Diskriminierung, (sexualisierte) Belästigung und Machtmissbrauch sind auch an
bayerischen Hochschulen Realität. Eine europaweite Erhebung der EU-Grundrechteagentur
kommt zu dem Ergebnis, dass jede dritte Frau in Europa seit ihrem 15. Lebensjahr
körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt hat.1 Auch im Hochschulkontext sind
Übergriffe dokumentiert: Laut einer Studie geben 54,7% der befragten Studentinnen an,
im Verlauf ihres Studiums sexualisierte Belästigung erfahren zu haben.2 22,8% der
Studentinnen geben an während ihres Studiums Stalking erlebt zu haben3 In einer
Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aus dem Jahr 2012 gab
über die Hälfte der befragten homosexuellen, bisexuellen und Trans*Personen an,
Gewalt erfahren zu haben, weil sie als LGBTQ-Personen wahrgenommen wurden.4
Diese Zahlen machen deutlich, dass es sich nicht um vereinzelte Vorfälle handelt,
sondern um ein strukturelles Problem, das institutionelle Antworten erfordert.
Gleichzeitig fehlt es jedoch an klaren Zuständigkeiten, transparenten Verfahren und
niedrigschwelligen Anlaufstellen. Ohne verbindliche Strukturen bleibt der Umgang mit
Belästigung und Diskriminierung häufig vom Engagement Einzelner abhängig. Betroffene
wissen nicht, an wen sie sich wenden können, oder erleben Verfahren als intransparent
und entmutigend. Hochschulen tragen jedoch eine institutionelle Verantwortung für die
Sicherheit und Würde aller Mitglieder ihrer Gemeinschaft. Deshalb ist es notwendig,
an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Bayern verbindliche,
hochschulweite Awareness-Strukturen zu schaffen und Art. 25 BayHIG zu konkretisieren
und zu ergänzen.
Erstellen von Awareness Konzepten
Jede Hochschule entwickelt und implementiert ein umfassendes Awareness-Konzept, wobei darauf zu achten ist, dass dieses klare Definitionen von
Belästigung, Diskriminierung und übergriffigem Verhalten enthält, transparente
Beschwerde- und Interventionswege festlegt und Schutzmaßnahmen für Betroffene
vorsieht. Entsprechende Richtlinien oder Konzepte sollen möglichst konkret
ausformuliert sein.5 Konzepte müssen öffentlich zugänglich, barrierearm gestaltet und
auf der Website der jeweiligen Hochschule leicht auffindbar sein. Es darf nicht in
Untermenüs verborgen sein, sondern muss klar sichtbar positioniert werden. Es soll
die einzelnen Verfahrensschritte, Zuständigkeiten, Schutzmaßnahmen und möglichen
Konsequenzen transparent darstellen. Betroffene haben bei Übergriffen durch Lehrende
oft Angst, dass Beschwerden erfolglos bleiben oder dass sie durch eine Beschwerde
Nachteile für den beruflichen Werdegang fürchten müssen.6 Daher ist in Konzepten
immer darauf zu achten den Studierenden die Angst vor Beschwerden zu nehmen und
Betroffenen das Gefühl zu vermitteln ernst genommen zu werden.
Anlaufstellen für Studierende
An jeder Hochschule sind klar benannte und leicht auffindbare Ansprechpersonen für
Fälle von Belästigung, Diskriminierung oder Grenzverletzungen einzurichten (vgl. Art.
25 BayHIG). Diese Stellen benötigen eine umfassende Schulung, um als qualifizierte
Instanz fungieren zu können.7 Neben hauptamtlichen Stellen wie Gleichstellungs- oder
Antidiskriminierungsstellen sollen ausdrücklich auch studentische
Erstansprechpersonen als niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit etabliert werden.
Hierfür sind studentische Hilfskraftstellen zu schaffen, die entsprechend geschult
werden und als erste Anlaufstelle, niemals jedoch als Ersatz fungieren. Studierende wenden sich häufig eher an
Peers als an formelle Stellen; diese Struktur kann dazu beitragen, Hemmschwellen
abzubauen und Betroffene frühzeitig zu unterstützen. Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte sind dabei nicht alleinige Ansprechpartnerinnen, sondern
Teil eines breiteren, institutionell verankerten Netzwerks. Awareness ist eine
gesamtinstitutionelle Aufgabe und darf nicht auf einzelne Ämter reduziert werden. Die
Arbeit der entsprechenden Stellen und deren Fachkonzepte sind Bestandteil von regelmäßigen
Supervisionen unter Einbeziehung der Vorgesetzten aller Hochschulangehörigen.
Sensibilisierung und Informationsmaßnahmen
Laut einer Umfrage an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel kennen 84,4% der
Befragten keine Beratungsstellen oder Beauftragte an ihrer Universität.8 Um auf die
Thematik aufmerksam zu machen, die Hochschulgemeinde zu sensibilisieren und auf
bestehende Konzepte und Anlaufstellen aufmerksam zu machen, sollen Plakate und
Informationsbroschüren sichtbar platziert werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur
der besseren Information der Studierenden, sondern auch der Sensibilisierung. So
stellen sie nicht nur eine ermutigende Botschaft an Betroffene dar, dass ihre
Anliegen ernst genommen werden und sie sich an jemanden wenden können, sondern senden
auch ein entmutigendes Signal an potenzielle Täterinnen.9 Zudem sind zu Beginn jedes Studiums die zuständigen Stellen im Rahmen von Einführungsveranstaltungen oder Ähnlichem persönlich vorzustellen. Ziel ist es, Hemmschwellen abzubauen, Ansprechpartnerinnen sichtbar zu machen und deutlich zu kommunizieren, dass
Betroffene ernst genommen werden und ihre Erfahrungen nicht relativiert oder in Frage
gestellt werden. Awareness darf nicht erst dann sichtbar werden, wenn ein Vorfall
geschieht, sondern muss von Anfang an als selbstverständlicher Bestandteil der
Hochschulkultur verankert sein.
