Präambel
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) ist das gesetzlich legitimierte
Gremium der bayerischen Studierendenvertretungen nach Art. 28 BayHIG. Das Gremium
lebt vom Einzelnen und von dem ehrenamtlichen Engagement der Delegationen und deren
Studierenden aus den einzelnen Mitgliedshochschulen. Dabei werden die verschiedenen
Fachrichtungen und individuellen Hintergründe der Studierenden ausdrücklich begrüßt.
Der BayStuRa setzt sich für eine pluralistische Hochschullandschaft ein, was sich
auch im Gremium aktiv widerspiegeln soll. Diese Vielfalt und die damit verbundene
Multiperspektivität im Hinblick auf die studentischen Belange ist eine starke
Ressource und der Antrieb unserer politischen Arbeit.
Damit die Vielfalt unseres Gremiums im gemeinsamen Arbeiten fruchtbar werden kann,
braucht es eine Kultur des Respekts, der Offenheit und der gegenseitigen Anerkennung.
Dieser hier formulierte “Code of Conduct” ist die gemeinsame Selbstverpflichtung
dazu. Er gilt für alle Personen, die ihre Perspektiven und die der Studierenden ihrer
Hochschulen im BayStuRa einbringen.
1. Umgang miteinander & Kommunikation
Wir möchten eine offene respektvolle Atmosphäre schaffen, in der sich alle Beteiligten sicher fühlen, das Wort zu ergreifen, Fragen zu stellen und miteinander in den Austausch zu treten – unabhängig vom jeweiligen Erfahrungsniveau, der Hochschule oder Funktion im Gremium. Wir verstehen uns als Organ mit flachen Hierarchien und einer reflektierten Fehlerkultur. Jede Delegation und jede Stimme zählt gleich. Unsere Positionen und Beschlüsse werden gemeinsam im Gremium diskutiert und beschlossen.
Unter einem guten Umgang verstehen wir:
Einander aktiv zuzuhören und ausreden zu lassen. Auf Augenhöhe, wertschätzend und positiv zu kommunizieren — (passiv) aggressives Verhalten und Sprache lehnen wir grundsätzlich ab. Aktiv darauf zu achten, dass alle Personen zu Wort kommen. Gegenseitige Rücksichtnahme für den hohen Aufwand durch unser ehrenamtliches hochschulpolitisches Engagement- Wir erkennen die ehrenamtliche Leistung Aller an. Ausschließlich inhaltsorientiert und konstruktiv zu arbeiten — persönliche Konflikte/Auseinandersetzungen haben in unserem Gremium keinen Platz. Die Meinung von jedem ist gleichwertig — Das „Recht des Lauteren” hat in unserem Gremium keinen Platz. Interne Beratungen vertraulich zu behandeln und keine Inhalte ohne Einwilligung nach außen zu tragen. Inklusive Sprache und das Ansprechen aller Menschen mit den gewünschten Pronomen und Namen. Eine barrierefreie Teilhabe für alle Inhalte zu gewährleisten besonders bei der Wahl des Veranstaltungsortes und in unserer internen Kommunikation.
2. Awareness
Unser Gremium ist ein Ort, an dem sich alle sicher fühlen sollen. Darum positionieren
wir uns aktiv gegen jegliche Form von Belästigung oder übergriffigen Verhalten. Dies
umfasst verbales, nonverbales und körperliches Verhalten, das von der betroffenen
Person nicht gewünscht wird. Ein fehlendes Nein ist keine Zustimmung.
Das bedeutet für uns:
- Wir behandeln uns gegenseitig fair und mit Respekt.
- Wir achten auf die Grenzen aller anderen Personen.
- Nur Ja heißt Ja.
- Wir gestalten gemeinsam einen inklusiven Raum, in dem sich alle wohlfühlen und
das Gefühl von Sicherheit vermittelt bekommen. - Die Betroffenen-Perspektive wird respektiert und nicht relativiert.
3. Antidiskriminierung
Diskriminierung und Ausgrenzung – ob offen oder verdeckt, ob beabsichtigt oder nicht
– tolerieren wir nicht. Das gilt insbesondere für Äußerungen und Verhaltensweisen,
die auf folgende Merkmale abzielen oder diese abwerten: Alter, Geschlecht,
Nationalität, Religion, ethnische oder soziale Herkunft, sexuelle Orientierung,
physische oder psychische Einschränkung und politische Überzeugung im Rahmen der
freiheitlich- demokratischen Grundordnung.
