Autorenname: lukas.strutz@baystura.de

Learning Analytics an Hochschulen – Chancen nutzen, Rechte wahren

Mit der zunehmenden Dig­i­tal­isierung der Lehre entste­hen zahlre­iche Dat­en über Ler­nak­tiv­itäten von Studieren­den, beispiel­sweise aus Quizfra­gen, Online-Übun­­gen oder der Nutzung dig­i­taler Lern­ma­te­ri­alien. Die sys­tem­a­tis­che Auswer­tung dieser Dat­en wird als Learn­ing Ana­lyt­ics (LA) beze­ich­net und bietet ein großes Poten­zial, um das Ler­nen indi­vidu­ell zu fördern, Studierende gezielt beim Lern­prozess zu unter­stützen sowie die Qual­ität der Lehre ins­ge­samt nach­haltig zu verbessern [1][2]. LA ermöglicht es Studieren­den, ihren Lern­fortschritt eigen­ständig nachzu­vol­lziehen, Wis­senslück­en frühzeit­ig zu erken­nen und passende näch­ste Lern­schritte abzuleit­en. Lehrende prof­i­tieren par­al­lel dazu von anonymisierten Rück­mel­dun­gen über häu­fig auftre­tende Schwierigkeit­en im Kurs, wodurch sie ihre Didak­tik gezielt opti­mieren kön­nen [1][3]. Der BayStu­Ra unter­stützt nach­drück­lich den Ein­satz von LA an bay­erischen Hochschulen und for­muliert im fol­gen­den Leitlin­ien, wie LA sin­nvoll und pos­i­tiv einge­set­zt wer­den kann. Wichtig sind hier­bei Frei­willigkeit (Opt-in), Trans­parenz in der Daten­er­he­bung und ‑ver­wen­dung, Fair­ness im Umgang mit Dat­en sowie strik­te Daten­schutzkon­for­mität. Indi­vidu­elle Analy­sen sind auss­chließlich für die jew­eili­gen Studieren­den bes­timmt, bee­in­flussen niemals Prü­fun­gen oder Noten und dienen einzig dem Ziel, Lern­prozesse indi­vidu­ell zu verbessern. Auf diese Weise wird LA nicht nur akzep­tiert, son­dern als sin­nvolle Ergänzung zur Verbesserung der Lehre geschätzt [1][2][3]. LA bietet reale Chan­cen, ohne die Autonomie der Studieren­den zu unter­laufen. Zum einen macht es Lern­prozesse sicht­bar: Wer nachvol­lziehen kann, was wann bear­beit­et wurde, wo Ver­ständ­nis­prob­leme auftreten und welch­er Inhalt als Näch­stes sin­nvoll ist, lernt geziel­ter und selb­st­bes­timmter. Zum anderen ermöglicht LA wirk­same, aber zurück­hal­tende Früh­war­nun­gen, wenn etwa das Engage­ment erkennbar abreißt – gestal­tet als Ein­ladung zur Beratung. Drit­tens steigern aggregierte, nicht per­so­n­en­be­zo­gene Rück­mel­dun­gen an Lehrende die didak­tis­che Qual­ität, weil sie schnell anzeigen, an welchen Auf­gaben oder Konzepten viele scheit­ern. Der empirische Forschungs­stand weist – bei het­ero­gen­er Evi­denz – ins­ge­samt auf kleine bis mit­tlere Leis­tungs­gewinne hin, sofern Inter­ven­tio­nen klar an Lernziele gekop­pelt und päd­a­gogisch begleit­et wer­den [4][5].  Damit LA sin­nvoll greift, braucht es geeignete Kon­texte und Mate­ri­alien. Beson­ders tragfähig ist LA in For­mat­en, in denen dig­i­tale, inhaltlich aus­sagekräftige Arte­fak­te entste­hen: Pro­gram­mier­auf­gaben mit Online-Abgabe, Quiz und kurze Zwis­chenchecks in Flipped-Class­­room-Set­t­ings, Videos mit einge­bet­teten Fra­gen oder Sem­i­nare mit Leseauf­gaben und Leit­fra­gen. Dort sind deskrip­tive (Was geschah?), diag­nos­tis­che (Wo häufen sich Fehler?), vor­sichtig prädik­tive (Wo zeich­nen sich Prob­leme ab?) und präskrip­tive Auswer­tun­gen (Was ist jet­zt ein passender Lern­schritt?) möglich. Voraus­ge­set­zt sind sauber for­mulierte Lernziele, fach­lich valide Auf­gaben und Inter­ak­tio­nen, die mehr zeigen als nur Abruf und Klick­zahlen. Dabei wer­den mehr Dat­en erhoben – aber ziel­gerichtet, zweck­ge­bun­den und in klar­er Daten­min­imierung, nicht flächig und „auf Vor­rat“ [2][6][7]. Akzep­tanz entste­ht hier durch ordentliche Infor­ma­tion statt Black-Box-Gefühl. Studierende müssen vor­ab ver­ständlich erfahren, welche Dat­en zu welchem Zweck erhoben wer­den, wie die Auswer­tung funk­tion­iert, wer welche Sicht­en erhält, wie lange gespe­ichert wird und welche Rechte beste­hen (Auskun­ft, Berich­ti­gung, Wider­ruf). Inter­na­tionale Leit­fä­den – etwa der Jisc-Kodex und die SURF-Roadmap – set­zen hier­für Stan­dards: Trans­parenz, par­tizipa­tive Gov­er­nance, doku­men­tierte Ver­hält­nis­mäßigkeit und strikt for­ma­tive Nutzung [1][2][3].  Eben­so klar sind die Gren­zen. LA darf keinen Ein­fluss auf Prü­fun­gen, Zulas­sun­gen oder son­stige Leis­tungs­fest­stel­lun­gen haben; vol­lau­toma­tisierte Einze­lentschei­dun­gen mit erhe­blich­er Wirkung sind auszuschließen. Somit ist notwendig, LA über informierte Ein­willi­gun­gen, klare Satzun­gen und Daten­schutz-Fol­­gen­ab­schätzun­­gen zu imple­men­tieren; gen­er­alk­lause­lar­tige Erlaub­nisse reichen für die Tiefe typ­is­ch­er Analy­sen nicht aus.  