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Gründung der AG Kunsthochschulen

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Kun­sthochschulen“ (AG Kun­sthochschulen) ein. Die AG Kun­sthochschulen befasst sich mit ein­er stärk­eren Ver­net­zung der bay­erischen Kun­sthochschulen, spez­i­fis­chen Prob­le­men und den Gle­ich­stel­lungskonzepten dieser sowie dem Stand der Präven­tion­s­maß­nah­men gegen Macht­miss­brauch und Ras­sis­mus.

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Zukunft der Prüfungen

In einem weit­eren Posi­tion­spa­pi­er hat der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) Visio­nen der Zukun­ft der Lehre for­muliert. Ob die Lehre dann tat­säch­lich erfol­gre­ich und gelun­gen ist, erfahren die Lehren­den und Studieren­den am Ende in der Mod­ul­prü­fung. Prü­fun­gen sind ein inte­graler Bestandteil des Studi­ums. Durch sie wird entsch­ieden, ob Studierende das nötige Wis­sen und die nöti­gen Fähigkeit­en erwor­ben haben, um ihre angestrebte Berufs­beze­ich­nung zu erhal­ten. Selb­sterk­lärend gibt es eine große Vielfalt an Prü­fun­gen und der Prü­fung­sor­gan­i­sa­tion an den unter­schiedlichen Hochschulen, Fakultäten und Stu­di­engän­gen. Die Vielfalt in der Art geht mit ein­er Var­i­anz in der Qual­ität ein­her. Auch bei Prü­fun­gen gibt es noch Verbesserungspo­ten­tial. Der BayStu­Ra hat in dem fol­gen­den Papi­er die fünf wichtig­sten Visio­nen im Bere­ich der Prü­fun­gen an bay­erischen Hochschulen zusam­menge­tra­gen, die die Qual­ität der Aus­bil­dung von bay­erischen Studieren­den verbessern wer­den. 1. Vision: Kom­pe­ten­zori­en­tierte Prü­fungs­for­mate In der heuti­gen Welt wer­den ganz andere Her­aus­forderun­gen an die Arbeitnehmer:innen von mor­gen gestellt. Ein reines Abrufen von Wis­sen ist immer weniger von­nöten, als dies vor 50 Jahren noch der Fall war. Deshalb müssen sich die bay­erischen Hochschulen den Her­aus­forderun­gen der aktuellen Zeit stellen und eine kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre anbi­eten. Diese kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre kann auch nicht mehr in allen Fällen mit den klas­sis­chen Prü­fungs­for­mat­en abgeprüft wer­den. Vielmehr muss die Prü­fung als Teil der Aus­bil­dung und Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung der Studieren­den gese­hen wer­den. Die kom­pe­ten­zori­en­tierten Prü­fungs­for­mate sollen zum Ziel haben, Studierende ide­al auf die Arbeits- und Wis­senschaftswelt von mor­gen vorzu­bere­it­en und eine ganzheitliche Bil­dung im Sinne des hum­boldtschen Bil­dungsideals zu fördern. Unter­schiedliche Prü­fungs­for­mate eignen sich unter­schiedlich gut für die Abfrage von Kom­pe­ten­zen. Mul­ti­­ple-Choice-Fra­­gen müssten beispiel­sweise durch weit­er­führende Fre­i­t­extfra­gen ergänzt wer­den, um die getrof­fene Entschei­dung auszuführen oder anzuwen­den, was eine tat­säch­liche Kom­pe­tenz in einem Fachge­bi­et erken­nen lässt. Pro­jek­tar­beit­en kön­nen erhe­blich zu einem tiefen