Beschluss

​​Studentische Gesundheit​ 

Für Studierende ist die eigene Gesund­heit ein Ker­nele­ment erfol­gre­ichen Studi­ums, welch­es nur dann gesund­heits­fördernd und nach­haltig absolviert wer­den kann, wenn die Hochschulen ein entsprechen­des Umfeld bieten. Stu­den­tis­che Gesund­heit gliedert sich hier­bei in die zwei großen Teil­bere­iche psy­chis­che und physis­che Gesund­heit, welche wiederum zahlre­iche Unterthe­men bein­hal­ten, die im Fol­gen­den aus­führlich beleuchtet und unter Beach­tung von aktuellen Prob­le­men, beste­hen­den Best Prac­tices und möglichen  Entwick­lungsmöglichkeit­en aufgear­beit­et wer­den. Laut der best3-Studie [1] haben etwa 16% der Studieren­den eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung, wobei die Ten­den­zen steigen. Diese The­matik ist bish­er in der Hochschul­land­schaft stark unter­repräsen­tiert. Zugle­ich dür­fen finanzielle Rah­menbe­din­gun­gen dabei nicht aus dem Blick ger­at­en – der BayStu­Ra hat bere­its in seinem Beschluss zur stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung betont, wie wichtig faire und zukun­ft­sori­en­tierte Ver­sicherungsregelun­gen für alle Studieren­den egal welch­er Biografie sind. Das vor­liegende Posi­tion­spa­pi­er soll somit ein­er­seits allen Stake­hold­ern ver­mit­teln, wie weitre­ichend das The­men­feld ist und wie viel erre­icht wer­den kann, ander­er­seits die Lösung­sum­set­zung opti­mieren und Syn­ergien schaf­fen. Hochschulen soll­ten physis­che und psy­chis­che Gesund­heit gle­ich­w­er­tig fördern und die hier­für benötigte, angepasste Infra­struk­tur bere­it­stellen. Wir fordern daher die Ein­führung und Förderung eines stu­den­tis­chen Gesund­heits­man­age­ments (SGM) an allen bay­erischen Hochschulen und Uni­ver­sitäten. Diese Forderung ist Teil eines Strate­giepa­piers des Arbeit­skreis­es gesund­heits­fördernde Hochschulen. Ein SGM kann sowohl neue Ange­bote erschließen als auch eine bessere Ken­nt­nis und leichtere Zugänglichkeit von bere­its beste­hen­den Ange­boten ermöglichen. Des Weit­eren soll­ten alle stu­den­tis­chen Gesund­heits­man­age­ments, z. B. über den Arbeit­skreis gesund­heits­fördernde Hochschulen, miteinan­der ver­net­zt wer­den. Ein­er­seits braucht es den über­greifend­en Erfahrungsaus­tausch, ander­er­seits müssen auf­grund der Het­ero­gen­ität der Hochschulen Her­aus­forderun­gen, Bedürfnisse und Ressourcen der Studieren­den jedes spez­i­fis­chen Stan­dorts einzeln ermit­telt wer­den, um ziel­gerichtete Maß­nah­men und Ange­bote entwick­eln zu kön­nen.  Heute find­en sich lei­der häu­fig Prob­leme physis­ch­er Gesund­heit im All­t­ag der Studieren­den an Hochschulen. Hierzu gibt es defin­i­tiv aller­lei Poten­tial zur Verbesserung. Hörsäle, die wed­er bar­ri­erearm noch ergonomisch aus­ges­tat­tet sind, zwin­gen Studierende in gesund­heitlich schädliche Hal­tun­gen und bilden häu­fig den Aus­gangspunkt von Rück­en­schmerzen und Verspan­nun­gen [2].  Bedenkt man, dass viele Studierende jede Woche cir­ca 15 Stun­den in Hörsälen und Sem­i­nar­räu­men ver­brin­gen, wird deut­lich, wie wichtig ergonomis­che Arbeit­splätze sind. Dies gilt selb­stver­ständlich auch für stu­den­tis­che Lern­plätze, an denen zusät­zlich zahlre­iche Stun­den ver­bracht wer­den [3]. Wir fordern für den Arbeit­sall­t­ag von Studieren­den diesel­ben Bedin­gun­gen wie für staatliche Mitar­bei­t­ende, sodass bere­its auf dieser Ebene Gesund­heit vol­lum­fänglich mitgedacht wird. Ins­beson­dere bei Ren­ovierun­gen fordern wir eine Ein­hal­tung entsprechen­der Stan­dards, aber auch bei der Neubeschaf­fung von Mobil­iar müssen entsprechende Kri­te­rien erfüllt wer­den. Um das Arbeit­en im Ste­hen zu ermöglichen, soll­ten Uni­ver­sitäts­bib­lio­theken beispiel­sweise Auf­sätze für Schreibtis­che aus­geben.  Über Arbeit­splätze hin­aus benöti­gen Hochschulen mehr Rück­zugsräume, die zwis­chen einzel­nen Lehrver­anstal­tun­gen die Möglichkeit für Pausen und Entspan­nung zulassen, sodass das kör­per­liche Wohlbefind­en an den Stan­dorten von Hochschulen verbessert wird. Hier sind oft­mals bere­its ein­fache Sitzmöglichkeit­en eine enorme Aufw­er­tung, weswe­gen im Rah­men von Gebäudekonzepten umset­zbare Erhol­ungs­flächen entste­hen soll­ten. Zusät­zliche Rück­­zugs- und Erhol­ungsräume ergänzen offene Raumkonzepte.  Im Rah­men physis­ch­er Gesund­heit soll­ten Sport­pro­gramme für Studierende aus­ge­baut und unkom­pliziert zugänglich gemacht wer­den. Beispiele wie „FAU bewegt“ oder der zen­trale Hochschul­sport an vie­len Stan­dorten sind gute Beispiele, wie sys­tem­a­tisch ein großflächiges Ange­bot geschaf­fen wer­den kann [4], [5]. Ein aus­gedehntes Sportange­bot eröffnet die Möglichkeit zum Austesten neuer Sportarten, schafft ein Gemein­schafts­ge­fühl und unter­stützt die Fit­ness der Hochschul­ge­mein­schaft. Dieses Ange­bot muss kostengün­stig sein, sodass es für alle Studieren­den, unab­hängig von ihrer finanziellen Sit­u­a­tion, zugänglich ist. Eben­so darf solch­es Pro­gramm nicht auf Kosten ander­er Sparzwänge reduziert wer­den. Ein beson­deres Augen­merk bei Blick auf das Ange­bot sollte auf gesund­heits­fördernde Pro­gramme gelegt wer­den, die beispiel­sweise auf Vielsitzer*innen spezial­isiert sind und den Studieren­den Übun­gen und Meth­o­d­en an die Hand geben, auch langfristig ihren All­t­ag gesund zu stem­men. Hier kann eine Zusam­me­nar­beit mit Krankenkassen gegebe­nen­falls zielführend sein. Um den All­t­ag zudem gesund­heits­fördernd zu unter­stützen, soll­ten Hochschul­stan­dorte der­art gestal­tet sein, dass Bewe­gung gut in den All­t­ag inte­gri­ert wer­den kann. Dies begin­nt bei hellen, gut erre­ich­baren Trep­pen­häusern und geht bis zu sicheren Rad- und Fußwe­gen. Bei großen Cam­pus emp­fiehlt sich zudem die Ein­rich­tung eines Bike-Shar­ing-Sys­tems bzw. die Entwick­lung ein­er Nutzungsvere­in­barung mit den lokalen Anbi­etern solch­er Shar­ing-Dien­ste. Bewe­gung im All­t­ag attrak­tiv zu machen, muss daher eine gemein­same Anstren­gung von Hochschul­städten, Studieren­den­werken und den Hochschulen selb­st sein. Offen zugängliche Sport­stät­ten wie beispiel­sweise Trimm-Dich-Pfade oder Tis­chten­nis­plat­ten an den ver­schiede­nen Hochschul­stan­dorten anzu­bi­eten, schafft weit­ere Optio­nen, Sport in den All­t­ag zu inte­gri­eren.  Die oben erwäh­nte Zusam­me­nar­beit mit Krankenkassen sollte zudem mit Blick auf Imp­fun­gen oder all­ge­meine Ange­bote zum Gesund­heitss­chutz in Betra­cht gezo­gen wer­den. Ähn­lich wie in großen Betrieben kann ein erweit­ertes Ange­bot für beispiel­sweise Grippeimp­fun­gen die Wahrnehmung solch­er Ange­bote erle­ichtern und somit einen erhöht­en Gesund­heitss­chutz bieten, wie 2021 im Bezug auf COVID-19-Imp­­fun­­gen bere­its von der HRK gefordert oder an der Hochschule Bre­men wahrgenom­men [6], [7]. Ins­beson­dere für inter­na­tionale und zuge­zo­gene Studierende kön­nen solche Ange­bote hil­fre­ich sein, da die Suche nach neuen Ärzten sich oft­mals schwierig darstellt. Dabei spie­len Präven­tion von und Aufk­lärung über Krankheit­en eine wichtige Rolle bei der Eindäm­mung der Ver­bre­itung dieser. Zu beto­nen ist, dass solche Ange­bote auss­chließlich frei­willig wahrgenom­men wer­den dür­fen und kein Studieren­der sich zu entsprechen­den verpflichtet fühlen sollte.  Eben­so wenig wie Studierende zur Wahrnehmung von Ange­boten zur Präven­tion gezwun­gen wer­den soll­ten, soll­ten sie dazu gezwun­gen wer­den, in Fällen von Krankheit ihre Kurse zu besuchen. In zahlre­ichen Lehrver­anstal­tun­gen gibt es eine max­i­male Zahl an Fehlt­a­gen, die das sin­nvolle Auskuri­eren viel­er Krankheit­en schw­er bis unmöglich macht. Zum eige­nen Schutz gle­icher­maßen wie zum Schutz der Mit­studieren­den soll­ten für Fälle von Krankheit­en alter­na­tive Möglichkeit­en geboten wer­den. Sei es die hybride Teil­nahme oder das Ange­bot von Nach­holter­mi­nen für einzelne Mod­ulbe­standteile. Diese Lösun­gen müssen sowohl für akute als auch für chro­nis­che, physis­che eben­so wie psy­chis­che Erkrankun­gen gefun­den wer­den. Wenn auf­grund ein­er chro­nis­chen Erkrankung eine erfol­gre­iche Teil­nahme inner­halb eines Semes­ters nicht möglich ist, sollte beispiel­sweise eine Erweiterung auf zwei Semes­ter oder eine andere Form zum Able­gen des Moduls ermöglicht wer­den. Grund­lage für solche Son­der­regelun­gen muss eine entsprechende Krankschrei­bung sein, spez­i­fis­che Lösun­gen soll­ten in Koop­er­a­tion von Beratungsstellen, Lehren­den und Studieren­den erar­beit­et wer­den. Hier­für müssen trans­par­ente, bay­ern­weit ein­heitliche Stan­dards und Lösungswege entwick­elt wer­den, auf die einzelne Beratungsstellen zurück­greifen kön­nen, und Studieren­den müssen klare Rah­menbe­din­gun­gen, auch bei Hochschul­wech­sel, gegeben wer­den. Ähn­lich müssen Regelun­gen für Nachteil­saus­gle­iche entwick­elt wer­den. Dass bere­its hochschulin­tern maßge­bliche Unter­schiede in der Hand­habung von Nachteil­saus­gle­ichen gegeben sind, wie Studierende