Konkret positionieren wir uns gegen: Beleidigungen, stereotype Zuschreibungen,
Herabwürdigungen und das Verbreiten diskriminierender Inhalte, sexistischer,
rassistischer Inhalte oder anderen illiberalen Gesellschaftsbildern (alles fernab der
demokratischen Grundordnung) – auch in „codierter” oder vermeintlich humoristischer
Form.
Das bedeutet für uns:
- Alle Personen sind in unserem Gremium willkommen und werden respektvoll
behandelt. - Bei beobachteten Vorfällen wird im Einvernehmen der Person geholfen.
- Es erfolgt eine stetige kritische Reflexion des eigenen Verhaltens.
- Vorurteile werden kritisch reflektiert und in gemeinsamer Reflexion entkräftet.
4. Umgang mit Konflikten, Kritik & Beschwerden
Unterschiedliche Meinungen sind wünschenswert und Spannungen sind in einem
politischen Gremium normal. Entscheidend ist ein konstruktiver Umgang damit.
Damit meinen wir:
- Eine offene Fehlerkultur zu pflegen und sich dabei gegenseitig im Umgang damit zu helfen.
- Mit Kritik gehen wir konstruktiv und empathisch um und das leben eine positive Fehlerkultur vor.
- Konflikte frühzeitig und persönlich bei den betroffenen Personen anzusprechen –
möglichst im kleinen Rahmen ein Gespräch zu suchen. - Bei Bedarf sollen die vom Gremium gewählten Ombudspersonen als
Vermittlungsinstanz oder zur Unterstützung niedrigschwellig einbezogen werden. - Niemanden zu isolieren oder auszugrenzen, der einen Konflikt anspricht oder
Fehlverhalten meldet. - Betroffene zu unterstützen und ihnen Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Es ist jederzeit möglich sich mit Anliegen — schriftlich oder mündlich (anonym
möglich) – an das Sprecher*innenteam oder die Ombudspersonen zu wenden. Diese
behandeln sie vertraulich und ergebnisoffen. Das Melden von Fehlverhalten darf keine
Nachteile zur Folge haben, da es für unsere ehrliche und offene Gremienkultur steht.
5. Digitale Kommunikation
Chats, E‑Mails und Videokonferenzen sind für unsere Arbeit unverzichtbar. Auch in
diesen Räumen gelten die gleichen Grundsätze wie in physischen Sitzungen.
Wir verpflichten uns:
- Wertschätzende und positive Formulierungen in privaten und Gruppenchats zu
verwenden. - Das Recht, nicht abgebildet oder aufgezeichnet zu werden, zu respektieren.
Inhalte mit erkennbaren oder identifizierbaren Personen geben wir nur mit
Einwilligung weiter. - Wir erstellen und verbreiten keine Memes von Personen des Gremiums ohne deren
Einwilligung. - Keine aus dem Kontext gerissene Zitate oder Aussagen zu verbreiten.
- Keine beleidigenden oder diskriminierende Inhalte über digitale Kanäle zu
versenden. - Keine Screenshots von vertraulichen Inhalten zu erstellen, außer es sind
triftige Gründe zur Sicherung von Informationen gegeben, die den üblichen
Kontext des Gremiums nicht überschreiten. - Sachlich und umsichtig zu formulieren – insbesondere nicht im Affekt zu
schreiben. - Inhalte aus Chats und digitalen Besprechungen nur dann weiterzugeben, wenn dies
fachlich erforderlich und im berechtigten Interesse der Zusammenarbeit ist;
dabei achten wir auf Kontext, Vertraulichkeit und die berechtigten Interessen
sowie das Einverständnis der Beteiligten. - Nicht-Öffentliche personenbezogene Daten anderer nicht ohne deren erforderliche
Einwilligung weiterzugeben. - Relevante fachliche Inhalte, Entscheidungen und Arbeitsergebnisse transparent
und nachvollziehbar zu dokumentieren und zu kommunizieren.
6. Geltung & Selbstverpflichtung
Durch meine persönliche Aktivität im BayStuRa oder den AGs erkenne ich diesen “Code
of Conduct” als verbindliche Grundlage unseres Miteinanders an. Ich trage aktiv dazu
bei, die darin beschriebenen Werte zu leben und auch weiterzugeben – und spreche an,
wenn ich Fehlverhalten erlebe oder beobachte.