Dozieren­den­feed­back ist legit­im, wenn es auss­chließlich aggregiert, ab belast­baren Min­destko­hort­en und ohne Indi­vid­u­al­pro­file erfol­gt. Ver­gle­ich­srank­ings („Top 50 %“) und soziale Wet­tbe­werb­sanzeigen sind prob­lema­tisch, weil sie Fehldeu­tun­gen und Druck erzeu­gen; zielführend sind Darstel­lun­gen, die den indi­vidu­ellen Lern­fortschritt und näch­ste Schritte beto­nen. Inter­na­tionale Debat­ten – etwa die nor­wegis­che Analyse der Dilem­ma­ta Dat­en, Ler­nen, Gov­er­nance und Kom­pe­tenz – unter­stre­ichen die Notwendigkeit ver­trauens­bilden­der Schutzmech­a­nis­men sowie Qual­i­fizierung aller Beteiligten. Erwartungsstu­di­en zeigen zudem europaweit ähn­liche stu­den­tis­che Pri­or­itäten: hohe Ansprüche an Ethik und Pri­vat­sphäre bei zugle­ich klaren Ser­viceer­wartun­gen an nüt­zlich­es, ver­ständlich­es Feed­back [2][5][8][9]. Forderun­gen Der BayStu­Ra befür­wortet LA als frei­williges, beglei­t­en­des Unter­stützungssys­tem – und for­muliert dafür Leitlin­ien: Frei­willigkeit und Selb­st­bes­tim­mung. Teil­nahme auss­chließlich per Opt-in, jed­erzeit wider­ruf­bar und fol­gen­los; LA unter­stützt Ler­nentschei­dun­gen, erset­zt sie jedoch nicht. Keine Prü­fungsrel­e­vanz: Wed­er Teil­nahme noch Ergeb­nisse aus LA dür­fen auf Noten, Zulas­sun­gen oder andere Leis­tungsentschei­dun­gen durch­schla­gen. Kein Automa­tismus:Hin­weise aus LA sind Anstoß für men­schliche Beratung, nicht für vol­lau­toma­tisierte Ein­griffe [1][2]. Ordentliche Infor­ma­tion der Studieren­den. Vor Aktivierung informiert die Hochschule ver­ständlich über Zweck und Nutzen, Daten­typen und ‑quellen, Auswer­tungslogik, Empfänger­rechte, Spe­icher­fris­ten, Ansprech­stellen sowie Rechte (Auskun­ft, Berich­ti­gung, Wider­ruf). Unmissver­ständlich ist klarzustellen: Lehrende sehen keine per­so­n­en­be­zo­ge­nen Lern­ver­läufe; Rück­mel­dun­gen in Lehrteams erfol­gen auss­chließlich aggregiert [1][2][3].  Wo LA sin­nvoll ist – und welche Auswer­tun­gen tragfähig sind. Hochschulen pri­or­isieren bei der Ein­führung von LA Kurse mit beste­hen­den geeigneten dig­i­tal­en Arte­fak­ten (z. B. Pro­gram­mier­prak­ti­ka, Kurse mit Online-Quiz, Flipped-Class­­room-For­­mate, VHB-Ange­bote), auch wenn Pilot­pro­jek­te in anderen Bere­ichen unter­stützt wer­den sollen. Zuläs­sig sind Auswer­tun­gen, die sich an den Lernzie­len ori­en­tieren; Mod­elle, die den Kurs­er­folg vor­raus­sagen, müssen auf trans­par­ent inter­pretier­bar­er und ver­ständlich­er Daten­ba­sis arbeit­en und für den entsprechen­den Kurs spez­i­fisch zuver­läs­sige Ergeb­nisse liefern. Lehrende bekom­men hier­bei Kurs­feed­back, kön­nen aber keine indi­vidu­ellen Ergeb­nisse ein­se­hen oder sehen, wer teil­nimmt, son­dern nur als aggregierte Rück­mel­dun­gen ab bes­timmten Kohort­en­größen. [6][7].  Mate­ri­alqual­ität und gezielte Daten­er­he­bung. Lehr­ma­te­r­i­al wird so auf­bere­it­et, dass Lernziele erkennbar sind und Auf­gaben fach­lich valide auf diese Ziele ver­weisen. Inter­ak­tio­nen wer­den dort erhoben, wo sie didak­tisch Sinn stiften. Hier­für braucht es mehr Dat­en – aber nur in dem Umfang, der für Feed­back, Unter­stützung und Kursverbesserung notwendig ist. Daten­min­imierung, Zweck­bindung, Löschkonzepte und tech­nis­che Zugriffs­beschränkun­gen sind verbindlich [2]. Rechts- und Gov­­er­­nance-Rah­­men. Jede Hochschule ver­ankert LA in ein­er Satzung mit klaren Zweck­en, Datenkat­e­gorien, Rollen, Schwellen, Spe­icher­fris­ten, Inter­ven­tion­swe­gen sowie Beschw­erde- und Wider­spruchsver­fahren; vor Inbe­trieb­nahme erfol­gt eine Daten­schutz-Fol­­gen­ab­schätzung. Entsprechend hohe Schwellen gel­ten bei ein­er kursüber­greifend­en Imple­men­tierung. Bay­ern unter­stützt durch bay­ern­weite Muster­regelun­gen in Abstim­mung mit den Auf­sichts­be­hör­den [2][10][11].  Niedrigschwellige Inte­gra­tion und Qual­i­fizierung. LA wird zeit­nah in Pilot­pro­jek­ten einge­set­zt, wo sowieso dig­i­tale Arte­fak­te entste­hen (u. a. VHB-Kurse), und hochschul­weit über einen daten­schutzgeprüften LMS-Baustein bere­it­gestellt, damit zusät­zlich­er Aufwand für Lehrende min­i­mal bleibt. Studierende und Lehrende erhal­ten von den Hochschulen kurze, prax­is­na­he Schu­lun­gen zur Inter­pre­ta­tion und zu Gren­zen von LA sowie Hil­fe bei der Imple­men­tierung; stu­den­tis­che Gremien wirken in Gov­er­nance und Eval­u­a­tion verbindlich mit [1][2][3][8][9]. Quellen [1] Jisc, Code of Prac­tice for Learn­ing Ana­lyt­ics. https://www.jisc.ac.uk/guides/code-of-practice-for-learning-analytics [2] SURF, Learn­ing Ana­lyt­ics in 5 Steps – A Guide to the GDPR. https://www.surf.nl/files/2020–06/learning-analytics-in-5-steps.pdf [3] Tsai, Y.-S. et al., The SHEILA Frame­work: Inform­ing Insti­tu­tion­al Strate­gies and Pol­i­cy Process­es of Learn­ing Ana­lyt­ics, Jour­nal of Learn­ing Ana­lyt­ics (2018). https://learning-analytics.info/index.php/JLA/article/view/6096 [4] A meta-ana­ly­­sis on the effect of learn­ing ana­lyt­ics inter­ven­tions on stu­dents’ aca­d­e­m­ic per­for­mance, Jour­nal of Research on Tech­nol­o­gy in Edu­ca­tion

