Autorenname: torsten.utz@baystura.de

Forderung zum Verlassen bayerischer Hochschulen von der Plattform X (ehemals Twitter)

Der BayStu­Ra begrüßt die Entschei­dung einiger deutsch­er Hochschulen, die sich bere­its dazu entschlossen haben, die Plat­tform X (ehe­mals Twit­ter) zu ver­lassen [1]. In den let­zten Jahren hat die Plat­tform erhe­bliche Verän­derun­gen durch­laufen, die kri­tis­che Fra­gen zu ihren Daten­schutzrichtlin­ien, zur Mod­er­a­tion von Inhal­ten und zu ihrer gesellschaftlichen Ver­ant­wor­tung aufw­er­fen. Ins­beson­dere die man­gel­nde Kon­trolle über Desin­for­ma­tion, Hate Speech und recht­spop­ulis­tis­che Inhalte [2] gefährdet nicht nur die Sicher­heit von Nutzer*innen, son­dern ste­ht auch im Wider­spruch zu den Grundw­erten, die Hochschulen vertreten. Die deutsche Hochschul­ge­mein­schaft trägt die Ver­ant­wor­tung, sich für eine fak­ten­basierte Kom­mu­nika­tion sowie den Erhalt von demokratis­chen und wis­senschaftliche n Werten einzuset­zen, was auf der Plat­tform X nicht mehr gewährleis­tet ist. Die Präsenz auf ein­er Plat­tform, die aktiv zur Ver­bre­itung von Demokratie – und wis­senschafts­feindlichen Inhal­ten beiträgt [3], ist für uns als Teil dieser Hochschul­ge­mein­schaft untrag­bar. 1. Ausstieg aus Plat­tform X: Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert alle bay­erischen Hochschulen auf, ihre offiziellen Accounts auf der Plat­tform X (ehe­mals Twit­ter) stil­lzule­gen und ihre Aktiv­itäten dort voll­ständig einzustellen. Beste­hende Accounts soll­ten jedoch nicht gelöscht wer­den, um die offizielle Namensführung der Hochschulen vor Miss­brauch zu schützen. Auch zuge­hörige Insti­tu­tio­nen sollen diesem Beispiel fol­gen. Follower*innenzahlen oder andere Werte dür­fen bei dieser Entschei­dung kein­er­lei Rolle spie­len. 2. Ablehnung von Threads durch Meta: Die Plat­tform Threads von Meta kann hinge­gen kann nicht emp­fohlen wer­den, da dort wed­er eine effek­tive Mod­er­a­tion noch eine zuver­läs­sige Prü­fung von Fehlin­for­ma­tio­nen gewährleis­tet. Meta hat angekündigt, die Zusam­me­nar­beit mit unab­hängi­gen Faktenprüfer*innen zu been­den und stattdessen ein Com­mu­ni­ty Notes-Sys­tem einzuführen, bei dem Nutzer*innen selb­st Inhalte bew­erten sollen. Kri­tik­er befürcht­en, dass dies zu ein­er ver­stärk­ten Ver­bre­itung von Desin­for­ma­tion und Has­srede führen kön­nte [4;5]. 3. Erar­beitung adäquater Kom­mu­nika­tion­sstrate­gien Hochschulen tra­gen die Ver­ant­wor­tung zu ein­er effek­tiv­en Wis­senschaft­skom­mu­nika­tion. Der BayStu­Ra fordert die Hochschulen auf, als Teil ihrer Kom­mu­nika­tion­sstrate­gie auch die Plat­tformwahl, sowie deren Ein- und Ausstiegsstrate­gien mitzube­denken. [1] https://www.tagesschau.de/inland/hochschulen-forscher-verlassen-x-100.html [2] https://www.tagesschau.de/faktenfinder/musk-weidel-102.html [3] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-untersuchung-x-100.html [4] https://www.heise.de/meinung/Kommentar-Meta-ohne-ModerationZuckerberg-riskiert-das-digitale-Chaos-10230581.html [5] Meta been­det in den USA die Zusam­me­nar­beit mit Fak­ten­prüfern | tagesschau.de

