Mehr Selbstbestimmung, weniger Pflicht: Gegen ungerechtfertigte Anwesenheitspflichten an bayerischen Hochschulen
Mehr Selbstbestimmung, weniger Pflicht: Gegen ungerechtfertigte Anwesenheitspflichten an bayerischen Hochschulen
Mehr Selbstbestimmung, weniger Pflicht: Gegen ungerechtfertigte Anwesenheitspflichten an bayerischen Hochschulen
Egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, dem Motorrad oder mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Studieren ist immer mit Mobilitätsanforderungen verbunden. Wie und ob Studierende in Bayern zu Hörsälen, Seminarräumen, Bibliotheken und Laboren gelangen, bestimmt wie gut und gerne in Bayern studiert wird. Ein attraktiver Hochschulstandort erfordert daher Mobilitätskonzepte, die der Lebensrealität der Studierenden entsprechen: bezahlbar, krisenfest, barrierefrei und rund um die Uhr verlässlich. Um dies sicherzustellen, fordern wir die schnelle Umsetzung der folgenden Maßnahmen: Studi-Tickets im ÖPNV Der ÖPNV spielt für die studentische Mobilität eine zentrale Rolle. Da Hochschulstandorte oft über ganze Städte verteilt sind, stoßen Fußweg und Fahrrad schnell an ihre Grenzen. Eine zuverlässige ÖPNV-Anbindung ist daher essenziell, um effizient zwischen Wohnort und Hochschulstandort(en) zu pendeln. Je nach Standort nutzen bis zu drei von vier Studierenden den Nahverkehr [Q1]. Ein zentraler Eckpfeiler für diese Mobilität ist das vom Freistaat bezuschusste Bayerische Ermäßigungsticket, das als vergünstigtes Deutschlandticket allen Studierenden seit dem Wintersemester 2023 zur Verfügung steht. Auf diesem Erfolg möchten wir mit einem Optimierungspaket für das Ermäßigungsticket gemeinsam aufbauen. 1. Dauerhafte Sicherstellung des Bayerischen Ermäßigungstickets Wir fordern vom Freistaat Bayern, das Ermäßigungsticket als integralen Bestandteil studentischer Lebensqualität dauerhaft auch über das Jahr 2027 hinaus abzusichern. Ziel muss sein, das Ticket unabhängig von kurzfristigen Haushaltsentscheidungen und bundesweiten Preisdynamiken beim Deutschlandticket als langfristige verlässliche finanzielle Konstante im Leben der bayerischen Studierenden zu betrachten. Insbesondere soll sich der Freistaat Bayern dafür einsetzen, dass für uns Studierende die Preise nicht steigen. Nur so leistet der Freistaat auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Entlastung der Studierenden zum Thema Mobilität und stärkt nachhaltig die Attraktivität des Hochschulstandorts Bayern. 2. Preiserhöhungen beim Ermäßigungsticket gemeinsam schultern Um die Attraktivität und soziale Ausgewogenheit des Tickets langfristig zu erhalten, soll der staatliche Zuschuss vom bisherigen fixen Betrag von 20 Euro festen Prozentsatz von 40 % des jeweils gültigen Deutschlandticket-Preises umgestellt werden. Die Dringlichkeit dieser Anpassung wird durch einen Blick auf die Kostenentwicklung verdeutlicht: In weniger als drei Jahren seit Einführung hat sich das Ticket um fast 50 % verteuert. Im selben Zeitraum stieg der Mindestlohn lediglich um 16 % und der BAföG-Grundbedarf sogar nur um 5 %. Diese wachsende Diskrepanz führt dazu, dass das Ticket für Studierende trotz der Unterstützung durch die Staatsregierung zunehmend zur finanziellen Belastung wird. Um diese zunehmende Belastung nachhaltig aufzufangen, ist eine prozentuale Dynamisierung des Zuschusses der konsequente nächste Schritt. Wenn die staatliche Entlastung mit künftigen Tarifsprüngen mitwächst, bleibt das bayerische Modell dauerhaft attraktiv. So wird sichergestellt, dass allgemeine Preiserhöhungen gemeinsam getragen und die bayerischen Studierenden nicht überproportional belastet werden. 3. Sicherung lokaler Semestermodelle Der Fortbestand lokaler Semesterticket-Modelle an den einzelnen Hochschulstandorten ist zu garantieren. Diese bewährten Vereinbarungen zwischen studentischen Vertretungen, Studierendenwerken und Verkehrsverbünden dienen vielerorts als Grundlage für ein bedarfsgerechtes, solidarisch finanziertes Grundmobilitätsangebot, auf welches das Ermäßigungsticket nahtlos als Upgrade-Lösung aufgebucht werden kann. 4. Technische Weiterentwicklung vom Ermäßigungsticket Um das Ermäßigungsticket an die technischen Standards des Deutschlandtickets anzugleichen, sind drei Weiterentwicklungen notwendig. Konkret fordern wir: 5. Großflächige ÖPNV-Ausfälle einheitlichen adressieren Wir fordern krisenfeste Regelungen für großflächige Infrastrukturstörungen während der Vorlesungs- und Prüfungsphasen. Großwetterereignisse zeigen auf, dass der ÖPNV in Krisensituationen unzuverlässig oder komplett zum Erliegen kommen kann [Q4] [Q5]. Studierende dürfen dadurch keine akademischen Nachteile erleiden. Konkret plädieren wir für: Campusmobilität Campusmobilität umfasst die Wegekette zum, vom und auf dem Campus. Dies umschließt ausdrücklich den öffentlichen Personenverkehr, das Fahrrad, PKWs und auch den Weg zu Fuß. 28 % [Q2] der Studierenden pendeln dabei sogar 25 Kilometer oder mehr. Für sie wird nachhaltige Mobilität vor allem durch eine leistungsfähige Kombination aus öffentlichem Nahverkehr, Fahrradnutzung und entsprechenden Schnittstellen zwischen allen Verkehrsmitteln realistisch. Ohne präzise aufeinander abgestimmte Verkehrsangebote entstehen unnötige Probleme für Studierende, die in Teilen leicht zu lösen wären. 1. Verbesserte Anbindung aller Hochschulstandorte Eine verbesserte Anbindung aller Lernorte – besonders an den Campi und mit diesen zusammenhängenden Orten – wie z. B. Unikliniken, Bibliotheken, Mensen – ist essenziell für die Studierenden. Dafür braucht es abgestimmte Umsteigeketten und eine Anbindung, die sich an realen Studienabläufen orientiert (Vorlesungsbeginn, Prüfungszeiten, Arbeitszeiten) sowie Verbindungen zwischen weit verteilten Campi. Wir schlagen mindestens jährliche Gespräche zwischen studentischen Vertreter*innen und Verkehrsanbietern vor, um zu prüfen, ob es Bedarf an allgemeinen Linienanpassungen, Haltestellenverlegungen und Anpassungen der Fahrplantaktungen gibt. Durch einen intensiveren Austausch können Verkehrsverbünde die Rückmeldungen von studentischen Vertreter*innen zielgerichtet für Fahrplanänderungen einholen, um ihr Angebot und damit die Attraktivität des eigenen ÖPNV-Angebots zu steigern. 