Autorenname: lukas.strutz@baystura.de

Wahlen des Landesstudierendenrats: Ab April ein neues Sprecher*innen-Team

von links: Moritz Schmid, Amir Hasu­kic und Sabine Kam­intzky Auf der diesjähri­gen Wahlsitzung des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats an der Tech­nis­chen Hochschule Nürn­berg am 11. Jan­u­ar 2026 wur­den die neuen Sprecher*innen gewählt. Ab 01. April 2026 wer­den Sabine Kam­intzky (Katholis­che Stiftung­shochschule München), Amir Hasu­kic (Uni­ver­sität Bayreuth) und Moritz Schmid (Uni­ver­sität Regens­burg) als neues Sprecher*innen-Team die über 400.000 bay­erischen Studieren­den vertreten. Im bish­eri­gen Amt­s­jahr kon­nten sich die derzeit­i­gen Sprecherin­nen unter anderem erfol­gre­ich für eine Erhöhung der Investi­tio­nen in Sanierungs­maß­na­hen ein­set­zen. Dies gelang ihnen zulet­zt mit der Aus­rich­tung ein­er Kun­stausstel­lung zu den mar­o­den Zustän­den der Hochschulen. Anknüpfend an die bish­eri­gen Erfolge, freut sich das neue Team darauf, in die Fußstapfen ihrer Vorgän­gerin­nen zu treten und gemein­sam mit den Delegierten an weit­eren Pro­jek­ten für die stu­den­tis­chen Inter­essen zu arbeit­en. Neben den aktuellen Posi­tio­nen brin­gen die zukün­fti­gen Sprecherin­nen eigene The­men­schw­er­punk­te mit. Sabine Kam­intzky äußert sich: „Hochschulen soll­ten Orte sein, an denen Ver­ant­wor­tung für die Inklu­sion der Studieren­den über­nom­men wird und beispiel­sweise Beschilderun­gen in Brailleschrift nicht nur die pos­i­tive Aus­nahme sind”. Amir Hasu­kic ergänzt: „Zusät­zlich müssen wir uns stärk­er für mehr Chan­cen­gle­ich­heit, bezahlbaren Wohn­raum und kostengün­stige Mobil­ität ein­set­zen, damit Studieren nur noch eine Frage der per­sön­lichen Entschei­dung wird“. Darüber hin­aus bekräftigt Moritz Schmid: „Unsere Hochschulen müssen beim The­ma Nach­haltigkeit und Dig­i­tal­isierung eine Vor­re­it­er­rolle ein­nehmen. Ein­er­seits müssen wir durch bessere dig­i­tale Infra­struk­tur die Rah­menbe­din­gun­gen für exzel­lente Lehre stärken. Ander­er­seits müssen Trans­for­ma­tion­sprozesse der Hochschulen nach­haltig mit­gestal­tet wer­den“. Die amtieren­den Sprecher*innen blick­en auf eine erfol­gre­iche Amt­szeit zurück und freuen sich zugle­ich über das Engage­ment der Studieren­den: „Es ist schön zu sehen, dass das Amt der Sprecher*innen des BayStu­Ra nun in motivierte und ver­ant­wor­tungs­be­wusste Hände überge­ht“, erk­lären Mona Dirmaier, Lukas Strutz und Anni­ka Win­ters­berg­er.  „Die Her­aus­forderun­gen unser­er Studieren­den sind vielfältig und kom­plex. Deshalb möcht­en wir deren Anliegen vorantreiben und uns für die Verbesserung der Stu­di­enbe­din­gun­gen ein­set­zen. Wir als Teil der bay­erischen Hochschul­land­schaft freuen uns darauf gemein­sam mit Studieren­den, poli­tis­chen Ansprecher­part­ner­in­nen und Ver­bän­den zusam­men­zuar­beit­en.“, so das zukün­ftige Sprecherin­nen Team.

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Moderne Mobilität – Was Studierende in Bayern jetzt brauchen

Egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, dem Motor­rad oder mit dem öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr (ÖPNV): Studieren ist immer mit Mobil­ität­san­forderun­gen ver­bun­den. Wie und ob Studierende in Bay­ern zu Hörsälen, Sem­i­nar­räu­men, Bib­lio­theken und Laboren gelan­gen, bes­timmt wie gut und gerne in Bay­ern studiert wird. Ein attrak­tiv­er Hochschul­stan­dort erfordert daher Mobil­ität­skonzepte, die der Leben­sre­al­ität der Studieren­den entsprechen: bezahlbar, krisen­fest, bar­ri­ere­frei und rund um die Uhr ver­lässlich. Um dies sicherzustellen, fordern wir die schnelle Umset­zung der fol­gen­den Maß­nah­men: Stu­di-Tick­ets im ÖPNV Der ÖPNV spielt für die stu­den­tis­che Mobil­ität eine zen­trale Rolle. Da Hochschul­stan­dorte oft über ganze Städte verteilt sind, stoßen Fußweg und Fahrrad schnell an ihre Gren­zen. Eine zuver­läs­sige ÖPNV-Anbindung ist daher essen­ziell, um effizient zwis­chen Wohnort und Hochschulstandort(en) zu pen­deln. Je nach Stan­dort nutzen bis zu drei von vier Studieren­den den Nahverkehr [Q1].  Ein zen­traler Eckpfeil­er für diese Mobil­ität ist das vom Freis­taat bezuschusste Bay­erische Ermäßi­gung­stick­et, das als vergün­stigtes Deutsch­landtick­et allen Studieren­den seit dem Win­terse­mes­ter 2023 zur Ver­fü­gung ste­ht. Auf diesem Erfolg möcht­en wir mit einem Opti­mierungspaket für das Ermäßi­gung­stick­et gemein­sam auf­bauen. 1. Dauer­hafte Sich­er­stel­lung des Bay­erischen Ermäßi­gung­stick­ets Wir fordern vom Freis­taat Bay­ern, das Ermäßi­gung­stick­et als inte­gralen Bestandteil stu­den­tis­ch­er Leben­squal­ität dauer­haft auch über das Jahr 2027 hin­aus abzu­sich­ern. Ziel muss sein, das Tick­et unab­hängig von kurzfristi­gen Haushalt­sentschei­dun­gen und bun­desweit­en Preis­dy­namiken beim Deutsch­landtick­et als langfristige ver­lässliche finanzielle Kon­stante im Leben der bay­erischen Studieren­den zu betra­cht­en. Ins­beson­dere soll sich der Freis­taat Bay­ern dafür ein­set­zen, dass für uns Studierende die Preise nicht steigen. Nur so leis­tet der Freis­taat auch in Zukun­ft einen entschei­den­den Beitrag zur finanziellen Ent­las­tung der Studieren­den zum The­ma Mobil­ität und stärkt nach­haltig die Attrak­tiv­ität des Hochschul­stan­dorts Bay­ern. 2. Preis­er­höhun­gen beim Ermäßi­gung­stick­et gemein­sam schul­tern Um die Attrak­tiv­ität und soziale Aus­ge­wogen­heit des Tick­ets langfristig zu erhal­ten, soll der staatliche Zuschuss vom bish­eri­gen fix­en Betrag von 20 Euro fes­ten Prozentsatz von 40 % des jew­eils gülti­gen Deutsch­­landtick­­et-Preis­es umgestellt wer­den. Die Dringlichkeit dieser Anpas­sung wird durch einen Blick auf die Koste­nen­twick­lung verdeut­licht: In weniger als drei Jahren seit Ein­führung hat sich das Tick­et um fast 50 % ver­teuert. Im sel­ben Zeitraum stieg der Min­dest­lohn lediglich um 16 % und der BAföG-Grund­be­­darf sog­ar nur um 5 %. Diese wach­sende Diskrepanz führt dazu, dass das Tick­et für Studierende trotz der Unter­stützung durch die Staat­sregierung zunehmend zur finanziellen Belas­tung wird. Um diese zunehmende Belas­tung nach­haltig aufz­u­fan­gen, ist eine prozen­tuale Dynamisierung des Zuschuss­es der kon­se­quente näch­ste Schritt. Wenn die staatliche Ent­las­tung mit kün­fti­gen Tar­if­sprün­gen mitwächst, bleibt das bay­erische Mod­ell dauer­haft attrak­tiv. So wird sichergestellt, dass all­ge­meine Preis­er­höhun­gen gemein­sam getra­gen und die bay­erischen Studieren­den nicht über­pro­por­tion­al belastet wer­den. 3. Sicherung lokaler Semes­ter­mod­elle Der Fortbe­stand lokaler Semes­tertick­­et-Mod­­elle an den einzel­nen Hochschul­stan­dorten ist zu garantieren. Diese bewährten Vere­in­barun­gen zwis­chen stu­den­tis­chen Vertre­tun­gen, Studieren­den­werken und Verkehrsver­bün­den dienen vielerorts als Grund­lage für ein bedarf­s­gerecht­es, sol­i­darisch finanziertes Grund­mo­bil­ität­sange­bot, auf welch­es das Ermäßi­gung­stick­et naht­los als Upgrade-Lösung aufge­bucht wer­den kann.  4. Tech­nis­che Weit­er­en­twick­lung vom Ermäßi­gung­stick­et Um das Ermäßi­gung­stick­et an die tech­nis­chen Stan­dards des Deutsch­landtick­ets anzu­gle­ichen, sind drei Weit­er­en­twick­lun­gen notwendig. Konkret fordern wir: 5. Großflächige ÖPNV-Aus­fälle ein­heitlichen adressieren Wir fordern krisen­feste Regelun­gen für großflächige Infra­struk­turstörun­gen während der Vor­le­sungs- und Prü­fungsphasen. Großwet­ter­ereignisse zeigen auf, dass der ÖPNV in Krisen­si­t­u­a­tio­nen unzu­ver­läs­sig oder kom­plett zum Erliegen kom­men kann [Q4] [Q5]. Studierende dür­fen dadurch keine akademis­chen Nachteile erlei­den. Konkret plädieren wir für: Cam­pus­mo­bil­ität Cam­pus­mo­bil­ität umfasst die Wegekette zum, vom und auf dem Cam­pus.  Dies umschließt aus­drück­lich den öffentlichen Per­so­n­en­verkehr, das Fahrrad, PKWs und auch den Weg zu Fuß. 28 % [Q2] der Studieren­den pen­deln dabei sog­ar 25 Kilo­me­ter oder mehr. Für sie wird nach­haltige Mobil­ität vor allem durch eine leis­tungs­fähige Kom­bi­na­tion aus öffentlichem Nahverkehr, Fahrrad­nutzung und entsprechen­den Schnittstellen zwis­chen allen Verkehrsmit­teln real­is­tisch. Ohne präzise aufeinan­der abges­timmte Verkehrsange­bote entste­hen unnötige Prob­leme für Studierende, die in Teilen leicht zu lösen wären. 1. Verbesserte Anbindung aller Hochschul­stan­dorte Eine verbesserte Anbindung aller Ler­norte – beson­ders an den Campi und mit diesen zusam­men­hän­gen­den Orten – wie z. B.  Unikliniken, Bib­lio­theken, Mensen – ist essen­ziell für die Studieren­den. Dafür braucht es abges­timmte Umsteigeket­ten und eine Anbindung, die sich an realen Stu­di­en­abläufen ori­en­tiert (Vor­lesungs­be­ginn, Prü­fungszeit­en, Arbeit­szeit­en) sowie Verbindun­gen zwis­chen weit verteil­ten Campi. Wir schla­gen min­destens jährliche Gespräche zwis­chen stu­den­tis­chen Vertreter*innen und Verkehrsan­bi­etern vor, um zu prüfen, ob es Bedarf an all­ge­meinen Lin­ien­an­pas­sun­gen, Hal­testel­len­ver­legun­gen und Anpas­sun­gen der Fahrplan­tak­tun­gen gibt.  Durch einen inten­siv­eren Aus­tausch kön­nen Verkehrsver­bünde die Rück­mel­dun­gen von stu­den­tis­chen Vertreter*innen ziel­gerichtet für Fahrplanän­derun­gen ein­holen, um ihr Ange­bot und damit die Attrak­tiv­ität des eige­nen ÖPNV-Ange­bots zu steigern. 2. Teil­habe und Mobil­ität zwis­chen Lehrver­anstal­tun­gen opti­mieren Wir fordern außer­dem Maß­nah­men, die real­is­tisch die Teil­nahme an Lehrver­anstal­tun­gen an ver­schiede­nen Stan­dorten ermöglichen. Wenn Lehrpläne stan­dortüber­greifende Teil­nahme erfordern, sollen Hochschulen auf hybride Teil­nah­meop­tio­nen acht­en, die Mach­barkeit und Zumut­barkeit der Stan­dortwech­sel im Hin­blick auf die Zeit­en zwis­chen den Vor­lesun­gen sowie den zeitlichen Gesamtbe­darf für die Wech­sel, beson­ders auch die zeitliche Mach­barkeit für Men­schen mit kör­per­lichen Beein­träch­ti­gun­gen sich­er­stellen und darauf acht­en, dass trotz Stan­dortwech­sel eine aus­re­ichende Zeit für die Mit­tagspause bleibt 3. Ver­lässliche ÖPNV-Mobil­ität bis in den späten Abend  Wir fordern eine ver­lässliche Erre­ich­barkeit der Hochschul­räum­lichkeit­en mit­tels ÖPNV bis in die späten Abend­stun­den. Ein Studi­um endet nicht um 18 Uhr: Ler­nen in der Bib­lio­thek, Gremien­ar­beit, Laborzeit­en und hochschulüber­greifende Lehrfor­mate set­zen ver­lässliche Rück­wege voraus. Oft­mals kann das bish­erige ÖPNV-Ange­bot hier abends nicht mithal­ten. Ins­beson­dere in den Prü­fungsphasen nutzen viele Studierende die Lern­möglichkeit­en auf dem Cam­pus bis tief in die Nacht. Deshalb fordern wir eine bedarf­s­gerechte Tak­tung und Erre­ich­barkeit auch außer­halb der reg­ulären Vor­lesungszeit­en. 4. Bar­ri­ere­frei­heit und Inklu­siv­ität als Min­dest­stan­dard Wir erwarten, dass Bar­ri­ere­frei­heit und Inklu­siv­ität als verbindlich­er Min­dest­stan­dard in der Cam­pus­pla­nung ver­ankert wer­den. Nur durch stufen­freie, ebene Routen, funk­tion­ierende Aufzüge und eine ver­lässliche Beschilderung wird die Fort­be­we­gung nicht zu einem weit­eren Hin­der­nis – ein essen­zieller Beitrag zur chan­cen­gle­ichen Bil­dung. Dabei dür­fen diese bar­ri­ere­freien Verbindun­gen gegenüber reg­ulären Wegen keinen sig­nifikan­ten zeitlichen Mehraufwand verur­sachen. 5. Verkehrssicher­heit Für einen sicheren Weg braucht es beleuchtete Hauptverbindun­gen, klare Weg­weisung zu und am Cam­pus, kon­flik­tarme Führung zwis­chen Fuß- und Rad­strö­men sowie kon­se­quente Win­ter­di­en­ste auf den rel­e­van­ten Hauptverbindun­gen zum Cam­pus, als auch auf diesem. Hochschulen, Städte und Gemein­den tra­gen eine beson­dere Ver­ant­wor­tung für Verkehrssicher­heit auf dem Weg zur Hochschule sowie auf dem Cam­pus.  6. Den PKW in die Cam­pusstrate­gie ein­beziehen Für eine kli­mafre­undliche Anreise müssen Park-and-Ride-Ange­bote aus­ge­baut wer­den, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erle­ichtern. An Stan­dorten mit unzure­ichen­der Anbindung ist mit­tel­fristig eine aus­re­ichende Zahl an Park­plätzen expliz­it für Studierende sicherzustellen, wobei Dauer­parken kon­se­quent unter­bun­den wer­den muss. Zur Reduk­tion des Indi­vid­u­alverkehrs fordern wir zudem die Förderung von

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Awareness-Strukturen an bayerischen Hochschulen schaffen

