Positionspapier zum Verhältnis des bayerischen Lehramtsstudiums zum Bachelor-Master-System

BESCHLUSS

In Zeit­en des fortschre­i­t­en­den Lehrkräfte­man­gels erscheint es notwendig, das Lehramtsstudi­um in Bay­ern grundle­gend zu mod­ernisieren, stärk­er an inter­na­tionale Stan­dards anzu­passen und somit die Attrak­tiv­ität für Stu­di­en­an­fänger, Studierende, Uni­ver­sitäten und Schulen hochzuhal­ten und sog­ar noch weit­er zu erhöhen.

Das bish­erige Mod­ell des Staat­sex­a­m­ens, welch­es in Bay­ern tra­di­tionell die erste Phase der Lehrkräfte­bil­dung abschließt, hat sich zwar fest einge­bürg­ert und bietet sicher­lich unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Vorteile bezüglich Qual­itätssicherungsaspek­ten, jedoch bedarf es ein­er Erweiterung, die den Anforderun­gen des europäis­chen und inter­na­tionalen Bil­dungs- und Arbeits­mark­ts gerecht wird. Eine struk­turelle Öff­nung hin zu par­al­le­len, inter­na­tion­al anerkan­nten Stu­di­en­ab­schlüssen – ins­beson­dere in Form eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ab­schlusses – ist ein notwendi­ger Schritt, um sowohl die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstudi­ums zu erhöhen als auch den Absol­ventin­nen und Absol­ven­ten erweit­erte beru­fliche Möglichkeit­en zu eröff­nen und dadurch die Zahl der Stu­di­en­an­fänger und Absol­ven­ten deut­lich zu steigern.

Ausgangslage & Problemumriss: Bayern im Kontext anderer Bundesländer und bayerische Standorte im Vergleich

Die erste Phase der bay­erischen Lehramt­saus­bil­dung schließt tra­di­tionell mit dem ersten Staat­sex­a­m­en ab, welch­es vor allem als beamten­rechtliche Qual­i­fika­tion­sprü­fung für den Ein­tritt in die Beamten­lauf­bahn zu ver­ste­hen ist.

Bay­ern ist zusam­men mit Hes­sen, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Saar­land und Sach­sen eines der let­zten fünf Bun­deslän­der, die noch an der ersten Staat­sex­a­m­en­sprü­fung zusät­zlich zum deut­lich aus­sagekräftigeren zweit­en Staat­sex­a­m­en am Ende des Ref­er­en­dari­ats fes­thal­ten.

Derzeit ist für grund­ständig Lehramtsstudierende das Lehramtsstudi­um mit abgeschlossen­em erstem Staat­sex­a­m­en und abgelegtem Vor­bere­itungs­di­enst (Ref­er­en­dari­at) der einzige Weg in den Beruf ein­er Lehrkraft.

Beste­hende Son­der­maß­nah­men des StMUK zum Quer- und Seit­ene­in­stieg in das Lehramt kri­tisieren wir aus diversen Grün­den stark. Zwar sind pos­i­tive Inten­tio­nen – wie etwa das kurzfristige Schließen von Lück­en in der Unter­richtsver­sorgung – nicht von der Hand zu weisen, den­noch kann eine Ver­ste­ti­gung eigentlich zeitlich begren­zter Maß­nah­men beobachtet wer­den. Dies führt ein­er­seits zu ein­er Depro­fes­sion­al­isierung des Berufs­bildes Lehramt, da unter anderem Per­so­n­en mit einem auss­chließlich fach­wis­senschaftlichen Mas­ter­ab­schluss ohne jegliche päd­a­gogisch-didak­tis­che Vor­bil­dung direkt und ohne Lehramtsstudi­um in das Ref­er­en­dari­at starten kön­nen. In beson­deren Man­gelfäch­ern wie Biolo­gie oder Infor­matik am Gym­na­si­um wird sog­ar auf die fach­liche Vor­bil­dung im zweit­en Unter­richts­fach (hier: Chemie bzw. Math­e­matik) weit­ge­hend verzichtet und lediglich die Eig­nung des Mas­ter­ab­schlusses für das beson­dere Man­gelfach über­prüft, während reg­ulär aus­ge­bildete Lehramtsstudierende im entsprechen­den Fach min­destens 70 fach­wis­senschaftliche Cred­it­punk­te erbrin­gen müssen.

