Beschlüsse

Beitritt in den Länderrat

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) wird Grün­dungsmit­glied im Län­der­rat, der als autonomes Gremi­um angegliedert an den freien zusam­men­schluss von student*innenschaften (fzs) e.V. stu­den­tis­che Belange auf Bun­de­sebene ver­tritt. Ziel des Gremi­ums ist es, eine enge Abstim­mung zwis­chen den Lan­desvertre­tun­gen und dem fzs zu sich­ern und somit bun­desweite The­men durch eine gemein­same Stimme bess­er voranzutreiben. Die Sprecher*innen vertreten die beschlosse­nen Inter­essen der bay­erischen Studieren­den im Län­der­rat und tra­gen entsprechende Beschlüsse im Namen des BayStu­Ra mit. Es wird eine Geschäft­sor­d­nung für den Län­der­rat aus­gear­beit­et, für deren Inhalte die Delegierten des BayStu­Ra aktiv Vorschläge ein­brin­gen kön­nen. Eine Zus­tim­mung zur GO obliegt den Sprecher*innen im Län­der­rat.

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Forderung nach staatlicher Regelung der Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) unter­stützt die Forderung nach ein­er geset­zlichen Regelung zur Finanzierung der Psy­­chother­a­pie-Weit­er­­bil­­dung, die nach der Reform des Psy­chother­a­pieaus­bil­dungsre­for­mge­set­zes bis­lang nicht gesichert ist. Damit schließt er sich unter anderem lange ste­hen­den Forderun­gen der Psy­cholo­gie Fach­schaften Kon­ferenz (Psy­FaKo) [1], Forderun­gen der Deutschen Psy­chother­a­peuten Vere­ini­gung (DPtV), der Deutschen Gesellschaft für Psy­cholo­gie (DGP), dem Fakultä­tentag Psy­cholo­gie (FTP) [2] und der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer (BPTK) [3] an. Wenn keine Finanzierung für die Weit­er­bil­dung ver­ab­schiedet wird, kann es kaum neuen Fachpsychotherapeut*innen geben und die Ver­sorgung von Psy­chother­a­pie in Deutsch­land würde zunehmend ver­ringert wer­den. Bere­its jet­zt verzögert sich die Aus­bil­dung neuer Psychotherapeut*innen, da für die Abschluss­jahrgänge des neuen Sys­tems keine Weit­er­bil­dungsplätze zur Ver­fü­gung ste­hen, was die Leben­s­pla­nung der Absolvent*innen schw­er trifft und ins­beson­dere bei aktuellen und zukün­fti­gen Studieren­den zu mas­siv­er Verun­sicherung führt. Als BayStu­Ra sehen wir die Sich­er­stel­lung eines voll­ständi­gen Aus­bil­dungswegs als essen­tiell an. Wir beto­nen aber ins­beson­dere auch, dass der Man­gel an Weit­er­bil­dungsplätzen mit­tel­fristig zu ein­er mas­siv­en Ver­schär­fung der bere­its jet­zt schwieri­gen Psy­chother­a­peutis­chen Ver­sorgungslage führen wird, da viele heutige Psychotherapeut*innen alters­be­d­ingt auss­chei­den [3], was ein großes Prob­lem für die kom­plette Gesellschaft darstellt. Psy­chis­che Erkrankun­gen sind weit ver­bre­it­et – bere­its heute lei­det jede*r Dritte im Laufe ihres*seines Lebens unter ein­er psy­chis­chen Erkrankung [3] und die Wartezeit­en auf Psy­chother­a­pieplätze liegen im Durch­schnitt bei 142 Tagen [4]. Psy­chis­che Erkrankun­gen sind die Haup­tur­sache für Erwerb­s­min­derung [5] und mit steigen­der Ten­denz die drit­thäu­fig­ste Ursache für Arbeit­sun­fähigkeit, nach Erkrankun­gen des Atmungssys­tems und des Muskel-Skelett-Sys­tems [6, 7, 8]. Eine frühzeit­ige Diag­nose und Behand­lung verbessert Heilungschan­cen und ver­ringert langfristige gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Fol­gekosten. Fol­glich ist es von entschei­den­der Bedeu­tung, diese dro­hende Ver­sorgungslücke zu schließen und weit­er­hin neue Therapeut*innen auszu­bilden – sowohl um das Leid der betrof­fe­nen Men­schen zu ver­ringern als auch um die langfristi­gen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fol­gekosten zu reduzieren. Dafür ist eine Finanzierung der Weit­er­bil­dung für Psychotherapeut*innen abso­lut notwendig und muss schnell­st­möglich umge­set­zt wer­den. Begrün­dung: Vor eini­gen Jahren hat eine Reform des Psy­chother­a­peutenge­set­zes den Aus­bil­dungsweg für Psychotherapeut*innen an die Fachärzt*innen-Weiterbildung angeglichen, unter anderem, um prekäre Arbeits­be­din­gun­gen in der “alten” Aus­bil­dung zu verbessern. Dafür wurde das Studi­um geän­dert und nach dem Mas­ter müssen Psy­cholo­gi­es­tudierende eine fün­fjährige Weit­er­bil­dung absolvieren, um ihre Fachkunde zu erlan­gen (also mit den Krankenkassen abrech­nen zu kön­nen) [9]. Allerd­ings ist die Finanzierung dieser Weit­er­bil­dung nicht gek­lärt. Deshalb gibt es kaum Weit­er­bil­dungsplätze und wenn kein Gesetz dazu kommt, wird der erste große Abschluss­jahrgang Psy­cholo­gi­es­tudieren­der im “neuen Sys­tem” diesen Som­mer und alle darauf­fol­gen­den ihren Aus­bil­dungsweg prak­tisch nicht fort­set­zen kön­nen [10]. Das ist nicht nur für Psy­cholo­gi­es­tudierende desas­trös, son­dern bringt auch die Ver­sorgung von Psy­chother­a­pie deutsch­landweit in Gefahr. Mit ein­er Posi­tion­ierung dafür würde sich der BayStu­Ra lange ste­hen­den Forderun­gen der Psy­cholo­gie Fach­schaften Kon­ferenz (Psy­FaKo) [1], sowie Forderun­gen der Deutschen Psy­chother­a­peuten­Vere­ini­gung (DPtV), der Deutschen Gesellschaft für Psy­cholo­gie (DGP), dem Fakultä­tentag Psy­cholo­gie (FTP) [2] und der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer (BPtK) [3] anschließen. Eben­falls eine Finanzierung gefordert hat­ten unter anderem der Bun­desrat [11], Bay­erns Gesund­heitsmin­is­terin Judith Ger­lach [12] und die Präsi­dentin der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer Andrea Benecke [13]. [1] https://psyfako.org/berufsweg-psychotherapie/ [2] https://www.aerztezeitung.de/Politik/Finanzierung-der-Psychotherapeuten-Weiterbildung-muss-auf-die-Agenda-455982.html [3] https://www.bundestag.de/resource/blob/1029388/9fa5147a76a6547a652b97430023b72b/20_14_0234‑2–1‑_BPtK_GVSG_nicht-barrierefrei.pdf [4] https://www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung/ [5] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_archive/2021/2021_11_30_psych_erkrankungen_erwerbsminderung.html [6] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77239/umfrage/krankheit-hauptursachen-fuer-arbeitsunfaehigkeit/ [7] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/254192/umfrage/entwicklung-der-au-tage-aufgrund-psychischer-erkrankungen-nach-geschlecht/ [8] https://www.dak.de/dak/unternehmen/reporte-forschung/psychreport-2024_57364 [9] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html [10] https://psyfako.org/weiterbildung/ [11] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401–0500/403–23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 [12] https://www.bayern.de/gerlach-fordert-von-lauterbach-mehr-einsatz-fr-psychotherapeuten-weiterbildung-bayerns-gesundheitsministerin-anlsslich-des-44-psychotherapeutentags-in-wrzburg/ [13] https://www.aerzteblatt.de/news/protest-wegen-ungeregelter-finanzierung-der-psychotherapeutischen-weiterbildung-f9782250-4b43-4968-a887-b538ffdd9235

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Grundsatzprogramm BayStuRa 2035

