Mehr Selbstbestimmung, weniger Pflicht: Gegen ungerechtfertigte Anwesenheitspflichten an bayerischen Hochschulen

BESCHLUSS

Der BayStu­Ra befür­wortet die herrschende Stu­di­en­frei­heit sowie die über­wiegende Frei­willigkeit der Teil­nahme an Lehrver­anstal­tun­gen an bay­erischen Hochschulen. Für viele Studierende stellt diese Teil­nah­me­frei­heit eine erhe­bliche Ent­las­tung dar, da sie der finanziellen und sozialen Leben­sre­al­ität zahlre­ich­er Studieren­der Rech­nung trägt – ins­beson­dere im Hin­blick auf Erwerb­stätigkeit, Care-Arbeit oder gesund­heitliche Beein­träch­ti­gun­gen. Ohne dieses Maß an Flex­i­bil­ität wäre ein Studi­um für einen nicht uner­he­blichen Teil der Studieren­den kaum oder nur unter erschw­erten Bedin­gun­gen möglich. Ins­beson­dere für Studierende mit stu­di­ener­schw­eren­den Beein­träch­ti­gun­gen würde eine Anwe­sen­heit­spflicht zusät­zliche Hür­den schaf­fen und den Stu­di­en­ver­lauf weit­er erschw­eren. Aktuell spiegelt sich die Real­ität der Studieren­den in Bay­ern darin wider, dass es bei Vor­lesungsver­anstal­tun­gen keine for­male Anwe­sen­heit­spflicht gibt, während es in Sem­i­naren und Übun­gen in der jew­eili­gen Prü­fungs- und Stu­dienord­nung ver­ankert ist. In begrün­de­ten Einzel- fällen, etwa bei prak­tis­chen oder inter­ak­tiv­en For­mat­en wie Sem­i­naren oder Laborübun­gen, sind Anwe­sen­heit­sregelun­gen nicht nur sin­nvoll, son­dern auch gängige Prax­is in den Prü­fungs- und Stu­dienord­nun­gen der jew­eili­gen Stu­di­engänge. Empirische Unter­suchun­gen zeigen, dass es vielfältige Ein­flussfak­toren gibt, die dazu führen kön­nen, dass Studierende gele­gentlich nicht an Lehrver­anstal­tun­gen teil­nehmen. 1

Ein zen­traler Fak­tor für die Nicht­teil­nahme an Lehrver­anstal­tun­gen ist die Einkom­menssi­t­u­a­tion sowie die neben dem Studi­um aus­geübte Erwerb­stätigkeit. Angesichts steigen­der Leben­shal­tungskosten, ins­beson­dere in größeren Städten, sind viele Studierende auf regelmäßige Neben­tätigkeit­en angewiesen. In Bay­ern ist die eigene Erwerb­stätigkeit für rund 158.000 Studierende (37 Prozent) eine der wichtig­sten Einkom­men­squellen und damit auch das finanzielle Fun­da­ment für ein Studi­um. 2 Im Zehn­jahresver­gle­ich ist dies ein Anstieg um 7 Prozent­punk­te bei Frauen und um 13 Prozent­punk­te bei Män­nern. Dabei kol­li­dieren Arbeit­szeit­en häu­fig mit star­ren und wenig flex­i­blen Lehrver­anstal­tungsplä­nen oder mit ein­er Anwe­sen­heit­spflicht bei einzel­nen Lehrver­anstal­tun­gen. Für Studierende aus einkom­menss­chwächeren Haushal­ten stellt dies eine immense Her­aus­forderung dar, was sich wiederum auf die Teil­nah­me­quoten an Lehrver­anstal­tun­gen oder sog­ar auf die Möglichkeit zu studieren, auswirkt. Lediglich rund 34.000 der bay­erischen Studieren­den (8 Prozent) geben an, primär von BAföG oder einem Stipendi­um zu leben. In den let­zten zehn Jahren ist die Zahl der geförderten Studieren­den gesunken – so bezo­gen im Jahr 2024 etwa 28.000 Studierende weniger BAföG-Leis­tun­gen im Gegen­satz zu 2014. Auch wenn der durch­schnit­tliche Förderungs­be­trag pro Per­son je Monat seit 2014 gestiegen ist, führt ein entsprechen­der Rück­gang der geförderten Studieren­den zu ein­er Ver­lagerung der Finanzier­barkeit des eige­nen Studi­ums auf eine regelmäßige Erwerb­stätigkeit. 3