Wie viele Per­so­n­en über die Son­der­maß­nah­men im Quer- und Seit­ene­in­stieg in Bay­ern akquiri­ert wur­den, lässt sich neben weit­eren Infor­ma­tio­nen zum Quer- und Seit­ene­in­stieg sowie zu Abbruchquoten in der Druck­sache 19/552 vom 19.03.2024 des Bay­erischen Land­tags her­ausle­sen [1].

Eben­falls stößt es auf großes Unver­ständ­nis, dass trotz des regelmäßi­gen Ver­weis­es auf die Notwendigkeit des ersten Staat­sex­a­m­ens seit­ens des StMUKs (wir ver­weisen hier­bei auf den Briefwech­sel der Studieren­den­vertre­tung der TUM bezüglich der Ein­beziehung des Mas­ter of Edu­ca­tion als Mas­ter-Abschluss, der alle Voraus­set­zun­gen an Mas­ter-Abschlüsse für Son­der­maß­nah­men über­erfüllt[1]) immer mehr Per­so­n­en mit einem rein fach­lichen Mas­ter­studi­um der Weg ins Lehramt ermöglicht wird – aber eben nur dann, wenn es absur­der­weise kein „bay­erisch­er lehramts­be­zo­gen­er Mas­ter-Abschluss“ ist. In vere­inzel­ten bay­erischen Mod­ell­stu­di­engän­gen, wie sie beispiel­sweise an der TUM vorzufind­en sind, kann zusät­zlich zum reg­ulären Abschluss des Studi­ums mit erstem Staat­sex­a­m­en nur durch das zusät­zliche Ver­fassen ein­er Mas­ter­ar­beit ein Mas­ter of Edu­ca­tion über ein grund­ständi­ges Lehramtsstudi­um erlangt wer­den – nur wird dieser, im Gegen­satz zu einem Mas­ter of Edu­ca­tion, der außer­halb Bay­erns erlangt wurde, nicht als Zulas­sungsvo­raus­set­zung für das Ref­er­en­dari­at über die aktuellen Son­der­maß­nah­men ange­se­hen.

Somit wäre es beispiel­sweise möglich, ein lehramts­be­zo­genes Mas­ter­studi­um in Bay­ern zu absolvieren, es in einem anderen Bun­des­land auf­grund der inhaltlichen Gle­ich­w­er­tigkeit mit ein­er Mas­ter­ar­beit abzuschließen, mit dem dort erlangten Mas­ter of Edu­ca­tion wieder nach Bay­ern zu kom­men und über eine Son­der­maß­nahme, ohne erstes Staat­sex­a­m­en, in das Ref­er­en­dari­at zu starten.

Eine Analyse der Abschlüsse an der TUM im gym­nasialen Lehramt der let­zten fünf Jahre ergab, dass das Abschließen des Lehramtsstudi­ums mit dem ersten Staat­sex­a­m­en für Studierende unat­trak­tiv zu sein scheint und andere Wege gewählt wur­den. Ins­ge­samt über 20 % der­jeni­gen, die die Zulas­sungsvo­raus­set­zun­gen hierzu erfüllt hat­ten, trat­en das erste Staat­sex­a­m­en nicht an. Beson­ders stechen die Man­gelkom­bi­na­tio­nen Biolo­gie-Chemie (> 25 %) und Math­e­matik-Physik (> 35 %) her­vor. All diese Per­so­n­en sind sehr gut für den Schul­dienst geeignet und ver­schär­fen durch ihr ver­mei­d­bares Abge­hen den ohne­hin schon großen Lehrkräfte­man­gel weit­er.