Das vor­liegende Grund­satzpro­gramm dient dem Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rat als strate­gis­che Ori­en­tierung und bietet Mit­gliedern eben­so wie Verantwortungsträger*innen des Gremi­ums einen Rah­men. Das Pro­gramm definiert Ziele und Prinzip­i­en, die als Grund­lage für Entschei­dun­gen und Entwick­lun­gen dienen. Mit unserem Grund­satzpro­gramm skizzieren wir unsere Vision der Hochschul­land­schaft im Jahr 2035, um ein erstrebenswertes Ziel­bild zu verdeut­lichen. Die sich anschließen­den konkreten Maß­nah­men beschreiben mess­bar und zeitlich fix­iert die notwendi­gen Schritte, die von Studieren­den, Hochschulen und Poli­tik ein­geleit­et wer­den müssen, um die Vision Wirk­lichkeit wer­den zu lassen. Kurzüber­sicht Vision der Hochschul­land­schaft 2035 Forschung, Lehre und Studi­um Studierende ler­nen nicht mehr nur für den Abschluss, son­dern zur direk­ten Anwen­dung ihres Wis­sens. Dig­i­tale Kom­pe­ten­zen sind nicht mehr nur ein Zusatz, son­dern ein selb­stver­ständlich­er Bestandteil jedes Stu­di­en­gangs. Studierende arbeit­en unter anderem in inter­diszi­plinären Teams an realen Her­aus­forderun­gen, die in Koop­er­a­tion mit Unternehmen und Forschung­sein­rich­tun­gen entwick­elt wer­den. Prak­tis­che Erfahrun­gen wer­den bess­er anerkan­nt und fließen direkt in die Stu­di­en­leis­tun­gen ein.  Neben fach­lich­er Exper­tise wer­den gezielt Soft Skills wie Kom­mu­nika­tions­fähigkeit, Tea­mar­beit und Kreativ­ität gefördert. Interkul­turelle Kom­pe­tenz ist durch inter­na­tionale Zusam­me­nar­beit und prax­is­na­he Pro­jek­te fes­ter Bestandteil der Aus­bil­dung. Hochschulen weltweit sind dig­i­tal und organ­isatorisch ver­net­zt, um Studieren­den den Zugang zu glob­alen Ressourcen, Aus­tausch­pro­gram­men und inter­na­tionalen Forschung­spro­jek­ten zu ermöglichen. Virtuelle Net­zw­erke und län­derüber­greifende Koop­er­a­tio­nen erle­ichtern die Zusam­me­nar­beit und schaf­fen ein glob­ales Ler­num­feld. Die enge Zusam­me­nar­beit mit der Wirtschaft stellt sich­er, dass Stu­di­en­in­halte den aktuellen Anforderun­gen des Arbeits­mark­tes entsprechen. Unternehmen sind in die Lehre einge­bun­den, bieten Men­­tor­ing-Pro­­gramme an und beteili­gen sich an prax­is­na­hen Pro­jek­ten. Studierende prof­i­tieren von frühen Praxis­er­fahrun­gen, wodurch der Über­gang in den Beruf erle­ichtert wird. Prü­fungs­for­mate haben sich mod­ernisiert: Anstelle star­rer Klausuren ste­hen kom­pe­ten­zori­en­tierte Prü­fun­gen, kon­tinuier­liche Leis­tungs­be­w­er­tun­gen und pro­jek­t­basierte Arbeit­en im Fokus. Das Studi­um ist indi­vid­u­al­isiert und berück­sichtigt unter­schiedliche Lern­typen, Bedürfnisse und Leben­sre­al­itäten der Studieren­den. Ein weit­eres Ker­nan­liegen ist die Berück­sich­ti­gung der men­tal­en Gesund­heit in der Lehre. Beson­ders die Staat­sex­am­i­na wur­den reformiert, um Druck zu reduzieren und nach­haltiges Ler­nen zu fördern. Eine Wis­sens­abfrage des gesamten Stoffs einiger Semes­ter auf wenige Tage find­et nicht mehr statt. Stattdessen wer­den bere­its während des Studi­ums Leis­tun­gen tat­säch­lich anerkan­nt und find­en Aus­druck in vollinte­gri­erten, akkred­i­tierten Bach­e­lor­pro­gram­men. Studierende erhal­ten Unter­stützung durch Men­­tor­ing-Pro­­gramme, Coach­ing und spezielle Lehrkonzepte, die Resilienz und Acht­samkeit stärken. Ein offen­er Feed­back-Prozess zwis­chen Studieren­den, Lehren­den und Praxispartner*innen ermöglicht außer­dem eine ständi­ge Weit­er­en­twick­lung der Lehrkonzepte. Studierende kön­nen aktiv Ein­fluss auf die Gestal­tung ihres Studi­ums nehmen und tra­gen dazu bei, die Hochschulen kon­tinuier­lich an aktuelle Bedürfnisse anzu­passen. Beru­fun­gen Auch Beru­fungsver­fahren haben sich verän­dert. 2035 ist die didak­tis­che Kom­pe­tenz bei der Beru­fung von Professor*innen gle­ich­w­er­tiges Kri­teri­um zum wis­senschaftlichen Out­put. Dafür nehmen alle Neu­berufe­nen an vergüteten Fort­bil­dun­gen teil, unter anderem zu den The­men Macht­miss­brauch, inno­v­a­tive Lehre und Nach­haltigkeit. Bei diesen Beru­fungsver­fahren sind Studierende stärk­er beteiligt, wer­den für ihre Aufwände angemessen entschädigt und kön­nen beispiel­sweise ein Vetorecht ausüben. Die Probevor­lesun­gen bei den Beru­fungsver­fahren sind hochschulöf­fentlich. Es sind struk­turelle Maß­nah­men und Anreize imple­men­tiert, damit die Diver­sität der Professor*innenschaft die Diver­sität der Zeit abbildet und auch unter­repräsen­tierte Grup­pen gle­ichgestellt sind. Nach­haltigkeit Soziale Nach­haltigkeit Studierende sind eine diverse Gruppe, die aus den unter­schiedlich­sten Per­so­n­en beste­ht und deren Leben­sre­al­ität stark vari­iert. Im Jahr 2035 kön­nen alle Studieren­den unab­hängig von ihrem vorhochschulis­chen Leben gle­ich­berechtigt und vol­lum­fänglich am Hochschulleben teil­nehmen. Studierende kön­nen unab­hängig von der finanziellen Sit­u­a­tion ihrer Eltern ein Studi­um bestre­it­en und es gibt aus­re­ichend bezahlbaren Wohn­raum für Studierende in der Nähe ihrer Hochschule. Die Lebenser­hal­tungskosten sind von den Förderun­gen, die alle Studieren­den beantra­gen kön­nen, gedeckt und die finanzielle Sit­u­a­tion ermöglicht es, sich in die Gesellschaft einzubrin­gen und am sozialen Leben teilzunehmen. Um die außeror­dentlichen Kosten während eines Pflicht­prak­tikums zu deck­en, wird diese Arbeit grund­sät­zlich vergütet. Hochschulen sind fam­i­lien­fre­undliche Orte und ermöglichen allen Hochschul­mit­gliedern eine adäquate Betreu­ung von Fam­i­lien­mit­gliedern. Vor­lesun­gen kön­nen mit Kindern besucht wer­den und es gibt Möglichkeit­en zur Indi­vid­u­al­isierung der Stun­den­pläne. Zudem gibt es zuver­läs­sige Betreu­ungsmöglichkeit­en für Kleinkinder und Kinder, um die Teil­nahme der Eltern an allen Hochschul­ver­anstal­tun­gen zu gewährleis­ten. Um eine Teil­nahme aller Studieren­den zu ermöglichen, wer­den hier­für geeignete Lehrver­anstal­tun­gen hybrid ange­boten. Zudem sind Kern­in­halte von Vor­lesun­gen im Nach­hinein online abruf­bar. Eine Prü­fungsleis­tung ist nicht an die Anwe­sen­heit in Vor­lesun­gen gekop­pelt. Men­schen mit Behin­derun­gen und oder chro­nis­chen und psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen kön­nen an allen Ver­anstal­tun­gen teil­nehmen. Alle Mitarbeiter*innen sind sen­si­bil­isiert für die Leben­sre­al­itäten von Men­schen mit Behin­derun­gen und chro­nis­chen oder psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen. Der Ein­satz von Hil­f­s­mit­teln wie bspw. FM-Anla­­gen, die die Hochschulen den Studieren­den anbi­eten kön­nen, sowie Ruheräume, sind an Hochschulen vol­lum­fänglich etabliert, finanziell vom Staat gefördert und die Infra­struk­tur ist dementsprechend an die Bedürfnisse angepasst.  Assis­ten­ztiere kön­nen mit in die Vor­lesun­gen gebracht wer­den. Studierende mit Ein­schränkun­gen des Hörens haben die Möglichkeit, dass Vor­lesun­gen auch in Gebär­den­sprache über­set­zt wer­den. Roll­stuhlfahrende haben zu allen Hochschul­ge­bäu­den bar­ri­erear­men Zugang und eine zuver­läs­sige und adäquate Pflege und Beleuch­tung der Wege. Das The­ma Gesund­heit hat einen beson­deren Stel­len­wert in der bay­erischen Hochschul­land­schaft. Ger­ade ein Studi­um kann durch den Leis­tungs­druck und Prü­fungsstress eine gesund­heitliche Belas­tung darstellen. Studierende erleben darum an ihren Hochschulen einen empathis­chen Umgang mit gesund­heitlichen Prob­lematiken. An den Hochschulen gibt es Beratungs- und Aktion­sange­bote, um ein größeres Bewusst­sein für diese The­matik zu schaf­fen und um das cam­pusweite Wohlbefind­en und die men­tale Gesund­heit zu fördern. Die Hochschulen in Bay­ern sind Orte, an denen Men­schen mit unter­schiedlichen Geschlecht­si­den­titäten, Eth­nien und Reli­gio­nen respek­tvoll behan­delt wer­den. Hochschul­ge­mein­den haben eine offene und empathis­che Hal­tung und konkrete Pläne zur Förderung der Gle­ich­stel­lung. Um Studierende unter­schiedlich­er Glauben­srich­tun­gen zu unter­stützen, gibt es Med­i­ta­tion­sräume, die auch für Gebete oder andere religiöse Prak­tiken genutzt wer­den kön­nen. Auch sind flächen­deck­end Hygie­n­eartikel bere­it­gestellt. Die Beno­tung der Studieren­den ist unbee­in­flusst von solchen Fak­toren wie Namen, Herkun­ft oder Geschlecht­si­den­tität. Zudem gibt es regelmäßi­gen Aus­tausch unter den Studieren­den und Mitar­bei­t­en­den der Hochschulen zu den unter­schiedlichen Geschlecht­si­den­titäten, Eth­nien und Reli­gio­nen. Die bay­erischen Hochschulen sind tran­skul­turell. Ökol­o­gis­che Nach­haltigkeit 2035 haben sich auch die Mensen erhe­blich gewan­delt, sie bieten Gerichte aus haupt­säch­lich regionalen und saisonalen Pro­duk­ten an. Die Stan­dard­gerichte sind preiswert, abwech­slungsre­ich und voll­w­er­tige Mahlzeit­en. Außer­dem sind sie veg­an und kli­mascho­nend aus­gelegt. Tierische Beila­gen gibt es option­al dazu, sie stam­men aus der Region und entsprin­gen biol­o­gis­ch­er, art­gerechter Hal­tung. Aller­gene wer­den trans­par­ent gekennze­ich­net und es gibt Alter­na­tivgerichte für Studierende mit Unverträglichkeit­en. Durch eine ökol­o­gisch verträgliche Kreis­laufwirtschaft der gesamten Hochschul­gas­tronomie wird Lebens­mit­telver­schwen­dung min­imiert und urbane Land­wirtschaft einge­bet­tet. Die Hochschulen informieren alle