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Zukunft der Lehre

Die Lehre in der bay­erischen Hochschul­land­schaft ste­ht mit den Verän­derun­gen durch kün­stliche Intel­li­genz (KI) vor dem zweit­en großen Reformbe­darf der let­zten Jahre, nach­dem vor weni­gen Jahren die Coro­­na-Krise dig­i­tale Lehre für 400.000 Studierende ein­forderte. Gle­icher­maßen wie bei der Umset­zung dig­i­taler Lehre ste­hen Hochschulen mit Blick auf die Ein­bet­tung von KI auf unter­schiedlichen Lev­eln. Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) stellen die Frage: Wie sieht gute Lehre aus? Auf­grund der Dis­rup­tion durch KI bietet sich nun ein Moment, darüber zu reflek­tieren, in welche Rich­tung sich die Lehre entwick­eln soll und welche Maß­nah­men dafür notwendig sind. In acht Visio­nen stellt der BayStu­Ra auf den fol­gen­den Seit­en vor, wie die Lehre der Zukun­ft gestal­tet wer­den kann. 1. Vision: Inter­ak­tive und kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre Auss­chließlich monolog­a­r­tige Vor­lesun­gen sollen der Ver­gan­gen­heit ange­hören. Stattdessen soll in Zukun­ft bei Präsen­zver­anstal­tun­gen ver­stärkt auf inter­ak­tive Lehrfor­mate, wie z.B. pro­jek­t­basierte Vor­lesun­gen, prob­le­mori­en­tierte Sem­i­nare uvm. geset­zt wer­den. Durch Inter­ak­tiv­ität ergibt sich die Möglichkeit, didak­tisch mehr auf die Studieren­den einzuge­hen und gezielt auf die indi­vidu­ellen Lern­fortschritte zu acht­en. [1] Auch Lehrmod­elle wie Blend­ed Learn­ing oder Flipped Class­room oder die Ein­bet­tung von Gam­i­fi­ca­tion oder Vir­tu­al Real­i­­ty-Ele­­mente kön­nen zu ein­er Ver­tiefung des Lehrin­haltes beitra­gen [2]. Lehrende müssen hier­für durch Hochschulen geschult und qual­i­fiziert wer­den, sodass kein ver­wirren­der Meth­o­d­en­mix entste­ht, son­dern vielmehr eine zielo­ri­en­tierte, in sich stim­mige Lehre. Lehren und ler­nen auf Augen­höhe eröffnet Poten­zial für eine sichere Ler­numge­bung mit guter Fehlerkul­tur [3]. Eine solche Umge­bung ermöglicht das Aus­pro­bieren und Erproben neuer Wege und Ansätze – ein uner­lässlich­er Bestandteil für erfol­gre­ich­es Ler­nen. Große Grund­la­gen­vor­lesun­gen wird es weit­er­hin geben. Ger­ade bei diesen bietet sich eine asyn­chrone Nach­bere­itung der ver­mit­tel­ten Inhalte an [4]. Diese Vor­lesun­gen soll­ten daher mit asyn­chron dig­i­tal­en oder hybri­den syn­chro­nen inter­ak­tiv­en Ele­menten und Didak­tiken bere­ichert wer­den. Solche kön­nen z. B. Umfra­gen, Quizze oder anony­men Wis­sens­abfra­gen bein­hal­ten. Somit bekom­men auch die Lehren­den sofort Feed­back, welche Inhalte gut und welche weniger ver­standen wur­den. Als Werkzeuge sollen hier­für die Möglichkeit­en der Dig­i­tal­isierung einge­set­zt wer­den, um ein kol­lab­o­ra­tives Arbeit­en und Ler­nen ein­fach zu ermöglichen. Ins­beson­dere KI muss im Rah­men von Lehrver­anstal­tun­gen genutzt, hin­ter­fragt und kri­tisch reflek­tiert wer­den kön­nen, sodass diese Kernkom­pe­tenz erwor­ben wer­den kann. Pro­jek­t­basierte Mod­ule ermöglichen Hands-on Erfahrun­gen und Prax­is­bezug, die the­o­retis­che Grund­la­gen ergänzen und Ver­ständ­nis weit­er ver­tiefen kön­nen. Außer­dem ist es schon heute wichtig, den Studieren­den, statt rein­er Wis­sensver­mit­tlung auch Kom­pe­ten­zen im Bere­ich der Wis­sensaneig­nung und kri­tis­chen Quel­len­be­w­er­tung beizubrin­gen. Dies wird vor dem Hin­ter­grund ein­er immer dig­i­taleren Welt mit ihrer Fülle an Infor­ma­tion und Fehlin­for­ma­tion in Zukun­ft nur noch wichtiger. Daher sollen bei der Entwick­lung neuer Lehrkonzepte und ‑for­mate immer auch die Kom­pe­ten­zen­twick­lung mit fokussiert wer­den. Die Lehre der Zukun­ft ist inter­ak­tiv gestal­tet und ver­mit­telt neben Fak­ten­wis­sen auch Meth­o­d­enkom­pe­ten­zen und Soft Skills. 2. Vision: Chan­cen­gle­ich­heit für Studierende Die Forderun­gen nach asyn­chroner Bere­it­stel­lung von Vor­lesungsin­hal­ten sind nicht erst seit der Pan­demie ein The­ma, aber sie wur­den dadurch defin­i­tiv ver­stärkt. Dabei stellt das ort- und zeitun­ab­hängige Studieren ent­ge­gen vie­len Befürch­tun­gen keinen Wider­spruch zu Präsen­zver­anstal­tun­gen dar. Vielmehr kann es Studieren­den Sicher­heit geben und fördert eher den Fokus in den Präsen­zver­anstal­tun­gen. Hier­bei sollen asyn­chron bere­it­gestellte Lehrin­halte als Zusatzange­bot dienen und Präsen­zver­anstal­tun­gen nur in Aus­nah­me­fällen bzw. in enger Abstim­mung mit den Studieren­den erset­zen. Asyn­chrone und hybride Lehrfor­mate kön­nen die Teil­habe von weit­eren Studieren­den ermöglichen, weshalb sie eine gewinnbrin­gende Ergänzung darstellen kön­nen [5], [6, S. 7f.]. Zudem gibt es unter­schiedliche Gründe, warum Studierende nicht zu ein­er Vor­lesung erscheinen kön­nen, so z. B. Studierende mit Kind, par­al­lele Arbeit, Arzt­ter­mine, Krankheit. Hochschulen haben hier die Chance, sich an die gesellschaftliche Real­ität der let­zten Jahrzehnte und die erweit­erte Ziel­gruppe anzu­passen und attrak­tive Ange­bote für alle zu liefern. Durch eine asyn­chrone Bere­it­stel­lung von Lehrin­hal­ten kann unkom­pliziert sichergestellt wer­den, dass für Studierende keine Nachteile entste­hen. Diese aufgeze­ich­neten Inhalte kön­nen auch im Nach­gang je nach Wichtigkeit der Aktu­al­ität in dem jew­eili­gen Fach für ein Folgese­mes­ter wiederver­wen­det wer­den. Bei Grund­la­gen­vor­lesun­gen, deren Inhalt sich sel­ten verän­dert, ist die Bere­it­stel­lung von Aufze­ich­nun­gen in größeren Abstän­den möglich. Diese soll­ten aber mit aktuellen wis­senschaftlichen Erken­nt­nis­sen regelmäßig ergänzt wer­den. Bei der Bere­it­stel­lung live aufgeze­ich­neter Ver­anstal­tun­gen ist selb­stver­ständlich auf den Daten­schutz der anwe­senden Studieren­den zu acht­en. Auch die qual­i­ta­tiv sehr wün­schenswerte Ein­bindung von inter­na­tionalen Expert*innen wird durch ein dig­i­tales Ange­bot wesentlich vere­in­facht. Durch gut auf­bere­it­ete dig­i­tale Lehrin­halte kön­nen weit­ere Vorteile wie über­greifende Bil­dungsplat­tfor­men, neue Lehrfor­men und ein indi­vidu­elles Lern­tem­po der Studieren­den entste­hen und gefördert wer­den. Ein gut gewarteter und ansprechend auf­bere­it­eter dig­i­taler Lehrpool, der bay­ern­weit, per­spek­tivisch, aber auch europaweit zur Ver­fü­gung ste­ht, schafft Ressourcen bei den Dozieren­den und ermöglicht eine vernün­ftige Ein­bindung der dig­i­tal­en Inhalte in das Lehrange­bot. Bei diesem kön­nen beispiel­sweise oft gele­sene Inhalte in kleinen Ein­heit­en von 10–15 Minuten-Videos zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem erhöht ein dig­i­tal zugreif­bares und vielfältiges Ange­bot von hochqual­i­ta­tiv­en Spezialsem­inaren und Vor­lesun­gen zwis­chen den Hochschulen die Lehrqual­ität und Frei­heit im Studi­um. Bei Lehrver­anstal­tun­gen, welche in kleineren Grup­pen par­al­lel durchge­führt wer­den, wie z. B. Tuto­rien, sollte es jew­eils ein Teilange­bot in dig­i­taler Form geben, sofern das dig­i­tale Ange­bot didak­tisch gle­ich­w­er­tig zur Präsen­z­form sein kann. Dafür und für dig­i­tale Lern­grup­pen­tr­e­f­fen sollen alle Studierende kosten­los und dauer­haft Zugang zu ein­er daten­schutzkon­for­men Videokon­feren­z­plat­tform haben. Für Chan­cen­gerechtigkeit bedarf es allerd­ings nicht nur Flex­i­bil­ität durch online-Ange­bote, son­dern auch kosten­los ver­füg­bare Hard- und Soft­ware, die die Teil­nahme an Kursen aller Art ermöglicht [7]. Auch Zugänge zu unter­schiedlichen Ressourcen wie KI-Mod­­ellen oder fach­spez­i­fis­chen Werkzeu­gen und Büch­ern müssen für alle Studieren­den kosten­los zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Par­tiell dig­i­tale syn­chrone und asyn­chrone Lehre sichert die Chan­cen­gle­ich­heit unter Studieren­den. Außer­dem fördert eine hochschulüber­greifende Ver­net­zung die Lehrqual­ität und schafft bei den Dozieren­den Ressourcen, um sich auf eine ansprechende Wis­sensver­mit­tlung zu konzen­tri­eren. [8] 3. Vision: Learn­ing Ana­lyt­ics als Ergänzung zur Erfas­sung des indi­vidu­ellen Lern­fortschritts Diese orts- und zeitun­ab­hängige Bere­it­stel­lung von Inhal­ten ermöglicht es Studieren­den auch, in ihrem eige­nen Tem­po zu ler­nen [9]. Dabei kön­nten sie neben den aus­gegebe­nen Lernzie­len auch von Learn­ing Ana­lyt­ics unter­stützt wer­den. Dies soll als frei­willige, sin­nvolle Ergänzung zum guten Unter­richt dienen und keines­falls diesen erset­zen. Eben­falls soll die Frei­heit im Studi­um durch neue Lern­meth­o­d­en und Werkzeuge nicht beschnit­ten, son­dern bere­ichert wer­den. Unnötiger und zusät­zlich­er Druck durch KI gestützte Überwachung des Lern­fortschritts muss ver­mieden wer­den. In diesen Fällen wären dig­i­tale Selb­stkon­troll­tests zu den einzel­nen Lern­mod­ulen eine sin­nvolle Alter­na­tive. Weit­ere wichtige

