Pay-to-Win im Studium: Warum Gebühren für Verbesserungsversuche im Jurastudium ungerecht sind.

PRESSEMITTEILUNG

Mit großer Sorge beobacht­en wir die geplante Änderung der Juris­tis­chen Aus­bil­dungs- und Prü­fung­sor­d­nung (JAPO). Darin sollen zeit­gle­ich mit den E‑Examen Prü­fungs­ge­bühren für den Verbesserungsver­such im ersten juris­tis­chen Staat­sex­a­m­en (350 Euro) und im zweit­en Staats-exa­m­en (650 Euro) einge­führt wer­den. Bish­er waren diese Verbesserungsver­suche kosten­frei – und das aus gutem Grund. Die Ein­führung dieser enor­men Gebühren ist entsch­ieden abzu-lehnen. 

Diese Maß­nahme stellt eine erhe­bliche zusät­zliche finanzielle Belas­tung für Studierende dar. Bere­its heute ist das Juras­tudi­um ein­er der kosten­in­ten­sivsten und belas­tend­sten Stu­di­en-gänge: eine jahre­lange Stu­dien­zeit ohne Einkom­men, kostenpflichtige Repeti­to­rien, teure Lern-mate­ri­alien und oft­mals ein erhe­blich­er psy­chis­ch­er Druck. Nun sollen Studierende auch noch für die Möglichkeit bezahlen, ihre ein­mal erzielte Note zu verbessern. Das ist sozial ungerecht und trifft vor allem Studierende aus einkom­menss­chwächeren Fam­i­lien. Die geplanten Ände-run­gen unter­graben die Chan­cen­gle­ich­heit im juris­tis­chen Aus­bil­dungssys­tem. Die End­note im Staat­sex­a­m­en entschei­det maßge­blich über die beru­fliche Per­spek­tive, obwohl sie lediglich auf dem Ergeb­nis ein­er einzi­gen Woche des gesamten Studi­ums basiert. Der Zugang zu Kar­ri-eren in Jus­tiz, Ver­wal­tung und Wis­senschaft hängt fast auss­chließlich von den erbracht­en Leis-tun­gen im Staat­sex­a­m­en ab. Eine Noten­verbesserung an eine finanzielle Hürde zu kop­peln, wi-der­spricht jedem Anspruch an ein leis­tung­sori­en­tiertes Aus­bil­dungssys­tem. Die geplanten Ge-bühren führen zu ein­er Selek­tion und ver­schär­fen die soziale Ungle­ich­heit. Sabine Kam­intzky betont: “Wer aus einem finanzs­tarken Eltern­haus stammt, kann sich einen zweit­en Ver­such – und damit eine bessere Note – leis­ten. Die geplanten Gebühren ver­schieben die Spiel­regeln: Nicht mehr nur Leis­tung zählt, son­dern auch finanzielle Möglichkeit­en. Wer Chan­cen bepreist, pro­duziert Ungle­ich­heit – genau das passiert hier.“ 

Darüber hin­aus wirft auch die konkrete Aus­gestal­tung der Gebühren erhe­bliche Fra­gen auf. Der deut­liche Preis­sprung zwis­chen dem ersten und dem zweit­en Staat­sex­a­m­en (350 Euro bzw. 650 Euro) ist sach­lich kaum nachvol­lziehbar. Für Studierende entste­ht der Ein­druck, dass die Höhe der Gebühr für das zweite Exa­m­en nicht sach­lich begrün­det ist, son­dern schlicht festge-set­zt wurde. Es bleibt unklar, warum der Verbesserungsver­such im zweit­en Exa­m­en nahezu dop­pelt so hoch bepreist wer­den soll, obwohl bei­de Prü­fun­gen zen­trale Bestandteile der­sel­ben Aus­bil­dung darstellen. Als Begrün­dung für die Ein­führung der Gebühren führt das Min­is­teri­um an, dass sich Studierende regelmäßig zum Exa­m­en anmelden, jedoch nicht erscheinen und dadurch ver­mei­d­bare Kosten verur­sachen. Dieses Prob­lem ist dur­chaus real, die gewählte Lösung jedoch wenig ziel­gerichtet. Eine pauschale Kosten­be­las­tung aller Prüflinge im Verbesse-rungsver­such trifft auch diejeni­gen, die sich ver­ant­wor­tungsvoll ver­hal­ten und tat­säch­lich an der Prü­fung teil­nehmen. Deut­lich sin­nvoller wäre eine dif­feren­zierte Regelung: Beispiel­sweise kön­nten Gebühren gezielt bei unbe­grün­de­tem Nichter­scheinen erhoben wer­den. Ein solch­er Ansatz würde Fehlver­hal­ten adressieren, ohne zugle­ich alle Prüflinge pauschal zu belas­ten. 
Hinzu kommt, dass im Zuge der geplanten Änderun­gen auch die Ein­führung des E‑Examens vor­angetrieben wird. Diese Entwick­lung ist grund­sät­zlich zu begrüßen: Die Dig­i­tal­isierung der Prü­fungs­for­mate ist über­fäl­lig und kann zu mehr Effizienz, Ein­heitlichkeit und zeit­gemäßen Prü-fungs­be­din­gun­gen beitra­gen. Prob­lema­tisch ist jedoch, dass ein Teil der damit ver­bun­de­nen Kosten offen­bar auf die Studieren­den durch die Verbesserungsver­suche umgelegt wer­den soll. Mit der Ein­führung weit­er­er Kosten wer­den ohne­hin weniger priv­i­legierte Studierende struk­turell aus­geschlossen. 