Durch­drin­gen der Materie beitra­gen. Allerd­ings sind diese auch sehr aufwändig, weswe­gen sie sich nicht für alle Mod­ule eignen. Prü­fun­gen sollen zur Kom­pe­ten­zen­twick­lung der Studieren­den beitra­gen. Dafür müssen fach­spez­i­fisch geeignete Prü­fungs­for­mate gewählt und aufeinan­der abges­timmt wer­den. 2. Vision: Gle­ich­berech­ti­gung und Schutz durch Pseu­do­nymisierung Aktuell find­et nur an weni­gen Hochschulen eine Pseu­do­nymisierung bei Klausuren statt. Wir unter­stützen die Pseu­do­nymisierung, welche durch Art. 4 Nr. 5 DSGVO definiert wird. Darunter ver­ste­ht man die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en in ein­er Weise, dass die Dat­en ohne Hinzuziehung zusät­zlich­er Infor­ma­tio­nen nicht mehr ein­er spez­i­fis­chen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen. Für eine Pseu­do­nymisierung spricht der Schutz der per­sön­lichen Dat­en der Prüflinge, der Schutz vor bewusster, aber auch unbe­wusster Diskri­m­inierung sowie die Ver­mei­dung von prü­fungsrechtlichen Auseinan­der­set­zun­gen. Der Vor­wurf der Befan­gen­heit (Art. 21 BayVwVfG) bei Prü­fungsan­fech­tun­gen kann hier­durch in der Regel aus­geschlossen wer­den. Umge­set­zt wer­den kann die Pseu­do­nymisierung durch die reine Nutzung der Matrikel­num­mer, welche in der Regel keine bis wenige Rückschlüsse auf die Iden­tität von Studieren­den zulässt oder auch durch eine Kom­bi­na­tion aus Matrikel­num­mer und Sitz­platznum­mer. Sel­biges gilt auch für die Verkün­dung von Noten. Es darf nicht möglich sein, durch öffentliche Aushänge Rückschlüsse auf die Noten von Kommiliton:innen zu ziehen. Prü­fun­gen und Prü­fungsergeb­nisse müssen echt pseu­do­nymisiert sein. Nur so kann bewusste oder unbe­wusste Diskri­m­inierung aus­geschlossen wer­den. 3. Vision: Faire und pla­nungssichere Prü­fung­sum­stände Prü­fungszeiträume laufen teil­weise von Hochschule zu Hochschule unter­schiedlich ab. Die Zeiträume unter­schei­den sich etwas und auch die Anzahl der Prü­fungszeiträume vari­iert. Wenig­stens inner­halb ein­er Hochschule soll­ten aber die Fris­ten untere­inan­der abges­timmt und kon­gru­ent sein. So sind zum Beispiel Kor­rek­turfris­ten so zu set­zen, dass Studierende früh genug erfahren, ob Sie eine Prü­fung wieder­holen müssen oder nicht. So kön­nen sie sich vor einem eventuellen Zweitver­such gezielt darauf vor­bere­it­en. Lei­der ist das aktuell noch nicht flächen­deck­end der Fall. Teil­weise ist noch nicht ein­mal gesichert, dass Studierende ihre Noten ken­nen, bevor sie eine darauf auf­bauende Prü­fung antreten wollen. Das ist unbe­d­ingt zu ver­hin­dern. Des Weit­eren kann es passieren, dass Studierende im Abschluss­jahrgang noch durch eine Prü­fung fall­en und ihr Studi­um erst ein Semes­ter später offiziell abschließen kön­nen. Daran schließen sich manch­mal viele Prob­leme an wie die Stu­di­en­fi­nanzierung, wenn das BAföG oder das Stipendi­um weg­fall­en, Woh­nung­sprob­leme, wenn die Max­i­mal­woh­nungszeit in Wohn­heimen über­schrit­ten wird