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Starke Stimme der Studierenden Bayerns: Neues Team im Landesstudierendenrat

Am 12. Jan­u­ar 2025 wur­den in der diesjähri­gen Wahlsitzung des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats an der Lud­wig-Max­i­m­il­ians-Uni­ver­sität Anni­ka Win­ters­berg­er (23, Uni­ver­sität Regens­burg), Lukas Strutz (19, Tech­nis­che Uni­ver­sität München) und Mona Dirmaier (25, Tech­nis­che Hochschule Ingol­stadt) als neues Sprecher*innen-Team gewählt. Es gilt weit­er­hin eine starke Stimme für die über 400.000 bay­erischen Studieren­den zu sein und Ver­ant­wor­tung für die Belange der Studieren­den in ganz Bay­ern zu übernehmen. Anni­ka Win­ters­berg­er betont, dass Chan­cen­gle­ich­heit Grund­lage unseres Bil­dungssys­tems sein muss: „Es ist unsere Ver­ant­wor­tung, für ein inklu­sives Bil­dungssys­tem einzuste­hen und Hochschulen dazu zu bewe­gen, Bar­ri­eren weit­er abzubauen.“ Mona Dirmaier fügt hinzu: „Hochschulen leben durch ihre Studieren­den und von ihrem Aus­tausch. Ihre Mitbes­tim­mung ist keine Option, son­dern eine Notwendigkeit für eine dynamis­che und vielfältige akademis­che Gemein­schaft.“ Auch Lukas Strutz möchte die Inter­essen der Studieren­den weit­er vorantreiben: „Wir brauchen mehr dig­i­tale Ange­bote, um allen Studieren­den eine Teil­nahme an einem Studi­um zu ermöglichen – auch wenn die Leben­skosten weite Pen­del­streck­en erfordern.” Die amtieren­den Sprecher*innen blick­en ges­pan­nt auf die kom­menden Monate: „Wir haben viele The­men angestoßen und Schw­er­punk­te geset­zt, die unsere Nach­folge nun weit­er vorantreiben wird. Wir freuen uns, dass durch die neue Gen­er­a­tion von uns geset­zte Akzente weit­er­ver­fol­gt und gle­icher­maßen neue Impulse einge­bracht wer­den.“ „Die Her­aus­forderun­gen für Studierende sind vielfältig. Wir wer­den eine starke Stimme für alle Studieren­den in Bay­ern sein und uns weit­er­hin für eine Verbesserung der Stu­di­enbe­din­gun­gen und die Förderung von Chan­cen­gle­ich­heit ein­set­zen“, so das neue Sprecher*innen Team.

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Deutschlandticket sicher – Mobilität bezahlbar halten

„Wenn der Bund es nicht bezahlt, dann muss es [das Deutsch­landtick­et] fall­en — ganz ein­fach“, so äußert sich Min­is­ter­präsi­dent Söder auf Nach­frage zum Deutsch­landtick­et [1]. Aus­sagen wie diese und aktuelle Entwick­lun­gen in der Poli­tik geben Grund zur Sorge, dass das Deutsch­landtick­et vor dem Aus ste­ht. Dabei ist das Tick­et eine absolute Erfol­gs­geschichte, die zahlre­ichen Per­so­n­en in Deutsch­land das Pen­deln vergün­stigt und die Mobil­ität vere­in­facht hat. Gün­stige Mobil­ität, ermöglicht durch ein Deutsch­landtick­et – und für Studierende ins­beson­dere durch die ermäßigte Vari­ante – schafft soziale Gerechtigkeit und ermöglicht ins­beson­dere in Bal­lungsräu­men Ent­las­tung für Wohn­raum, da die Anreise aus weit­er­er Ent­fer­nung bezahlbar wird. Die Studieren­den­vertre­tun­gen aus Bund und Län­dern fordern daher geschlossen eine Fort­führung des Ermäßi­gung­stick­ets und der grund­sät­zlichen Finanzierung des 49 €-Tick­ets: „Hier­für müssen Bund und Län­der gle­icher­maßen ihren Anteil tra­gen. Hier darf nicht der schwarze Peter von ein­er Per­son zur anderen geschoben wer­den. Bei der Ein­führung haben die Oppo­si­tion­sparteien ins­beson­dere kri­tisiert, dass keine langfristige Finanzierung gek­lärt wäre, das Tick­et als solch­es aber begrüßt.“ An die dama­li­gen Forderun­gen müssen die Parteien nun anknüpfen und sich nun eine tragfähige Lösung über­legen [2]. Region­al­isierungsmit­tel des Bun­des müssen auch kün­ftig für die Tick­ets und ihre Ermäßi­gung genutzt wer­den kön­nen, eben­so wie der vom Bund getra­gene Anteil weit­er­hin gesichert wer­den muss. Aber auch die Län­der müssen ihren Anteil tra­gen und das Tick­et unter­stützen. Bish­er von den Län­dern unter­stützte Semes­tertick­ets wur­den oft­mals durch das Ermäßi­gung­stick­et erset­zt, sodass bei Weg­fall neue Kosten auf die Län­der zukä­men, wenn sie auch kün­ftig attrak­tive Stu­di­en­stan­dorte bleiben wollen.  „Allem voran braucht es nun Pla­nungssicher­heit. Die Ver­hand­lun­gen für Semes­tertick­ets benöti­gen monate­lan­gen Vor­lauf – das Tick­et also inner­halb weniger Tage ohne Per­spek­tive in Frage zu stellen, darf also keine Option sein. An vie­len Stan­dorten würde ein kurzfristiger Weg­fall zu einem voll­ständi­gen Weg­fall stu­den­tis­ch­er Mobil­ität führen. Eben­so muss auf lokale Bedürfnisse Rück­sicht genom­men wer­den, sodass die unter­schiedlichen Län­der für die Studieren­den passende Lösun­gen find­en kön­nen“, so die Studierendenvertreter*innen. Es muss eine langfristige Per­spek­tive für ein bezahlbares Tick­et geschaf­fen wer­den – nicht nur für 2024 und 2025, son­dern weit darüber hin­aus. „Ein solch­es Erfol­gsmod­ell, das Kosten für Pendler*innen mas­siv gesenkt hat und den ÖPNV attrak­tiv macht, darf mit Blick auf soziale Gerechtigkeit, ökol­o­gis­che Nach­haltigkeit und Pla­nungssicher­heit nicht eingestellt wer­den. Wir erwarten, dass die Poli­tik sich dieser Ver­ant­wor­tung stellt und eine tragfähige, langfristige Lösung entwick­elt.” _________ [1] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/soeder-deutschlandticket-100.html  [2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-regionalisierungsgesetz-936488

