Beschluss

Gründung der Arbeitsgruppe “Studierendenvertretung UTN”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Studieren­den­vertre­tung UTN“ (AG UTN) ein. Die AG dient der Ver­net­zung und Koor­di­na­tion der über­gangsweisen aus­ge­führten Tätigkeit­en im Auf­gaben­bere­ich ein­er Studieren­den­vertre­tung der UTN durch den BayStu­Ra. Die AG fördert und betreut den Auf­bau der Studieren­den­vertre­tung und hat das Ziel, sobald vertret­bar, alle Auf­gaben an die ansäs­sige Studieren­den­vertre­tung abzugeben.

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Gründung der Arbeitsgruppe “Nachhaltigkeit”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Nach­haltigkeit“ (AG Nach­haltigkeit) ein. Die Arbeits­gruppe befasst sich mit hochschulpoli­tis­chen Maß­nah­men zur Förderung des Nach­haltigkeits­diskurs­es an den bay­erischen Hochschulen und unter­stützt bay­erische Studieren­denini­tia­tiv­en und ‑pro­jek­te im Bere­ich Nach­haltigkeit.

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Gründung der Arbeitsgruppe „Inklusion“

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Inklu­sion“ (AG Inklu­sion) ein. Die AG Inklu­sion befasst sich auf­grund der zunehmenden het­ero­ge­nen Studieren­den­struk­tur mit dem Stand der Inklu­sion­s­maß­nah­men und entwick­elt Vorschläge, um sicherzustellen, dass alle Studierende, unab­hängig von ihrem indi­vidu­ellen Hin­ter­grund, opti­mal unter­stützt wer­den und gle­ich­berechtigt am Hochschul­be­trieb teil­haben kön­nen. Darüber hin­aus set­zt sich die AG Inklu­sion mit der Gle­ich­stel­lung von trans* und nicht binären Per­so­n­en an bay­erischen Hochschulen auseinan­der.

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Gründung der Arbeitsgruppe “Geschäftsordnung”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Geschäft­sor­d­nung“ (AG GO) ein. Die Arbeits­gruppe befasst sich mit der inhaltlichen, sowie redak­tionellen Aus­gestal­tung der Geschäft­sor­d­nung des BayStu­Ra und liefert vielfältige und wichtige Impulse zur Weit­er­en­twick­lung der Geschäft­sor­d­nung. Im Rah­men der Sitzun­gen der Arbeits­gruppe wer­den einge­brachte Verbesserungsvorschläge disku­tiert, sowie als Änderungsantrag zur Abstim­mung auf ein­er BayStu­Ra-Sitzung vor­bere­it­et. Zudem dient die AG GO als zen­trale Anlauf­stelle bei Ausle­gungs­fra­gen der Geschäft­sor­d­nung im Rah­men der BayStu­Ra-Sitzun­­gen.

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Unterstützung des Arbeitskreis Wohnen (AK Wohnen, München)

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) unter­stützt die Ziele des AK Wohnen  und set­zt sich dafür für die Ver­net­zung der Studieren­den­vertre­tun­gen auf  Lan­desebene im Bere­ich stu­den­tis­ches Wohnen ein, um den AK Wohnen auf bay­erische  Ebene auszuweit­en. Darüber hin­aus wirkt der BayStu­Ra in Unter­stützung des AK Wohnens  in die Öffentlichkeit und Poli­tik hinein.  Am 29. April hat sich der „AK Wohnen“ gegrün­det, welch­er sich hochschulüber­greifend  für die  Bere­iche bezahlbares stu­den­tis­ches Wohnen und stu­den­tis­chen Woh­nungs­bau in und um München ein­set­zt. Der Arbeit­skreis wird ähn­lich wie der AK Mobil­ität von den Studieren­den­vertre­tun­gen der Münch­en­er Hochschulen getra­gen und koor­diniert die Arbeit München-weit. Der Arbeit­skreis sucht den pro­duk­tiv­en Aus­tausch und die kon­struk­tive Zusam­me­nar­beit mit den zuständi­gen Akteur:innen, u. a. dem Studieren­den­werk München-Ober­bay­ern, dem Bay­erischen Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st, dem Bay­erischen Staatsmin­is­teri­um für Wohnen, Verkehr und Bau, den betrof­fe­nen Kom­munen, sowie the­ma­tisch passenden Bünd­nis­sen. Er set­zt uns bei allen notwendi­gen Akteur:innen für ein Vorantreiben dieser Ziele ein. Bei dem Grün­dungstr­e­f­fen am 29. April haben neben den Studieren­den­vertre­tun­gen der TU München, Hochschule München und weit­eren der Selb­stver­wal­tung StuS­ta e.V., und der Kreisju­gen­dring (München Stadt) anwe­send und haben die Geschäft­sor­d­nung und Grund­satz­forderun­gen beschlossen. Jede Studieren­den­vertre­tung der Hochschulen, die durch das Studieren­den­werk München-Ober­bay­ern vertreten wird, kann, durch einen Beschluss ihres Leg­isla­tivor­gans, Mit­glied im Arbeit­skreis wer­den. Damit tra­gen sie zur München-weit­en Zusam­me­nar­beit in diesem Bere­ich und der demokratis­chen, stu­den­tis­chen Legit­i­ma­tion des AKs bei. Die Studieren­den­vertre­tun­gen der Hochschule München, der LMU München, sowie die der Tech­nis­chen Uni­ver­sität München sind durch Beschlüsse ihres Leg­isla­tivor­gans am 25. April, 10. und 11. Mai 2023 offiziell dem AK beige­treten.  [Quellen: ak-wohnen.bayern]

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