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Preisexplosion beim Deutschlandticket: Studierende schlagen Alarm

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) kri­tisiert die angekündigte erneute Erhöhung des Deutsch­landtick­ets auf 64 Euro.  „Die geplante Erhöhung des Deutsch­landtick­ets ist ein Schlag ins Gesicht viel­er Studieren­der“, kri­tisiert Mona Dirmaier, Sprecherin des BayStu­Ra. „Für uns ist ein bezahlbar­er öffentlich­er Nahverkehr nicht nur wün­schenswert, son­dern essen­ziell, um über­haupt studieren zu kön­nen. In der aktuell ohne­hin anges­pan­nten finanziellen Lage viel­er Studieren­der stellt sich zunehmend die Frage, ob ein Studi­um ohne umfassende Unter­stützung aus dem Eltern­haus über­haupt noch real­isier­bar ist.“ Für Studierende ist der öffentliche Nahverkehr Voraus­set­zung, um am Hochschu­lall­t­ag teilzunehmen — sei es für den Weg zur Uni, zum Neben­job oder zum Prak­tikum. Beson­ders in einem Flächen­land wie Bay­ern, wo Wohnorte und Hochschul­stan­dorte oft weit auseinan­der­liegen, ist bezahlbare Mobil­ität kein Luxus, son­dern Grund­vo­raus­set­zung für Bil­dungs­gerechtigkeit. „Wer solche Preis­steigerun­gen beschließt, blendet die Real­ität der Studieren­den schlicht aus. Das sorgt für Frus­tra­tion“, erk­lärt Anni­ka Win­ters­berg­er, Sprecherin des BayStu­Ra. „Während das BAföG nach wie vor nicht ans Exis­tenzmin­i­mum angepasst ist und tausende Studierende ohne­hin schon am finanziellen Lim­it leben, soll aus­gerech­net beim Zugang zur Mobil­ität weit­er abkassiert wer­den. Das ist unver­ant­wortlich.“ „Die angekündigten automa­tis­chen Preis­steigerun­gen ab 2027 ver­schär­fen das Prob­lem zusät­zlich. Anstatt langfristige finanzielle Sicher­heit für Studierende zu schaf­fen, wird die Unsicher­heit insti­tu­tion­al­isiert. Mobil­ität wird zur Kosten­falle, anstatt ein ver­lässlich­er Bestandteil der Stu­di­en­re­al­ität zu sein”, so die Sprecher*innen des BayStu­Ra. „Was wir brauchen, ist eine nach­haltige und sozial gerechte Finanzierung des ÖPNV und keine Preis­spi­rale, die junge Men­schen sys­tem­a­tisch auss­chließt“, so Lukas Strutz, Sprech­er des  BayStu­Ra. „Ohne einen bezahlbaren ÖPNV wird die soziale Kluft im Bil­dungswe­sen weit­er wach­sen.“ Der BayStu­Ra appel­liert ein­dringlich an die Bay­erische Lan­desregierung, sich auf Bun­de­sebene klar gegen die Preis­er­höhung zu posi­tion­ieren. Gle­ichzeit­ig müsse das Land die beste­hende Ermäßi­gung für Studierende deut­lich ausweit­en, um die dro­hende finanzielle Mehrbe­las­tung auszu­gle­ichen. Es braucht eine langfristige Strate­gie von Bund und Län­dern, um das Deutsch­landtick­et für einkom­menss­chwache Grup­pen — ins­beson­dere Studierende — bezahlbar zu hal­ten.

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Für ein faires, fachlich fundiertes und verlässliches Verfahren beim Nachteilsausgleich an Bayerischen Hochschulen

