Der BayStuRa befürwortet, dass die parteinahe Stiftung der AfD, die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung, weiterhin nicht staatlich gefördert wird.
In Deutschland gibt es 13 anerkannte Begabtenförderungswerke. Jedes dieser Werke hat den gesellschaftlichen Auftrag, leistungsfähige und außergewöhnlich begabte Menschen zu fördern. Die unterschiedlichen Begabtenförderungswerke sind Ausdruck der gesellschaftlichen Vielfalt, indem sie verschiedene politische, religiöse oder gewerkschaftliche Perspektiven abbilden. Diese Förderungen beinhalten neben einer finanziellen Unterstützung auch eine ideelle Förderung für ihre Stipendiat*innen.
Das seit 2023 überarbeitete Stiftungsfinanzierungsgesetz legt klare Voraussetzungen für die Finanzierung parteinaher Stiftungen fest. Eine Förderung mit Bundesmitteln erfolgt erst, wenn die betreffende Partei mindestens drei Legislaturperioden in Folge in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten ist. Zudem darf die Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein und die Stiftung muss aktiv für die freiheitlich‑demokratische Grundordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung eintreten. Obwohl gerade diese letzten Kriterien nicht erfüllt sind, rechnet die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ab 2026 mit staatlichen Zuschüssen in Millionenhöhe und bereitet sich vor, ab 2027 Stipendien an Studierende zu vergeben. Mit einem entsprechenden Antrag der Stiftung ist dieses Jahr zu rechnen und es zeichnet sich schon ab, dass die AfD mit Rechtsmitteln gegen einen abschlägigen Bescheid vorgehen wird.
Die AfD‑nahe Stiftung bietet bereits jetzt eine spendenfinanzierte ideelle Förderung an. So veranstaltet sie Präsenz‑ und Online‑Seminare, etwa das Wochenendseminar „Staatsfinanzierte ‚NGOs‘ und ‚Zivilgesellschaft‘ – über den linken Versuch, Demokratie durch Demokratiesimulation zu ersetzen“. Dort wird der SPD demokratiefeindliches Verhalten unterstellt – ein Verstoß gegen den Beutelsbacher Konsens. Darstellungen in dieser Art von hochkomplexen politischen Geschehen entsprechen nicht dem Beutelsbacher Konsens. Das erste Grundprinzip des Beutelsbacher Konsens ist das Überwältigungsverbot. Hierbei handelt es sich darum, dass Lernende nicht durch Überwältigung an der selbstständigen Meinungsbildung zu hindern. Es wird die Grenze zwischen politischer Bildung und Indoktrination definiert. Auffällig ist das die Desiderius-Erasmus-Stiftung auf ihrer Homepage und in ihren Rundschreiben vor allem das Thema einer gefährdeten Demokratie und sich selbst als Opfer von angeblich demokratiefeindlichen Verhalten sieht. Das dem Beutelsbacher Konsens zentrale Überwältigungsverbot fordert, Lernende nicht an selbstständiger Meinungsbildung zu hindern.
Im 28. Rundbrief der Stiftung und auf YouTube zitiert Erika Steinbach das Buch Wie Demokratien sterben (Levitsky/Ziblatt), um die Nichtwahl von AfD‑Abgeordneten als Ausschussvorsitzende rhetorisch mit der Rückkehr des Nationalsozialismus gleichzusetzen. Das stellt aus unserer Sicht erneut einen Bruch des Beutelsbacher Konsenses: Kontroverse Themen werden einseitig dargestellt. Um kontroverse politische Themen auch kontrovers in Seminaren oder anderen ideellen Programmen diskutieren zu können, müssen alle Perspektiven dargestellt werden. Dadurch wird die politische Ausrichtung einer Lehrperson verhältnismäßig uninteressant, weil alle Aspekte einer Thematik besprochen werden. Aus dem aktuellen Wirken der Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ist nicht erkennbar, dass sie anstreben, durch ihre politische Bildungsarbeit junge Menschen in ihrer Selbstkompetenz zu stärken, um eine politische Situation in Hinblick auf ihre persönliche Interessenslage zu analysieren.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung versucht, durch ihre Bildungsarbeit die parlamentarische Demokratie zu untergraben. Zudem entspricht sie durch ihr Handeln und ihrer Nähe zur AfD als Stiftung nicht den Gedanken der Völkerverständigung. Denn sie praktiziert keine politische Bildungsarbeit im Sinne des Beutelsbacher Konsens, zweckentfremdet bewusst wissenschaftliche Erkenntnisse und beschädigt dadurch gute wissenschaftliche Praxis. Unabhängige Analysen – etwa der des Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. – betonen, dass die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung antidemokratische Inhalte der AfD mit einem pseudowissenschaftlichen Anstrich in Bildungs‑ und Forschungsstrukturen etablieren will.
Bayerische Hochschulen sind Orte gelebter Demokratie und Diversität. Wir als Studierende in Bayern lehnen es daher entschieden ab, dass die Stiftung staatliche finanzielle Mittel erhält, um ein eigenes Stipendium anbieten zu können. Dies würde nur dazu dienen, gefährliche Halbwahrheiten und schlechte wissenschaftliche Praxis an die bayrischen Hochschulen zu transportieren und könnte so nachhaltig die gelebte Demokratie und Bildungsqualität der Hochschulen schädigen. Daher lehnen wir staatliche Mittel für die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung entschieden ab.