Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) bekennt sich zu Hochschulen als demokratischen, pluralistischen und diskriminierungsfreien Orten des gemeinsamen Lernens, Lehrens, Forschens und Diskutierens. Wissenschaftsfreiheit, institutionelle Autonomie und die wirksame Beteiligung aller Hochschulgruppen bilden dafür unverzichtbare Grundlagen. Der BayStuRa stellt sich entschieden gegen Bestrebungen, demokratische Beteiligungsrechte einzuschränken, studentische Selbstverwaltungsstrukturen abzubauen oder Forschung und Lehre nach parteipolitischen und ideologischen Vorgaben zu steuern. Dies gilt insbesondere für rechtsextreme Einflussversuche, die sich gegen die Freiheit der Wissenschaft, die Gleichwertigkeit aller Hochschulmitglieder und die pluralistische Verfasstheit der Hochschulen richten. Darüber hinaus tritt der BayStuRa für Hochschulen ein, an denen jede Person unabhängig von Herkunft, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung und finanziellem Hintergrund gleichwertig behandelt wird. Er wendet sich gegen jeden Versuch, diese Grundlagen abzubauen, insbesondere gegen die hochschulpolitischen Vorhaben rechtsextremer Parteien.
Einen aktuellen Anlass für diesen Beschluss bilden die hochschulpolitischen Vorhaben des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt. Dieser wird vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Partei eingestuft. Nach Angaben des Innenministeriums richtet sich seine politische Agitation gegen wesentliche Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, insbesondere gegen die Garantie der Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Die Entdemokratisierung von Hochschulen ist demnach kein abstraktes Risiko, sondern liegt in Form des ausformulierten Programms der AfD Sachsen-Anhalt vor.[1; 2]
Daher fordert der BayStuRa:
1. Demokratische Beteiligungsrechte zu schützen und auszubauen.
Studierende, wissenschaftliche und wissenschaftsunterstützende Beschäftigte sowie weitere Hochschulangehörige müssen an den sie betreffenden Entscheidungen wirksam beteiligt werden. Die Beteiligung der verschiedenen Hochschulgruppen darf weder zugunsten einseitiger Machtkonzentrationen zurückgedrängt noch als vermeintliches Hindernis für handlungsfähige Hochschulen dargestellt werden.
2. Die studentische Selbstverwaltung rechtlich und finanziell zu stärken.
Gewählte Studierendenvertretungen müssen ihre gesetzlichen Aufgaben unabhängig wahrnehmen, studentische Interessen öffentlich vertreten und sich kritisch mit hochschul- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen auseinandersetzen können. Ihre institutionelle Stellung oder Finanzierung darf nicht von politischem Wohlverhalten abhängig gemacht werden. Für Bayern bekräftigt der BayStuRa seine Forderung nach einer eigenständigen, demokratisch legitimierten und mit angemessenerr Satzungs‑, Beitrags- und Finanzautonomie ausgestatteten studentischen Selbstverwaltung.
3. Die Wissenschaftsfreiheit wirksam gegen politische Einflussnahme abzusichern.
Entscheidungen über Forschungsfragen, Lehrinhalte und wissenschaftliche Methoden müssen nach wissenschaftlichen Maßstäben getroffen werden. Die Förderung oder Benachteiligung einzelner Fachrichtungen darf nicht von ihrer Übereinstimmung mit parteipolitischen oder ideologischen Zielsetzungen abhängig gemacht werden. Insbesondere dürfen Hochschulfinanzierung, Mittelvergabe, Berufungsverfahren und Zielvereinbarungen nicht als Instrumente zur politischen Disziplinierung eingesetzt werden. Abzulehnen sind ferner medienwirksamen Delegitimierungskampagnen, wie sie gegen die kritischen Sozialwissenschaften, Geschlechterforschung und Geschichte bereits regelmäßig stattfinden.
Die Wissenschaftsfreiheit erfasst auch internationale wissenschaftliche Kooperationen und trägt zum grenzübergreifenden Wissensaustausch bei Wissenschaftliche Informationsinfrastrukturen, Bibliotheken, Repositorien und digitale Forschungsdaten müssen frei zugänglich und vor politischer Einflussnahme geschützt bleiben Gegen gezielte Desinformationen muss durch öffentlich zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse und die Förderung von Informations- und Medienkompetenz vorgegangen werden.