2. Teilhabe und Mobilität zwischen Lehrveranstaltungen optimieren Wir fordern außerdem Maßnahmen, die realistisch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an verschiedenen Standorten ermöglichen. Wenn Lehrpläne standortübergreifende Teilnahme erfordern, sollen Hochschulen auf hybride Teilnahmeoptionen achten, die Machbarkeit und Zumutbarkeit der Standortwechsel im Hinblick auf die Zeiten zwischen den Vorlesungen sowie den zeitlichen Gesamtbedarf für die Wechsel, besonders auch die zeitliche Machbarkeit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sicherstellen und darauf achten, dass trotz Standortwechsel eine ausreichende Zeit für die Mittagspause bleibt 3. Verlässliche ÖPNV-Mobilität bis in den späten Abend Wir fordern eine verlässliche Erreichbarkeit der Hochschulräumlichkeiten mittels ÖPNV bis in die späten Abendstunden. Ein Studium endet nicht um 18 Uhr: Lernen in der Bibliothek, Gremienarbeit, Laborzeiten und hochschulübergreifende Lehrformate setzen verlässliche Rückwege voraus. Oftmals kann das bisherige ÖPNV-Angebot hier abends nicht mithalten. Insbesondere in den Prüfungsphasen nutzen viele Studierende die Lernmöglichkeiten auf dem Campus bis tief in die Nacht. Deshalb fordern wir eine bedarfsgerechte Taktung und Erreichbarkeit auch außerhalb der regulären Vorlesungszeiten. 4. Barrierefreiheit und Inklusivität als Mindeststandard Wir erwarten, dass Barrierefreiheit und Inklusivität als verbindlicher Mindeststandard in der Campusplanung verankert werden. Nur durch stufenfreie, ebene Routen, funktionierende Aufzüge und eine verlässliche Beschilderung wird die Fortbewegung nicht zu einem weiteren Hindernis – ein essenzieller Beitrag zur chancengleichen Bildung. Dabei dürfen diese barrierefreien Verbindungen gegenüber regulären Wegen keinen signifikanten zeitlichen Mehraufwand verursachen. 5. Verkehrssicherheit Für einen sicheren Weg braucht es beleuchtete Hauptverbindungen, klare Wegweisung zu und am Campus, konfliktarme Führung zwischen Fuß- und Radströmen sowie konsequente Winterdienste auf den relevanten Hauptverbindungen zum Campus, als auch auf diesem. Hochschulen, Städte und Gemeinden tragen eine besondere Verantwortung für Verkehrssicherheit auf dem Weg zur Hochschule sowie auf dem Campus. 6. Den PKW in die Campusstrategie einbeziehen Für eine klimafreundliche Anreise müssen Park-and-Ride-Angebote ausgebaut werden, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern. An Standorten mit unzureichender Anbindung ist mittelfristig eine ausreichende Zahl an Parkplätzen explizit für Studierende sicherzustellen, wobei Dauerparken konsequent unterbunden werden muss. Zur Reduktion des Individualverkehrs fordern wir zudem die Förderung von
Moderne Mobilität – Was Studierende in Bayern jetzt brauchen Weiterlesen »
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) tritt dem Bündnis für Prävention Bayern bei
Beitritt Masterplan Prävention Bayern Weiterlesen »
Diskriminierung, (sexualisierte) Belästigung und Machtmissbrauch sind auch anbayerischen Hochschulen Realität. Eine europaweite Erhebung der EU-Grundrechteagenturkommt zu dem Ergebnis, dass jede dritte Frau in Europa seit ihrem 15. Lebensjahrkörperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt hat.1 Auch im Hochschulkontext sindÜbergriffe dokumentiert: Laut einer Studie geben 54,7% der befragten Studentinnen an,im Verlauf ihres Studiums sexualisierte Belästigung erfahren zu haben.2 22,8% derStudentinnen geben an während ihres Studiums Stalking erlebt zu haben3 In einerErhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aus dem Jahr 2012 gabüber die Hälfte der befragten homosexuellen, bisexuellen und Trans*Personen an,Gewalt erfahren zu haben, weil sie als LGBTQ-Personen wahrgenommen wurden.4Diese Zahlen machen deutlich, dass es sich nicht um vereinzelte Vorfälle handelt,sondern um ein strukturelles Problem, das institutionelle Antworten erfordert.Gleichzeitig fehlt es jedoch an klaren Zuständigkeiten, transparenten Verfahren undniedrigschwelligen Anlaufstellen. Ohne verbindliche Strukturen bleibt der Umgang mitBelästigung und Diskriminierung häufig vom Engagement Einzelner abhängig. Betroffenewissen nicht, an wen sie sich wenden können, oder erleben Verfahren als intransparentund entmutigend. Hochschulen tragen jedoch eine institutionelle Verantwortung für dieSicherheit und Würde aller Mitglieder ihrer Gemeinschaft. Deshalb ist es notwendig,an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Bayern verbindliche,hochschulweite Awareness-Strukturen zu schaffen und Art. 25 BayHIG zu konkretisieren und zu ergänzen. Erstellen von Awareness Konzepten Jede Hochschule entwickelt und implementiert ein umfassendes Awareness-Konzept, wobei darauf zu achten ist, dass dieses klare Definitionen vonBelästigung, Diskriminierung und übergriffigem Verhalten enthält, transparenteBeschwerde- und Interventionswege festlegt und Schutzmaßnahmen für Betroffenevorsieht. Entsprechende Richtlinien oder Konzepte sollen möglichst konkretausformuliert sein.5 Konzepte müssen öffentlich zugänglich, barrierearm gestaltet undauf der Website der jeweiligen Hochschule leicht auffindbar sein. Es darf nicht inUntermenüs verborgen sein, sondern muss klar sichtbar positioniert werden. Es soll die einzelnen Verfahrensschritte, Zuständigkeiten, Schutzmaßnahmen und möglichenKonsequenzen transparent darstellen. Betroffene haben bei Übergriffen durch Lehrendeoft Angst, dass Beschwerden erfolglos bleiben oder dass sie durch eine BeschwerdeNachteile für den beruflichen Werdegang fürchten müssen.6 Daher ist in Konzeptenimmer darauf zu achten den Studierenden die Angst vor Beschwerden zu nehmen undBetroffenen das Gefühl zu vermitteln ernst genommen zu werden. Anlaufstellen für Studierende An jeder Hochschule sind klar benannte und leicht auffindbare Ansprechpersonen fürFälle von Belästigung, Diskriminierung oder Grenzverletzungen einzurichten (vgl. Art.25 BayHIG). Diese Stellen benötigen eine umfassende Schulung, um als qualifizierteInstanz fungieren zu können.7 Neben hauptamtlichen Stellen wie Gleichstellungs- oderAntidiskriminierungsstellen sollen ausdrücklich auch studentischeErstansprechpersonen als niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit etabliert werden.Hierfür sind studentische Hilfskraftstellen zu schaffen, die entsprechend geschultwerden und als erste Anlaufstelle, niemals jedoch als Ersatz fungieren. Studierende wenden sich häufig eher anPeers als an formelle Stellen; diese Struktur kann dazu beitragen, Hemmschwellenabzubauen und Betroffene frühzeitig zu unterstützen. Frauen- oderGleichstellungsbeauftragte sind dabei nicht alleinige Ansprechpartnerinnen, sondernTeil eines breiteren, institutionell verankerten Netzwerks. Awareness ist einegesamtinstitutionelle Aufgabe und darf nicht auf einzelne Ämter reduziert werden. DieArbeit der entsprechenden Stellen und deren Fachkonzepte sind Bestandteil von regelmäßigen Supervisionen