Ausgangslage:
91,6 % der Studierenden nutzen KI-Werkzeuge im Studium, 81,5 % greifen dabei auf die kostenlose ChatGPT-Variante zurück [1]. Die Standard-Bezahlstufen kosten pro Dienst 21 bis 23 € im Monat, die Spitzenstufen mit höheren Nutzungslimits rund 100 bis 230 €[2]; nur 13 % der KI-Nutzenden in Deutschland zahlen überhaupt für KI [3]. Für die Nutzung der aktuellsten KI-Modelle ist eine bezahlungspflichtige Lizenz notwendig. Damit hängt es aktuell von der individuellen finanziellen Situation der Studierenden ab, ob jemand mit den modernsten LLMs in seinem Studium arbeiten kann. Der Zugang zu KI ist damit eine Frage der Chancengleichheit. Der Wissenschaftsrat hat am 06.07.2026 empfohlen, den Hochschulen eine „verlässliche Grundversorgung mit Inferenzkapazitäten” zu sichern, als beispielgebend nennt er die NRW-Landesstrategie und die Angebote der GWDG [4]. In Bayern fehlt ein solches übergreifendes Angebot: Das Länderinventar des Wissenschaftsrats (Stand 01.04.2026) führt für Bayern Leitlinien, Förderprogramme und zwei Verwaltungsprojekte auf, aber keinen landesweiten KI-Zugang für Studierende [4]. BayernKI (bis zu 55 Mio. € aus der Hightech Agenda) ist reine Forschungsinfrastruktur ohne Chat-Dienst und ohne allgemeinen Zugang für Studierende; die eigene FAQ verweist für Chatbots an die GWDG nach Göttingen [5][6]. Für das geplante KI-Basismodell (Blue Swan) beschafft der Freistaat weitere 1.024 Hochleistungs-GPUs, die ab Herbst 2026 exklusiv den Entwicklungsteams vorbehalten sind [7]. Einzelne Hochschulen (u. a. FAU, HM, THWS) finanzieren Zugänge aus eigenen Mitteln, an anderen gibt es kein hochschulweites Angebot [8][9]. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt seit März 2025 über KI:connect.nrw allen rund 607.000 Studierenden der 36 staatlichen Hochschulen kostenlosen, anonymisierten KI-Zugang bereit, seit April 2026 wird dies um landesgehostete offene Modelle ergänzt [10][11].
Als größte Gruppierung an den Hochschulen sollen die Studierenden in die relevanten Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden. Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert, allen Studierenden der staatlichen bayerischenHochschulen eine kostenfreie, freiwillig nutzbare KI-Grundversorgung als landesweit einheitlichen Dienst bereitzustellen, unabhängig davon, an welcher Hochschule jemand studiert. Diese Grundversorgung umfasst mindestens:
Forderungen:
1. KI-Chatassistent auf Stand der Technik: leistungsfähige generative Sprachmodelle aktueller Generation mit Datei-Upload in einer barrierefrei nutzbaren Oberfläche. Die Architektur trennt Modelle, Client und hochschulspezifische Anbindung. Client und hochschulspezifische Komponenten werden quelloffen entwickelt und in einem öffentlichen Repository bereitgestellt, sodass Hochschulen sie nachnutzen und Studierende Architektur und Funktionsweise nachvollziehen und zur Weiterentwicklung beitragen können.
2. Internetzugang und Literaturrecherche: Zugriff auf aktuelle Webinhalte mit Quellenangaben sowie Unterstützung wissenschaftlicher Literaturrecherche (Anbindung offener wissenschaftlicher Datenbanken bzw. Bibliotheksressourcen).
3. Lernwerkzeuge: Generierung von interaktiven Übungsfragen, Quizzen und Karteikarten aus eigenen Lernmaterialien, inklusive Import und Export (z. B. Anki), sowie Anbindung an die Lernplattformen der Hochschulen (z. B. Moodle). Werden generierte Inhalte kursweit oder öffentlich geteilt, ist eine Freigabe durch Lehrende, von ihnen benannte Personen oder im Rahmen eines Peer-Review Formats vorzusehen (Human-in-the-Loop zur Qualitätssicherung).
