Beschlüsse

Hochschulen als demokratische Institutionen verteidigen – gegen Entdemokratisierung, den Abbau der Wissenschaftsfreiheit und rechtsextreme Einflüsse in der Hochschulpolitik

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) beken­nt sich zu Hochschulen als demokratis­chen, plu­ral­is­tis­chen und diskri­m­inierungs­freien Orten des gemein­samen Ler­nens, Lehrens, Forschens und Disku­tierens. Wis­senschafts­frei­heit, insti­tu­tionelle Autonomie und die wirk­same Beteili­gung aller Hochschul­grup­pen bilden dafür unverzicht­bare Grund­la­gen. Der BayStu­Ra stellt sich entsch­ieden gegen Bestre­bun­gen, demokratis­che Beteili­gungsrechte einzuschränken, stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tungsstruk­turen abzubauen oder Forschung und Lehre nach parteipoli­tis­chen und ide­ol­o­gis­chen Vor­gaben zu steuern. Dies gilt ins­beson­dere für recht­sex­treme Ein­flussver­suche, die sich gegen die Frei­heit der Wis­senschaft, die Gle­ich­w­er­tigkeit aller Hochschul­mit­glieder und die plu­ral­is­tis­che Ver­fass­theit der Hochschulen richt­en. Darüber hin­aus tritt der BayStu­Ra für Hochschulen ein, an denen jede Per­son unab­hängig von Herkun­ft, Weltan­schau­ung, Geschlecht, Behin­derung und finanziellem Hin­ter­grund gle­ich­w­er­tig behan­delt wird. Er wen­det sich gegen jeden Ver­such, diese Grund­la­gen abzubauen, ins­beson­dere gegen die hochschulpoli­tis­chen Vorhaben recht­sex­tremer Parteien. Einen aktuellen Anlass für diesen Beschluss bilden die hochschulpoli­tis­chen Vorhaben des AfD-Lan­desver­bands Sach­sen-Anhalt. Dieser wird vom dor­ti­gen Lan­desver­fas­sungss­chutz als gesichert recht­sex­trem­istis­che Partei eingestuft. Nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums richtet sich seine poli­tis­che Agi­ta­tion gegen wesentliche Prinzip­i­en der frei­heitlichen demokratis­chen Grun­dord­nung, ins­beson­dere gegen die Garantie der Men­schen­würde und das Demokratieprinzip. Die Ent­demokratisierung von Hochschulen ist dem­nach kein abstrak­tes Risiko, son­dern liegt in Form des aus­for­mulierten Pro­gramms der AfD Sach­sen-Anhalt vor.[1; 2]  Daher fordert der BayStu­Ra:  1. Demokratis­che Beteili­gungsrechte zu schützen und auszubauen. Studierende, wis­senschaftliche und wis­senschaft­sun­ter­stützende Beschäftigte sowie weit­ere Hochschu­lange­hörige müssen an den sie betr­e­f­fend­en Entschei­dun­gen wirk­sam beteiligt wer­den. Die Beteili­gung der ver­schiede­nen Hochschul­grup­pen darf wed­er zugun­sten ein­seit­iger Machtkonzen­tra­tio­nen zurückge­drängt noch als ver­meintlich­es Hin­der­nis für hand­lungs­fähige Hochschulen dargestellt wer­den.  2. Die stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tung rechtlich und finanziell zu stärken. Gewählte Studieren­den­vertre­tun­gen müssen ihre geset­zlichen Auf­gaben unab­hängig wahrnehmen, stu­den­tis­che Inter­essen öffentlich vertreten und sich kri­tisch mit hochschul- und gesellschaft­spoli­tis­chen Entwick­lun­gen auseinan­der­set­zen kön­nen. Ihre insti­tu­tionelle Stel­lung oder Finanzierung darf nicht von poli­tis­chem Wohlver­hal­ten abhängig gemacht wer­den. Für Bay­ern bekräftigt der BayStu­Ra seine Forderung nach ein­er eigen­ständi­gen, demokratisch legit­imierten und mit angemessen­err Satzungs‑, Beitrags- und Finan­za­u­tonomie aus­ges­tat­teten stu­den­tis­chen Selb­stver­wal­tung.  3. Die Wis­senschafts­frei­heit wirk­sam gegen poli­tis­che Ein­flussnahme abzu­sich­ern. Entschei­dun­gen über Forschungs­fra­gen, Lehrin­halte und wis­senschaftliche Meth­o­d­en müssen nach wis­senschaftlichen Maßstäben getrof­fen wer­den. Die Förderung oder Benachteili­gung einzel­ner Fachrich­tun­gen darf nicht von ihrer Übere­in­stim­mung mit parteipoli­tis­chen oder ide­ol­o­gis­chen Zielset­zun­gen abhängig gemacht wer­den. Ins­beson­dere dür­fen Hochschul­fi­nanzierung, Mit­telver­gabe, Beru­fungsver­fahren und Zielvere­in­barun­gen nicht als Instru­mente zur poli­tis­chen Diszi­plin­ierung einge­set­zt wer­den. Abzulehnen sind fern­er medi­en­wirk­samen Dele­git­imierungskam­pag­nen, wie sie gegen die kri­tis­chen Sozial­wis­senschaften, Geschlechter­forschung und Geschichte bere­its regelmäßig stat­tfind­en. Die Wis­senschafts­frei­heit erfasst auch inter­na­tionale wis­senschaftliche Koop­er­a­tio­nen und trägt zum gren­züber­greifend­en Wis­sensaus­tausch bei Wis­senschaftliche Infor­ma­tion­sin­fra­struk­turen, Bib­lio­theken, Repos­i­to­rien und dig­i­tale Forschungs­dat­en müssen frei zugänglich und vor poli­tis­ch­er Ein­flussnahme geschützt bleiben Gegen gezielte Desin­for­ma­tio­nen muss durch öffentlich zugängliche wis­senschaftliche Erken­nt­nisse und die Förderung von Infor­­ma­­tions- und Medi­enkom­pe­tenz vorge­gan­gen wer­den. 4. Die insti­tu­tionelle Autonomie und Wider­stands­fähigkeit der Hochschulen zu stärken. Hochschulin­terne Entschei­dung­sprozesse müssen trans­par­ent, plu­ral­is­tisch und nachvol­lziehbar gestal­tet sein. Macht muss auf ver­schiedene Organe und Hochschul­grup­pen verteilt bleiben. Berufungs‑, Leitungs- und Mit­telver­gabeentschei­dun­gen erfordern klare Kri­te­rien, doku­men­tierte Ver­fahren und  wirk­same Kon­trollmöglichkeit­en. Stu­den­tis­che Vertre­tun­gen und weit­ere Selb­stver­wal­tung­sor­gane müssen in ihren Kom­pe­ten­zen nicht nur erhal­ten son­dern gestärkt wer­den. 5. Gle­ich­stel­lung, Antidiskri­m­inierung und Vielfalt als demokratis­che Auf­gaben der Hochschulen erhal­ten. Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragte, Beauf­tragte für Studierende mit Behin­derun­gen oder chro­nis­chen Erkrankun­gen, Antidiskri­m­inierungs- und Anti­semitismusstellen, Diver­sitäts­beauf­tragte und Beauf­tragte für inter­na­tionale Studierende, Per­son­alvertre­tun­gen sowie stu­den­tis­che Inter­essen­vertre­tun­gen müssen insti­tu­tionell abgesichert und angemessen finanziell, per­son­ell und räum­lich aus­ges­tat­tet wer­den. Angriffe auf diese Struk­turen sind zugle­ich Angriffe auf die gle­ich­berechtigte Teil­habe am Hochschulleben und auf die gesamte Hochschul­fam­i­lie.  6. Ange­hörige der Hochschulen vor recht­sex­tremen Anfein­dun­gen und Ein­schüchterungsver­suchen zu schützen. Hochschulen und staatliche Stellen müssen Betrof­fene von Ras­sis­mus, Anti­semitismus, Antizigan­is­mus, Queer­feindlichkeit und anderen For­men grup­pen­be­zo­gen­er Men­schen­feindlichkeit kon­se­quent unter­stützen. Dafür braucht es erre­ich­bare Beratungs- und Melde­struk­turen, trans­par­ente Ver­fahren, eine aus­re­ichende  dauer­hafte Finanzierung von Beauf­tra­gun­gen un Ansprech­stellen sowie einen wirk­samen Schutz für Studierende, Lehrende, Forschende und Beschäftigte.  7. Demokratis­che Hochschulkul­tur und poli­tis­che Bil­dung fördern. Hochschulen tra­gen als öffentliche Bil­dung­sein­rich­tun­gen Ver­ant­wor­tung für his­torische Aufar­beitung, Erin­nerungskul­tur und demokratis­che Bil­dung. Sie müssen Räume für kri­tis­che Diskus­sio­nen, gesellschaftlich­es Engage­ment und kon­tro­verse wis­senschaftliche Auseinan­der­set­zun­gen bieten, dür­fen aber keine Geschicht­sre­vi­sio­nen zulassen. Die Verpflich­tung zur parteipoli­tis­chen Neu­tral­ität bedeutet nicht, gegenüber Angrif­f­en auf die Men­schen­würde, die Wis­senschafts­frei­heit und die demokratis­chen Insti­tu­tio­nen neu­tral bleiben zu müssen.  8. Die Zusam­me­nar­beit demokratis­ch­er Hochschulakteur*innen auszubauen. Studieren­den­vertre­tun­gen, Hochschulleitun­gen, Beschäftigten­vertre­tun­gen, Gew­erkschaften, Gle­ich­stel­lungs- und Antidiskri­m­inierungsstellen sowie wis­senschaftliche Organ­i­sa­tio­nen sollen sich stärk­er ver­net­zen und gemein­same Strate­gien zum Schutz demokratis­ch­er Hochschul­struk­turen entwick­eln.  9. Den Hochschulzu­gang unab­hängig von Herkun­ft und Einkom­men zu gewährleis­ten. Der Zugang zu Hochschulen darf wed­er von der sozialen noch von der geografis­chen Herkun­ft noch von den finanziellen Möglichkeit­en ein­er Per­son abhän­gen. Bund und Län­der müssen soziale, finanzielle und struk­turelle Zugang­shür­den abbauen und allen Men­schen, unab­hängig von ihrem indi­vidu­ellen Hin­ter­grund, gle­iche Bil­dungschan­cen ermöglichen.  10. Engage­ment gegen recht­sex­treme Ein­flussnahme schützen.  Hochschulleitun­gen und Lan­desregierun­gen müssen Studierende und Beschäftigte, die sich gegen recht­sex­treme Ein­flussnahme engagieren, aus­drück­lich schützen und unter­stützen, statt ihr demokratis­ches Engage­ment mit Ord­nungs­maß­nah­men oder anderen Sank­tio­nen zu bele­gen. Hochschulen sind keine von der Gesellschaft los­gelösten Ein­rich­tun­gen. Sie sind Orte, an denen Wis­sen erzeugt, ver­mit­telt und kri­tisch geprüft wird. Diese Auf­gabe kön­nen sie nur erfüllen, wenn Forschung und Lehre frei von parteipoli­tis­ch­er Steuerung sind, unter­schiedliche Per­spek­tiv­en zu Wort kom­men und Entschei­dun­gen nicht bei einzel­nen Per­so­n­en oder Sta­tus­grup­pen konzen­tri­ert wer­den. Wis­senschafts­frei­heit und demokratis­che Hochschul­struk­turen ste­hen deshalb nicht in einem Gegen­satz, son­dern bedin­gen und schützen einan­der. Die Wis­senschafts­frei­heit lässt sich nicht allein durch ein abstrak­tes Beken­nt­nis schützen. Sie benötigt eine aus­re­ichende öffentliche Grund­fi­nanzierung, trans­par­ente Mit­telver­gaben, sichere Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen und insti­tu­tionelle Unab­hängigkeit. Eine höhere Finanzierung ist kein Beitrag zur Wis­senschafts­frei­heit, wenn sie an die Erwartung geknüpft ist, bes­timmte Forschungsrich­tun­gen auszubauen und andere aus poli­tis­chen Grün­den zu ver­drän­gen. Wis­senschaftliche Qual­ität darf nicht durch poli­tis­che Gefäl­ligkeit erset­zt wer­den. Wirk­same Beteili­gung unter­schiedlich­er Hochschul­grup­pen verteilt die Entschei­dungs­ge­walt und schafft unab­hängige Stellen, die Entschei­dun­gen hin­ter­fra­gen, Prob­leme sicht­bar machen und Fehlen­twick­lun­gen kor­rigieren kön­nen. Wer­den diese Struk­turen geschwächt, kann eine Lan­desregierung leichter in die Hochschulen hinein­regieren. Gle­ichzeit­ig verbessert die Grup­pen­beteili­gung die Qual­ität der Entschei­dun­gen. Studierende, wis­senschaftliche Beschäftigte, Professor*innen und weit­ere Hochschu­lange­hörige ver­fü­gen über unter­schiedlich­es Wis­sen über die Insti­tu­tion. Ihre Beteili­gung bringt Infor­ma­tio­nen in Entschei­dun­gen ein, die ein­er Hochschulleitung oder einem Min­is­teri­um allein nicht zur Ver­fü­gung ste­hen.  Der Ein­satz gegen recht­sex­treme Ein­flussnahme bedeutet dabei keine Ein­schränkung legit­imer Mei­n­ungsver­schieden­heit­en. Hochschulen müssen Orte kon­tro­vers­er Debat­ten bleiben, an denen auch grundle­gende Kri­tik an beste­hen­den Struk­turen möglich ist. Diese Offen­heit verpflichtet jedoch nicht dazu, Bestre­bun­gen unwider­sprochen hinzunehmen, die demokratis­che