unter Einbeziehung der Vorgesetzten aller Hochschulangehörigen.Sensibilisierung und InformationsmaßnahmenLaut einer Umfrage an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel kennen 84,4% derBefragten keine Beratungsstellen oder Beauftragte an ihrer Universität.8 Um auf dieThematik aufmerksam zu machen, die Hochschulgemeinde zu sensibilisieren und aufbestehende Konzepte und Anlaufstellen aufmerksam zu machen, sollen Plakate undInformationsbroschüren sichtbar platziert werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nurder besseren Information der Studierenden, sondern auch der Sensibilisierung. Sostellen sie nicht nur eine ermutigende Botschaft an Betroffene dar, dass ihreAnliegen ernst genommen werden und sie sich an jemanden wenden können, sondern sendenauch ein entmutigendes Signal an potenzielle Täterinnen.9 Zudem sind zu Beginn jedes Studiums die zuständigen Stellen im Rahmen von Einführungsveranstaltungen oder Ähnlichem persönlich vorzustellen. Ziel ist es, Hemmschwellen abzubauen, Ansprechpartnerinnen sichtbar zu machen und deutlich zu kommunizieren, dassBetroffene ernst genommen werden und ihre Erfahrungen nicht relativiert oder in Fragegestellt werden. Awareness darf nicht erst dann sichtbar werden, wenn ein Vorfallgeschieht, sondern muss von Anfang an als selbstverständlicher Bestandteil derHochschulkultur verankert sein. Awareness Teams bei Hochschulveranstaltungen Auf allen Hochschulfesten und vergleichbaren hochschulnahen Großveranstaltungen sindverpflichtend Awareness-Teams einzurichten. Diese Teams müssen klar erkennbar sein, beispielsweise durch deutlich sichtbare Kennzeichnungen, und über eine fundierteSchulung in Deeskalation, betroffenenorientierter Gesprächsführung und rechtlichenGrundlagen verfü-gen. Sie handeln nach einem festgelegten Leitfaden und arbeiten engmit Veranstaltungslei-tung und gegebenenfalls Sicherheitsdiensten zusammen. DieVerantwortung für Einrichtung, Ausbildung und Koordination dieser Teams liegt bei derjeweiligen Hochschule. Die Organisation darf nicht allein auf ehrenamtlichesEngagement von Studierenden abgewälzt werden.Angebot von Awareness- und SensibilisierungskursenDarüber hinaus sollen an allen Hochschulen regelmäßig kostenlose Awareness- undSensibilisierungskurse angeboten werden. Diese richten sich an Studierende ebenso wiean Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende. Insbesondere Lehrenden wird nahegelegt, anentsprechenden Fortbildungen teilzunehmen, um für Machtasymmetrien,diskriminierungssensible Kommunikation und den angemessenen Umgang mit Offenlegungenvon Betroffenen sensibilisiert zu sein. Prävention ist ein zentraler Bestandteilwirksamer Awareness-Arbeit. Code of Conduct Schließlich verabschiedet jede Hochschule einen verbindlichen Code of Conduct für diegesamte Hochschulgemeinschaft. Dieser formuliert klare Erwartungen an respektvollesVerhalten und positioniert sich eindeutig gegen Sexismus, Rassismus, Ableismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und jede andere Form von Diskriminierung. Der Code gilt fürLehrveranstaltungen, Prüfungen, digitale Räume sowie hochschulische Veranstaltungenund wird aktiv kommuniziert.Evaluation bestehender KonzepteEin weiterer wichtiger Schritt zum besseren Umgang mit der Thematik ist es wichtiganzuerkennen, dass es auch an der eigenen Hochschule Vorfälle geben kann undhöchstwahrscheinlich bereits gibt. Zudem ist es essenziell mögliche Lücken in bereitsbestehenden Konzepten zu erkennen und zu verbessern. Dazu ist eine Evaluation anHochschulen eine geeignete Maßnahme. Dabei soll insbesondere die Bekanntheit vonKonzepten und Anlaufstellen abgefragt und evaluiert werden. Eine entsprechendeBefragung an der RWTH Aachen zeigt, dass ein offenes Kommentarfeld, bei welchemStudierende von ihren eigenen Erfahrungen berichten können, empfehlenswert ist. ImErgebnis unterstützt eine solche Evaluation bei der Sensibilisierung und zeigt dieBereitschaft einer Hochschule auf gegen Belästigungen und Diskriminierung vorzugehenund hierbei Betroffene zu unterstützen.10 Hochschulen sind Orte des Lernens,Arbeitens und Zusammenlebens. Sie müssen Räume sein, in denen sich alle Menschensicher fühlen können. Verbindliche Awareness-Strukturen sind keine freiwilligeZusatzleistung, sondern Ausdruck institutioneller Verantwortung. Nur durch klareZuständigkeiten, transparente Verfahren und niedrigschwellige Angebote kanngewährleistet werden, dass Betroffene ernst genommen werden und strukturelleVeränderungen tatsächlich greifen. 1 Vgl. Annual Report 2014, FRA, European Union Agency for Fundamental Rights, S.7.2 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear ofcrime, S.19.3 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear ofcrime, S.20.4 Vgl. Annual Report 2012, FRA, European Union Agency for Fundamental Rights, S. 28;siehe auch Feltes/List/Schnei-der/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear ofcrime, S.11; .2. Beraicht der ADS an den Deutschen Bundestag, BT-Drs. 17/14400, S.149f.; Klein/Rebitzer, Vielfalt und Diskriminierungserfahrungen: Ergebnisse einerBefragung
Awareness-Strukturen an bayerischen Hochschulen schaffen Weiterlesen »
Einführung Die bayerischen Hochschulen sind in hohem Maße auf funktionierende digitale Infrastrukturen fürLehre, Studium, Verwaltung und studentische Selbstverwaltung angewiesen. Digitale Werkzeuge sindinzwischen ein zentraler Bestandteil des Hochschulalltags und beeinflussen maßgeblich dielangfristige Handlungsfähigkeit der Hochschulen.Gleichzeitig zeigt die aktuelle politische, wirtschaftliche und rechtliche Lage, dass eine starkeAbhängigkeit von einzelnen proprietären Softwareanbietern, insbesondereaußereuropäischen Konzernen, erhebliche Risiken birgt. Dazu zählen unter anderemdatenschutzrechtliche Unsicherheiten 8, mangelnde Transparenz, eingeschränkte Anpassbarkeit,Kostensteigerungen bei gleichzeitigem Vendor-Lock-in sowie eine eingeschränkte digitaleSouveränität der öffentlichen Hand.Viele Hochschulen in Bayern setzen derzeit zentral auf außereuropäische Closed-Source Dienste wieMicrosoft Teams / Microsoft Office 365 / Microsoft Exchange oder Zoom zur Kollaboration. DieseDienste sind proprietär, nicht vollständig transparent und unterliegen auch rechtlichenRahmenbedingungen außerhalb der Europäischen Union. Trotz vertraglicher Zusicherungen bestehenweiterhin erhebliche Zweifel an der vollständigen DSGVO-Konformität sowie an der langfristigenVerlässlichkeit dieser Angebote. 