1         Aus­gangslage: Studieren mit Beein­träch­ti­gung 1.1          Generelles Wie die bun­desweite best3-Studie des Deutschen Stu­den­ten­werks (2023, Daten­stand 2021) zeigt, geben 16 % der Studieren­den an, eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung erleben – im Ver­gle­ich zu 11 % im Jahr 2016, bzw. 8 % in 2011. Von diesen Betrof­fe­nen studieren 65 % mit psy­chis­chen Erkrankun­gen, 13 % mit chro­nis­chen Erkrankun­gen, und 31 % sind mehrfach beein­trächtigt. [1] Laut best3, ist der größte Anstieg in der Gruppe der Studieren­den mit ein­er psy­chis­chen Erkrankung ersichtlich: “Eine Zunahme um rund 20 Prozent­punk­te von 45 % im Jahr 2011 auf 65 % im Jahr 2021. […] Bei knapp 17 % der Studieren­den beste­ht die stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung von Geburt an, bei etwa 63 % trat sie vor Stu­di­en­be­ginn auf.” [1] Dem­nach erhal­ten 37 % dieser Studieren­den ihre Diag­nose erst im Ver­lauf des Studi­ums, was den Zugang zu Unter­stützung erschw­ert und sie struk­turell benachteiligt. Gle­ichzeit­ig nehmen nur 29 % der Betrof­fe­nen über­haupt einen Nachteil­saus­gle­ich in Anspruch, obwohl drei Vier­tel der­jeni­gen, die ihn nutzen, ihn als hil­fre­ich bew­erten [1]. Das weist auf tief­greifende struk­turelle Hin­dernisse und auf eine verun­sich­ernde Antragskul­tur hin. 1.2        Abbrüche Die fehlende struk­turelle Unter­stützung für Studierende mit Beein­träch­ti­gun­gen zeigt sich beson­ders deut­lich in den erhöht­en Abbruch- und Unter­brechungsquoten. Laut best3-Studie hat etwa jede*r fün­fte Studierende mit stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gung das Studi­um min­destens ein­mal unter­brochen – im Ver­gle­ich zu nur 9 % unter den nicht beein­trächtigten Studieren­den. Auch der Wech­sel des Stu­di­en­fachs (36,5 % vs. 23,6 %) und der Hochschule (27,3 % vs. 19,2 %) kommt unter beein­trächtigten Studieren­den deut­lich häu­figer vor. Zudem begin­nen sie sel­tener ein Mas­ter­studi­um und sind – selb­st bei ver­gle­ich­baren Stu­di­en­leis­tun­gen – mehr als dop­pelt so häu­fig mit einem möglichen Stu­di­en­ab­bruch kon­fron­tiert (13,0 % vs. 4,7 %). Diese Zahlen lassen sich nicht durch indi­vidu­elle Leis­tungs­fähigkeit oder man­gel­nde Moti­va­tion erk­lären, son­dern sind Aus­druck sys­temis­ch­er Ver­säum­nisse: man­gel­nde Inklu­sion­s­mit­tel, fehlende Unter­stützung in Ver­wal­tung­sprozessen, unflex­i­ble Lehrfor­mate und das weit­ge­hende Fehlen diskri­m­inierungssen­si­bler Struk­turen. Der Nachteil­saus­gle­ich, eigentlich als Unter­stützungsmech­a­nis­mus konzip­iert, greift hier häu­fig zu spät, zu for­mal­isiert oder gar nicht – ins­beson­dere dann, wenn die Hür­den zur Antrag­stel­lung zu hoch oder die Entschei­dungsstruk­turen nicht nachvol­lziehbar sind. Eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung sollte nicht der Grund für einen Stu­di­en­ab­bruch sein. Der Ver­lust von Poten­zialen, Per­spek­tiv­en und Qual­i­fika­tio­nen ist nicht nur indi­vidu­ell tragisch, son­dern gesellschaftlich unver­ant­wortlich – ger­ade im Kon­text inklu­siv­er Bil­dungsver­sprechen und des Fachkräfte­man­gels. Ein wirk­sam imple­men­tiert­er Nachteil­saus­gle­ich ist dabei kein rein tech­nis­ches Ver­fahren, son­dern ein zen­trales Instru­ment zur Ver­mei­dung von Stu­di­en­ab­brüchen, zur Förderung von Stu­di­en­ver­läufen und zur Wahrung des Rechts auf Bil­dung für alle. Um dieser Ver­ant­wor­tung gerecht zu wer­den, braucht es mehr als nur rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen: Es braucht ver­lässliche Unter­stützungssys­teme, niedrigschwellige Antrag­stel­lung, qual­i­fizierte Beratung und verbindliche Sen­si­bil­isierung der entschei­den­den Stellen. Nur so lässt sich sich­er­stellen, dass die Entschei­dung für ein Studi­um nicht durch struk­turelle Bar­ri­eren, son­dern durch inhaltliche Inter­essen getra­gen wird – und dass nie­mand das Studi­um abbrechen muss, weil die Hochschule ihrer Für­­sorge- und Schutzpflicht nicht gerecht wird. 1.3        Unter­stützungs­be­darf Die Unter­stützungs­be­darfe von Studieren­den mit stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gung sind vielfältig und immer indi­vidu­ell zu betra­cht­en. Den­noch zeigt die best3-Studie, dass rund 27 % dieser Studieren­den spez­i­fis­che Anforderun­gen an die bauliche und tech­nis­che Ausstat­tung ihrer Hochschule oder konkrete Unter­stützungsleis­tun­gen for­mulieren. Beson­ders häu­fig genan­nt wer­den der Bedarf an Ruhe- und Rück­zugsräu­men(14 %) sowie Unter­stützung bei E‑Learn­ing-Ange­boten (11 %). Darüber hin­aus wün­schen sich viele Studierende Hil­fe im Stu­di­en­all­t­ag, etwa im Umgang mit Ver­wal­tung­sprozessen oder bei der Ori­en­tierung im Hochschul­sys­tem. Ger­ade im Kon­text des Nachteil­saus­gle­ichs ist das Fehlen solch­er Unter­stützungsange­bote gravierend. Ein erhe­blich­er Anteil der Studieren­den ohne gewährten Nachteil­saus­gle­ich gibt an, nicht gewusst zu haben, dass ein Antrag gestellt wer­den kann (40%). Etwa 33% der Studieren­den, die eigentlich berechtigt wären einen Nachteil­saus­gle­ich zu beantra­gen, geben an, keinen Nachteil­saus­gle­ich beantragt zu haben, dass sie nicht wis­sen, an wen sie sich zur Unter­stützung wen­den kön­nen. 57% geben an, nicht sich­er zu sein, ob sie anspruchs­berechtigt sind oder ob der Antrag über­haupt Chan­cen hätte– ein struk­turelles Prob­lem, das mit Infor­ma­tion­slück­en, intrans­par­enten Zuständigkeit­en und fehlen­der Begleitung zusam­men­hängt. Der Nachteil­saus­gle­ich muss daher nicht nur rechtlich gewährt, son­dern prak­tisch zugänglich gemacht wer­den – durch bar­ri­ere­freie Infor­ma­tio­nen, nieder­schwellige Beratungsange­bote und gezielte Unter­stützungs­maß­nah­men. 1.4        Diskri­m­inierungser­fahrun­gen Studierende mit stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gung machen deut­lich häu­figer Diskri­m­inierungser­fahrun­gen im Hochschulkon­text als Studierende ohne solche Beein­träch­ti­gun­gen. Laut best3-Studie bericht­en 73 % der befragten Studieren­den mit Beein­träch­ti­gun­gen von min­destens ein­er Diskri­m­inierungser­fahrung – im Ver­gle­ich zu 58 % ihrer nicht beein­trächtigten Kommiliton*innen. Diese Dif­ferenz zieht sich auch durch spez­i­fis­che Sit­u­a­tio­nen: So geben 26 % der Studieren­den mit Beein­träch­ti­gun­gen an, dass ihnen Leis­tun­gen nicht zuge­traut oder erbrachte Leis­tun­gen her­abgewürdigt wur­den. Bei Studieren­den ohne Beein­träch­ti­gun­gen liegt dieser Wert deut­lich niedriger – bei nur 15–17 %. Beson­ders betrof­fen sind dabei Studierende mit Mehrfach­beein­träch­ti­gun­gen. Sie erleben nicht nur die stärk­sten Stu­di­ener­schw­ernisse, son­dern auch die höch­sten Diskri­m­inierungsrat­en: 27 % bericht­en von expliziten Benachteili­gun­gen auf­grund ihrer physis­chen oder psy­chis­chen Erkrankung. Knapp 26 % geben an, aus­ge­gren­zt oder über­gan­gen wor­den zu sein, 28 % bericht­en von her­ab­würdi­gen­der oder stereo­typ­isieren­der Behand­lung, 22,5 % wur­den im Hochschulkon­text sog­ar aus­gelacht. Diese Zahlen bele­gen, dass stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gun­gen in vie­len Fällen nicht nur funk­tionale Ein­schränkun­gen darstellen, son­dern auch mit sozialen Auss­chlüssen, entwürdi­gen­der Kom­mu­nika­tion und struk­tureller Abw­er­tung ein­herge­hen. Diskri­m­inierung ist hier kein Neben­ef­fekt – sie ist inte­graler Bestandteil der Stu­di­en­re­al­ität viel­er Betrof­fen­er. Ger­ade im Ver­fahren des Nachteil­saus­gle­ichs gewin­nt dieser Befund an Bedeu­tung: Wer über Nachteil­saus­gle­iche entschei­det, bee­in­flusst maßge­blich die Teil­habechan­cen einzel­ner Studieren­der. Wenn jedoch – wie die Zahlen zeigen – ein rel­e­van­ter Teil der Betrof­fe­nen struk­turell benachteiligt und ent­mutigt wird, dann ist es nicht aus­re­ichend, Nachteil­saus­gle­iche for­mal kor­rekt zu ver­wal­ten. Vielmehr braucht es eine reflex­ive, diskri­m­inierungssen­si­ble Hal­tung bei allen Entscheidungsträger*innen – ins­beson­dere in Prü­fungsämtern, Auss­chüssen und Lehrstühlen. Die Angst vor Diskri­m­inierungser­fahrun­gen im Antragsver­fahren darf kein Grund bleiben, dass Studierende nicht die Hil­fe fordern, die ihnen rechtlich zuste­ht. Sen­si­bil­isierung muss deshalb zu einem verbindlichen Bestandteil hochschulis­ch­er Prax­is wer­den. Wer über Anträge auf Nachteil­saus­gle­ich urteilt, muss mit den Mech­a­nis­men von Stig­ma­tisierung, ableis­tis­ch­er Nor­ma­tiv­ität und nicht sicht­baren Beein­träch­ti­gun­gen ver­traut sein. Ohne dieses Bewusst­sein beste­ht die Gefahr, dass auch gut gemeinte Entschei­dun­gen pater­nal­is­tisch, unin­formiert oder – im schlimm­sten Fall – repro­duk­tiv diskri­m­inierend getrof­fen wer­den. Hinzu kommt: Die struk­turelle Diskri­m­inierung von Studieren­den mit Beein­träch­ti­gung ist auch inter­sek­tion­al ver­schränkt. So liegt der Anteil von Stu­dentin­nen mit stu­di­ener­schw­eren­den Beein­träch­ti­gun­gen mit 19 % deut­lich über jen­em von Stu­den­ten (12 %). Stu­dentin­nen geben zudem häu­figer psy­chis­che Erkrankun­gen an (67 % vs. 62 %). Und beson­ders betrof­fen sind Studierende mit der Geschlecht­sangabe divers oder andere, von denen mehr als die Hälfte (55 %) angibt, mit ein­er stu­di­ener­schw­eren­den Beein­träch­ti­gung zu studieren. Diese Zahlen machen deut­lich, dass Nachteil­saus­gle­ich nicht los­gelöst von Geschlecht, sozialer Posi­tion­ierung oder psy­chis­ch­er Gesund­heit gedacht wer­den kann. Beson­ders psy­chis­che Erkrankun­gen sind oft stig­ma­tisiert, was oft zu ein­er neg­a­tiv­en Entschei­dung in Nachteil­saus­gle­ichen oder anderen Maß­nah­men führen kann, welche eigentlich zur Unter­stützung

