Hochschulen als demokratische Institutionen verteidigen – gegen Entdemokratisierung, den Abbau der Wissenschaftsfreiheit und rechtsextreme Einflüsse in der Hochschulpolitik

BESCHLUSS

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) beken­nt sich zu Hochschulen als demokratis­chen, plu­ral­is­tis­chen und diskri­m­inierungs­freien Orten des gemein­samen Ler­nens, Lehrens, Forschens und Disku­tierens. Wis­senschafts­frei­heit, insti­tu­tionelle Autonomie und die wirk­same Beteili­gung aller Hochschul­grup­pen bilden dafür unverzicht­bare Grund­la­gen. Der BayStu­Ra stellt sich entsch­ieden gegen Bestre­bun­gen, demokratis­che Beteili­gungsrechte einzuschränken, stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tungsstruk­turen abzubauen oder Forschung und Lehre nach parteipoli­tis­chen und ide­ol­o­gis­chen Vor­gaben zu steuern. Dies gilt ins­beson­dere für recht­sex­treme Ein­flussver­suche, die sich gegen die Frei­heit der Wis­senschaft, die Gle­ich­w­er­tigkeit aller Hochschul­mit­glieder und die plu­ral­is­tis­che Ver­fass­theit der Hochschulen richt­en. Darüber hin­aus tritt der BayStu­Ra für Hochschulen ein, an denen jede Per­son unab­hängig von Herkun­ft, Weltan­schau­ung, Geschlecht, Behin­derung und finanziellem Hin­ter­grund gle­ich­w­er­tig behan­delt wird. Er wen­det sich gegen jeden Ver­such, diese Grund­la­gen abzubauen, ins­beson­dere gegen die hochschulpoli­tis­chen Vorhaben recht­sex­tremer Parteien.

Einen aktuellen Anlass für diesen Beschluss bilden die hochschulpoli­tis­chen Vorhaben des AfD-Lan­desver­bands Sach­sen-Anhalt. Dieser wird vom dor­ti­gen Lan­desver­fas­sungss­chutz als gesichert recht­sex­trem­istis­che Partei eingestuft. Nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums richtet sich seine poli­tis­che Agi­ta­tion gegen wesentliche Prinzip­i­en der frei­heitlichen demokratis­chen Grun­dord­nung, ins­beson­dere gegen die Garantie der Men­schen­würde und das Demokratieprinzip. Die Ent­demokratisierung von Hochschulen ist dem­nach kein abstrak­tes Risiko, son­dern liegt in Form des aus­for­mulierten Pro­gramms der AfD Sach­sen-Anhalt vor.[1; 2]

 Daher fordert der BayStu­Ra:

 1. Demokratis­che Beteili­gungsrechte zu schützen und auszubauen.

Studierende, wis­senschaftliche und wis­senschaft­sun­ter­stützende Beschäftigte sowie weit­ere Hochschu­lange­hörige müssen an den sie betr­e­f­fend­en Entschei­dun­gen wirk­sam beteiligt wer­den. Die Beteili­gung der ver­schiede­nen Hochschul­grup­pen darf wed­er zugun­sten ein­seit­iger Machtkonzen­tra­tio­nen zurückge­drängt noch als ver­meintlich­es Hin­der­nis für hand­lungs­fähige Hochschulen dargestellt wer­den.

 2. Die stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tung rechtlich und finanziell zu stärken.

Gewählte Studieren­den­vertre­tun­gen müssen ihre geset­zlichen Auf­gaben unab­hängig wahrnehmen, stu­den­tis­che Inter­essen öffentlich vertreten und sich kri­tisch mit hochschul- und gesellschaft­spoli­tis­chen Entwick­lun­gen auseinan­der­set­zen kön­nen. Ihre insti­tu­tionelle Stel­lung oder Finanzierung darf nicht von poli­tis­chem Wohlver­hal­ten abhängig gemacht wer­den. Für Bay­ern bekräftigt der BayStu­Ra seine Forderung nach ein­er eigen­ständi­gen, demokratisch legit­imierten und mit angemessen­err Satzungs‑, Beitrags- und Finan­za­u­tonomie aus­ges­tat­teten stu­den­tis­chen Selb­stver­wal­tung.