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​​Studentische Gesundheit​ 

Für Studierende ist die eigene Gesund­heit ein Ker­nele­ment erfol­gre­ichen Studi­ums, welch­es nur dann gesund­heits­fördernd und nach­haltig absolviert wer­den kann, wenn die Hochschulen ein entsprechen­des Umfeld bieten. Stu­den­tis­che Gesund­heit gliedert sich hier­bei in die zwei großen Teil­bere­iche psy­chis­che und physis­che Gesund­heit, welche wiederum zahlre­iche Unterthe­men bein­hal­ten, die im Fol­gen­den aus­führlich beleuchtet und unter Beach­tung von aktuellen Prob­le­men, beste­hen­den Best Prac­tices und möglichen  Entwick­lungsmöglichkeit­en aufgear­beit­et wer­den. Laut der best3-Studie [1] haben etwa 16% der Studieren­den eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung, wobei die Ten­den­zen steigen. Diese The­matik ist bish­er in der Hochschul­land­schaft stark unter­repräsen­tiert. Zugle­ich dür­fen finanzielle Rah­menbe­din­gun­gen dabei nicht aus dem Blick ger­at­en – der BayStu­Ra hat bere­its in seinem Beschluss zur stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung betont, wie wichtig faire und zukun­ft­sori­en­tierte Ver­sicherungsregelun­gen für alle Studieren­den egal welch­er Biografie sind. Das vor­liegende Posi­tion­spa­pi­er soll somit ein­er­seits allen Stake­hold­ern ver­mit­teln, wie weitre­ichend das The­men­feld ist und wie viel erre­icht wer­den kann, ander­er­seits die Lösung­sum­set­zung opti­mieren und Syn­ergien schaf­fen. Hochschulen soll­ten physis­che und psy­chis­che Gesund­heit gle­ich­w­er­tig fördern und die hier­für benötigte, angepasste Infra­struk­tur bere­it­stellen. Wir fordern daher die Ein­führung und Förderung eines stu­den­tis­chen Gesund­heits­man­age­ments (SGM) an allen bay­erischen Hochschulen und Uni­ver­sitäten. Diese Forderung ist Teil eines Strate­giepa­piers des Arbeit­skreis­es gesund­heits­fördernde Hochschulen. Ein SGM kann sowohl neue Ange­bote erschließen als auch eine bessere Ken­nt­nis und leichtere Zugänglichkeit von bere­its beste­hen­den Ange­boten ermöglichen. Des Weit­eren soll­ten alle stu­den­tis­chen Gesund­heits­man­age­ments, z. B. über den Arbeit­skreis gesund­heits­fördernde Hochschulen, miteinan­der ver­net­zt wer­den. Ein­er­seits braucht es den über­greifend­en Erfahrungsaus­tausch, ander­er­seits müssen auf­grund der Het­ero­gen­ität der Hochschulen Her­aus­forderun­gen, Bedürfnisse und Ressourcen der Studieren­den jedes spez­i­fis­chen Stan­dorts einzeln ermit­telt wer­den, um ziel­gerichtete Maß­nah­men und Ange­bote entwick­eln zu kön­nen.  Heute find­en sich lei­der häu­fig Prob­leme physis­ch­er Gesund­heit im All­t­ag der Studieren­den an Hochschulen. Hierzu gibt es defin­i­tiv aller­lei Poten­tial zur Verbesserung. Hörsäle, die wed­er bar­ri­erearm noch ergonomisch aus­ges­tat­tet sind, zwin­gen Studierende in gesund­heitlich schädliche Hal­tun­gen und bilden häu­fig den Aus­gangspunkt von Rück­en­schmerzen und Verspan­nun­gen [2].  Bedenkt man, dass viele Studierende jede Woche cir­ca 15 Stun­den in Hörsälen und Sem­i­nar­räu­men ver­brin­gen, wird deut­lich, wie wichtig ergonomis­che Arbeit­splätze sind. Dies gilt selb­stver­ständlich auch für stu­den­tis­che Lern­plätze, an denen zusät­zlich zahlre­iche Stun­den ver­bracht wer­den [3]. Wir fordern für den Arbeit­sall­t­ag von Studieren­den diesel­ben Bedin­gun­gen wie für staatliche Mitar­bei­t­ende, sodass bere­its auf dieser Ebene Gesund­heit vol­lum­fänglich mitgedacht wird. Ins­beson­dere bei Ren­ovierun­gen fordern wir eine Ein­hal­tung entsprechen­der Stan­dards, aber auch bei der Neubeschaf­fung von Mobil­iar müssen entsprechende Kri­te­rien erfüllt wer­den. Um das Arbeit­en im Ste­hen zu ermöglichen, soll­ten Uni­ver­sitäts­bib­lio­theken beispiel­sweise Auf­sätze für Schreibtis­che aus­geben.  Über Arbeit­splätze hin­aus benöti­gen Hochschulen mehr Rück­zugsräume, die zwis­chen einzel­nen Lehrver­anstal­tun­gen die Möglichkeit für Pausen und Entspan­nung zulassen, sodass das kör­per­liche Wohlbefind­en an den Stan­dorten von Hochschulen verbessert wird. Hier sind oft­mals bere­its ein­fache Sitzmöglichkeit­en eine enorme Aufw­er­tung, weswe­gen im Rah­men von Gebäudekonzepten umset­zbare Erhol­ungs­flächen entste­hen soll­ten. Zusät­zliche Rück­­zugs- und Erhol­ungsräume ergänzen offene Raumkonzepte.  Im Rah­men physis­ch­er Gesund­heit soll­ten Sport­pro­gramme für Studierende aus­ge­baut und unkom­pliziert zugänglich gemacht wer­den. Beispiele wie „FAU bewegt“ oder der zen­trale Hochschul­sport an vie­len Stan­dorten sind gute Beispiele, wie sys­tem­a­tisch ein großflächiges Ange­bot geschaf­fen wer­den kann [4], [5]. Ein aus­gedehntes Sportange­bot eröffnet die Möglichkeit zum Austesten neuer Sportarten, schafft ein Gemein­schafts­ge­fühl und unter­stützt die Fit­ness der Hochschul­ge­mein­schaft. Dieses Ange­bot muss kostengün­stig sein, sodass es für alle Studieren­den, unab­hängig von ihrer finanziellen Sit­u­a­tion, zugänglich ist. Eben­so darf solch­es Pro­gramm nicht auf Kosten ander­er Sparzwänge reduziert wer­den. Ein beson­deres Augen­merk bei Blick auf das Ange­bot sollte auf gesund­heits­fördernde Pro­gramme gelegt wer­den, die beispiel­sweise auf Vielsitzer*innen spezial­isiert sind und den Studieren­den Übun­gen und Meth­o­d­en an die Hand geben, auch langfristig ihren All­t­ag gesund zu stem­men. Hier kann eine Zusam­me­nar­beit mit Krankenkassen gegebe­nen­falls zielführend sein. Um den All­t­ag zudem gesund­heits­fördernd zu unter­stützen, soll­ten Hochschul­stan­dorte der­art gestal­tet sein, dass Bewe­gung gut in den All­t­ag inte­gri­ert wer­den kann. Dies begin­nt bei hellen, gut erre­ich­baren Trep­pen­häusern und geht bis zu sicheren Rad- und Fußwe­gen. Bei großen Cam­pus emp­fiehlt sich zudem die Ein­rich­tung eines Bike-Shar­ing-Sys­tems bzw. die Entwick­lung ein­er Nutzungsvere­in­barung mit den lokalen Anbi­etern solch­er Shar­ing-Dien­ste. Bewe­gung im All­t­ag attrak­tiv zu machen, muss daher eine gemein­same Anstren­gung von Hochschul­städten, Studieren­den­werken und den Hochschulen selb­st sein. Offen zugängliche Sport­stät­ten wie beispiel­sweise Trimm-Dich-Pfade oder Tis­chten­nis­plat­ten an den ver­schiede­nen Hochschul­stan­dorten anzu­bi­eten, schafft weit­ere Optio­nen, Sport in den All­t­ag zu inte­gri­eren.  Die oben erwäh­nte Zusam­me­nar­beit mit Krankenkassen sollte zudem mit Blick auf Imp­fun­gen oder all­ge­meine Ange­bote zum Gesund­heitss­chutz in Betra­cht gezo­gen wer­den. Ähn­lich wie in großen Betrieben kann ein erweit­ertes Ange­bot für beispiel­sweise Grippeimp­fun­gen die Wahrnehmung solch­er Ange­bote erle­ichtern und somit einen erhöht­en Gesund­heitss­chutz bieten, wie 2021 im Bezug auf COVID-19-Imp­­fun­­gen bere­its von der HRK gefordert oder an der Hochschule Bre­men wahrgenom­men [6], [7]. Ins­beson­dere für inter­na­tionale und zuge­zo­gene Studierende kön­nen solche Ange­bote hil­fre­ich sein, da die Suche nach neuen Ärzten sich oft­mals schwierig darstellt. Dabei spie­len Präven­tion von und Aufk­lärung über Krankheit­en eine wichtige Rolle bei der Eindäm­mung der Ver­bre­itung dieser. Zu beto­nen ist, dass solche Ange­bote auss­chließlich frei­willig wahrgenom­men wer­den dür­fen und kein Studieren­der sich zu entsprechen­den verpflichtet fühlen sollte.  Eben­so wenig wie Studierende zur Wahrnehmung von Ange­boten zur Präven­tion gezwun­gen wer­den soll­ten, soll­ten sie dazu gezwun­gen wer­den, in Fällen von Krankheit ihre Kurse zu besuchen. In zahlre­ichen Lehrver­anstal­tun­gen gibt es eine max­i­male Zahl an Fehlt­a­gen, die das sin­nvolle Auskuri­eren viel­er Krankheit­en schw­er bis unmöglich macht. Zum eige­nen Schutz gle­icher­maßen wie zum Schutz der Mit­studieren­den soll­ten für Fälle von Krankheit­en alter­na­tive Möglichkeit­en geboten wer­den. Sei es die hybride Teil­nahme oder das Ange­bot von Nach­holter­mi­nen für einzelne Mod­ulbe­standteile. Diese Lösun­gen müssen sowohl für akute als auch für chro­nis­che, physis­che eben­so wie psy­chis­che Erkrankun­gen gefun­den wer­den. Wenn auf­grund ein­er chro­nis­chen Erkrankung eine erfol­gre­iche Teil­nahme inner­halb eines Semes­ters nicht möglich ist, sollte beispiel­sweise eine Erweiterung auf zwei Semes­ter oder eine andere Form zum Able­gen des Moduls ermöglicht wer­den. Grund­lage für solche Son­der­regelun­gen muss eine entsprechende Krankschrei­bung sein, spez­i­fis­che Lösun­gen soll­ten in Koop­er­a­tion von Beratungsstellen, Lehren­den und Studieren­den erar­beit­et wer­den. Hier­für müssen trans­par­ente, bay­ern­weit ein­heitliche Stan­dards und Lösungswege entwick­elt wer­den, auf die einzelne Beratungsstellen zurück­greifen kön­nen, und Studieren­den müssen klare Rah­menbe­din­gun­gen, auch bei Hochschul­wech­sel, gegeben wer­den. Ähn­lich müssen Regelun­gen für Nachteil­saus­gle­iche entwick­elt wer­den. Dass bere­its hochschulin­tern maßge­bliche Unter­schiede in der Hand­habung von Nachteil­saus­gle­ichen gegeben sind, wie Studierende