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Keine Kürzungen bei Bildung und Forschung

Die finanzielle Lage von Hochschulen ist ein zen­traler Fak­tor für die Aus­bil­dung der Wissenschaftler*innen von mor­gen. Aktuelle Nachricht­en aus Berlin über Haushalt­skürzun­gen und der damit ver­bun­de­nen Gefährdung der Leis­tungs­fähigkeit des Wis­senschafts­stan­dorts Berlins[1], sowie ins­beson­dere dem dro­hen­den Abbau tausender Stu­di­en­plätze[2] und Per­son­aleinsparun­gen[3] sind daher alarmierend. Studierende fürcht­en auf­grund dieser Entwick­lun­gen, dass ihre Stu­di­engänge auf­grund von Spar­maß­nah­men kurzfristig gestrichen wer­den kön­nten.[4] Auch in Bay­ern ist die finanzielle Lage der Hochschulen höchst anges­pan­nt. Trotz Son­der­pro­gram­men wie der High­tech Agen­da stag­nieren die Grund­haushalte der Uni­ver­sitäten in der Bre­ite real, da steigende Kosten die Zuwächse aufzehren. Selb­st ohne for­male Kürzungs­beschlüsse führen glob­ale Min­der­aus­gaben und Haushaltssper­ren zu fak­tis­chen Einsparun­gen an den Hochschulen. All diese Entwick­lun­gen nähren die Befürch­tung, dass auch in Bay­ern Stu­di­engänge infolge von Sparzwän­gen gestrichen oder aus­gedün­nt wer­den kön­nten. Kürzun­gen ste­hen wach­sende Anforderun­gen in Lehre, Forschung und Infra­struk­tur gegenüber. Dro­hende Sparpläne wer­fen grundle­gende Fra­gen nach der langfristi­gen Sicherung von Qual­ität und Leis­tungs­fähigkeit des Hochschul­we­sens auf. Schon seit Jahren wächst die Grund­fi­nanzierung der Hochschulen in Bay­ern langsamer als Kosten und Bedarfe. Für 2025 etwa ist lediglich ein Aufwuchs von 0,6 % gegenüber 2024 vorge­se­hen[5] — nach Abzug der Infla­tion ein reales Minus. Zwar ver­weist die Staat­sregierung auf ins­ge­samt 36 % höhere Hochschu­laus­gaben seit 2018, jedoch floss ein Großteil dieses Anstiegs in neue Ein­rich­tun­gen (wie die Tech­nis­che Uni­ver­sität Nürn­berg und die Medi­zin in Augs­burg); für die beste­hen­den Hochschulen blieb davon kaum mehr als ein Infla­tion­saus­gle­ich übrig[6]. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat spricht sich entsch­ieden gegen Kürzun­gen im Bil­­dungs- und Forschungs­bere­ich aus und ste­ht hin­ter allen betrof­fe­nen Hochschulen. Bil­dung ist die Grund­lage ein­er zukun­fts­fähi­gen Gesellschaft und darf nicht unter kurzfristi­gen Sparzwän­gen lei­den. Denn Kürzun­gen im Bere­ich Bil­dung und Forschung bergen die Gefahr, die Zukun­ftsper­spek­tiv­en des Hochschul­we­sens zu schwächen. Beson­ders betrof­fen wären dabei die Studieren­den, die Lehren­den sowie die wis­senschaftliche Inno­va­tion­skraft.  Klar ist: ins­beson­dere Kürzun­gen von Stellen wären keines­falls hin­nehm­bar. Sie gefährden unmit­tel­bar die Stu­di­enbe­din­gun­gen, ver­schlechtern die Betreu­ungsre­la­tion und schwächen somit die Qual­ität und Wet­tbe­werb­s­fähigkeit von Wis­senschafts­stan­dorten ins­ge­samt. Mögliche Fol­gen von Haushalt­skürzun­gen sind unter anderem: Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert daher: Bei Bil­dung und Forschung darf nicht ges­part wer­den. [1] https://www.fu-berlin.de/sites/haushaltskuerzungen-berliner-senat/_inhaltsele-mente/intro/index.html [2] https://www.t‑online.de/region/berlin/id_100592878/berlin-sparkurs-bedroht-25000-studi-enplaetze-an-hochschulen.html [3] https://www.forschung-und-lehre.de/politik/keine-neueinstellungen-und-weniger-studien-plaetze-6912 [4] https://taz.de/Kuerzungen-an-Hochschulen/!6095990/ und https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/07/berlin-senat-kuerzungen-hochschulen-uni-versitaeten-protest.html [5] https://www.forum-hochschulraete.de/download/file/fid/576#:~:text=der%20Universit%C3%A4t%20Bayern%20,Globale%20Minderausgaben%202025%20164%20Mio [6] https://www.jmwiarda.de/2024/11/25/knappe-kasse#:~:text=Klingt%20erstmal%20gut,f%C3%BCr%20die%20bestehenden%20Hochschulen%20%C3%BCbrig