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​​Altersgrenzen in der Krankenversicherung für Studierende​ 

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat set­zt sich auf der Bun­de­sebene, in Zusam­me­nar­beit mit anderen Lan­desstudieren­den­vertre­tun­gen und/oder anderen Ver­bün­den für fol­gen­des ein:  Eine zukun­ft­sori­en­tierte Hochschulpoli­tik muss sich­er­stellen, dass Studierende unab­hängig von ihrer Bil­dungs­bi­ografie faire und gle­ich­w­er­tige Rah­menbe­din­gun­gen vorfind­en. Die derzeit­ige Regelung zur stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung stellt für viele Studierende eine erhe­bliche Belas­tung dar.  Aktuell endet der Anspruch auf die Fam­i­lien­ver­sicherung mit Vol­len­dung des 25. Leben­s­jahres, und ab dem 30. Leben­s­jahr ent­fällt der Zugang zur vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung voll­ständig. Diese Regelun­gen schaf­fen unnötige Hür­den für viele Studierende und wider­sprechen den realen Bil­dungs­bi­ografien, die durch den Bologna-Prozess, beru­fliche Phasen oder andere per­sön­liche Umstände zunehmend divers gewor­den sind. Daher fordern wir:  Ver­längerung der stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung über das 30. Leben­s­jahr hin­aus: Die Alters­gren­ze von 30 Jahren ist nicht mehr zeit­gemäß und sollte in dieser Form abgeschafft wer­den. Ins­beson­dere Studierende in län­geren Stu­di­engän­gen oder solche, die nach ein­er beru­flichen Tätigkeit ins Studi­um ein­steigen, wer­den durch diese starre Regelung mas­siv benachteiligt. Die Möglichkeit, von der vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung zu prof­i­tieren, muss erweit­ert wer­den, um den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten Rech­nung zu tra­gen, solange ein kon­tinuier­lich­er Stu­di­en­fortschritt gewährleis­tet ist.  Anpas­sung der Alters­gren­ze für die Fam­i­lien­ver­sicherung: Die Regelung, Studierende ab dem 25. Leben­s­jahr aus der Fam­i­lien­ver­sicherung auszuschließen, set­zt viele unter unnöti­gen finanziellen Druck – vor allem, da zeit­gle­ich auch das Kindergeld wegfällt. Diese Alters­gren­ze wird den Leben­sre­al­itäten von Studieren­den, die beispiel­sweise eine Aus­bil­dung abgeschlossen oder aus anderen Grün­den erst später ein Studi­um aufgenom­men haben, nicht gerecht. Sie sollte poli­tisch geprüft und an die Vielfalt mod­ern­er Bil­dungswege angepasst wer­den.  Die beste­hen­den Alters­gren­zen schaf­fen unnötige finanzielle Unsicher­heit­en und erschw­eren es vie­len, ihr Studi­um erfol­gre­ich abzuschließen. Die aktuellen Regelun­gen wider­sprechen den Anforderun­gen ein­er mod­er­nen und durch­läs­si­gen Bil­dungs­land­schaft und müssen drin­gend über­ar­beit­et wer­den. Nur so kann sichergestellt wer­den, dass alle Studieren­den unab­hängig von ihrer Biografie die gle­ichen Chan­cen auf eine erfol­gre­iche Hochschul­bil­dung erhal­ten. 

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​​Bachelor of Laws​ 

Die Stu­di­engänge der Rechtswis­senschaften in Bay­ern bauen bis heute darauf auf, dass ein abschließen­des Staat­sex­a­m­en die Grund­lage für den späteren Beruf­sweg eröffnet. Um dieses able­gen zu kön­nen, müssen Studierende zwar Teilleis­tun­gen erbracht haben, entschei­dend ist aber weit­er­hin auss­chließlich das abgelegte Staat­sex­a­m­en am Ende des Studi­ums. Um dieses erfol­gre­ich zu beste­hen, müssen die Studieren­den sowohl den uni­ver­sitären als auch den staatlichen Teil des Staat­sex­a­m­ens absolvieren. Der uni­ver­sitäre Teil, welch­er im Schw­er­punk­t­bere­ich stat­tfind­et und meist aus ein­er Sem­i­­nar- bzw. Stu­di­en­ar­beit und ein­er mündlichen Prü­fung beste­ht, geht schlussendlich nur zu dreißig Prozent in die End­note der Staat­sex­a­m­en­snote ein. Der größere Teil beste­ht aus den staatlichen Prü­fun­gen. In Bay­ern erfol­gen dazu sechs schriftliche Klausuren, die in der Regel inner­halb von sechs Tagen stat­tfind­en, und eben­falls mündliche Prü­fun­gen. Dieser Teil geht mit siebzig Prozent in die End­note ein und ist damit der weitaus entschei­den­dere Teil des Staat­sex­a­m­ens.  Diese Gestal­tung des Juras­tudi­ums set­zt die Studieren­den einem enor­men Druck aus. Studierende, die das Staat­sex­a­m­en endgültig nicht beste­hen ste­hen nach einem inten­siv­en und lan­gen Studi­um (fünf Jahre bei Ein­hal­tung der Regel­stu­dien­zeit) ohne Abschluss da. Die während des Studi­ums erbracht­en Leis­tun­gen wer­den nicht hon­ori­ert und sind für Studierende somit bei Nichtbeste­hen wert­los.   Im Ergeb­nis entschei­den dem­nach nur wenige Tage über das gesamte Studi­um. Dies führt zu ein­er hohen psy­chis­chen Belas­tung [1]. Zudem hält das Risiko bei einem Studi­um mit 10 Semes­tern Regel­stu­dien­zeit bei Nichtbeste­hen mit nichts dazuste­hen von einem Juras­tudi­um ab. Ger­ade für finanziell Schwächere, zu denen oft die „first gen­er­a­tion aca­d­e­mics“ gehören, ist dieses Risiko nicht trag­bar.  Hinzu kommt, dass sich viele Studierende aus Angst vor dem Nichtbeste­hen dazu gezwun­gen sehen, den Stoff für das Staat­sex­a­m­en bei einem wpri­vat­en Unternehmen zu wieder­holen, was eine erhe­bliche finanzielle Belas­tung mit sich bringt (meist zwis­chen 150 und 200€ monatlich) [2]. Der aktuelle Auf­bau des Studi­ums der Rechtswis­senschaft ste­ht dem­nach auch ein­er Chan­cen­gle­ich­heit ent­ge­gen, weshalb wir eine staatlich finanzierte, qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Exa­m­ensvor­bere­itung fordern.  Um den Prob­le­men ent­ge­gen­zuwirken, ist die Mod­u­lar­isierung der Inhalte und daraus abgeleit­et ein entsprechen­der Bach­e­lorstu­di­en­gang eine mögliche Lösung. Ins­beson­dere die Möglichkeit, einen Bach­e­lor bere­its vor dem Staat­sex­a­m­en zu erhal­ten, würde den Druck reduzieren und ist somit wün­schenswert. Ein solch­er Bach­e­lor muss durch zahlre­iche Mod­ul­prü­fun­gen erbracht wer­den, deren Inhalte und Auf­gaben­stel­lun­gen deck­ungs­gle­ich mit den entsprechen­den Scheinen des Studi­ums der Rechtswis­senschaften sind, welche die Vor­gaben der JAPO (Aus­­bil­­dungs- und Prü­fung­sor­d­nung für Juris­ten [sic!]) erfüllen. Diese Mod­ule, gle­icher­maßen wie die zuge­höri­gen Lehrver­anstal­tun­gen, müssen im Rah­men des entsprechen­den Bach­e­lors akkred­i­tiert wer­den. Durch den Bach­e­lor muss ein Beruf­sziel erre­icht wer­den, damit eine Akkred­i­tierung möglich wird.   Eine Akkred­i­tierung ist essen­ziell, damit der Bach­e­lorstu­di­en­gang im Inland wie im Aus­land anerkan­nt wird und als Grund­lage für ein Mas­ter­studi­um dienen kann. Diese kann entwed­er im Rah­men der Sys­temakkred­i­tierung von Uni­ver­sitäten erfol­gen oder bei solchen, die diese Form der Akkred­i­tierung nicht vor­weisen, über eine entsprechende Pro­gram­makkred­i­tierung. Für die jew­eili­gen Akkred­i­tierun­gen muss ein umfänglich­es Qual­itäts­man­age­ment umge­set­zt wer­den, eben­so wie ein klares Berufs­bild ersichtlich wer­den muss. Bei der Konzep­tion des LL.B.-Studiengangs wer­den Arbeit­ge­berver­bände, Kan­zleien sowie weit­ere rel­e­vante Akteure frühzeit­ig einge­bun­den, um die spätere Anerken­nung am Arbeits­markt zu stärken. Weit­ere Kri­te­rien wie Mobil­ität für ein Aus­landsse­mes­ter, Wahlbere­iche und Sich­er­stel­lung der Studier­barkeit sind zweifel­sohne eben­falls zu erfüllen. Langfristig ist zudem die Ein­rich­tung von Dop­pelab­schlusspro­gram­men mit aus­ländis­chen Part­neruni­ver­sitäten anzus­treben, um inter­na­tionale Anschlussfähigkeit und Mobil­ität weit­er zu erhöhen. Zur Erfül­lung müssen sich Uni­ver­sitätsver­ant­wortliche mit Lehren­den und Studieren­den berat­en und auf die Hochschulen zugeschnit­tene Lösun­gen mit entsprechen­den Schw­er­punk­ten erar­beit­en. Die zuständi­gen Min­is­te­rien sind in der Ver­ant­wor­tung, bei Rechts­fra­gen unter­stützend zu berat­en und Ver­net­zung zu ermöglichen.  Der Bach­e­lor of Laws (LL.B.) soll keinen Ersatz für die durch das Staat­sex­a­m­en gegebene Beruf­squal­i­fika­tion bilden. Mit Erhalt des Bach­e­lor­grades sollen die Studieren­den nicht für klas­sis­che juris­tis­che Berufe qual­i­fiziert wer­den. Dies muss in der Kom­mu­nika­tion und Bewer­bung der Stu­di­engänge expliz­it betont wer­den. Vielmehr soll der LL.B. auf Berufe in der freien Wirtschaft-/ Sozial­wirtschaft vor­bere­it­en und entsprechende Qual­i­fika­tio­nen ermöglichen. Ein frühzeit­ig erre­ich­bar­er Bach­e­lorab­schluss reduziert zudem das Risiko für Studierende, da sie bere­its vor Able­gen des Staat­sex­a­m­ens über einen anerkan­nten Abschluss ver­fü­gen und so im Falle eines nicht abgelegten Staat­sex­a­m­ens nicht voll­ständig ohne Qual­i­fika­tion daste­hen.  Primär geht es der Studieren­den­schaft um ein nach­haltiges Konzept, welch­es die Umset­zung effek­tiv und erfol­gver­sprechend gestal­tet. Das Ziel soll dabei immer ein qual­i­ta­tiv hochw­er­tiger Abschluss sein, der den Studieren­den Berufs- und Weit­er­bil­dungschan­cen eröffnet. Wichtig ist an dieser Stelle der Aus­bau kon­seku­tiv­er Mas­ter­pro­gramme bzw. die Auf­nahme der entsprechen­den Bach­e­lorab­schlüsse in die Zulas­sungskri­te­rien geeigneter Mas­ter­pro­gramme.  Ver­weise  [1] Bei ein­er bun­desweit­en Befra­gung aus dem Jahr 2016 stuften 94,4% den Prü­fungs­druck auf ein­er Skala von eins bis zehn mit acht oder höher ein, vgl. BRF/Brinkmann, Borchers, Drosten u.a., Absol­ven­ten­be­fra­gung 2018, S. 27; vgl. auch die Ergeb­nisse des Regens­burg­er Forschung­spro­jek­ts zur Exa­m­ens­be­las­tung bei Juras­tudieren­den: https://www.uni-regensburg.de/assets/humanwissenschaften/psychologie-kudielka/JurSTRESS_Abschlussbericht.pdf.  [2] Vgl. z.B. juris­tis­ches Repeti­to­ri­um Hem­mer, https://www.repetitorium-hemmer.de/kurse.php (zulet­zt aufgerufen: 13.12.24); Alp­mann Schmidt, https://www.as-bayern.de/1‑examen/regensburg/examenskurse/hauptkurs (zulet­zt aufgerufen: 13.12.24). 