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Solidarität mit Lisa Poettinger gegen politisch motivierte Berufsverbote

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) sol­i­darisiert sich mit Lisa Poet­tinger. Der BayStu­Ra bekun­det seine Sol­i­dar­ität öffentlich über alle Kanäle und unterze­ich­net zudem die Sol­i­dar­ität­serk­lärung „Sol­i­dar­ität mit Lisa Poet­tinger – gegen poli­tisch motivierte Berufsver­bote!“ [1]. Der BayStu­Ra fordert klare Kri­te­rien für die Beschäf­ti­gung von Angestell­ten und Beamt*innen im öffentlichen Dienst, die sich an dem aktuellen wis­senschaftlichen Kon­sens ori­en­tieren und weniger Ermessensspiel­raum für die Poli­tik bei der Bew­er­tung der indi­vidu­ellen Voraus­set­zun­gen geben. Der BayStu­Ra kri­tisiert die Begrün­dun­gen der Nicht-Zulas­­sung zum Ref­er­en­dari­at seit­ens der Bay­erischen Staat­sregierung und sieht hier poli­tis­che Gründe als großen Fak­tor der Absagen. Der BayStu­Ra warnt vor dem Präze­den­z­fall, dass Studierende und Beschäftigte aus poli­tisch motivierten Grün­den aus­geschlossen, diskri­m­iniert und ihnen Ange­bote ver­wehrt wer­den. Es ist mit chill­ing-effects zu rech­nen, bei denen die Angst vor beru­flichen Kon­se­quen­zen eine abschreck­ende Wirkung hin­sichtlich poli­tis­ch­er Äußerun­gen und Aktiv­itäten von Beschäftigten und Studieren­den hat. Der BayStu­Ra sieht die Zukun­ft von Studieren­den und Beschäftigten in Bezug auf freie Mei­n­ungsäußerung und poli­tis­che Teil­habe gefährdet.

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Forderung zum Verlassen bayerischer Hochschulen von der Plattform X (ehemals Twitter)

Der BayStu­Ra begrüßt die Entschei­dung einiger deutsch­er Hochschulen, die sich bere­its dazu entschlossen haben, die Plat­tform X (ehe­mals Twit­ter) zu ver­lassen [1]. In den let­zten Jahren hat die Plat­tform erhe­bliche Verän­derun­gen durch­laufen, die kri­tis­che Fra­gen zu ihren Daten­schutzrichtlin­ien, zur Mod­er­a­tion von Inhal­ten und zu ihrer gesellschaftlichen Ver­ant­wor­tung aufw­er­fen. Ins­beson­dere die man­gel­nde Kon­trolle über Desin­for­ma­tion, Hate Speech und recht­spop­ulis­tis­che Inhalte [2] gefährdet nicht nur die Sicher­heit von Nutzer*innen, son­dern ste­ht auch im Wider­spruch zu den Grundw­erten, die Hochschulen vertreten. Die deutsche Hochschul­ge­mein­schaft trägt die Ver­ant­wor­tung, sich für eine fak­ten­basierte Kom­mu­nika­tion sowie den Erhalt von demokratis­chen und wis­senschaftliche n Werten einzuset­zen, was auf der Plat­tform X nicht mehr gewährleis­tet ist. Die Präsenz auf ein­er Plat­tform, die aktiv zur Ver­bre­itung von Demokratie – und wis­senschafts­feindlichen Inhal­ten beiträgt [3], ist für uns als Teil dieser Hochschul­ge­mein­schaft untrag­bar. 1. Ausstieg aus Plat­tform X: Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert alle bay­erischen Hochschulen auf, ihre offiziellen Accounts auf der Plat­tform X (ehe­mals Twit­ter) stil­lzule­gen und ihre Aktiv­itäten dort voll­ständig einzustellen. Beste­hende Accounts soll­ten jedoch nicht gelöscht wer­den, um die offizielle Namensführung der Hochschulen vor Miss­brauch zu schützen. Auch zuge­hörige Insti­tu­tio­nen sollen diesem Beispiel fol­gen. Follower*innenzahlen oder andere Werte dür­fen bei dieser Entschei­dung kein­er­lei Rolle spie­len. 2. Ablehnung von Threads durch Meta: Die Plat­tform Threads von Meta kann hinge­gen kann nicht emp­fohlen wer­den, da dort wed­er eine effek­tive Mod­er­a­tion noch eine zuver­läs­sige Prü­fung von Fehlin­for­ma­tio­nen gewährleis­tet. Meta hat angekündigt, die Zusam­me­nar­beit mit unab­hängi­gen Faktenprüfer*innen zu been­den und stattdessen ein Com­mu­ni­ty Notes-Sys­tem einzuführen, bei dem Nutzer*innen selb­st Inhalte bew­erten sollen. Kri­tik­er befürcht­en, dass dies zu ein­er ver­stärk­ten Ver­bre­itung von Desin­for­ma­tion und Has­srede führen kön­nte [4;5]. 3. Erar­beitung adäquater Kom­mu­nika­tion­sstrate­gien Hochschulen tra­gen die Ver­ant­wor­tung zu ein­er effek­tiv­en Wis­senschaft­skom­mu­nika­tion. Der BayStu­Ra fordert die Hochschulen auf, als Teil ihrer Kom­mu­nika­tion­sstrate­gie auch die Plat­tformwahl, sowie deren Ein- und Ausstiegsstrate­gien mitzube­denken. [1] https://www.tagesschau.de/inland/hochschulen-forscher-verlassen-x-100.html [2] https://www.tagesschau.de/faktenfinder/musk-weidel-102.html [3] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-untersuchung-x-100.html [4] https://www.heise.de/meinung/Kommentar-Meta-ohne-ModerationZuckerberg-riskiert-das-digitale-Chaos-10230581.html [5] Meta been­det in den USA die Zusam­me­nar­beit mit Fak­ten­prüfern | tagesschau.de

