Awareness-Strukturen an bayerischen Hochschulen schaffen

BESCHLUSS

Diskri­m­inierung, (sex­u­al­isierte) Beläs­ti­gung und Macht­miss­brauch sind auch an
bay­erischen Hochschulen Real­ität. Eine europaweite Erhe­bung der EU-Grun­drechteagen­tur
kommt zu dem Ergeb­nis, dass jede dritte Frau in Europa seit ihrem 15. Leben­s­jahr
kör­per­liche oder sex­u­al­isierte Gewalt erlebt hat.1 Auch im Hochschulkon­text sind
Über­griffe doku­men­tiert: Laut ein­er Studie geben 54,7% der befragten Stu­dentin­nen an,
im Ver­lauf ihres Studi­ums sex­u­al­isierte Beläs­ti­gung erfahren zu haben.2 22,8% der
Stu­dentin­nen geben an während ihres Studi­ums Stalk­ing erlebt zu haben3 In ein­er
Erhe­bung der Agen­tur der Europäis­chen Union für Grun­drechte aus dem Jahr 2012 gab
über die Hälfte der befragten homo­sex­uellen, bisex­uellen und Trans*Personen an,
Gewalt erfahren zu haben, weil sie als LGBTQ-Per­so­n­en wahrgenom­men wurden.4
Diese Zahlen machen deut­lich, dass es sich nicht um vere­inzelte Vor­fälle han­delt,
son­dern um ein struk­turelles Prob­lem, das insti­tu­tionelle Antworten erfordert.
Gle­ichzeit­ig fehlt es jedoch an klaren Zuständigkeit­en, trans­par­enten Ver­fahren und
niedrigschwelli­gen Anlauf­stellen. Ohne verbindliche Struk­turen bleibt der Umgang mit
Beläs­ti­gung und Diskri­m­inierung häu­fig vom Engage­ment Einzel­ner abhängig. Betrof­fene
wis­sen nicht, an wen sie sich wen­den kön­nen, oder erleben Ver­fahren als intrans­par­ent
und ent­muti­gend. Hochschulen tra­gen jedoch eine insti­tu­tionelle Ver­ant­wor­tung für die
Sicher­heit und Würde aller Mit­glieder ihrer Gemein­schaft. Deshalb ist es notwendig,
an allen staatlichen und staatlich anerkan­nten Hochschulen in Bay­ern verbindliche,
hochschul­weite Aware­ness-Struk­turen zu schaf­fen und Art. 25 Bay­HIG zu konkretisieren
und zu ergänzen.

Erstellen von Awareness Konzepten

Jede Hochschule entwick­elt und imple­men­tiert ein umfassendes Aware­ness-Konzept, wobei darauf zu acht­en ist, dass dieses klare Def­i­n­i­tio­nen von
Beläs­ti­gung, Diskri­m­inierung und über­grif­figem Ver­hal­ten enthält, trans­par­ente
Beschw­erde- und Inter­ven­tion­swege fes­tlegt und Schutz­maß­nah­men für Betrof­fene
vor­sieht. Entsprechende Richtlin­ien oder Konzepte sollen möglichst konkret
aus­for­muliert sein.5 Konzepte müssen öffentlich zugänglich, bar­ri­erearm gestal­tet und
auf der Web­site der jew­eili­gen Hochschule leicht auffind­bar sein. Es darf nicht in
Unter­menüs ver­bor­gen sein, son­dern muss klar sicht­bar posi­tion­iert wer­den. Es soll

die einzel­nen Ver­fahrenss­chritte, Zuständigkeit­en, Schutz­maß­nah­men und möglichen
Kon­se­quen­zen trans­par­ent darstellen. Betrof­fene haben bei Über­grif­f­en durch Lehrende
oft Angst, dass Beschw­er­den erfol­g­los bleiben oder dass sie durch eine Beschw­erde
Nachteile für den beru­flichen Werde­gang fürcht­en müssen.6 Daher ist in Konzepten
immer darauf zu acht­en den Studieren­den die Angst vor Beschw­er­den zu nehmen und
Betrof­fe­nen das Gefühl zu ver­mit­teln ernst genom­men zu wer­den.