Diskri­m­inierung, (sex­u­al­isierte) Beläs­ti­gung und Macht­miss­brauch sind auch anbay­erischen Hochschulen Real­ität. Eine europaweite Erhe­bung der EU-Grun­­drechteagen­­turkommt zu dem Ergeb­nis, dass jede dritte Frau in Europa seit ihrem 15. Leben­s­jahrkör­per­liche oder sex­u­al­isierte Gewalt erlebt hat.1 Auch im Hochschulkon­text sindÜber­griffe doku­men­tiert: Laut ein­er Studie geben 54,7% der befragten Stu­dentin­nen an,im Ver­lauf ihres Studi­ums sex­u­al­isierte Beläs­ti­gung erfahren zu haben.2 22,8% derStu­dentin­nen geben an während ihres Studi­ums Stalk­ing erlebt zu haben3 In ein­erErhe­bung der Agen­tur der Europäis­chen Union für Grun­drechte aus dem Jahr 2012 gabüber die Hälfte der befragten homo­sex­uellen, bisex­uellen und Trans*Personen an,Gewalt erfahren zu haben, weil sie als LGBTQ-Per­­so­n­en wahrgenom­men wurden.4Diese Zahlen machen deut­lich, dass es sich nicht um vere­inzelte Vor­fälle han­delt,son­dern um ein struk­turelles Prob­lem, das insti­tu­tionelle Antworten erfordert.Gle­ichzeit­ig fehlt es jedoch an klaren Zuständigkeit­en, trans­par­enten Ver­fahren undniedrigschwelli­gen Anlauf­stellen. Ohne verbindliche Struk­turen bleibt der Umgang mitBeläs­ti­gung und Diskri­m­inierung häu­fig vom Engage­ment Einzel­ner abhängig. Betrof­fenewis­sen nicht, an wen sie sich wen­den kön­nen, oder erleben Ver­fahren als intrans­par­entund ent­muti­gend. Hochschulen tra­gen jedoch eine insti­tu­tionelle Ver­ant­wor­tung für dieSicher­heit und Würde aller Mit­glieder ihrer Gemein­schaft. Deshalb ist es notwendig,an allen staatlichen und staatlich anerkan­nten Hochschulen in Bay­ern verbindliche,hochschul­weite Aware­­ness-Struk­­turen zu schaf­fen und Art. 25 Bay­HIG zu konkretisieren und zu ergänzen. Erstellen von Aware­ness Konzepten Jede Hochschule entwick­elt und imple­men­tiert ein umfassendes Aware­­ness-Konzept, wobei darauf zu acht­en ist, dass dieses klare Def­i­n­i­tio­nen vonBeläs­ti­gung, Diskri­m­inierung und über­grif­figem Ver­hal­ten enthält, tran­s­­par­en­teBeschw­erde- und Inter­ven­tion­swege fes­tlegt und Schutz­maß­nah­men für Betrof­fenevor­sieht. Entsprechende Richtlin­ien oder Konzepte sollen möglichst konkretaus­for­muliert sein.5 Konzepte müssen öffentlich zugänglich, bar­ri­erearm gestal­tet undauf der Web­site der jew­eili­gen Hochschule leicht auffind­bar sein. Es darf nicht inUnter­menüs ver­bor­gen sein, son­dern muss klar sicht­bar posi­tion­iert wer­den. Es soll die einzel­nen Ver­fahrenss­chritte, Zuständigkeit­en, Schutz­maß­nah­men und möglichenKon­se­quen­zen trans­par­ent darstellen. Betrof­fene haben bei Über­grif­f­en durch Lehren­de­oft Angst, dass Beschw­er­den erfol­g­los bleiben oder dass sie durch eine Beschw­erdeNachteile für den beru­flichen Werde­gang fürcht­en müssen.6 Daher ist in Konzepten­im­mer darauf zu acht­en den Studieren­den die Angst vor Beschw­er­den zu nehmen undBetrof­fe­nen das Gefühl zu ver­mit­teln ernst genom­men zu wer­den. Anlauf­stellen für Studierende An jed­er Hochschule sind klar benan­nte und leicht auffind­bare Ansprech­per­so­n­en für­Fälle von Beläs­ti­gung, Diskri­m­inierung oder Gren­zver­let­zun­gen einzuricht­en (vgl. Art.25 Bay­HIG). Diese Stellen benöti­gen eine umfassende Schu­lung, um als qual­i­fizierteInstanz fungieren zu können.7 Neben haup­tamtlichen Stellen wie Gle­ich­stel­lungs- oderAntidiskri­m­inierungsstellen sollen aus­drück­lich auch stu­den­tis­cheErstansprech­per­so­n­en als niedrigschwellige Kon­tak­t­möglichkeit etabliert wer­den.Hier­für sind stu­den­tis­che Hil­f­skraft­stellen zu schaf­fen, die entsprechend geschultwer­den und als erste Anlauf­stelle, niemals jedoch als Ersatz fungieren. Studierende wen­den sich häu­fig eher anPeers als an formelle Stellen; diese Struk­tur kann dazu beitra­gen, Hemm­schwellenabzubauen und Betrof­fene frühzeit­ig zu unter­stützen. Frauen- oderGle­ich­stel­lungs­beauf­tragte sind dabei nicht alleinige Ansprech­part­ner­in­nen, son­dernTeil eines bre­it­eren, insti­tu­tionell ver­ankerten Net­zw­erks. Aware­ness ist einegesamtin­sti­tu­tionelle Auf­gabe und darf nicht auf einzelne Ämter reduziert wer­den. DieAr­beit der entsprechen­den Stellen und deren Fachkonzepte sind Bestandteil von regelmäßi­gen Super­vi­sio­nen unter Ein­beziehung der Vorge­set­zten aller Hochschu­lange­höri­gen.Sen­si­bil­isierung und Infor­ma­tion­s­maß­nah­menLaut ein­er Umfrage an der Chris­t­ian-Albrechts-Uni­ver­sität zu Kiel ken­nen 84,4% der­Be­fragten keine Beratungsstellen oder Beauf­tragte an ihrer Universität.8 Um auf dieThe­matik aufmerk­sam zu machen, die Hochschul­ge­meinde zu sen­si­bil­isieren und aufbeste­hende Konzepte und Anlauf­stellen aufmerk­sam zu machen, sollen Plakate undInfor­ma­tions­broschüren sicht­bar platziert wer­den. Diese Maß­nah­men dienen nicht nur­der besseren Infor­ma­tion der Studieren­den, son­dern auch der Sen­si­bil­isierung. Sostellen sie nicht nur eine ermuti­gende Botschaft an Betrof­fene dar, dass ihre­An­liegen ernst genom­men wer­den und sie sich an jeman­den wen­den kön­nen, son­dern sende­nauch ein ent­muti­gen­des Sig­nal an poten­zielle Täterinnen.9 Zudem sind zu Beginn jedes Studi­ums die zuständi­gen Stellen im Rah­men von Ein­führungsver­anstal­tun­gen oder Ähn­lichem per­sön­lich vorzustellen. Ziel ist es, Hemm­schwellen abzubauen, Ansprech­part­nerinnen sicht­bar zu machen und deut­lich zu kom­mu­nizieren, dassBetrof­fene ernst genom­men wer­den und ihre Erfahrun­gen nicht rel­a­tiviert oder in Fragegestellt wer­den. Aware­ness darf nicht erst dann sicht­bar wer­den, wenn ein Vor­fallgeschieht, son­dern muss von Anfang an als selb­stver­ständlich­er Bestandteil derHochschulkul­tur ver­ankert sein. Aware­ness Teams bei Hochschul­ver­anstal­tun­gen Auf allen Hochschulfesten und ver­gle­ich­baren hochschul­na­hen Großver­anstal­tun­gen sindverpflich­t­end Aware­­ness-Teams einzuricht­en. Diese Teams müssen klar erkennbar sein, beispiel­sweise durch deut­lich sicht­bare Kennze­ich­nun­gen, und über eine fundierteSchu­lung in Deeskala­tion, betrof­fe­nenori­en­tiert­er Gesprächs­führung und rechtlichenGrund­la­gen ver­fü-gen. Sie han­deln nach einem fest­gelegten Leit­faden und arbeit­en eng­mit Ver­anstal­­tungslei-tung und gegebe­nen­falls Sicher­heits­di­en­sten zusam­men. DieVer­ant­wor­tung für Ein­rich­tung, Aus­bil­dung und Koor­di­na­tion dieser Teams liegt bei derjew­eili­gen Hochschule. Die Organ­i­sa­tion darf nicht allein auf ehre­namtlich­esEngage­ment von Studieren­den abgewälzt wer­den.Ange­bot von Aware­­ness- und Sen­si­bil­isierungskursenDarüber hin­aus sollen an allen Hochschulen regelmäßig kosten­lose Aware­­ness- undSen­si­bil­isierungskurse ange­boten wer­den. Diese richt­en sich an Studierende eben­so wiean Lehrende und Ver­wal­tungsmi­tar­bei­t­ende. Ins­beson­dere Lehren­den wird nahegelegt, anentsprechen­den Fort­bil­dun­gen teilzunehmen, um für Mach­ta­sym­me­trien,diskri­m­inierungssen­si­ble Kom­mu­nika­tion und den angemesse­nen Umgang mit Offen­le­gun­genvon Betrof­fe­nen sen­si­bil­isiert zu sein. Präven­tion ist ein zen­traler Bestandteilwirk­samer Aware­­ness-Arbeit. Code of Con­duct Schließlich ver­ab­schiedet jede Hochschule einen verbindlichen Code of Con­duct für diege­samte Hochschul­ge­mein­schaft. Dieser for­muliert klare Erwartun­gen an respek­tvollesVer­hal­ten und posi­tion­iert sich ein­deutig gegen Sex­is­mus, Ras­sis­mus, Ableis­mus, Anti­semitismus, Queer­feindlichkeit und jede andere Form von Diskri­m­inierung. Der Code gilt fürLehrver­anstal­tun­gen, Prü­fun­gen, dig­i­tale Räume sowie hochschulis­che Ver­anstal­tun­genund wird aktiv kom­mu­niziert.Eval­u­a­tion beste­hen­der KonzepteEin weit­er­er wichtiger Schritt zum besseren Umgang mit der The­matik ist es wichtiganzuerken­nen, dass es auch an der eige­nen Hochschule Vor­fälle geben kann undhöchst­wahrschein­lich bere­its gibt. Zudem ist es essen­ziell mögliche Lück­en in bere­itsbeste­hen­den Konzepten zu erken­nen und zu verbessern. Dazu ist eine Eval­u­a­tion anHochschulen eine geeignete Maß­nahme. Dabei soll ins­beson­dere die Bekan­ntheit vonKonzepten und Anlauf­stellen abge­fragt und evaluiert wer­den. Eine entsprechendeBefra­gung an der RWTH Aachen zeigt, dass ein offenes Kom­men­tar­feld, bei welchem­Studierende von ihren eige­nen Erfahrun­gen bericht­en kön­nen, empfehlenswert ist. ImErgeb­nis unter­stützt eine solche Eval­u­a­tion bei der Sen­si­bil­isierung und zeigt dieBere­itschaft ein­er Hochschule auf gegen Beläs­ti­gun­gen und Diskri­m­inierung vorzuge­henund hier­bei Betrof­fene zu unterstützen.10 Hochschulen sind Orte des Ler­nens,Arbeit­ens und Zusam­men­lebens. Sie müssen Räume sein, in denen sich alle Men­schensich­er fühlen kön­nen. Verbindliche Aware­­ness-Struk­­turen sind keine frei­willigeZusat­zleis­tung, son­dern Aus­druck insti­tu­tioneller Ver­ant­wor­tung. Nur durch klareZuständigkeit­en, trans­par­ente Ver­fahren und niedrigschwellige Ange­bote kanngewährleis­tet wer­den, dass Betrof­fene ernst genom­men wer­den und struk­turelleVerän­derun­gen tat­säch­lich greifen. 1 Vgl. Annu­al Report 2014, FRA, Euro­pean Union Agency for Fun­da­men­tal Rights, S.7.2 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear ofcrime, S.19.3 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear ofcrime, S.20.4 Vgl. Annu­al Report 2012, FRA, Euro­pean Union Agency for Fun­da­men­tal Rights, S. 28;siehe auch Fel­tes/List/Schnei-der/Höfk­er, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear ofcrime, S.11; .2. Beraicht der ADS an den Deutschen Bun­destag, BT-Drs. 17/14400, S.149f.; Klein/Rebitzer, Vielfalt und Diskri­m­inierungser­fahrun­gen: Ergeb­nisse ein­erBefra­gung

