Gleichberechtigung Bayerischer Studierender und Studierendeninitiativen bei der Beantragung bundesweiter Drittmittel

BESCHLUSS

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) stellt fest, dass Bay­erische Studierende in stu­den­tis­chen Ini­tia­tiv­en bei der Beantra­gung und Bewil­li­gung von Drittmit­telförderun­gen benachteiligt wer­den, wie dies beispiel­haft an der Förder­lin­ie Stu­den­tis­che Ver­bän­de­förderung des Bun­desmin­is­teri­ums für Forschung, Tech­nolo­gie und Raum­fahrt (BMFTR) deut­lich wird.

 Laut Förder­richtlin­ie sind nur auf Dauer angelegte stu­den­tis­che Ver­bände und rechts­fähige Organ­i­sa­tio­nen förder­fähig. In allen Bun­deslän­dern, mit Aus­nahme von Bay­ern, kön­nen die Organe der Studieren­den­vertre­tung als rechts­fähige Teilkör­per­schaft solche Anträge stellen. Das ist in Bay­ern nicht möglich; Anträge von Studieren­den oder stu­den­tis­chen Orga­nen wer­den hier in Zusam­me­nar­beit mit der Hochschule gestellt. Wenn der Antrag aber stel­lvertre­tend über die Hochschule gestellt wird, gilt die beantragte Maß­nahme nicht mehr als stu­den­tis­che Ini­tia­tive, son­dern als Ver­anstal­tung der Hochschule und wird deswe­gen aus for­malen Grün­den von der Förderung aus­geschlossen. Der BayStu­Ra fordert die Gle­ich­berech­ti­gung Bay­erisch­er Studieren­der und Studieren­denini­tia­tiv­en bei der Beantra­gung bun­desweit­er Drittmit­tel. Bun­desweite Fördertöpfe für Studierende müssen Studieren­den aller Bun­deslän­der offen ste­hen. Gle­ichzeit­ig braucht es rechtssichere Lösun­gen, die es bay­erischen Studieren­den und stu­den­tis­chen Orga­nen erlaubt, sich eigen­ständig auf bun­desweite Förderun­gen zu bewer­ben.

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