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​​Altersgrenzen in der Krankenversicherung für Studierende​ 

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat set­zt sich auf der Bun­de­sebene, in Zusam­me­nar­beit mit anderen Lan­desstudieren­den­vertre­tun­gen und/oder anderen Ver­bün­den für fol­gen­des ein:  Eine zukun­ft­sori­en­tierte Hochschulpoli­tik muss sich­er­stellen, dass Studierende unab­hängig von ihrer Bil­dungs­bi­ografie faire und gle­ich­w­er­tige Rah­menbe­din­gun­gen vorfind­en. Die derzeit­ige Regelung zur stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung stellt für viele Studierende eine erhe­bliche Belas­tung dar.  Aktuell endet der Anspruch auf die Fam­i­lien­ver­sicherung mit Vol­len­dung des 25. Leben­s­jahres, und ab dem 30. Leben­s­jahr ent­fällt der Zugang zur vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung voll­ständig. Diese Regelun­gen schaf­fen unnötige Hür­den für viele Studierende und wider­sprechen den realen Bil­dungs­bi­ografien, die durch den Bologna-Prozess, beru­fliche Phasen oder andere per­sön­liche Umstände zunehmend divers gewor­den sind. Daher fordern wir:  Ver­längerung der stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung über das 30. Leben­s­jahr hin­aus: Die Alters­gren­ze von 30 Jahren ist nicht mehr zeit­gemäß und sollte in dieser Form abgeschafft wer­den. Ins­beson­dere Studierende in län­geren Stu­di­engän­gen oder solche, die nach ein­er beru­flichen Tätigkeit ins Studi­um ein­steigen, wer­den durch diese starre Regelung mas­siv benachteiligt. Die Möglichkeit, von der vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung zu prof­i­tieren, muss erweit­ert wer­den, um den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten Rech­nung zu tra­gen, solange ein kon­tinuier­lich­er Stu­di­en­fortschritt gewährleis­tet ist.  Anpas­sung der Alters­gren­ze für die Fam­i­lien­ver­sicherung: Die Regelung, Studierende ab dem 25. Leben­s­jahr aus der Fam­i­lien­ver­sicherung auszuschließen, set­zt viele unter unnöti­gen finanziellen Druck – vor allem, da zeit­gle­ich auch das Kindergeld wegfällt. Diese Alters­gren­ze wird den Leben­sre­al­itäten von Studieren­den, die beispiel­sweise eine Aus­bil­dung abgeschlossen oder aus anderen Grün­den erst später ein Studi­um aufgenom­men haben, nicht gerecht. Sie sollte poli­tisch geprüft und an die Vielfalt mod­ern­er Bil­dungswege angepasst wer­den.  Die beste­hen­den Alters­gren­zen schaf­fen unnötige finanzielle Unsicher­heit­en und erschw­eren es vie­len, ihr Studi­um erfol­gre­ich abzuschließen. Die aktuellen Regelun­gen wider­sprechen den Anforderun­gen ein­er mod­er­nen und durch­läs­si­gen Bil­dungs­land­schaft und müssen drin­gend über­ar­beit­et wer­den. Nur so kann sichergestellt wer­den, dass alle Studieren­den unab­hängig von ihrer Biografie die gle­ichen Chan­cen auf eine erfol­gre­iche Hochschul­bil­dung erhal­ten. 