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Digitale Souveränität stärken – Open-Source-IT an bayerischen Hochschulen fördern

Ein­führung Die bay­erischen Hochschulen sind in hohem Maße auf funk­tion­ierende dig­i­tale Infra­struk­turen für­Lehre, Studi­um, Ver­wal­tung und stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tung angewiesen. Dig­i­tale Werkzeuge sindinzwis­chen ein zen­traler Bestandteil des Hochschu­lall­t­ags und bee­in­flussen maßge­blich dielangfristige Hand­lungs­fähigkeit der Hochschulen.Gle­ichzeit­ig zeigt die aktuelle poli­tis­che, wirtschaftliche und rechtliche Lage, dass eine starke­Ab­hängigkeit von einzel­nen pro­pri­etären Soft­ware­an­bi­etern, ins­beson­dereaußereu­ropäis­chen Konz­er­nen, erhe­bliche Risiken birgt. Dazu zählen unter anderemdaten­schutzrechtliche Unsicher­heit­en 8, man­gel­nde Trans­parenz, eingeschränk­te Anpass­barkeit,Kosten­steigerun­gen bei gle­ichzeit­igem Ven­­dor-Lock-in sowie eine eingeschränk­te dig­i­taleSou­veränität der öffentlichen Hand.Viele Hochschulen in Bay­ern set­zen derzeit zen­tral auf außereu­ropäis­che Closed-Source Dien­ste wieMi­crosoft Teams / Microsoft Office 365 / Microsoft Exchange oder Zoom zur Kol­lab­o­ra­tion. DieseDien­ste sind pro­pri­etär, nicht voll­ständig trans­par­ent und unter­liegen auch rechtlichenRah­menbe­din­gun­gen außer­halb der Europäis­chen Union. Trotz ver­traglich­er Zusicherun­gen beste­henweit­er­hin erhe­bliche Zweifel an der voll­ständi­gen DSG­­VO-Kon­­for­mität sowie an der langfristi­genVer­lässlichkeit dieser Ange­bote. 1Demge­genüber bieten selb­st gehostete Open-Source-Lösun­­gen die Möglichkeit,die Kon­trolle über Dat­en, Infra­struk­tur und Weit­er­en­twick­lung zu behal­ten,Daten­schutz und IT-Sicher­heit nachvol­lziehbar und über­prüf­bar umzuset­zen,Ven­dor-Lock-in zu ver­mei­den und langfristig Kosten zu sta­bil­isieren,dig­i­tale Kom­pe­ten­zen inner­halb der Hochschulen nach­haltig aufzubauen.Bere­its heute existieren leis­tungs­fähige Open-Source-Alter­­na­­tiv­en für Kol­lab­o­ra­tion, Kom­mu­nika­tion,Doku­menten­bear­beitung und Lern­man­age­ment, die erfol­gre­ich an Hochschulen im In- und Aus­land einge­set­zt wer­den.Von vie­len Ini­tia­tiv­en, Hochschulen, Ver­bün­den und der Hochschul­rek­torenkon­ferenz (HRK) wurde dieRel­e­vanz von Open-source und koop­er­a­tiv­er Soft­warelö­sun­gen im Hochschul­be­trieb mit Forderun­gen2/3/4 unter­strichen und einige Hochschul­pro­jek­te 5/6 wur­den bere­its umge­set­zt. DieHochschul­rek­torenkon­ferenz sieht in ihrem Posi­tion­spa­pi­er zur Dig­i­tal­en Hochschule „auch bei derinsti­tu­tionellen dig­i­tal­en Sou­veränität […] Hand­lungs­be­darf. Hier geht es vor allem um eigene ggf. inKoop­er­a­tion weit­erzuen­twick­el­nde IT-Dien­stleis­­tun­­gen – inklu­sive Entwick­lung eigen­er sowieEr­weiterung beste­hen­der Open-Source-Lösun­­gen -, die Ver­mei­dung von irre­versiblen Abhängigkeit­enbei der Beauf­tra­gung von exter­nen Dien­stleis­tern sowie die Ein­flussnahme der Hochschulen auf dievon ihnen ver­wen­dete Software“7. Aus der Per­spek­tive des bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats sind fol­gende Punk­te beson­dersrel­e­vant: Empfehlung ein­er „Open-Source-First“ Strate­gie für die Hochschulen: Der BayStu­Ra emp­fiehlt den bay­erischen Hochschulen eine „Open-Source-First“-Strategie: BeiNeuan­schaf­fun­gen, Auss­chrei­bun­gen oder Ver­tragsver­längerun­gen sollte gle­ich­w­er­tiger Open-Source-Soft­­ware grund­sät­zlich der Vorzug gegeben wer­den, oder solche zumin­d­est gle­ich­w­er­tig ange­botenwer­den, ins­beson­dere für Kom­mu­nika­tion, Kol­lab­o­ra­tion und Doku­menten­ver­ar­beitung. Kri­tis­che Abhängigkeit­en reduzieren: Hochschulen sollen angesichts der aktuellen rechtlichen und poli­tis­chen Lage die Abhängigkeit vonpro­pri­etären Soft­ware­di­en­stleis­tern, dabei vor allem von außereu­ropäis­chen Anbi­etern kri­tisch undzukun­ftsweisend über­prüfen und schrit­tweise reduzieren.Daten­schutz und dig­i­tale Sou­veränität pri­or­isieren:Bei der Auswahl dig­i­taler Werkzeuge sollen neben dem Funk­tion­sum­fang der Soft­ware auchDaten­schutz, Trans­parenz, Inter­op­er­abil­ität und dig­i­tale Sou­veränität zen­trale Entschei­dungskri­te­riensein. Unter­stützung und Ressourcen fordern: Der BayStu­Ra fordert das Bay­erische Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st auf, Hochschu­len­fi­nanziell und organ­isatorisch beim Auf­bau, Betrieb und der Weit­er­en­twick­lung Open-Source­basiert­er­IT-Infra­struk­­turen zu unter­stützen. Ver­net­zung der bay­erischen Hochschulen und öffentlichen Infra­struk­tur: Die bay­erischen Hochschulen sollen bei der Auswahl und dem Betrieb von Open-Source-IT-Lösun­­ge­nun­tere­i­nan­der und mit öffentlichen Rechen­zen­tren kooperieren und dabei ver­stärkt aufhochschulüber­greifend ein­set­zbare Soft­­ware-Lösun­­gen und Host­ing-Lösun­­gen set­zen. Denn eingemein­samer Betrieb kann durch Skalen­ef­fek­ten die Senkung des per­son­ellen und finanziellenAufwan­des ermöglichen. Diese Syn­ergien sich­ern die notwendi­ge Inter­op­er­abil­ität sowieper­spek­tivisch auch einen ein­fachen Date­naus­tausch zwis­chen Hochschulen.Ein­bindung der Studieren­den:Studierende und ihre Vertre­tun­gen sollen bei der Auswahl und Weit­er­en­twick­lung von ITAn­wen­dun­genfrühzeit­ig und verbindlich einge­bun­den wer­den. Schluss­be­merkung Dig­i­tale Infra­struk­tur ist öffentliche Infra­struk­tur. Ihre Gestal­tung muss sich an den Werten vonOffen­heit, Trans­parenz, Daten­schutz und Nach­haltigkeit ori­en­tieren. Open-Source-Soft­­ware bietethier­für eine zukun­fts­fähige Grund­lage, die den Bedürfnis­sen von Studieren­den und Hochschulengle­icher­maßen gerecht wird. Eine kon­se­quente Open-Source-First-Strate­gie schützt dabei nicht nur­vor kost­spieli­gen Abhängigkeit­en, son­dern fördert durch lan­desweite Ver­net­zung auch die Effizien­zder Ver­wal­tung. Dig­i­tale Sou­veränität ist somit die Voraus­set­zung für eine unab­hängige undzukun­ft­sori­en­tierte bay­erische Hochschul­land­schaft. Quellen Q1: https://borncity.com/win/2022/11/27/german-data-protection-conference-2022-saysmicrosoft-365-still-not-gdpr-com­pli­ant/Q2: https://www.opensourcelms.de/Q3: https://www.tu.berlin/personalrat/nachrichtendetails/open-source-software-wieso-weshalbwarum#sdfootnote1symQ4: https://www.heise.de/news/Kampf-um-digitale-Souveraenitaet-Experten-fordern-Gratis-OpenDesk-fuer-Unis-11176449.htmlQ5: https://hochschulcloud.nrw/Q6: https://hochschuledigital-niedersachsen.de/project/open-source-development-network‑2/Q7: https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/digitale-hochschule-herausforderungen-undkooperationsmoeglichkeitenQ8: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-zugriffsmoeglichkeiten-von-us-amerikanischersicherheitsbehoerden‑1/