oder auch ganz sim­pel die Verzögerung des Beruf­se­in­stiegs. Daher wäre es wün­schenswert, für ger­ade diese Studierende, wenn es nur noch um eine let­zte Prü­fung geht, eine zeit­na­he Nach­holk­lausur zu ermöglichen, um Studierende nicht länger als notwendig an die Hochschule zu binden. Konkrete Kor­rek­turfris­ten sollen Studieren­den Pla­nungssicher­heit gewährleis­ten. Außer­dem ermöglichen gezielte Ange­bote für Nach­hol­prü­fun­gen einen schnelleren Abschluss manch­er Studieren­der. 4. Vision: Mehr Trans­parenz in Prü­fungskom­mis­sio­nen Prü­fungsauss­chüsse und ‑kom­mis­sio­nen bee­in­flussen Studierende entschei­dend. Dort wird über den recht­mäßi­gen Ablauf von Prü­fun­gen, Prü­fungsan­mel­dun­gen und ‑abmel­dun­gen und ins­beson­dere auch Härte­fal­lanträge entsch­ieden. Beson­ders viel bekom­men davon aber nicht ein­mal inter­essierte Studierende mit. Dabei ist Trans­parenz ger­ade in diesen Gremien beson­ders wichtig, denn nur trans­par­ente Vorgänge schaf­fen Ver­ständ­nis und Akzep­tanz. Ein ein­fach­es Mit­tel, um die Trans­parenz zu steigern, ist die Inte­gra­tion eines bera­ten­den, stu­den­tis­chen Mit­glieds in die Prü­fungskom­mis­sion. Teil­weise müssen dafür erst noch die notwendi­gen Rah­menbe­din­gun­gen geschaf­fen wer­den. Ein bera­ten­des Mit­glied hätte neben der Trans­parenz für Studierende auch den Vorteil, dass bei Entschei­dun­gen über Studierende eine Stel­lung­nahme von Studieren­den einge­holt wer­den kann. Diese zusät­zliche Per­spek­tive kann Entschei­dun­gen zugun­sten der Hochschule verbessern. Studierende sollen in Prü­fungskom­mis­sio­nen durch ein bera­ten­des, stu­den­tis­ches Mit­glied vertreten sein. 5. Vision: Leichte Sprache in Recht­s­tex­ten ins­beson­dere im Bere­ich Prü­fun­gen Studieren ist unkom­pliziert – zumin­d­est, wenn man in ide­al­typ­is­chen Stu­di­en­ver­läufen und auf vorgeeb­neten Pfaden studiert. Kom­men Studierende von diesen ab, haben sie es plöt­zlich mit man­nig­falti­gen Ord­nun­gen, Satzun­gen, aber eben auch Geset­zen und Verord­nun­gen zu tun, die Rechte und Pflicht­en für die Studieren­den fes­tle­gen. Beson­ders im Bere­ich Prü­fun­gen sind Ken­nt­nisse über Fris­ten, Wieder­hol­ung­sprü­fun­gen, Unter­schleif, Rück­tritt, Kor­rek­turfris­ten, For­mat oder Daten­schutz von großer Wichtigkeit. Lei­der sind diese Recht­s­texte und die daraus abzulei­t­en­den Recht­en und Pflicht­en für Studierende – wenn diese nicht ger­ade Jura studieren – oft schw­er ver­ständlich. Bei Satzun­gen und Ord­nun­gen der Hochschule hil­ft oft die Stu­di­en­gangsko­or­di­na­tion weit­er; bei Geset­zen oder Verord­nun­gen gibt es keine ver­gle­ich­bare Instanz. Dazu kommt die Schwierigkeit zu wis­sen, welche der vie­len Verord­nun­gen in ein­er speziellen Sit­u­a­tion Anwen­dung find­et. Deswe­gen fordern wir, dass für alle rel­e­van­ten Recht­s­texte ein Kom­men­tar oder Leit­faden in leicht ver­ständliche Sprache bere­it­gestellt wird, der z. B. auf ein­er Web­seite zen­tral aufzufind­en ist. So wird es Studieren­den ermöglicht, sich zu informieren, ohne auf externe Hil­fe angewiesen zu