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Zukunft der Lehre

Die Lehre in der bay­erischen Hochschul­land­schaft ste­ht mit den Verän­derun­gen durch kün­stliche Intel­li­genz (KI) vor dem zweit­en großen Reformbe­darf der let­zten Jahre, nach­dem vor weni­gen Jahren die Coro­­na-Krise dig­i­tale Lehre für 400.000 Studierende ein­forderte. Gle­icher­maßen wie bei der Umset­zung dig­i­taler Lehre ste­hen Hochschulen mit Blick auf die Ein­bet­tung von KI auf unter­schiedlichen Lev­eln. Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) stellen die Frage: Wie sieht gute Lehre aus? Auf­grund der Dis­rup­tion durch KI bietet sich nun ein Moment, darüber zu reflek­tieren, in welche Rich­tung sich die Lehre entwick­eln soll und welche Maß­nah­men dafür notwendig sind. In acht Visio­nen stellt der BayStu­Ra auf den fol­gen­den Seit­en vor, wie die Lehre der Zukun­ft gestal­tet wer­den kann. 1. Vision: Inter­ak­tive und kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre Auss­chließlich monolog­a­r­tige Vor­lesun­gen sollen der Ver­gan­gen­heit ange­hören. Stattdessen soll in Zukun­ft bei Präsen­zver­anstal­tun­gen ver­stärkt auf inter­ak­tive Lehrfor­mate, wie z.B. pro­jek­t­basierte Vor­lesun­gen, prob­le­mori­en­tierte Sem­i­nare uvm. geset­zt wer­den. Durch Inter­ak­tiv­ität ergibt sich die Möglichkeit, didak­tisch mehr auf die Studieren­den einzuge­hen und gezielt auf die indi­vidu­ellen Lern­fortschritte zu acht­en. [1] Auch Lehrmod­elle wie Blend­ed Learn­ing oder Flipped Class­room oder die Ein­bet­tung von Gam­i­fi­ca­tion oder Vir­tu­al Real­i­­ty-Ele­­mente kön­nen zu ein­er Ver­tiefung des Lehrin­haltes beitra­gen [2]. Lehrende müssen hier­für durch Hochschulen geschult und qual­i­fiziert wer­den, sodass kein ver­wirren­der Meth­o­d­en­mix entste­ht, son­dern vielmehr eine zielo­ri­en­tierte, in sich stim­mige Lehre. Lehren und ler­nen auf Augen­höhe eröffnet Poten­zial für eine sichere Ler­numge­bung mit guter Fehlerkul­tur [3]. Eine solche Umge­bung ermöglicht das Aus­pro­bieren und Erproben neuer Wege und Ansätze – ein uner­lässlich­er Bestandteil für erfol­gre­ich­es Ler­nen. Große Grund­la­gen­vor­lesun­gen wird es weit­er­hin geben. Ger­ade bei diesen bietet sich eine asyn­chrone Nach­bere­itung der ver­mit­tel­ten Inhalte an [4]. Diese Vor­lesun­gen soll­ten daher mit asyn­chron dig­i­tal­en oder hybri­den syn­chro­nen inter­ak­tiv­en Ele­menten und Didak­tiken bere­ichert wer­den. Solche kön­nen z. B. Umfra­gen, Quizze oder anony­men Wis­sens­abfra­gen bein­hal­ten. Somit bekom­men auch die Lehren­den sofort Feed­back, welche Inhalte gut und welche weniger ver­standen wur­den. Als Werkzeuge sollen hier­für die Möglichkeit­en der Dig­i­tal­isierung einge­set­zt wer­den, um ein kol­lab­o­ra­tives Arbeit­en und Ler­nen ein­fach zu ermöglichen. Ins­beson­dere KI muss im Rah­men von Lehrver­anstal­tun­gen genutzt, hin­ter­fragt und kri­tisch reflek­tiert wer­den kön­nen, sodass diese Kernkom­pe­tenz erwor­ben wer­den kann. Pro­jek­t­basierte Mod­ule ermöglichen Hands-on Erfahrun­gen und Prax­is­bezug, die the­o­retis­che Grund­la­gen ergänzen und Ver­ständ­nis weit­er ver­tiefen kön­nen. Außer­dem ist es schon heute wichtig, den Studieren­den, statt rein­er Wis­sensver­mit­tlung auch Kom­pe­ten­zen im Bere­ich der Wis­sensaneig­nung und kri­tis­chen Quel­len­be­w­er­tung beizubrin­gen. Dies wird vor dem Hin­ter­grund ein­er immer dig­i­taleren Welt mit ihrer Fülle an Infor­ma­tion und Fehlin­for­ma­tion in Zukun­ft nur noch wichtiger. Daher sollen bei der Entwick­lung neuer Lehrkonzepte und ‑for­mate immer auch die Kom­pe­ten­zen­twick­lung mit fokussiert wer­den. Die Lehre der Zukun­ft ist inter­ak­tiv gestal­tet und ver­mit­telt neben Fak­ten­wis­sen auch Meth­o­d­enkom­pe­ten­zen und Soft Skills. 2. Vision: Chan­cen­gle­ich­heit für Studierende Die Forderun­gen nach asyn­chroner Bere­it­stel­lung von Vor­lesungsin­hal­ten sind nicht erst seit der Pan­demie ein The­ma, aber sie wur­den dadurch defin­i­tiv ver­stärkt. Dabei stellt das ort- und zeitun­ab­hängige Studieren ent­ge­gen vie­len Befürch­tun­gen keinen Wider­spruch zu Präsen­zver­anstal­tun­gen dar. Vielmehr kann es Studieren­den Sicher­heit geben und fördert eher den Fokus in den Präsen­zver­anstal­tun­gen. Hier­bei sollen asyn­chron bere­it­gestellte Lehrin­halte als Zusatzange­bot dienen und Präsen­zver­anstal­tun­gen nur in Aus­nah­me­fällen bzw. in enger Abstim­mung mit den Studieren­den erset­zen. Asyn­chrone und hybride Lehrfor­mate kön­nen die Teil­habe von weit­eren Studieren­den ermöglichen, weshalb sie eine gewinnbrin­gende Ergänzung darstellen kön­nen [5], [6, S. 7f.]. Zudem gibt es unter­schiedliche Gründe, warum Studierende nicht zu ein­er Vor­lesung erscheinen kön­nen, so z. B. Studierende mit Kind, par­al­lele Arbeit, Arzt­ter­mine, Krankheit. Hochschulen haben hier die Chance, sich an die gesellschaftliche Real­ität der let­zten Jahrzehnte und die erweit­erte Ziel­gruppe anzu­passen und attrak­tive Ange­bote für alle zu liefern. Durch eine asyn­chrone Bere­it­stel­lung von Lehrin­hal­ten kann unkom­pliziert sichergestellt wer­den, dass für Studierende keine Nachteile entste­hen. Diese aufgeze­ich­neten Inhalte kön­nen auch im Nach­gang je nach Wichtigkeit der Aktu­al­ität in dem jew­eili­gen Fach für ein Folgese­mes­ter wiederver­wen­det wer­den. Bei Grund­la­gen­vor­lesun­gen, deren Inhalt sich sel­ten verän­dert, ist die Bere­it­stel­lung von Aufze­ich­nun­gen in größeren Abstän­den möglich. Diese soll­ten aber mit aktuellen wis­senschaftlichen Erken­nt­nis­sen regelmäßig ergänzt wer­den. Bei der Bere­it­stel­lung live aufgeze­ich­neter Ver­anstal­tun­gen ist selb­stver­ständlich auf den Daten­schutz der anwe­senden Studieren­den zu acht­en. Auch die qual­i­ta­tiv sehr wün­schenswerte Ein­bindung von inter­na­tionalen Expert*innen wird durch ein dig­i­tales Ange­bot wesentlich vere­in­facht. Durch gut auf­bere­it­ete dig­i­tale Lehrin­halte kön­nen weit­ere Vorteile wie über­greifende Bil­dungsplat­tfor­men, neue Lehrfor­men und ein indi­vidu­elles Lern­tem­po der Studieren­den entste­hen und gefördert wer­den. Ein gut gewarteter und ansprechend auf­bere­it­eter dig­i­taler Lehrpool, der bay­ern­weit, per­spek­tivisch, aber auch europaweit zur Ver­fü­gung ste­ht, schafft Ressourcen bei den Dozieren­den und ermöglicht eine vernün­ftige Ein­bindung der dig­i­tal­en Inhalte in das Lehrange­bot. Bei diesem kön­nen beispiel­sweise oft gele­sene Inhalte in kleinen Ein­heit­en von 10–15 Minuten-Videos zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem erhöht ein dig­i­tal zugreif­bares und vielfältiges Ange­bot von hochqual­i­ta­tiv­en Spezialsem­inaren und Vor­lesun­gen zwis­chen den Hochschulen die Lehrqual­ität und Frei­heit im Studi­um. Bei Lehrver­anstal­tun­gen, welche in kleineren Grup­pen par­al­lel durchge­führt wer­den, wie z. B. Tuto­rien, sollte es jew­eils ein Teilange­bot in dig­i­taler Form geben, sofern das dig­i­tale Ange­bot didak­tisch gle­ich­w­er­tig zur Präsen­z­form sein kann. Dafür und für dig­i­tale Lern­grup­pen­tr­e­f­fen sollen alle Studierende kosten­los und dauer­haft Zugang zu ein­er daten­schutzkon­for­men Videokon­feren­z­plat­tform haben. Für Chan­cen­gerechtigkeit bedarf es allerd­ings nicht nur Flex­i­bil­ität durch online-Ange­bote, son­dern auch kosten­los ver­füg­bare Hard- und Soft­ware, die die Teil­nahme an Kursen aller Art ermöglicht [7]. Auch Zugänge zu unter­schiedlichen Ressourcen wie KI-Mod­­ellen oder fach­spez­i­fis­chen Werkzeu­gen und Büch­ern müssen für alle Studieren­den kosten­los zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Par­tiell dig­i­tale syn­chrone und asyn­chrone Lehre sichert die Chan­cen­gle­ich­heit unter Studieren­den. Außer­dem fördert eine hochschulüber­greifende Ver­net­zung die Lehrqual­ität und schafft bei den Dozieren­den Ressourcen, um sich auf eine ansprechende Wis­sensver­mit­tlung zu konzen­tri­eren. [8] 3. Vision: Learn­ing Ana­lyt­ics als Ergänzung zur Erfas­sung des indi­vidu­ellen Lern­fortschritts Diese orts- und zeitun­ab­hängige Bere­it­stel­lung von Inhal­ten ermöglicht es Studieren­den auch, in ihrem eige­nen Tem­po zu ler­nen [9]. Dabei kön­nten sie neben den aus­gegebe­nen Lernzie­len auch von Learn­ing Ana­lyt­ics unter­stützt wer­den. Dies soll als frei­willige, sin­nvolle Ergänzung zum guten Unter­richt dienen und keines­falls diesen erset­zen. Eben­falls soll die Frei­heit im Studi­um durch neue Lern­meth­o­d­en und Werkzeuge nicht beschnit­ten, son­dern bere­ichert wer­den. Unnötiger und zusät­zlich­er Druck durch KI gestützte Überwachung des Lern­fortschritts muss ver­mieden wer­den. In diesen Fällen wären dig­i­tale Selb­stkon­troll­tests zu den einzel­nen Lern­mod­ulen eine sin­nvolle Alter­na­tive. Weit­ere wichtige

