Im Zuge der laufenden strategischen Überlegungen zur Weiterentwicklung der bayerischen Hochschullandschaft und der geplanten Profil- und Konzentrationsstrategie (PuK) spricht dieser Beschluss die grundlegenden Anforderungen aus Sicht der Studierenden in Bayern an. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Hochschulentwicklung zu sichern, die wissenschaftliche Qualität, soziale Gerechtigkeit und die Vielfalt des Hochschulsystems gewährleistet.
Sicherung von Vielfalt und Schutz kleiner Fächer
- Die Vielfalt der bayerischen Hochschullandschaft ist ein wissenschaftlicher und kultureller Wert. Profilbildung darf daher nicht primär durch wirtschaftliche Verwertbarkeit oder kurzfristige Bedarfslagen gesteuert werden.
- Wichtig ist der Schutz auch kleiner und grundlagenorientierter Fächer, sowie die Sicherung freier Forschungs- und Lehrentwicklung ohne externe, wirtschaftlich-politische Priorisierung. Ebenso sind kleine und spezialisierte Studiengänge, geistes- und kulturwissenschaftliche Fächer sowie lehramtsrelevante Disziplinen explizit zu schützen.
- Es muss weiterhin auch die Möglichkeit geben an einer Hochschule interdisziplinär zu studieren und zu forschen. Dazu müssen auch Volluniversitäten erhalten bleiben.
- Hochschulen sollen in ihrer Entwicklung so unterstützt werden, dass bestehende fachliche Stärken gezielt ausgebaut und weiterentwickelt werden, während gleichzeitig jene Fachbereiche gefördert werden, in denen die jeweilige Hochschule nachweislich einen besonderen wissenschaftlichen, gesellschaftlichen oder regionalen Mehrwert erbringt.
- Im Rahmen von Konzentrationsmaßnahmen müssen die Wahlmöglichkeiten innerhalb der Studiengänge beachtet werden, um Verluste von Interdisziplinarität zu begrenzen.
Regionale Ausgewogenheit und Sicherung gleichwertiger Studienmöglichkeiten
- Für alle Studierenden in Bayern müssen gleichwertige und zugängliche Studienbedingungen bestehen bleiben. Hochschulen im ländlichen Raum müssen als Teil der regionalen Infrastruktur gesichert und gestärkt werden.
- Verlagerungen von Studienangeboten in Ballungszentren dürfen nicht zur Verschärfung bestehender Wohnraum- und Mobilitätsproblematiken führen. Um Studierende keinesfalls zu einem Hochschulwechsel oder zu unverhältnismäßigen Pendelzeiten zu zwingen und regionale Chancengleichheit zu erhalten, muss ein breites Angebot an grundständigen Studiengängen in der Fläche sichergestellt werden.
- Sie dürfen Studierende keinesfalls zu einem Hochschulwechsel oder zu erhöhter Mobilität zwingen. Daher ist ein breites Angebot an grundständigen Studiengängen in der Fläche zu gewährleisten, um regionale Chancengleichheit und gesellschaftliche Versorgung sicherzustellen.
- PuK muss als Chance verstanden werden, Hochschulen außerhalb von Ballungszentren in ihren Profilen zu exzellenten Hochschulen weiterzuentwickeln und zu etablieren, sodass die damit verbundenen Standortvorteile, wie z.B. geringe Lebenshaltungskosten, die Nachteile wie z.B. weniger ausgebauter ÖPNV, überwiegen. Nur auf diese Weise können regionale Hochschulen eine echte Alternative zu Hochschulen in Ballungszentren darstellen und PuK seine Chancen und Möglichkeiten entfalten.
- Regionale Besonderheiten — etwa bestehende Forschungsnetzwerke, Kooperationen mit Unternehmen oder fachliche Traditionen – sind als Entscheidungsgrundlage zu berücksichtigen.
- Profilbildung darf insbesondere auch keine Monopolisierung einzelner Wissensbereiche an einzelnen Standorten erzeugen.
Qualität von Lehre und Studierbarkeit
- Um wissenschaftliche und pädagogische Qualität zu gewährleisten, sind stabile Rahmenbedingungen unerlässlich. Es bedarf daher einer dauerhaft auskömmlichen Grundfinanzierung aller Hochschulen und nachhaltige Investitionen in Personal, Infrastruktur, Digitalität und Betreuung.
