Innovation und Bürokratieabbau brauchen Autonomie und Partizipation
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) fordert Nachbesserungen an der Novelle des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG).
Ausdrücklich begrüßt der BayStuRa mehrere Punkte der Novelle: die vorgesehene Ansprechperson für Antisemitismus, die Verankerung des Verbots eines KI-Verbots, sowie die Abschaffung der verpflichtenden Beratungsgespräche für beruflich qualifizierte Bewerber*innen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Aus Sicht des Verbandes können Innovation und Bürokratieabbau jedoch nur gelingen, wenn die Autonomie der Hochschulen gewahrt bleibt und die gesamte Hochschulfamilie an ihrer Weiterentwicklung beteiligt wird — insbesondere die Studierenden als größte Statusgruppe.
Bewährte Wahlverfahren erhalten, Hochschulautonomie schützen
Die Hochschulwahlen bilden das demokratische Fundament der akademischen Selbstverwaltung. Der Entwurf würde die Wahl der studentischen Mitglieder in Senaten und Fakultätsräten von den Organen der Studierendenvertretungen trennen und damit Modelle abschaffen, die sich an vielen Hochschulen etabliert und bewährt haben. Über Jahrzehnte haben die bayerischen Studierendenschaften eigene Wahlkulturen entwickelt und selbst entschieden, ob sie unmittelbar oder repräsentativ wählen. Die wählenden Organe gehen ihrerseits aus allgemeinen und unmittelbaren Wahlen der Studierenden hervor — die demokratische Legitimation bleibt gewahrt.
Auch bei der Wahl der Hochschulpräsident*innen fordert der BayStuRa eine klare Trennung der Zuständigkeiten. Eine laufende Unterrichtung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Bewerbungen und Verfahrensstände sowie die Erörterung „begründeter Bedenken“ gegen die Geeignetheit einzelner Kandidaturen noch vor der Wahl lehnt der Verband ab. Eine Kandidatur kann durch ein vorab geäußertes Geeignetheitsurteil beschädigt sein, bevor der Hochschulrat überhaupt entschieden hat. Die Möglichkeit, die Kandidierenden hochschulöffentlich vorzustellen, begrüßt der BayStuRa dagegen ausdrücklich.
“Eine Vereinheitlichung der demokratischen Hochschulkultur ist weder eine Errungenschaft noch ein Bürokratieabbau, sondern ein Eingriff in die hochschuldemokratische Vielfalt. Die bestehenden Verfahren haben sich über Jahrzehnte bewährt und spiegeln unsere gewachsene hochschulpolitische Kultur wider. Ein gesetzlicher Eingriff in die Hochschulautonomie ist schlichtweg unbegründet und unnötig.” — Amir Hasukic, Sprecher des Bayerischen Landesstudierendenrats
Kein pauschaler Ausschluss aufgrund verbüßter Strafen
Das geplante Immatrikulationshindernis lehnt der BayStuRa entschieden ab. Demnach soll die Immatrikulation versagt werden können, sobald sich aus einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 50 Tagessätzen eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebs „abzeichnet“. Der Verband hält diese Prognose für unbestimmt und die Regelung zugleich für untauglich: Da Hochschulen bei der Immatrikulation kein Führungszeugnis verlangen, träfe sie nur zufällig bekannt gewordene Fälle. Sie wäre ein Eingriff in die Freiheit der Berufs- und Ausbildungswahl und widerspräche dem Beitrag, den Hochschulen als Bildungseinrichtungen zur Resozialisierung leisten. Hinzu käme erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Hochschulen und Studierende.
„Abzuschätzen, ob von einer vorbestraften Person eine Gefahr für den Studienbetrieb ausgeht, ist ungefähr so zuverlässig wie ein Blick in die Glaskugel. Wer seine Strafe verbüßt hat, darf nicht ein zweites Mal bestraft werden — besonders nicht mit dem Ausschluss von Bildung.“ — Sabine Kamintzky, Sprecherin des BayStuRa.
Sicherheit gewährleisten, friedlichen Protest schützen
Der BayStuRa erkennt an, dass es auch an Hochschulen Vorfälle gibt, für die ein Ordnungsrecht erforderlich ist, und begrüßt dessen Verankerung als Verwaltungsakt. Nachbesserungsbedarf sieht der Verband an zwei Stellen. Zum einen muss friedlicher hochschulpolitischer Protest ausdrücklich von Ordnungsmaßnahmen ausgenommen werden, etwa bei Hörsaalbesetzungen, mit denen auf bauliche Mängel aufmerksam gemacht wird, bei Protestcamps gegen Studiengebühren oder bei Klimaschutzprotesten. Zum anderen fehlt die studentische Beteiligung im Verfahren: Über Ordnungsmaßnahmen soll nicht allein die Hochschulleitung entscheiden. Die Studierendenvertretung soll stimmberechtigt am Verwaltungsakt beteiligt sein; auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person soll diese davon ausgeschlossen werden können.
„Ein Ordnungsrecht ohne verankerte studentische Beteiligung ist kein faires Verfahren. Wenn Hochschulleitungen über Maßnahmen entscheiden können, die unmittelbar Studierende betreffen, müssen auch Studierendene die Möglichkeit haben als größte Statusgruppe ihre Perspektive in das Verfahren miteinzubringen. “ — Moritz Schmid, Sprecher des BayStuRa.
Zentrale Forderungen:
- Die bewährten Wahlverfahren der Studierendenvertretungen erhalten und die Hochschulautonomie schützen.
- Bei Präsident*innenwahlen auf Vorabinformation und Geeignetheitsprüfung durch das Ministerium verzichten
Auf das Immatrikulationshindernis vollständig zu verzichten
- Friedlichen hochschulpolitischen Protest ausdrücklich aus dem Ordnungsrecht ausnehmen.
- Die Studierendenvertretung kann auf Wunsch der betroffenen Person vom Ordnungsverfahren ausgeschlossen werden
Bei allen gesetzlichen und organisatorischen Anpassungen im Zuge der BayHIG-Novellierung, darf nicht vergessen werden, dass sich Bayerns akademische Landschaft nicht allein durch das Gesetz definiert. Innovation, Bildungsgerechtigkeit und akademische Exzellenz brauchen eine solide Finanzierung. Abseits der Regulierung ist vor allem eine ausreichende Grundfinanzierung Garant für den Erfolg von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Studierendenwerken.
Die vollständige Positionierung des BayStuRa zur BayHIG-Novelle ist abrufbar unter: https://baystura.de/2026/08/31/stellungnahme-zur-novellierung-des-bayerischen-hochschulinnovationsgesetz/