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​​Studentische Gesundheit​ 

Für Studierende ist die eigene Gesund­heit ein Ker­nele­ment erfol­gre­ichen Studi­ums, welch­es nur dann gesund­heits­fördernd und nach­haltig absolviert wer­den kann, wenn die Hochschulen ein entsprechen­des Umfeld bieten. Stu­den­tis­che Gesund­heit gliedert sich hier­bei in die zwei großen Teil­bere­iche psy­chis­che und physis­che Gesund­heit, welche wiederum zahlre­iche Unterthe­men bein­hal­ten, die im Fol­gen­den aus­führlich beleuchtet und unter Beach­tung von aktuellen Prob­le­men, beste­hen­den Best Prac­tices und möglichen  Entwick­lungsmöglichkeit­en aufgear­beit­et wer­den. Laut der best3-Studie [1] haben etwa 16% der Studieren­den eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung, wobei die Ten­den­zen steigen. Diese The­matik ist bish­er in der Hochschul­land­schaft stark unter­repräsen­tiert. Zugle­ich dür­fen finanzielle Rah­menbe­din­gun­gen dabei nicht aus dem Blick ger­at­en – der BayStu­Ra hat bere­its in seinem Beschluss zur stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung betont, wie wichtig faire und zukun­ft­sori­en­tierte Ver­sicherungsregelun­gen für alle Studieren­den egal welch­er Biografie sind. Das vor­liegende Posi­tion­spa­pi­er soll somit ein­er­seits allen Stake­hold­ern ver­mit­teln, wie weitre­ichend das The­men­feld ist und wie viel erre­icht wer­den kann, ander­er­seits die Lösung­sum­set­zung opti­mieren und Syn­ergien schaf­fen. Hochschulen soll­ten physis­che und psy­chis­che Gesund­heit gle­ich­w­er­tig fördern und die hier­für benötigte, angepasste Infra­struk­tur bere­it­stellen. Wir fordern daher die Ein­führung und Förderung eines stu­den­tis­chen Gesund­heits­man­age­ments (SGM) an allen bay­erischen Hochschulen und Uni­ver­sitäten. Diese Forderung ist Teil eines Strate­giepa­piers des Arbeit­skreis­es gesund­heits­fördernde Hochschulen. Ein SGM kann sowohl neue Ange­bote erschließen als auch eine bessere Ken­nt­nis und leichtere Zugänglichkeit von bere­its beste­hen­den Ange­boten ermöglichen. Des Weit­eren soll­ten alle stu­den­tis­chen Gesund­heits­man­age­ments, z. B. über den Arbeit­skreis gesund­heits­fördernde Hochschulen, miteinan­der ver­net­zt wer­den. Ein­er­seits braucht es den über­greifend­en Erfahrungsaus­tausch, ander­er­seits müssen auf­grund der Het­ero­gen­ität der Hochschulen Her­aus­forderun­gen, Bedürfnisse und Ressourcen der Studieren­den jedes spez­i­fis­chen Stan­dorts einzeln ermit­telt wer­den, um ziel­gerichtete Maß­nah­men und Ange­bote entwick­eln zu kön­nen.  Heute find­en sich lei­der häu­fig Prob­leme physis­ch­er Gesund­heit im All­t­ag der Studieren­den an Hochschulen. Hierzu gibt es defin­i­tiv aller­lei Poten­tial zur Verbesserung. Hörsäle, die wed­er bar­ri­erearm noch ergonomisch aus­ges­tat­tet sind, zwin­gen Studierende in gesund­heitlich schädliche Hal­tun­gen und bilden häu­fig den Aus­gangspunkt von Rück­en­schmerzen und Verspan­nun­gen [2].  Bedenkt man, dass viele Studierende jede Woche cir­ca 15 Stun­den in Hörsälen und Sem­i­nar­räu­men ver­brin­gen, wird deut­lich, wie wichtig ergonomis­che Arbeit­splätze sind. Dies gilt selb­stver­ständlich auch für stu­den­tis­che Lern­plätze, an denen zusät­zlich zahlre­iche Stun­den ver­bracht wer­den [3]. Wir fordern für den Arbeit­sall­t­ag von Studieren­den diesel­ben Bedin­gun­gen wie für staatliche Mitar­bei­t­ende, sodass bere­its auf dieser Ebene Gesund­heit vol­lum­fänglich mitgedacht wird. Ins­beson­dere bei Ren­ovierun­gen fordern wir eine Ein­hal­tung entsprechen­der Stan­dards, aber auch bei der Neubeschaf­fung von Mobil­iar müssen entsprechende Kri­te­rien erfüllt wer­den. Um das Arbeit­en im Ste­hen zu ermöglichen, soll­ten Uni­ver­sitäts­bib­lio­theken beispiel­sweise Auf­sätze für Schreibtis­che aus­geben.  Über Arbeit­splätze hin­aus benöti­gen Hochschulen mehr Rück­zugsräume, die zwis­chen einzel­nen Lehrver­anstal­tun­gen die Möglichkeit für Pausen und Entspan­nung zulassen, sodass das kör­per­liche Wohlbefind­en an den Stan­dorten von Hochschulen verbessert wird. Hier sind oft­mals bere­its ein­fache Sitzmöglichkeit­en eine enorme Aufw­er­tung, weswe­gen im Rah­men von Gebäudekonzepten umset­zbare Erhol­ungs­flächen entste­hen soll­ten. Zusät­zliche Rück­­zugs- und Erhol­ungsräume ergänzen offene Raumkonzepte.  Im Rah­men physis­ch­er Gesund­heit soll­ten Sport­pro­gramme für Studierende aus­ge­baut und unkom­pliziert zugänglich gemacht wer­den. Beispiele wie „FAU bewegt“ oder der zen­trale Hochschul­sport an vie­len Stan­dorten sind gute Beispiele, wie sys­tem­a­tisch ein großflächiges Ange­bot geschaf­fen wer­den kann [4], [5]. Ein aus­gedehntes Sportange­bot eröffnet die Möglichkeit zum Austesten neuer Sportarten, schafft ein Gemein­schafts­ge­fühl und unter­stützt die Fit­ness der Hochschul­ge­mein­schaft. Dieses Ange­bot muss kostengün­stig sein, sodass es für alle Studieren­den, unab­hängig von ihrer finanziellen Sit­u­a­tion, zugänglich ist. Eben­so darf solch­es Pro­gramm nicht auf Kosten ander­er Sparzwänge reduziert wer­den. Ein beson­deres Augen­merk bei Blick auf das Ange­bot sollte auf gesund­heits­fördernde Pro­gramme gelegt wer­den, die beispiel­sweise auf Vielsitzer*innen spezial­isiert sind und den Studieren­den Übun­gen und Meth­o­d­en an die Hand geben, auch langfristig ihren All­t­ag gesund zu stem­men. Hier kann eine Zusam­me­nar­beit mit Krankenkassen gegebe­nen­falls zielführend sein. Um den All­t­ag zudem gesund­heits­fördernd zu unter­stützen, soll­ten Hochschul­stan­dorte der­art gestal­tet sein, dass Bewe­gung gut in den All­t­ag inte­gri­ert wer­den kann. Dies begin­nt bei hellen, gut erre­ich­baren Trep­pen­häusern und geht bis zu sicheren Rad- und Fußwe­gen. Bei großen Cam­pus emp­fiehlt sich zudem die Ein­rich­tung eines Bike-Shar­ing-Sys­tems bzw. die Entwick­lung ein­er Nutzungsvere­in­barung mit den lokalen Anbi­etern solch­er Shar­ing-Dien­ste. Bewe­gung im All­t­ag attrak­tiv zu machen, muss daher eine gemein­same Anstren­gung von Hochschul­städten, Studieren­den­werken und den Hochschulen selb­st sein. Offen zugängliche Sport­stät­ten wie beispiel­sweise Trimm-Dich-Pfade oder Tis­chten­nis­plat­ten an den ver­schiede­nen Hochschul­stan­dorten anzu­bi­eten, schafft weit­ere Optio­nen, Sport in den All­t­ag zu inte­gri­eren.  Die oben erwäh­nte Zusam­me­nar­beit mit Krankenkassen sollte zudem mit Blick auf Imp­fun­gen oder all­ge­meine Ange­bote zum Gesund­heitss­chutz in Betra­cht gezo­gen wer­den. Ähn­lich wie in großen Betrieben kann ein erweit­ertes Ange­bot für beispiel­sweise Grippeimp­fun­gen die Wahrnehmung solch­er Ange­bote erle­ichtern und somit einen erhöht­en Gesund­heitss­chutz bieten, wie 2021 im Bezug auf COVID-19-Imp­­fun­­gen bere­its von der HRK gefordert oder an der Hochschule Bre­men wahrgenom­men [6], [7]. Ins­beson­dere für inter­na­tionale und zuge­zo­gene Studierende kön­nen solche Ange­bote hil­fre­ich sein, da die Suche nach neuen Ärzten sich oft­mals schwierig darstellt. Dabei spie­len Präven­tion von und Aufk­lärung über Krankheit­en eine wichtige Rolle bei der Eindäm­mung der Ver­bre­itung dieser. Zu beto­nen ist, dass solche Ange­bote auss­chließlich frei­willig wahrgenom­men wer­den dür­fen und kein Studieren­der sich zu entsprechen­den verpflichtet fühlen sollte.  Eben­so wenig wie Studierende zur Wahrnehmung von Ange­boten zur Präven­tion gezwun­gen wer­den soll­ten, soll­ten sie dazu gezwun­gen wer­den, in Fällen von Krankheit ihre Kurse zu besuchen. In zahlre­ichen Lehrver­anstal­tun­gen gibt es eine max­i­male Zahl an Fehlt­a­gen, die das sin­nvolle Auskuri­eren viel­er Krankheit­en schw­er bis unmöglich macht. Zum eige­nen Schutz gle­icher­maßen wie zum Schutz der Mit­studieren­den soll­ten für Fälle von Krankheit­en alter­na­tive Möglichkeit­en geboten wer­den. Sei es die hybride Teil­nahme oder das Ange­bot von Nach­holter­mi­nen für einzelne Mod­ulbe­standteile. Diese Lösun­gen müssen sowohl für akute als auch für chro­nis­che, physis­che eben­so wie psy­chis­che Erkrankun­gen gefun­den wer­den. Wenn auf­grund ein­er chro­nis­chen Erkrankung eine erfol­gre­iche Teil­nahme inner­halb eines Semes­ters nicht möglich ist, sollte beispiel­sweise eine Erweiterung auf zwei Semes­ter oder eine andere Form zum Able­gen des Moduls ermöglicht wer­den. Grund­lage für solche Son­der­regelun­gen muss eine entsprechende Krankschrei­bung sein, spez­i­fis­che Lösun­gen soll­ten in Koop­er­a­tion von Beratungsstellen, Lehren­den und Studieren­den erar­beit­et wer­den. Hier­für müssen trans­par­ente, bay­ern­weit ein­heitliche Stan­dards und Lösungswege entwick­elt wer­den, auf die einzelne Beratungsstellen zurück­greifen kön­nen, und Studieren­den müssen klare Rah­menbe­din­gun­gen, auch bei Hochschul­wech­sel, gegeben wer­den. Ähn­lich müssen Regelun­gen für Nachteil­saus­gle­iche entwick­elt wer­den. Dass bere­its hochschulin­tern maßge­bliche Unter­schiede in der Hand­habung von Nachteil­saus­gle­ichen gegeben sind, wie Studierende