1Demgegenüber bieten selbst gehostete Open-Source-Lösungen die Möglichkeit,die Kontrolle über Daten, Infrastruktur und Weiterentwicklung zu behalten,Datenschutz und IT-Sicherheit nachvollziehbar und überprüfbar umzusetzen,Vendor-Lock-in zu vermeiden und langfristig Kosten zu stabilisieren,digitale Kompetenzen innerhalb der Hochschulen nachhaltig aufzubauen.Bereits heute existieren leistungsfähige Open-Source-Alternativen für Kollaboration, Kommunikation,Dokumentenbearbeitung und Lernmanagement, die erfolgreich an Hochschulen im In- und Ausland eingesetzt werden.Von vielen Initiativen, Hochschulen, Verbünden und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wurde dieRelevanz von Open-source und kooperativer Softwarelösungen im Hochschulbetrieb mit Forderungen2/3/4 unterstrichen und einige Hochschulprojekte 5/6 wurden bereits umgesetzt. DieHochschulrektorenkonferenz sieht in ihrem Positionspapier zur Digitalen Hochschule „auch bei derinstitutionellen digitalen Souveränität […] Handlungsbedarf. Hier geht es vor allem um eigene ggf. inKooperation weiterzuentwickelnde IT-Dienstleistungen – inklusive Entwicklung eigener sowieErweiterung bestehender Open-Source-Lösungen -, die Vermeidung von irreversiblen Abhängigkeitenbei der Beauftragung von externen Dienstleistern sowie die Einflussnahme der Hochschulen auf dievon ihnen verwendete Software“7. Aus der Perspektive des bayerischen Landesstudierendenrats sind folgende Punkte besondersrelevant: Empfehlung einer „Open-Source-First“ Strategie für die Hochschulen: Der BayStuRa empfiehlt den bayerischen Hochschulen eine „Open-Source-First“-Strategie: BeiNeuanschaffungen, Ausschreibungen oder Vertragsverlängerungen sollte gleichwertiger Open-Source-Software grundsätzlich der Vorzug gegeben werden, oder solche zumindest gleichwertig angebotenwerden, insbesondere für Kommunikation, Kollaboration und Dokumentenverarbeitung. Kritische Abhängigkeiten reduzieren: Hochschulen sollen angesichts der aktuellen rechtlichen und politischen Lage die Abhängigkeit vonproprietären Softwaredienstleistern, dabei vor allem von außereuropäischen Anbietern kritisch undzukunftsweisend überprüfen und schrittweise reduzieren.Datenschutz und digitale Souveränität priorisieren:Bei der Auswahl digitaler Werkzeuge sollen neben dem Funktionsumfang der Software auchDatenschutz, Transparenz, Interoperabilität und digitale Souveränität zentrale Entscheidungskriteriensein. Unterstützung und Ressourcen fordern: Der BayStuRa fordert das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf, Hochschulenfinanziell und organisatorisch beim Aufbau, Betrieb und der Weiterentwicklung Open-SourcebasierterIT-Infrastrukturen zu unterstützen. Vernetzung der bayerischen Hochschulen und öffentlichen Infrastruktur: Die bayerischen Hochschulen sollen bei der Auswahl und dem Betrieb von Open-Source-IT-Lösungenuntereinander und mit öffentlichen Rechenzentren kooperieren und dabei verstärkt aufhochschulübergreifend einsetzbare Software-Lösungen und Hosting-Lösungen setzen. Denn eingemeinsamer Betrieb kann durch Skaleneffekten die Senkung des personellen und finanziellenAufwandes ermöglichen. Diese Synergien sichern die notwendige Interoperabilität sowieperspektivisch auch einen einfachen Datenaustausch zwischen Hochschulen.Einbindung der Studierenden:Studierende und ihre Vertretungen sollen bei der Auswahl und Weiterentwicklung von ITAnwendungenfrühzeitig und verbindlich eingebunden werden. Schlussbemerkung Digitale Infrastruktur ist öffentliche Infrastruktur. Ihre Gestaltung muss sich an den Werten vonOffenheit, Transparenz, Datenschutz und Nachhaltigkeit orientieren. Open-Source-Software bietethierfür eine zukunftsfähige Grundlage, die den Bedürfnissen von Studierenden und Hochschulengleichermaßen gerecht wird. Eine konsequente Open-Source-First-Strategie schützt dabei nicht nurvor kostspieligen Abhängigkeiten, sondern fördert durch landesweite Vernetzung auch die Effizienzder Verwaltung. Digitale Souveränität ist somit die Voraussetzung für eine unabhängige undzukunftsorientierte bayerische Hochschullandschaft. Quellen Q1: https://borncity.com/win/2022/11/27/german-data-protection-conference-2022-saysmicrosoft-365-still-not-gdpr-compliant/Q2: https://www.opensourcelms.de/Q3: https://www.tu.berlin/personalrat/nachrichtendetails/open-source-software-wieso-weshalbwarum#sdfootnote1symQ4: https://www.heise.de/news/Kampf-um-digitale-Souveraenitaet-Experten-fordern-Gratis-OpenDesk-fuer-Unis-11176449.htmlQ5: https://hochschulcloud.nrw/Q6: https://hochschuledigital-niedersachsen.de/project/open-source-development-network‑2/Q7: https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/digitale-hochschule-herausforderungen-undkooperationsmoeglichkeitenQ8: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-zugriffsmoeglichkeiten-von-us-amerikanischersicherheitsbehoerden‑1/
Digitale Souveränität stärken – Open-Source-IT an bayerischen Hochschulen fördern Weiterlesen »
Im Zuge der laufenden strategischen Überlegungen zur Weiterentwicklung der bayerischen Hochschullandschaft und der geplanten Profil- und Konzentrationsstrategie (PuK) spricht dieser Beschluss die grundlegenden Anforderungen aus Sicht der Studierenden in Bayern an. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Hochschulentwicklung zu sichern, die wissenschaftliche Qualität, soziale Gerechtigkeit und die Vielfalt des Hochschulsystems gewährleistet. Sicherung von Vielfalt und Schutz kleiner Fächer Regionale Ausgewogenheit und Sicherung gleichwertiger Studienmöglichkeiten Qualität von Lehre und Studierbarkeit Kooperation statt Zentralisierung Beteiligung und Transparenz Abschließende Position Eine Weiterentwicklung der bayerischen Hochschullandschaft kann nur dann gelingen, wenn sie qualitativ, sozial verträglich, transparent und langfristig tragfähig gestaltet wird. Profilbildung darf nicht mit Kürzungspolitik gleichgesetzt werden. Vielmehr muss sie Teil einer strategischen Weiterentwicklung sein, die sich an wissenschaftlicher Qualität, gesellschaftlichem Bedarf und studentischer Perspektive orientiert. Ziel muss stets eine starke, vielfältige, sozial gerechte und international sichtbare Hochschullandschaft sein, die allen Studierenden unabhängig von Herkunft, Standort und Fachrichtung faire Voraussetzungen bietet. Denn eine Hochschulentwicklung, die wissenschaftliche Vielfalt, demokratische Beteiligung, soziale Gerechtigkeit und langfristige Stabilität sichert, ist Voraussetzung für ein leistungsfähiges, freies und zukunftsfähiges Bildungssystem. Als Studierende freuen wir uns auf einen verantwortungsvoll, dialogorientiert und im Sinne einer zukunftsfähigen Bildungspolitik gestalteten Prozess!