 3. Die Wis­senschafts­frei­heit wirk­sam gegen poli­tis­che Ein­flussnahme abzu­sich­ern.

Entschei­dun­gen über Forschungs­fra­gen, Lehrin­halte und wis­senschaftliche Meth­o­d­en müssen nach wis­senschaftlichen Maßstäben getrof­fen wer­den. Die Förderung oder Benachteili­gung einzel­ner Fachrich­tun­gen darf nicht von ihrer Übere­in­stim­mung mit parteipoli­tis­chen oder ide­ol­o­gis­chen Zielset­zun­gen abhängig gemacht wer­den. Ins­beson­dere dür­fen Hochschul­fi­nanzierung, Mit­telver­gabe, Beru­fungsver­fahren und Zielvere­in­barun­gen nicht als Instru­mente zur poli­tis­chen Diszi­plin­ierung einge­set­zt wer­den. Abzulehnen sind fern­er medi­en­wirk­samen Dele­git­imierungskam­pag­nen, wie sie gegen die kri­tis­chen Sozial­wis­senschaften, Geschlechter­forschung und Geschichte bere­its regelmäßig stat­tfind­en.

Die Wis­senschafts­frei­heit erfasst auch inter­na­tionale wis­senschaftliche Koop­er­a­tio­nen und trägt zum gren­züber­greifend­en Wis­sensaus­tausch bei Wis­senschaftliche Infor­ma­tion­sin­fra­struk­turen, Bib­lio­theken, Repos­i­to­rien und dig­i­tale Forschungs­dat­en müssen frei zugänglich und vor poli­tis­ch­er Ein­flussnahme geschützt bleiben Gegen gezielte Desin­for­ma­tio­nen muss durch öffentlich zugängliche wis­senschaftliche Erken­nt­nisse und die Förderung von Infor­ma­tions- und Medi­enkom­pe­tenz vorge­gan­gen wer­den.


4. Die insti­tu­tionelle Autonomie und Wider­stands­fähigkeit der Hochschulen zu stärken.

Hochschulin­terne Entschei­dung­sprozesse müssen trans­par­ent, plu­ral­is­tisch und nachvol­lziehbar gestal­tet sein. Macht muss auf ver­schiedene Organe und Hochschul­grup­pen verteilt bleiben. Berufungs‑, Leitungs- und Mit­telver­gabeentschei­dun­gen erfordern klare Kri­te­rien, doku­men­tierte Ver­fahren und  wirk­same Kon­trollmöglichkeit­en. Stu­den­tis­che Vertre­tun­gen und weit­ere Selb­stver­wal­tung­sor­gane müssen in ihren Kom­pe­ten­zen nicht nur erhal­ten son­dern gestärkt wer­den.

5. Gle­ich­stel­lung, Antidiskri­m­inierung und Vielfalt als demokratis­che Auf­gaben der
 Hochschulen erhal­ten.

Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragte, Beauf­tragte für Studierende mit Behin­derun­gen oder chro­nis­chen Erkrankun­gen, Antidiskri­m­inierungs- und Anti­semitismusstellen, Diver­sitäts­beauf­tragte und Beauf­tragte für inter­na­tionale Studierende, Per­son­alvertre­tun­gen sowie stu­den­tis­che Inter­essen­vertre­tun­gen müssen insti­tu­tionell abgesichert und angemessen finanziell, per­son­ell und räum­lich aus­ges­tat­tet wer­den. Angriffe auf diese Struk­turen sind zugle­ich Angriffe auf die gle­ich­berechtigte Teil­habe am Hochschulleben und auf die gesamte Hochschul­fam­i­lie.

 6. Ange­hörige der Hochschulen vor recht­sex­tremen Anfein­dun­gen und
 Ein­schüchterungsver­suchen zu schützen.

Hochschulen und staatliche Stellen müssen Betrof­fene von Ras­sis­mus, Anti­semitismus, Antizigan­is­mus, Queer­feindlichkeit und anderen For­men grup­pen­be­zo­gen­er Men­schen­feindlichkeit kon­se­quent unter­stützen. Dafür braucht es erre­ich­bare Beratungs- und Melde­struk­turen, trans­par­ente Ver­fahren, eine aus­re­ichende  dauer­hafte Finanzierung von Beauf­tra­gun­gen un Ansprech­stellen sowie einen wirk­samen Schutz für Studierende, Lehrende, Forschende und Beschäftigte.

 7. Demokratis­che Hochschulkul­tur und poli­tis­che Bil­dung fördern.

Hochschulen tra­gen als öffentliche Bil­dung­sein­rich­tun­gen Ver­ant­wor­tung für his­torische Aufar­beitung, Erin­nerungskul­tur und demokratis­che Bil­dung.

Sie müssen Räume für kri­tis­che Diskus­sio­nen, gesellschaftlich­es Engage­ment und kon­tro­verse wis­senschaftliche Auseinan­der­set­zun­gen bieten, dür­fen aber keine Geschicht­sre­vi­sio­nen zulassen. Die Verpflich­tung zur parteipoli­tis­chen Neu­tral­ität bedeutet nicht, gegenüber Angrif­f­en auf die Men­schen­würde, die Wis­senschafts­frei­heit und die demokratis­chen Insti­tu­tio­nen neu­tral bleiben zu müssen.

