Der BayStuRa lässt sich nicht für rechtsextreme Hochschulpolitik instrumentalisieren und solidarisiert sich mit den Studierenden in Sachsen-Anhalt
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) weist den Versuch des als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt [1] zurück, Bayern als Vorbild für den Abbau studentischer Selbstverwaltung heranzuziehen. Bei der Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung der verfassten Studierendenschaften verwies der AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider ausdrücklich auf Bayern. Dort gibt es seit 1973 keine verfasste Studierendenschaft mehr. Mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erklärte Tillschneider: „Ab September 2026 sind es dann hoffentlich wieder zwei Länder.“ [2] Die Studierendenvertretungen im Freistaat haben weder eine eigene Rechtsform noch Finanzhoheit. Ihre Mittel stammen aus dem staatlichen Haushalt und werden von den Hochschulen verwaltet. [3]
„Wir wissen in Bayern sehr genau, welche Einschränkungen fehlende rechtliche und finanzielle Eigenständigkeit mit sich bringt. Dass die AfD diesen Zustand zum Vorbild erklärt, macht ihn nicht zu einem guten Modell. Bestehende unabhängige Strukturen in Sachsen-Anhalt abzubauen, wäre ein klarer Rückschritt und Ausdruck einer rechtsextremen Politik, die demokratische Selbstbestimmung bekämpft.“ Amir Hasukic, Sprecher des BayStuRa
Der Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sah vor, die verfassten Studierendenschaften als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts abzuschaffen. [4] Bei seiner Einbringung machte Tillschneider deutlich, dass sich der Vorstoß auch gegen die politische Arbeit der Studierendenvertretungen richtete. Er warf ihnen vor, sich politisch „höchst einseitig“ gegen die AfD zu stellen. [2]
„Es ist hochschulpolitisch gefährlich, wenn eine Partei die institutionelle Eigenständigkeit gewählter Interessenvertretungen infrage stellt und dabei deren Kritik an der eigenen Partei als Begründung anführt. Die Schwächen der studentischen Selbstverwaltung in Bayern sind kein Argument, um funktionierende Strukturen in Sachsen-Anhalt abzuschaffen. Dafür lassen wir uns nicht vor den Wagen spannen.“ Sabine Kamintzky, Sprecherin des BayStuRa
In ihrem „Regierungsprogramm“ bezeichnet die AfD Sachsen-Anhalt die Idee der Gruppenuniversität als „grundfalsch“ und kündigt an, „insbesondere den Einfluss der Studentenräte“ zurückzudrängen. [5] Für den BayStuRa liegt darin eine konkrete Gefahr für die Unabhängigkeit der Hochschulen. Wirksame Beteiligung unterschiedlicher Hochschulgruppen verteilt die Entscheidungsgewalt und schafft unabhängige Stellen, die Entscheidungen hinterfragen, Probleme sichtbar machen und Fehlentwicklungen korrigieren können. Werden diese Strukturen geschwächt, kann eine Landesregierung leichter in die Hochschulen hineinregieren.
Gleichzeitig verbessert Gruppenbeteiligung die Qualität von Entscheidungen. Studierende, wissenschaftliche Beschäftigte, Professor*innen und weitere Hochschulangehörige verfügen über unterschiedliches Wissen über die Institution. Ihre Beteiligung bringt Informationen in Entscheidungen ein, die einer Hochschulleitung oder einem Ministerium allein nicht zur Verfügung stehen.
„Eine Hochschule, in der Macht auf verschiedene Gruppen und Gremien demokratisch verteilt ist, kann von einer Regierung schwerer nach deren politischen Vorstellungen umgebaut werden. Genau diese Widerstandsfähigkeit dürfen wir nicht schwächen.“ Moritz Schmid, Sprecher des BayStuRa
Der BayStuRa fordert, die studentische Selbstverwaltung, die Beteiligung der verschiedenen Hochschulgruppen und die institutionelle Unabhängigkeit der Hochschulen gesetzlich zu schützen. Denn die bayerische Situation ist kein Argument für weniger studentische Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt. Für den BayStuRa ist sie ein Argument für mehr studentische Eigenständigkeit in Bayern. Darum solidarisieren wir uns klar mit den Studierendenvertretungen in Sachsen-Anhalt und stehen gegen die drohenden Pläne der AfD.
Quellen
[1] Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Verfassungsschutzbehörde: „Rechtsextremismus“, Abschnitt zur AfD Sachsen-Anhalt. Einstufung des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA.
[2] Landtag von Sachsen-Anhalt: 111. Landtagssitzung, 22. April 2026, TOP 17 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“, Drs. 8/6838, Rede von Dr. Hans-Thomas Tillschneider.
[3] Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), Art. 27 „Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung“, insbesondere Abs. 3 und 4; ergänzend Art. 28 „Landesstudierendenrat“.
[4] Landtag von Sachsen-Anhalt: Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“, Drs. 8/6838; Erste Beratung in der 111. Landtagssitzung und Zweite Beratung mit Ablehnung des Gesetzentwurfs in der 113. Landtagssitzung.
[5] AfD Sachsen-Anhalt: „Das Land zuerst. Regierungsprogramm der Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2026“, Kapitel V „Wissenschaft“, insbesondere Nr. 6 „Die Universität ist keine Räterepublik!“.