Forderungen

  1. Wir fordern deshalb die bay­erischen Uni­ver­sitäten dazu auf, in allen grund­ständi­gen Lehramtsstu­di­engän­gen für all­ge­mein­bildende Schulen Möglichkeit­en zu schaf­fen, par­al­lel zum Lehramtsstudi­um einen Bach­e­lor- sowie einen Mas­ter­ab­schluss erre­ichen zu kön­nen. Dies würde den oben genan­nten Prob­le­men ent­ge­gen­wirken und durch weit­ere pos­i­tive Effek­te für Studierende und Uni­ver­sitäten die Attrak­tiv­ität von Lehramtsstu­di­engän­gen erhöhen:
    1. Studierende des Lehramts wer­den durch einen inter­na­tion­al anerkan­nten Abschluss in einem voll­w­er­tig akkred­i­tierten Stu­di­en­gang für den Arbeits­markt attrak­tiv­er. Mit einem zusät­zlichen Bach­e­lor- und Mas­ter­ab­schluss eröff­nen sich den Lehramtsstudieren­den auch außer­halb des Schul­sys­tems vielfältige Kar­ri­eremöglichkeit­en, beispiel­sweise in der Bil­dungs­forschung, der Erwach­se­nen­bil­dung, im Kul­tur­man­age­ment oder in der freien Wirtschaft. Dies schafft zusät­zliche Anreize, sich für ein Lehramtsstudi­um zu entschei­den, und erhöht somit die Zahl der Abschlüsse. Dies erhöht also die Flex­i­bil­ität des Stu­di­en­gangs, der nicht mehr auss­chließlich auf einen einzi­gen Beruf hinar­beit­et.
    2. Erhöhung der Attrak­tiv­ität für Uni­ver­sitäten und Forschung, da Lehramtsstudierende angeregt wer­den, wis­senschaftliche, päd­a­gogisch-didak­tis­che Mas­ter­ar­beit­en zu schreiben und dadurch die Forschung in diesem Bere­ich mas­siv vorantreiben kön­nen, ohne hier­bei nen­nenswerte Zusatzkosten zu verur­sachen.
    3. Ver­stärkung der Moti­va­tion der Studieren­den, bei zwis­chen­zeitlichen Schwierigkeit­en im Lehramtsstudi­um nicht aus Angst vor zweifachem Nichtbeste­hen des ersten Staat­sex­a­m­ens in andere Stu­di­engänge zu wech­seln und somit der Gefahr von vie­len Jahren Studi­um ohne Abschluss zu ent­ge­hen.
    4. Erhöhung der Attrak­tiv­ität für Stu­di­en­an­fänger, da die Stu­di­en­wahl keine unauswe­ich­liche Lebensentschei­dung für den Lehrerberuf mehr darstellt, son­dern vielfältige Möglichkeit­en bietet, in fach­lichen und bil­dungsna­hen Berufen Fuß zu fassen und einen späteren Wech­sel in ver­wandte (Master-)Studiengänge ermöglicht – ins­beson­dere, wenn im Ver­lauf des Studi­ums auf­fällt, dass eine Per­son nicht für den Lehrerberuf geeignet ist, ist sie dadurch nicht gezwun­gen, diesen den­noch zu ergreifen. Ins­beson­dere in Zeit­en des Lehrerman­gels und sink­ender Ein­schreibezahlen ist es notwendig, Anreize zu schaf­fen, um mehr Studierende für diesen Beruf zu gewin­nen.
    5. Größere Attrak­tiv­ität für Fach­wech­sler, da der Ein­stieg mit Vor­leis­tun­gen in einen Lehramts­mas­ter wesentlich attrak­tiv­er ist, als den Staat­sex­a­m­ensstu­di­en­gang von Grund auf studieren zu müssen.

Eine aktuelle Studie des Leib­niz-Insti­tuts zeigt auf, dass lediglich 66 % der Lehramtsstudieren­den nach einem erfol­gre­ich abgeschlosse­nen Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at antreten [2]. Somit wäre es für den nicht uner­he­blichen Anteil von über einem Drit­tel der Lehramtsstudieren­den von Wichtigkeit, einen akademis­chen Abschluss abseits eines Staat­sex­a­m­ens vor­weisen zu kön­nen, wenn Sie sich nach fünf Jahren des Studi­ums um etwaige Alter­na­tiv­en bemühen.

