Der BayStuRa möge beschließen:
Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2019 wurde ein neuer approbationsqualifizierender Studienweg geschaffen. Für die eigenständige Tätigkeit als FachpsychotherapeutIn und insbesondere für die ambulante Versorgung gesetzlich versicherter PatientInnen ist weiterhin eine mehrjährige Weiterbildung erforderlich. Deren strukturelle Voraussetzungen sind bis heute nicht ausreichend abgesichert. Bereits jetzt schließen jährlich in etwa 2500 Absolvierende den approbationsqualifizierenden Masterstudiengang „M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie“ ab, während wenige dutzend Weiterbildungsplätze im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung stehen. Auch die Änderungen, welche im Zuge des zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ erlassen worden sind, sind laut Fachverbänden nicht ausreichend, um Weiterbildungsstellen finanziell zu ermöglichen. Für
viele Psychologiestudierende entsteht dadurch faktisch ein Studium ohne realistischen Berufsweg. Außerdem sind insbesondere junge Menschen und Studierende überdurchschnittlich häufig von psychischen Belastungen betroffen. Gleichzeitig bestehen bereits heute erhebliche Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung: monatelange Wartezeiten auf Therapieplätze und zunehmend ungleiche Zugangschancen prägen die Realität vieler Betroffener. Schon 2018 betrug die Wartezeit für einen ambulanten Therapieplatz nahezu
fünf Monate. Gerade Studierende verfügen häufig nicht über die finanziellen Möglichkeiten, lange Versorgungslücken privat zu kompensieren. Psychische Gesundheit darf keine Frage des Geldbeutels sein. Es gilt es zu beachten, dass Studierende zukünftige ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sind und somit das Rückgrat unserer Volkswirtschaft bilden. Weiterhin sind psychische Erkrankungen der häufigste Grund, warum ArbeitnehmerInnen nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können. So zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, dass 2024 40,4 % aller Neuzugänge in der Erwerbsminderungsrente aufgrund einer Indikation der Psychosomatik oder Psychotherapie erfolgten. Wenn zukünftige Fachkräfte ihr Studium aufgrund fehlender Unterstützung nicht zu Ende führen können oder sich psychische Erkrankungen bis ins Erwerbsleben chronifizieren ergibt sich daraus ein erheblicher Schaden an der Volkswirtschaft. Besonders problematisch ist dabei, dass es sich nicht um einen frei gestaltbaren Karriereweg handelt, sondern um ein staatlich reformiertes und klar reglementiertes Studium („Direktstudium Psychotherapie“). Studierende absolvieren ein langjähriges, approbationsqualifizierendes Studium mit einem eindeutig definierten Berufsziel, ohne dass anschließend ausreichend Weiterbildungskapazitäten bereitstehen. Dadurch entsteht erhebliche Planungs- und Zukunftsunsicherheit für Psychologiestudierende und angehende PsychotherapeutInnen. Ein staatlich geschaffener Ausbildungsweg endet derzeit für viele Studierende faktisch ohne gesicherten Zugang zum Beruf. Dies untergräbt nicht nur die Verlässlichkeit akademischer Ausbildung, sondern gefährdet langfristig auch die psychotherapeutische Versorgung zukünftiger Generationen. Die aktuelle Situation erschwert damit nicht nur die individuelle Berufsplanung, sondern gefährdet die Attraktivität und Verlässlichkeit eines gesamten akademischen Berufswegs. Studierende investieren erhebliche Zeit und Ressourcen in ein hochspezialisiertes Studium, beginnend mit einem hochkompetitiven Bachelorabschluss, gefolgt von einem
Masterabschluss, welcher noch viel restriktivere Zugangsbeschränkungen aufweist, und in aller Regel einen Abschluss mit exzellenter Bachelorgesamtnote voraussetzen. Der erworbene Berufszugang ist faktisch von einer Weiterbildung abhängig. Fehlen
entsprechende Stellen, drohen Wartezeiten, unfreiwillige Umwege oder der Wechsel in fachfremde Tätigkeiten. Die aktuelle Situation trifft dabei insbesondere die ersten Kohorten des reformierten Studiengangs. Sie tragen die Folgen einer unvollständig umgesetzten
Reform, obwohl sie sich bewusst für den vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausbildungsweg entschieden haben. Aus Sicht des Bayerischen Landesstudierendenrats ist es nicht akzeptabel, dass Studierende ein staatlich geschaffenes Studium absolvieren, ohne dass
gleichzeitig ein realistischer und planbarer Zugang zumangestrebten Beruf gewährleistet wird.Die Krise der Weiterbildung und die Krise der psychotherapeutischen Versorgung sind dabei unmittelbar miteinander verbunden. Ohne ausreichend Weiterbildungsstellen fehlen
langfristig die FachpsychotherapeutInnen, die die ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen sichern sollen. Statistische Informationen aus dem Arztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aus 2025 zeigten, dass 29,8 % aller psychologischen
PsychotherapeutInnen über 60 Jahre alt sind. Weitere 22,3 % sind zwischen 50 und 59 Jahre alt.7 Bei ausbleibender Anpassung steuern Bund und Länder auf dem direkten Weg in die Verstärkung einer bereits bestehenden Unterversorgung im psychotherapeutischen
Bereich zu. Gleichzeitig trifft diese Unterversorgung gerade junge Menschen, Studierende und Frauen besonders stark. 2024 wiesen 47 % aller Frauen zwischen 18 und 29 eine Depressions- oder Angstsymptomatik auf.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) sieht daher sowohl den Bund als auch die Länder in der Verantwortung, die strukturellen Voraussetzungen psychotherapeutischer Weiterbildung endlich verbindlich abzusichern.
Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert daher auf Landesebene:
- eine nachhaltige finanzielle Stärkung universitärer Weiterbildungs- und
Ausbildungsambulanzen und dedizierte Schaffung von Stellen zum Zweck der
Fachpsychotherapeutischen Weiterbildung in besagten Einrichtungen; - Landesförderprogramme und Modellprojekte zum Aufbau zusätzlicher
Weiterbildungsverbünde zu schaffen, um finanzielle Belastungen der
Theorieausbildung auf Weiterbildungsträger aufzuteilen und neue
Weiterbildungsträger zu schaffen; - zu prüfen, inwiefern die psychotherapeutische Weiterbildung zur Nebenbestimmung in
der Krankenhausplanung der Krankenhäuser der Versorgungsstufe F in den
Fachbereichen „NEU“, „KJP“, „PSO“ und „PSY“ des Freistaates Bayern nach Teil I Abschnitt
5.4 aufgenommen werden kann
auf Bundesebene: - eine gesetzlich abgesicherte Refinanzierung psychotherapeutischer Weiterbildung im
SGB V, äquivalent zur Förderung der Weiterbildung im Bereich der allgemeinärztlichen
Versorgung und grundversorgenden fachärztlichen Versorgung nach § 75a SGB V - zu prüfen, ob eine Änderung des § 17a KHG (oder potenziell gleichwertiger
Rechtsgrundlagen) zugunsten der Weiterbildung von FachpsychotherapeutInnen
nötig und sinnvoll ist, um Weiterbildungsstellen im stationären Setting zu ermöglichen
und stationäre Einrichtungen der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
finanziell zu stärken - die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl tariflich vergüteter Weiterbildungsstellen für zukünftige FachpsychotherapeutInnen im ambulanten und stationären Setting.