4. Agentisches Coding: KI-Programmierwerkzeuge, die mehrschrittige Aufgaben eigenständig bearbeiten. Der Dienst stellt hierfür kontingentierte API-Schlüssel für eine OpenAI- oder Anthropic-kompatible Schnittstelle bereit, über die sich die gehosteten Modelle in etablierten (Open-Source-)Coding-Agenten als Endpunkt eintragen lassen; das Modellangebot umfasst dafür geeignete, werkzeugfähige offene bzw. Open Weight-Modelle (derzeit z. B. Qwen3.6–27B, GLM‑5.2, DeepSeek-V4, Nemotron 3, Ultra, Mistral Large 3, Devstral 2).
5. Aktualität: selbst betriebene offene bzw. Open-Weight-Modelle werden mindestens vierteljährlich auf aktuelle Modellgenerationen aktualisiert, bei angebundenen kommerziellen Modellen werden neue Modellgenerationen zeitnah übernommen, spätestens drei Monate nach Verfügbarkeit; eingesetzte Modelle, Versionen und Modellwechsel werden transparent dokumentiert und rechtzeitig angekündigt, für laufende Lehrveranstaltungen und Prüfungen bleiben abgelöste Modellstände übergangsweise verfügbar, soweit Lizenz, Sicherheit und Betrieb dies zulassen.
6. Gestaffelte Nutzungskontingente: ein individuelles Kontingent für kommerzielle Modelle sowie ein breiteres für aktuelle, in Bayern gehostete offene Modelle; auf Antrag erhöhbare Kontingente für Projekte, Abschlussarbeiten und Lehrveranstaltungen; jederzeit transparent einsehbare Anzeige der eigenen Kontingentnutzung; nutzungsgerechte Bemessung (etwa token- oder rechenzeitbasiert statt nach bloßer Anfragezahl). Aggregierte Nutzungsstatistiken werden den Studierendenvertretungen zugänglich gemacht; Bemessung und Anpassung der Kontingente erfolgen unter Einbeziehung der Studierenden. In Prüfungen, in denen KI-Nutzung zugelassen, vorausgesetzt oder Gegenstand der Leistung ist, erhalten alle Teilnehmenden denselben Modellstand und Funktionsumfang mit einem vom persönlichen Verbrauch unabhängigen Prüfungskontingent, um die prüfungsrechtliche Chancengleichheit zu wahren.
7. Datenschutz und digitale Souveränität: DSGVO-konformer Betrieb auf Infrastruktur in der EU bzw. im EWR (solange mindestens die datenschutzrechtlichen Standards der EU eingehalten werden) oder auf hochschuleigener Infrastruktur; keine Nutzung studentischer Eingaben für das Training externer bzw. kommerzieller Modelle; keine Pflicht zu privaten Konten bei Drittanbietern; Anmeldung über die Hochschulkennung, ohne Übermittlung identifizierender Daten an externe Modellanbieter. Bei externen Modellanbietern werden Zero ‑Data ‑Retention- Vereinbarungen genutzt; die Datenhaltung erfolgt vorrangig auf hochschuleigener oder im Hochschulverbund betriebener Infrastruktur, andernfalls
innerhalb der EU bzw. des EWR. Einsichtnahmen in einzelne Chatverläufe erfolgt nur ohne Zuordnung zu einer Person und nur, soweit dies für Betrieb, Fehleranalyse, Sicherheit oder Missbrauchsvermeidung erforderlich ist. Die Nutzenden werden bei der Nutzung des Dienstes deutlich darauf hingewiesen, keine personenbezogenen Daten in Chats einzugeben. Eine Auswertung von Chats für Leistungsbewertung, Prüfungsentscheidungen oder Täuschungserkennung findet nicht statt. Studierende können ihre Chats per gesonderter, jederzeit folgenlos widerruflicher Einwilligung (Opt-in) für Learning-AnalyticsZwecke freigeben; die Auswertung erfolgt ausschließlich aggregiert und ohne Rückführbarkeit auf
Einzelpersonen und fließt nicht in Leistungsbewertung, Prüfungsentscheidungen oder Täuschungserkennung ein. Studierende können darüber hinaus per eigener, gesonderter, jederzeit widerruflicher Einwilligung ihre Chats für das Training und die Verbesserung der selbst betriebenen Modelle und Werkzeuge des Dienstes bereitstellen; die Daten werden hierfür vorab um personenbeziehbare Angaben bereinigt und verlassen die hochschuleigene bzw. im Hochschulverbund betriebene Infrastruktur nicht; der Widerruf wirkt für künftige Trainingsläufe. Eine Nutzung für das Training externer bzw. kommerzieller Modelle bleibt optional.