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Unterstützung der Zusammenarbeit mit der Harvard University und Förderung internationalen Austauschs

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat spricht sich aus­drück­lich für die Unter­stützung Studieren­der und ander­er Mit­glieder der Har­vard Uni­ver­si­ty und anderen US-Amerikanis­chen Uni­ver­sitäten, welche unter poli­tis­ch­er Repres­sion lei­den, an bay­erischen Hochschulen, aus und fordert dabei auch die bay­erische Regierung zur Unter­stützung auf. Ein lebendi­ger, inter­na­tionaler Aus­tausch ist ein zen­traler Bestandteil mod­ern­er Hochschul­bil­dung und trägt wesentlich zur fach­lichen wie per­sön­lichen Weit­er­en­twick­lung aller Studieren­den bei. An den bay­erischen Hochschulen ist uns die Förderung interkul­tureller Kom­pe­tenz, glob­aler Per­spek­tiv­en und inter­na­tionaler Net­zw­erke ein wichtiges Anliegen. Der Kon­takt zu Studieren­den aus unter­schiedlichen Län­dern und akademis­chen Kul­turen stärkt die Fähigkeit zur Zusam­me­nar­beit in ein­er zunehmend ver­net­zten Welt und erweit­ert den Hor­i­zont für Forschung und Lehre gle­icher­maßen. inter­na­tionaler Aus­tausch ist ein zen­traler Bestandteil mod­ern­er Hochschul­bil­dung und trägt wesentlich zur fach­lichen wie per­sön­lichen Weit­er­en­twick­lung aller Studieren­den bei. An den bay­erischen Hochschulen ist uns die Förderung interkul­tureller Kom­pe­tenz, glob­aler Per­spek­tiv­en und inter­na­tionaler Net­zw­erke ein wichtiges Anliegen. Der Kon­takt zu Studieren­den aus unter­schiedlichen Län­dern und akademis­chen Kul­turen stärkt die Fähigkeit zur Zusam­me­nar­beit in ein­er zunehmend ver­net­zten Welt und erweit­ert den Hor­i­zont für Forschung und Lehre gle­icher­maßen. In diesem Sinne begrüßt der BayStu­Ra aus­drück­lich jede Form der Zusam­me­nar­beit mit den betrof­fe­nen Uni­ver­sitäten, ein­schließlich der Ein­rich­tung von möglichen Stan­dorten oder Part­ner­in­sti­tuten in Bay­ern, die Studieren­den der Uni­ver­sitäten ermöglichen, ihr Studi­um fortzuset­zen oder aufzunehmen, sofern sie von entsprechen­den Ein­schränkun­gen betrof­fen sind. Gle­ichzeit­ig bekräfti­gen wir unser klares Beken­nt­nis zu Hochschulen, an denen Diver­sität, Inklu­sion und Weltof­fen­heit aktiv gelebt wer­den. Der BayStu­Ra ste­ht hin­ter allen bay­erischen Hochschulen, die sich für ein diskri­m­inierungs­freies, vielfältiges und respek­tvolles Miteinan­der ein­set­zen. Eine solche wer­te­basierte Zusam­me­nar­beit ist die Grund­lage für nach­haltige Part­ner­schaften im glob­alen Bil­dungsraum. Diese Stel­lung­nahme des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rates richtet sich nicht nur an die Hochschulen der USA, son­dern an andere Insti­tu­tio­nen weltweit, an denen die Wis­senschafts­frei­heit eingeschränkt wird und oder Wissenschaftler*innen und Studierende eingeschränkt wer­den.

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Nachhaltige Grundfinanzierung — für starke Hochschulen

Die bay­erischen Hochschulen ste­hen unter finanziellem Druck. Ihre Grund­fi­nanzierung reicht seit Jahren nicht mehr aus, um mit den gestiege­nen Anforderun­gen und Studieren­den­zahlen Schritt zu hal­ten. Zwis­chen 2000 und 2022 stiegen die öffentlichen Mit­tel laut Hochschul­rek­­to-renkon­ferenz (HRK) lediglich um 35 %, während die Zahl der Studieren­den um über 50 % zu-nahm. Diese Schieflage gefährdet nicht nur die Qual­ität von Forschung und Lehre, son­dern un-ter­­gräbt auch die Autonomie der Hochschulen und ver­stärkt struk­turelle Defizite.1 Beson­ders betrof­fen sind kleine und inter­diszi­plinäre Fäch­er, die im Wet­tbe­werb um knappe Mit­tel häu­fig das Nach­se­hen haben, sowie der akademis­che Mit­tel­bau, der unter prekären Be-schäf­ti­­gungsver­hält­nis­sen lei­det. Gle­ichzeit­ig ver­schlechtert sich an vie­len Hochschul­s­tan­­dor-ten das Betreu­ungsver­hält­nis drastisch – ein zen­traler Indika­tor für die Qual­ität der Lehre. So wuchs etwa die Studieren­den­zahl an der Tech­nis­chen Uni­ver­sität München zwis­chen 2012 und 2022 um 55 %, während die Zahl der Beschäftigten lediglich um 18,8 % zunahm.2 Essen­zielle Pro­gramme – etwa zur Förderung von Diver­sität und Inklu­sion – sind bis­lang oft von befris­teten Drittmit­teln abhängig. Zudem ist der Zus­tand der baulichen und dig­i­tal­en Infra-struk­­tur vielerorts unzure­ichend: Sanierungsstaus und fehlende langfristige Investi­tio­nen be-hin­dern eine mod­erne, zukun­fts­fähige Hochschul­land­schaft. Der über­mäßige Fokus auf Pro-jek­t­­fi­­nanzierung zwingt die Hochschulen zu einem aufwendi­gen Wet­tbe­werb um Mit­tel, der wertvolle Ressourcen bindet und strate­gis­che Plan­barkeit erschw­ert. Forderun­gen: Angesichts dieser Entwick­lun­gen fordert der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat eine tief­­grei-fende Reform der Hochschul­fi­nanzierung. Im Zen­trum dieser Reform müssen fol­gende Punk­te ste­hen: 1 Hochschul­rek­torenkon­ferenz, „Hochschulen in Zahlen 2023“, 2022. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.hrk.de/filead-min/redaktion/hrk/02-Dokumente/02–06-Hochschulsystem/Statistik/2022–08–15_ONLINE_Entwurf_HRK-Statistikfalt-blatt_2022.pdf 2 Tech­nis­che Uni­ver­sität München, „TUM in Zahlen: Sta­tis­tis­che Dat­en und Fak­ten 2022“, 2022. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://mediatum.ub.tum.de/doc/1731943/1731943.pdf 3 Kon­rad-Ade­­nauer-Stiftung, „Die Entwick­lung der Hochschul­fi­nanzierung – von 2000 bis 2025“, 2024. [Online]. Ver­füg­bar un-ter: https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=b727520f-98ad-da23-c622-59660eb84fbd&grou-pId=252038. Zuge­grif­f­en: 8. Feb­ru­ar 2025. 4 Hochschul­rek­torenkon­ferenz, „Vielfalt und Chan­cen­gle­ich­heit an Hochschulen – Abschlusspub­lika­tion 2024“, 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02–06-Hochschulsystem/Diversitaet/Ab-schlusspublikation_Vielfalt_2024.pdf. 5 Wis­senschaft­srat, „Hochschulin­fra­struk­tur zukun­fts­fähig gestal­ten – Prob­leme und Per­spek­tiv­en des Hochschul­baus 2030“, 2022. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9470–22.pdf?__blob=publication– File&v=26.