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​​Altersgrenzen in der Krankenversicherung für Studierende​ 

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat set­zt sich auf der Bun­de­sebene, in Zusam­me­nar­beit mit anderen Lan­desstudieren­den­vertre­tun­gen und/oder anderen Ver­bün­den für fol­gen­des ein:  Eine zukun­ft­sori­en­tierte Hochschulpoli­tik muss sich­er­stellen, dass Studierende unab­hängig von ihrer Bil­dungs­bi­ografie faire und gle­ich­w­er­tige Rah­menbe­din­gun­gen vorfind­en. Die derzeit­ige Regelung zur stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung stellt für viele Studierende eine erhe­bliche Belas­tung dar.  Aktuell endet der Anspruch auf die Fam­i­lien­ver­sicherung mit Vol­len­dung des 25. Leben­s­jahres, und ab dem 30. Leben­s­jahr ent­fällt der Zugang zur vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung voll­ständig. Diese Regelun­gen schaf­fen unnötige Hür­den für viele Studierende und wider­sprechen den realen Bil­dungs­bi­ografien, die durch den Bologna-Prozess, beru­fliche Phasen oder andere per­sön­liche Umstände zunehmend divers gewor­den sind. Daher fordern wir:  Ver­längerung der stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung über das 30. Leben­s­jahr hin­aus: Die Alters­gren­ze von 30 Jahren ist nicht mehr zeit­gemäß und sollte in dieser Form abgeschafft wer­den. Ins­beson­dere Studierende in län­geren Stu­di­engän­gen oder solche, die nach ein­er beru­flichen Tätigkeit ins Studi­um ein­steigen, wer­den durch diese starre Regelung mas­siv benachteiligt. Die Möglichkeit, von der vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung zu prof­i­tieren, muss erweit­ert wer­den, um den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten Rech­nung zu tra­gen, solange ein kon­tinuier­lich­er Stu­di­en­fortschritt gewährleis­tet ist.  Anpas­sung der Alters­gren­ze für die Fam­i­lien­ver­sicherung: Die Regelung, Studierende ab dem 25. Leben­s­jahr aus der Fam­i­lien­ver­sicherung auszuschließen, set­zt viele unter unnöti­gen finanziellen Druck – vor allem, da zeit­gle­ich auch das Kindergeld wegfällt. Diese Alters­gren­ze wird den Leben­sre­al­itäten von Studieren­den, die beispiel­sweise eine Aus­bil­dung abgeschlossen oder aus anderen Grün­den erst später ein Studi­um aufgenom­men haben, nicht gerecht. Sie sollte poli­tisch geprüft und an die Vielfalt mod­ern­er Bil­dungswege angepasst wer­den.  Die beste­hen­den Alters­gren­zen schaf­fen unnötige finanzielle Unsicher­heit­en und erschw­eren es vie­len, ihr Studi­um erfol­gre­ich abzuschließen. Die aktuellen Regelun­gen wider­sprechen den Anforderun­gen ein­er mod­er­nen und durch­läs­si­gen Bil­dungs­land­schaft und müssen drin­gend über­ar­beit­et wer­den. Nur so kann sichergestellt wer­den, dass alle Studieren­den unab­hängig von ihrer Biografie die gle­ichen Chan­cen auf eine erfol­gre­iche Hochschul­bil­dung erhal­ten. 