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​​Vorantreiben der barrierearmen Hochschullandschaft​ 

Eröff­nun­gen wie die des inklu­siv­en Wohn­heims in München im Herb­st 2024 geben Hoff­nung, dass die Bedeu­tung ein­er inklu­siv­en Hochschul­land­schaft zunehmend wahrgenom­men wird. Doch auch wenn diese Eröff­nung ein klein­er Schritt in die richtige Rich­tung ist, sieht der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) zahlre­iche weit­ere Bedarfe und Entwick­lungsmöglichkeit­en, um den Freis­taat bar­ri­erearm zu machen.  Bar­ri­erear­mut umfasst sowohl eine Zugänglichkeit von Studi­um, Hochschule und stu­den­tis­chem Leben für Men­schen mit eingeschränk­ter Mobil­ität als auch eine Zugänglichkeit für Men­schen mit anderen Beein­träch­ti­gun­gen und muss nach Behin­derten­gle­ich­stel­lungs­ge­setz § 4 Zugang und Nutzung „ohne beson­dere Erschw­er­nis und grund­sät­zlich ohne fremde Hil­fe“ her­stellen [1]. Bar­ri­erear­mut als „roll­stuh­lzugänglich“ zu inter­pretieren, greift an dieser Stelle maßge­blich zu kurz und muss deut­lich weitre­ichen­der aufge­fasst wer­den [2]. Hierzu müssen Ver­ant­wortliche und Hochschul­prä­si­di­en informiert, sen­si­bil­isiert und geschult wer­den. Ins­beson­dere, aber nicht abschließend, von Führungsper­so­n­en ist eine inten­sive Auseinan­der­set­zung mit dem The­ma Bar­ri­erear­mut zu erwarten. Sie müssen sich mit der Bre­ite von Gestal­tungsmöglichkeit­en und Bedürfnis­sen befassen und strate­gis­che Leitlin­ien für die vielfältige Hochschul­ge­mein­schaft entwick­eln. Diese Leitlin­ien soll­ten expliz­it auch ein­heitliche Regelun­gen zur Anerken­nung von psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen und damit die ein­heitliche Hand­habe von Nachteil­saus­gle­ichen inkludieren. Diese soll­ten immer hochschulin­tern ein­heitlich sein, müssen aber auch bay­ern­weit har­mon­isiert wer­den, sodass Chan­cen­gle­ich­heit beste­ht. Von vorn­here­in müssen zen­tral ein­heitliche Vor­gaben kom­mu­niziert wer­den, sodass ein Angle­ichen tat­säch­lich möglich wird.  Der große Sanierungs­be­darf [3] an Bay­erns Hochschulen bietet an dieser Stelle auch eine Möglichkeit. So kön­nen Hochschul­ge­bäude in diesem Zuge nicht nur ener­getisch mod­ernisiert wer­den, son­dern auch mit Blick auf tech­nis­che Ausstat­tung und Bar­ri­erear­mut zukun­ftsweisend über­holt wer­den. Bei jed­er Sanierung muss Bar­ri­erear­mut ein essen­zieller Bestandteil sein, sodass zukün­ftig alle Sem­i­nar­räume und Hörsäle allen Men­schen zugänglich sind. Wichtig ist hier­bei, dass nicht nur der heutige Stand von fes­ten Regelun­gen beachtet wird, son­dern bere­its zukun­ft­sori­en­tiert an tech­nis­che Entwick­lun­gen und Möglichkeit­en gedacht wird, sodass Hochschulen Vor­re­i­t­erin­nen im Bere­ich der Bar­ri­erear­mut wer­den. Hierzu zählen ins­beson­dere auch Alarm­sys­teme, die für alle Mit­glieder der Gesellschaft wahrnehm­bar sein soll­ten, sodass im Not­fall ein optis­ch­er eben­so wie akustis­ch­er Alarm aus­gelöst wird. Solche Sys­teme erhöhen die Sicher­heit der Mit­glieder unser­er Hochschul­ge­mein­schaft, die mit Beein­träch­ti­gun­gen studieren.  Eben­so wie die Gebäude­in­fra­struk­tur bar­ri­erearm wer­den muss, muss auch die Lehre dies wer­den. So müssen Doku­mente von Lehrver­anstal­tun­gen bar­ri­erearm zugänglich sein, sofern dies möglich ist und Bedarf beste­hen kön­nte. Hier­bei sei ins­beson­dere auf den Bedarf entsprechen­der didak­tis­ch­er Schu­lun­gen hingewiesen, die Lehren­den die Möglichkeit­en aufzeigen und bei der Erstel­lung entsprechen­der Unter­la­gen unter­stützen, wie beispiel­sweise Kurse des BayZiels [4]. In diesen Schu­lun­gen sollen Kom­pe­ten­zen ver­mit­telt wer­den, Tools zugänglich gemacht wer­den und ein Net­zw­erk geschaf­fen wer­den, sodass die geschul­ten Per­so­n­en zu Mul­ti­p­lika­toren wer­den kön­nen. Auch Prü­fungs­for­mate soll­ten the­ma­tisiert wer­den, damit Prü­fun­gen eben­falls bar­ri­erearm ableg­bar sind. Es ist wichtig zu beto­nen, dass die Möglichkeit­en zu bar­ri­erear­men Unter­la­gen und Kom­mu­nika­tion meist weitre­ichen­der sind, als im ersten Moment für ungeschulte Per­so­n­en anzunehmen ist, weshalb Schu­lun­gen nicht nur ein Ben­e­fit wären, son­dern einen Ker­naspekt des Vorantreibens von Bar­ri­erear­mut darstellen. Ergänzend zu ein­er inklu­siv­en Hochschullehre fordern wir Kur­sange­bote für Studierende, in denen sie bar­ri­erearme Kom­mu­nika­tions­for­men wie beispiel­sweise Gebär­den­sprache oder Blind­en­schrift erler­nen kön­nen. Diese Ange­bote, an zahlre­ichen Hochschulen bere­its etabliert, sollen als frei­willige Ergänzung wahrgenom­men, aber auch als über­fach­liche Mod­ule oder, wo passend, im Lehrplan inte­gri­erte Kurse belegt wer­den kön­nen oder zusät­zliche Zer­ti­fikate erwor­ben wer­den kön­nen [5], [6], [7].  Auch jen­seits der hochschuleige­nen Maß­nah­men kön­nen Hochschulen sich für ein bar­ri­erearmes Studieren­den­leben ein­set­zen. Dies begin­nt bei den Hal­testellen des ÖPNV, die ins­beson­dere vor den Hochschulen bar­ri­erearm sein müssen. Aber auch das ein­gangs erwäh­nte Beispiel inklu­siv­en Wohnens ist ein wichtiger Bestandteil von Bar­ri­erear­mut. Eben­so müssen Mensen bar­ri­erearm zugänglich und nutzbar sein, sodass eine inklu­sive Gesellschaft im Hochschulkon­text vorgelebt wird. Ange­bote für Studierende im Rah­men des Hochschul­sports oder Exkur­sio­nen soll­ten einen bar­ri­erear­men Zugang mit­denken und nach Möglichkeit umset­zen. Auch hier müssen Ver­ant­wortliche gut geschult wer­den, sodass sie die Poten­tiale ver­schieden­er For­mate erken­nen und umset­zen kön­nen.  Durch ein durch­dacht­es Gesamtkonzept für Bar­ri­erear­mut, das von Vor­lesun­gen über Prü­fun­gen bis hin zum Stu­di­en­all­t­ag alle Bere­iche inkludiert und berück­sichtigt, kann die gesamte Hochschul­ge­mein­schaft für dieses wichtige The­ma sen­si­bil­isiert wer­den und voneinan­der ler­nen. Diver­sität mit all ihren Facetten stellt eine Bere­icherung für die Gemein­schaft dar, sodass diese durch entsprechende Aus­gestal­tung ermöglicht wer­den muss.  Lit­er­atur  [1] Behin­derten­gle­ich­stel­lungs­ge­setz BGG. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/  [2] „Bar­ri­ere­frei­heit – von Beginn an“, Der Beauf­tragte der Bun­desregierung für die Belange von Men­schen mit Behin­derun­gen. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/schwerpunkte/barrierefreiheit/barrierefreiheit.html?nn=27146  [3] A. Gün­ther und C. Hen­zler, „Sanierungsstau: Wo Bay­erns Hochschulen vor sich hin bröck­eln“, Süddeutsche.de, Erlangen/München, 31. Juli 2019. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-hochschulen-sanierung-exzellenzunis‑1.4544902  [4] K. Bauer, „Acces­si­bil­i­ty in der dig­i­tal gestützten Hochschullehre: Bar­ri­ere­freie Lehr-Lern-Mate­ri­alien“, BayZiel. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.didaktikzentrum.de/component/redevent/details/4?xref=162705  [5] OTH Regens­burg, „Gebär­den­sprache Anfängerkurs“. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.oth-regensburg.de/studiengang/gebaerdensprache-anfaengerkurs-teilnahmebescheinigung  [6] LMU München, „Gebär­den­sprache Anfängerkurs“. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.lmu.de/lmu-sprachenzentrum/de/sprachkursangebot/semesterkurse/gebaerdensprache/  [7]    LMU München, “Zer­ti­fikat Inklu­sion”. Zuge­grif­f­en 15.Dezember 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.mzl.lmu.de/de/studium/studierende/zertifikat-inklusion/ 