Anlaufstellen für Studierende

An jed­er Hochschule sind klar benan­nte und leicht auffind­bare Ansprech­per­so­n­en für
Fälle von Beläs­ti­gung, Diskri­m­inierung oder Gren­zver­let­zun­gen einzuricht­en (vgl. Art.
25 Bay­HIG). Diese Stellen benöti­gen eine umfassende Schu­lung, um als qual­i­fizierte
Instanz fungieren zu können.7 Neben haup­tamtlichen Stellen wie Gle­ich­stel­lungs- oder
Antidiskri­m­inierungsstellen sollen aus­drück­lich auch stu­den­tis­che
Erstansprech­per­so­n­en als niedrigschwellige Kon­tak­t­möglichkeit etabliert wer­den.
Hier­für sind stu­den­tis­che Hil­f­skraft­stellen zu schaf­fen, die entsprechend geschult
wer­den und als erste Anlauf­stelle, niemals jedoch als Ersatz fungieren. Studierende wen­den sich häu­fig eher an
Peers als an formelle Stellen; diese Struk­tur kann dazu beitra­gen, Hemm­schwellen
abzubauen und Betrof­fene frühzeit­ig zu unter­stützen. Frauen- oder
Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragte sind dabei nicht alleinige Ansprech­part­ner­in­nen, son­dern
Teil eines bre­it­eren, insti­tu­tionell ver­ankerten Net­zw­erks. Aware­ness ist eine
gesamtin­sti­tu­tionelle Auf­gabe und darf nicht auf einzelne Ämter reduziert wer­den. Die
Arbeit der entsprechen­den Stellen und deren Fachkonzepte sind Bestandteil von regelmäßi­gen
Super­vi­sio­nen unter Ein­beziehung der Vorge­set­zten aller Hochschu­lange­höri­gen.
Sen­si­bil­isierung und Infor­ma­tion­s­maß­nah­men
Laut ein­er Umfrage an der Chris­t­ian-Albrechts-Uni­ver­sität zu Kiel ken­nen 84,4% der
Befragten keine Beratungsstellen oder Beauf­tragte an ihrer Universität.8 Um auf die
The­matik aufmerk­sam zu machen, die Hochschul­ge­meinde zu sen­si­bil­isieren und auf
beste­hende Konzepte und Anlauf­stellen aufmerk­sam zu machen, sollen Plakate und
Infor­ma­tions­broschüren sicht­bar platziert wer­den. Diese Maß­nah­men dienen nicht nur
der besseren Infor­ma­tion der Studieren­den, son­dern auch der Sen­si­bil­isierung. So
stellen sie nicht nur eine ermuti­gende Botschaft an Betrof­fene dar, dass ihre
Anliegen ernst genom­men wer­den und sie sich an jeman­den wen­den kön­nen, son­dern senden
auch ein ent­muti­gen­des Sig­nal an poten­zielle Täterinnen.9 Zudem sind zu Beginn jedes Studi­ums die zuständi­gen Stellen im Rah­men von Ein­führungsver­anstal­tun­gen oder Ähn­lichem per­sön­lich vorzustellen. Ziel ist es, Hemm­schwellen abzubauen, Ansprech­part­nerinnen sicht­bar zu machen und deut­lich zu kom­mu­nizieren, dass
Betrof­fene ernst genom­men wer­den und ihre Erfahrun­gen nicht rel­a­tiviert oder in Frage
gestellt wer­den. Aware­ness darf nicht erst dann sicht­bar wer­den, wenn ein Vor­fall
geschieht, son­dern muss von Anfang an als selb­stver­ständlich­er Bestandteil der
Hochschulkul­tur ver­ankert sein.

Awareness Teams bei Hochschulveranstaltungen

Auf allen Hochschulfesten und ver­gle­ich­baren hochschul­na­hen Großver­anstal­tun­gen sind
verpflich­t­end Aware­ness-Teams einzuricht­en. Diese Teams müssen klar erkennbar sein,
beispiel­sweise durch deut­lich sicht­bare Kennze­ich­nun­gen, und über eine fundierte
Schu­lung in Deeskala­tion, betrof­fe­nenori­en­tiert­er Gesprächs­führung und rechtlichen
Grund­la­gen ver­fü-gen. Sie han­deln nach einem fest­gelegten Leit­faden und arbeit­en eng
mit Ver­anstal­tungslei-tung und gegebe­nen­falls Sicher­heits­di­en­sten zusam­men. Die
Ver­ant­wor­tung für Ein­rich­tung, Aus­bil­dung und Koor­di­na­tion dieser Teams liegt bei der
jew­eili­gen Hochschule. Die Organ­i­sa­tion darf nicht allein auf ehre­namtlich­es
Engage­ment von Studieren­den abgewälzt wer­den.
Ange­bot von Aware­ness- und Sen­si­bil­isierungskursen
Darüber hin­aus sollen an allen Hochschulen regelmäßig kosten­lose Aware­ness- und
Sen­si­bil­isierungskurse ange­boten wer­den. Diese richt­en sich an Studierende eben­so wie
an Lehrende und Ver­wal­tungsmi­tar­bei­t­ende. Ins­beson­dere Lehren­den wird nahegelegt, an
entsprechen­den Fort­bil­dun­gen teilzunehmen, um für Mach­ta­sym­me­trien,
diskri­m­inierungssen­si­ble Kom­mu­nika­tion und den angemesse­nen Umgang mit Offen­le­gun­gen
von Betrof­fe­nen sen­si­bil­isiert zu sein. Präven­tion ist ein zen­traler Bestandteil
wirk­samer Aware­ness-Arbeit.

