Flexibilität durch studentische Minijobs erhalten, keine finanziellen Mehrbelastungen schaffen

PRESSEMITTEILUNG

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) blickt mit großer Sorge auf die aktuellen Vorschläge der Rentenkom­mis­sion, wodurch Mini­jobs kün­ftig gestrichen wer­den und Sozialver­sicherungsab­gaben anfall­en kön­nten. Für viele Studierende wür­den diese Vorschläge nicht nur spür­bare finanzielle Ein­bußen, son­dern auch die Ver­schär­fung von bere­its beste­hen­den prekären finanziellen Lebensla­gen bedeuten.

“Studierende arbeit­en neben dem Studi­um, nicht um sich Extras zu leis­ten, son­dern um sich ihr Studi­um und Leben finanzieren zu kön­nen. Wer Rah­menbe­din­gun­gen für Mini­jobs ver­schlechtert, erhöht den finanziellen Druck und schafft keine Ent­las­tung”, verdeut­licht Sabine Kam­intzky, Sprecher*in des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats.

Bere­its heute gehen rund 63% der Studieren­den neben ihrem Studi­um ein­er Beschäf­ti­gung nach und rund 55 % der BAföG-beziehen­den Studieren­den sind darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern.1 Durch dieses Einkom­men bezahlen Studierende ihre Mieten, Lebens­mit­tel, ÖPNV-Tick­ets und Lern­ma­te­ri­alien. Gle­ichzeit­ig steigen die Leben­shal­tungskosten seit Jahren deut­lich an. Für viele ist ein Mini­job neben dem angedacht­en Vol­lzeit­studi­um daher keine frei­willige Entschei­dung, son­dern eine finanzielle Notwendigkeit, um sich ein Vol­lzeit­studi­um ermöglichen zu kön­nen. Dabei spielt die flex­i­ble Möglichkeit eines kurzfristi­gen Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es eine Rolle, um steuer- und sozialver­sicherungsrechtliche Vorteile zu erhal­ten. Bis jet­zt waren Mini­jobs eine etablierte Option, um in einem klaren Rah­men von bis zu 43 Stun­den pro Monat, bei 13,90 Euro/Stunde Min­dest­lohn eine Ver­di­en­st­gren­ze von max­i­mal 603 Euro zu erre­ichen.2

Gemäß den Empfehlun­gen der Rentenkom­mis­sion wür­den hier­von jedoch rund 56 Euro, bei auss­chließlich renten­ver­sicherungspflichtiger Abgabe (9,3 %)3 oder bis zu 130 Euro bei vollen Sozialver­sicherungsab­gaben anfall­en.4Sofern die Mini­job- und damit auch die Opt-Out-Möglichkeit abgeschafft würde, stün­den Studieren­den in einem sozial­beitragspflichti­gen Beschäf­ti­gungsver­hält­nis (z.B. Werk­studieren­den­stelle) bei gle­ich­bleiben­den Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen entwed­er nur noch cir­ca 560 Euro beziehungsweise 470 Euro statt 603 Euro für den Leben­sun­ter­halt zur Ver­fü­gung.

„Mini­jobs bieten Studieren­den die nötige Flex­i­bil­ität, um ihren Leben­sun­ter­halt neben einem Vol­lzeit­studi­um absich­ern zu kön­nen. Anhand der Vorschläge der Rentenkomis­sion wäre die Ausweitung der Aus­nah­meregelung von Schü­lerin­nen und Schülern auch auf Studierende nur sin­nvoll“, erk­lärt Moritz Schmid, Sprech­er des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats.

Mini­jobs sind für viele Studierende exis­ten­ziell, um die Leben­shal­tungskosten neben einem Vol­lzeit­studi­um bewälti­gen zu kön­nen. Würde den Studieren­den kün­ftig bei ihren Beschäf­ti­gungsver­hält­nis­sen die Flex­i­bil­ität gestrichen wer­den, wür­den vie­len Studieren­den in ihrer gegen­wär­ti­gen Sit­u­a­tion entwed­er gerin­gere Net­toeinkom­men übrig­bleiben oder ein Wech­sel in umfan­gre­ichere und unflex­i­blere Beschäf­ti­gungsver­hält­nisse dro­hen. Bei­des erhöht den Druck auf Studierende, verken­nt die Leben­sre­al­itäten und kann die akademis­che Aus­bil­dung zusät­zlich erschw­eren.

“Die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen tre­f­fen wieder diejeni­gen, die sich ein Studi­um durch eigene Erwerb­stätigkeit leis­ten kön­nen. Weniger Flex­i­bil­ität und weniger Net­to bedeutet für viele Studierende ein­fach nur mehr Arbeit­szeit und größeren Druck im Stu­di­en­all­t­ag. Das kann nicht das Ziel ein­er guten Renten­re­form sein”, erläutert Amir Hasu­kic, Sprech­er des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats.

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat würde daher eine Ausweitung der emp­fohle­nen Aus­nah­meregelung für Mini­jobs bei den Schüler*innen5 auch auf Studierende begrüßen, um die nötige Flex­i­bil­ität bei den stu­den­tis­chen Beschäf­ti­gungsver­hält­nis­sen beizube­hal­ten.

Quellen:

1. Deutsches Studieren­den­werk (DSW) (2023): Die 22. Sozialer­he­bung: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studieren­den in Deutsch­land 2021. Haupt­bericht. https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/api/files/Soz22_Hauptbericht.pdf (Zugriff: 01.07.2026).

2. Deutsches Studieren­den­werk (DSW) (2026): Presse-State­ment: Studierende müssen weit­er­hin Mini­jobs machen kön­nen. https://www.studierendenwerke.de/beitrag/presse-statement-studierende-muessen-weiterhin-minijobs-machen-koennen (Zugriff: 01.07.2026).

3. Bay­erisch­er Rund­funk (BR): „Mini­jobs vor dem Aus? Das bedeuten die Reform­pläne wirk­lich“. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/minijobs-vor-dem-aus-das-bedeuten-die-reform-plaene-wirklich,VNfmuHM (abgerufen am 06.07.2026).; DER SPIEGEL: „Rente: Was auf Studierende zukommt, wenn Mini­jobs weg­fall­en“. Ver­füg­bar unter: https://www.spiegel.de/start/rente-was-auf-studierende-zukommt-wenn-minijobs-wegfallen-a-75c6b6ab-6161–4ea6-aa97-3c2e3c89eace (abgerufen am 06.07.2026).

4. Süd­deutsche Zeitung: „Renten­re­form: Fol­gen – Mini­jobs – Ein­schnitte“. Ver­füg­bar unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/rentenreform-folgen-minijobs-einschnitte-li.3506595 (abgerufen am 06.07.2026).

5. Rentenkomis­sion 2026 – 33 Empfehlun­gen zur Renten­re­form. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html(Zugriff: 01.07.2026).

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