Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) stellt fest, dass Bayerische Studierende in studentischen Initiativen bei der Beantragung und Bewilligung von Drittmittelförderungen benachteiligt werden, wie dies beispielhaft an der Förderlinie Studentische Verbändeförderung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) deutlich wird.
Laut Förderrichtlinie sind nur auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen förderfähig. In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern, können die Organe der Studierendenvertretung als rechtsfähige Teilkörperschaft solche Anträge stellen. Das ist in Bayern nicht möglich; Anträge von Studierenden oder studentischen Organen werden hier in Zusammenarbeit mit der Hochschule gestellt. Wenn der Antrag aber stellvertretend über die Hochschule gestellt wird, gilt die beantragte Maßnahme nicht mehr als studentische Initiative, sondern als Veranstaltung der Hochschule und wird deswegen aus formalen Gründen von der Förderung ausgeschlossen. Der BayStuRa fordert die Gleichberechtigung Bayerischer Studierender und Studierendeninitiativen bei der Beantragung bundesweiter Drittmittel. Bundesweite Fördertöpfe für Studierende müssen Studierenden aller Bundesländer offen stehen. Gleichzeitig braucht es rechtssichere Lösungen, die es bayerischen Studierenden und studentischen Organen erlaubt, sich eigenständig auf bundesweite Förderungen zu bewerben.