​​Vorantreiben der barrierearmen Hochschullandschaft​  Read More »

Flexibilisierung der Pflichtpraktika

Eine zukun­fts­fähige Hochschu­laus­bil­dung in Bay­ern muss flex­i­ble Rah­menbe­din­gun­gen schaf­fen, die den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den gerecht wer­den. Pflicht­prak­ti­ka sind in vie­len Stu­di­engän­gen, vor allem in Bere­ichen wie Medi­zin und Lehramt, sowie allen Stu­di­engän­gen an Hochschulen für ange­wandte Wis­senschaften unverzicht­bare Bestandteile des Cur­ricu­lums. Die derzeit­ige strik­te Struk­tur solch­er Prak­ti­ka erschw­ert es den Studieren­den jedoch mas­siv, ein­er Erwerb­stätigkeit nachzuge­hen und sich finanziell abzu­sich­ern, da die Prak­ti­ka meist in Vol­lzeit und unbezahlt stat­tfind­en. Diese Rah­menbe­din­gun­gen wider­sprechen zunehmend den Bedürfnis­sen und mod­er­nen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den. Die finanzielle Belas­tung, die durch Vol­lzeit-Pflicht­prak­ti­­ka ohne Vergü­tung entste­ht, bringt viele Studierende in prekäre Sit­u­a­tio­nen. Sie sind darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern, was durch die Vol­lzeit­prak­ti­ka unter derzeit­i­gen Bedin­gun­gen kaum möglich ist. Studierende brin­gen in Prak­tikum­sphasen bere­its wertvolle Qual­i­fika­tio­nen mit und leis­ten einen pro­duk­tiv­en Beitrag für die jew­eili­gen Prak­tikumsstät­ten. Daher wäre eine Vergü­tung für Prak­ti­ka angemessen sin­nvoll. Der Umstand, dass Studierende bei Prak­ti­ka Erfahrung gewin­nen, kann kein Argu­ment gegen eine Vergü­tung sein, denn auch im Beruf­sleben wer­den Kom­pe­ten­zen erwor­ben. Wir plädieren an den Geset­zge­ber, Anreize zu set­zen, dass auch Pflicht­prak­ti­ka vergütet wer­den, ver­ste­hen aber, dass diese unter den aktuellen Bedin­gun­gen nicht in jedem Fall möglich sind. Unsere Forderun­gen zur Flex­i­bil­isierung von unbezahlten Pflicht­prak­ti­ka umfassen daher: Die Flex­i­bil­isierung von Pflicht­prak­ti­ka trägt dazu bei, dass alle Studieren­den, unab­hängig von ihrer Lage, die gle­ichen Chan­cen auf eine hochw­er­tige Aus­bil­dung erhal­ten. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat appel­liert daher ein­dringlich an die Poli­tik, eine Reform der Pflicht­prak­ti­ka anzuge­hen, die den aktuellen Her­aus­forderun­gen der Hochschul­land­schaft gerecht wird. Bay­ern muss ein attrak­tiv­er Bil­dungs­stan­dort wer­den, der Vielfalt und Chan­cen­gle­ich­heit aktiv fördert.

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Zukunftsfähiges BAföG: Für eine gerechte Studienfinanzierung und Chancengleichheit in der Hochschulbildung