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Gründung einer AG BayHIG

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat möge eine AG Bay­HIG einrichten.Die AG Bay­HIG hat die Auf­gabe, mögliche Änderungsvorschläge für das Bay­erische Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz zu sam­meln, zu berat­en und eine Posi­tion­ierung zur langfristi­gen Weit­er­en­twick­lung des Bay­HIG auszuar­beit­en. Hierzu soll ein ein internes Arbeits­doku­ment mit Änderungsvorschlä­gen zum Bay­HIG geführt und stetig aktu­al­isiert wer­den. Weit­ere Änderungsvorschläge kön­nen von den Mit­glied­shochschulen, den Del­e­ga­tio­nen, den Sprecher*innen und den Arbeits­grup­pen des BayStu­Ra einge­bracht wer­den. Die endgültig aus­gear­beit­eten Änderungsvorschläge wer­den von ihr zusam­menge­fasst und im Anschluss in der näch­st­möglichen Sitzung als Posi­tion­spa­pi­er als Beschlussvor­lage von den Sprecher*innen und mitwirk­enden Hochschulen ein­gere­icht wer­den. Das Gesamt­doku­ment soll unsere Ide­al­form des Bay­HIGs wiedergeben.

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Studentisches Ehrenamt strukturell anerkennen – gesellschaftliche Verantwortung, demokratische Teilhabe und regionale Vernetzung stärken

Stu­den­tis­ches Ehre­namt leis­tet einen unverzicht­baren Beitrag zum Hochschulleben, zur demokratis­chen Selb­stver­wal­tung der Uni­ver­sitäten sowie zur gesellschaftlichen Ver­net­zung von Hochschule und Region. Ins­beson­dere die hochschulis­che Selb­stver­wal­tung durch Fach­schaften, stu­den­tis­che Vertre­tun­gen und Gremien­ar­beit trägt wesentlich zur Qual­ität von Studi­um und Lehre bei und ist im Bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz (Bay­HIG) aus­drück­lich als Bestandteil der akademis­chen Selb­stver­wal­tung ver­ankert. Nach Art. 27 Bay­HIG sind Studierende zur Mitwirkung in den akademis­chen Gremien verpflichtet und leis­ten dort einen Beitrag zur Wil­lens­bil­dung der Hochschule.¹ Darüber hin­aus übernehmen Studierende in zahlre­ichen gesellschaftlichen Bere­ichen Ver­ant­wor­tung. Beispiel­sweise in sozialen, kul­turellen, ökol­o­gis­chen oder bil­dungs­be­zo­ge­nen Ini­tia­tiv­en und Vere­inen. Hochschulen tra­gen im Sinne der „Third Mis­sion“ nicht nur Ver­ant­wor­tung für Forschung und Lehre, son­dern auch für gesellschaftlichen Trans­fer und regionale Vernetzung.²,³ Stu­den­tis­ches Ehre­namt kann hier­bei einen wichti­gen Beitrag zur stärk­eren Verbindung der Uni­ver­sitäten mit der Stadt­ge­sellschaft und der Region leis­ten und zeugt von sozialer Teil­habe. Beson­ders vor den aktuellen Her­aus­forderun­gen in der Entwick­lung des Sozial­staats und des demografis­chen Wan­dels erscheint ehre­namtliche Arbeit als Unverzicht­bar um soziale Hil­f­sange­bote best­möglich aufrechtzuer­hal­ten. Gle­ichzeit­ig ist ehre­namtlich­es Engage­ment häu­fig mit erhe­blichem zeitlichem Aufwand ver­bun­den. Viele Studierende ste­hen dabei vor der Her­aus­forderung, Studi­um, Erwerb­sar­beit und Ehre­namt miteinan­der vere­in­baren zu müssen. Ehre­namtliche Tätigkeit wird dadurch oft­mals zu einem fak­tis­chen Priv­i­leg für Studierende mit größeren zeitlichen und finanziellen Freiräu­men. Wis­senschaftliche Unter­suchun­gen zeigen zudem, dass gesellschaftlich­es Engage­ment sozial selek­tiv geprägt ist und ins­beson­dere ressourcenstärkere Grup­pen häu­figer ehre­namtlich aktiv sind.⁴,⁵ Eine struk­turelle Anerken­nung stu­den­tis­chen Ehre­namts kann dazu beitra­gen, Zugänge zu Engage­ment zu erle­ichtern und bre­it­ere Teil­habe zu ermöglichen. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert das Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st in Zusam­me­nar­beit mit den Hochschulen dazu auf:  1. ein bay­ern­weites Konzept zur Verbindung von Ehre­namt und uni­ver­sitär­er Lehre zu entwer­fen (im Sinne des „Ser­vice Learn­ing“ Konzepts), um neue ehre­namtliche Pro­jek­te aus den Hochschulen in die Gesellschaft zu brin­gen  2. die Ein­rich­tung eines lan­desweit­en Förder­pro­gramms für Pro­jek­te zur Stärkung stu­den­tis­chen Ehre­namts, demokratis­ch­er Teil­habe und gesellschaftlich­er Ver­net­zung an bay­erischen Hochschulen zu prüfen  3. die Möglichkeit zur Ein­rich­tung eines monatlich auszahlen­den Stipendi­ums zu prüfen, um Studierende mit beson­ders schw­eren wirtschaftlichen und per­sön­lichen Beein­träch­ti­gun­gen im Stu­di­en­all­t­ag eine demokratis­che Teil­habe in der hochschulis­chen Selb­stver­wal­tung zu ermöglichen  4. an allen bay­erischen Hochschulen niedrigschwellige Möglichkeit­en zur Anerken­nung stu­den­tis­chen Ehre­namts (z.B. in Form von Leistungspunkten/ECTS) zu schaf­fen und hier­bei ins­beson­dere Engage­ment in der akademis­chen Selb­stver­wal­tung angemessen zu berück­sichti­gen. 5. Ein­heitliche Regelun­gen für Ehre­namtsvergü­tun­gen in der akademis­chen Selb­stver­wal­tung in Zusam­me­nar­beit mit den Studieren­den zu schaf­fen und stu­den­tis­che Ini­tia­tiv­en und Vertre­tun­gen hin­re­ichend zu finanzieren, ohne dass für einzelne Hochschulen eine Ver­schlechterung entste­hen darf. 6. Die Entzer­rung des Studi­ums durch Ver­längerung von Fris­ten, z.B. durch Urlaub­sse­mes­ter, zu ermöglichen. Vor allem hochschulpoli­tis­che Ämter wie die Stu­den­tis­chen Vertreter im Sen­at sollen ein generelles Anrecht auf Urlaub­sse­mes­ter bekom­men. Begrün­dung:  Die Anerken­nung stu­den­tis­chen Ehre­namts ist an zahlre­ichen Hochschulen im deutschsprachi­gen Raum bere­its gelebte Prax­is. So existieren etwa an der Uni­ver­sität Pas­sau mit „All You Can Do“ sowie an der Uni­ver­sität Freiburg Ser­vice-Learn­ing- Mod­elle, in denen gesellschaftlich­es Engage­ment cur­ric­u­lar einge­bun­den und mit ECTS- Punk­ten anerkan­nt wird.6,7 Auch im öster­re­ichis­chen Hochschul­raum wer­den Ehre­namt und gesellschaftlich­es Engage­ment zunehmend als Bestandteil uni­ver­sitär­er Bil­dung ver­standen.8 Stu­di­en zeigen darüber hin­aus, dass ehre­namtlich­es Engage­ment zen­trale Kom­pe­ten­zen wie Tea­mar­beit, Kom­mu­nika­tion, Pro­jek­tor­gan­i­sa­tion, Ver­ant­wor­tungsüber­nahme und selb­st­ständi­ges Arbeit­en fördert.9 Diese Kom­pe­ten­zen stellen nicht nur einen Mehrw­ert für die per­sön­liche Entwick­lung der Studieren­den dar, son­dern stärken zugle­ich die Uni­ver­sität als demokratis­chen und gesellschaftlichen Ort. Hochschulen ver­ste­hen sich nicht nur als Ort wis­senschaftlich­er, son­dern auch gesellschaftlich­er Bil­dung. Genau deshalb braucht es geeignete und flächen­deck­ende Lösun­gen die Hür­den für stu­den­tis­ches Ehre­namt absenken und dadurch die soziale Durch­läs­sigkeit und Gemein­schaft im Freis­taat stärken.  Quel­len­verze­ich­nis:  1BAYHIG: Art. 27 Mitwirkung der Studieren­den, Studieren­den­vertre­tung — Bürg­erser­vice: o. D., [online] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-27.  2Lehre mit Pur­pose: in: JKU — Johannes Kepler Uni­ver­sität Linz, o. D., [online] https://www.jku.at/lift‑c/lehren/lehre-mit-purpose.  3Tag des Stu­den­tis­chen Ehre­namtes 2023 | VDSI: in: VDSI, o. D., [online] https://www.vdsi.org/tag-des-studentischen-ehrenamtes.  4Beck­mann, Fabi­an/An­­na-Lena Schö­nauer: Soziale Ungle­ich­heit in der Frei­willi­ge­nar­beit, in: Gesellschaft, Wirtschaft, Poli­tik, Bd. 69, Nr. 3–2020, 01.10.2020, [online] doi:10.3224/gwp.v69i3.09, S. 335–346.  5Klein­er, Tuuli-Mar­­ja: On Good Deeds and the Repro­duc­tion of Social Inequal­i­ty: An Empir­i­cal Study on Social Class and Vol­un­teer­ing in Ger­many, in: Soci­ol­o­gy, Bd. 59, Nr. 5, 28.06.2025, [online] doi:10.1177/00380385251343282, S. 943–961.  6Ler­nen durch Engage­ment – Zen­trum für Schlüs­selqual­i­fika­tio­nen: o. D., [online] hrps://uni-freiburg.de/zfs/service-learning/faecheruebergreifend/.  7Was ist all you can do? — Uni­ver­sität Pas­sau: o. D., [online] hrps://www.uni– passau.de/studium/campus-und-kultur/all-you-can-do-aycd/was-ist-all-you-can-do.  8Offn­er, Elke Jauk: Ehre­namt als Teil des Studi­ums, in: Die Presse, o. D., [online] https://www.diepresse.com/6196814/ehrenamt-als-teil-des-studiums.  9Jäkel, Hannah/Paula Zach­er: „Das ist ein ure­igen­er men­schlich­er Wun­sch“: stu­den­tis­ches Engage­ment aus Sicht von Lehren­den und gemein­nützi­gen Organ­i­sa­tio­nen, in: Frei­williges Engage­ment von Studieren­den, 28.12.2018, [online] doi:10.1007/978–3– 658–24771–3_7, S. 113–129.

