Keine staatliche Förderung für die Desiderius-Erasmus-Stiftung

BESCHLUSS

Der BayStu­Ra befür­wortet, dass die parteina­he Stiftung der AfD, die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung, weit­er­hin nicht staatlich gefördert wird.

In Deutsch­land gibt es 13 anerkan­nte Begabten­förderungswerke. Jedes dieser Werke hat den gesellschaftlichen Auf­trag, leis­tungs­fähige und außergewöhn­lich begabte Men­schen zu fördern. Die unter­schiedlichen Begabten­förderungswerke sind Aus­druck der gesellschaftlichen Vielfalt, indem sie ver­schiedene poli­tis­che, religiöse oder gew­erkschaftliche Per­spek­tiv­en abbilden. Diese Förderun­gen bein­hal­ten neben ein­er finanziellen Unter­stützung auch eine ideelle Förderung für ihre Stipendiat*innen.

Das seit 2023 über­ar­beit­ete Stiftungs­fi­nanzierungs­ge­setz legt klare Voraus­set­zun­gen für die Finanzierung parteina­her Stiftun­gen fest. Eine Förderung mit Bun­desmit­teln erfol­gt erst, wenn die betr­e­f­fende Partei min­destens drei Leg­is­laturpe­ri­o­den in Folge in Frak­tion­sstärke im Deutschen Bun­destag vertreten ist. Zudem darf die Partei nicht von der staatlichen Parteien­fi­nanzierung aus­geschlossen sein und die Stiftung muss aktiv für die freiheitlich‑demokratische Grun­dord­nung sowie den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung ein­treten. Obwohl ger­ade diese let­zten Kri­te­rien nicht erfüllt sind, rech­net die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ab 2026 mit staatlichen Zuschüssen in Mil­lio­nen­höhe und bere­it­et sich vor, ab 2027 Stipen­di­en an Studierende zu vergeben. Mit einem entsprechen­den Antrag der Stiftung ist dieses Jahr zu rech­nen und es zeich­net sich schon ab, dass die AfD mit Rechtsmit­teln gegen einen abschlägi­gen Bescheid vorge­hen wird.

Die AfD‑nahe Stiftung bietet bere­its jet­zt eine spenden­fi­nanzierte ideelle Förderung an. So ver­anstal­tet sie Präsenz‑ und Online‑Seminare, etwa das Woch­enend­sem­i­nar „Staats­fi­nanzierte ‚NGOs‘ und ‚Zivilge­sellschaft‘ – über den linken Ver­such, Demokratie durch Demokraties­im­u­la­tion zu erset­zen“. Dort wird der SPD demokratiefeindlich­es Ver­hal­ten unter­stellt – ein Ver­stoß gegen den Beu­tels­bach­er Kon­sens. Darstel­lun­gen in dieser Art von hochkom­plex­en poli­tis­chen Geschehen entsprechen nicht dem Beu­tels­bach­er Kon­sens. Das erste Grund­prinzip des Beu­tels­bach­er Kon­sens ist das Über­wäl­ti­gungsver­bot. Hier­bei han­delt es sich darum, dass Ler­nende nicht durch Über­wäl­ti­gung an der selb­st­ständi­gen Mei­n­ungs­bil­dung zu hin­dern. Es wird die Gren­ze zwis­chen poli­tis­ch­er Bil­dung und Indok­tri­na­tion definiert. Auf­fäl­lig ist das die Desiderius-Eras­mus-Stiftung auf ihrer Home­page und in ihren Rund­schreiben vor allem das The­ma ein­er gefährde­ten Demokratie und sich selb­st als Opfer von ange­blich demokratiefeindlichen Ver­hal­ten sieht. Das dem Beu­tels­bach­er Kon­sens zen­trale Über­wäl­ti­gungsver­bot fordert, Ler­nende nicht an selb­st­ständi­ger Mei­n­ungs­bil­dung zu hin­dern.

Im 28. Rund­brief der Stiftung und auf YouTube zitiert Eri­ka Stein­bach das Buch Wie Demokra­tien ster­ben (Levitsky/Ziblatt), um die Nicht­wahl von AfD‑Abgeordneten als Auss­chussvor­sitzende rhetorisch mit der Rück­kehr des Nation­al­sozial­is­mus gle­ichzuset­zen. Das stellt aus unser­er Sicht erneut einen Bruch des Beu­tels­bach­er Kon­sens­es: Kon­tro­verse The­men wer­den ein­seit­ig dargestellt. Um kon­tro­verse poli­tis­che The­men auch kon­tro­vers in Sem­i­naren oder anderen ideellen Pro­gram­men disku­tieren zu kön­nen, müssen alle Per­spek­tiv­en dargestellt wer­den. Dadurch wird die poli­tis­che Aus­rich­tung ein­er Lehrper­son ver­hält­nis­mäßig unin­ter­es­sant, weil alle Aspek­te ein­er The­matik besprochen wer­den. Aus dem aktuellen Wirken der Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ist nicht erkennbar, dass sie anstreben, durch ihre poli­tis­che Bil­dungsar­beit junge Men­schen in ihrer Selb­stkom­pe­tenz zu stärken, um eine poli­tis­che Sit­u­a­tion in Hin­blick auf ihre per­sön­liche Inter­essenslage zu analysieren.

Die Desiderius-Eras­mus-Stiftung ver­sucht, durch ihre Bil­dungsar­beit die par­la­men­tarische Demokratie zu unter­graben. Zudem entspricht sie durch ihr Han­deln und ihrer Nähe zur AfD als Stiftung nicht den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung. Denn sie prak­tiziert keine poli­tis­che Bil­dungsar­beit im Sinne des Beu­tels­bach­er Kon­sens, zweck­ent­fremdet bewusst wis­senschaftliche Erken­nt­nisse und beschädigt dadurch gute wis­senschaftliche Prax­is. Unab­hängige Analy­sen – etwa der des Infor­ma­tions- und Doku­men­ta­tion­szen­trum für Anti­ras­sis­musar­beit e. V. – beto­nen, dass die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung anti­demokratis­che Inhalte der AfD mit einem pseudowis­senschaftlichen Anstrich in Bildungs‑ und Forschungsstruk­turen etablieren will.

Bay­erische Hochschulen sind Orte gelebter Demokratie und Diver­sität. Wir als Studierende in Bay­ern lehnen es daher entsch­ieden ab, dass die Stiftung staatliche finanzielle Mit­tel erhält, um ein eigenes Stipendi­um anbi­eten zu kön­nen. Dies würde nur dazu dienen, gefährliche Halb­wahrheit­en und schlechte wis­senschaftliche Prax­is an die bayrischen Hochschulen zu trans­portieren und kön­nte so nach­haltig die gelebte Demokratie und Bil­dungsqual­ität der Hochschulen schädi­gen. Daher lehnen wir staatliche Mit­tel für die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung entsch­ieden ab.

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