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Lehre entstehen zahlreiche Daten über Lernaktivitäten von Studierenden, beispielsweise aus Quizfragen, Online-Übungen oder der Nutzung digitaler Lernmaterialien. Die systematische Auswertung dieser Daten wird als Learning Analytics (LA) bezeichnet und bietet ein großes Potenzial, um das Lernen individuell zu fördern, Studierende gezielt beim Lernprozess zu unterstützen sowie die Qualität der Lehre insgesamt nachhaltig zu verbessern [1][2]. LA ermöglicht es Studierenden, ihren Lernfortschritt eigenständig nachzuvollziehen, Wissenslücken frühzeitig zu erkennen und passende nächste Lernschritte abzuleiten. Lehrende profitieren parallel dazu von anonymisierten Rückmeldungen über häufig auftretende Schwierigkeiten im Kurs, wodurch sie ihre Didaktik gezielt optimieren können [1][3]. Der BayStuRa unterstützt nachdrücklich den Einsatz von LA an bayerischen Hochschulen und formuliert im folgenden Leitlinien, wie LA sinnvoll und positiv eingesetzt werden kann. Wichtig sind hierbei Freiwilligkeit (Opt-in), Transparenz in der Datenerhebung und ‑verwendung, Fairness im Umgang mit Daten sowie strikte Datenschutzkonformität. Individuelle Analysen sind ausschließlich für die jeweiligen Studierenden bestimmt, beeinflussen niemals Prüfungen oder Noten und dienen einzig dem Ziel, Lernprozesse individuell zu verbessern. Auf diese Weise wird LA nicht nur akzeptiert, sondern als sinnvolle Ergänzung zur Verbesserung der Lehre geschätzt [1][2][3]. LA bietet reale Chancen, ohne die Autonomie der Studierenden zu unterlaufen. Zum einen macht es Lernprozesse sichtbar: Wer nachvollziehen kann, was wann bearbeitet wurde, wo Verständnisprobleme auftreten und welcher Inhalt als Nächstes sinnvoll ist, lernt gezielter und selbstbestimmter. Zum anderen ermöglicht LA wirksame, aber zurückhaltende Frühwarnungen, wenn etwa das Engagement erkennbar abreißt – gestaltet als Einladung zur Beratung. Drittens steigern aggregierte, nicht personenbezogene Rückmeldungen an Lehrende die didaktische Qualität, weil sie schnell anzeigen, an welchen Aufgaben oder Konzepten viele scheitern. Der empirische Forschungsstand weist – bei heterogener Evidenz – insgesamt auf kleine bis mittlere Leistungsgewinne hin, sofern Interventionen klar an Lernziele gekoppelt und pädagogisch begleitet werden [4][5]. Damit LA sinnvoll greift, braucht es geeignete Kontexte und Materialien. Besonders tragfähig ist LA in Formaten, in denen digitale, inhaltlich aussagekräftige Artefakte entstehen: Programmieraufgaben mit Online-Abgabe, Quiz und kurze Zwischenchecks in Flipped-Classroom-Settings, Videos mit eingebetteten Fragen oder Seminare mit Leseaufgaben und Leitfragen. Dort sind deskriptive (Was geschah?), diagnostische (Wo häufen sich Fehler?), vorsichtig prädiktive (Wo zeichnen sich Probleme ab?) und präskriptive Auswertungen (Was ist jetzt ein passender Lernschritt?) möglich. Vorausgesetzt sind sauber formulierte Lernziele, fachlich valide Aufgaben und Interaktionen, die mehr zeigen als nur Abruf und Klickzahlen. Dabei werden mehr Daten erhoben – aber zielgerichtet, zweckgebunden und in klarer Datenminimierung, nicht flächig und „auf Vorrat“ [2][6][7]. Akzeptanz entsteht hier durch ordentliche Information statt Black-Box-Gefühl. Studierende müssen vorab verständlich erfahren, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden, wie die Auswertung funktioniert, wer welche Sichten erhält, wie lange gespeichert wird und welche Rechte bestehen (Auskunft, Berichtigung, Widerruf). Internationale Leitfäden – etwa der Jisc-Kodex und die SURF-Roadmap – setzen hierfür Standards: Transparenz, partizipative Governance, dokumentierte Verhältnismäßigkeit und strikt formative Nutzung [1][2][3]. Ebenso klar sind die Grenzen. LA darf keinen Einfluss auf Prüfungen, Zulassungen oder sonstige Leistungsfeststellungen haben; vollautomatisierte Einzelentscheidungen mit erheblicher Wirkung sind auszuschließen. Somit ist notwendig, LA über informierte Einwilligungen, klare Satzungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen zu implementieren; generalklauselartige Erlaubnisse reichen für die Tiefe typischer Analysen nicht aus. Dozierendenfeedback ist legitim, wenn es ausschließlich aggregiert, ab belastbaren Mindestkohorten und ohne Individualprofile erfolgt. Vergleichsrankings („Top 50 %“) und soziale Wettbewerbsanzeigen sind problematisch, weil sie Fehldeutungen und Druck erzeugen; zielführend sind Darstellungen, die den individuellen Lernfortschritt und nächste Schritte betonen. Internationale Debatten – etwa die norwegische Analyse der Dilemmata Daten, Lernen, Governance und Kompetenz – unterstreichen die Notwendigkeit vertrauensbildender Schutzmechanismen sowie Qualifizierung aller Beteiligten. Erwartungsstudien zeigen zudem europaweit ähnliche studentische Prioritäten: hohe Ansprüche an Ethik und Privatsphäre bei zugleich klaren Serviceerwartungen an nützliches, verständliches Feedback [2][5][8][9]. Forderungen Der BayStuRa befürwortet LA als freiwilliges, begleitendes Unterstützungssystem – und formuliert dafür Leitlinien: Freiwilligkeit und Selbstbestimmung. Teilnahme ausschließlich per Opt-in, jederzeit widerrufbar und folgenlos; LA unterstützt Lernentscheidungen, ersetzt sie jedoch nicht. Keine Prüfungsrelevanz: Weder Teilnahme noch Ergebnisse aus LA dürfen auf Noten, Zulassungen oder andere Leistungsentscheidungen durchschlagen. Kein Automatismus:Hinweise aus LA sind Anstoß für menschliche Beratung, nicht für vollautomatisierte Eingriffe [1][2]. Ordentliche Information der Studierenden. Vor Aktivierung informiert die Hochschule verständlich über Zweck und Nutzen, Datentypen und ‑quellen, Auswertungslogik, Empfängerrechte, Speicherfristen, Ansprechstellen sowie Rechte (Auskunft, Berichtigung, Widerruf). Unmissverständlich ist klarzustellen: Lehrende sehen keine personenbezogenen Lernverläufe; Rückmeldungen in Lehrteams erfolgen ausschließlich aggregiert [1][2][3]. Wo LA sinnvoll ist – und welche Auswertungen tragfähig