 8. Die Zusam­me­nar­beit demokratis­ch­er Hochschulakteur*innen auszubauen.

Studieren­den­vertre­tun­gen, Hochschulleitun­gen, Beschäftigten­vertre­tun­gen, Gew­erkschaften, Gle­ich­stel­lungs- und Antidiskri­m­inierungsstellen sowie wis­senschaftliche Organ­i­sa­tio­nen sollen sich stärk­er ver­net­zen und gemein­same Strate­gien zum Schutz demokratis­ch­er Hochschul­struk­turen entwick­eln.

 9. Den Hochschulzu­gang unab­hängig von Herkun­ft und Einkom­men zu gewährleis­ten.

Der Zugang zu Hochschulen darf wed­er von der sozialen noch von der geografis­chen Herkun­ft noch von den finanziellen Möglichkeit­en ein­er Per­son abhän­gen. Bund und Län­der müssen soziale, finanzielle und struk­turelle Zugang­shür­den abbauen und allen Men­schen, unab­hängig von ihrem indi­vidu­ellen Hin­ter­grund, gle­iche Bil­dungschan­cen ermöglichen.

 10. Engage­ment gegen recht­sex­treme Ein­flussnahme schützen.

 Hochschulleitun­gen und Lan­desregierun­gen müssen Studierende und Beschäftigte, die sich gegen recht­sex­treme Ein­flussnahme engagieren, aus­drück­lich schützen und unter­stützen, statt ihr demokratis­ches Engage­ment mit Ord­nungs­maß­nah­men oder anderen Sank­tio­nen zu bele­gen. Hochschulen sind keine von der Gesellschaft los­gelösten Ein­rich­tun­gen. Sie sind Orte, an denen Wis­sen erzeugt, ver­mit­telt und kri­tisch geprüft wird. Diese Auf­gabe kön­nen sie nur erfüllen, wenn Forschung und Lehre frei von parteipoli­tis­ch­er Steuerung sind, unter­schiedliche Per­spek­tiv­en zu Wort kom­men und Entschei­dun­gen nicht bei einzel­nen Per­so­n­en oder Sta­tus­grup­pen konzen­tri­ert wer­den. Wis­senschafts­frei­heit und demokratis­che Hochschul­struk­turen ste­hen deshalb nicht in einem Gegen­satz, son­dern bedin­gen und schützen einan­der. Die Wis­senschafts­frei­heit lässt sich nicht allein durch ein abstrak­tes Beken­nt­nis schützen. Sie benötigt eine aus­re­ichende öffentliche Grund­fi­nanzierung, trans­par­ente Mit­telver­gaben, sichere Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen und insti­tu­tionelle Unab­hängigkeit. Eine höhere Finanzierung ist kein Beitrag zur Wis­senschafts­frei­heit, wenn sie an die Erwartung geknüpft ist, bes­timmte Forschungsrich­tun­gen auszubauen und andere aus poli­tis­chen Grün­den zu ver­drän­gen. Wis­senschaftliche Qual­ität darf nicht durch poli­tis­che Gefäl­ligkeit erset­zt wer­den.

Wirk­same Beteili­gung unter­schiedlich­er Hochschul­grup­pen verteilt die Entschei­dungs­ge­walt und schafft unab­hängige Stellen, die Entschei­dun­gen hin­ter­fra­gen, Prob­leme sicht­bar machen und Fehlen­twick­lun­gen kor­rigieren kön­nen. Wer­den diese Struk­turen geschwächt, kann eine Lan­desregierung leichter in die Hochschulen hinein­regieren. Gle­ichzeit­ig verbessert die Grup­pen­beteili­gung die Qual­ität der Entschei­dun­gen. Studierende, wis­senschaftliche Beschäftigte, Professor*innen und weit­ere Hochschu­lange­hörige ver­fü­gen über unter­schiedlich­es Wis­sen über die Insti­tu­tion. Ihre Beteili­gung bringt Infor­ma­tio­nen in Entschei­dun­gen ein, die ein­er Hochschulleitung oder einem Min­is­teri­um allein nicht zur Ver­fü­gung ste­hen.

