Gründung einer AG BayHIG

BESCHLUSS

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat möge eine AG Bay­HIG einrichten.Die AG Bay­HIG hat die Auf­gabe, mögliche Änderungsvorschläge für das Bay­erische Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz zu sam­meln, zu berat­en und eine Posi­tion­ierung zur langfristi­gen Weit­er­en­twick­lung des Bay­HIG auszuar­beit­en. Hierzu soll ein ein internes Arbeits­doku­ment mit Änderungsvorschlä­gen zum Bay­HIG geführt und stetig aktu­al­isiert wer­den. Weit­ere Änderungsvorschläge kön­nen von den Mit­glied­shochschulen, den Del­e­ga­tio­nen, den Sprecher*innen und den Arbeits­grup­pen des BayStu­Ra einge­bracht wer­den. Die endgültig aus­gear­beit­eten Änderungsvorschläge wer­den von ihr zusam­menge­fasst und im Anschluss in der näch­st­möglichen Sitzung als Posi­tion­spa­pi­er als Beschlussvor­lage von den Sprecher*innen und mitwirk­enden Hochschulen ein­gere­icht wer­den. Das Gesamt­doku­ment soll unsere Ide­al­form des Bay­HIGs wiedergeben.

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