Die anges­pan­nte Wohn­raum­si­t­u­a­tion – ins­beson­dere in größeren Hochschul­städten – und der über­hitzte Miet­markt führen bay­ern­weit dazu, dass Studierende entwed­er auf Neben­tätigkeit­en angewiesen sind oder auf­grund hoher Miet­preise in das Umland des Stu­di­en­stan­dorts ziehen müssen. Dadurch wer­den weite Pen­del­streck­en und zeit­in­ten­sive Anfahrtswege in Kauf genom­men, was sich auf die Teil­nah­me­quote an bes­timmten Lehrver­anstal­tun­gen auswirken kann. Der erhöhte Zeitaufwand, etwaige zusät­zliche Fahrtkosten sowie Verzögerun­gen beim Pen­deln kön­nen bei Studieren­den zu unregelmäßi­gen Besuchen von Lehrver­anstal­tun­gen führen. 4 5

Studierende mit Kindern oder pflegebedürfti­gen Ange­höri­gen tra­gen eine zusät­zliche Ver­ant­wor­tung. Care-Arbeit ist ein zen­traler Bestandteil unser­er Gesellschaft, der jedoch oft unberück­sichtigt und unsicht­bar bleibt. Betreu­ungspflicht­en, eingeschränk­te Betreu­ungszeit­en sowie unvorherse­hbare famil­iäre Belas­tun­gen erschw­eren deshalb eine kon­tinuier­liche, regelmäßige Teil­nahme an über­wiegend analo­gen Lehrver­anstal­tun­gen und am Präsen­zs­tudi­um. Diese Fak­toren betr­e­f­fen Studierende in bes­timmten Leben­sphasen sowie bei unzure­ichen­der insti­tu­tioneller Unter­stützung. Eine Anwe­sen­heit­spflicht würde deren Leben­sum­stände zusät­zlich belas­ten. 6

Sowohl physis­che als auch psy­chis­che Beein­träch­ti­gun­gen bee­in­flussen eben­falls die Anwe­sen­heit von Studieren­den. Beson­ders chro­nis­che Erkrankun­gen, physis­che Belas­tungssi­t­u­a­tio­nen oder akute gesund­heitliche Beein­träch­ti­gun­gen führen häu­fig zu unregelmäßiger Präsenz an der Hochschule. Vor diesem Hin­ter­grund und angesichts der steigen­den Zahl psy­chis­ch­er, stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gun­gen bei Studieren­den würde eine Anwe­sen­heit­spflicht zu weit­eren Benachteili­gun­gen im Stu­di­en­ablauf führen. 7 Die bay­erischen Hochschulen sollen Orte des gemein­samen Ler­nens und Aus­tauschs sein. Soziale Inter­ak­tio­nen und wis­senschaftlich­er Diskurs sind zen­trale Bestandteile eines erfol­gre­ichen Studi­ums. Diese lassen sich jedoch nicht durch eine verpflich­t­ende Anwe­sen­heit erzwin­gen. Verpflich­t­ende Anwe­sen­heit erset­zt keine gute Lehre und ist kein geeigneter Indika­tor für den Stu­di­ener­folg. Darum braucht es zur langfristi­gen Steigerung der Teil­nahme Maß­nah­men zur Förderung der intrin­sis­chen Moti­va­tion und zum Abbau struk­tureller Hin­dernisse. Um die Teil­nahme an Lehrver­anstal­tun­gen nach­haltig zu stärken, müssen daher sowohl didak­tis­che als auch struk­turelle Maß­nah­men in Betra­cht gezo­gen wer­den.

Zen­tral ist hier­bei der Ein­bezug von Studieren­den in die Sem­i­nar­pla­nung und ‑gestal­tung, um die intrin­sis­che Moti­va­tion eben­falls zu fördern. Weit­ere pos­i­tive Effek­te hat es, wenn die Studieren­den die Lei­den­schaft der Dozieren­den für ihre The­menge­bi­ete spüren kön­nen, for­ma­tive Eval­u­a­tio­nen stat­tfind­en, stetig an inno­v­a­tiv­en Lehrfor­mat­en gear­beit­et wird sowie der Ein­satz von Anwe­sen­heit­sregelun­gen reflek­tiert und auss­chließlich begrün­det einge­set­zt wird. 8