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Zukunft der Lehre

Mit Beginn der Coro­­na-Krise stand die bay­erische Hochschul­land­schaft vor einem noch nie da gewe­se­nen Prob­lem: Plöt­zlich mussten 400.000 Studierende dig­i­tal unter­richtet wer­den. Das stellte für alle Parteien eine enorme Her­aus­forderung dar und wurde mit sehr unter­schiedlichem Erfolg umge­set­zt.  Seit zwei Jahren wird sich in der Folge wieder nach der Lehre vor Coro­na zurück­ge­sehnt. Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) stellen die Frage: Ist das über­haupt wün­schenswert? Ger­ade jet­zt ist ein guter Zeit­punkt, um innezuhal­ten und zu über­legen, wie die Lehre in zehn oder zwanzig Jahren ausse­hen kön­nte. In acht Visio­nen stellt der BayStu­Ra auf den fol­gen­den Seit­en vor, wie die Lehre der Zukun­ft gestal­tet wer­den kann. 1. Vision: Inter­ak­tive und kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre Monolog­a­r­tige Vor­lesun­gen sollen der Ver­gan­gen­heit ange­hören. Stattdessen soll in Zukun­ft bei Präsen­zver­anstal­tun­gen ver­stärkt auf inter­ak­tive Lehrfor­mate, wie z.B. pro­jek­t­basierte Vor­lesun­gen, prob­le­mori­en­tierte Sem­i­nare uvm. geset­zt wer­den. Durch Inter­ak­tiv­ität ergibt sich die Möglichkeit, didak­tisch mehr auf die Studieren­den einzuge­hen und gezielt auf die indi­vidu­ellen Lern­fortschritte zu acht­en. Auch Lehrmod­elle wie Blend­ed Learn­ing oder Flipped Class­room kön­nen zu ein­er Ver­tiefung des Lehrin­haltes beitra­gen. Große Grund­la­gen­vor­lesun­gen wird es weit­er­hin geben. Ger­ade bei diesen bietet sich eine asyn­chrone Nach­bere­itung der ver­mit­tel­ten Inhalte an. Diese Vor­lesun­gen soll­ten daher mit asyn­chron dig­i­tal­en oder hybri­den syn­chro­nen inter­ak­tiv­en Ele­menten und Didak­tiken bere­ichert wer­den. Solche kön­nen z. B. Umfra­gen, Quizze oder anony­men Wis­sens­abfra­gen bein­hal­ten. Somit bekom­men auch die Lehren­den sofort Feed­back, welche Inhalte gut und welche weniger ver­standen wur­den. Als Werkzeuge sollen hier­für die Möglichkeit­en der Dig­i­tal­isierung einge­set­zt wer­den, um ein kol­lab­o­ra­tives Arbeit­en und Ler­nen ein­fach zu ermöglichen. Außer­dem ist es schon heute wichtig, den Studieren­den, statt rein­er Wis­sensver­mit­tlung auch Kom­pe­ten­zen im Bere­ich der Wis­sensaneig­nung und kri­tis­chen Quel­len­be­w­er­tung beizubrin­gen. Dies wird vor dem Hin­ter­grund ein­er immer dig­i­taleren Welt mit ihrer Fülle an Infor­ma­tion und Fehlin­for­ma­tion in Zukun­ft nur noch wichtiger. Daher sollen bei der Entwick­lung neuer Lehrkonzepte und ‑for­mate immer auch die Kom­pe­ten­zen­twick­lung mit fokussiert wer­den. Die Lehre der Zukun­ft ist inter­ak­tiv gestal­tet und ver­mit­telt neben Fak­ten­wis­sen auch Meth­o­d­enkom­pe­ten­zen und Soft Skills. 