  1. Wir fordern außer­dem mit­tel­fristig, voll­w­er­tige lehramts­be­zo­gene Bach­e­lor- und Mas­ter­stu­di­engänge als reg­ulären Weg für Lehrkräfte in Bay­ern einzuführen. Bach­e­lor- und Mas­ter­stu­di­engänge wer­den in aufwendi­gen Ver­fahren in regelmäßi­gen Abstän­den nach stren­gen Qual­itäts- und Inhaltsvor­gaben akkred­i­tiert, wodurch stets ein hoher Aus­bil­dungs­stan­dard gewährleis­tet ist. Hinzu kommt, dass bere­its jet­zt die beste­hen­den Mas­ter of Edu­ca­tion (wie z. B. an der TUM) die inhaltlichen Vor­gaben der LPO über­erfüllen, welche eng­maschig, viel ziel­gerichteter und auf höherem fach­lichem Niveau in den einzel­nen Mod­ul­prü­fun­gen abge­fragt wer­den. Zur abschließen­den Kon­trolle der Kom­pe­ten­zen von ange­hen­den Lehrkräften vor der Ver­beam­tung auf Leben­szeit ste­ht zusät­zlich noch das zweite Staat­sex­a­m­en zur Ver­fü­gung, in dem die Lehrkom­pe­tenz wesentlich inten­siv­er geprüft wird, als es im ersten Staat­sex­a­m­en über­haupt möglich ist. Dieses Vorge­hen wird im beru­flichen Lehramt bere­its seit vie­len Jahren sehr erfol­gre­ich angewen­det. Zudem ste­hen wir als Studierende nicht allein mit dieser Forderung. Die bay­erischen Uni­ver­sitäten, vertreten durch Uni­ver­sität-Bay­ern e. V., veröf­fentlichen bere­its im Jahre 2017 ein Posi­tion­spa­pi­er, in welchem Sie sich für eine Umset­zung des Bach­e­lor-/Mas­ter­sys­tems im Lehramt aussprechen [3]. Auch der BLLV kämpft bere­its seit langer Zeit mit dem „flex­i­blen Lehrer:innenbildungsmodell“ und der „Stexit“-Bewegung für sehr ähn­liche Ziele, die wir – zumin­d­est die hier genan­nten The­men betr­e­f­fend – unter­stützen.
  2. Zudem fordern wir kurzfristig inner­halb von Son­der­maß­nah­men eine Gle­ich­stel­lung von bay­erischen, lehramts­be­zo­ge­nen Mas­ter­ab­schlüssen (Mas­ter of Edu­ca­tion) mit solchen aus anderen Bun­deslän­dern beziehungsweise mit fach­wis­senschaftlichen Mas­ter­ab­schlüssen, da die erst­ge­nan­nten fra­g­los bess­er auf den Schul­dienst vor­bere­it­en als fach­wis­senschaftliche oder außer­bay­erische Abschlüsse es jemals kön­nten und den­noch zusät­zlich­es Lehrper­son­al akquiri­eren (siehe Absatz zu TUM-Absol­ven­ten­zahlen).

Umsetzung der Reform

Die Reform zur Ermöglichung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ti­tels sollte aus mehreren „Per­spek­tiv­en“ erfol­gen:

