Studierende dürfen die Förderung ihres eigenen Projekts nicht beantragen - bayerische studentische Tagung reicht Klage ein

PRESSEMITTEILUNG

Bay­erisches Hochschul­recht macht eine Drittmit­telförderung für Studierende prak­tisch unmöglich. Die Ini­tia­tive Engagiert Denken geht vor das Ver­wal­tungs­gericht Köln. Mit rund 120 Teil­nehmenden aus ganz Deutsch­land fand 2026 in Würzburg die stu­den­tis­che Tagung Engagiert Denken statt. Vom 7. bis 9. April 2027 soll sie zum zweit­en Mal stat­tfind­en, und zwar zum The­ma “Wis­senschaft für Demokratie”. Eine beantragte Förderung des Bun­desmin­is­teri­ums für Forschung, Tech­nolo­gie und Raum­fahrt (BMFTR) wurde am 10. Juli 2026 abgelehnt. Die Begrün­dung: Es han­dle sich nicht um eine stu­den­tis­che Ini­tia­tive, son­dern um eine Ver­anstal­tung der Hochschule.


Ehre­namtlich organ­isiert, for­mal nicht antrags­berechtigt

Die Tagung wird auss­chließlich von Studieren­den ehre­namtlich konzip­iert und durchge­führt. Antrags­berechtigt sind laut Förder­richtlin­ie jedoch nur auf Dauer angelegte stu­den­tis­che Ver­bände und rechts­fähige Organ­i­sa­tio­nen. In allen Bun­deslän­dern, bis auf Bay­ern kann der AStA oder eine andere rechts­fähige Studieren­den­vertre­tung solche Anträge stellen. In Bay­ern gibt es keine solche ver­fasste Studieren­den­schaft und damit keine rechts­fähige Studieren­den­vertre­tung. Auf Anrat­en des vom BMFTR beauf­tragten Pro­jek­t­trägers DLR wurde der Antrag daher stel­lvertre­tend über die Uni­ver­sität gestellt. Das wird der Ini­tia­tive nun als Ablehnungs­grund ent­ge­genge­hal­ten.

“Wir haben den Antrag in Absprache mit den zuständi­gen Stellen gestellt”, sagt Freya Staab — Mit-Organisator*in der Tagung. “Die Ablehnung wirft die Frage auf, ob stu­den­tis­che Organ­i­sa­tio­nen in Bay­ern diese Förderung über­haupt beantra­gen kön­nen.”


Klage mit Grund­satzcharak­ter

Die Ini­tia­tive hat Klage vor dem Ver­wal­tungs­gericht Köln erhoben. Aber auch hier dro­ht das for­male Hin­der­nis: Das BMFTR reagiert damit, die Klage­befug­nis in Frage zu stellen. Bay­erische Studierende wären damit dop­pelt aus­geschlossen, bei der Förderung und beim Rechtss­chutz. “Hier geht es um mehr als unsere Tagung”, sagt Ingo Hei­de — Mit-Organ­isator der Tagung. “Es geht um die Frage, ob Studierende in Bay­ern bei Bun­des­förderun­gen gle­ich­be­han­delt wer­den und ob sie ihre Rechte über­haupt gerichtlich gel­tend machen kön­nen. Wir bit­ten das Gericht, diese Frage sach­lich zu prüfen.”


Forderung: Rechtssichere Regelun­gen für Bay­ern

Engagiert Denken erwartet die Gle­ich­berech­ti­gung Bay­erisch­er Studieren­denini­tia­tiv­en bei der Beantra­gung bun­desweit­er Drittmit­tel. “Wir sehen hier das Bay­erische Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st in der Ver­ant­wor­tung, rechtssichere Regelun­gen für uns Bay­erische Studierende zu schaf­fen”, sagt Mit-Organ­isator Hen­ry Mörtl.

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) bekräftigt, dass stu­den­tis­ches Engage­ment in Bay­ern bei bun­desweit­en Förder­pro­gram­men nicht benachteiligt wer­den darf. “Bay­erische Studieren­den­vertre­tun­gen müssen deshalb die gle­ichen rechtssicheren Voraus­set­zun­gen und Zugangsmöglichkeit­en zu För­der­mit­teln erhal­ten wie Studieren­den­vertre­tun­gen ander­er Bun­deslän­der“, so die Sprecher*innen des BayStu­Ra.


Die Tagung find­et statt

Unab­hängig vom Aus­gang des Ver­fahrens kann die Tagung 2027 dank uni­ver­sität­seigen­er Stu­dien­zuschüsse stat­tfind­en. Der Call for Par­tic­i­pa­tion läuft noch bis zum 1. Dezem­ber 2026. Studierende aller Fachrich­tun­gen sind ein­ge­laden, eigene Beiträge einzure­ichen, die sich damit auseinan­der­set­zen, was Wis­senschaft und Studierende zur Stärkung unser­er Demokratie beitra­gen kön­nen.

Kon­takt: engagiert-denken@uni-wuerzburg.de

Info & CfP: engagiert-denken.de

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