​​Altersgrenzen in der Krankenversicherung für Studierende​ 

BESCHLUSS

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat set­zt sich auf der Bun­de­sebene, in Zusam­me­nar­beit mit anderen Lan­desstudieren­den­vertre­tun­gen und/oder anderen Ver­bün­den für fol­gen­des ein: 

Eine zukun­ft­sori­en­tierte Hochschulpoli­tik muss sich­er­stellen, dass Studierende unab­hängig von ihrer Bil­dungs­bi­ografie faire und gle­ich­w­er­tige Rah­menbe­din­gun­gen vorfind­en. Die derzeit­ige Regelung zur stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung stellt für viele Studierende eine erhe­bliche Belas­tung dar. 

Aktuell endet der Anspruch auf die Fam­i­lien­ver­sicherung mit Vol­len­dung des 25. Leben­s­jahres, und ab dem 30. Leben­s­jahr ent­fällt der Zugang zur vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung voll­ständig. Diese Regelun­gen schaf­fen unnötige Hür­den für viele Studierende und wider­sprechen den realen Bil­dungs­bi­ografien, die durch den Bologna-Prozess, beru­fliche Phasen oder andere per­sön­liche Umstände zunehmend divers gewor­den sind. Daher fordern wir: 

Ver­längerung der stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung über das 30. Leben­s­jahr hin­aus: Die Alters­gren­ze von 30 Jahren ist nicht mehr zeit­gemäß und sollte in dieser Form abgeschafft wer­den. Ins­beson­dere Studierende in län­geren Stu­di­engän­gen oder solche, die nach ein­er beru­flichen Tätigkeit ins Studi­um ein­steigen, wer­den durch diese starre Regelung mas­siv benachteiligt. Die Möglichkeit, von der vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung zu prof­i­tieren, muss erweit­ert wer­den, um den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten Rech­nung zu tra­gen, solange ein kon­tinuier­lich­er Stu­di­en­fortschritt gewährleis­tet ist. 

Anpas­sung der Alters­gren­ze für die Fam­i­lien­ver­sicherung: Die Regelung, Studierende ab dem 25. Leben­s­jahr aus der Fam­i­lien­ver­sicherung auszuschließen, set­zt viele unter unnöti­gen finanziellen Druck – vor allem, da zeit­gle­ich auch das Kindergeld wegfällt. Diese Alters­gren­ze wird den Leben­sre­al­itäten von Studieren­den, die beispiel­sweise eine Aus­bil­dung abgeschlossen oder aus anderen Grün­den erst später ein Studi­um aufgenom­men haben, nicht gerecht. Sie sollte poli­tisch geprüft und an die Vielfalt mod­ern­er Bil­dungswege angepasst wer­den. 

Die beste­hen­den Alters­gren­zen schaf­fen unnötige finanzielle Unsicher­heit­en und erschw­eren es vie­len, ihr Studi­um erfol­gre­ich abzuschließen. Die aktuellen Regelun­gen wider­sprechen den Anforderun­gen ein­er mod­er­nen und durch­läs­si­gen Bil­dungs­land­schaft und müssen drin­gend über­ar­beit­et wer­den. Nur so kann sichergestellt wer­den, dass alle Studieren­den unab­hängig von ihrer Biografie die gle­ichen Chan­cen auf eine erfol­gre­iche Hochschul­bil­dung erhal­ten. 

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