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​​Bachelor of Laws​ 

Die Stu­di­engänge der Rechtswis­senschaften in Bay­ern bauen bis heute darauf auf, dass ein abschließen­des Staat­sex­a­m­en die Grund­lage für den späteren Beruf­sweg eröffnet. Um dieses able­gen zu kön­nen, müssen Studierende zwar Teilleis­tun­gen erbracht haben, entschei­dend ist aber weit­er­hin auss­chließlich das abgelegte Staat­sex­a­m­en am Ende des Studi­ums. Um dieses erfol­gre­ich zu beste­hen, müssen die Studieren­den sowohl den uni­ver­sitären als auch den staatlichen Teil des Staat­sex­a­m­ens absolvieren. Der uni­ver­sitäre Teil, welch­er im Schw­er­punk­t­bere­ich stat­tfind­et und meist aus ein­er Sem­i­­nar- bzw. Stu­di­en­ar­beit und ein­er mündlichen Prü­fung beste­ht, geht schlussendlich nur zu dreißig Prozent in die End­note der Staat­sex­a­m­en­snote ein. Der größere Teil beste­ht aus den staatlichen Prü­fun­gen. In Bay­ern erfol­gen dazu sechs schriftliche Klausuren, die in der Regel inner­halb von sechs Tagen stat­tfind­en, und eben­falls mündliche Prü­fun­gen. Dieser Teil geht mit siebzig Prozent in die End­note ein und ist damit der weitaus entschei­den­dere Teil des Staat­sex­a­m­ens.  Diese Gestal­tung des Juras­tudi­ums set­zt die Studieren­den einem enor­men Druck aus. Studierende, die das Staat­sex­a­m­en endgültig nicht beste­hen ste­hen nach einem inten­siv­en und lan­gen Studi­um (fünf Jahre bei Ein­hal­tung der Regel­stu­dien­zeit) ohne Abschluss da. Die während des Studi­ums erbracht­en Leis­tun­gen wer­den nicht hon­ori­ert und sind für Studierende somit bei Nichtbeste­hen wert­los.   Im Ergeb­nis entschei­den dem­nach nur wenige Tage über das gesamte Studi­um. Dies führt zu ein­er hohen psy­chis­chen Belas­tung [1]. Zudem hält das Risiko bei einem Studi­um mit 10 Semes­tern Regel­stu­dien­zeit bei Nichtbeste­hen mit nichts dazuste­hen von einem Juras­tudi­um ab. Ger­ade für finanziell Schwächere, zu denen oft die „first gen­er­a­tion aca­d­e­mics“ gehören, ist dieses Risiko nicht trag­bar.  Hinzu kommt, dass sich viele Studierende aus Angst vor dem Nichtbeste­hen dazu gezwun­gen sehen, den Stoff für das Staat­sex­a­m­en bei einem wpri­vat­en Unternehmen zu wieder­holen, was eine erhe­bliche finanzielle Belas­tung mit sich bringt (meist zwis­chen 150 und 200€ monatlich) [2]. Der aktuelle Auf­bau des Studi­ums der Rechtswis­senschaft ste­ht dem­nach auch ein­er Chan­cen­gle­ich­heit ent­ge­gen, weshalb wir eine staatlich finanzierte, qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Exa­m­ensvor­bere­itung fordern.  Um den Prob­le­men ent­ge­gen­zuwirken, ist die Mod­u­lar­isierung der Inhalte und daraus abgeleit­et ein entsprechen­der Bach­e­lorstu­di­en­gang eine mögliche Lösung. Ins­beson­dere die Möglichkeit, einen Bach­e­lor bere­its vor dem Staat­sex­a­m­en zu erhal­ten, würde den Druck reduzieren und ist somit wün­schenswert. Ein solch­er Bach­e­lor muss durch zahlre­iche Mod­ul­prü­fun­gen erbracht wer­den, deren Inhalte und Auf­gaben­stel­lun­gen deck­ungs­gle­ich mit den entsprechen­den Scheinen des Studi­ums der Rechtswis­senschaften sind, welche die Vor­gaben der JAPO (Aus­­bil­­dungs- und Prü­fung­sor­d­nung für Juris­ten [sic!]) erfüllen. Diese Mod­ule, gle­icher­maßen wie die zuge­höri­gen Lehrver­anstal­tun­gen, müssen im Rah­men des entsprechen­den Bach­e­lors akkred­i­tiert wer­den. Durch den Bach­e­lor muss ein Beruf­sziel erre­icht wer­den, damit eine Akkred­i­tierung möglich wird.   Eine Akkred­i­tierung ist essen­ziell, damit der Bach­e­lorstu­di­en­gang im Inland wie im Aus­land anerkan­nt wird und als Grund­lage für ein Mas­ter­studi­um dienen kann. Diese kann entwed­er im Rah­men der Sys­temakkred­i­tierung von Uni­ver­sitäten erfol­gen oder bei solchen, die diese Form der Akkred­i­tierung nicht vor­weisen, über eine entsprechende Pro­gram­makkred­i­tierung. Für die jew­eili­gen Akkred­i­tierun­gen muss ein umfänglich­es Qual­itäts­man­age­ment umge­set­zt wer­den, eben­so wie ein klares Berufs­bild ersichtlich wer­den muss. Bei der Konzep­tion des LL.B.-Studiengangs wer­den Arbeit­ge­berver­bände, Kan­zleien sowie weit­ere rel­e­vante Akteure frühzeit­ig einge­bun­den, um die spätere Anerken­nung am Arbeits­markt zu stärken. Weit­ere Kri­te­rien wie Mobil­ität für ein Aus­landsse­mes­ter, Wahlbere­iche und Sich­er­stel­lung der Studier­barkeit sind zweifel­sohne eben­falls zu erfüllen. Langfristig ist zudem die Ein­rich­tung von Dop­pelab­schlusspro­gram­men mit aus­ländis­chen Part­neruni­ver­sitäten anzus­treben, um inter­na­tionale Anschlussfähigkeit und Mobil­ität weit­er zu erhöhen. Zur Erfül­lung müssen sich Uni­ver­sitätsver­ant­wortliche mit Lehren­den und Studieren­den berat­en und auf die Hochschulen zugeschnit­tene Lösun­gen mit entsprechen­den Schw­er­punk­ten erar­beit­en. Die zuständi­gen Min­is­te­rien sind in der Ver­ant­wor­tung, bei Rechts­fra­gen unter­stützend zu berat­en und Ver­net­zung zu ermöglichen.  Der Bach­e­lor of Laws (LL.B.) soll keinen Ersatz für die durch das Staat­sex­a­m­en gegebene Beruf­squal­i­fika­tion bilden. Mit Erhalt des Bach­e­lor­grades sollen die Studieren­den nicht für klas­sis­che juris­tis­che Berufe qual­i­fiziert wer­den. Dies muss in der Kom­mu­nika­tion und Bewer­bung der Stu­di­engänge expliz­it betont wer­den. Vielmehr soll der LL.B. auf Berufe in der freien Wirtschaft-/ Sozial­wirtschaft vor­bere­it­en und entsprechende Qual­i­fika­tio­nen ermöglichen. Ein frühzeit­ig erre­ich­bar­er Bach­e­lorab­schluss reduziert zudem das Risiko für Studierende, da sie bere­its vor Able­gen des Staat­sex­a­m­ens über einen anerkan­nten Abschluss ver­fü­gen und so im Falle eines nicht abgelegten Staat­sex­a­m­ens nicht voll­ständig ohne Qual­i­fika­tion daste­hen.  Primär geht es der Studieren­den­schaft um ein nach­haltiges Konzept, welch­es die Umset­zung effek­tiv und erfol­gver­sprechend gestal­tet. Das Ziel soll dabei immer ein qual­i­ta­tiv hochw­er­tiger Abschluss sein, der den Studieren­den Berufs- und Weit­er­bil­dungschan­cen eröffnet. Wichtig ist an dieser Stelle der Aus­bau kon­seku­tiv­er Mas­ter­pro­gramme bzw. die Auf­nahme der entsprechen­den Bach­e­lorab­schlüsse in die Zulas­sungskri­te­rien geeigneter Mas­ter­pro­gramme.  Ver­weise  [1] Bei ein­er bun­desweit­en Befra­gung aus dem Jahr 2016 stuften 94,4% den Prü­fungs­druck auf ein­er Skala von eins bis zehn mit acht oder höher ein, vgl. BRF/Brinkmann, Borchers, Drosten u.a., Absol­ven­ten­be­fra­gung 2018, S. 27; vgl. auch die Ergeb­nisse des Regens­burg­er Forschung­spro­jek­ts zur Exa­m­ens­be­las­tung bei Juras­tudieren­den: https://www.uni-regensburg.de/assets/humanwissenschaften/psychologie-kudielka/JurSTRESS_Abschlussbericht.pdf.  [2] Vgl. z.B. juris­tis­ches Repeti­to­ri­um Hem­mer, https://www.repetitorium-hemmer.de/kurse.php (zulet­zt aufgerufen: 13.12.24); Alp­mann Schmidt, https://www.as-bayern.de/1‑examen/regensburg/examenskurse/hauptkurs (zulet­zt aufgerufen: 13.12.24). 