4. Die institutionelle Autonomie und Widerstandsfähigkeit der Hochschulen zu stärken.
Hochschulinterne Entscheidungsprozesse müssen transparent, pluralistisch und nachvollziehbar gestaltet sein. Macht muss auf verschiedene Organe und Hochschulgruppen verteilt bleiben. Berufungs‑, Leitungs- und Mittelvergabeentscheidungen erfordern klare Kriterien, dokumentierte Verfahren und wirksame Kontrollmöglichkeiten. Studentische Vertretungen und weitere Selbstverwaltungsorgane müssen in ihren Kompetenzen nicht nur erhalten sondern gestärkt werden.
5. Gleichstellung, Antidiskriminierung und Vielfalt als demokratische Aufgaben der
Hochschulen erhalten.
Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, Antidiskriminierungs- und Antisemitismusstellen, Diversitätsbeauftragte und Beauftragte für internationale Studierende, Personalvertretungen sowie studentische Interessenvertretungen müssen institutionell abgesichert und angemessen finanziell, personell und räumlich ausgestattet werden. Angriffe auf diese Strukturen sind zugleich Angriffe auf die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben und auf die gesamte Hochschulfamilie.
6. Angehörige der Hochschulen vor rechtsextremen Anfeindungen und
Einschüchterungsversuchen zu schützen.
Hochschulen und staatliche Stellen müssen Betroffene von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Queerfeindlichkeit und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit konsequent unterstützen. Dafür braucht es erreichbare Beratungs- und Meldestrukturen, transparente Verfahren, eine ausreichende dauerhafte Finanzierung von Beauftragungen un Ansprechstellen sowie einen wirksamen Schutz für Studierende, Lehrende, Forschende und Beschäftigte.
7. Demokratische Hochschulkultur und politische Bildung fördern.
Hochschulen tragen als öffentliche Bildungseinrichtungen Verantwortung für historische Aufarbeitung, Erinnerungskultur und demokratische Bildung.
Sie müssen Räume für kritische Diskussionen, gesellschaftliches Engagement und kontroverse wissenschaftliche Auseinandersetzungen bieten, dürfen aber keine Geschichtsrevisionen zulassen. Die Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität bedeutet nicht, gegenüber Angriffen auf die Menschenwürde, die Wissenschaftsfreiheit und die demokratischen Institutionen neutral bleiben zu müssen.
8. Die Zusammenarbeit demokratischer Hochschulakteur*innen auszubauen.
Studierendenvertretungen, Hochschulleitungen, Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstellen sowie wissenschaftliche Organisationen sollen sich stärker vernetzen und gemeinsame Strategien zum Schutz demokratischer Hochschulstrukturen entwickeln.
9. Den Hochschulzugang unabhängig von Herkunft und Einkommen zu gewährleisten.
Der Zugang zu Hochschulen darf weder von der sozialen noch von der geografischen Herkunft noch von den finanziellen Möglichkeiten einer Person abhängen. Bund und Länder müssen soziale, finanzielle und strukturelle Zugangshürden abbauen und allen Menschen, unabhängig von ihrem individuellen Hintergrund, gleiche Bildungschancen ermöglichen.
10. Engagement gegen rechtsextreme Einflussnahme schützen.
Hochschulleitungen und Landesregierungen müssen Studierende und Beschäftigte, die sich gegen rechtsextreme Einflussnahme engagieren, ausdrücklich schützen und unterstützen, statt ihr demokratisches Engagement mit Ordnungsmaßnahmen oder anderen Sanktionen zu belegen. Hochschulen sind keine von der Gesellschaft losgelösten Einrichtungen. Sie sind Orte, an denen Wissen erzeugt, vermittelt und kritisch geprüft wird. Diese Aufgabe können sie nur erfüllen, wenn Forschung und Lehre frei von parteipolitischer Steuerung sind, unterschiedliche Perspektiven zu Wort kommen und Entscheidungen nicht bei einzelnen Personen oder Statusgruppen konzentriert werden. Wissenschaftsfreiheit und demokratische Hochschulstrukturen stehen deshalb nicht in einem Gegensatz, sondern bedingen und schützen einander. Die Wissenschaftsfreiheit lässt sich nicht allein durch ein abstraktes Bekenntnis schützen. Sie benötigt eine ausreichende öffentliche Grundfinanzierung, transparente Mittelvergaben, sichere Beschäftigungsbedingungen und institutionelle Unabhängigkeit. Eine höhere Finanzierung ist kein Beitrag zur Wissenschaftsfreiheit, wenn sie an die Erwartung geknüpft ist, bestimmte Forschungsrichtungen auszubauen und andere aus politischen Gründen zu verdrängen. Wissenschaftliche Qualität darf nicht durch politische Gefälligkeit ersetzt werden.