sind. Hochschulen priorisieren bei der Einführung von LA Kurse mit bestehenden geeigneten digitalen Artefakten (z. B. Programmierpraktika, Kurse mit Online-Quiz, Flipped-Classroom-Formate, VHB-Angebote), auch wenn Pilotprojekte in anderen Bereichen unterstützt werden sollen. Zulässig sind Auswertungen, die sich an den Lernzielen orientieren; Modelle, die den Kurserfolg vorraussagen, müssen auf transparent interpretierbarer und verständlicher Datenbasis arbeiten und für den entsprechenden Kurs spezifisch zuverlässige Ergebnisse liefern. Lehrende bekommen hierbei Kursfeedback, können aber keine individuellen Ergebnisse einsehen oder sehen, wer teilnimmt, sondern nur als aggregierte Rückmeldungen ab bestimmten Kohortengrößen. [6][7]. Materialqualität und gezielte Datenerhebung. Lehrmaterial wird so aufbereitet, dass Lernziele erkennbar sind und Aufgaben fachlich valide auf diese Ziele verweisen. Interaktionen werden dort erhoben, wo sie didaktisch Sinn stiften. Hierfür braucht es mehr Daten – aber nur in dem Umfang, der für Feedback, Unterstützung und Kursverbesserung notwendig ist. Datenminimierung, Zweckbindung, Löschkonzepte und technische Zugriffsbeschränkungen sind verbindlich [2]. Rechts- und Governance-Rahmen. Jede Hochschule verankert LA in einer Satzung mit klaren Zwecken, Datenkategorien, Rollen, Schwellen, Speicherfristen, Interventionswegen sowie Beschwerde- und Widerspruchsverfahren; vor Inbetriebnahme erfolgt eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Entsprechend hohe Schwellen gelten bei einer kursübergreifenden Implementierung. Bayern unterstützt durch bayernweite Musterregelungen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden [2][10][11]. Niedrigschwellige Integration und Qualifizierung. LA wird zeitnah in Pilotprojekten eingesetzt, wo sowieso digitale Artefakte entstehen (u. a. VHB-Kurse), und hochschulweit über einen datenschutzgeprüften LMS-Baustein bereitgestellt, damit zusätzlicher Aufwand für Lehrende minimal bleibt. Studierende und Lehrende erhalten von den Hochschulen kurze, praxisnahe Schulungen zur Interpretation und zu Grenzen von LA sowie Hilfe bei der Implementierung; studentische Gremien wirken in Governance und Evaluation verbindlich mit [1][2][3][8][9]. Quellen [1] Jisc, Code of Practice for Learning Analytics. https://www.jisc.ac.uk/guides/code-of-practice-for-learning-analytics [2] SURF, Learning Analytics in 5 Steps – A Guide to the GDPR. https://www.surf.nl/files/2020–06/learning-analytics-in-5-steps.pdf [3] Tsai, Y.-S. et al., The SHEILA Framework: Informing Institutional Strategies and Policy Processes of Learning Analytics, Journal of Learning Analytics (2018). https://learning-analytics.info/index.php/JLA/article/view/6096 [4] A meta-analysis on the effect of learning analytics interventions on students’ academic performance, Journal of Research on Technology in Education
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1 Ausgangslage: Studieren mit Beeinträchtigung 1.1 Generelles Wie die bundesweite best3-Studie des Deutschen Studentenwerks (2023, Datenstand 2021) zeigt, geben 16 % der Studierenden an, eine studienerschwerende Beeinträchtigung erleben – im Vergleich zu 11 % im Jahr 2016, bzw. 8 % in 2011. Von diesen Betroffenen studieren 65 % mit psychischen Erkrankungen, 13 % mit chronischen Erkrankungen, und 31 % sind mehrfach beeinträchtigt. [1] Laut best3, ist der größte Anstieg in der Gruppe der Studierenden mit einer psychischen Erkrankung ersichtlich: “Eine Zunahme um rund 20 Prozentpunkte von 45 % im Jahr 2011 auf 65 % im Jahr 2021. […] Bei knapp 17 % der Studierenden besteht die studienerschwerende Beeinträchtigung von Geburt an, bei etwa 63 % trat sie vor Studienbeginn auf.” [1] Demnach erhalten 37 % dieser Studierenden ihre Diagnose erst im Verlauf des Studiums, was den Zugang zu Unterstützung erschwert und sie strukturell benachteiligt. Gleichzeitig nehmen nur 29 % der Betroffenen überhaupt einen Nachteilsausgleich in Anspruch, obwohl drei Viertel derjenigen, die ihn nutzen, ihn als hilfreich bewerten [1]. Das weist auf tiefgreifende strukturelle Hindernisse und auf eine verunsichernde Antragskultur hin. 1.2 Abbrüche Die fehlende strukturelle Unterstützung für Studierende mit Beeinträchtigungen zeigt sich besonders deutlich in den erhöhten Abbruch- und Unterbrechungsquoten. Laut best3-Studie hat etwa jede*r fünfte Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung das Studium mindestens einmal unterbrochen – im Vergleich zu nur 9 % unter den nicht beeinträchtigten Studierenden. Auch der Wechsel des Studienfachs (36,5 % vs. 23,6 %) und der Hochschule (27,3 % vs. 19,2 %) kommt unter beeinträchtigten Studierenden deutlich häufiger vor. Zudem beginnen sie seltener ein Masterstudium und sind – selbst bei vergleichbaren Studienleistungen – mehr als doppelt so häufig mit einem möglichen Studienabbruch konfrontiert (13,0 % vs. 4,7 %). Diese Zahlen lassen sich nicht durch individuelle Leistungsfähigkeit oder mangelnde Motivation erklären, sondern sind Ausdruck systemischer Versäumnisse: mangelnde Inklusionsmittel, fehlende Unterstützung in Verwaltungsprozessen, unflexible Lehrformate und das weitgehende Fehlen diskriminierungssensibler Strukturen. Der Nachteilsausgleich, eigentlich als Unterstützungsmechanismus konzipiert, greift hier häufig zu spät, zu formalisiert oder gar nicht – insbesondere dann, wenn die Hürden zur Antragstellung zu hoch oder die Entscheidungsstrukturen nicht nachvollziehbar sind. Eine studienerschwerende Beeinträchtigung sollte nicht der Grund für einen Studienabbruch sein. Der Verlust von Potenzialen, Perspektiven und Qualifikationen ist nicht nur individuell tragisch, sondern gesellschaftlich unverantwortlich – gerade im Kontext inklusiver Bildungsversprechen und des Fachkräftemangels. Ein wirksam implementierter Nachteilsausgleich ist dabei kein rein technisches Verfahren, sondern ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Studienabbrüchen, zur Förderung von Studienverläufen und zur Wahrung des Rechts auf Bildung für alle. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, braucht es mehr als nur rechtliche Rahmenbedingungen: Es braucht verlässliche Unterstützungssysteme, niedrigschwellige Antragstellung, qualifizierte Beratung und verbindliche Sensibilisierung der entscheidenden Stellen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Entscheidung für ein Studium nicht durch strukturelle Barrieren, sondern durch inhaltliche Interessen getragen wird – und dass niemand das Studium abbrechen muss, weil die Hochschule ihrer Fürsorge- und Schutzpflicht nicht gerecht wird. 1.3 Unterstützungsbedarf Die Unterstützungsbedarfe von Studierenden mit studienerschwerender Beeinträchtigung sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Dennoch zeigt die best3-Studie, dass rund 27 % dieser Studierenden spezifische Anforderungen an die bauliche und technische Ausstattung ihrer Hochschule oder konkrete Unterstützungsleistungen formulieren. Besonders häufig genannt werden der Bedarf an Ruhe- und Rückzugsräumen(14 %) sowie Unterstützung bei E‑Learning-Angeboten (11 %). Darüber hinaus wünschen sich viele Studierende Hilfe im Studienalltag, etwa im Umgang mit Verwaltungsprozessen oder bei der Orientierung im Hochschulsystem. Gerade im Kontext des Nachteilsausgleichs ist das Fehlen solcher Unterstützungsangebote gravierend. Ein erheblicher Anteil der Studierenden ohne gewährten Nachteilsausgleich gibt an, nicht gewusst zu haben, dass ein Antrag gestellt werden kann (40%). Etwa 33% der Studierenden, die eigentlich berechtigt wären einen Nachteilsausgleich zu beantragen, geben an, keinen Nachteilsausgleich beantragt zu haben, dass sie nicht wissen, an wen sie sich zur Unterstützung wenden können. 57% geben an, nicht sicher zu sein, ob sie anspruchsberechtigt sind oder ob der Antrag überhaupt Chancen hätte– ein strukturelles Problem, das mit Informationslücken, intransparenten Zuständigkeiten und fehlender Begleitung zusammenhängt. Der Nachteilsausgleich muss daher nicht nur rechtlich gewährt, sondern praktisch zugänglich gemacht werden – durch barrierefreie Informationen, niederschwellige Beratungsangebote und gezielte Unterstützungsmaßnahmen. 1.4 Diskriminierungserfahrungen Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung machen deutlich häufiger Diskriminierungserfahrungen im Hochschulkontext als Studierende ohne solche Beeinträchtigungen. Laut best3-Studie berichten 73 % der befragten Studierenden mit Beeinträchtigungen von mindestens einer Diskriminierungserfahrung – im Vergleich zu 58 % ihrer nicht beeinträchtigten Kommiliton*innen. Diese Differenz zieht sich auch durch spezifische Situationen: So geben 26 % der Studierenden mit Beeinträchtigungen an, dass ihnen Leistungen nicht zugetraut oder erbrachte Leistungen herabgewürdigt wurden. Bei Studierenden ohne Beeinträchtigungen liegt dieser Wert deutlich niedriger – bei nur 15–17 %. Besonders betroffen sind dabei Studierende mit Mehrfachbeeinträchtigungen. Sie erleben nicht nur die stärksten Studienerschwernisse, sondern auch die höchsten Diskriminierungsraten: 27 % berichten von expliziten Benachteiligungen aufgrund ihrer physischen oder psychischen Erkrankung. Knapp 26 % geben an, ausgegrenzt oder übergangen worden zu sein, 28 % berichten von herabwürdigender oder stereotypisierender Behandlung, 22,5 % wurden im Hochschulkontext sogar ausgelacht. Diese Zahlen belegen, dass studienerschwerende Beeinträchtigungen in vielen Fällen nicht nur funktionale Einschränkungen darstellen, sondern auch mit sozialen Ausschlüssen, entwürdigender Kommunikation und struktureller Abwertung einhergehen. Diskriminierung ist hier kein Nebeneffekt – sie ist integraler Bestandteil der Studienrealität vieler Betroffener. Gerade im Verfahren des Nachteilsausgleichs gewinnt dieser Befund an Bedeutung: Wer über Nachteilsausgleiche entscheidet, beeinflusst maßgeblich die Teilhabechancen einzelner Studierender. Wenn jedoch – wie die Zahlen zeigen – ein relevanter Teil der Betroffenen strukturell benachteiligt und entmutigt wird, dann ist es nicht ausreichend, Nachteilsausgleiche formal korrekt zu verwalten. Vielmehr braucht es eine reflexive, diskriminierungssensible Haltung bei allen Entscheidungsträger*innen – insbesondere in Prüfungsämtern, Ausschüssen und Lehrstühlen. Die Angst vor Diskriminierungserfahrungen im Antragsverfahren darf kein Grund bleiben, dass Studierende nicht die Hilfe fordern, die ihnen rechtlich zusteht. Sensibilisierung muss deshalb zu einem verbindlichen Bestandteil hochschulischer Praxis werden. Wer über Anträge auf Nachteilsausgleich urteilt, muss mit den Mechanismen von Stigmatisierung, ableistischer Normativität und nicht sichtbaren Beeinträchtigungen vertraut sein. Ohne dieses Bewusstsein besteht die Gefahr, dass auch gut gemeinte Entscheidungen paternalistisch, uninformiert oder – im schlimmsten Fall – reproduktiv diskriminierend getroffen werden. Hinzu kommt: Die strukturelle Diskriminierung von Studierenden mit Beeinträchtigung ist auch intersektional verschränkt. So liegt der Anteil von Studentinnen mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen mit 19 % deutlich über jenem von Studenten (12 %). Studentinnen geben zudem häufiger psychische Erkrankungen an (67 % vs. 62 %). Und besonders betroffen sind Studierende mit der Geschlechtsangabe divers oder andere, von denen mehr als die Hälfte (55 %) angibt, mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung zu studieren. Diese Zahlen machen deutlich, dass Nachteilsausgleich nicht losgelöst von Geschlecht, sozialer Positionierung oder psychischer Gesundheit gedacht werden kann. Besonders psychische Erkrankungen sind oft stigmatisiert, was oft zu einer negativen Entscheidung in Nachteilsausgleichen oder anderen Maßnahmen führen kann, welche eigentlich zur Unterstützung