- Lehrqualität, Betreuungsrelationen und didaktische Weiterentwicklung müssen demnach zentrale Kriterien der PuK sein.
- Thematisch breit gefasste Bachelorprogramme und stärker spezialisierte Masterprogramme können sinnvoll sein, dürfen jedoch nicht schematisch auferlegt werden.
- Reformmaßnahmen müssen verlässliche Planungssicherheit bieten, sodass die Studienbedingungen für alle Studierenden zuverlässig gewährleistet bleiben und keine unvorhergesehenen strukturellen Risiken oder Belastungen auf sie übertragen werden. Insbesondere dürfen Studiengänge nicht plötzlich abgeschafft werden, obwohl er noch von Studierenden studiert wird.
- Verfahren zum Studiengangswechsel, zur Anerkennung von Leistungen und zur Durchlässigkeit zwischen Hochschularten sind zu vereinfachen, zu standardisieren und zu beschleunigen, um insbesondere einen reibungslosen Wechsel zwischen Hochschulen und postgradualen Studiengängen zu ermöglichen und unnötige Verzögerungen oder organisatorische Hürden zu vermeiden.
- Ein reibungsloser Wechsel ist in der Konzeption von Studiengängen zu bedenken. Hinderlich sind hier insbesondere verschiedene ECTS-Größen bei Grundlagenmodulen.
- Die Anzahl der Studierenden darf die Kapazitäten der Hochschule, insbesondere Verwaltung, Lehrpersonal und Räumlichkeiten für Lehre und Lernen nicht überstrapazieren, da bei zu großen Kohorten die Qualität der Lehre leidet.
Kooperation statt Zentralisierung
- Die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft soll primär auf Kooperationen, Verbundstrukturen und regionalen Clustern basieren statt auf Angebotsreduktion oder Standortkonzentration.
- Gemeinsame Studiengänge, Verbundprofessuren, Forschungsnetzwerke und geteilte Lehrangebote können sinnvoll sein, wenn lokale Präsenzformate erhalten bleiben.
- Digitale Lehrangebote können die Studierbarkeit und Flexibilität erhöhen; sie dürfen jedoch nicht als Ersatz für reguläre Präsenzstudiengänge dienen, sondern nur ergänzend eingesetzt werden. Digitale Lehrangebote ersetzen keine eigenständige lokale Lehre!
Beteiligung und Transparenz
- Entscheidungen und Planungsschritte zur Profil- und Konzentrationsbildung sind transparent an die gesamte Hochschulgemeinschaft zu kommunizieren und wissenschaftlich zu begründen. Dabei sind insbesondere Entscheidungsgrundlagen, Bewertungsmaßstäbe und Kriterien zur Mittelverteilung offenzulegen.
- Studierende und Studiengangsverantwortliche müssen in allen Schritten des Prozesses beteiligt werden. Dazu ist eine verbindliche, frühzeitige und substanzielle Beteiligung der Studierendenvertretungen in allen relevanten Planungsschritten erforderlich.
Abschließende Position
Eine Weiterentwicklung der bayerischen Hochschullandschaft kann nur dann gelingen, wenn sie qualitativ, sozial verträglich, transparent und langfristig tragfähig gestaltet wird. Profilbildung darf nicht mit Kürzungspolitik gleichgesetzt werden. Vielmehr muss sie Teil einer strategischen Weiterentwicklung sein, die sich an wissenschaftlicher Qualität, gesellschaftlichem Bedarf und studentischer Perspektive orientiert.
Ziel muss stets eine starke, vielfältige, sozial gerechte und international sichtbare Hochschullandschaft sein, die allen Studierenden unabhängig von Herkunft, Standort und Fachrichtung faire Voraussetzungen bietet. Denn eine Hochschulentwicklung, die wissenschaftliche Vielfalt, demokratische Beteiligung, soziale Gerechtigkeit und langfristige Stabilität sichert, ist Voraussetzung für ein leistungsfähiges, freies und zukunftsfähiges Bildungssystem.
Als Studierende freuen wir uns auf einen verantwortungsvoll, dialogorientiert und im Sinne einer zukunftsfähigen Bildungspolitik gestalteten Prozess!