  1. Cur­ric­u­lare Anpas­sung: Die Stu­di­en­pläne für Lehramtsstudierende müssen so gestal­tet wer­den, dass ein par­al­le­les Studi­um zum Staat­sex­a­m­en und zu (lehramts­be­zo­ge­nen) Bach­e­lor- bzw. Mas­ter­ab­schlüssen möglich wird. Dies erfordert eine enge Zusam­me­nar­beit der Fakultäten an den Hochschulen, um sicherzustellen, dass sowohl die Anforderun­gen des Staat­sex­a­m­ens als auch die der Bach­e­lor- und Mas­ter­ab­schlüsse erfüllt wer­den kön­nen.
  2. Anerken­nung von Stu­di­en­leis­tun­gen: Es muss gewährleis­tet wer­den, dass bere­its im Rah­men des Lehramtsstudi­ums erbrachte Leis­tun­gen für die zusät­zlichen Bach­e­lor- und Mas­ter­ab­schlüsse anerkan­nt wer­den. Dies kann durch die Mod­u­lar­isierung der Stu­di­en­in­halte erre­icht wer­den, sodass Studierende keine dop­pel­ten Prü­fun­gen able­gen müssen. Wichtig ist an dieser Stelle auch zu erwäh­nen, dass wir uns bewusst sind, dass inner­halb eines siebense­mes­tri­gen Studi­ums keine Möglichkeit beste­ht, einen Mas­ter­ti­tel zu erlan­gen. Zum einen posi­tion­iert sich der BayStu­Ra prinzip­iell für eine längst nötige Angle­ichung der Regel­stu­dien­zeit des Grund‑, Mit­tel- und Realschullehramts an das Gym­nasiallehramt, wenn nicht sog­ar darüber hin­aus.
  3. Zum Anderen ist uns bewusst, dass ein der­ar­tiger Prozess eine lange Zeit und viele juris­tis­che Unwäg­barkeit­en in Anspruch nimmt. Deswe­gen fordern wir als kurzfristige Maß­nahme, entsprechende Auf­baus­tu­di­engänge für siebense­mes­trige Lehramtsstu­di­engänge einzuricht­en, um eine möglichst schnelle und unkom­plizierte Erre­ichung des Mas­ters zu ermöglichen. Diese Mod­ule kön­nten beispiel­sweise in Bere­ichen wie Bil­dungs­forschung, Bil­dung für nach­haltige Entwick­lung, interkul­turelle Bil­dung oder Dig­i­tal­isierungsstrate­gien im Bil­dungswe­sen ange­boten wer­den. Finanzielle Förderung und Beratung: Um den Studieren­den den zusät­zlichen Aufwand durch das par­al­lele Studi­um zu erle­ichtern bzw. diesen grund­sät­zlich zu min­imieren, soll­ten Ressourcen wie Beratungsange­bote zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, die helfen, das Studi­um effizient und erfol­gre­ich zu organ­isieren.

Fazit

Auch wenn der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat die (zunächst par­al­lele) Ein­führung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­stu­di­en­gangs fordert, ent­behrt dies aus unser­er Sicht nicht die drin­gende Reform des Staat­sex­a­m­ens an sich, welch­es zahlre­iche ekla­tante Män­gel aufweist und in kein­ster Weise mehr zeit­gemäß erscheint. Hierzu ver­weisen wir auf den vor­ange­gan­genen Beschluss und unser Posi­tion­spa­pi­er.

Nichts­destotrotz sehen wir die Ein­führung der Möglichkeit zur Erre­ichung des Bach­e­lor-/Mas­ter­ti­tels als großen und notwendi­gen Fortschritt, um die Flex­i­bil­ität und die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstu­di­en­gangs zu erhöhen und um die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit mit anderen Stu­di­engän­gen und vor allem Bun­deslän­dern zu erhal­ten und somit die exzel­lente Lehreraus- und Schul­bil­dung in Bay­ern zu sich­ern.


[1] Ein­sicht kann unter sekretariat@baystura.de ange­fragt wer­den

Literatur

[1]           S. Strohmayr, „Studierende für das Lehramt, Abbruchquoten Ref­er­en­dare und Arbeitsverträge für Lehrkräfte“, Bay­erisch­er Land­tag, Schriftliche Anfrage 19/552, März 2024. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0000552.pdf

[2]          S. Franz, „Ein Jahr nach Lehramtsstu­di­en­ab­schluss: Wer begin­nt nach dem Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at?“, LIf­Bi Berichte, Dez. 2023, doi: 10.5157/LIFBI:BERICHT:04:LAP:1.0.

[3]          Uni­ver­sität Bay­ern e. V., „Weit­er­en­twick­lung der Lehrerin­nen- und Lehrerbil­dung in Bay­ern“, Feb. 2017. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.unibayern.de/assets/Uploads/positionen/Positionspapier-Universitaere-Lehrerbildung-nach-VP-Lehre-am-27.02.17.pdf

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