2. Vision: Chan­cen­gle­ich­heit für Studierende Die Forderun­gen nach asyn­chroner Bere­it­stel­lung von Vor­lesungsin­hal­ten sind nicht erst seit der Pan­demie ein The­ma, aber sie wur­den dadurch defin­i­tiv ver­stärkt. Dabei stellt das ort- und zeitun­ab­hängige Studieren ent­ge­gen vie­len Befürch­tun­gen keinen Wider­spruch zu Präsen­zver­anstal­tun­gen dar. Vielmehr kann es Studieren­den Sicher­heit geben und fördert eher den Fokus in den Präsen­zver­anstal­tun­gen. Hier­bei sollen asyn­chron bere­it­gestellte Lehrin­halte als Zusatzange­bot dienen und Präsen­zver­anstal­tun­gen nur in Aus­nah­me­fällen erset­zen. Zudem gibt es unter­schiedliche Gründe, warum Studierende nicht zu ein­er Vor­lesung erscheinen kön­nen, so z. B. Studierende mit Kind, par­al­lele Arbeit, Arzt­ter­mine, Krankheit. Hochschulen haben hier die Chance, sich an die gesellschaftliche Real­ität der let­zten Jahrzehnte und die erweit­erte Ziel­gruppe anzu­passen und attrak­tive Ange­bote für alle zu liefern. Durch eine asyn­chrone Bere­it­stel­lung von Lehrin­hal­ten kann unkom­pliziert sichergestellt wer­den, dass für Studierende keine Nachteile entste­hen.  Diese aufgeze­ich­neten Inhalte kön­nen auch im Nach­gang je nach Wichtigkeit der Aktu­al­ität in dem jew­eili­gen Fach für ein Folgese­mes­ter wiederver­wen­det wer­den. Bei Grund­la­gen­vor­lesun­gen, deren Inhalt sich sel­ten verän­dert, ist die Bere­it­stel­lung von Aufze­ich­nun­gen in größeren Abstän­den möglich. Diese soll­ten aber mit aktuellen wis­senschaftlichen Erken­nt­nis­sen regelmäßig ergänzt wer­den. Bei der Bere­it­stel­lung live aufgeze­ich­neter Ver­anstal­tun­gen ist selb­stver­ständlich auf den Daten­schutz der anwe­senden Studieren­den zu acht­en. Auch die qual­i­ta­tiv sehr wün­schenswerte Ein­bindung von inter­na­tionalen Expert*innen wird durch ein dig­i­tales Ange­bot wesentlich vere­in­facht. Durch gut auf­bere­it­ete dig­i­tale Lehrin­halte kön­nen weit­ere Vorteile wie über­greifende Bil­dungsplat­tfor­men, neue Lehrfor­men und ein indi­vidu­elles Lern­tem­po der Studieren­den entste­hen und gefördert wer­den. Ein gut gewarteter und ansprechend auf­bere­it­eter dig­i­taler Lehrpool, der bay­ern­weit, per­spek­tivisch, aber auch europaweit zur Ver­fü­gung ste­ht, schafft Ressourcen bei den Dozieren­den und ermöglicht eine vernün­ftige Ein­bindung der dig­i­tal­en Inhalte in das Lehrange­bot. Bei diesem kön­nen beispiel­sweise oft gele­sene Inhalte in kleinen Häp­pchen von 10–15 Minuten-Videos zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem erhöht ein dig­i­tal zugreif­bares und vielfältiges Ange­bot von hochqual­i­ta­tiv­en Spezialsem­inaren und Vor­lesun­gen zwis­chen den Hochschulen die Lehrqual­ität und Frei­heit im Studi­um. Bei Lehrver­anstal­tun­gen, welche in kleineren Grup­pen par­al­lel durchge­führt wer­den, wie z. B. Tuto­rien, sollte es jew­eils ein Teilange­bot in dig­i­taler Form geben, sofern das dig­i­tale Ange­bot didak­tisch gle­ich­w­er­tig zur Präsen­z­form sein kann. Dafür und für dig­i­tale Lern­grup­pen­tr­e­f­fen sollen alle Studierende kosten­los und dauer­haft Zugang