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Landesweite KI-Grundausstattung für Studierende in Bayern

Aus­gangslage:91,6 % der Studieren­den nutzen KI-Werkzeuge im Studi­um, 81,5 % greifen dabei auf die kosten­lose Chat­G­PT-Var­i­ante zurück [1]. Die Stan­­dard-Bezahlstufen kosten pro Dienst 21 bis 23 € im Monat, die Spitzen­stufen mit höheren Nutzungslim­its rund 100 bis 230 €[2]; nur 13 % der KI-Nutzen­­den in Deutsch­land zahlen über­haupt für KI [3]. Für die Nutzung der aktuell­sten KI-Mod­­elle ist eine bezahlungspflichtige Lizenz notwendig. Damit hängt es aktuell von der indi­vidu­ellen finanziellen Sit­u­a­tion der Studieren­den ab, ob jemand mit den mod­ern­sten LLMs in seinem Studi­um arbeit­en kann. Der Zugang zu KI ist damit eine Frage der Chan­cen­gle­ich­heit. Der Wis­senschaft­srat hat am 06.07.2026 emp­fohlen, den Hochschulen eine „ver­lässliche Grund­ver­sorgung mit Inferen­zka­paz­itäten” zu sich­ern, als beispiel­gebend nen­nt er die NRW-Lan­desstrate­gie und die Ange­bote der GWDG [4]. In Bay­ern fehlt ein solch­es über­greifend­es Ange­bot: Das Län­der­in­ven­tar des Wis­senschaft­srats (Stand 01.04.2026) führt für Bay­ern Leitlin­ien, Förder­pro­gramme und zwei Ver­wal­tung­spro­jek­te auf, aber keinen lan­desweit­en KI-Zugang für Studierende [4]. Bay­ern­KI (bis zu 55 Mio. € aus der High­tech Agen­da) ist reine Forschungsin­fra­struk­tur ohne Chat-Dienst und ohne all­ge­meinen Zugang für Studierende; die eigene FAQ ver­weist für Chat­bots an die GWDG nach Göt­tin­gen [5][6]. Für das geplante KI-Basis­­mod­­ell (Blue Swan) beschafft der Freis­taat weit­ere 1.024 Hochleis­­tungs-GPUs, die ab Herb­st 2026 exk­lu­siv den Entwick­lung­steams vor­be­hal­ten sind [7]. Einzelne Hochschulen (u. a. FAU, HM, THWS) finanzieren Zugänge aus eige­nen Mit­teln, an anderen gibt es kein hochschul­weites Ange­bot [8][9]. Nor­­drhein-West­­­falen dage­gen stellt seit März 2025 über KI:connect.nrw allen rund 607.000 Studieren­den der 36 staatlichen Hochschulen kosten­losen, anonymisierten KI-Zugang bere­it, seit April 2026 wird dies um lan­des­ge­hostete offene Mod­elle ergänzt [10][11]. Als größte Grup­pierung an den Hochschulen sollen die Studieren­den in die rel­e­van­ten Entschei­dung­sprozesse mit ein­be­zo­gen wer­den. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert, allen Studieren­den der staatlichen bay­erischen­Hochschulen eine kosten­freie, frei­willig nutzbare KI-Grund­ver­­sorgung als lan­desweit ein­heitlichen Dienst bere­itzustellen, unab­hängig davon, an welch­er Hochschule jemand studiert. Diese Grund­ver­sorgung umfasst min­destens: Forderun­gen: 1. KI-Chatas­­sis­­tent auf Stand der Tech­nik: leis­tungs­fähige gen­er­a­tive Sprach­mod­elle aktueller Gen­er­a­tion mit Datei-Upload in ein­er bar­ri­ere­frei nutzbaren Ober­fläche. Die Architek­tur tren­nt Mod­elle, Client und hochschul­spez­i­fis­che Anbindung. Client und hochschul­spez­i­fis­che Kom­po­nen­ten wer­den quellof­fen entwick­elt und in einem öffentlichen Repos­i­to­ry bere­it­gestellt, sodass Hochschulen sie nach­nutzen und Studierende Architek­tur und Funk­tion­sweise nachvol­lziehen und zur Weit­er­en­twick­lung beitra­gen kön­nen. 2. Inter­net­zu­gang und Lit­er­atur­recherche: Zugriff auf aktuelle Webin­halte mit Quel­lenangaben sowie Unter­stützung wis­senschaftlich­er Lit­er­atur­recherche (Anbindung offen­er wis­senschaftlich­er Daten­banken bzw. Bib­lio­thek­sres­sourcen). 3. Lern­werkzeuge: Gener­ierung von inter­ak­tiv­en Übungs­fra­gen, Quizzen und Karteikarten aus eige­nen Lern­ma­te­ri­alien, inklu­sive Import und Export (z. B. Anki), sowie Anbindung an die Lern­plat­tfor­men der Hochschulen (z. B. Moo­dle). Wer­den gener­ierte Inhalte kur­sweit oder öffentlich geteilt, ist eine Freiga­be durch Lehrende, von ihnen benan­nte Per­so­n­en oder im Rah­men eines Peer-Review For­mats vorzuse­hen (Human-in-the-Loop zur Qual­itätssicherung). 4. Agen­tis­ches Cod­ing: KI-Pro­­gram­mier­w­erkzeuge, die mehrschrit­tige Auf­gaben eigen­ständig bear­beit­en. Der Dienst stellt hier­für kontin­gen­tierte API-Schlüs­sel für eine Ope­­nAI- oder Anthrop­ic-kom­­pat­i­ble Schnittstelle bere­it, über die sich die gehosteten Mod­elle in etablierten (Open-Source-)Coding-Agenten als End­punkt ein­tra­gen lassen; das Model­lange­bot umfasst dafür geeignete, werkzeugfähige offene bzw. Open Weight-Mod­­elle (derzeit z. B. Qwen3.6–27B, GLM‑5.2, DeepSeek-V4, Nemotron 3, Ultra, Mis­tral Large 3, Devs­tral 2). 5. Aktu­al­ität: selb­st betriebene offene bzw. Open-Weight-Mod­­elle wer­den min­destens vierteljährlich auf aktuelle Mod­ell­gen­er­a­tio­nen aktu­al­isiert, bei ange­bun­de­nen kom­merziellen Mod­ellen wer­den neue Mod­ell­gen­er­a­tio­nen zeit­nah über­nom­men, spätestens drei Monate nach Ver­füg­barkeit; einge­set­zte Mod­elle, Ver­sio­nen und Mod­ell­wech­sel wer­den trans­par­ent doku­men­tiert und rechtzeit­ig angekündigt, für laufende Lehrver­anstal­tun­gen und Prü­fun­gen bleiben abgelöste Mod­ell­stände über­gangsweise ver­füg­bar, soweit Lizenz, Sicher­heit und Betrieb dies zulassen. 