 Der Ein­satz gegen recht­sex­treme Ein­flussnahme bedeutet dabei keine Ein­schränkung legit­imer Mei­n­ungsver­schieden­heit­en. Hochschulen müssen Orte kon­tro­vers­er Debat­ten bleiben, an denen auch grundle­gende Kri­tik an beste­hen­den Struk­turen möglich ist. Diese Offen­heit verpflichtet jedoch nicht dazu, Bestre­bun­gen unwider­sprochen hinzunehmen, die demokratis­che Beteili­gung beseit­i­gen, Men­schen auf­grund ihrer Herkun­ft oder Iden­tität abw­erten oder die Wis­senschaft der parteipoli­tis­chen Kon­trolle unter­w­er­fen wollen. Wis­senschafts­frei­heit schützt die offene Suche nach Erken­nt­nis – nicht deren autoritäre Steuerung. Der BayStu­Ra weist den Ver­such zurück, Bay­ern als Vor­bild für den Abbau der stu­den­tis­chen Selb­stver­wal­tung her­anzuziehen. Die Studieren­den­vertre­tun­gen im Freis­taat haben wed­er eine eigene Rechts­form noch Finanzho­heit; ihre Mit­tel stam­men aus dem staatlichen Haushalt und wer­den von den Hochschulen ver­wal­tet. [3] Der BayStu­Ra weiß deshalb aus eigen­er Erfahrung sehr genau, welche Ein­schränkun­gen fehlende rechtliche und finanzielle Eigen­ständigkeit mit sich bringt. Dass eine recht­sex­treme Partei diesen Zus­tand zum Vor­bild erk­lärt, macht ihn nicht zu einem guten Mod­ell. Die Schwächen der stu­den­tis­chen Selb­stver­wal­tung in Bay­ern sind kein Argu­ment, um funk­tion­ierende Struk­turen ander­swo abzuschaf­fen. Für eine solche Argu­men­ta­tion lässt sich der BayStu­Ra nicht in Anspruch nehmen.[2]

 Der BayStu­Ra set­zt sich daher für Hochschulen ein, die demokratis­che Beteili­gung ermöglichen, kri­tis­ches Denken fördern, Vielfalt schützen und Forschung und Lehre frei von poli­tis­chem Druck gewährleis­ten. Recht­sex­tremen Ver­suchen, diese Grund­la­gen zurück­zu­drän­gen, muss frühzeit­ig, geschlossen und auf allen Ebe­nen der Hochschulpoli­tik ent­ge­genge­treten wer­den.

 Sol­i­dar­itäts­bekun­dung:

 Der BayStu­Ra sol­i­darisiert sich mit den Studieren­den­vertre­tun­gen, den Beschäftigten und den Gleichstellungsakteur*innen in Sach­sen-Anhalt, die sich diesen Vorhaben ent­ge­gen­stellen, und bietet ihnen jegliche Unter­stützung an.[4] Die bay­erische Sit­u­a­tion ist kein Argu­ment für weniger stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tung in anderen Län­dern. Für den BayStu­Ra ist sie ein Argu­ment für mehr stu­den­tis­che Eigen­ständigkeit in Bay­ern.

 Quellen:

 [1] Min­is­teri­um für Inneres und Sport des Lan­des Sach­sen-Anhalt,
 Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde: „Recht­sex­trem­istis­che Parteien“, Abschnitt zum AfD-
 Lan­desver­band Sach­sen-Anhalt.

 [2] Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat: „Klare Kante gegen Recht­sex­treme“,
 Pressemit­teilung vom 2. Sep­tem­ber 2026.

 [3] AfD Sach­sen-Anhalt: „Das Land zuerst. Regierung­spro­gramm der Alter­na­tive für
 Deutsch­land Sach­sen-Anhalt zur Land­tagswahl 2026“, Kapi­tel V „Wis­senschaft“,
 ins­beson­dere Nr. 6 „Die Uni­ver­sität ist keine Rätere­pub­lik!“.

 [4] Gemein­same Stel­lung­nahme „Demokratis­che Hochschulen vertei­di­gen — Gegen die
 autoritäre Hochschulpoli­tik der AfD“, 1. Juli 2026, getra­gen von dreizehn
 Organ­i­sa­tio­nen, darunter GEW Sach­sen-Anhalt, ver.di Sach­sen-Anhalt, die
 Studieren­den­räte der Mar­tin-Luther-Uni­ver­sität Halle-Wit­ten­berg, der Otto-von-
 Guer­icke-Uni­ver­sität Magde­burg, der Hochschule Magde­burg-Sten­dal, der Burg
 Giebichen­stein und der Hochschule Merse­burg, die Pro­movieren­den­vertre­tun­gen Halle und
 Magde­burg, NGAWiss, das Grafö-Net­zw­erk, die Lan­deskon­ferenz der
 Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragten (lakog) und der freie zusam­men­schluss von
 student*innenschaften (fzs).

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