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Learning Analytics an Hochschulen – Chancen nutzen, Rechte wahren

Mit der zunehmenden Dig­i­tal­isierung der Lehre entste­hen zahlre­iche Dat­en über Ler­nak­tiv­itäten von Studieren­den, beispiel­sweise aus Quizfra­gen, Online-Übun­­gen oder der Nutzung dig­i­taler Lern­ma­te­ri­alien. Die sys­tem­a­tis­che Auswer­tung dieser Dat­en wird als Learn­ing Ana­lyt­ics (LA) beze­ich­net und bietet ein großes Poten­zial, um das Ler­nen indi­vidu­ell zu fördern, Studierende gezielt beim Lern­prozess zu unter­stützen sowie die Qual­ität der Lehre ins­ge­samt nach­haltig zu verbessern [1][2]. LA ermöglicht es Studieren­den, ihren Lern­fortschritt eigen­ständig nachzu­vol­lziehen, Wis­senslück­en frühzeit­ig zu erken­nen und passende näch­ste Lern­schritte abzuleit­en. Lehrende prof­i­tieren par­al­lel dazu von anonymisierten Rück­mel­dun­gen über häu­fig auftre­tende Schwierigkeit­en im Kurs, wodurch sie ihre Didak­tik gezielt opti­mieren kön­nen [1][3]. Der BayStu­Ra unter­stützt nach­drück­lich den Ein­satz von LA an bay­erischen Hochschulen und for­muliert im fol­gen­den Leitlin­ien, wie LA sin­nvoll und pos­i­tiv einge­set­zt wer­den kann. Wichtig sind hier­bei Frei­willigkeit (Opt-in), Trans­parenz in der Daten­er­he­bung und ‑ver­wen­dung, Fair­ness im Umgang mit Dat­en sowie strik­te Daten­schutzkon­for­mität. Indi­vidu­elle Analy­sen sind auss­chließlich für die jew­eili­gen Studieren­den bes­timmt, bee­in­flussen niemals Prü­fun­gen oder Noten und dienen einzig dem Ziel, Lern­prozesse indi­vidu­ell zu verbessern. Auf diese Weise wird LA nicht nur akzep­tiert, son­dern als sin­nvolle Ergänzung zur Verbesserung der Lehre geschätzt [1][2][3]. LA bietet reale Chan­cen, ohne die Autonomie der Studieren­den zu unter­laufen. Zum einen macht es Lern­prozesse sicht­bar: Wer nachvol­lziehen kann, was wann bear­beit­et wurde, wo Ver­ständ­nis­prob­leme auftreten und welch­er Inhalt als Näch­stes sin­nvoll ist, lernt geziel­ter und selb­st­bes­timmter. Zum anderen ermöglicht LA wirk­same, aber zurück­hal­tende Früh­war­nun­gen, wenn etwa das Engage­ment erkennbar abreißt – gestal­tet als Ein­ladung zur Beratung. Drit­tens steigern aggregierte, nicht per­so­n­en­be­zo­gene Rück­mel­dun­gen an Lehrende die didak­tis­che Qual­ität, weil sie schnell anzeigen, an welchen Auf­gaben oder Konzepten viele scheit­ern. Der empirische Forschungs­stand weist – bei het­ero­gen­er Evi­denz – ins­ge­samt auf kleine bis mit­tlere Leis­tungs­gewinne hin, sofern Inter­ven­tio­nen klar an Lernziele gekop­pelt und päd­a­gogisch begleit­et wer­den [4][5].  Damit LA sin­nvoll greift, braucht es geeignete Kon­texte und Mate­ri­alien. Beson­ders tragfähig ist LA in For­mat­en, in denen dig­i­tale, inhaltlich aus­sagekräftige Arte­fak­te entste­hen: Pro­gram­mier­auf­gaben mit Online-Abgabe, Quiz und kurze Zwis­chenchecks in Flipped-Class­­room-Set­t­ings, Videos mit einge­bet­teten Fra­gen oder Sem­i­nare mit Leseauf­gaben und Leit­fra­gen. Dort sind deskrip­tive (Was geschah?), diag­nos­tis­che (Wo häufen sich Fehler?), vor­sichtig prädik­tive (Wo zeich­nen sich Prob­leme ab?) und präskrip­tive Auswer­tun­gen (Was ist jet­zt ein passender Lern­schritt?) möglich. Voraus­ge­set­zt sind sauber for­mulierte Lernziele, fach­lich valide Auf­gaben und Inter­ak­tio­nen, die mehr zeigen als nur Abruf und Klick­zahlen. Dabei wer­den mehr Dat­en erhoben – aber ziel­gerichtet, zweck­ge­bun­den und in klar­er Daten­min­imierung, nicht flächig und „auf Vor­rat“ [2][6][7]. Akzep­tanz entste­ht hier durch ordentliche Infor­ma­tion statt Black-Box-Gefühl. Studierende müssen vor­ab ver­ständlich erfahren, welche Dat­en zu welchem Zweck erhoben wer­den, wie die Auswer­tung funk­tion­iert, wer welche Sicht­en erhält, wie lange gespe­ichert wird und welche Rechte beste­hen (Auskun­ft, Berich­ti­gung, Wider­ruf). Inter­na­tionale Leit­fä­den – etwa der Jisc-Kodex und die SURF-Roadmap – set­zen hier­für Stan­dards: Trans­parenz, par­tizipa­tive Gov­er­nance, doku­men­tierte Ver­hält­nis­mäßigkeit und strikt for­ma­tive Nutzung [1][2][3].  Eben­so klar sind die Gren­zen. LA darf keinen Ein­fluss auf Prü­fun­gen, Zulas­sun­gen oder son­stige Leis­tungs­fest­stel­lun­gen haben; vol­lau­toma­tisierte Einze­lentschei­dun­gen mit erhe­blich­er Wirkung sind auszuschließen. Somit ist notwendig, LA über informierte Ein­willi­gun­gen, klare Satzun­gen und Daten­schutz-Fol­­gen­ab­schätzun­­gen zu imple­men­tieren; gen­er­alk­lause­lar­tige Erlaub­nisse reichen für die Tiefe typ­is­ch­er Analy­sen nicht aus.  Dozieren­den­feed­back ist legit­im, wenn es auss­chließlich aggregiert, ab belast­baren Min­destko­hort­en und ohne Indi­vid­u­al­pro­file erfol­gt. Ver­gle­ich­srank­ings („Top 50 %“) und soziale Wet­tbe­werb­sanzeigen sind prob­lema­tisch, weil sie Fehldeu­tun­gen und Druck erzeu­gen; zielführend sind Darstel­lun­gen, die den indi­vidu­ellen Lern­fortschritt und näch­ste Schritte beto­nen. Inter­na­tionale Debat­ten – etwa die nor­wegis­che Analyse der Dilem­ma­ta Dat­en, Ler­nen, Gov­er­nance und Kom­pe­tenz – unter­stre­ichen die Notwendigkeit ver­trauens­bilden­der Schutzmech­a­nis­men sowie Qual­i­fizierung aller Beteiligten. Erwartungsstu­di­en zeigen zudem europaweit ähn­liche stu­den­tis­che Pri­or­itäten: hohe Ansprüche an Ethik und Pri­vat­sphäre bei zugle­ich klaren Ser­viceer­wartun­gen an nüt­zlich­es, ver­ständlich­es Feed­back [2][5][8][9]. Forderun­gen Der BayStu­Ra befür­wortet LA als frei­williges, beglei­t­en­des Unter­stützungssys­tem – und for­muliert dafür Leitlin­ien: Frei­willigkeit und Selb­st­bes­tim­mung. Teil­nahme auss­chließlich per Opt-in, jed­erzeit wider­ruf­bar und fol­gen­los; LA unter­stützt Ler­nentschei­dun­gen, erset­zt sie jedoch nicht. Keine Prü­fungsrel­e­vanz: Wed­er Teil­nahme noch Ergeb­nisse aus LA dür­fen auf Noten, Zulas­sun­gen oder andere Leis­tungsentschei­dun­gen durch­schla­gen. Kein Automa­tismus:Hin­weise aus LA sind Anstoß für men­schliche Beratung, nicht für vol­lau­toma­tisierte Ein­griffe [1][2]. Ordentliche Infor­ma­tion der Studieren­den. Vor Aktivierung informiert die Hochschule ver­ständlich über Zweck und Nutzen, Daten­typen und ‑quellen, Auswer­tungslogik, Empfänger­rechte, Spe­icher­fris­ten, Ansprech­stellen sowie Rechte (Auskun­ft, Berich­ti­gung, Wider­ruf). Unmissver­ständlich ist klarzustellen: Lehrende sehen keine per­so­n­en­be­zo­ge­nen Lern­ver­läufe; Rück­mel­dun­gen in Lehrteams erfol­gen auss­chließlich aggregiert [1][2][3].  Wo LA sin­nvoll ist – und welche Auswer­tun­gen tragfähig sind. Hochschulen pri­or­isieren bei der Ein­führung von LA Kurse mit beste­hen­den geeigneten dig­i­tal­en Arte­fak­ten (z. B. Pro­gram­mier­prak­ti­ka, Kurse mit Online-Quiz, Flipped-Class­­room-For­­mate, VHB-Ange­bote), auch wenn Pilot­pro­jek­te in anderen Bere­ichen unter­stützt wer­den sollen. Zuläs­sig sind Auswer­tun­gen, die sich an den Lernzie­len ori­en­tieren; Mod­elle, die den Kurs­er­folg vor­raus­sagen, müssen auf trans­par­ent inter­pretier­bar­er und ver­ständlich­er Daten­ba­sis arbeit­en und für den entsprechen­den Kurs spez­i­fisch zuver­läs­sige Ergeb­nisse liefern. Lehrende bekom­men hier­bei Kurs­feed­back, kön­nen aber keine indi­vidu­ellen Ergeb­nisse ein­se­hen oder sehen, wer teil­nimmt, son­dern nur als aggregierte Rück­mel­dun­gen ab bes­timmten Kohort­en­größen. [6][7].  Mate­ri­alqual­ität und gezielte Daten­er­he­bung. Lehr­ma­te­r­i­al wird so auf­bere­it­et, dass Lernziele erkennbar sind und Auf­gaben fach­lich valide auf diese Ziele ver­weisen. Inter­ak­tio­nen wer­den dort erhoben, wo sie didak­tisch Sinn stiften. Hier­für braucht es mehr Dat­en – aber nur in dem Umfang, der für Feed­back, Unter­stützung und Kursverbesserung notwendig ist. Daten­min­imierung, Zweck­bindung, Löschkonzepte und tech­nis­che Zugriffs­beschränkun­gen sind verbindlich [2]. Rechts- und Gov­­er­­nance-Rah­­men. Jede Hochschule ver­ankert LA in ein­er Satzung mit klaren Zweck­en, Datenkat­e­gorien, Rollen, Schwellen, Spe­icher­fris­ten, Inter­ven­tion­swe­gen sowie Beschw­erde- und Wider­spruchsver­fahren; vor Inbe­trieb­nahme erfol­gt eine Daten­schutz-Fol­­gen­ab­schätzung. Entsprechend hohe Schwellen gel­ten bei ein­er kursüber­greifend­en Imple­men­tierung. Bay­ern unter­stützt durch bay­ern­weite Muster­regelun­gen in Abstim­mung mit den Auf­sichts­be­hör­den [2][10][11].  Niedrigschwellige Inte­gra­tion und Qual­i­fizierung. LA wird zeit­nah in Pilot­pro­jek­ten einge­set­zt, wo sowieso dig­i­tale Arte­fak­te entste­hen (u. a. VHB-Kurse), und hochschul­weit über einen daten­schutzgeprüften LMS-Baustein bere­it­gestellt, damit zusät­zlich­er Aufwand für Lehrende min­i­mal bleibt. Studierende und Lehrende erhal­ten von den Hochschulen kurze, prax­is­na­he Schu­lun­gen zur Inter­pre­ta­tion und zu Gren­zen von LA sowie Hil­fe bei der Imple­men­tierung; stu­den­tis­che Gremien wirken in Gov­er­nance und Eval­u­a­tion verbindlich mit [1][2][3][8][9]. Quellen [1] Jisc, Code of Prac­tice for Learn­ing Ana­lyt­ics. https://www.jisc.ac.uk/guides/code-of-practice-for-learning-analytics [2] SURF, Learn­ing Ana­lyt­ics in 5 Steps – A Guide to the GDPR. https://www.surf.nl/files/2020–06/learning-analytics-in-5-steps.pdf [3] Tsai, Y.-S. et al., The SHEILA Frame­work: Inform­ing Insti­tu­tion­al Strate­gies and Pol­i­cy Process­es of Learn­ing Ana­lyt­ics, Jour­nal of Learn­ing Ana­lyt­ics (2018). https://learning-analytics.info/index.php/JLA/article/view/6096 [4] A meta-ana­ly­­sis on the effect of learn­ing ana­lyt­ics inter­ven­tions on stu­dents’ aca­d­e­m­ic per­for­mance, Jour­nal of Research on Tech­nol­o­gy in Edu­ca­tion