6. Gestaffelte Nutzungskontin­gente: ein indi­vidu­elles Kontin­gent für kom­merzielle Mod­elle sowie ein bre­it­eres für aktuelle, in Bay­ern gehostete offene Mod­elle; auf Antrag erhöh­bare Kontin­gente für Pro­jek­te, Abschlus­sar­beit­en und Lehrver­anstal­tun­gen; jed­erzeit trans­par­ent ein­se­hbare Anzeige der eige­nen Kontin­gent­nutzung; nutzungs­gerechte Bemes­sung (etwa token- oder rechen­zeit­basiert statt nach bloßer Anfragezahl). Aggregierte Nutzungssta­tis­tiken wer­den den Studieren­den­vertre­tun­gen zugänglich gemacht; Bemes­sung und Anpas­sung der Kontin­gente erfol­gen unter Ein­beziehung der Studieren­den. In Prü­fun­gen, in denen KI-Nutzung zuge­lassen, voraus­ge­set­zt oder Gegen­stand der Leis­tung ist, erhal­ten alle Teil­nehmenden densel­ben Mod­ell­stand und Funk­tion­sum­fang mit einem vom per­sön­lichen Ver­brauch unab­hängi­gen Prü­fungskontin­gent, um die prü­fungsrechtliche Chan­cen­gle­ich­heit zu wahren. 7. Daten­schutz und dig­i­tale Sou­veränität: DSG­­VO-kon­­former Betrieb auf Infra­struk­tur in der EU bzw. im EWR (solange min­destens die daten­schutzrechtlichen Stan­dards der EU einge­hal­ten wer­den) oder auf hochschuleigen­er Infra­struk­tur; keine Nutzung stu­den­tis­ch­er Eingaben für das Train­ing extern­er bzw. kom­merzieller Mod­elle; keine Pflicht zu pri­vat­en Kon­ten bei Drit­tan­bi­etern; Anmel­dung über die Hochschulken­nung, ohne Über­mit­tlung iden­ti­fizieren­der Dat­en an externe Model­lan­bi­eter. Bei exter­nen Model­lan­bi­etern wer­den Zero ‑Data ‑Reten­­tion- Vere­in­barun­gen genutzt; die Daten­hal­tung erfol­gt vor­rangig auf hochschuleigen­er oder im Hochschul­ver­bund betrieben­er Infra­struk­tur, andern­fallsinner­halb der EU bzw. des EWR. Ein­sicht­nah­men in einzelne Chatver­läufe erfol­gt nur ohne Zuord­nung zu ein­er Per­son und nur, soweit dies für Betrieb, Fehler­analyse, Sicher­heit oder Miss­brauchsver­mei­dung erforder­lich ist. Die Nutzen­den wer­den bei der Nutzung des Dien­stes deut­lich darauf hingewiesen, keine per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en in Chats einzugeben. Eine Auswer­tung von Chats für Leis­tungs­be­w­er­tung, Prü­fungsentschei­dun­gen oder Täuschungserken­nung find­et nicht statt. Studierende kön­nen ihre Chats per geson­dert­er, jed­erzeit fol­gen­los wider­ru­flich­er Ein­willi­gung (Opt-in) für Learn­ing-Ana­­lyt­ic­sZwecke freigeben; die Auswer­tung erfol­gt auss­chließlich aggregiert und ohne Rück­führbarkeit aufEinzelper­so­n­en und fließt nicht in Leis­tungs­be­w­er­tung, Prü­fungsentschei­dun­gen oder Täuschungserken­nung ein. Studierende kön­nen darüber hin­aus per eigen­er, geson­dert­er, jed­erzeit wider­ru­flich­er Ein­willi­gung ihre Chats für das Train­ing und die Verbesserung der selb­st betriebe­nen Mod­elle und Werkzeuge des Dien­stes bere­it­stellen; die Dat­en wer­den hier­für vor­ab um per­so­n­en­beziehbare Angaben bere­inigt und ver­lassen die hochschuleigene bzw. im Hochschul­ver­bund betriebene Infra­struk­tur nicht; der Wider­ruf wirkt für kün­ftige Train­ingsläufe. Eine Nutzung für das Train­ing extern­er bzw. kom­merzieller Mod­elle bleibt option­al. 8. Zitier­fähiger Echtheit­snach­weis: Aus jedem über den Dienst geführten Chat muss ein kryp­tografisch ver­i­fizier­bar­er, manip­u­la­tion­snach­weisender Echtheit­sanker unter ein­er per­sis­ten­ten, insti­tu­tionell ver­wal­teten Ken­nung exportier­bar sein, der Gesprächsver­lauf, ver­wen­detes Mod­ell samt Ver­sion sowie, soweit tech­nisch ver­füg­bar, Gener­ierungspa­ra­me­ter (u. a. Tem­per­a­ture), genutzte Werkzeuge und abgerufene Quellen doku­men­tiert und so als Zita­tions­be­leg für KI-Out­­puts in wis­senschaftlichen Arbeit­en dient; die dauer­hafte Erre­ich­barkeit ist insti­tu­tionell, nicht anbi­eter­ab­hängig sicherzustellen. Der Export erfol­gt auss­chließlich auf Ver­an­las­sung der Studieren­den, wahlweise voll­ständig oder als Auszug mit gekennze­ich­neten Aus­las­sun­gen und mit frei wählbarem Zugriff­skreis (öffentlich bis nur benan­nte Prüfende); nicht exportierte Chats wer­denzu diesem Zweck nicht gespe­ichert. 9. Ver­ste­ti­gung: dauer­hafte zen­trale Finanzierung durch den Freis­taat, nicht zulas­ten von Lehrbud­gets oder aus Mit­teln der Studieren­den­vertre­tun­gen, sowie beglei­t­ende Ange­bote zum Auf­bau von KI-Kom­pe­tenz. Quellen:  [1] https://doi.org/10.48444/h_docs-pub-533 und https://h‑da.de/meldung-einzelansicht/bundesweite-studie-mehr-als-90-der– studieren­­den-nutzen-ki-basierte-tools-wiechat­g­pt-fuers-studi­um [2] https://openai.com/de-DE/chatgpt/pricing/, https://claude.com/pricing und https://gemini.google/de/subscriptions/ [3] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Zahlungsbereitschaft-fuer-KI-erhoeht[4] https://www.wissenschaftsrat.de/download/2026/3319–26.pdf (Grund­ver­sorgung mit Inferen­zka­paz­itäten S. 55 ff.; Empfehlun­gen S. 59 f.; Län­derüber­sicht S. 79 ff., Bay­ern S.

