig Informationen über eine mögliche Absage des Studiengangs. Für Studierende ist ein Bestandsschutz bei der Einstellung eines Studiengangs gewährleistet. Dazu gehört eine feste Dauer, während der Lehrveranstaltungen für eingeschriebene Studierende weiterlaufen müssen, sowie verlässliche Übergangsregelungen für Betroffene. Die Einrichtung eines Studiengangs beinhaltet das Commitment der Hochschule, mittelfristig eine hohe Qualität anbieten zu können. Falls ein Studiengang nach drei Jahren seine vorher definierten Ziele nicht erreicht, kann er unter dem Bestandsschutz der aktiven Studierenden wieder eingestellt werden. Es besteht eine flexible Möglichkeit, in einen artverwandten, größeren Studiengang mit entsprechender Vertiefung zu wechseln, falls der ursprüngliche Studiengang eingestellt wird. Vor der Einführung neuer Studiengänge werden Akkreditierungsprobleme geklärt. Kleine Studiengänge bieten zudem eine hervorragende Gelegenheit, interdisziplinär mit anderen Fachgebieten zusammenzuarbeiten, Querschnittsthemen disziplinübergreifend zu bearbeiten und innovative neue Ansätze zu entwickeln. Schließlich wird eine gezielte Förderung sichergestellt, die langfristige Planungssicherheit und eine Absicherung durch Grundfinanzierung ermöglicht.
Bedingungen für studentische Beschäftigte
Studentische Beschäftigte leisten einen wichtigen Beitrag für Lehre, Forschung und Hochschulverwaltung. Um ihre Arbeit angemessen zu würdigen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern, ist ein bayernweiter Tarifvertrag für studentische Beschäftigte vorhanden, der verbindlich im Wissenschaftszeitvertragsgesetz verankert wird. Die Vergütung erfolgt fair und wird regelmäßig, mindestens jährlich, an steigende Lebenshaltungskosten und Inflation angepasst. Mindestvertragslaufzeiten schaffen notwendige Planungssicherheit, um die Beschäftigung mit dem Studium vereinbaren zu können. Die Studierendenvertretung kann eine Repräsentation der studentischen Beschäftigten einrichten, der sowohl an Studierendenvertretung angebunden ist und auch Mitglieder in den Personalrat entsendet. Studentische Beschäftigte erhalten eine gesicherte Mitbestimmung durch ihre Einbindung in die Personalräte. Außerdem wird eine geschulte Person der Hochschule für die Belange studentischer Beschäftigter angestellt. Klare Aufgabenprofile stellen sicher, dass Beschäftigte nicht für fachfremde Tätigkeiten oder unbezahlte Überstunden eingesetzt werden. Eine verbindliche maximale Befristungsdauer während des Studiums verhindert darüber hinaus dauerhaft prekäre Arbeitsverhältnisse.
Kultur am Campus
Der Campus wird künftig nicht nur als Ort des Lernens verstanden, sondern als ganzheitlicher Lebensraum, in dem akademische Exzellenz, kultureller Austausch und moderne Infrastruktur ineinandergreifen. Die Hochschulen in Bayern setzen auf ein breit gefächertes Kulturangebot, das insbesondere auch an ländlichen Standorten und Satelliten-Campus aktiv gefördert wird, um allen Studierenden ein inspirierendes Umfeld zu bieten.
Institutionell verankerte Kulturprojekte, interkulturelle Veranstaltungen und themenspezifische Events schaffen ein lebendiges Netzwerk, das den kreativen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Disziplinen unterstützt. Dabei werden studentische Kulturgruppen gezielt gefördert – etwa durch dedizierte Interaktionsräume und Treffpunkte, die Raum für künstlerische und gesellschaftliche Entfaltung bieten.
Ergänzend dazu wird der Campus als umfassender Lebensraum gestaltet, in dem auch die Basics für einen modernen Alltag selbstverständlich integriert sind. Supermärkte, Cafés, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie andere wichtige Angebote werden in unmittelbarer Nähe bereitgestellt. Gleichzeitig wird besonderer Wert auf attraktive Wohnmöglichkeiten vor Ort gelegt, sodass der Campus zu einem lebendigen Stadtteil wird, in dem Studierende und Mitarbeitende nicht nur lernen, sondern auch leben und sich entfalten können.
Entwicklung Studierendenvertretung und BayStuRa
Im Jahr 2035 sind die Studierendenvertretungen strukturell so aufgestellt, dass sie alle Studierenden, insbesondere auch internationale Studierende, vollständig einbeziehen. Der Anteil internationaler Mitglieder innerhalb der Studierendenvertretungen entspricht dabei dem Anteil internationaler Studierender an den jeweiligen Hochschulen.
