Psychotherapeutische Weiterbildung sichern - Zukunftsperspektiven für Psychologiestudierende schaffen und die Versorgungskrise entschärfen

BESCHLUSS

Der BayStu­Ra möge beschließen:
Mit der Reform des Psy­chother­a­peutenge­set­zes 2019 wurde ein neuer appro­ba­tion­squal­i­fizieren­der Stu­di­en­weg geschaf­fen. Für die eigen­ständi­ge Tätigkeit als Fach­psy­chother­a­peutIn und ins­beson­dere für die ambu­lante Ver­sorgung geset­zlich ver­sichert­er Pati­entIn­nen ist weit­er­hin eine mehrjährige Weit­er­bil­dung erforder­lich. Deren struk­turelle Voraus­set­zun­gen sind bis heute nicht aus­re­ichend abgesichert. Bere­its jet­zt schließen jährlich in etwa 2500 Absolvierende den appro­ba­tion­squal­i­fizieren­den Mas­ter­stu­di­en­gang „M.Sc. Klin­is­che Psy­cholo­gie und Psy­chother­a­pie“ ab, während wenige dutzend Weit­er­bil­dungsplätze im gesamten Bun­des­ge­bi­et zur Ver­fü­gung ste­hen. Auch die Änderun­gen, welche im Zuge des zum 1. Jan­u­ar 2026 in Kraft getrete­nen „Geset­zes zur Befug­nis­er­weiterung und Ent­bürokratisierung in der Pflege“ erlassen wor­den sind, sind laut Fachver­bän­den nicht aus­re­ichend, um Weit­er­bil­dungsstellen finanziell zu ermöglichen. Für
viele Psy­cholo­gi­es­tudierende entste­ht dadurch fak­tisch ein Studi­um ohne real­is­tis­chen Beruf­sweg. Außer­dem sind ins­beson­dere junge Men­schen und Studierende über­durch­schnit­tlich häu­fig von psy­chis­chen Belas­tun­gen betrof­fen. Gle­ichzeit­ig beste­hen bere­its heute erhe­bliche Defizite in der psy­chother­a­peutis­chen Ver­sorgung: monate­lange Wartezeit­en auf Ther­a­pieplätze und zunehmend ungle­iche Zugangschan­cen prä­gen die Real­ität viel­er Betrof­fen­er. Schon 2018 betrug die Wartezeit für einen ambu­lanten Ther­a­pieplatz nahezu
fünf Monate. Ger­ade Studierende ver­fü­gen häu­fig nicht über die finanziellen Möglichkeit­en, lange Ver­sorgungslück­en pri­vat zu kom­pen­sieren. Psy­chis­che Gesund­heit darf keine Frage des Geld­beu­tels sein. Es gilt es zu beacht­en, dass Studierende zukün­ftige Arbeit­nehmerIn­nen und Arbeit­ge­berIn­nen sind und somit das Rück­grat unser­er Volk­swirtschaft bilden. Weit­er­hin sind psy­chis­che Erkrankun­gen der häu­fig­ste Grund, warum Arbeit­nehmerIn­nen nicht mehr am Erwerb­sleben teil­nehmen kön­nen. So zeigen Zahlen der Deutschen Renten­ver­sicherung, dass 2024 40,4 % aller Neuzugänge in der Erwerb­s­min­derungsrente auf­grund ein­er Indika­tion der Psy­cho­so­matik oder Psy­chother­a­pie erfol­gten. Wenn zukün­ftige Fachkräfte ihr Studi­um auf­grund fehlen­der Unter­stützung nicht zu Ende führen kön­nen oder sich psy­chis­che Erkrankun­gen bis ins Erwerb­sleben chronifizieren ergibt sich daraus ein erhe­blich­er Schaden an der Volk­swirtschaft. Beson­ders prob­lema­tisch ist dabei, dass es sich nicht um einen frei gestalt­baren Kar­ri­ereweg han­delt, son­dern um ein staatlich reformiertes und klar regle­men­tiertes Studi­um („Direk­t­studi­um Psy­chother­a­pie“). Studierende absolvieren ein langjähriges, appro­ba­tion­squal­i­fizieren­des Studi­um mit einem ein­deutig definierten Beruf­sziel, ohne dass anschließend aus­re­ichend Weit­er­bil­dungska­paz­itäten bere­it­ste­hen. Dadurch entste­ht erhe­bliche Pla­nungs- und Zukun­ft­sun­sicher­heit für Psy­cholo­gi­es­tudierende und ange­hende Psy­chother­a­peutIn­nen. Ein staatlich geschaf­fen­er Aus­bil­dungsweg endet derzeit für viele Studierende fak­tisch ohne gesicherten Zugang zum Beruf. Dies unter­gräbt nicht nur die Ver­lässlichkeit akademis­ch­er Aus­bil­dung, son­dern gefährdet langfristig auch die psy­chother­a­peutis­che Ver­sorgung zukün­ftiger Gen­er­a­tio­nen. Die aktuelle Sit­u­a­tion erschw­ert damit nicht nur die indi­vidu­elle Beruf­s­pla­nung, son­dern gefährdet die Attrak­tiv­ität und Ver­lässlichkeit eines gesamten akademis­chen Beruf­swegs. Studierende investieren erhe­bliche Zeit und Ressourcen in ein hochspezial­isiertes Studi­um, begin­nend mit einem hochkom­pet­i­tiv­en Bach­e­lorab­schluss, gefol­gt von einem
Mas­ter­ab­schluss, welch­er noch viel restrik­ti­vere Zugangs­beschränkun­gen aufweist, und in aller Regel einen Abschluss mit exzel­len­ter Bach­e­lorge­samt­note voraus­set­zen. Der erwor­bene Beruf­szu­gang ist fak­tisch von ein­er Weit­er­bil­dung abhängig. Fehlen
entsprechende Stellen, dro­hen Wartezeit­en, unfrei­willige Umwege oder der Wech­sel in fach­fremde Tätigkeit­en. Die aktuelle Sit­u­a­tion trifft dabei ins­beson­dere die ersten Kohort­en des reformierten Stu­di­en­gangs. Sie tra­gen die Fol­gen ein­er unvoll­ständig umge­set­zten
Reform, obwohl sie sich bewusst für den vom Geset­zge­ber vorge­se­henen Aus­bil­dungsweg entsch­ieden haben. Aus Sicht des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats ist es nicht akzept­abel, dass Studierende ein staatlich geschaf­fenes Studi­um absolvieren, ohne dass
gle­ichzeit­ig ein real­is­tis­ch­er und plan­bar­er Zugang zumangestrebten Beruf gewährleis­tet wird.Die Krise der Weit­er­bil­dung und die Krise der psy­chother­a­peutis­chen Ver­sorgung sind dabei unmit­tel­bar miteinan­der ver­bun­den. Ohne aus­re­ichend Weit­er­bil­dungsstellen fehlen
langfristig die Fach­psy­chother­a­peutIn­nen, die die ambu­lante Ver­sorgung psy­chisch erkrank­ter Men­schen sich­ern sollen. Sta­tis­tis­che Infor­ma­tio­nen aus dem Arztreg­is­ter der Kassenärztlichen Bun­desvere­ini­gung aus 2025 zeigten, dass 29,8 % aller psy­chol­o­gis­chen
Psy­chother­a­peutIn­nen über 60 Jahre alt sind. Weit­ere 22,3 % sind zwis­chen 50 und 59 Jahre alt.7 Bei aus­bleiben­der Anpas­sung steuern Bund und Län­der auf dem direk­ten Weg in die Ver­stärkung ein­er bere­its beste­hen­den Unter­ver­sorgung im psy­chother­a­peutis­chen
Bere­ich zu. Gle­ichzeit­ig trifft diese Unter­ver­sorgung ger­ade junge Men­schen, Studierende und Frauen beson­ders stark. 2024 wiesen 47 % aller Frauen zwis­chen 18 und 29 eine Depres­sions- oder Angst­symp­to­matik auf.