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​​Bachelor of Laws​ 

Die Stu­di­engänge der Rechtswis­senschaften in Bay­ern bauen bis heute darauf auf, dass ein abschließen­des Staat­sex­a­m­en die Grund­lage für den späteren Beruf­sweg eröffnet. Um dieses able­gen zu kön­nen, müssen Studierende zwar Teilleis­tun­gen erbracht haben, entschei­dend ist aber weit­er­hin auss­chließlich das abgelegte Staat­sex­a­m­en am Ende des Studi­ums. Um dieses erfol­gre­ich zu beste­hen, müssen die Studieren­den sowohl den uni­ver­sitären als auch den staatlichen Teil des Staat­sex­a­m­ens absolvieren. Der uni­ver­sitäre Teil, welch­er im Schw­er­punk­t­bere­ich stat­tfind­et und meist aus ein­er Sem­i­­nar- bzw. Stu­di­en­ar­beit und ein­er mündlichen Prü­fung beste­ht, geht schlussendlich nur zu dreißig Prozent in die End­note der Staat­sex­a­m­en­snote ein. Der größere Teil beste­ht aus den staatlichen Prü­fun­gen. In Bay­ern erfol­gen dazu sechs schriftliche Klausuren, die in der Regel inner­halb von sechs Tagen stat­tfind­en, und eben­falls mündliche Prü­fun­gen. Dieser Teil geht mit siebzig Prozent in die End­note ein und ist damit der weitaus entschei­den­dere Teil des Staat­sex­a­m­ens.  Diese Gestal­tung des Juras­tudi­ums set­zt die Studieren­den einem enor­men Druck aus. Studierende, die das Staat­sex­a­m­en endgültig nicht beste­hen ste­hen nach einem inten­siv­en und lan­gen Studi­um (fünf Jahre bei Ein­hal­tung der Regel­stu­dien­zeit) ohne Abschluss da. Die während des Studi­ums erbracht­en Leis­tun­gen wer­den nicht hon­ori­ert und sind für Studierende somit bei Nichtbeste­hen wert­los.   Im Ergeb­nis entschei­den dem­nach nur wenige Tage über das gesamte Studi­um. Dies führt zu ein­er hohen psy­chis­chen Belas­tung [1]. Zudem hält das Risiko bei einem Studi­um mit 10 Semes­tern Regel­stu­dien­zeit bei Nichtbeste­hen mit nichts dazuste­hen von einem Juras­tudi­um ab. Ger­ade für finanziell Schwächere, zu denen oft die „first gen­er­a­tion aca­d­e­mics“ gehören, ist dieses Risiko nicht trag­bar.  Hinzu kommt, dass sich viele Studierende aus Angst vor dem Nichtbeste­hen dazu gezwun­gen sehen, den Stoff für das Staat­sex­a­m­en bei einem wpri­vat­en Unternehmen zu wieder­holen, was eine erhe­bliche finanzielle Belas­tung mit sich bringt (meist zwis­chen 150 und 200€ monatlich) [2]. Der aktuelle Auf­bau des Studi­ums der Rechtswis­senschaft ste­ht dem­nach auch ein­er Chan­cen­gle­ich­heit ent­ge­gen, weshalb wir eine staatlich finanzierte, qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Exa­m­ensvor­bere­itung fordern.  Um den Prob­le­men ent­ge­gen­zuwirken, ist die Mod­u­lar­isierung der Inhalte und daraus abgeleit­et ein entsprechen­der Bach­e­lorstu­di­en­gang eine mögliche Lösung. Ins­beson­dere die Möglichkeit, einen Bach­e­lor bere­its vor dem Staat­sex­a­m­en zu erhal­ten, würde den Druck reduzieren und ist somit wün­schenswert. Ein solch­er Bach­e­lor muss durch zahlre­iche Mod­ul­prü­fun­gen erbracht wer­den, deren Inhalte und Auf­gaben­stel­lun­gen deck­ungs­gle­ich mit den entsprechen­den Scheinen des Studi­ums der Rechtswis­senschaften sind, welche die Vor­gaben der JAPO (Aus­­bil­­dungs- und Prü­fung­sor­d­nung für Juris­ten [sic!]) erfüllen. Diese Mod­ule, gle­icher­maßen wie die zuge­höri­gen Lehrver­anstal­tun­gen, müssen im Rah­men des entsprechen­den Bach­e­lors akkred­i­tiert wer­den. Durch den Bach­e­lor muss ein Beruf­sziel erre­icht wer­den, damit eine Akkred­i­tierung möglich wird.   Eine Akkred­i­tierung ist essen­ziell, damit der Bach­e­lorstu­di­en­gang im Inland wie im Aus­land anerkan­nt wird und als Grund­lage für ein Mas­ter­studi­um dienen kann. Diese kann entwed­er im Rah­men der Sys­temakkred­i­tierung von Uni­ver­sitäten erfol­gen oder bei solchen, die diese Form der Akkred­i­tierung nicht vor­weisen, über eine entsprechende Pro­gram­makkred­i­tierung. Für die jew­eili­gen Akkred­i­tierun­gen muss ein umfänglich­es Qual­itäts­man­age­ment umge­set­zt wer­den, eben­so wie ein klares Berufs­bild ersichtlich wer­den muss. Bei der Konzep­tion des LL.B.-Studiengangs wer­den Arbeit­ge­berver­bände, Kan­zleien sowie weit­ere rel­e­vante Akteure frühzeit­ig einge­bun­den, um die spätere Anerken­nung am Arbeits­markt zu stärken. Weit­ere Kri­te­rien wie Mobil­ität für ein Aus­landsse­mes­ter, Wahlbere­iche und Sich­er­stel­lung der Studier­barkeit sind zweifel­sohne eben­falls zu erfüllen. Langfristig ist zudem die Ein­rich­tung von Dop­pelab­schlusspro­gram­men mit aus­ländis­chen Part­neruni­ver­sitäten anzus­treben, um inter­na­tionale Anschlussfähigkeit und Mobil­ität weit­er zu erhöhen. Zur Erfül­lung müssen sich Uni­ver­sitätsver­ant­wortliche mit Lehren­den und Studieren­den berat­en und auf die Hochschulen zugeschnit­tene Lösun­gen mit entsprechen­den Schw­er­punk­ten erar­beit­en. Die zuständi­gen Min­is­te­rien sind in der Ver­ant­wor­tung, bei Rechts­fra­gen unter­stützend zu berat­en und Ver­net­zung zu ermöglichen.  Der Bach­e­lor of Laws (LL.B.) soll keinen Ersatz für die durch das Staat­sex­a­m­en gegebene Beruf­squal­i­fika­tion bilden. Mit Erhalt des Bach­e­lor­grades sollen die Studieren­den nicht für klas­sis­che juris­tis­che Berufe qual­i­fiziert wer­den. Dies muss in der Kom­mu­nika­tion und Bewer­bung der Stu­di­engänge expliz­it betont wer­den. Vielmehr soll der LL.B. auf Berufe in der freien Wirtschaft-/ Sozial­wirtschaft vor­bere­it­en und entsprechende Qual­i­fika­tio­nen ermöglichen. Ein frühzeit­ig erre­ich­bar­er Bach­e­lorab­schluss reduziert zudem das Risiko für Studierende, da sie bere­its vor Able­gen des Staat­sex­a­m­ens über einen anerkan­nten Abschluss ver­fü­gen und so im Falle eines nicht abgelegten Staat­sex­a­m­ens nicht voll­ständig ohne Qual­i­fika­tion daste­hen.  Primär geht es der Studieren­den­schaft um ein nach­haltiges Konzept, welch­es die Umset­zung effek­tiv und erfol­gver­sprechend gestal­tet. Das Ziel soll dabei immer ein qual­i­ta­tiv hochw­er­tiger Abschluss sein, der den Studieren­den Berufs- und Weit­er­bil­dungschan­cen eröffnet. Wichtig ist an dieser Stelle der Aus­bau kon­seku­tiv­er Mas­ter­pro­gramme bzw. die Auf­nahme der entsprechen­den Bach­e­lorab­schlüsse in die Zulas­sungskri­te­rien geeigneter Mas­ter­pro­gramme.  Ver­weise  [1] Bei ein­er bun­desweit­en Befra­gung aus dem Jahr 2016 stuften 94,4% den Prü­fungs­druck auf ein­er Skala von eins bis zehn mit acht oder höher ein, vgl. BRF/Brinkmann, Borchers, Drosten u.a., Absol­ven­ten­be­fra­gung 2018, S. 27; vgl. auch die Ergeb­nisse des Regens­burg­er Forschung­spro­jek­ts zur Exa­m­ens­be­las­tung bei Juras­tudieren­den: https://www.uni-regensburg.de/assets/humanwissenschaften/psychologie-kudielka/JurSTRESS_Abschlussbericht.pdf.  [2] Vgl. z.B. juris­tis­ches Repeti­to­ri­um Hem­mer, https://www.repetitorium-hemmer.de/kurse.php (zulet­zt aufgerufen: 13.12.24); Alp­mann Schmidt, https://www.as-bayern.de/1‑examen/regensburg/examenskurse/hauptkurs (zulet­zt aufgerufen: 13.12.24). 