Die Zusammenarbeit zwischen der Studierendenvertretung, der Politik und dem Ministerium ist klar und effektiv geregelt. Die studentische Mitbestimmung wurde eindeutig etabliert und umfasst sowohl klare Rechte als auch konkrete Pflichten für die Studierendenvertretungen. Der BayStuRa wird im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu Themen, die die Interessen der Studierenden betreffen, eingeladen und genießt Rederecht im Ausschuss. Sollten studentische Vertretungen nicht angemessen in Entscheidungsprozesse eingebunden sein, existieren eindeutig definierte Beschwerde- und Rechtswege, die über interne Lösungen hinausgehen und somit die Rechte der Studierendenvertretungen sichern.
Der BayStuRa hat sich als verbindliche Schnittstelle zwischen den Studierenden und der Landespolitik etabliert und genießt eine vergleichbare Stellung wie die bayerischen Hochschulverbünde. Unterstützt durch eine bezahlte Sekretariatsstelle, werden administrative Aufgaben wie Delegiertenverwaltung und Terminfindung effizient organisiert. Dadurch entstehen zusätzliche zeitliche Kapazitäten für die Sprecher*innen, die sich verstärkt auf inhaltliche Arbeit und Vertretungsaufgaben konzentrieren können.
Der BayStuRa bildet das zentrale Rückgrat der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit der Studierendenvertretungen in Bayern. Als etablierte Plattform für den Austausch fördert er nicht nur die Kommunikation zwischen den Hochschulen, sondern auch die fachspezifische und themenübergreifende Kooperation der Studierenden. Einen bedeutenden Aspekt stellt dabei insbesondere eine digitale Plattform dar, die die Referate der Studierendenvertretungen miteinander vernetzt. Hier können Studierendenvertretungen Informationen austauschen, Best Practices teilen und gemeinsame Projekte planen. Diese digitale Infrastruktur hat die Abstimmungsprozesse erheblich vereinfacht und trägt dazu bei, dass innovative Ideen schnell umgesetzt werden können.
Seine Arbeitsgruppen (AGs) sind eine attraktive Anlaufstelle für engagierte Studierende, die gemeinsame Projekte realisieren und hochschulpolitische Anliegen voranbringen möchten.
Ein weiteres Highlight der Zusammenarbeit sind die regelmäßig stattfindenden gemeinsamen Veranstaltungen. Ob hochschulübergreifende Workshops, Netzwerktreffen oder große Fachkonferenzen – Studierende aus ganz Bayern und Deutschland kommen zusammen, um sich auszutauschen, voneinander zu lernen und gemeinsame Anliegen voranzutreiben. Dadurch ist eine lebendige, engagierte und gut vernetzte Studierendenschaft entstanden, die ihre Interessen wirksam vertreten kann.
Darüber hinaus ist der BayStuRa tief in die bundesweite Vernetzung eingebunden. Durch seine aktive Rolle im Länderrat auf Bundesebene stellt er sicher, dass die Anliegen bayerischer Studierender in gesamtdeutsche Debatten einfließen. Regelmäßige Sitzungen dieses gesetzlich verankerten Länderrats ermöglichen es, bildungspolitische Herausforderungen auf einer breiteren Ebene zu diskutieren und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Der kontinuierliche Austausch mit anderen Landesstudierendenvertretungen sorgt zudem für eine enge Kooperation und gegenseitige Unterstützung in hochschulpolitischen Fragestellungen. Gemeinsam mit dem Länderrat vertritt eine bundesweite, legitimierte Studierendenvertretung die Interessen der Studierenden.
Einheitliche Verankerung und Mitsprache
An jeder Hochschule wird die Stimme der Studierenden klar und nachhaltig verankert. Engagierte studentische Vizepräsident*innen und eine gesicherte Beteiligung in allen Gremien gewährleisten, dass Themen, die das studentische Leben betreffen, stets im direkten Dialog mit der Hochschulleitung entschieden werden. Die Studierendenvertretungen erhalten eine einheitliche und bedarfsgerechte Finanzierung, die ihnen den notwendigen Handlungsspielraum verschafft – ergänzt durch die Möglichkeit, durch zusätzliche Mitgliedsbeiträge eigenverantwortlich weitere Projekte zu realisieren. Insbesondere eigens erworbene Mittel können frei ausgegeben werden, solange die Zwecke den Interessen der Studierenden zugutekommen.