Das BAföG ist seit Jahrzehn­ten ein zen­trales Instru­ment der Chan­cen­gle­ich­heit im Hochschulzu­gang und hat vie­len jun­gen Men­schen den Zugang zur Hochschul­bil­dung ermöglicht, die sich ein Studi­um ohne diese Förderung nicht hät­ten leis­ten kön­nen. Allerd­ings hat das BAföG in den ver­gan­genen zwei Jahrzehn­ten stark an Wirk­samkeit einge­büßt. Die unzure­ichende Anpas­sung der Bedarf­ssätze und Frei­be­träge hat dazu geführt, dass die staatliche Stu­di­en­förderung heute vielfach nicht mehr aus­re­icht, um die gestiege­nen Leben­shal­tungskosten der Studieren­den zu deck­en. Der Grundbe­darf liegt derzeit unter dem Niveau der „Düs­sel­dor­fer Tabelle“, die als Richtlin­ie zur Fes­tle­gung des Exis­tenzmin­i­mums bei Unter­halt­sansprüchen dient und regelmäßig angepasst wird, um die Leben­shal­tungskosten zu berück­sichti­gen:  Der BAföG-Grund­be­­darf beträgt 475 Euro, während die Düs­sel­dor­fer Tabelle derzeit 520 Euro als erforder­lich ansieht. Die Wohnkosten­pauschale von 380 Euro reicht kaum aus, um in Hochschul­städten ein WG-Zim­mer zu finanzieren, während in Städten wie München die durch­schnit­tlichen Kosten hier­für bei 790 Euro oder im Bun­des­durch­schnitt bei 489 Euro liegen [1]. Zeit­gle­ich ist der Anteil der geförderten Studieren­den drastisch gesunken, von fast 30 % im Jahr 2012 auf nur noch 12 % im Jahr 2023 [2]. Die fehlende Über­ar­beitung und zeit­gemäßge Anpas­sung des BAföGs gefährdet den Grund­satz der Chan­cen­gle­ich­heit, dass der Bil­dungser­folg nicht vom Einkom­men der Eltern abhängig sein darf. Stu­di­en­ab­brüche auf­grund von finanziellen Eng­pässen kön­nen sich wed­er die Gesellschaft noch der Arbeits­markt leis­ten. Die Bun­desregierung hat zwar Maß­nah­men wie die Anhebung der Bedarf­ssätze, die Ein­führung des Flex­i­bil­itätsse­mes­ters und eine mod­er­ate Erhöhung der Wohnkosten­pauschale umge­set­zt. Den­noch fehlen tief­greifende struk­turelle Refor­men, die das BAföG langfristig absich­ern und an die Leben­sre­al­itäten der Studieren­den anpassen. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert eine Anhebung der Bedarf­ssätze auf ein exis­ten­zsich­ern­des Niveau, eine automa­tis­che Anpas­sung an Preis- und Einkom­mensen­twick­lun­gen sowie die Berück­sich­ti­gung des Miet­spiegels für die entsprechen­den Wohnkosten­pauschalen. Diese Dynamisierung sollte umfassend alle rel­e­van­ten BAföG-Kom­po­­nen­ten umfassen, darunter Frei­be­träge, Sozial­pauschalen, Kranken- und Pflegev­er­sicherungszuschläge sowie die Mini­job­gren­ze, um eine kon­tinuier­liche Anpas­sung an steigende Leben­shal­tungskosten zu gewährleis­ten. Frei­be­träge soll­ten Fam­i­lien mit mit­tleren Einkom­men ent­las­ten, während das BAföG grund­sät­zlich elter­nun­ab­hängiger wer­den muss. Diese grundle­gen­den finanziellen Anpas­sun­gen stellen hier­bei nur einen Eckpfeil­er des nöti­gen Reformbe­darfs dar. Darüber hin­aus muss die Förder­höch­st­dauer um min­destens zwei Sem­ster ver­längert wer­den, um soziale Engage­ments, famil­iäre Verpflich­tun­gen, gesund­heitliche Her­aus­forderun­gen, verpflich­t­ende Prak­ti­ka, Aus­land­saufen­thalte und beru­fliche Tätigkeit­en etc. bess­er zu berück­sichti­gen. Das BAföG sollte als bedin­gungslos­es Studieren­denge­halt ohne Rück­zahlungsverpflich­tung gewährt wer­den. Alter­na­tiv ist zumin­d­est eine deut­liche Senkung der Dar­lehen­san­teile notwendig, um die Ver­schul­dungsangst der Studieren­den zu ver­ringern [3]. Um die Stu­di­en­fi­nanzierung effizien­ter zu gestal­ten, müssen sowohl bun­desweit als auch auf Lan­desebene umfassende Maß­nah­men zur voll­ständi­gen Dig­i­tal­isierung und Vere­in­fachung des BAföG-Antragsver­­fahrens umge­set­zt wer­den. Ein voll­ständig dig­i­tales Sys­tem kön­nte Fehler beim Aus­füllen min­imieren und die Bear­beitungszeit­en erhe­blich verkürzen, was den Studieren­den eine verbesserte Pla­nungssicher­heit bietet. Benutzer­fre­undliche, bar­ri­ere­freie Antrags­for­mu­la­re sind essen­ziell. Der spez­i­fis­che Bedarf Studieren­der mit Behin­derung muss ein­fach und ohne bürokratis­che Hür­den berück­sichtigt wer­den. Studierende mit Beein­träch­ti­gung ste­hen vor zusät­zlichen Her­aus­forderun­gen. Es müssen bar­ri­ere­freie Ange­bote in deutsch­er Gebär­den­sprache und leichter Sprache bere­it­gestellt wer­den. Eine flex­i­ble BAföG-Struk­­tur ist erforder­lich, um behin­derungs­be­d­ingte Verzögerun­gen abzufed­ern, beispiel­sweise durch zusät­zliche Semes­ter ohne Sank­tio­nen. Die Bere­it­stel­lung von Assis­ten­zen und spez­i­fis­ch­er Unter­stützung sollte finanziell abgesichert und ein­fach­er zu beantra­gen sein. Zusät­zlich ist es entschei­dend, die per­son­elle Ausstat­tung der BAföG-Ämter zu verbessern, damit Anträge zügig und effizient bear­beit­et wer­den kön­nen. Die lange Bear­beitungs­dauer ist häu­fig auf kom­plexe und unvoll­ständi­ge Anträge sowie auf per­son­elle Unterbe­set­zung in den BAföG-Ämtern zurück­zuführen. Um dem steigen­den Ver­wal­tungsaufwand gerecht zu wer­den, sind daher mehr Per­son­al und gezielte Maß­nah­men zur Per­son­al­bindung notwendig. Der wach­senden Kom­plex­ität muss ent­ge­gengewirkt wer­den, sodass die Höhe des BAföG trans­par­ent berech­net wer­den kann und die Zahl der Son­der­fälle und Aus­nah­men deut­lich ver­ringert wird. Darüber hin­aus bleibt die Forderung nach einem elter­nun­ab­hängi­gen BAföG zen­tral, um langfristig mehr Gerechtigkeit zu schaf­fen und den bürokratis­chen Aufwand zu reduzieren. Studierende mit Kindern ste­hen vor beson­deren Her­aus­forderun­gen, die eine gezielte Unter­stützung erfordern. Das BAföG berück­sichtigt diese Sit­u­a­tion durch einen Kinder­be­treu­ungszuschlag in Höhe von 160 Euro pro Monat für jedes Kind unter 14 Jahren, der als Vol­lzuschuss gewährt wird und nicht zurück­gezahlt wer­den muss. Den­noch bleibt die finanzielle Sit­u­a­tion viel­er studieren­der Eltern anges­pan­nt, da die Förderung oft nicht aus­re­icht, um die gestiege­nen Leben­shal­tungskosten und die zusät­zlichen Aus­gaben für die Kinder­be­treu­ung zu deck­en. Eine deut­liche Erhöhung des Kinder­be­treu­ungszuschlags wäre notwendig, um die reale finanzielle Belas­tung für studierende Eltern bess­er abz­u­fan­gen und so die Vere­in­barkeit von Studi­um und Fam­i­lie zu erle­ichtern. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat appel­liert abschließend an die Bun­desregierung und die Län­der, die längst über­fäl­lige, grundle­gende BAföG-Reform zügig umzuset­zen. Eine zukun­fts­fähige und gerechte Stu­di­en­fi­nanzierung muss sich­er­stellen, dass alle jun­gen Men­schen unab­hängig von ihrer sozialen Herkun­ft studieren kön­nen. Nur so kann die Chan­cen­gle­ich­heit in der Wahl der Aus­bil­dung wieder­hergestellt wer­den. Lit­er­atur [1]           Moses Mendelssohn Insti­tut, „Hochschul­städtescor­ing Win­terse­mes­ter 2024/2025“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/hochschulstaedtescoring-wintersemester-2024–2025/ [2]          Deutsches Studieren­den­werk, „Die Entwick­lung der amtlichen BAföG-Dat­en von 2013 bis 2023“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/DSW_Tabelle_BAfoeG-Daten_2013-2023.pdf [3]          Die Zeit, „Stu­dienori­en­tierung in unsicheren Zeit­en“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://advise.zeit.de/wp-content/uploads/2024/10/SIT_Studie_HeyStudium2024.pdf

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Positionspapier zum Verhältnis des bayerischen Lehramtsstudiums zum Bachelor-Master-System