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​​Vorantreiben der barrierearmen Hochschullandschaft​ 

Eröff­nun­gen wie die des inklu­siv­en Wohn­heims in München im Herb­st 2024 geben Hoff­nung, dass die Bedeu­tung ein­er inklu­siv­en Hochschul­land­schaft zunehmend wahrgenom­men wird. Doch auch wenn diese Eröff­nung ein klein­er Schritt in die richtige Rich­tung ist, sieht der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) zahlre­iche weit­ere Bedarfe und Entwick­lungsmöglichkeit­en, um den Freis­taat bar­ri­erearm zu machen.  Bar­ri­erear­mut umfasst sowohl eine Zugänglichkeit von Studi­um, Hochschule und stu­den­tis­chem Leben für Men­schen mit eingeschränk­ter Mobil­ität als auch eine Zugänglichkeit für Men­schen mit anderen Beein­träch­ti­gun­gen und muss nach Behin­derten­gle­ich­stel­lungs­ge­setz § 4 Zugang und Nutzung „ohne beson­dere Erschw­er­nis und grund­sät­zlich ohne fremde Hil­fe“ her­stellen [1]. Bar­ri­erear­mut als „roll­stuh­lzugänglich“ zu inter­pretieren, greift an dieser Stelle maßge­blich zu kurz und muss deut­lich weitre­ichen­der aufge­fasst wer­den [2]. Hierzu müssen Ver­ant­wortliche und Hochschul­prä­si­di­en informiert, sen­si­bil­isiert und geschult wer­den. Ins­beson­dere, aber nicht abschließend, von Führungsper­so­n­en ist eine inten­sive Auseinan­der­set­zung mit dem The­ma Bar­ri­erear­mut zu erwarten. Sie müssen sich mit der Bre­ite von Gestal­tungsmöglichkeit­en und Bedürfnis­sen befassen und strate­gis­che Leitlin­ien für die vielfältige Hochschul­ge­mein­schaft entwick­eln. Diese Leitlin­ien soll­ten expliz­it auch ein­heitliche Regelun­gen zur Anerken­nung von psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen und damit die ein­heitliche Hand­habe von Nachteil­saus­gle­ichen inkludieren. Diese soll­ten immer hochschulin­tern ein­heitlich sein, müssen aber auch bay­ern­weit har­mon­isiert wer­den, sodass Chan­cen­gle­ich­heit beste­ht. Von vorn­here­in müssen zen­tral ein­heitliche Vor­gaben kom­mu­niziert wer­den, sodass ein Angle­ichen tat­säch­lich möglich wird.  Der große Sanierungs­be­darf [3] an Bay­erns Hochschulen bietet an dieser Stelle auch eine Möglichkeit. So kön­nen Hochschul­ge­bäude in diesem Zuge nicht nur ener­getisch mod­ernisiert wer­den, son­dern auch mit Blick auf tech­nis­che Ausstat­tung und Bar­ri­erear­mut zukun­ftsweisend über­holt wer­den. Bei jed­er Sanierung muss Bar­ri­erear­mut ein essen­zieller Bestandteil sein, sodass zukün­ftig alle Sem­i­nar­räume und Hörsäle allen Men­schen zugänglich sind. Wichtig ist hier­bei, dass nicht nur der heutige Stand von fes­ten Regelun­gen beachtet wird, son­dern bere­its zukun­ft­sori­en­tiert an tech­nis­che Entwick­lun­gen und Möglichkeit­en gedacht wird, sodass Hochschulen Vor­re­i­t­erin­nen im Bere­ich der Bar­ri­erear­mut wer­den. Hierzu zählen ins­beson­dere auch Alarm­sys­teme, die für alle Mit­glieder der Gesellschaft wahrnehm­bar sein soll­ten, sodass im Not­fall ein optis­ch­er eben­so wie akustis­ch­er Alarm aus­gelöst wird. Solche Sys­teme erhöhen die Sicher­heit der Mit­glieder unser­er Hochschul­ge­mein­schaft, die mit Beein­träch­ti­gun­gen studieren.  Eben­so wie die Gebäude­in­fra­struk­tur bar­ri­erearm wer­den muss, muss auch die Lehre dies wer­den. So müssen Doku­mente von Lehrver­anstal­tun­gen bar­ri­erearm zugänglich sein, sofern dies möglich ist und Bedarf beste­hen kön­nte. Hier­bei sei ins­beson­dere auf den Bedarf entsprechen­der didak­tis­ch­er Schu­lun­gen hingewiesen, die Lehren­den die Möglichkeit­en aufzeigen und bei der Erstel­lung entsprechen­der Unter­la­gen unter­stützen, wie beispiel­sweise Kurse des BayZiels [4]. In diesen Schu­lun­gen sollen Kom­pe­ten­zen ver­mit­telt wer­den, Tools zugänglich gemacht wer­den und ein Net­zw­erk geschaf­fen wer­den, sodass die geschul­ten Per­so­n­en zu Mul­ti­p­lika­toren wer­den kön­nen. Auch Prü­fungs­for­mate soll­ten the­ma­tisiert wer­den, damit Prü­fun­gen eben­falls bar­ri­erearm ableg­bar sind. Es ist wichtig zu beto­nen, dass die Möglichkeit­en zu bar­ri­erear­men Unter­la­gen und Kom­mu­nika­tion meist weitre­ichen­der sind, als im ersten Moment für ungeschulte Per­so­n­en anzunehmen ist, weshalb Schu­lun­gen nicht nur ein Ben­e­fit wären, son­dern einen Ker­naspekt des Vorantreibens von Bar­ri­erear­mut darstellen. Ergänzend zu ein­er inklu­siv­en Hochschullehre fordern wir Kur­sange­bote für Studierende, in denen sie bar­ri­erearme Kom­mu­nika­tions­for­men wie beispiel­sweise Gebär­den­sprache oder Blind­en­schrift erler­nen kön­nen. Diese Ange­bote, an zahlre­ichen Hochschulen bere­its etabliert, sollen als frei­willige Ergänzung wahrgenom­men, aber auch als über­fach­liche Mod­ule oder, wo passend, im Lehrplan inte­gri­erte Kurse belegt wer­den kön­nen oder zusät­zliche Zer­ti­fikate erwor­ben wer­den kön­nen [5], [6], [7].  Auch jen­seits der hochschuleige­nen Maß­nah­men kön­nen Hochschulen sich für ein bar­ri­erearmes Studieren­den­leben ein­set­zen. Dies begin­nt bei den Hal­testellen des ÖPNV, die ins­beson­dere vor den Hochschulen bar­ri­erearm sein müssen. Aber auch das ein­gangs erwäh­nte Beispiel inklu­siv­en Wohnens ist ein wichtiger Bestandteil von Bar­ri­erear­mut. Eben­so müssen Mensen bar­ri­erearm zugänglich und nutzbar sein, sodass eine inklu­sive Gesellschaft im Hochschulkon­text vorgelebt wird. Ange­bote für Studierende im Rah­men des Hochschul­sports oder Exkur­sio­nen soll­ten einen bar­ri­erear­men Zugang mit­denken und nach Möglichkeit umset­zen. Auch hier müssen Ver­ant­wortliche gut geschult wer­den, sodass sie die Poten­tiale ver­schieden­er For­mate erken­nen und umset­zen kön­nen.  Durch ein durch­dacht­es Gesamtkonzept für Bar­ri­erear­mut, das von Vor­lesun­gen über Prü­fun­gen bis hin zum Stu­di­en­all­t­ag alle Bere­iche inkludiert und berück­sichtigt, kann die gesamte Hochschul­ge­mein­schaft für dieses wichtige The­ma sen­si­bil­isiert wer­den und voneinan­der ler­nen. Diver­sität mit all ihren Facetten stellt eine Bere­icherung für die Gemein­schaft dar, sodass diese durch entsprechende Aus­gestal­tung ermöglicht wer­den muss.  Lit­er­atur  [1] Behin­derten­gle­ich­stel­lungs­ge­setz BGG. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/  [2] „Bar­ri­ere­frei­heit – von Beginn an“, Der Beauf­tragte der Bun­desregierung für die Belange von Men­schen mit Behin­derun­gen. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/schwerpunkte/barrierefreiheit/barrierefreiheit.html?nn=27146  [3] A. Gün­ther und C. Hen­zler, „Sanierungsstau: Wo Bay­erns Hochschulen vor sich hin bröck­eln“, Süddeutsche.de, Erlangen/München, 31. Juli 2019. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-hochschulen-sanierung-exzellenzunis‑1.4544902  [4] K. Bauer, „Acces­si­bil­i­ty in der dig­i­tal gestützten Hochschullehre: Bar­ri­ere­freie Lehr-Lern-Mate­ri­alien“, BayZiel. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.didaktikzentrum.de/component/redevent/details/4?xref=162705  [5] OTH Regens­burg, „Gebär­den­sprache Anfängerkurs“. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.oth-regensburg.de/studiengang/gebaerdensprache-anfaengerkurs-teilnahmebescheinigung  [6] LMU München, „Gebär­den­sprache Anfängerkurs“. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.lmu.de/lmu-sprachenzentrum/de/sprachkursangebot/semesterkurse/gebaerdensprache/  [7]    LMU München, “Zer­ti­fikat Inklu­sion”. Zuge­grif­f­en 15.Dezember 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.mzl.lmu.de/de/studium/studierende/zertifikat-inklusion/ 

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