Mit großer Sorge beobachten wir die geplante Änderung der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO). Darin sollen zeitgleich mit den E‑Examen Prüfungsgebühren für den Verbesserungsversuch im ersten juristischen Staatsexamen (350 Euro) und im zweiten Staats-examen (650 Euro) eingeführt werden. Bisher waren diese Verbesserungsversuche kostenfrei – und das aus gutem Grund. Die Einführung dieser enormen Gebühren ist entschieden abzu-lehnen.
Diese Maßnahme stellt eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung für Studierende dar. Bereits heute ist das Jurastudium einer der kostenintensivsten und belastendsten Studien-gänge: eine jahrelange Studienzeit ohne Einkommen, kostenpflichtige Repetitorien, teure Lern-materialien und oftmals ein erheblicher psychischer Druck. Nun sollen Studierende auch noch für die Möglichkeit bezahlen, ihre einmal erzielte Note zu verbessern. Das ist sozial ungerecht und trifft vor allem Studierende aus einkommensschwächeren Familien. Die geplanten Ände-rungen untergraben die Chancengleichheit im juristischen Ausbildungssystem. Die Endnote im Staatsexamen entscheidet maßgeblich über die berufliche Perspektive, obwohl sie lediglich auf dem Ergebnis einer einzigen Woche des gesamten Studiums basiert. Der Zugang zu Karri-eren in Justiz, Verwaltung und Wissenschaft hängt fast ausschließlich von den erbrachten Leis-tungen im Staatsexamen ab. Eine Notenverbesserung an eine finanzielle Hürde zu koppeln, wi-derspricht jedem Anspruch an ein leistungsorientiertes Ausbildungssystem. Die geplanten Ge-bühren führen zu einer Selektion und verschärfen die soziale Ungleichheit. Sabine Kamintzky betont: “Wer aus einem finanzstarken Elternhaus stammt, kann sich einen zweiten Versuch – und damit eine bessere Note – leisten. Die geplanten Gebühren verschieben die Spielregeln: Nicht mehr nur Leistung zählt, sondern auch finanzielle Möglichkeiten. Wer Chancen bepreist, produziert Ungleichheit – genau das passiert hier.“
Darüber hinaus wirft auch die konkrete Ausgestaltung der Gebühren erhebliche Fragen auf. Der deutliche Preissprung zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen (350 Euro bzw. 650 Euro) ist sachlich kaum nachvollziehbar. Für Studierende entsteht der Eindruck, dass die Höhe der Gebühr für das zweite Examen nicht sachlich begründet ist, sondern schlicht festge-setzt wurde. Es bleibt unklar, warum der Verbesserungsversuch im zweiten Examen nahezu doppelt so hoch bepreist werden soll, obwohl beide Prüfungen zentrale Bestandteile derselben Ausbildung darstellen. Als Begründung für die Einführung der Gebühren führt das Ministerium an, dass sich Studierende regelmäßig zum Examen anmelden, jedoch nicht erscheinen und dadurch vermeidbare Kosten verursachen. Dieses Problem ist durchaus real, die gewählte Lösung jedoch wenig zielgerichtet. Eine pauschale Kostenbelastung aller Prüflinge im Verbesse-rungsversuch trifft auch diejenigen, die sich verantwortungsvoll verhalten und tatsächlich an der Prüfung teilnehmen. Deutlich sinnvoller wäre eine differenzierte Regelung: Beispielsweise könnten Gebühren gezielt bei unbegründetem Nichterscheinen erhoben werden. Ein solcher Ansatz würde Fehlverhalten adressieren, ohne zugleich alle Prüflinge pauschal zu belasten.
Hinzu kommt, dass im Zuge der geplanten Änderungen auch die Einführung des E‑Examens vorangetrieben wird. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen: Die Digitalisierung der Prüfungsformate ist überfällig und kann zu mehr Effizienz, Einheitlichkeit und zeitgemäßen Prü-fungsbedingungen beitragen. Problematisch ist jedoch, dass ein Teil der damit verbundenen Kosten offenbar auf die Studierenden durch die Verbesserungsversuche umgelegt werden soll. Mit der Einführung weiterer Kosten werden ohnehin weniger privilegierte Studierende strukturell ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist der hochschulpolitische Effekt dieser Regelung nicht hinreichend durch-dacht. Die zusätzliche finanzielle Hürde wird dazu führen, dass Studierende noch größere Angst vor dem Staatsexamen entwickeln. Wenn ein Verbesserungsversuch nicht nur emotional, son-dern auch finanziell sanktioniert oder aus finanziellen Gründen unmöglich wird, werden viele Studierende versuchen, auf Nummer sicher zu gehen und ihr Examen weiter hinauszuzögern. Die Folgen sind längere Studienzeiten und eine stärkere Inanspruchnahme von universitären Angeboten wie Klausurenkursen und Examensbetreuungen. Diese sind betreuungs- und kos-tenintensiv und verursachen erhebliche Mehrkosten für die Universitäten – ein Effekt, der den angeblichen finanziellen Nutzen der Gebühren ad absurdum führt.
Auch gesellschaftlich ist die geplante Regelung äußerst kritisch zu bewerten. Wenn sich weni-ger Studierende einen Verbesserungsversuch leisten können oder wollen, sinkt die Zahl der Ab-solventinnen und Absolventen mit Prädikatsexamen. Gerade diese Noten sind jedoch häufig Voraussetzung für den Zugang zur Justiz. Angesichts des bereits bestehenden und sich weiter verschärfenden Richter*innenmangels ist es bildungs- und gesellschaftspolitisch unverant-wortlich, strukturelle Hürden zu schaffen, die eine Notenverbesserung erschweren. Amir Hasukic bekräftigt: “Anstatt Zugänge zu juristischen Berufen zu öffnen und chancengerecht zu gestal-ten, wird die soziale Ungerechtigkeit im Jurastudium verstärkt. Aus einem Examen wird ein Preisschild, und das hat im Bildungssystem nichts verloren.” Statt jungen Menschen die Per-spektive auf eine Leistungsverbesserung zu verbauen, müsste diese vielmehr aktiv gefördert werden. Das juristische Staatsexamen ist einzigartig. In kaum einem anderen Studiengang hängt die Endnote so stark von einer extrem kurzen Prüfungsphase ab, die über Jahre der Aus-bildung hinweg entscheidet. Moritz Schmid verdeutlicht: “Genau deshalb ist es essenziell, Stu-dierenden die Möglichkeit zu geben, sich zu verbessern, Erfahrungen aus dem ersten Versuch zu nutzen und ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Wer seine Examens-note verbessern will, sollte nur an Leistung gemessen werden – nicht am Kontostand.”
Abschließend lässt sich festhalten: Die Einführung von Gebühren für den Verbesserungsver-such im Staatsexamen ist sozial ungerecht, verschärft die Bildungsungleichheit, belastet die Universitäten zusätzlich und hat negative Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Diese geplante Änderung der JAPO darf nicht umgesetzt werden. Der Verbesserungsversuch muss weiterhin kostenfrei bleiben – im Interesse der Chancengleichheit, der Qualität der juristischen Ausbildung und einer funktionsfähigen Justiz.