zu ein­er daten­schutzkon­for­men Videokon­feren­z­plat­tform haben. Par­tiell dig­i­tale syn­chrone und asyn­chrone Lehre sichert die Chan­cen­gle­ich­heit unter Studieren­den. Außer­dem fördert eine hochschulüber­greifende Ver­net­zung die Lehrqual­ität und schafft bei den Dozieren­den Ressourcen, um sich auf eine ansprechende Wis­sensver­mit­tlung zu konzen­tri­eren. 3. Vision: Learn­ing Ana­lyt­ics als Ergänzung zur Erfas­sung des indi­vidu­ellen Lern­fortschritts Diese orts- und zeitun­ab­hängige Bere­it­stel­lung von Inhal­ten ermöglicht es Studieren­den auch, in ihrem eige­nen Tem­po zu ler­nen. Dabei kön­nten sie neben den aus­gegebe­nen Lernzie­len auch von Learn­ing Ana­lyt­ics unter­stützt wer­den. Dies soll als frei­willige, sin­nvolle Ergänzung zum guten Unter­richt dienen und keines­falls diesen erset­zen. Eben­falls soll die Frei­heit im Studi­um durch neue Lern­meth­o­d­en und Werkzeuge nicht beschnit­ten, son­dern bere­ichert wer­den. Unnötiger und zusät­zlich­er Druck durch KI gestützte Überwachung des Lern­fortschritts muss ver­mieden wer­den. In diesen Fällen wären dig­i­tale Selb­stkon­troll­tests zu den einzel­nen Lern­mod­ulen eine sin­nvolle Alter­na­tive. Weit­ere wichtige Aspek­te beim Ein­satz neuer Meth­o­d­en sind Daten­schutz und der Erhalt von Eigen­ver­ant­wortlichkeit und Selb­st­bes­tim­mung der Studieren­den. Bei Anwen­dung von Learn­ing Ana­lyt­ics muss den Studieren­den trans­par­ent mit­geteilt wer­den, welche ihrer Dat­en wie per­son­al­isiert und/oder unper­son­al­isiert von wem ver­ar­beit­et wer­den und wer Zugriff auf diese Dat­en hat. KI-Ein­satz in der Hochschullehre kann aber den zwis­chen­men­schlichen Umgang und die Lern­er­fahrung während der Inter­ak­tion zwis­chen Dozieren­den und Studieren­den nicht erset­zen. Neben der Wis­sensver­mit­tlung ist das Studi­um weit­er­hin ein wichtiger Lebens­ab­schnitt zur Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung. Hier­bei ist wichtig, dass Learn­ing Ana­lyt­ics als zusät­zliche Eval­u­a­tion für die einzel­nen Studieren­den und die Lehren­den dient, keine Voraus­set­zung für Prü­fung sein und nicht neg­a­tiv in die Prü­fungs­be­w­er­tung ein­fließen darf. Learn­ing Ana­lyt­ics Anwen­dun­gen sollen nicht den eige­nen Stu­di­en­fortschritt behin­dern, son­dern vielmehr den Studieren­den ihren eige­nen Wis­sen­stand aufzeigen.  Außer­dem sollen Lehrende die Möglichkeit haben, anonym den Wis­sen­stand und Lern­fortschritt der Studieren­den mitzu­ver­fol­gen. Studierende sollen regelmäßige Möglichkeit­en zur Selb­ste­val­u­a­tion ihres Lern­fortschritts haben. Diese kön­nen unter Wahrung des Daten­schutzes tech­nisch real­isiert wer­den und helfen auch den Dozieren­den bei der Vor- und Auf­bere­itung ihrer Vor­lesun­gen. 4. Vision: Struk­turelle Inte­gra­tion der Bil­dung für nach­haltige Entwick­lung Die Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedete 2015 die soge­nan­nten SDGs (Sus­tain­able

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