Wirksame Beteiligung unterschiedlicher Hochschulgruppen verteilt die Entscheidungsgewalt und schafft unabhängige Stellen, die Entscheidungen hinterfragen, Probleme sichtbar machen und Fehlentwicklungen korrigieren können. Werden diese Strukturen geschwächt, kann eine Landesregierung leichter in die Hochschulen hineinregieren. Gleichzeitig verbessert die Gruppenbeteiligung die Qualität der Entscheidungen. Studierende, wissenschaftliche Beschäftigte, Professor*innen und weitere Hochschulangehörige verfügen über unterschiedliches Wissen über die Institution. Ihre Beteiligung bringt Informationen in Entscheidungen ein, die einer Hochschulleitung oder einem Ministerium allein nicht zur Verfügung stehen.
Der Einsatz gegen rechtsextreme Einflussnahme bedeutet dabei keine Einschränkung legitimer Meinungsverschiedenheiten. Hochschulen müssen Orte kontroverser Debatten bleiben, an denen auch grundlegende Kritik an bestehenden Strukturen möglich ist. Diese Offenheit verpflichtet jedoch nicht dazu, Bestrebungen unwidersprochen hinzunehmen, die demokratische Beteiligung beseitigen, Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Identität abwerten oder die Wissenschaft der parteipolitischen Kontrolle unterwerfen wollen. Wissenschaftsfreiheit schützt die offene Suche nach Erkenntnis – nicht deren autoritäre Steuerung. Der BayStuRa weist den Versuch zurück, Bayern als Vorbild für den Abbau der studentischen Selbstverwaltung heranzuziehen. Die Studierendenvertretungen im Freistaat haben weder eine eigene Rechtsform noch Finanzhoheit; ihre Mittel stammen aus dem staatlichen Haushalt und werden von den Hochschulen verwaltet. [3] Der BayStuRa weiß deshalb aus eigener Erfahrung sehr genau, welche Einschränkungen fehlende rechtliche und finanzielle Eigenständigkeit mit sich bringt. Dass eine rechtsextreme Partei diesen Zustand zum Vorbild erklärt, macht ihn nicht zu einem guten Modell. Die Schwächen der studentischen Selbstverwaltung in Bayern sind kein Argument, um funktionierende Strukturen anderswo abzuschaffen. Für eine solche Argumentation lässt sich der BayStuRa nicht in Anspruch nehmen.[2]
Der BayStuRa setzt sich daher für Hochschulen ein, die demokratische Beteiligung ermöglichen, kritisches Denken fördern, Vielfalt schützen und Forschung und Lehre frei von politischem Druck gewährleisten. Rechtsextremen Versuchen, diese Grundlagen zurückzudrängen, muss frühzeitig, geschlossen und auf allen Ebenen der Hochschulpolitik entgegengetreten werden.
Solidaritätsbekundung:
Der BayStuRa solidarisiert sich mit den Studierendenvertretungen, den Beschäftigten und den Gleichstellungsakteur*innen in Sachsen-Anhalt, die sich diesen Vorhaben entgegenstellen, und bietet ihnen jegliche Unterstützung an.[4] Die bayerische Situation ist kein Argument für weniger studentische Selbstverwaltung in anderen Ländern. Für den BayStuRa ist sie ein Argument für mehr studentische Eigenständigkeit in Bayern.
Quellen:
[1] Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt,
Verfassungsschutzbehörde: „Rechtsextremistische Parteien“, Abschnitt zum AfD-
Landesverband Sachsen-Anhalt.
[2] Bayerischer Landesstudierendenrat: „Klare Kante gegen Rechtsextreme“,
Pressemitteilung vom 2. September 2026.
[3] AfD Sachsen-Anhalt: „Das Land zuerst. Regierungsprogramm der Alternative für
Deutschland Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2026“, Kapitel V „Wissenschaft“,
insbesondere Nr. 6 „Die Universität ist keine Räterepublik!“.
[4] Gemeinsame Stellungnahme „Demokratische Hochschulen verteidigen — Gegen die
autoritäre Hochschulpolitik der AfD“, 1. Juli 2026, getragen von dreizehn
Organisationen, darunter GEW Sachsen-Anhalt, ver.di Sachsen-Anhalt, die
Studierendenräte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Otto-von-
Guericke-Universität Magdeburg, der Hochschule Magdeburg-Stendal, der Burg
Giebichenstein und der Hochschule Merseburg, die Promovierendenvertretungen Halle und
Magdeburg, NGAWiss, das Grafö-Netzwerk, die Landeskonferenz der
Gleichstellungsbeauftragten (lakog) und der freie zusammenschluss von
student*innenschaften (fzs).