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Preisexplosion beim Deutschlandticket: Studierende schlagen Alarm

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) kri­tisiert die angekündigte erneute Erhöhung des Deutsch­landtick­ets auf 64 Euro.  „Die geplante Erhöhung des Deutsch­landtick­ets ist ein Schlag ins Gesicht viel­er Studieren­der“, kri­tisiert Mona Dirmaier, Sprecherin des BayStu­Ra. „Für uns ist ein bezahlbar­er öffentlich­er Nahverkehr nicht nur wün­schenswert, son­dern essen­ziell, um über­haupt studieren zu kön­nen. In der aktuell ohne­hin anges­pan­nten finanziellen Lage viel­er Studieren­der stellt sich zunehmend die Frage, ob ein Studi­um ohne umfassende Unter­stützung aus dem Eltern­haus über­haupt noch real­isier­bar ist.“ Für Studierende ist der öffentliche Nahverkehr Voraus­set­zung, um am Hochschu­lall­t­ag teilzunehmen — sei es für den Weg zur Uni, zum Neben­job oder zum Prak­tikum. Beson­ders in einem Flächen­land wie Bay­ern, wo Wohnorte und Hochschul­stan­dorte oft weit auseinan­der­liegen, ist bezahlbare Mobil­ität kein Luxus, son­dern Grund­vo­raus­set­zung für Bil­dungs­gerechtigkeit. „Wer solche Preis­steigerun­gen beschließt, blendet die Real­ität der Studieren­den schlicht aus. Das sorgt für Frus­tra­tion“, erk­lärt Anni­ka Win­ters­berg­er, Sprecherin des BayStu­Ra. „Während das BAföG nach wie vor nicht ans Exis­tenzmin­i­mum angepasst ist und tausende Studierende ohne­hin schon am finanziellen Lim­it leben, soll aus­gerech­net beim Zugang zur Mobil­ität weit­er abkassiert wer­den. Das ist unver­ant­wortlich.“ „Die angekündigten automa­tis­chen Preis­steigerun­gen ab 2027 ver­schär­fen das Prob­lem zusät­zlich. Anstatt langfristige finanzielle Sicher­heit für Studierende zu schaf­fen, wird die Unsicher­heit insti­tu­tion­al­isiert. Mobil­ität wird zur Kosten­falle, anstatt ein ver­lässlich­er Bestandteil der Stu­di­en­re­al­ität zu sein”, so die Sprecher*innen des BayStu­Ra. „Was wir brauchen, ist eine nach­haltige und sozial gerechte Finanzierung des ÖPNV und keine Preis­spi­rale, die junge Men­schen sys­tem­a­tisch auss­chließt“, so Lukas Strutz, Sprech­er des  BayStu­Ra. „Ohne einen bezahlbaren ÖPNV wird die soziale Kluft im Bil­dungswe­sen weit­er wach­sen.“ Der BayStu­Ra appel­liert ein­dringlich an die Bay­erische Lan­desregierung, sich auf Bun­de­sebene klar gegen die Preis­er­höhung zu posi­tion­ieren. Gle­ichzeit­ig müsse das Land die beste­hende Ermäßi­gung für Studierende deut­lich ausweit­en, um die dro­hende finanzielle Mehrbe­las­tung auszu­gle­ichen. Es braucht eine langfristige Strate­gie von Bund und Län­dern, um das Deutsch­landtick­et für einkom­menss­chwache Grup­pen — ins­beson­dere Studierende — bezahlbar zu hal­ten.

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Für ein faires, fachlich fundiertes und verlässliches Verfahren beim Nachteilsausgleich an Bayerischen Hochschulen