Darüber hin­aus ist der hochschulpoli­tis­che Effekt dieser Regelung nicht hin­re­ichend durch-dacht. Die zusät­zliche finanzielle Hürde wird dazu führen, dass Studierende noch größere Angst vor dem Staat­sex­a­m­en entwick­eln. Wenn ein Verbesserungsver­such nicht nur emo­tion­al, son-dern auch finanziell sank­tion­iert oder aus finanziellen Grün­den unmöglich wird, wer­den viele Studierende ver­suchen, auf Num­mer sich­er zu gehen und ihr Exa­m­en weit­er hin­auszuzögern. Die Fol­gen sind län­gere Stu­dien­zeit­en und eine stärkere Inanspruch­nahme von uni­ver­sitären Ange­boten wie Klausurenkursen und Exa­m­ens­be­treu­un­gen. Diese sind betreu­ungs- und kos-ten­in­ten­siv und verur­sachen erhe­bliche Mehrkosten für die Uni­ver­sitäten – ein Effekt, der den ange­blichen finanziellen Nutzen der Gebühren ad absur­dum führt. 

Auch gesellschaftlich ist die geplante Regelung äußerst kri­tisch zu bew­erten. Wenn sich weni-ger Studierende einen Verbesserungsver­such leis­ten kön­nen oder wollen, sinkt die Zahl der Ab-sol­ventin­nen und Absol­ven­ten mit Prädikat­sex­a­m­en. Ger­ade diese Noten sind jedoch häu­fig Voraus­set­zung für den Zugang zur Jus­tiz. Angesichts des bere­its beste­hen­den und sich weit­er ver­schär­fend­en Richter*innenmangels ist es bil­dungs- und gesellschaft­spoli­tisch unver­ant-wortlich, struk­turelle Hür­den zu schaf­fen, die eine Noten­verbesserung erschw­eren. Amir Hasu­kic bekräftigt: “Anstatt Zugänge zu juris­tis­chen Berufen zu öff­nen und chan­cen­gerecht zu gestal-ten, wird die soziale Ungerechtigkeit im Juras­tudi­um ver­stärkt. Aus einem Exa­m­en wird ein Preiss­child, und das hat im Bil­dungssys­tem nichts ver­loren.” Statt jun­gen Men­schen die Per-spek­tive auf eine Leis­tungsverbesserung zu ver­bauen, müsste diese vielmehr aktiv gefördert wer­den. Das juris­tis­che Staat­sex­a­m­en ist einzi­gar­tig. In kaum einem anderen Stu­di­en­gang hängt die End­note so stark von ein­er extrem kurzen Prü­fungsphase ab, die über Jahre der Aus-bil­dung hin­weg entschei­det. Moritz Schmid verdeut­licht: “Genau deshalb ist es essen­ziell, Stu-dieren­den die Möglichkeit zu geben, sich zu verbessern, Erfahrun­gen aus dem ersten Ver­such zu nutzen und ihre tat­säch­liche Leis­tungs­fähigkeit unter Beweis zu stellen. Wer seine Exa­m­ens-note verbessern will, sollte nur an Leis­tung gemessen wer­den – nicht am Kon­to­stand.” 
Abschließend lässt sich fes­thal­ten: Die Ein­führung von Gebühren für den Verbesserungsver-such im Staat­sex­a­m­en ist sozial ungerecht, ver­schärft die Bil­dung­sun­gle­ich­heit, belastet die Uni­ver­sitäten zusät­zlich und hat neg­a­tive Auswirkun­gen auf die gesamte Gesellschaft. Diese geplante Änderung der JAPO darf nicht umge­set­zt wer­den. Der Verbesserungsver­such muss weit­er­hin kosten­frei bleiben – im Inter­esse der Chan­cen­gle­ich­heit, der Qual­ität der juris­tis­chen Aus­bil­dung und ein­er funk­tions­fähi­gen Jus­tiz. 

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