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Gründung der Arbeitsgruppe “Digitalisierung”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe “Dig­i­tal­isierung”) ein. Die AG Dig­i­tal­isierung soll sich mit hochschulpoli­tis­chen Maß­nah­men zur dig­i­tal­en Trans­for­ma­tion an bay­erischen Hochschulen, ins­beson­dere in den Bere­ichen dig­i­tale Lehre, IT-Infra­struk­­tur, Ver­wal­tungs­dig­i­tal­isierung und stu­den­tis­che Mitbes­tim­mung befassen. Ziel der Arbeits­gruppe ist die Ver­net­zung der Studieren­den­vertre­tun­gen beim The­ma Dig­i­tal­isierung sowie die inhaltliche Auseinan­der­set­zung mit der Dig­i­tal­isierung an Hochschulen und kün­fti­gen konkreten Forderun­gen und Anliegen bezüglich der The­matik.

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Keine staatliche Förderung für die Desiderius-Erasmus-Stiftung

Der BayStu­Ra befür­wortet, dass die parteina­he Stiftung der AfD, die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung, weit­er­hin nicht staatlich gefördert wird. In Deutsch­land gibt es 13 anerkan­nte Begabten­förderungswerke. Jedes dieser Werke hat den gesellschaftlichen Auf­trag, leis­tungs­fähige und außergewöhn­lich begabte Men­schen zu fördern. Die unter­schiedlichen Begabten­förderungswerke sind Aus­druck der gesellschaftlichen Vielfalt, indem sie ver­schiedene poli­tis­che, religiöse oder gew­erkschaftliche Per­spek­tiv­en abbilden. Diese Förderun­gen bein­hal­ten neben ein­er finanziellen Unter­stützung auch eine ideelle Förderung für ihre Stipendiat*innen. Das seit 2023 über­ar­beit­ete Stiftungs­fi­nanzierungs­ge­setz legt klare Voraus­set­zun­gen für die Finanzierung parteina­her Stiftun­gen fest. Eine Förderung mit Bun­desmit­teln erfol­gt erst, wenn die betr­e­f­fende Partei min­destens drei Leg­is­laturpe­ri­o­den in Folge in Frak­tion­sstärke im Deutschen Bun­destag vertreten ist. Zudem darf die Partei nicht von der staatlichen Parteien­fi­nanzierung aus­geschlossen sein und die Stiftung muss aktiv für die freiheitlich‑demokratische Grun­dord­nung sowie den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung ein­treten. Obwohl ger­ade diese let­zten Kri­te­rien nicht erfüllt sind, rech­net die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ab 2026 mit staatlichen Zuschüssen in Mil­lio­nen­höhe und bere­it­et sich vor, ab 2027 Stipen­di­en an Studierende zu vergeben. Mit einem entsprechen­den Antrag der Stiftung ist dieses Jahr zu rech­nen und es zeich­net sich schon ab, dass die AfD mit Rechtsmit­teln gegen einen abschlägi­gen Bescheid vorge­hen wird. Die AfD‑nahe Stiftung bietet bere­its jet­zt eine spenden­fi­nanzierte ideelle Förderung an. So ver­anstal­tet sie Präsenz‑ und Online‑Seminare, etwa das Woch­enend­sem­i­nar „Staats­fi­nanzierte ‚NGOs‘ und ‚Zivilge­sellschaft‘ – über den linken Ver­such, Demokratie durch Demokraties­im­u­la­tion zu erset­zen“. Dort wird der SPD demokratiefeindlich­es Ver­hal­ten unter­stellt – ein Ver­stoß gegen den Beu­tels­bach­er Kon­sens. Darstel­lun­gen in dieser Art von hochkom­plex­en poli­tis­chen Geschehen entsprechen nicht dem Beu­tels­bach­er Kon­sens. Das erste Grund­prinzip des Beu­tels­bach­er Kon­sens ist das Über­wäl­ti­gungsver­bot. Hier­bei han­delt es sich darum, dass Ler­nende nicht durch Über­wäl­ti­gung an der selb­st­ständi­gen Mei­n­ungs­bil­dung zu hin­dern. Es wird die Gren­ze zwis­chen poli­tis­ch­er Bil­dung und Indok­tri­na­tion definiert. Auf­fäl­lig ist das die Desiderius-Eras­­mus-Stiftung auf ihrer Home­page und in ihren Rund­schreiben vor allem das The­ma ein­er gefährde­ten Demokratie und sich selb­st als Opfer von ange­blich demokratiefeindlichen Ver­hal­ten sieht. Das dem Beu­tels­bach­er Kon­sens zen­trale Über­wäl­ti­gungsver­bot fordert, Ler­nende nicht an selb­st­ständi­ger Mei­n­ungs­bil­dung zu hin­dern. Im 28. Rund­brief der Stiftung und auf YouTube zitiert Eri­ka Stein­bach das Buch Wie Demokra­tien ster­ben (Levitsky/Ziblatt), um die Nicht­wahl von AfD‑Abgeordneten als Auss­chussvor­sitzende rhetorisch mit der Rück­kehr des Nation­al­sozial­is­mus gle­ichzuset­zen. Das stellt aus unser­er Sicht erneut einen Bruch des Beu­tels­bach­er Kon­sens­es: Kon­tro­verse The­men wer­den ein­seit­ig dargestellt. Um kon­tro­verse poli­tis­che The­men auch kon­tro­vers in Sem­i­naren oder anderen ideellen Pro­gram­men disku­tieren zu kön­nen, müssen alle Per­spek­tiv­en dargestellt wer­den. Dadurch wird die poli­tis­che Aus­rich­tung ein­er Lehrper­son ver­hält­nis­mäßig unin­ter­es­sant, weil alle Aspek­te ein­er The­matik besprochen wer­den. Aus dem aktuellen Wirken der Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ist nicht erkennbar, dass sie anstreben, durch ihre poli­tis­che Bil­dungsar­beit junge Men­schen in ihrer Selb­stkom­pe­tenz zu stärken, um eine poli­tis­che Sit­u­a­tion in Hin­blick auf ihre per­sön­liche Inter­essenslage zu analysieren. Die Desiderius-Eras­­mus-Stiftung ver­sucht, durch ihre Bil­dungsar­beit die par­la­men­tarische Demokratie zu unter­graben. Zudem entspricht sie durch ihr Han­deln und ihrer Nähe zur AfD als Stiftung nicht den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung. Denn sie prak­tiziert keine poli­tis­che Bil­dungsar­beit im Sinne des Beu­tels­bach­er Kon­sens, zweck­ent­fremdet bewusst wis­senschaftliche Erken­nt­nisse und beschädigt dadurch gute wis­senschaftliche Prax­is. Unab­hängige Analy­sen – etwa der des Infor­­ma­­tions- und Doku­men­ta­tion­szen­trum für Anti­ras­sis­musar­beit e. V. – beto­nen, dass die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung anti­demokratis­che Inhalte der AfD mit einem pseudowis­senschaftlichen Anstrich in Bildungs‑ und Forschungsstruk­turen etablieren will. Bay­erische Hochschulen sind Orte gelebter Demokratie und Diver­sität. Wir als Studierende in Bay­ern lehnen es daher entsch­ieden ab, dass die Stiftung staatliche finanzielle Mit­tel erhält, um ein eigenes Stipendi­um anbi­eten zu kön­nen. Dies würde nur dazu dienen, gefährliche Halb­wahrheit­en und schlechte wis­senschaftliche Prax­is an die bayrischen Hochschulen zu trans­portieren und kön­nte so nach­haltig die gelebte Demokratie und Bil­dungsqual­ität der Hochschulen schädi­gen. Daher lehnen wir staatliche Mit­tel für die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung entsch­ieden ab.