Durch den Ausbau eigener Strukturen können die Studierendenvertretungen ihre Angebote und Maßnahmen flexibel gestalten und zeitnah auf die Bedürfnisse der Studierendenschaft reagieren. Die Studierendenschaften können entscheiden, ob sie als eigenständige, geschäftsfähige juristische Personen über eine rechtliche Handlungsfähigkeit verfügen wollen, die ihre Organisationsfreiheit stärkt. Eine angemessene finanzielle Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten, die mindestens dem Mindestlohn entspricht, sorgt dafür, dass Engagement nicht von der finanziellen Ausgangslage abhängig ist. Ergänzend dazu werden personelle Ressourcen, wie Sekretariatsstellen und studentische Hilfskräfte, bereitgestellt, um die administrative Arbeit zu unterstützen und zu entlasten.
Eine offene und transparente Kommunikation innerhalb der Hochschulen stellt sicher, dass alle Studierenden – auch diejenigen, die sich nicht aktiv in Gremien einbringen – stets umfassend über Entscheidungsprozesse und Entwicklungen informiert sind. Durch den Einsatz moderner digitaler Tools wird zudem ein kontinuierlicher Dialog zwischen der Hochschulleitung und der Studierendenschaft gefördert. So wird eine Kultur der Mitbestimmung geschaffen, in der die Interessen der Studierenden als wesentlicher Bestandteil der Hochschulentwicklung sichtbar und wirksam werden.
Konkrete Umsetzungsschritte
Um eine Umsetzung schrittweise zu begleiten, müssen Meilensteine definiert und festgelegt sein, die die Vision Wirklichkeit werden lassen.
- Zukunftsfähige Lehre
- Bis 2030 haben alle Hochschulen Beratungsangebote für Lehrende, um bessere Didaktik zu ermöglichen.
- Bis 2030 sind 80 % aller Prüfungen kompetenzorientiert.
- Bis 2035 sind alle Prüfungen kompetenzorientiert.
- Bis 2035 werden alle Lehrenden verpflichtend regelmäßig in Didaktik geschult, bevor sie mit der Lehre beginnen.
- Gleichwertigkeit von Lehre und Forschung
- Bis 2030 müssen 100 % der Lehrpersonen verpflichtend regelmäßig an Lehrfortbildungen zu Machtmissbrauchsprävention und nachhaltiger Lehre teilnehmen.
- Bis 2035 erhalten Studierende ein institutionalisiertes Vetorecht, wenn in Berufungsverfahren nicht ausreichend auf Lehrqualität geachtet wurde.
- Nachhaltigkeit
- Soziale Nachhaltigkeit
- Bis 2030 bietet jede Hochschule ein flexibles Betreuungsangebot für Kinder von Studierenden an.
- Bis 2030 gibt es Still- und Elternzimmer für Menschen mit Kindern. Diese sind zentral und gut erreichbar an den Hochschulen verortet.
- Bis 2030 sind alle Pflichtpraktika für Studierende mit mindestens Mindestlohn vergütet.
- Bis 2030 ist Studieren für alle durch bedarfsgerechte Förderung möglich.
- Bis 2030 bieten Hochschulen flächendeckend niederschwellige Beratungsangebote zur psychologischen und physiologischen Gesundheit an.
- Bis 2030 werden an allen Hochschulen kostenfreie Perioden‑, Verhütungsartikel und Hygieneprodukte und Desinfektionsmittel für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung angeboten.
- Bis 2030 gibt es an jeder Hochschule die Möglichkeit, Unisex-Toiletten zu nutzen.
- Bis 2035 sind alle Hochschulgebäude barrierearm zugänglich.
- Gleichstellung wird bis 2035 durch bayernweit einheitliche Pläne zentral vorangetrieben.
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Ab 2026 bietet jede Hochschulmensa täglich mindestens ein veganes und ein vegetarisches Gericht an.
- Ab 2030 sind vegane und vegetarische Gerichte subventioniert und bieten eine günstige Alternative an.
- Ab 2030 werden 90 % aller Lebensmittel regional, saisonal und nachhaltig beschafft.
- Bis 2035 sind alle Hochschulgebäude mit Blick auf Nachhaltigkeit zertifiziert.
- Ökonomische Nachhaltigkeit
- Bis 2030 gibt es an Hochschulen keine Einmalprodukte mehr, die ersetzbar sind.
- Ab 2030 werden Neubauten konsequent über den gesamten Lebenszyklus betrachtet.
- Soziale Nachhaltigkeit
- Hochschulentwicklung
- Digitalisierung
- Bis 2026 unterstützen klare Leitlinien und der gezielte Einsatz von KI-Technologien interaktive Lehrformate, personalisierte Lernwege und datengestützte Qualitätssicherung, ohne in die Bewertung einzugreifen.