In Zeit­en des fortschre­i­t­en­den Lehrkräfte­man­gels erscheint es notwendig, das Lehramtsstudi­um in Bay­ern grundle­gend zu mod­ernisieren, stärk­er an inter­na­tionale Stan­dards anzu­passen und somit die Attrak­tiv­ität für Stu­di­en­an­fänger, Studierende, Uni­ver­sitäten und Schulen hochzuhal­ten und sog­ar noch weit­er zu erhöhen. Das bish­erige Mod­ell des Staat­sex­a­m­ens, welch­es in Bay­ern tra­di­tionell die erste Phase der Lehrkräfte­bil­dung abschließt, hat sich zwar fest einge­bürg­ert und bietet sicher­lich unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Vorteile bezüglich Qual­itätssicherungsaspek­ten, jedoch bedarf es ein­er Erweiterung, die den Anforderun­gen des europäis­chen und inter­na­tionalen Bil­­dungs- und Arbeits­mark­ts gerecht wird. Eine struk­turelle Öff­nung hin zu par­al­le­len, inter­na­tion­al anerkan­nten Stu­di­en­ab­schlüssen – ins­beson­dere in Form eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ab­schlusses – ist ein notwendi­ger Schritt, um sowohl die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstudi­ums zu erhöhen als auch den Absol­ventin­nen und Absol­ven­ten erweit­erte beru­fliche Möglichkeit­en zu eröff­nen und dadurch die Zahl der Stu­di­en­an­fänger und Absol­ven­ten deut­lich zu steigern. Aus­gangslage & Prob­le­mum­riss: Bay­ern im Kon­text ander­er Bun­deslän­der und bay­erische Stan­dorte im Ver­gle­ich Die erste Phase der bay­erischen Lehramt­saus­bil­dung schließt tra­di­tionell mit dem ersten Staat­sex­a­m­en ab, welch­es vor allem als beamten­rechtliche Qual­i­fika­tion­sprü­fung für den Ein­tritt in die Beamten­lauf­bahn zu ver­ste­hen ist. Bay­ern ist zusam­men mit Hes­sen, Meck­­len­burg-Vor­pom­mern, Saar­land und Sach­sen eines der let­zten fünf Bun­deslän­der, die noch an der ersten Staat­sex­a­m­en­sprü­fung zusät­zlich zum deut­lich aus­sagekräftigeren zweit­en Staat­sex­a­m­en am Ende des Ref­er­en­dari­ats fes­thal­ten. Derzeit ist für grund­ständig Lehramtsstudierende das Lehramtsstudi­um mit abgeschlossen­em erstem Staat­sex­a­m­en und abgelegtem Vor­bere­itungs­di­enst (Ref­er­en­dari­at) der einzige Weg in den Beruf ein­er Lehrkraft. Beste­hende Son­der­maß­nah­men des StMUK zum Quer- und Seit­ene­in­stieg in das Lehramt kri­tisieren wir aus diversen Grün­den stark. Zwar sind pos­i­tive Inten­tio­nen – wie etwa das kurzfristige Schließen von Lück­en in der Unter­richtsver­sorgung – nicht von der Hand zu weisen, den­noch kann eine Ver­ste­ti­gung eigentlich zeitlich begren­zter Maß­nah­men beobachtet wer­den. Dies führt ein­er­seits zu ein­er Depro­fes­sion­al­isierung des Berufs­bildes Lehramt, da unter anderem Per­so­n­en mit einem auss­chließlich fach­wis­senschaftlichen Mas­ter­ab­schluss ohne jegliche päd­a­­gogisch-didak­tis­che Vor­bil­dung direkt und ohne Lehramtsstudi­um in das Ref­er­en­dari­at starten kön­nen. In beson­deren Man­gelfäch­ern wie Biolo­gie oder Infor­matik am Gym­na­si­um wird sog­ar auf die fach­liche Vor­bil­dung im zweit­en Unter­richts­fach (hier: Chemie bzw. Math­e­matik) weit­ge­hend verzichtet und lediglich die Eig­nung des Mas­ter­ab­schlusses für das beson­dere Man­gelfach über­prüft, während reg­ulär aus­ge­bildete Lehramtsstudierende im entsprechen­den Fach min­destens 70 fach­wis­senschaftliche Cred­it­punk­te erbrin­gen müssen. Wie viele Per­so­n­en über die Son­der­maß­nah­men im Quer- und Seit­ene­in­stieg in Bay­ern akquiri­ert wur­den, lässt sich neben weit­eren Infor­ma­tio­nen zum Quer- und Seit­ene­in­stieg sowie zu Abbruchquoten in der Druck­sache 19/552 vom 19.03.2024 des Bay­erischen Land­tags her­ausle­sen [1]. Eben­falls stößt es auf großes Unver­ständ­nis, dass trotz des regelmäßi­gen Ver­weis­es auf die Notwendigkeit des ersten Staat­sex­a­m­ens seit­ens des StMUKs (wir ver­weisen hier­bei auf den Briefwech­sel der Studieren­den­vertre­tung der TUM bezüglich der Ein­beziehung des Mas­ter of Edu­ca­tion als Mas­ter-Abschluss, der alle Voraus­set­zun­gen an Mas­ter-Abschlüsse für Son­der­maß­nah­men über­erfüllt[1]) immer mehr Per­so­n­en mit einem rein fach­lichen Mas­ter­studi­um der Weg ins Lehramt ermöglicht wird – aber eben nur dann, wenn es absur­der­weise kein „bay­erisch­er lehramts­be­zo­gen­er Mas­ter-Abschluss“ ist. In vere­inzel­ten bay­erischen Mod­ell­stu­di­engän­gen, wie sie beispiel­sweise an der TUM vorzufind­en sind, kann zusät­zlich zum reg­ulären Abschluss des Studi­ums mit erstem Staat­sex­a­m­en nur durch das zusät­zliche Ver­fassen ein­er Mas­ter­ar­beit ein Mas­ter of Edu­ca­tion über ein grund­ständi­ges Lehramtsstudi­um erlangt wer­den – nur wird dieser, im Gegen­satz zu einem Mas­ter of Edu­ca­tion, der außer­halb Bay­erns erlangt wurde, nicht als Zulas­sungsvo­raus­set­zung für das Ref­er­en­dari­at über die aktuellen Son­der­maß­nah­men ange­se­hen. Somit wäre es beispiel­sweise möglich, ein lehramts­be­zo­genes Mas­ter­studi­um in Bay­ern zu absolvieren, es in einem anderen Bun­des­land auf­grund der inhaltlichen Gle­ich­w­er­tigkeit mit ein­er Mas­ter­ar­beit abzuschließen, mit dem dort erlangten Mas­ter of Edu­ca­tion wieder nach Bay­ern zu kom­men und über eine Son­der­maß­nahme, ohne erstes Staat­sex­a­m­en, in das Ref­er­en­dari­at zu starten. Eine Analyse der Abschlüsse an der TUM im gym­nasialen Lehramt der let­zten fünf Jahre ergab, dass das Abschließen des Lehramtsstudi­ums mit dem ersten Staat­sex­a­m­en für Studierende unat­trak­tiv zu sein scheint und andere Wege gewählt wur­den. Ins­ge­samt über 20 % der­jeni­gen, die die Zulas­sungsvo­raus­set­zun­gen hierzu erfüllt hat­ten, trat­en das erste Staat­sex­a­m­en nicht an. Beson­ders stechen die Man­gelkom­bi­na­tio­nen Biolo­gie-Chemie (> 25 %) und Math­­e­­matik-Physik (> 35 %) her­vor. All diese Per­so­n­en sind sehr gut für den Schul­dienst geeignet und ver­schär­fen durch ihr ver­mei­d­bares Abge­hen den ohne­hin schon großen Lehrkräfte­man­gel weit­er. Forderun­gen Eine aktuelle Studie des Leib­niz-Insti­­tuts zeigt auf, dass lediglich 66 % der Lehramtsstudieren­den nach einem erfol­gre­ich abgeschlosse­nen Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at antreten [2]. Somit wäre es für den nicht uner­he­blichen Anteil von über einem Drit­tel der Lehramtsstudieren­den von Wichtigkeit, einen akademis­chen Abschluss abseits eines Staat­sex­a­m­ens vor­weisen zu kön­nen, wenn Sie sich nach fünf Jahren des Studi­ums um etwaige Alter­na­tiv­en bemühen. Umset­zung der Reform Die Reform zur Ermöglichung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ti­tels sollte aus mehreren „Per­spek­tiv­en“ erfol­gen: Faz­it Auch wenn der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat die (zunächst par­al­lele) Ein­führung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­stu­di­en­gangs fordert, ent­behrt dies aus unser­er Sicht nicht die drin­gende Reform des Staat­sex­a­m­ens an sich, welch­es zahlre­iche ekla­tante Män­gel aufweist und in kein­ster Weise mehr zeit­gemäß erscheint. Hierzu ver­weisen wir auf den vor­ange­gan­genen Beschluss und unser Posi­tion­spa­pi­er. Nichts­destotrotz sehen wir die Ein­führung der Möglichkeit zur Erre­ichung des Bach­e­lor-/Mas­ter­ti­­tels als großen und notwendi­gen Fortschritt, um die Flex­i­bil­ität und die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstu­di­en­gangs zu erhöhen und um die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit mit anderen Stu­di­engän­gen und vor allem Bun­deslän­dern zu erhal­ten und somit die exzel­lente Lehreraus- und Schul­bil­dung in Bay­ern zu sich­ern. [1] Ein­sicht kann unter sekretariat@baystura.de ange­fragt wer­den Lit­er­atur [1]           S. Strohmayr, „Studierende für das Lehramt, Abbruchquoten Ref­er­en­dare und Arbeitsverträge für Lehrkräfte“, Bay­erisch­er Land­tag, Schriftliche Anfrage 19/552, März 2024. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0000552.pdf [2]          S. Franz, „Ein Jahr nach Lehramtsstu­di­en­ab­schluss: Wer begin­nt nach dem Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at?“, LIf­Bi Berichte, Dez. 2023, doi: 10.5157/LIFBI:BERICHT:04:LAP:1.0. [3]          Uni­ver­sität Bay­ern e. V., „Weit­er­en­twick­lung der Lehrerin­­nen- und Lehrerbil­dung in Bay­ern“, Feb. 2017. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.unibayern.de/assets/Uploads/positionen/Positionspapier-Universitaere-Lehrerbildung-nach-VP-Lehre-am-27.02.17.pdf

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Diversität an Bayerns Hochschulen fördern