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Zukunft braucht Räume – für ein Sanierungsprogramm an Hochschulen

Die bauliche und infra­struk­turelle Sit­u­a­tion an deutschen Hochschulen – und auch in Bay­ern – ist alarmierend. Mar­o­de Gebäude, undichte Deck­en, ver­al­tete Tech­nik und über­lastete Mensen sind mit­tler­weile bit­tere Real­ität und keine Aus­nahme mehr. Jahrzehn­te­lang wur­den notwendi­ge Sanierun­gen aufgeschoben. Heute erleben wir die Kon­se­quen­zen dieses struk­turellen Investi­tion­sstaus: Gebäude, die nicht mehr nutzbar sind, Lehrver­anstal­tun­gen, die in Auswe­ichräu­men oder gar dig­i­tal stat­tfind­en müssen, und Labore, in denen aus Sicher­heits­grün­den nicht mehr gear­beit­et wer­den darf. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert daher eine umfassende Sanierung­sof­fen­sive, getra­gen von Bund und Län­dern, die die Hochschulen endlich zu dem macht, was sie sein soll­ten – lebendi­ge, mod­erne, sichere und nach­haltige Orte des Ler­nens, Forschens und Zusam­men­lebens. Konkrete Forderun­gen des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats: Begrün­dung: Die Hochschulen sind das Rück­grat der wis­senschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwick­lung unseres Lan­des. Sie sind Orte, an denen Zukun­ft entste­ht – sei es durch die Aus­bil­dung drin­gend benötigter Fachkräfte oder durch ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs. Doch dieses Poten­zial dro­ht ver­loren zu gehen, wenn wir nicht in die infra­struk­turellen Grund­la­gen investieren. Der Sanierungsstau an deutschen Hochschulen wird von Expert*innen aktuell auf über 140 Mil­liar­den Euro geschätzt.[1] Ganze Gebäudekom­plexe stam­men noch aus den 1960er- und 1970er-Jahren und sind inzwis­chen wed­er funk­tion­al noch sich­er. Deck­en aus Spann­be­ton hal­ten keine Maschi­nen mehr aus, Labore ste­hen leer, weil sie nicht nutzbar sind, und in manchen Mensen dro­ht der Aus­fall von Strom und Lüf­tung. Gle­ichzeit­ig steigen die Studieren­den­zahlen, die Anforderun­gen an Lehre und Forschung wach­sen – aber die baulichen Voraus­set­zun­gen schrumpfen.[2] Diese Zustände gefährden nicht nur die Qual­ität von Studi­um und Wis­senschaft, sie gefährden auch Bil­dungs­gerechtigkeit. Wenn Studierende unter Kälte im Win­ter und über­hitzten Räu­men im Som­mer lei­den, wenn es an Lern­plätzen man­gelt und die Warteschlangen vor Mensen Wartezeit­en von über 30 Minuten verur­sachen, dann trifft das beson­ders jene, die sich kein ruhiges WG-Zim­mer, keinen Lap­top, kein Essen außer Haus leis­ten kön­nen. Die Sanierung der Hochschulen ist keine Zukun­ft­sauf­gabe – sie ist ein akutes Hand­lungs­feld. Wer heute ver­säumt zu investieren, riskiert nicht nur Gebäude­schä­den, son­dern gefährdet den Stu­di­ener­folg von Mil­lio­nen junger Men­schen, ver­schärft soziale Ungle­ich­heit und bremst den wis­senschaftlichen Fortschritt. Die Wis­sen­schafts- und Hochschulpoli­tik der kom­menden Jahre muss sich dieser Ver­ant­wor­tung stellen. Die Bun­de­spoli­tik hat die Pflicht, die Län­der in dieser Mam­mu­tauf­gabe zu unter­stützen. Es darf nicht länger sein, dass Hochschulpräsident*innen um Mil­lio­nen­be­träge bet­teln müssen, um Deck­en abzustützen oder Labore nutzbar zu machen. Es darf nicht sein, dass Nachwuchswissenschaftler*innen absprin­gen, weil ihre Arbeit­sräume Bau-Ruinen gle­ichen. Die gesellschaftlichen Her­aus­forderun­gen der Zukun­ft – vom Kli­mawan­del über die Dig­i­tal­isierung bis hin zur Sicherung des sozialen Friedens – lassen sich nur mit starken Hochschulen meis­tern. Und starke Hochschulen brauchen eine starke Infra­struk­tur. Die Inno­va­tion­swende, von der so oft die Rede ist, begin­nt nicht auf dem Papi­er, son­dern auf dem Cam­pus. Als Studierende fordern wir die poli­tisch Ver­ant­wortlichen auf, jet­zt entschlossen zu han­deln. Wer Bil­dung und Wis­senschaft stärken will, muss in die Räume investieren, in denen sie stat­tfind­en. Es geht nicht um Schön­heit­srepara­turen – es geht um nichts weniger als die Zukun­fts­fähigkeit unseres Lan­des. [1] hattps://www.forschung-und-lehre.de/politik/sanierungskosten-im-deristelligen-milliardenbere [2] hattps://www.gew.de/aktuelles/detailseite/30-jahre-lang-wurde-nichts-unternommen

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