1         Aus­gangslage: Studieren mit Beein­träch­ti­gung 1.1          Generelles Wie die bun­desweite best3-Studie des Deutschen Stu­den­ten­werks (2023, Daten­stand 2021) zeigt, geben 16 % der Studieren­den an, eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung erleben – im Ver­gle­ich zu 11 % im Jahr 2016, bzw. 8 % in 2011. Von diesen Betrof­fe­nen studieren 65 % mit psy­chis­chen Erkrankun­gen, 13 % mit chro­nis­chen Erkrankun­gen, und 31 % sind mehrfach beein­trächtigt. [1] Laut best3, ist der größte Anstieg in der Gruppe der Studieren­den mit ein­er psy­chis­chen Erkrankung ersichtlich: “Eine Zunahme um rund 20 Prozent­punk­te von 45 % im Jahr 2011 auf 65 % im Jahr 2021. […] Bei knapp 17 % der Studieren­den beste­ht die stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung von Geburt an, bei etwa 63 % trat sie vor Stu­di­en­be­ginn auf.” [1] Dem­nach erhal­ten 37 % dieser Studieren­den ihre Diag­nose erst im Ver­lauf des Studi­ums, was den Zugang zu Unter­stützung erschw­ert und sie struk­turell benachteiligt. Gle­ichzeit­ig nehmen nur 29 % der Betrof­fe­nen über­haupt einen Nachteil­saus­gle­ich in Anspruch, obwohl drei Vier­tel der­jeni­gen, die ihn nutzen, ihn als hil­fre­ich bew­erten [1]. Das weist auf tief­greifende struk­turelle Hin­dernisse und auf eine verun­sich­ernde Antragskul­tur hin. 1.2        Abbrüche Die fehlende struk­turelle Unter­stützung für Studierende mit Beein­träch­ti­gun­gen zeigt sich beson­ders deut­lich in den erhöht­en Abbruch- und Unter­brechungsquoten. Laut best3-Studie hat etwa jede*r fün­fte Studierende mit stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gung das Studi­um min­destens ein­mal unter­brochen – im Ver­gle­ich zu nur 9 % unter den nicht beein­trächtigten Studieren­den. Auch der Wech­sel des Stu­di­en­fachs (36,5 % vs. 23,6 %) und der Hochschule (27,3 % vs. 19,2 %) kommt unter beein­trächtigten Studieren­den deut­lich häu­figer vor. Zudem begin­nen sie sel­tener ein Mas­ter­studi­um und sind – selb­st bei ver­gle­ich­baren Stu­di­en­leis­tun­gen – mehr als dop­pelt so häu­fig mit einem möglichen Stu­di­en­ab­bruch kon­fron­tiert (13,0 % vs. 4,7 %). Diese Zahlen lassen sich nicht durch indi­vidu­elle Leis­tungs­fähigkeit oder man­gel­nde Moti­va­tion erk­lären, son­dern sind Aus­druck sys­temis­ch­er Ver­säum­nisse: man­gel­nde Inklu­sion­s­mit­tel, fehlende Unter­stützung in Ver­wal­tung­sprozessen, unflex­i­ble Lehrfor­mate und das weit­ge­hende Fehlen diskri­m­inierungssen­si­bler Struk­turen. Der Nachteil­saus­gle­ich, eigentlich als Unter­stützungsmech­a­nis­mus konzip­iert, greift hier häu­fig zu spät, zu for­mal­isiert oder gar nicht – ins­beson­dere dann, wenn die Hür­den zur Antrag­stel­lung zu hoch oder die Entschei­dungsstruk­turen nicht nachvol­lziehbar sind. Eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung sollte nicht der Grund für einen Stu­di­en­ab­bruch sein. Der Ver­lust von Poten­zialen, Per­spek­tiv­en und Qual­i­fika­tio­nen ist nicht nur indi­vidu­ell tragisch, son­dern gesellschaftlich unver­ant­wortlich – ger­ade im Kon­text inklu­siv­er Bil­dungsver­sprechen und des Fachkräfte­man­gels. Ein wirk­sam imple­men­tiert­er Nachteil­saus­gle­ich ist dabei kein rein tech­nis­ches Ver­fahren, son­dern ein zen­trales Instru­ment zur Ver­mei­dung von Stu­di­en­ab­brüchen, zur Förderung von Stu­di­en­ver­läufen und zur Wahrung des Rechts auf Bil­dung für alle. Um dieser Ver­ant­wor­tung gerecht zu wer­den, braucht es mehr als nur rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen: Es braucht ver­lässliche Unter­stützungssys­teme, niedrigschwellige Antrag­stel­lung, qual­i­fizierte Beratung und verbindliche Sen­si­bil­isierung der entschei­den­den Stellen. Nur so lässt sich sich­er­stellen, dass die Entschei­dung für ein Studi­um nicht durch struk­turelle Bar­ri­eren, son­dern durch inhaltliche Inter­essen getra­gen wird – und dass nie­mand das Studi­um abbrechen muss, weil die Hochschule ihrer Für­­sorge- und Schutzpflicht nicht gerecht wird. 1.3        Unter­stützungs­be­darf Die Unter­stützungs­be­darfe von Studieren­den mit stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gung sind vielfältig und immer indi­vidu­ell zu betra­cht­en. Den­noch zeigt die best3-Studie, dass rund 27 % dieser Studieren­den spez­i­fis­che Anforderun­gen an die bauliche und tech­nis­che Ausstat­tung ihrer Hochschule oder konkrete Unter­stützungsleis­tun­gen for­mulieren. Beson­ders häu­fig genan­nt wer­den der Bedarf an Ruhe- und Rück­zugsräu­men(14 %) sowie Unter­stützung bei E‑Learn­ing-Ange­boten (11 %). Darüber hin­aus wün­schen sich viele Studierende Hil­fe im Stu­di­en­all­t­ag, etwa im Umgang mit Ver­wal­tung­sprozessen oder bei der Ori­en­tierung im Hochschul­sys­tem. Ger­ade im Kon­text des Nachteil­saus­gle­ichs ist das Fehlen solch­er Unter­stützungsange­bote gravierend. Ein erhe­blich­er Anteil der Studieren­den ohne gewährten Nachteil­saus­gle­ich gibt an, nicht gewusst zu haben, dass ein Antrag gestellt wer­den kann (40%). Etwa 33% der Studieren­den, die eigentlich berechtigt wären einen Nachteil­saus­gle­ich zu beantra­gen, geben an, keinen Nachteil­saus­gle­ich beantragt zu haben, dass sie nicht wis­sen, an wen sie sich zur Unter­stützung wen­den kön­nen. 57% geben an, nicht sich­er zu sein, ob sie anspruchs­berechtigt sind oder ob der Antrag über­haupt Chan­cen hätte– ein struk­turelles Prob­lem, das mit Infor­ma­tion­slück­en, intrans­par­enten Zuständigkeit­en und fehlen­der Begleitung zusam­men­hängt. Der Nachteil­saus­gle­ich muss daher nicht nur rechtlich gewährt, son­dern prak­tisch zugänglich gemacht wer­den – durch bar­ri­ere­freie Infor­ma­tio­nen, nieder­schwellige Beratungsange­bote und gezielte Unter­stützungs­maß­nah­men. 1.4        Diskri­m­inierungser­fahrun­gen Studierende mit stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gung machen deut­lich häu­figer Diskri­m­inierungser­fahrun­gen im Hochschulkon­text als Studierende ohne solche Beein­träch­ti­gun­gen. Laut best3-Studie bericht­en 73 % der befragten Studieren­den mit Beein­träch­ti­gun­gen von min­destens ein­er Diskri­m­inierungser­fahrung – im Ver­gle­ich zu 58 % ihrer nicht beein­trächtigten Kommiliton*innen. Diese Dif­ferenz zieht sich auch durch spez­i­fis­che Sit­u­a­tio­nen: So geben 26 % der Studieren­den mit Beein­träch­ti­gun­gen an, dass ihnen Leis­tun­gen nicht zuge­traut oder erbrachte Leis­tun­gen her­abgewürdigt wur­den. Bei Studieren­den ohne Beein­träch­ti­gun­gen liegt dieser Wert deut­lich niedriger – bei nur 15–17 %. Beson­ders betrof­fen sind dabei Studierende mit Mehrfach­beein­träch­ti­gun­gen. Sie erleben nicht nur die stärk­sten Stu­di­ener­schw­ernisse, son­dern auch die höch­sten Diskri­m­inierungsrat­en: 27 % bericht­en von expliziten Benachteili­gun­gen auf­grund ihrer physis­chen oder psy­chis­chen Erkrankung. Knapp 26 % geben an, aus­ge­gren­zt oder über­gan­gen wor­den zu sein, 28 % bericht­en von her­ab­würdi­gen­der oder stereo­typ­isieren­der Behand­lung, 22,5 % wur­den im Hochschulkon­text sog­ar aus­gelacht. Diese Zahlen bele­gen, dass stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gun­gen in vie­len Fällen nicht nur funk­tionale Ein­schränkun­gen darstellen, son­dern auch mit sozialen Auss­chlüssen, entwürdi­gen­der Kom­mu­nika­tion und struk­tureller Abw­er­tung ein­herge­hen. Diskri­m­inierung ist hier kein Neben­ef­fekt – sie ist inte­graler Bestandteil der Stu­di­en­re­al­ität viel­er Betrof­fen­er. Ger­ade im Ver­fahren des Nachteil­saus­gle­ichs gewin­nt dieser Befund an Bedeu­tung: Wer über Nachteil­saus­gle­iche entschei­det, bee­in­flusst maßge­blich die Teil­habechan­cen einzel­ner Studieren­der. Wenn jedoch – wie die Zahlen zeigen – ein rel­e­van­ter Teil der Betrof­fe­nen struk­turell benachteiligt und ent­mutigt wird, dann ist es nicht aus­re­ichend, Nachteil­saus­gle­iche for­mal kor­rekt zu ver­wal­ten. Vielmehr braucht es eine reflex­ive, diskri­m­inierungssen­si­ble Hal­tung bei allen Entscheidungsträger*innen – ins­beson­dere in Prü­fungsämtern, Auss­chüssen und Lehrstühlen. Die Angst vor Diskri­m­inierungser­fahrun­gen im Antragsver­fahren darf kein Grund bleiben, dass Studierende nicht die Hil­fe fordern, die ihnen rechtlich zuste­ht. Sen­si­bil­isierung muss deshalb zu einem verbindlichen Bestandteil hochschulis­ch­er Prax­is wer­den. Wer über Anträge auf Nachteil­saus­gle­ich urteilt, muss mit den Mech­a­nis­men von Stig­ma­tisierung, ableis­tis­ch­er Nor­ma­tiv­ität und nicht sicht­baren Beein­träch­ti­gun­gen ver­traut sein. Ohne dieses Bewusst­sein beste­ht die Gefahr, dass auch gut gemeinte Entschei­dun­gen pater­nal­is­tisch, unin­formiert oder – im schlimm­sten Fall – repro­duk­tiv diskri­m­inierend getrof­fen wer­den. Hinzu kommt: Die struk­turelle Diskri­m­inierung von Studieren­den mit Beein­träch­ti­gung ist auch inter­sek­tion­al ver­schränkt. So liegt der Anteil von Stu­dentin­nen mit stu­di­ener­schw­eren­den Beein­träch­ti­gun­gen mit 19 % deut­lich über jen­em von Stu­den­ten (12 %). Stu­dentin­nen geben zudem häu­figer psy­chis­che Erkrankun­gen an (67 % vs. 62 %). Und beson­ders betrof­fen sind Studierende mit der Geschlecht­sangabe divers oder andere, von denen mehr als die Hälfte (55 %) angibt, mit ein­er stu­di­ener­schw­eren­den Beein­träch­ti­gung zu studieren. Diese Zahlen machen deut­lich, dass Nachteil­saus­gle­ich nicht los­gelöst von Geschlecht, sozialer Posi­tion­ierung oder psy­chis­ch­er Gesund­heit gedacht wer­den kann. Beson­ders psy­chis­che Erkrankun­gen sind oft stig­ma­tisiert, was oft zu ein­er neg­a­tiv­en Entschei­dung in Nachteil­saus­gle­ichen oder anderen Maß­nah­men führen kann, welche eigentlich zur Unter­stützung