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Psychotherapeutische Weiterbildung sichern — Zukunftsperspektiven für Psychologiestudierende schaffen und die Versorgungskrise entschärfen

Der BayStu­Ra möge beschließen:Mit der Reform des Psy­chother­a­peutenge­set­zes 2019 wurde ein neuer appro­ba­tion­squal­i­fizieren­der Stu­di­en­weg geschaf­fen. Für die eigen­ständi­ge Tätigkeit als Fach­psy­chother­a­peutIn und ins­beson­dere für die ambu­lante Ver­sorgung geset­zlich ver­sichert­er Pati­entIn­nen ist weit­er­hin eine mehrjährige Weit­er­bil­dung erforder­lich. Deren struk­turelle Voraus­set­zun­gen sind bis heute nicht aus­re­ichend abgesichert. Bere­its jet­zt schließen jährlich in etwa 2500 Absolvierende den appro­ba­tion­squal­i­fizieren­den Mas­ter­stu­di­en­gang „M.Sc. Klin­is­che Psy­cholo­gie und Psy­chother­a­pie“ ab, während wenige dutzend Weit­er­bil­dungsplätze im gesamten Bun­des­ge­bi­et zur Ver­fü­gung ste­hen. Auch die Änderun­gen, welche im Zuge des zum 1. Jan­u­ar 2026 in Kraft getrete­nen „Geset­zes zur Befug­nis­er­weiterung und Ent­bürokratisierung in der Pflege“ erlassen wor­den sind, sind laut Fachver­bän­den nicht aus­re­ichend, um Weit­er­bil­dungsstellen finanziell zu ermöglichen. Fürviele Psy­cholo­gi­es­tudierende entste­ht dadurch fak­tisch ein Studi­um ohne real­is­tis­chen Beruf­sweg. Außer­dem sind ins­beson­dere junge Men­schen und Studierende über­durch­schnit­tlich häu­fig von psy­chis­chen Belas­tun­gen betrof­fen. Gle­ichzeit­ig beste­hen bere­its heute erhe­bliche Defizite in der psy­chother­a­peutis­chen Ver­sorgung: monate­lange Wartezeit­en auf Ther­a­pieplätze und zunehmend ungle­iche Zugangschan­cen prä­gen die Real­ität viel­er Betrof­fen­er. Schon 2018 betrug die Wartezeit für einen ambu­lanten Ther­a­pieplatz nahezufünf Monate. Ger­ade Studierende ver­fü­gen häu­fig nicht über die finanziellen Möglichkeit­en, lange Ver­sorgungslück­en pri­vat zu kom­pen­sieren. Psy­chis­che Gesund­heit darf keine Frage des Geld­beu­tels sein. Es gilt es zu beacht­en, dass Studierende zukün­ftige Arbeit­nehmerIn­nen und Arbeit­ge­berIn­nen sind und somit das Rück­grat unser­er Volk­swirtschaft bilden. Weit­er­hin sind psy­chis­che Erkrankun­gen der häu­fig­ste Grund, warum Arbeit­nehmerIn­nen nicht mehr am Erwerb­sleben teil­nehmen kön­nen. So zeigen Zahlen der Deutschen Renten­ver­sicherung, dass 2024 40,4 % aller Neuzugänge in der Erwerb­s­min­derungsrente auf­grund ein­er Indika­tion der Psy­cho­so­matik oder Psy­chother­a­pie erfol­gten. Wenn zukün­ftige Fachkräfte ihr Studi­um auf­grund fehlen­der Unter­stützung nicht zu Ende führen kön­nen oder sich psy­chis­che Erkrankun­gen bis ins Erwerb­sleben chronifizieren ergibt sich daraus ein erhe­blich­er Schaden an der Volk­swirtschaft. Beson­ders prob­lema­tisch ist dabei, dass es sich nicht um einen frei gestalt­baren Kar­ri­ereweg han­delt, son­dern um ein staatlich reformiertes und klar regle­men­tiertes Studi­um („Direk­t­studi­um Psy­chother­a­pie“). Studierende absolvieren ein langjähriges, appro­ba­tion­squal­i­fizieren­des Studi­um mit einem ein­deutig definierten Beruf­sziel, ohne dass anschließend aus­re­ichend Weit­er­bil­dungska­paz­itäten bere­it­ste­hen. Dadurch entste­ht erhe­bliche Pla­­nungs- und Zukun­ft­sun­sicher­heit für Psy­cholo­gi­es­tudierende und ange­hende Psy­chother­a­peutIn­nen. Ein staatlich geschaf­fen­er Aus­bil­dungsweg endet derzeit für viele Studierende fak­tisch ohne gesicherten Zugang zum Beruf. Dies unter­gräbt nicht nur die Ver­lässlichkeit akademis­ch­er Aus­bil­dung, son­dern gefährdet langfristig auch die psy­chother­a­peutis­che Ver­sorgung zukün­ftiger Gen­er­a­tio­nen. Die aktuelle Sit­u­a­tion erschw­ert damit nicht nur die indi­vidu­elle Beruf­s­pla­nung, son­dern gefährdet die Attrak­tiv­ität und Ver­lässlichkeit eines gesamten akademis­chen Beruf­swegs. Studierende investieren erhe­bliche Zeit und Ressourcen in ein hochspezial­isiertes Studi­um, begin­nend mit einem hochkom­pet­i­tiv­en Bach­e­lorab­schluss, gefol­gt von einemMas­ter­ab­schluss, welch­er noch viel restrik­ti­vere Zugangs­beschränkun­gen aufweist, und in aller Regel einen Abschluss mit exzel­len­ter Bach­e­lorge­samt­note voraus­set­zen. Der erwor­bene Beruf­szu­gang ist fak­tisch von ein­er Weit­er­bil­dung abhängig. Fehle­nentsprechende Stellen, dro­hen Wartezeit­en, unfrei­willige Umwege oder der Wech­sel in fach­fremde Tätigkeit­en. Die aktuelle Sit­u­a­tion trifft dabei ins­beson­dere die ersten Kohort­en des reformierten Stu­di­en­gangs. Sie tra­gen die Fol­gen ein­er unvoll­ständig umge­set­ztenReform, obwohl sie sich bewusst für den vom Geset­zge­ber vorge­se­henen Aus­bil­dungsweg entsch­ieden haben. Aus Sicht des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats ist es nicht akzept­abel, dass Studierende ein staatlich geschaf­fenes Studi­um absolvieren, ohne dassgle­ichzeit­ig ein real­is­tis­ch­er und plan­bar­er Zugang zumangestrebten Beruf gewährleis­tet wird.Die Krise der Weit­er­bil­dung und die Krise der psy­chother­a­peutis­chen Ver­sorgung sind dabei unmit­tel­bar miteinan­der ver­bun­den. Ohne aus­re­ichend Weit­er­bil­dungsstellen fehlen­langfristig die Fach­psy­chother­a­peutIn­nen, die die ambu­lante Ver­sorgung psy­chisch erkrank­ter Men­schen sich­ern sollen. Sta­tis­tis­che Infor­ma­tio­nen aus dem Arztreg­is­ter der Kassenärztlichen Bun­desvere­ini­gung aus 2025 zeigten, dass 29,8 % aller psy­chol­o­gis­chenPsy­chother­a­peutIn­nen über 60 Jahre alt sind. Weit­ere 22,3 % sind zwis­chen 50 und 59 Jahre alt.7 Bei aus­bleiben­der Anpas­sung steuern Bund und Län­der auf dem direk­ten Weg in die Ver­stärkung ein­er bere­its beste­hen­den Unter­ver­sorgung im psy­chother­a­peutis­chenBere­ich zu. Gle­ichzeit­ig trifft diese Unter­ver­sorgung ger­ade junge Men­schen, Studierende und Frauen beson­ders stark. 2024 wiesen 47 % aller Frauen zwis­chen 18 und 29 eine Depres­­sions- oder Angst­symp­to­matik auf. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) sieht daher sowohl den Bund als auch die Län­der in der Ver­ant­wor­tung, die struk­turellen Voraus­set­zun­gen psy­chother­a­peutis­ch­er Weit­er­bil­dung endlich verbindlich abzu­sich­ern.Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert daher auf Lan­desebene:

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AG Awareness und Gleichstellung

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat beschließt die Ein­rich­tung ein­er Arbeits­gruppe „Aware­ness und Gle­ich­stel­lung“. Ziel der Arbeits­gruppe ist es, beste­hende gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Her­aus­forderun­gen im Hochschulkon­text zu iden­ti­fizieren, Posi­tio­nen zu erar­beit­en sowie Maß­nah­men zur Förderung von Chan­cen­gerechtigkeit und Diver­sität zu entwick­eln. Dabei sollen ins­beson­dere struk­turelle Benachteili­gun­gen auf­grund von Geschlecht, sex­uelle Ori­en­tierung und sozialer Herkun­ft in den Blick genom­men wer­den.