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat tritt im Rah­men der Wahrnehmung sein­er Auf­gaben für eine offene und plu­ral­is­tis­che Gesellschaft und gegen jede Art von Hass und Het­ze gegen Men­schen, ins­beson­dere gegen jede Art von Anti­semitismus, Ras­sis­mus und Sex­is­mus, gegen die Aus­gren­zung von Men­schen mit Behin­derung oder chro­nis­ch­er Erkrankung und gegen die Benachteili­gung von Men­schen auf­grund ihrer Herkun­ft, ihrer Reli­gion oder Weltan­schau­ung, ihrer sex­uellen Nei­gung oder Iden­tität ein (§ 2 Abs. 2 GO [1]). In Zeit­en von poli­tis­ch­er Unruhe, zahlre­ichen Krisen und her­aus­fordern­den Auf­gaben sind vor allem mar­gin­al­isierte Studierende und Mitar­bei­t­ende der Hochschulen gefährdet. Daher ist es unab­d­ing­bar, dass Hochschulen Orte sind, an denen Diver­sität gelebt wird und an denen dadurch ein für die Wis­sen­schafts- und Welt­ge­mein­schaft auss­chlaggeben­der Aus­tausch stat­tfind­et. Dies bed­ingt eine Gle­ich­be­hand­lung aller Mit­glieder der Hochschul­ge­mein­schaft, unab­hängig von kul­turellen, religiösen oder eth­nis­chen Hin­ter­grün­den, sowie die Offen­heit für Diskurs und Diskus­sion. Diskri­m­inierung, sei es auf­grund des Alters, der sozialen oder geografis­chen Herkun­ft, der sex­uellen Ori­en­tierung oder ein­er Behin­derung oder chro­nis­chen Erkrankung, muss gestoppt wer­den. Um für das The­ma Diver­sität mehr Bewusst­sein zu schaf­fen, sind Kurse und Infor­ma­tio­nen essen­ziell. Zusät­zlich ist die öffentliche Sol­i­darisierung mit mar­gin­al­isierten Grup­pen unab­d­ing­bar. Wir unter­stützen nach­drück­lich die Möglichkeit frei­williger Weit­er­bil­dungsmöglichkeit­en zu The­men wie Diver­sität und Inklu­sion, die durch die Möglichkeit ein­er Anerken­nung der Stu­di­engänge gefördert wer­den sollen. Auch die Schaf­fung von Kursen zu diesen äußerst wichti­gen The­men als Teil der Stu­di­engänge empfehlen wir an Stellen, an denen dies ermöglicht wer­den kann. Ein Beispiel hier­für wäre das Mod­ul „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tio­nen“, ange­boten über die virtuelle Hochschule Bay­ern [2]. Diese sollen helfen, in den The­men­bere­ichen Diver­sität und Inklu­sion mehr Ver­ständ­nis zu schaf­fen und ein respek­tvolles Miteinan­der zu ermöglichen. Zahlre­iche Hochschulen sind hier­bei schon vor­ange­gan­gen, sodass auch eine Zusam­me­nar­beit über Hochschulen hin­weg ermöglicht wer­den kann, um die wis­senschaftliche und soziale Zusam­me­nar­beit zu fördern. Doch nicht nur in einzel­nen Stu­di­engän­gen müssen Bar­ri­eren ver­stärkt abge­baut wer­den. Ins­beson­dere für Lehrende sind verpflich­t­ende Schu­lun­gen ein wichtiger Bestandteil der didak­tis­chen, wis­senschaftlichen und sozialen Weit­er­bil­dung. Diese helfen dabei, Diskri­m­inierung abzubauen und in der vielfälti­gen Gesellschaft angepasste Lehrmeth­o­d­en zu entwick­eln. Auch für Studierende, die Tuto­rien hal­ten, haben solche Weit­er­bil­dun­gen großen Mehrw­ert – jedoch müssen diese als Fort­bil­dungs­maß­nahme mit ent­lohn­ten Stun­den einge­plant wer­den. Abges­timmte Lern­in­halte und Meth­o­d­en kön­nen helfen, eine Atmo­sphäre des offe­nen Diskurs­es und Aus­tausches zu schaf­fen. Auch für Ver­wal­tungsmi­tar­bei­t­ende sind entsprechende Schu­lun­gen von großer Bedeu­tung, um auf die unter­schiedlichen Bedürfnisse einge­hen und möglichst pro­fes­sionell und sen­si­bel auf ver­schiedene Sit­u­a­tio­nen reagieren zu kön­nen. Im Rah­men ein­er fortschre­i­t­en­den Inter­na­tion­al­isierung ist dies bere­its seit Jahren nicht nur rel­e­vant, son­dern mit­tler­weile ein wesentlich­er Bestandteil des Arbeit­sall­t­ags. Wir fordern ver­mehrt Förder­pro­gramme für Frauen und nicht­binäre Per­so­n­en, die auf Geschlechterg­erechtigkeit in der Wis­senschaft abzie­len. Mit Blick auf die Geschlechterg­erechtigkeit erwarten wir gle­icher­maßen Unter­stützung­spro­gramme für Frauen, Män­ner und nicht­binäre Per­so­n­en, um einen gerecht­en Aus­gle­ich für alle Studienanfänger*innen zu schaf­fen sowie die Teil­habe aller Geschlechter an allen Stu­di­en­feldern zu ermöglichen. Dedi­zierte Pro­gramme für unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen sind beson­ders zu beto­nen, um auch his­torisch unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen expliz­it zu fördern. Eben­so müssen inter­na­tionale Studierende geziel­ter einge­bun­den wer­den, beson­ders im Hin­blick auf die derzeit­ige poli­tis­che Lage, damit sich alle Studieren­den in Bay­ern wohlfühlen. Diese Pro­gramme müssen, von Bere­ichen der Woh­nungssuche und Visa über eine kul­turelle Ein­führung, viele Aspek­te abdeck­en, um den Stu­di­en­start maßge­blich zu erle­ichtern. Die Hochschul­land­schaft muss divers­er und inklu­siv­er wer­den, um Bay­ern als Wis­senschafts­stan­dort attrak­tiv­er zu machen. Diver­sität sollte aus vie­len Grün­den gefördert wer­den, ins­beson­dere um aus der Vielfalt der Gemein­schaft her­aus kreative Lösun­gen für Prob­lem­stel­lun­gen zu erar­beit­en. Dominiert kon­tinuier­lich eine Gruppe das Han­deln der Gemein­schaft, wird rel­e­vantes Wis­sen ignori­ert und weniger offen nach Antworten auf Fragestel­lun­gen gesucht. Ger­ade im Bere­ich der Forschung, in der inno­v­a­tive, neue Denkan­sätze benötigt wer­den, um die Prob­leme unser­er Zukun­ft zu lösen, ist Diver­sität daher ein essen­zieller Bestandteil, um Erfolg zu erre­ichen. Hier­für muss ein Umfeld an Hochschulen geschaf­fen wer­den, das die Vielfalt fördert und die Bedarfe stützt, damit ver­schiedene Per­spek­tiv­en gle­ich­berechtigt gehört wer­den und somit das volle Poten­zial genutzt wer­den kann. [3], [4] Vere­inzelte bay­erische Hochschulen haben sich den Bere­ichen Diver­sität, Gle­ich­berech­ti­gung und Inklu­sion bere­its angenom­men und the­ma­tisieren diese sowie vere­inzelte andere inter­sek­tion­al wichtige The­men­bere­iche. Diese zeigen, wie wichtig die The­men für ein Zuge­hörigkeits­ge­fühl und ein erfol­gre­ich­es Miteinan­der in der Hochschul­ge­mein­schaft sind. Nichts­destotrotz müssen diese The­men­bere­iche durch eine explizite Anerken­nung und Förderung geziel­ter Pro­jek­te verdeut­licht wer­den. Förderun­gen für Unternehmen wie beispiel­sweise die „Ini­tia­tive neue Qual­ität der Arbeit“ kön­nen als Vor­bilder dienen [5]. Durch eine erhöhte Wertschätzung solch­er Pro­gramme und Ver­anstal­tun­gen kön­nen Anreize für die Erweiterung des Ange­bots geschaf­fen und somit eine Vervielfachung des Wis­sens erre­icht wer­den. Ergrif­f­ene Maß­nah­men müssen zudem regelmäßig evaluiert wer­den, damit diese keine For­malia darstellen, son­dern tat­säch­lich die Zusam­menge­hörigkeit und die gemein­same Lehr‑, Lern- und Forschung­sumge­bung verbessern. Im Rah­men dieser Auswer­tun­gen soll­ten die Studieren­den­vertre­tun­gen eben­so wie Lehrende und die Ver­wal­tung einge­bun­den wer­den. Nur durch den Erhalt der vielfälti­gen Per­spek­tiv­en, durch die Förderung von Gle­ich­berech­ti­gung und durch gegen­seit­i­gen Respekt kön­nen Hochschulen auch kün­ftig Vor­bilder sein und für die Wis­senschaft, Gesellschaft, Kul­tur, Poli­tik und Wirtschaft her­aus­ra­gende Tal­ente aus­bilden, die in der Vielfalt Stärke erken­nen. Lit­er­atur [1]           Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat, Geschäft­sor­d­nung. 2023. [2]          Virtuelle Hochschule Bay­ern, „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tion“. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://kurse.vhb.org/VHBPORTAL/kursprogramm/kursprogramm.jsp?kDetail=true&COURSEID=18149,80,1228,2 [3]          McK­in­sey & Com­pa­ny, „Erfol­gs­fak­tor kul­turelle Diver­sität und faire Teil­habe“, Aug. 2023. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2023/2023–09–18%20kulturelle%20vielfalt/2308_whitepaper_cultural_diversity_vs.pdf [4]          G. Krell und B. Sieben, „Diver­si­ty Man­age­ment: Chan­cen­gle­ich­heit für alle und auch als Wet­tbe­werb­svorteil“, in Chan­cen­gle­ich­heit durch Per­son­alpoli­tik, G. Krell, R. Ortlieb, und B. Sieben, Hrsg., Wies­baden: Gabler, 2011, S. 155–174. doi: 10.1007/978–3‑8349–6838–8_15. [5]          Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales, „INQA-Exper­i­­men­tier­räume“, www.inqa.de. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-experimentierraeume/uebersicht.html

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Ausbau des Studentischen Wohnens

Die vielerorts untrag­bare Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern zeigt, dass trotz bere­its beste­hen­der För­der­maß­nah­men weit­er­hin erhe­blich­er Hand­lungs­be­darf beste­ht. Der steigende Bedarf an sozialem Wohn­raum, wie in der Sozialer­he­bung des Deutschen Studieren­den­werks doku­men­tiert, unter­stre­icht die Notwendigkeit, den sozialen Woh­nungs­bau als pri­or­itäre Auf­gabe auf allen poli­tis­chen Ebe­nen zu ver­ankern [1]. Langfristige, plan­bare Investi­tio­nen, wie vom HRK-Bericht 2023 emp­fohlen, sind entschei­dend, um das Wohn­rau­mange­bot für Studierende nach­haltig zu erweit­ern und zu sta­bil­isieren [2]. Um die langfristige Sicherung von bezahlbarem Wohn­raum für Studierende zu gewährleis­ten, sind gezielte rechtliche Maß­nah­men erforder­lich, die Speku­la­tio­nen im Immo­bilien­markt, ins­beson­dere im Bere­ich des stu­den­tis­chen und sozialen Woh­nungs­baus, eindäm­men. Stu­di­en zeigen, dass speku­la­tive Investi­tio­nen in vie­len Großstädten zu steigen­den Mieten beitra­gen und damit die Wohn­si­t­u­a­tion weit­er ver­schär­fen. Ein angemessen­er rechtlich­er Rah­men kann dazu beitra­gen, diese Effek­te zu mildern und sta­bile Miet­preise sicherzustellen. [3] Ein zen­traler Ansatz zur Entschär­fung der Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende ist die Förderung des genossen­schaftlichen Woh­nungs­baus, der eine sta­bile und nach­haltige Alter­na­tive zu den stark steigen­den Preisen des pri­vat­en Woh­nungs­mark­tes bietet. Ins­beson­dere in Städten wie München, wo die durch­schnit­tliche Kalt­mi­ete im Jahr 2024 bei 21,57 EUR/m² liegt, und Augs­burg mit 12,82 EUR/m², wird die Dringlichkeit deut­lich [4], [5], [6]. Um langfristige Lösun­gen für bezahlbares stu­den­tis­ches Wohnen zu schaf­fen, soll­ten genossen­schaftliche Mod­elle und stu­den­tis­che Ini­tia­tiv­en durch gezielte Förderung und Unter­stützung aus­ge­baut wer­den. Hochschulen und Studieren­den­werke kön­nen dabei ihre Exper­tise in der Entwick­lung und Begleitung solch­er Pro­jek­te ein­brin­gen, etwa durch die Bere­it­stel­lung von Beratungsange­boten und Net­zw­erken, ohne direkt in die oper­a­tive Umset­zung einzu­greifen [7]. So kön­nen prax­is­na­he und inno­v­a­tive Wohnkonzepte entste­hen, die auf die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den einge­hen und die Wohn­si­t­u­a­tion nach­haltig verbessern. Ein spez­i­fis­ches und drin­gend erforder­lich­es Hand­lungs­feld zur Entschär­fung der stu­den­tis­chen Wohn­si­t­u­a­tion ist die deut­liche Erhöhung des Wohn­heimange­bots. Der MLP-Stu­­den­ten­­wohn­re­­port 2023 zeigt, dass in vie­len Hochschul­städten der Zugang zu Wohn­heim­plätzen stark begren­zt ist, wobei die Mieten an den unter­sucht­en Stan­dorten durch­schnit­tlich um 6,2 % gestiegen sind [8]. Angesichts dieser Entwick­lung ist es notwendig, den Aus­bau von Wohn­heimen gezielt zu fördern, um die Diskrepanz zwis­chen Ange­bot und Nach­frage zu ver­ringern. Die bish­eri­gen Maß­nah­men der Staat­sregierung zur Unter­stützung des stu­den­tis­chen Wohnens sind ein äußerst notwendi­ger, jedoch bei Weit­em nicht aus­re­ichen­der Schritt, um der steigen­den Nach­frage gerecht zu wer­den. Es bedarf ein­er ver­stärk­ten und koor­dinierten Zusam­me­nar­beit zwis­chen Kommunal‑, Lan­des- und Bun­de­sebene, um dieses Prob­lem erfol­gre­ich und zeit­nah anzuge­hen. Neben der Quan­tität des Wohn­rau­mange­bots ist die Entwick­lung nach­haltiger Wohn­mod­elle von entschei­den­der Bedeu­tung. Investi­tio­nen in kli­­ma- und ressourcenscho­nende Wohn­pro­jek­te sind notwendig, um langfristig bezahlbaren Wohn­raum zu schaf­fen, der sowohl ökol­o­gis­chen als auch sozialen Anforderun­gen entspricht. Die Pro­jek­te müssen sich dabei gegen­seit­ig ergänzen und die ver­schiede­nen Ebe­nen müssen koop­er­a­tiv nach effizien­ten Lösun­gen suchen. Konkrete Maß­nah­men zur Ent­las­tung des stu­den­tis­chen Woh­nungs­mark­tes umfassen die Bere­it­stel­lung von För­der­mit­teln, den Abbau bürokratis­ch­er Hür­den und die Nutzung öffentlich­er Flächen für den Bau neuer Wohn­heime. Auch die Poli­tik ist gefordert, die Bedin­gun­gen für den Woh­nungs­bau ins­ge­samt zu verbessern, etwa durch die ver­mehrte Ausweisung von Bauland an Hochschul­stan­dorten und steuer­liche Anreize für Inve­storen. Zusät­zlich sind Aufk­lärung und Bewusst­seins­bil­dung entschei­dend, um Studierende und die Öffentlichkeit über die Bedeu­tung von sozialem und genossen­schaftlichem Woh­nungs­bau zu informieren. Durch gezielte Kam­pag­nen kann die Dringlichkeit des The­mas verdeut­licht und die Unter­stützung für die notwendi­gen Maß­nah­men gesteigert wer­den. Bere­its beste­hende Pro­gramme wie „Junges Wohnen“ oder die Förderung von Miet­wohn­raum für Studierende in Bay­ern sind ein Schritt in die richtige Rich­tung, doch es bedarf auch ein­er ver­stärk­ten Sub­jek­t­förderung, um die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den bess­er zu unter­stützen. Nur durch diese umfassenden und koor­dinierten Anstren­gun­gen kann eine spür­bare Ent­las­tung der Wohn­si­t­u­a­tion für alle Bewohner*innen erre­icht wer­den. Abschließend lässt sich fes­thal­ten, dass die Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern ein­er drin­gen­den Verbesserung bedarf. Mit geziel­ten Maß­nah­men, ver­stärk­ter Zusam­me­nar­beit und langfristi­gen Investi­tio­nen kön­nen wir eine sta­bile und bezahlbare Wohn­si­t­u­a­tion schaf­fen, die den Bedürfnis­sen der Studieren­den gerecht wird. Jet­zt gilt es, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Lebens- und Stu­di­enbe­din­gun­gen nach­haltig zu verbessern und den Woh­nungs­markt zukun­ftssich­er zu gestal­ten. Lit­er­atur [1]           M. Kro­her u. a., „Die Studieren­den­be­fra­gung in Deutsch­land: 22. Sozialer­he­bung“, Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung (BMBF) Refer­at Hochschul- und Wis­senschafts­forschung, Berlin, Mai 2023. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/31790_22_Sozialerhebung_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=12 [2]          Hochschul­rek­torenkon­ferenz, „Entschließung des Sen­ats der HRK: Gute Rah­menbe­din­gun­gen für Studi­um und Lehre“, Hochschul­rek­torenkon­ferenz, März 2021. [3]          S. Malpezzi und S. Wachter, „The Role of Spec­u­la­tion in Real Estate Cycles“, Jour­nal of Real Estate Lit­er­a­ture, Bd. 13, Nr. 2, S. 141–164, Jan. 2005, doi: 10.1080/10835547.2005.12090156. [4]          C. Grigoleit und D. Vilsmeier, „Mieten in Bay­ern steigen weit­er“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/mieten-in-bayern-steigen-weiter,TsqUV7h [5]          A. M. Schröter, „Miet­spiegel München: Daten­er­he­bung erst­mals mit Auskun­ft­spflicht“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/bayern/mietspiegel-muenchen-datenerhebung-erstmals-mit-auskunftspflicht,Tzpi0Kp [6]          Mietspiegeltabelle.de, „Miet­spiegel Bay­ern“, Mietspiegeltabelle.de. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://mietspiegeltabelle.de/mietspiegel-bayern/ [7]          Y. Franz und E. Gru­ber, „The Chang­ing Role of Stu­dent Hous­ing as Social Infra­struc­ture“, Urban Plan­ning, Bd. 7, Nr. 4, Nov. 2022, doi: 10.17645/up.v7i4.5661. [8]          MLP Finanzber­atung SE, „MLP Stu­den­ten­wohn­re­port 2023“, MLP Finanzber­atung SE, 2023.