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Keine Kürzungen bei Bildung und Forschung

Die finanzielle Lage von Hochschulen ist ein zen­traler Fak­tor für die Aus­bil­dung der Wissenschaftler*innen von mor­gen. Aktuelle Nachricht­en aus Berlin über Haushalt­skürzun­gen und der damit ver­bun­de­nen Gefährdung der Leis­tungs­fähigkeit des Wis­senschafts­stan­dorts Berlins[1], sowie ins­beson­dere dem dro­hen­den Abbau tausender Stu­di­en­plätze[2] und Per­son­aleinsparun­gen[3] sind daher alarmierend. Studierende fürcht­en auf­grund dieser Entwick­lun­gen, dass ihre Stu­di­engänge auf­grund von Spar­maß­nah­men kurzfristig gestrichen wer­den kön­nten.[4] Auch in Bay­ern ist die finanzielle Lage der Hochschulen höchst anges­pan­nt. Trotz Son­der­pro­gram­men wie der High­tech Agen­da stag­nieren die Grund­haushalte der Uni­ver­sitäten in der Bre­ite real, da steigende Kosten die Zuwächse aufzehren. Selb­st ohne for­male Kürzungs­beschlüsse führen glob­ale Min­der­aus­gaben und Haushaltssper­ren zu fak­tis­chen Einsparun­gen an den Hochschulen. All diese Entwick­lun­gen nähren die Befürch­tung, dass auch in Bay­ern Stu­di­engänge infolge von Sparzwän­gen gestrichen oder aus­gedün­nt wer­den kön­nten. Kürzun­gen ste­hen wach­sende Anforderun­gen in Lehre, Forschung und Infra­struk­tur gegenüber. Dro­hende Sparpläne wer­fen grundle­gende Fra­gen nach der langfristi­gen Sicherung von Qual­ität und Leis­tungs­fähigkeit des Hochschul­we­sens auf. Schon seit Jahren wächst die Grund­fi­nanzierung der Hochschulen in Bay­ern langsamer als Kosten und Bedarfe. Für 2025 etwa ist lediglich ein Aufwuchs von 0,6 % gegenüber 2024 vorge­se­hen[5] — nach Abzug der Infla­tion ein reales Minus. Zwar ver­weist die Staat­sregierung auf ins­ge­samt 36 % höhere Hochschu­laus­gaben seit 2018, jedoch floss ein Großteil dieses Anstiegs in neue Ein­rich­tun­gen (wie die Tech­nis­che Uni­ver­sität Nürn­berg und die Medi­zin in Augs­burg); für die beste­hen­den Hochschulen blieb davon kaum mehr als ein Infla­tion­saus­gle­ich übrig[6]. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat spricht sich entsch­ieden gegen Kürzun­gen im Bil­­dungs- und Forschungs­bere­ich aus und ste­ht hin­ter allen betrof­fe­nen Hochschulen. Bil­dung ist die Grund­lage ein­er zukun­fts­fähi­gen Gesellschaft und darf nicht unter kurzfristi­gen Sparzwän­gen lei­den. Denn Kürzun­gen im Bere­ich Bil­dung und Forschung bergen die Gefahr, die Zukun­ftsper­spek­tiv­en des Hochschul­we­sens zu schwächen. Beson­ders betrof­fen wären dabei die Studieren­den, die Lehren­den sowie die wis­senschaftliche Inno­va­tion­skraft.  Klar ist: ins­beson­dere Kürzun­gen von Stellen wären keines­falls hin­nehm­bar. Sie gefährden unmit­tel­bar die Stu­di­enbe­din­gun­gen, ver­schlechtern die Betreu­ungsre­la­tion und schwächen somit die Qual­ität und Wet­tbe­werb­s­fähigkeit von Wis­senschafts­stan­dorten ins­ge­samt. Mögliche Fol­gen von Haushalt­skürzun­gen sind unter anderem: Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert daher: Bei Bil­dung und Forschung darf nicht ges­part wer­den. [1] https://www.fu-berlin.de/sites/haushaltskuerzungen-berliner-senat/_inhaltsele-mente/intro/index.html [2] https://www.t‑online.de/region/berlin/id_100592878/berlin-sparkurs-bedroht-25000-studi-enplaetze-an-hochschulen.html [3] https://www.forschung-und-lehre.de/politik/keine-neueinstellungen-und-weniger-studien-plaetze-6912 [4] https://taz.de/Kuerzungen-an-Hochschulen/!6095990/ und https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/07/berlin-senat-kuerzungen-hochschulen-uni-versitaeten-protest.html [5] https://www.forum-hochschulraete.de/download/file/fid/576#:~:text=der%20Universit%C3%A4t%20Bayern%20,Globale%20Minderausgaben%202025%20164%20Mio [6] https://www.jmwiarda.de/2024/11/25/knappe-kasse#:~:text=Klingt%20erstmal%20gut,f%C3%BCr%20die%20bestehenden%20Hochschulen%20%C3%BCbrig

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Unterstützung der Zusammenarbeit mit der Harvard University und Förderung internationalen Austauschs

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat spricht sich aus­drück­lich für die Unter­stützung Studieren­der und ander­er Mit­glieder der Har­vard Uni­ver­si­ty und anderen US-Amerikanis­chen Uni­ver­sitäten, welche unter poli­tis­ch­er Repres­sion lei­den, an bay­erischen Hochschulen, aus und fordert dabei auch die bay­erische Regierung zur Unter­stützung auf. Ein lebendi­ger, inter­na­tionaler Aus­tausch ist ein zen­traler Bestandteil mod­ern­er Hochschul­bil­dung und trägt wesentlich zur fach­lichen wie per­sön­lichen Weit­er­en­twick­lung aller Studieren­den bei. An den bay­erischen Hochschulen ist uns die Förderung interkul­tureller Kom­pe­tenz, glob­aler Per­spek­tiv­en und inter­na­tionaler Net­zw­erke ein wichtiges Anliegen. Der Kon­takt zu Studieren­den aus unter­schiedlichen Län­dern und akademis­chen Kul­turen stärkt die Fähigkeit zur Zusam­me­nar­beit in ein­er zunehmend ver­net­zten Welt und erweit­ert den Hor­i­zont für Forschung und Lehre gle­icher­maßen. inter­na­tionaler Aus­tausch ist ein zen­traler Bestandteil mod­ern­er Hochschul­bil­dung und trägt wesentlich zur fach­lichen wie per­sön­lichen Weit­er­en­twick­lung aller Studieren­den bei. An den bay­erischen Hochschulen ist uns die Förderung interkul­tureller Kom­pe­tenz, glob­aler Per­spek­tiv­en und inter­na­tionaler Net­zw­erke ein wichtiges Anliegen. Der Kon­takt zu Studieren­den aus unter­schiedlichen Län­dern und akademis­chen Kul­turen stärkt die Fähigkeit zur Zusam­me­nar­beit in ein­er zunehmend ver­net­zten Welt und erweit­ert den Hor­i­zont für Forschung und Lehre gle­icher­maßen. In diesem Sinne begrüßt der BayStu­Ra aus­drück­lich jede Form der Zusam­me­nar­beit mit den betrof­fe­nen Uni­ver­sitäten, ein­schließlich der Ein­rich­tung von möglichen Stan­dorten oder Part­ner­in­sti­tuten in Bay­ern, die Studieren­den der Uni­ver­sitäten ermöglichen, ihr Studi­um fortzuset­zen oder aufzunehmen, sofern sie von entsprechen­den Ein­schränkun­gen betrof­fen sind. Gle­ichzeit­ig bekräfti­gen wir unser klares Beken­nt­nis zu Hochschulen, an denen Diver­sität, Inklu­sion und Weltof­fen­heit aktiv gelebt wer­den. Der BayStu­Ra ste­ht hin­ter allen bay­erischen Hochschulen, die sich für ein diskri­m­inierungs­freies, vielfältiges und respek­tvolles Miteinan­der ein­set­zen. Eine solche wer­te­basierte Zusam­me­nar­beit ist die Grund­lage für nach­haltige Part­ner­schaften im glob­alen Bil­dungsraum. Diese Stel­lung­nahme des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rates richtet sich nicht nur an die Hochschulen der USA, son­dern an andere Insti­tu­tio­nen weltweit, an denen die Wis­senschafts­frei­heit eingeschränkt wird und oder Wissenschaftler*innen und Studierende eingeschränkt wer­den.

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