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Unbeschränkte Anzahl von Prüfungsversuchen

Der fol­gende Antrag soll Let­ztver­suche aus­geschlossen Grund­la­gen­prü­fun­gen und Abschlus­sar­beit­en behan­deln. Der soge­nan­nte Let­ztver­such bei Prü­fun­gen stellt für viele Studierende eine erhe­bliche psy­chis­che Belas­tung während der gesamten Stu­dien­zeit dar. Die Sorge, durch das endgültige Nichtbeste­hen ein­er einzel­nen Mod­ul­prü­fun­gen den Anspruch auf die Fort­set­zung des Studi­ums und die Möglichkeit auf Ausübung eines angestrebten Berufs zu ver­lieren, erzeugt nicht nur enor­men Druck, son­dern fördert auch keine gesunde und nach­haltige Ler­numge­bung. Diese dauer­hafte Unsicher­heit und der damit ver­bun­dene Druck ste­hen ein­er gesun­den Lern- und Prü­fungskul­tur ent­ge­gen. Prü­fun­gen sollen den Kom­pe­ten­z­er­werb sicht­bar machen und Studierende in ihrer akademis­chen Entwick­lung begleit­en. Ger­ade in stress­in­ten­siv­en Prü­fungsphasen wirken Let­ztver­suche häu­fig kon­trapro­duk­tiv, weil nicht nur die tat­säch­liche fach­liche Kom­pe­tenz geprüft wird, son­dern zunehmend auch die Fähigkeit, mit mas­sivem psy­chis­chen, gesund­heitss­chädi­gen­den Stress umzuge­hen. Unter­schiedliche Stu­di­en­ver­läufe und indi­vidu­elle Leben­sre­al­itäten wie Krankheit, stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gun­gen [Quelle: Best3], Erwerb­stätigkeit, finanzielle Belas­tun­gen oder per­sön­liche Krisen kön­nen sich maßge­blich erschw­erend auf die Stu­di­en­leis­tung auswirken. Diese Fak­toren sollen durch Härte­fal­län­träge berück­sichtigt wer­den kön­nen. Ein Sys­tem, bei dem durch diesen Let­ztver­such endgültige Kon­se­quen­zen für den gesamten Bil­­dungs- und Beruf­sweg entste­hen, wird diesen unter­schiedlichen Lebenssi­t­u­a­tio­nen näm­lich nicht gerecht. Die Abschaf­fung des Let­ztver­suchs bedeutet nicht akademis­che Stan­dards abzuschaf­fen oder die Qual­ität der Lehre zu min­dern, son­dern ermöglicht lediglich eine Flex­i­bil­ität des indi­vidu­ellen Stu­di­en­ver­laufs inner­halb der begren­zten Max­i­mal­stu­dien­zeit. Darüber hin­aus unter­schei­den sich die Regelun­gen zu Let­ztver­suchen und zum endgülti­gen Nichtbeste­hen zwis­chen Hochschulen und Stu­di­engän­gen teil­weise erhe­blich. Diese Unter­schiede führen zu Ungle­ich­heit­en im bay­erischen Hochschul­sys­tem. Des Weit­eren möcht­en wir uns eben­falls für Wieder­hol­un­gen von bestande­nen Prü­fun­gen ein­set­zen um die Option der Noten­verbesserung anzu­bi­eten. Ein mod­ernes und gerecht­es Prü­fungssys­tem muss auf Fair­ness, Ver­hält­nis­mäßigkeit und Flex­i­bil­ität aus­gerichtet sowie auf die indi­vidu­ellen Leben­sum­stände der Studieren­den zugeschnit­ten sein. Endgültige Prü­fungsver­suche sollen abgeschafft und durch faire, studieren­den­fre­undliche Wieder­hol­ungsregelun­gen erset­zt wer­den. Prü­fun­gen müssen der Kom­pe­ten­zver­mit­tlung dienen und dür­fen nicht über­pro­por­tion­al exis­ten­zielle Fol­gen für Studierende haben.

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Moderne Mobilität – Was Studierende in Bayern jetzt brauchen

Egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, dem Motor­rad oder mit dem öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr (ÖPNV): Studieren ist immer mit Mobil­ität­san­forderun­gen ver­bun­den. Wie und ob Studierende in Bay­ern zu Hörsälen, Sem­i­nar­räu­men, Bib­lio­theken und Laboren gelan­gen, bes­timmt wie gut und gerne in Bay­ern studiert wird. Ein attrak­tiv­er Hochschul­stan­dort erfordert daher Mobil­ität­skonzepte, die der Leben­sre­al­ität der Studieren­den entsprechen: bezahlbar, krisen­fest, bar­ri­ere­frei und rund um die Uhr ver­lässlich. Um dies sicherzustellen, fordern wir die schnelle Umset­zung der fol­gen­den Maß­nah­men: Stu­di-Tick­ets im ÖPNV Der ÖPNV spielt für die stu­den­tis­che Mobil­ität eine zen­trale Rolle. Da Hochschul­stan­dorte oft über ganze Städte verteilt sind, stoßen Fußweg und Fahrrad schnell an ihre Gren­zen. Eine zuver­läs­sige ÖPNV-Anbindung ist daher essen­ziell, um effizient zwis­chen Wohnort und Hochschulstandort(en) zu pen­deln. Je nach Stan­dort nutzen bis zu drei von vier Studieren­den den Nahverkehr [Q1].  Ein zen­traler Eckpfeil­er für diese Mobil­ität ist das vom Freis­taat bezuschusste Bay­erische Ermäßi­gung­stick­et, das als vergün­stigtes Deutsch­landtick­et allen Studieren­den seit dem Win­terse­mes­ter 2023 zur Ver­fü­gung ste­ht. Auf diesem Erfolg möcht­en wir mit einem Opti­mierungspaket für das Ermäßi­gung­stick­et gemein­sam auf­bauen. 1. Dauer­hafte Sich­er­stel­lung des Bay­erischen Ermäßi­gung­stick­ets Wir fordern vom Freis­taat Bay­ern, das Ermäßi­gung­stick­et als inte­gralen Bestandteil stu­den­tis­ch­er Leben­squal­ität dauer­haft auch über das Jahr 2027 hin­aus abzu­sich­ern. Ziel muss sein, das Tick­et unab­hängig von kurzfristi­gen Haushalt­sentschei­dun­gen und bun­desweit­en Preis­dy­namiken beim Deutsch­landtick­et als langfristige ver­lässliche finanzielle Kon­stante im Leben der bay­erischen Studieren­den zu betra­cht­en. Ins­beson­dere soll sich der Freis­taat Bay­ern dafür ein­set­zen, dass für uns Studierende die Preise nicht steigen. Nur so leis­tet der Freis­taat auch in Zukun­ft einen entschei­den­den Beitrag zur finanziellen Ent­las­tung der Studieren­den zum The­ma Mobil­ität und stärkt nach­haltig die Attrak­tiv­ität des Hochschul­stan­dorts Bay­ern. 2. Preis­er­höhun­gen beim Ermäßi­gung­stick­et gemein­sam schul­tern Um die Attrak­tiv­ität und soziale Aus­ge­wogen­heit des Tick­ets langfristig zu erhal­ten, soll der staatliche Zuschuss vom bish­eri­gen fix­en Betrag von 20 Euro fes­ten Prozentsatz von 40 % des jew­eils gülti­gen Deutsch­­landtick­­et-Preis­es umgestellt wer­den. Die Dringlichkeit dieser Anpas­sung wird durch einen Blick auf die Koste­nen­twick­lung verdeut­licht: In weniger als drei Jahren seit Ein­führung hat sich das Tick­et um fast 50 % ver­teuert. Im sel­ben Zeitraum stieg der Min­dest­lohn lediglich um 16 % und der BAföG-Grund­be­­darf sog­ar nur um 5 %. Diese wach­sende Diskrepanz führt dazu, dass das Tick­et für Studierende trotz der Unter­stützung durch die Staat­sregierung zunehmend zur finanziellen Belas­tung wird. Um diese zunehmende Belas­tung nach­haltig aufz­u­fan­gen, ist eine prozen­tuale Dynamisierung des Zuschuss­es der kon­se­quente näch­ste Schritt. Wenn die staatliche Ent­las­tung mit kün­fti­gen Tar­if­sprün­gen mitwächst, bleibt das bay­erische Mod­ell dauer­haft attrak­tiv. So wird sichergestellt, dass all­ge­meine Preis­er­höhun­gen gemein­sam getra­gen und die bay­erischen Studieren­den nicht über­pro­por­tion­al belastet wer­den. 3. Sicherung lokaler Semes­ter­mod­elle Der Fortbe­stand lokaler Semes­tertick­­et-Mod­­elle an den einzel­nen Hochschul­stan­dorten ist zu garantieren. Diese bewährten Vere­in­barun­gen zwis­chen stu­den­tis­chen Vertre­tun­gen, Studieren­den­werken und Verkehrsver­bün­den dienen vielerorts als Grund­lage für ein bedarf­s­gerecht­es, sol­i­darisch finanziertes Grund­mo­bil­ität­sange­bot, auf welch­es das Ermäßi­gung­stick­et naht­los als Upgrade-Lösung aufge­bucht wer­den kann.  4. Tech­nis­che Weit­er­en­twick­lung vom Ermäßi­gung­stick­et Um das Ermäßi­gung­stick­et an die tech­nis­chen Stan­dards des Deutsch­landtick­ets anzu­gle­ichen, sind drei Weit­er­en­twick­lun­gen notwendig. Konkret fordern wir: 5. Großflächige ÖPNV-Aus­fälle ein­heitlichen adressieren Wir fordern krisen­feste Regelun­gen für großflächige Infra­struk­turstörun­gen während der Vor­le­sungs- und Prü­fungsphasen. Großwet­ter­ereignisse zeigen auf, dass der ÖPNV in Krisen­si­t­u­a­tio­nen unzu­ver­läs­sig oder kom­plett zum Erliegen kom­men kann [Q4] [Q5]. Studierende dür­fen dadurch keine akademis­chen Nachteile erlei­den. Konkret plädieren wir für: Cam­pus­mo­bil­ität Cam­pus­mo­bil­ität umfasst die Wegekette zum, vom und auf dem Cam­pus.  Dies umschließt aus­drück­lich den öffentlichen Per­so­n­en­verkehr, das Fahrrad, PKWs und auch den Weg zu Fuß. 28 % [Q2] der Studieren­den pen­deln dabei sog­ar 25 Kilo­me­ter oder mehr. Für sie wird nach­haltige Mobil­ität vor allem durch eine leis­tungs­fähige Kom­bi­na­tion aus öffentlichem Nahverkehr, Fahrrad­nutzung und entsprechen­den Schnittstellen zwis­chen allen Verkehrsmit­teln real­is­tisch. Ohne präzise aufeinan­der abges­timmte Verkehrsange­bote entste­hen unnötige Prob­leme für Studierende, die in Teilen leicht zu lösen wären. 1. Verbesserte Anbindung aller Hochschul­stan­dorte Eine verbesserte Anbindung aller Ler­norte – beson­ders an den Campi und mit diesen zusam­men­hän­gen­den Orten – wie z. B.  Unikliniken, Bib­lio­theken, Mensen – ist essen­ziell für die Studieren­den. Dafür braucht es abges­timmte Umsteigeket­ten und eine Anbindung, die sich an realen Stu­di­en­abläufen ori­en­tiert (Vor­lesungs­be­ginn, Prü­fungszeit­en, Arbeit­szeit­en) sowie Verbindun­gen zwis­chen weit verteil­ten Campi. Wir schla­gen min­destens jährliche Gespräche zwis­chen stu­den­tis­chen Vertreter*innen und Verkehrsan­bi­etern vor, um zu prüfen, ob es Bedarf an all­ge­meinen Lin­ien­an­pas­sun­gen, Hal­testel­len­ver­legun­gen und Anpas­sun­gen der Fahrplan­tak­tun­gen gibt.  Durch einen inten­siv­eren Aus­tausch kön­nen Verkehrsver­bünde die Rück­mel­dun­gen von stu­den­tis­chen Vertreter*innen ziel­gerichtet für Fahrplanän­derun­gen ein­holen, um ihr Ange­bot und damit die Attrak­tiv­ität des eige­nen ÖPNV-Ange­bots zu steigern. 2. Teil­habe und Mobil­ität zwis­chen Lehrver­anstal­tun­gen opti­mieren Wir fordern außer­dem Maß­nah­men, die real­is­tisch die Teil­nahme an Lehrver­anstal­tun­gen an ver­schiede­nen Stan­dorten ermöglichen. Wenn Lehrpläne stan­dortüber­greifende Teil­nahme erfordern, sollen Hochschulen auf hybride Teil­nah­meop­tio­nen acht­en, die Mach­barkeit und Zumut­barkeit der Stan­dortwech­sel im Hin­blick auf die Zeit­en zwis­chen den Vor­lesun­gen sowie den zeitlichen Gesamtbe­darf für die Wech­sel, beson­ders auch die zeitliche Mach­barkeit für Men­schen mit kör­per­lichen Beein­träch­ti­gun­gen sich­er­stellen und darauf acht­en, dass trotz Stan­dortwech­sel eine aus­re­ichende Zeit für die Mit­tagspause bleibt 3. Ver­lässliche ÖPNV-Mobil­ität bis in den späten Abend  Wir fordern eine ver­lässliche Erre­ich­barkeit der Hochschul­räum­lichkeit­en mit­tels ÖPNV bis in die späten Abend­stun­den. Ein Studi­um endet nicht um 18 Uhr: Ler­nen in der Bib­lio­thek, Gremien­ar­beit, Laborzeit­en und hochschulüber­greifende Lehrfor­mate set­zen ver­lässliche Rück­wege voraus. Oft­mals kann das bish­erige ÖPNV-Ange­bot hier abends nicht mithal­ten. Ins­beson­dere in den Prü­fungsphasen nutzen viele Studierende die Lern­möglichkeit­en auf dem Cam­pus bis tief in die Nacht. Deshalb fordern wir eine bedarf­s­gerechte Tak­tung und Erre­ich­barkeit auch außer­halb der reg­ulären Vor­lesungszeit­en. 4. Bar­ri­ere­frei­heit und Inklu­siv­ität als Min­dest­stan­dard Wir erwarten, dass Bar­ri­ere­frei­heit und Inklu­siv­ität als verbindlich­er Min­dest­stan­dard in der Cam­pus­pla­nung ver­ankert wer­den. Nur durch stufen­freie, ebene Routen, funk­tion­ierende Aufzüge und eine ver­lässliche Beschilderung wird die Fort­be­we­gung nicht zu einem weit­eren Hin­der­nis – ein essen­zieller Beitrag zur chan­cen­gle­ichen Bil­dung. Dabei dür­fen diese bar­ri­ere­freien Verbindun­gen gegenüber reg­ulären Wegen keinen sig­nifikan­ten zeitlichen Mehraufwand verur­sachen. 5. Verkehrssicher­heit Für einen sicheren Weg braucht es beleuchtete Hauptverbindun­gen, klare Weg­weisung zu und am Cam­pus, kon­flik­tarme Führung zwis­chen Fuß- und Rad­strö­men sowie kon­se­quente Win­ter­di­en­ste auf den rel­e­van­ten Hauptverbindun­gen zum Cam­pus, als auch auf diesem. Hochschulen, Städte und Gemein­den tra­gen eine beson­dere Ver­ant­wor­tung für Verkehrssicher­heit auf dem Weg zur Hochschule sowie auf dem Cam­pus.  6. Den PKW in die Cam­pusstrate­gie ein­beziehen Für eine kli­mafre­undliche Anreise müssen Park-and-Ride-Ange­bote aus­ge­baut wer­den, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erle­ichtern. An Stan­dorten mit unzure­ichen­der Anbindung ist mit­tel­fristig eine aus­re­ichende Zahl an Park­plätzen expliz­it für Studierende sicherzustellen, wobei Dauer­parken kon­se­quent unter­bun­den wer­den muss. Zur Reduk­tion des Indi­vid­u­alverkehrs fordern wir zudem die Förderung von

Moderne Mobilität – Was Studierende in Bayern jetzt brauchen Weiterlesen »

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