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) sieht daher sowohl den Bund als auch die Län­der in der Ver­ant­wor­tung, die struk­turellen Voraus­set­zun­gen psy­chother­a­peutis­ch­er Weit­er­bil­dung endlich verbindlich abzu­sich­ern.
Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert daher auf Lan­desebene:

  • eine nach­haltige finanzielle Stärkung uni­ver­sitär­er Weit­er­bil­dungs- und
    Aus­bil­dungsam­bu­lanzen und dedi­zierte Schaf­fung von Stellen zum Zweck der
    Fach­psy­chother­a­peutis­chen Weit­er­bil­dung in besagten Ein­rich­tun­gen;
  • Lan­des­förder­pro­gramme und Mod­ell­pro­jek­te zum Auf­bau zusät­zlich­er
    Weit­er­bil­dungsver­bünde zu schaf­fen, um finanzielle Belas­tun­gen der
    The­o­rieaus­bil­dung auf Weit­er­bil­dungsträger aufzuteilen und neue
    Weit­er­bil­dungsträger zu schaf­fen;
  • zu prüfen, inwiefern die psy­chother­a­peutis­che Weit­er­bil­dung zur Nebenbes­tim­mung in
    der Kranken­haus­pla­nung der Kranken­häuser der Ver­sorgungsstufe F in den
    Fach­bere­ichen „NEU“, „KJP“, „PSO“ und „PSY“ des Freis­taates Bay­ern nach Teil I Abschnitt
    5.4 aufgenom­men wer­den kann
    auf Bun­de­sebene:
  • eine geset­zlich abgesicherte Refi­nanzierung psy­chother­a­peutis­ch­er Weit­er­bil­dung im
    SGB V, äquiv­a­lent zur Förderung der Weit­er­bil­dung im Bere­ich der all­ge­meinärztlichen
    Ver­sorgung und grund­ver­sor­gen­den fachärztlichen Ver­sorgung nach § 75a SGB V
  • zu prüfen, ob eine Änderung des § 17a KHG (oder poten­ziell gle­ich­w­er­tiger
    Rechts­grund­la­gen) zugun­sten der Weit­er­bil­dung von Fach­psy­chother­a­peutIn­nen
    nötig und sin­nvoll ist, um Weit­er­bil­dungsstellen im sta­tionären Set­ting zu ermöglichen
    und sta­tionäre Ein­rich­tun­gen der Psy­chi­a­trie, Psy­cho­so­matik und Psy­chother­a­pie
    finanziell zu stärken
  • die Sich­er­stel­lung ein­er aus­re­ichen­den Zahl tar­i­flich vergüteter Weit­er­bil­dungsstellen für zukün­ftige Fach­psy­chother­a­peutIn­nen im ambu­lanten und sta­tionären Set­ting.

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