Die finanzielle Lage von Hochschulen ist ein zentraler Faktor für die Ausbildung der Wissenschaftler*innen von morgen. Aktuelle Nachrichten aus Berlin über Haushaltskürzungen und der damit verbundenen Gefährdung der Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Berlins[1], sowie insbesondere dem drohenden Abbau tausender Studienplätze[2] und Personaleinsparungen[3] sind daher alarmierend. Studierende fürchten aufgrund dieser Entwicklungen, dass ihre Studiengänge aufgrund von Sparmaßnahmen kurzfristig gestrichen werden könnten.[4] Auch in Bayern ist die finanzielle Lage der Hochschulen höchst angespannt. Trotz Sonderprogrammen wie der Hightech Agenda stagnieren die Grundhaushalte der Universitäten in der Breite real, da steigende Kosten die Zuwächse aufzehren. Selbst ohne formale Kürzungsbeschlüsse führen globale Minderausgaben und Haushaltssperren zu faktischen Einsparungen an den Hochschulen. All diese Entwicklungen nähren die Befürchtung, dass auch in Bayern Studiengänge infolge von Sparzwängen gestrichen oder ausgedünnt werden könnten. Kürzungen stehen wachsende Anforderungen in Lehre, Forschung und Infrastruktur gegenüber. Drohende Sparpläne werfen grundlegende Fragen nach der langfristigen Sicherung von Qualität und Leistungsfähigkeit des Hochschulwesens auf. Schon seit Jahren wächst die Grundfinanzierung der Hochschulen in Bayern langsamer als Kosten und Bedarfe. Für 2025 etwa ist lediglich ein Aufwuchs von 0,6 % gegenüber 2024 vorgesehen[5] — nach Abzug der Inflation ein reales Minus. Zwar verweist die Staatsregierung auf insgesamt 36 % höhere Hochschulausgaben seit 2018, jedoch floss ein Großteil dieses Anstiegs in neue Einrichtungen (wie die Technische Universität Nürnberg und die Medizin in Augsburg); für die bestehenden Hochschulen blieb davon kaum mehr als ein Inflationsausgleich übrig[6]. Der Bayerische Landesstudierendenrat spricht sich entschieden gegen Kürzungen im Bildungs- und Forschungsbereich aus und steht hinter allen betroffenen Hochschulen. Bildung ist die Grundlage einer zukunftsfähigen Gesellschaft und darf nicht unter kurzfristigen Sparzwängen leiden. Denn Kürzungen im Bereich Bildung und Forschung bergen die Gefahr, die Zukunftsperspektiven des Hochschulwesens zu schwächen. Besonders betroffen wären dabei die Studierenden, die Lehrenden sowie die wissenschaftliche Innovationskraft. Klar ist: insbesondere Kürzungen von Stellen wären keinesfalls hinnehmbar. Sie gefährden unmittelbar die Studienbedingungen, verschlechtern die Betreuungsrelation und schwächen somit die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaftsstandorten insgesamt. Mögliche Folgen von Haushaltskürzungen sind unter anderem: Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert daher: Bei Bildung und Forschung darf nicht gespart werden. [1] https://www.fu-berlin.de/sites/haushaltskuerzungen-berliner-senat/_inhaltsele-mente/intro/index.html [2] https://www.t‑online.de/region/berlin/id_100592878/berlin-sparkurs-bedroht-25000-studi-enplaetze-an-hochschulen.html [3] https://www.forschung-und-lehre.de/politik/keine-neueinstellungen-und-weniger-studien-plaetze-6912 [4] https://taz.de/Kuerzungen-an-Hochschulen/!6095990/ und https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/07/berlin-senat-kuerzungen-hochschulen-uni-versitaeten-protest.html [5] https://www.forum-hochschulraete.de/download/file/fid/576#:~:text=der%20Universit%C3%A4t%20Bayern%20,Globale%20Minderausgaben%202025%20164%20Mio [6] https://www.jmwiarda.de/2024/11/25/knappe-kasse#:~:text=Klingt%20erstmal%20gut,f%C3%BCr%20die%20bestehenden%20Hochschulen%20%C3%BCbrig
Keine Kürzungen bei Bildung und Forschung Weiterlesen »
Der Bayerische Landesstudierendenrat spricht sich ausdrücklich für die Unterstützung Studierender und anderer Mitglieder der Harvard University und anderen US-Amerikanischen Universitäten, welche unter politischer Repression leiden, an bayerischen Hochschulen, aus und fordert dabei auch die bayerische Regierung zur Unterstützung auf. Ein lebendiger, internationaler Austausch ist ein zentraler Bestandteil moderner Hochschulbildung und trägt wesentlich zur fachlichen wie persönlichen Weiterentwicklung aller Studierenden bei. An den bayerischen Hochschulen ist uns die Förderung interkultureller Kompetenz, globaler Perspektiven und internationaler Netzwerke ein wichtiges Anliegen. Der Kontakt zu Studierenden aus unterschiedlichen Ländern und akademischen Kulturen stärkt die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in einer zunehmend vernetzten Welt und erweitert den Horizont für Forschung und Lehre gleichermaßen. internationaler Austausch ist ein zentraler Bestandteil moderner Hochschulbildung und trägt wesentlich zur fachlichen wie persönlichen Weiterentwicklung aller Studierenden bei. An den bayerischen Hochschulen ist uns die Förderung interkultureller Kompetenz, globaler Perspektiven und internationaler Netzwerke ein wichtiges Anliegen. Der Kontakt zu Studierenden aus unterschiedlichen Ländern und akademischen Kulturen stärkt die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in einer zunehmend vernetzten Welt und erweitert den Horizont für Forschung und Lehre gleichermaßen. In diesem Sinne begrüßt der BayStuRa ausdrücklich jede Form der Zusammenarbeit mit den betroffenen Universitäten, einschließlich der Einrichtung von möglichen Standorten oder Partnerinstituten in Bayern, die Studierenden der Universitäten ermöglichen, ihr Studium fortzusetzen oder aufzunehmen, sofern sie von entsprechenden Einschränkungen betroffen sind. Gleichzeitig bekräftigen wir unser klares Bekenntnis zu Hochschulen, an denen Diversität, Inklusion und Weltoffenheit aktiv gelebt werden. Der BayStuRa steht hinter allen bayerischen Hochschulen, die sich für ein diskriminierungsfreies, vielfältiges und respektvolles Miteinander einsetzen. Eine solche wertebasierte Zusammenarbeit ist die Grundlage für nachhaltige Partnerschaften im globalen Bildungsraum. Diese Stellungnahme des Bayerischen Landesstudierendenrates richtet sich nicht nur an die Hochschulen der USA, sondern an andere Institutionen weltweit, an denen die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt wird und oder Wissenschaftler*innen und Studierende eingeschränkt werden.