Code of Conduct

Schließlich ver­ab­schiedet jede Hochschule einen verbindlichen Code of Con­duct für die
gesamte Hochschul­ge­mein­schaft. Dieser for­muliert klare Erwartun­gen an respek­tvolles
Ver­hal­ten und posi­tion­iert sich ein­deutig gegen Sex­is­mus, Ras­sis­mus, Ableis­mus, Anti­semitismus, Queer­feindlichkeit und jede andere Form von Diskri­m­inierung. Der Code gilt für
Lehrver­anstal­tun­gen, Prü­fun­gen, dig­i­tale Räume sowie hochschulis­che Ver­anstal­tun­gen
und wird aktiv kom­mu­niziert.
Eval­u­a­tion beste­hen­der Konzepte
Ein weit­er­er wichtiger Schritt zum besseren Umgang mit der The­matik ist es wichtig
anzuerken­nen, dass es auch an der eige­nen Hochschule Vor­fälle geben kann und
höchst­wahrschein­lich bere­its gibt. Zudem ist es essen­ziell mögliche Lück­en in bere­its
beste­hen­den Konzepten zu erken­nen und zu verbessern. Dazu ist eine Eval­u­a­tion an
Hochschulen eine geeignete Maß­nahme. Dabei soll ins­beson­dere die Bekan­ntheit von
Konzepten und Anlauf­stellen abge­fragt und evaluiert wer­den. Eine entsprechende
Befra­gung an der RWTH Aachen zeigt, dass ein offenes Kom­men­tar­feld, bei welchem
Studierende von ihren eige­nen Erfahrun­gen bericht­en kön­nen, empfehlenswert ist. Im
Ergeb­nis unter­stützt eine solche Eval­u­a­tion bei der Sen­si­bil­isierung und zeigt die
Bere­itschaft ein­er Hochschule auf gegen Beläs­ti­gun­gen und Diskri­m­inierung vorzuge­hen
und hier­bei Betrof­fene zu unterstützen.10 Hochschulen sind Orte des Ler­nens,
Arbeit­ens und Zusam­men­lebens. Sie müssen Räume sein, in denen sich alle Men­schen
sich­er fühlen kön­nen. Verbindliche Aware­ness-Struk­turen sind keine frei­willige
Zusat­zleis­tung, son­dern Aus­druck insti­tu­tioneller Ver­ant­wor­tung. Nur durch klare
Zuständigkeit­en, trans­par­ente Ver­fahren und niedrigschwellige Ange­bote kann
gewährleis­tet wer­den, dass Betrof­fene ernst genom­men wer­den und struk­turelle
Verän­derun­gen tat­säch­lich greifen.

1 Vgl. Annu­al Report 2014, FRA, Euro­pean Union Agency for Fun­da­men­tal Rights, S.7.
2 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear of
crime, S.19.
3 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear of
crime, S.20.
4 Vgl. Annu­al Report 2012, FRA, Euro­pean Union Agency for Fun­da­men­tal Rights, S. 28;
siehe auch Fel­tes/List/Schnei-der/Höfk­er, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear of
crime, S.11; .2. Beraicht der ADS an den Deutschen Bun­destag, BT-Drs. 17/14400, S.
149f.; Klein/Rebitzer, Vielfalt und Diskri­m­inierungser­fahrun­gen: Ergeb­nisse ein­er
Befra­gung der Stu-dieren­den an der CAU, S. 128.
5 Vgl. Kocher/ Porsche, Antidiski­minierungsstelle des Bun­des, Sex­uelle Beläs­ti­gung im
Hochschulkon­text, S. 50.
6 Vgl. 2. Bericht der ADS an den Deutschen Bun­destag, BT-Drs. 17/14400, S.149;
Feltes/List/Schneider/Höfker, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear of crime, S.
28.
7 Vgl. Kocher/ Porsche, Antidiski­minierungsstelle des Bun­des, Sex­uelle Beläs­ti­gung im
Hochschulkon­text, S. 50.
8 Vgl. Klein/Rebitzer, Vielfalt und Diskri­m­inierungser­fahrun­gen: Ergeb­nisse ein­er
Befra­gung der Studieren­den an der CAU, S. 135.
9 Vgl. Kocher/ Porsche, Antidiski­minierungsstelle des Bun­des, Sex­uelle Beläs­ti­gung im
Hochschulkon­text, S. 40ff.
10 Vgl. Kocher/ Porsche, Antidiski­minierungsstelle des Bun­des, Sex­uelle Beläs­ti­gung
im Hochschulkon­text, S. 40f.

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