- Bis 2028 gibt es für alle Lehrveranstaltungen eine zentrale, nutzerfreundliche und barrierearme Online-Plattform für Lernmaterialien und Unterlagen sowie einen orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Lehre, Prüfungen und Verwaltung.
- Bis 2030 sollen mindestens 90 % der Verwaltungsprozesse vollständig digitalisiert und papierlos sein.
- Ab 2030 bieten alle Hochschulen individuelle, flexible Lernformate, Teilzeitangebote, anerkannte Mikroabschlüsse (Micro Degrees) und universitätsübergreifende Kurse, um lebenslanges Lernen zu fördern.
- Schwerpunkte, Profilbildung und internationale Konkurrenzfähigkeit
- Bis 2030 sind Promotionsprogramme an allen HAWen institutionell verankert.
- Bis 2035 haben alle Hochschulen ein klares Profil mit mindestens zwei international wettbewerbsfähigen Schwerpunkten.
- Der Freistaat führt jährlich eine Bedarfserhebung durch, um Schwerpunktsetzungen zu unterstützen.
- Kleine Studiengänge
- Ab 2025 sind Akkreditierungsprobleme vor der Einführung neuer Studiengänge geklärt und ein langfristiges Commitment der Hochschulen von mindestens 3 Jahren gegeben.
- Durch einen ausreichenden Wahlmodulkatalog, gezielte Förderung, Planungssicherheit und Flexibilisierung in Vertiefungen werden kleine Studiengänge bis 2030 attraktiver gestaltet.
- Ab 2030 werden für kleinere Studiengänge auch Werkstudierendenstellen von gleichem Umfang als Praktika anerkannt und Unterstützung für das Finden von Praktikumsstellen angeboten.
- Bedingungen für studentische Beschäftigte
- Bis 2028 wird ein gesetzlicher Mindestlohn eingerichtet, der jährlich steigt.
- Bis 2028 dürfen studentische Beschäftigte Personalräte einbezogen.
- Ab 2030 kann die Studierendenvertretung eine Repräsentation der studentischen Beschäftigten einrichten.
- Kultur am Campus
- Ab 2026 werden bei allen Neubauten Begegnungsräume eingeplant.
- Bis 2030 haben alle Hochschulen eine strukturell verankerte Kulturförderung.
- Digitalisierung
- Entwicklung Studierendenvertretung und BayStuRa
- Internationalisierung von Studierendenvertretungen
- Ab 2027 müssen alle Studierendenvertretungen feste Ansprechpersonen für internationale Studierende benennen.
- Ab 2030 soll die Gremienarbeit auch für internationale Studierende uneingeschränkt zugänglich sein, indem Sprachbarrieren gezielt abgebaut werden.
- Ab 2035 sollen Studierendenvertretungen einen internationalen Anteil gemäß ihrer Studierendenschaft aufweisen.
- Zusammenarbeit mit Politik und Ministerium
- Bis 2030 ist der BayStuRa fest in allen Entscheidungsprozessen verankert.
- Bis 2030 ist die Stellung des BayStuRa an die Stellung der Hochschulverbünde angeglichen.
- Studentische Mitbestimmung ist bis 2030 klar umgesetzt und umfasst eindeutige Rechte und Pflichten.
- Vernetzung und deutschlandweite Kooperation
- Ab 2025 ist der BayStuRa auf Landesebene mindestens dreimal pro Jahr zur Vernetzung aktiv.
- Bis 2030 sind im BayStuRa regelmäßig mindestens 90 % aller Hochschulen aktiv, sodass er als verbindliche Schnittstelle agiert.
- Ab 2030 kann der BayStuRa bezahlte Stellen einrichten, die administrative Aufgaben übernehmen.
- Bis 2035 werden die bundesweiten Themen durch eine gesetzlich verankerte Bundesvertretung vertreten, die sich aus den Landesvertretungen zusammensetzt.
- Mitsprache auf Hochschulebene
- Sind Studierende nicht ausreichend eingebunden, sind ab 2027 klare Beschwerdewege definiert.
- Ab 2030 gibt es die Möglichkeit für Hochschulen, eine*n studentische*n Vizepräsident*in zu ermöglichen.
- Ab 2030 stellen Hochschulen sicher, dass studentische Anliegen zentral und digital für alle Studierenden zugänglich sind.
- Ab 2035 ist an allen Hochschulen die Rolle der studentischen Vizepräsident*in verankert.
- Internationalisierung von Studierendenvertretungen