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​​Vorantreiben der barrierearmen Hochschullandschaft​ 

Eröff­nun­gen wie die des inklu­siv­en Wohn­heims in München im Herb­st 2024 geben Hoff­nung, dass die Bedeu­tung ein­er inklu­siv­en Hochschul­land­schaft zunehmend wahrgenom­men wird. Doch auch wenn diese Eröff­nung ein klein­er Schritt in die richtige Rich­tung ist, sieht der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) zahlre­iche weit­ere Bedarfe und Entwick­lungsmöglichkeit­en, um den Freis­taat bar­ri­erearm zu machen.  Bar­ri­erear­mut umfasst sowohl eine Zugänglichkeit von Studi­um, Hochschule und stu­den­tis­chem Leben für Men­schen mit eingeschränk­ter Mobil­ität als auch eine Zugänglichkeit für Men­schen mit anderen Beein­träch­ti­gun­gen und muss nach Behin­derten­gle­ich­stel­lungs­ge­setz § 4 Zugang und Nutzung „ohne beson­dere Erschw­er­nis und grund­sät­zlich ohne fremde Hil­fe“ her­stellen [1]. Bar­ri­erear­mut als „roll­stuh­lzugänglich“ zu inter­pretieren, greift an dieser Stelle maßge­blich zu kurz und muss deut­lich weitre­ichen­der aufge­fasst wer­den [2]. Hierzu müssen Ver­ant­wortliche und Hochschul­prä­si­di­en informiert, sen­si­bil­isiert und geschult wer­den. Ins­beson­dere, aber nicht abschließend, von Führungsper­so­n­en ist eine inten­sive Auseinan­der­set­zung mit dem The­ma Bar­ri­erear­mut zu erwarten. Sie müssen sich mit der Bre­ite von Gestal­tungsmöglichkeit­en und Bedürfnis­sen befassen und strate­gis­che Leitlin­ien für die vielfältige Hochschul­ge­mein­schaft entwick­eln. Diese Leitlin­ien soll­ten expliz­it auch ein­heitliche Regelun­gen zur Anerken­nung von psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen und damit die ein­heitliche Hand­habe von Nachteil­saus­gle­ichen inkludieren. Diese soll­ten immer hochschulin­tern ein­heitlich sein, müssen aber auch bay­ern­weit har­mon­isiert wer­den, sodass Chan­cen­gle­ich­heit beste­ht. Von vorn­here­in müssen zen­tral ein­heitliche Vor­gaben kom­mu­niziert wer­den, sodass ein Angle­ichen tat­säch­lich möglich wird.  Der große Sanierungs­be­darf [3] an Bay­erns Hochschulen bietet an dieser Stelle auch eine Möglichkeit. So kön­nen Hochschul­ge­bäude in diesem Zuge nicht nur ener­getisch mod­ernisiert wer­den, son­dern auch mit Blick auf tech­nis­che Ausstat­tung und Bar­ri­erear­mut zukun­ftsweisend über­holt wer­den. Bei jed­er Sanierung muss Bar­ri­erear­mut ein essen­zieller Bestandteil sein, sodass zukün­ftig alle Sem­i­nar­räume und Hörsäle allen Men­schen zugänglich sind. Wichtig ist hier­bei, dass nicht nur der heutige Stand von fes­ten Regelun­gen beachtet wird, son­dern bere­its zukun­ft­sori­en­tiert an tech­nis­che Entwick­lun­gen und Möglichkeit­en gedacht wird, sodass Hochschulen Vor­re­i­t­erin­nen im Bere­ich der Bar­ri­erear­mut wer­den. Hierzu zählen ins­beson­dere auch Alarm­sys­teme, die für alle Mit­glieder der Gesellschaft wahrnehm­bar sein soll­ten, sodass im Not­fall ein optis­ch­er eben­so wie akustis­ch­er Alarm aus­gelöst wird. Solche Sys­teme erhöhen die Sicher­heit der Mit­glieder unser­er Hochschul­ge­mein­schaft, die mit Beein­träch­ti­gun­gen studieren.  Eben­so wie die Gebäude­in­fra­struk­tur bar­ri­erearm wer­den muss, muss auch die Lehre dies wer­den. So müssen Doku­mente von Lehrver­anstal­tun­gen bar­ri­erearm zugänglich sein, sofern dies möglich ist und Bedarf beste­hen kön­nte. Hier­bei sei ins­beson­dere auf den Bedarf entsprechen­der didak­tis­ch­er Schu­lun­gen hingewiesen, die Lehren­den die Möglichkeit­en aufzeigen und bei der Erstel­lung entsprechen­der Unter­la­gen unter­stützen, wie beispiel­sweise Kurse des BayZiels [4]. In diesen Schu­lun­gen sollen Kom­pe­ten­zen ver­mit­telt wer­den, Tools zugänglich gemacht wer­den und ein Net­zw­erk geschaf­fen wer­den, sodass die geschul­ten Per­so­n­en zu Mul­ti­p­lika­toren wer­den kön­nen. Auch Prü­fungs­for­mate soll­ten the­ma­tisiert wer­den, damit Prü­fun­gen eben­falls bar­ri­erearm ableg­bar sind. Es ist wichtig zu beto­nen, dass die Möglichkeit­en zu bar­ri­erear­men Unter­la­gen und Kom­mu­nika­tion meist weitre­ichen­der sind, als im ersten Moment für ungeschulte Per­so­n­en anzunehmen ist, weshalb Schu­lun­gen nicht nur ein Ben­e­fit wären, son­dern einen Ker­naspekt des Vorantreibens von Bar­ri­erear­mut darstellen. Ergänzend zu ein­er inklu­siv­en Hochschullehre fordern wir Kur­sange­bote für Studierende, in denen sie bar­ri­erearme Kom­mu­nika­tions­for­men wie beispiel­sweise Gebär­den­sprache oder Blind­en­schrift erler­nen kön­nen. Diese Ange­bote, an zahlre­ichen Hochschulen bere­its etabliert, sollen als frei­willige Ergänzung wahrgenom­men, aber auch als über­fach­liche Mod­ule oder, wo passend, im Lehrplan inte­gri­erte Kurse belegt wer­den kön­nen oder zusät­zliche Zer­ti­fikate erwor­ben wer­den kön­nen [5], [6], [7].  Auch jen­seits der hochschuleige­nen Maß­nah­men kön­nen Hochschulen sich für ein bar­ri­erearmes Studieren­den­leben ein­set­zen. Dies begin­nt bei den Hal­testellen des ÖPNV, die ins­beson­dere vor den Hochschulen bar­ri­erearm sein müssen. Aber auch das ein­gangs erwäh­nte Beispiel inklu­siv­en Wohnens ist ein wichtiger Bestandteil von Bar­ri­erear­mut. Eben­so müssen Mensen bar­ri­erearm zugänglich und nutzbar sein, sodass eine inklu­sive Gesellschaft im Hochschulkon­text vorgelebt wird. Ange­bote für Studierende im Rah­men des Hochschul­sports oder Exkur­sio­nen soll­ten einen bar­ri­erear­men Zugang mit­denken und nach Möglichkeit umset­zen. Auch hier müssen Ver­ant­wortliche gut geschult wer­den, sodass sie die Poten­tiale ver­schieden­er For­mate erken­nen und umset­zen kön­nen.  Durch ein durch­dacht­es Gesamtkonzept für Bar­ri­erear­mut, das von Vor­lesun­gen über Prü­fun­gen bis hin zum Stu­di­en­all­t­ag alle Bere­iche inkludiert und berück­sichtigt, kann die gesamte Hochschul­ge­mein­schaft für dieses wichtige The­ma sen­si­bil­isiert wer­den und voneinan­der ler­nen. Diver­sität mit all ihren Facetten stellt eine Bere­icherung für die Gemein­schaft dar, sodass diese durch entsprechende Aus­gestal­tung ermöglicht wer­den muss.  Lit­er­atur  [1] Behin­derten­gle­ich­stel­lungs­ge­setz BGG. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/  [2] „Bar­ri­ere­frei­heit – von Beginn an“, Der Beauf­tragte der Bun­desregierung für die Belange von Men­schen mit Behin­derun­gen. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/schwerpunkte/barrierefreiheit/barrierefreiheit.html?nn=27146  [3] A. Gün­ther und C. Hen­zler, „Sanierungsstau: Wo Bay­erns Hochschulen vor sich hin bröck­eln“, Süddeutsche.de, Erlangen/München, 31. Juli 2019. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-hochschulen-sanierung-exzellenzunis‑1.4544902  [4] K. Bauer, „Acces­si­bil­i­ty in der dig­i­tal gestützten Hochschullehre: Bar­ri­ere­freie Lehr-Lern-Mate­ri­alien“, BayZiel. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.didaktikzentrum.de/component/redevent/details/4?xref=162705  [5] OTH Regens­burg, „Gebär­den­sprache Anfängerkurs“. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.oth-regensburg.de/studiengang/gebaerdensprache-anfaengerkurs-teilnahmebescheinigung  [6] LMU München, „Gebär­den­sprache Anfängerkurs“. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.lmu.de/lmu-sprachenzentrum/de/sprachkursangebot/semesterkurse/gebaerdensprache/  [7]    LMU München, “Zer­ti­fikat Inklu­sion”. Zuge­grif­f­en 15.Dezember 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.mzl.lmu.de/de/studium/studierende/zertifikat-inklusion/ 

