Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) blickt mit großer Sorge auf die aktuellen Vorschläge der Rentenkommission, wodurch Minijobs künftig gestrichen werden und Sozialversicherungsabgaben anfallen könnten. Für viele Studierende würden diese Vorschläge nicht nur spürbare finanzielle Einbußen, sondern auch die Verschärfung von bereits bestehenden prekären finanziellen Lebenslagen bedeuten.
“Studierende arbeiten neben dem Studium, nicht um sich Extras zu leisten, sondern um sich ihr Studium und Leben finanzieren zu können. Wer Rahmenbedingungen für Minijobs verschlechtert, erhöht den finanziellen Druck und schafft keine Entlastung”, verdeutlicht Sabine Kamintzky, Sprecher*in des Bayerischen Landesstudierendenrats.
Bereits heute gehen rund 63% der Studierenden neben ihrem Studium einer Beschäftigung nach und rund 55 % der BAföG-beziehenden Studierenden sind darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.1 Durch dieses Einkommen bezahlen Studierende ihre Mieten, Lebensmittel, ÖPNV-Tickets und Lernmaterialien. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten seit Jahren deutlich an. Für viele ist ein Minijob neben dem angedachten Vollzeitstudium daher keine freiwillige Entscheidung, sondern eine finanzielle Notwendigkeit, um sich ein Vollzeitstudium ermöglichen zu können. Dabei spielt die flexible Möglichkeit eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses eine Rolle, um steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile zu erhalten. Bis jetzt waren Minijobs eine etablierte Option, um in einem klaren Rahmen von bis zu 43 Stunden pro Monat, bei 13,90 Euro/Stunde Mindestlohn eine Verdienstgrenze von maximal 603 Euro zu erreichen.2
Gemäß den Empfehlungen der Rentenkommission würden hiervon jedoch rund 56 Euro, bei ausschließlich rentenversicherungspflichtiger Abgabe (9,3 %)3 oder bis zu 130 Euro bei vollen Sozialversicherungsabgaben anfallen.4Sofern die Minijob- und damit auch die Opt-Out-Möglichkeit abgeschafft würde, stünden Studierenden in einem sozialbeitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (z.B. Werkstudierendenstelle) bei gleichbleibenden Beschäftigungsbedingungen entweder nur noch circa 560 Euro beziehungsweise 470 Euro statt 603 Euro für den Lebensunterhalt zur Verfügung.
„Minijobs bieten Studierenden die nötige Flexibilität, um ihren Lebensunterhalt neben einem Vollzeitstudium absichern zu können. Anhand der Vorschläge der Rentenkomission wäre die Ausweitung der Ausnahmeregelung von Schülerinnen und Schülern auch auf Studierende nur sinnvoll“, erklärt Moritz Schmid, Sprecher des Bayerischen Landesstudierendenrats.
Minijobs sind für viele Studierende existenziell, um die Lebenshaltungskosten neben einem Vollzeitstudium bewältigen zu können. Würde den Studierenden künftig bei ihren Beschäftigungsverhältnissen die Flexibilität gestrichen werden, würden vielen Studierenden in ihrer gegenwärtigen Situation entweder geringere Nettoeinkommen übrigbleiben oder ein Wechsel in umfangreichere und unflexiblere Beschäftigungsverhältnisse drohen. Beides erhöht den Druck auf Studierende, verkennt die Lebensrealitäten und kann die akademische Ausbildung zusätzlich erschweren.
“Die vorgeschlagenen Änderungen treffen wieder diejenigen, die sich ein Studium durch eigene Erwerbstätigkeit leisten können. Weniger Flexibilität und weniger Netto bedeutet für viele Studierende einfach nur mehr Arbeitszeit und größeren Druck im Studienalltag. Das kann nicht das Ziel einer guten Rentenreform sein”, erläutert Amir Hasukic, Sprecher des Bayerischen Landesstudierendenrats.
Der Bayerische Landesstudierendenrat würde daher eine Ausweitung der empfohlenen Ausnahmeregelung für Minijobs bei den Schüler*innen5 auch auf Studierende begrüßen, um die nötige Flexibilität bei den studentischen Beschäftigungsverhältnissen beizubehalten.
Quellen:
1. Deutsches Studierendenwerk (DSW) (2023): Die 22. Sozialerhebung: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2021. Hauptbericht. https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/api/files/Soz22_Hauptbericht.pdf (Zugriff: 01.07.2026).
2. Deutsches Studierendenwerk (DSW) (2026): Presse-Statement: Studierende müssen weiterhin Minijobs machen können. https://www.studierendenwerke.de/beitrag/presse-statement-studierende-muessen-weiterhin-minijobs-machen-koennen (Zugriff: 01.07.2026).
3. Bayerischer Rundfunk (BR): „Minijobs vor dem Aus? Das bedeuten die Reformpläne wirklich“. Verfügbar unter: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/minijobs-vor-dem-aus-das-bedeuten-die-reform-plaene-wirklich,VNfmuHM (abgerufen am 06.07.2026).; DER SPIEGEL: „Rente: Was auf Studierende zukommt, wenn Minijobs wegfallen“. Verfügbar unter: https://www.spiegel.de/start/rente-was-auf-studierende-zukommt-wenn-minijobs-wegfallen-a-75c6b6ab-6161–4ea6-aa97-3c2e3c89eace (abgerufen am 06.07.2026).
4. Süddeutsche Zeitung: „Rentenreform: Folgen – Minijobs – Einschnitte“. Verfügbar unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/rentenreform-folgen-minijobs-einschnitte-li.3506595 (abgerufen am 06.07.2026).
5. Rentenkomission 2026 – 33 Empfehlungen zur Rentenreform. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html(Zugriff: 01.07.2026).