8. Zitierfähiger Echtheitsnachweis: Aus jedem über den Dienst geführten Chat muss ein kryptografisch verifizierbarer, manipulationsnachweisender Echtheitsanker unter einer persistenten, institutionell verwalteten Kennung exportierbar sein, der Gesprächsverlauf, verwendetes Modell samt Version sowie, soweit technisch verfügbar, Generierungsparameter (u. a. Temperature), genutzte Werkzeuge und abgerufene Quellen dokumentiert und so als Zitationsbeleg für KI-Outputs in wissenschaftlichen Arbeiten dient; die dauerhafte Erreichbarkeit ist institutionell, nicht anbieterabhängig sicherzustellen. Der Export erfolgt ausschließlich auf Veranlassung der Studierenden, wahlweise vollständig oder als Auszug mit gekennzeichneten Auslassungen und mit frei wählbarem Zugriffskreis (öffentlich bis nur benannte Prüfende); nicht exportierte Chats werden
zu diesem Zweck nicht gespeichert.
9. Verstetigung: dauerhafte zentrale Finanzierung durch den Freistaat, nicht zulasten
von Lehrbudgets oder aus Mitteln der Studierendenvertretungen, sowie begleitende
Angebote zum Aufbau von KI-Kompetenz.
Quellen:
[1] https://doi.org/10.48444/h_docs-pub-533 und
https://h‑da.de/meldung-einzelansicht/bundesweite-studie-mehr-als-90-der-
studierenden-nutzen-ki-basierte-tools-wiechatgpt-fuers-studium [2]
https://openai.com/de-DE/chatgpt/pricing/, https://claude.com/pricing und
https://gemini.google/de/subscriptions/ [3]
https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Zahlungsbereitschaft-fuer-KI-erhoeht
[4] https://www.wissenschaftsrat.de/download/2026/3319–26.pdf
(Grundversorgung mit Inferenzkapazitäten S. 55 ff.; Empfehlungen S. 59 f.;
Länderübersicht S. 79 ff., Bayern S. 82) [5] https://www.ki-in-bayern.de/faqs/ [6]
https://www.lrz.de/en/research/research-projects/detail/startschuss-fuer-bayernki
[7]
https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12994/meilenstein-fuer-bayerns-ki-
offensive-ki-infrastruktur-mit-weiteren-1024-nvidia-hochleistungsprozessoren-fuer-
blueswan-plattform.html [8]
https://www.fau.de/2024/09/news/studium/chatgpt-und-co-fuer-alle-fau-mitglieder/ [9]
https://www.hawk.de/de/newsportal/pressemeldungen/ki-der-lehre-mehr-als-60- deutsche-
hochschulen-nutzen-entwicklung-der-hawk [10]
https://www.land.nrw/pressemitteilung/studieren-und-forschen-mit-kuenstlicher-
intelligenz-hochschulen-nordrhein [11]
https://blog.rwth-aachen.de/itc/en/2026/03/11/kiinferenz-nrw/ und
https://itmc.tu-dortmund.de/storages/itmc/Bilder/News/2026/Info-Inferenz-NRW-
Start.pdf