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Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein: BayStuRa lehnt Studiengebühren entschieden ab

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) spricht sich mit Nach­druck gegen die aktuellen Vorschläge zur Wiedere­in­führung von Stu­di­enge­bühren aus. Die Idee, Bil­dung durch Gebühren für Studierende zu finanzieren, gefährdet die Chan­cen­gle­ich­heit und den freien Zugang zur Bil­dung. Beson­ders in Zeit­en zunehmend schwieriger Stu­di­enbe­din­gun­gen würde eine solche Maß­nahme die soziale Gerechtigkeit weit­er unter­graben.  „Stu­di­enge­bühren wären ein mas­siv­er Rückschritt für Chan­cen­gle­ich­heit und soziale Gerechtigkeit. Sie schaf­fen Bar­ri­eren, die junge Men­schen aus einkom­menss­chwachen Fam­i­lien vom Studi­um abhal­ten kön­nten – mit langfristig fatal­en Fol­gen für unsere Gesellschaft“, erk­lärt Jakob Sehrig, Sprech­er des BayStu­Ra. Die ohne­hin anges­pan­nte finanzielle Lage von Studieren­den, bed­ingt durch steigende Mieten, hohe Leben­shal­tungskosten und ein zu geringes, reformbedürftiges BAföG, würde dadurch weit­er zuge­spitzt. Zusät­zlich würde die Angst vor Über­schul­dung durchz. B. nachge­lagerte Zahlungsmod­elle weit­er zunehmen. „Studierende ste­hen bere­its unter hohem finanziellen Druck. Stu­di­enge­bühren wür­den diese Belas­tung weit­er ver­schär­fen und viele dazu zwin­gen, ihre Bil­dungschan­cen zu über­denken“, ergänzt Nils Weber, eben­falls Sprech­er des BayStu­Ra.Zusät­zlich wür­den Stu­di­enge­bühren die Attrak­tiv­ität Bay­erns als Wis­sen­schafts- und Bil­dungs­stan­dort gefährden. „Stu­di­enge­bühren sind ein Hin­der­nis für einen freien und fairen Zugang zu Bil­dung. Sie gefährden nicht nur die Bil­dungswahl, son­dern schwächen auch die Attrak­tiv­ität und Zukun­ft des Wis­senschafts­stan­dorts, der auf kluge Köpfe angewiesen ist“, erk­lärt Isabel­la Hen­nessen, Sprecherin des BayStu­Ra.Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert alle Stakeholder*innen auf, sich klar gegen Stu­di­enge­bühren auszus­prechen und den freien Zugang zur Bil­dung zu sich­ern. Nur so kön­nen Chan­cen­gle­ich­heit und soziale Gerechtigkeit auch langfristig erhal­ten bleiben.

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Die Studierenden Bayerns im Austausch mit Staatsminister Blume

Über die übliche Tage­sor­d­nung mit Beschlüssen und inhaltlichen Diskus­sio­nen hin­aus, stand am Son­ntag für die Delegierten des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats (BayStuRas) ein beson­der­er Besuch auf der Tage­sor­d­nung: Der BayStu­Ra tagte am 24. Novem­ber in Anwe­sen­heit des Staatsmin­is­ters für Wis­senschaft und Kun­st, Markus Blume, in München. Dieser stellte sich ein­er inten­siv­en Diskus­sion mit den Delegierten, die einige kri­tis­che Fra­gen stell­ten, aber auch auf die pos­i­tiv­en Erfolge der ver­gan­genen Jahre zurück­blick­ten. „Es ist schön, dass wir einen so engen Aus­tausch pfle­gen und kon­struk­tiv miteinan­der disku­tieren kön­nen, auch wenn wir uns eben nicht immer einig sind. Das erweit­ert die Per­spek­tiv­en, die wir haben und schafft Raum für kreative Lösun­gen“, so Sprecherin Isabel­la Hen­nessen im Vor­feld. „Tolles Team, großar­tiges Engage­ment, wertvolle Impulse: Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ist die geset­zlich ver­ankerte Vertre­tung unser­er über 400.000 Studieren­den im Freis­taat und gewichtige Stimme bei stu­di­en­poli­tis­chen Fra­gen. Seit der Kon­sti­tu­ierung vor einein­halb Jahren hat sich ein toller Spir­it entwick­elt, von dem der gesamte Hochschul­stan­dort Bay­ern prof­i­tiert. Gemein­sam gehen wir die Auf­gaben an: Von weit­eren Verbesserun­gen beim stu­den­tis­chen Wohnen bis zur Stärkung der KI-Kom­pe­tenz in der Lehre – wir haben viel vor! Und ich ver­spreche: Der Draht ins Min­is­teri­um und zum Min­is­ter bleibt kurz“, so Herr Staatsmin­is­ter Blume. Die Delegierten der über 40 Hochschulen in Bay­ern kom­men ein­mal monatlich zusam­men und disku­tieren häu­fig über The­men, die von der Poli­tik maßge­blich geprägt wer­den. „Ob nun BAföG, Mobil­ität oder Finanzierung – wir haben heute eben­so wie auf jed­er anderen Sitzung viele The­men auf der Agen­da, bei denen wir Impulse in Rich­tung der Stake­hold­er in der Hochschul­land­schaft geben möcht­en“, erläutert Nils Weber. Sein Kol­lege Jakob Sehrig ergänzt: „Als Studierende sind wir die Zukun­ft und wer­den an den Hochschulen auf unsere Rolle in der Gesellschaft vor­bere­it­et. Deshalb ist es entschei­dend, den Sta­tus quo regelmäßig und kri­tisch zu hin­ter­fra­gen und gemein­sam mit der Poli­tik Wege für nach­haltige Verbesserun­gen zu gestal­ten.“ Umso mehr begrüßt das Sprecher*innenteam, dass der Min­is­ter nun per­sön­lich vor­beigeschaut hat: „Manch­mal ist es am wertvoll­sten, sich direkt mit den Wün­schen und der Kri­tik auseinan­derzuset­zen – in bei­de Rich­tun­gen.“ Der BayStu­Ra bedankt sich bei der aus­rich­t­en­den Hochschule, der Katholis­chen Stiftung­shochschule München, und ihrer Studieren­den­vertre­tung sowie den Delegierten für das fort­laufende Engage­ment und begrüßt die Diskus­sion auf Augen­höhe mit dem Min­is­ter.

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