Zusät­zlich müssen die struk­turellen Hin­dernisse der Nicht­teil­nahme weit­er­hin kon­se­quent abge­baut wer­den. Langfristige Maß­nah­men sind hier­bei die Erhöhung des BAföG-Satzes und eine erle­ichterte BAföG-förder­berech­ti­gung, ein niedrigschwelliges und aus­re­ichend finanziertes Betreu­ungs- und Unter­stützungsange­bot für Studierende mit Beein­träch­ti­gun­gen, bezahlbar­er hochschul­na­her Wohn­raum, die Ver­füg­barkeit von Betreu­ungsange­boten für Studierende mit Kindern und ein zuver­läs­siger öffentlich­er Nah- und Fer­n­verkehr. Die Nicht­teil­nahme von Studieren­den an Lehrver­anstal­tun­gen ist kein Aus­druck man­gel­nder Leis­tungs­bere­itschaft oder Moti­va­tion, son­dern das Ergeb­nis struk­tureller und sozialer Rah- menbe­din­gun­gen sowie unter­schiedlich­er Leben­sre­al­itäten. Eine Anwe­sen­heit­spflicht führt nicht automa­tisch zu aktiv­er Teil­nahme, son­dern häu­fig zu rein for­maler Präsenz ohne tat­säch­lichen Lernzuwachs. Sie adressiert Symp­tome, nicht die Ursachen ein­er möglichen Nicht­teil­nahme an einzel­nen Lehrver­anstal­tun­gen und lässt gle­ichzeit­ig Leben­sre­al­itäten der Studieren­den außer Acht. Die Nicht­teil­nahme ist daher auch Aus­druck struk­tureller Rah­menbe­din­gun­gen. Ein genereller Recht­sanspruch auf Anwe­sen­heits­frei­heit beste­ht nicht. Den­noch müssen Anwe­sen­heit­sregelun­gen im Span­nungs­feld von Lehrfrei­heit, Chan­cen­gle­ich­heit und sozialer Real­ität ver­hält­nis­mäßig aus­gestal­tet wer­den. Auch im Sinne der gle­ich­berechtigten Teil­habe, wie sie im Bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz ver­ankert ist, müssen Stu­di­enbe­din­gun­gen so gestal­tet sein, dass sie unter­schiedlichen Leben­sre­al­itäten gerecht wer­den. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat spricht sich dafür aus, die beste­hende Stu­di­en­frei­heit weit­er­hin zu gewährleis­ten und eine Anwe­sen­heit­spflicht nur dort vorzuse­hen, wo sie didak­tisch zwin­gend erforder­lich ist – etwa in prak­tis­chen Übun­gen, Laborver­anstal­tun­gen oder ver­gle­ich­baren For­mat­en. Entschei­dend ist die Qual­ität der Lehre, nicht die for­male Präsenz. Gle­ichzeit­ig müssen struk­turelle Hin­dernisse für die Teil­nahme am Studi­um kon­se­quent abge­baut wer­den, um Hochschulen langfristig als offene und inklu­sive Ler­norte zu stärken.

1 Weßel­er, Jen­nifer; Van Ophuy­sen, Ste­fanie 2021. Studierver­hal­ten jen­seits von Anwe­sen­heit­spflicht – wie begrün­den Studierende ihre An- und Abwe­sen­heit in uni­ver­sitären Lehrver­anstal­tun­gen? Hochschullehre im Span­nungs­feld zwis­chen indi­vidu­eller und insti­tu­tioneller Ver­ant­wor­tung: Tagungs­band der 15. Jahresta­gung der Gesellschaft für Hochschul­forschung. Wies­baden: Springer, 213–225. Doi:10.1007/978–3‑658–32272‑4

2 https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm290/index.html

3 https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm290/index.html

4 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/studenten-mieten-rekordhoch-100.html

5 https://www.br.de/nachrichten/bayern/steigende-kosten-fuer-studierende-wg-zimmer-immer-teurer,UyTC8JR

6 Weßel­er, Jen­nifer; Van Ophuy­sen, Ste­fanie 2021. Studierver­hal­ten jen­seits von Anwe­sen­heit­spflicht – wie begrün­den Studierende ihre An- und Abwe­sen­heit in uni­ver­sitären Lehrver­anstal­tun­gen? Hochschullehre im Span­nungs­feld zwis­chen indi­vidu­eller und insti­tu­tioneller Ver­ant­wor­tung: Tagungs­band der 15. Jahresta­gung der Gesellschaft für Hochschul­forschung. Wies­baden: Springer, 213–225. Doi:10.1007/978–3‑658–32272‑4

7 https://www.studierendenwerke.de/beitrag/die-studierendenbefragung-in-deutschland-best3-studieren-mit-einer-gesundheitlichen-beeintraechtigung

8 Gottwald, Anne 2025. Gründe für die Anwe­sen­heit in Sem­i­nar­sitzun­gen von Lehramtsstudieren­den

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