Awareness Teams bei Hochschulveranstaltungen
Auf allen Hochschulfesten und vergleichbaren hochschulnahen Großveranstaltungen sind
verpflichtend Awareness-Teams einzurichten. Diese Teams müssen klar erkennbar sein,
beispielsweise durch deutlich sichtbare Kennzeichnungen, und über eine fundierte
Schulung in Deeskalation, betroffenenorientierter Gesprächsführung und rechtlichen
Grundlagen verfü-gen. Sie handeln nach einem festgelegten Leitfaden und arbeiten eng
mit Veranstaltungslei-tung und gegebenenfalls Sicherheitsdiensten zusammen. Die
Verantwortung für Einrichtung, Ausbildung und Koordination dieser Teams liegt bei der
jeweiligen Hochschule. Die Organisation darf nicht allein auf ehrenamtliches
Engagement von Studierenden abgewälzt werden.
Angebot von Awareness- und Sensibilisierungskursen
Darüber hinaus sollen an allen Hochschulen regelmäßig kostenlose Awareness- und
Sensibilisierungskurse angeboten werden. Diese richten sich an Studierende ebenso wie
an Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende. Insbesondere Lehrenden wird nahegelegt, an
entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen, um für Machtasymmetrien,
diskriminierungssensible Kommunikation und den angemessenen Umgang mit Offenlegungen
von Betroffenen sensibilisiert zu sein. Prävention ist ein zentraler Bestandteil
wirksamer Awareness-Arbeit.
Code of Conduct
Schließlich verabschiedet jede Hochschule einen verbindlichen Code of Conduct für die
gesamte Hochschulgemeinschaft. Dieser formuliert klare Erwartungen an respektvolles
Verhalten und positioniert sich eindeutig gegen Sexismus, Rassismus, Ableismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und jede andere Form von Diskriminierung. Der Code gilt für
Lehrveranstaltungen, Prüfungen, digitale Räume sowie hochschulische Veranstaltungen
und wird aktiv kommuniziert.
Evaluation bestehender Konzepte
Ein weiterer wichtiger Schritt zum besseren Umgang mit der Thematik ist es wichtig
anzuerkennen, dass es auch an der eigenen Hochschule Vorfälle geben kann und
höchstwahrscheinlich bereits gibt. Zudem ist es essenziell mögliche Lücken in bereits
bestehenden Konzepten zu erkennen und zu verbessern. Dazu ist eine Evaluation an
Hochschulen eine geeignete Maßnahme. Dabei soll insbesondere die Bekanntheit von
Konzepten und Anlaufstellen abgefragt und evaluiert werden. Eine entsprechende
Befragung an der RWTH Aachen zeigt, dass ein offenes Kommentarfeld, bei welchem
Studierende von ihren eigenen Erfahrungen berichten können, empfehlenswert ist. Im
Ergebnis unterstützt eine solche Evaluation bei der Sensibilisierung und zeigt die
Bereitschaft einer Hochschule auf gegen Belästigungen und Diskriminierung vorzugehen
und hierbei Betroffene zu unterstützen.10 Hochschulen sind Orte des Lernens,
Arbeitens und Zusammenlebens. Sie müssen Räume sein, in denen sich alle Menschen
sicher fühlen können. Verbindliche Awareness-Strukturen sind keine freiwillige
Zusatzleistung, sondern Ausdruck institutioneller Verantwortung. Nur durch klare
Zuständigkeiten, transparente Verfahren und niedrigschwellige Angebote kann
gewährleistet werden, dass Betroffene ernst genommen werden und strukturelle
Veränderungen tatsächlich greifen.
1 Vgl. Annual Report 2014, FRA, European Union Agency for Fundamental Rights, S.7.
2 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear of
crime, S.19.
3 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear of
crime, S.20.
4 Vgl. Annual Report 2012, FRA, European Union Agency for Fundamental Rights, S. 28;
siehe auch Feltes/List/Schnei-der/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear of
crime, S.11; .2. Beraicht der ADS an den Deutschen Bundestag, BT-Drs. 17/14400, S.
149f.; Klein/Rebitzer, Vielfalt und Diskriminierungserfahrungen: Ergebnisse einer
Befragung der Stu-dierenden an der CAU, S. 128.
5 Vgl. Kocher/ Porsche, Antidiskiminierungsstelle des Bundes, Sexuelle Belästigung im
Hochschulkontext, S. 50.
6 Vgl. 2. Bericht der ADS an den Deutschen Bundestag, BT-Drs. 17/14400, S.149;
Feltes/List/Schneider/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear of crime, S.
28.
7 Vgl. Kocher/ Porsche, Antidiskiminierungsstelle des Bundes, Sexuelle Belästigung im
Hochschulkontext, S. 50.
8 Vgl. Klein/Rebitzer, Vielfalt und Diskriminierungserfahrungen: Ergebnisse einer
Befragung der Studierenden an der CAU, S. 135.
9 Vgl. Kocher/ Porsche, Antidiskiminierungsstelle des Bundes, Sexuelle Belästigung im
Hochschulkontext, S. 40ff.
10 Vgl. Kocher/ Porsche, Antidiskiminierungsstelle des Bundes, Sexuelle Belästigung
im Hochschulkontext, S. 40f.