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Position gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ in Bayern 

In der aktuellen welt­poli­tis­chen Lage sind sowohl die Vertei­di­gungs­fähigkeit als auch die Arbeit an friedlichen Lösun­gen, wie sie im Rah­men von Zivil­dienst und Katas­tro­phen­schutz geleis­tet wer­den, von zen­traler Bedeu­tung. Auf­grund der neuen Geset­zes­lage im Rah­men des am 17. Juli 2024 beschlosse­nen Bun­deswehrge­set­zes ist es dem Bay­erischen Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st (StMWK) nun möglich, den Uni­ver­sitäten eine Zusam­me­nar­beit mit der Bun­deswehr vorzuschreiben.  Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) spricht sich hier entsch­ieden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bun­deswehr in Bay­ern“ aus.  Zu Beginn möcht­en wir den fehlen­den Ein­bezug der Sicht der Studieren­den zu diesem Geset­zen­twurf scharf kri­tisieren. Diese sind genau­so Teil der Hochschul­land­schaft, die Zukun­ft der Wis­senschaft und Forschung und eben­so von den Fol­gen des Geset­zen­twurfs betrof­fen. Die Tat­sache, dass keine Stel­lung­nahme des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats einge­holt wurde, stößt zum einen auf Unver­ständ­nis, zum anderen erwarten wir in Zukun­ft eine gle­ich­w­er­tige Ein­beziehung der stu­den­tis­chen Per­spek­tive in Angele­gen­heit­en der Hochschulen, damit wir im Geset­zge­bung­sprozess als geset­zliche Vertre­tung der Studieren­den unser Recht auf Anhörung ausüben kön­nen. Ein solch­es Desin­ter­esse an stu­den­tis­chen Belan­gen und Per­spek­tiv­en eracht­en wir als inakzept­abel.  Der BayStu­Ra sieht ins­beson­dere den staatlichen Ein­griff in die Wis­senschafts­frei­heit — und damit indi­rekt in die indi­vidu­elle Gewis­sens­frei­heit aller Hochschu­lange­höri­gen — kri­tisch. In dieser Form ist das Gesetz nicht nur ein gravieren­der Ein­schnitt in die Frei­heit der Forschung, son­dern lädt auch zu Miss­brauch ein. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ist der Auf­fas­sung, dass eine verpflich­t­ende Koop­er­a­tion mit der Bun­deswehr Forschende davon abhal­ten wird, zu ver­schiede­nen The­men zu forschen. Ähn­lich­er Ein­stel­lung ist auch die GEW:  “Es ste­ht zu erwarten, dass auch in diesem Fall die Geistes- und Sozial­wis­senschaften sowie ins­beson­dere die ‚Kleinen Fäch­er‘ das Nach­se­hen haben wer­den, wenn die für die Bun­deswehr notwendi­gen finanziellen Kapaz­itäten aus ihren Töpfen abge­grif­f­en wer­den (im neuen Dop­pel­haushalt wur­den die meis­ten Zuwen­dun­gen des Staates für wis­senschaftliche Ein­rich­tun­gen gekürzt)” [1].  Wir sind der Mei­n­ung, es solle nicht möglich sein, Hochschulen dazu zu zwin­gen, mit der Bun­deswehr zusam­men­zuar­beit­en. In der verpflich­t­en­den Zusam­me­nar­beit zwis­chen Hochschulen und Bun­deswehr sehen wir eine Gefährdung für den Wis­senschafts­stan­dort Bay­ern.  Unter dem Vor­wand der nationalen Sicher­heit wer­den offen­sichtliche Wege, die Frei­heit in der Forschung zu unter­graben, geöffnet und ein Präze­den­z­fall für die Unter­wan­derung grundle­gen­der Frei­heit­en geset­zt. Dieses fahrläs­sige Ver­hal­ten der Staat­sregierung lehnen wir kat­e­gorisch ab.  Zudem wirft das Gesetz jedoch ver­fas­sungsrechtliche und ethis­che Bedenken auf. Unter der sehr vagen Bedin­gung der „Rel­e­vanz für die nationale Sicher­heit“ ermöglicht es dem StMWK, den Uni­ver­sitäten eine Zusam­me­nar­beit mit der Bun­deswehr vorzuschreiben. Die „Rel­e­vanz für die nationale Sicher­heit“ wird nicht hin­re­ichend definiert, wed­er im Geset­zes­text noch in deren Begrün­dung. Diese Bedenken wer­den zudem durch die Stel­lung­nahme des Uni­ver­sität Bay­ern e.V. zum Geset­zen­twurf bestärkt, der sich wie fol­gt dazu äußert:  „Art. 6 Abs. 8 Satz 2 ist je nach Lesart ver­fas­sungsrechtlich prob­lema­tisch, da aus dem vorgeschla­ge­nen Wort­laut der geset­zlichen Regelung nicht hin­re­ichend klar und bes­timmt her­vorge­ht, welche Def­i­n­i­tion von nationaler Sicher­heit angenom­men wird und welche Koop­er­a­tions­maß­nah­men nach pos­i­tiv­er Prü­fung verpflich­t­end zu erfol­gen haben. Es wird weit­er­hin nicht deut­lich, ob die Koop­er­a­tionspflicht die Insti­tu­tion bet­rifft oder gar einzelne beson­ders wis­senschaftlich qual­i­fizierte Fachkräfte, wie es der Begrün­dung zu ent­nehmen ist.  […]  Satz 2 wird wed­er juris­tisch noch prak­tisch als zielführend erachtet, um die Inten­tion des Geset­zes zu erre­ichen.“ [2]  Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat fol­gen dieser Argu­men­ta­tion vol­lum­fänglich.  Heute ist es wichtiger denn je, dass Hochschulen die Möglichkeit haben, frei und unvor­ein­genom­men zu forschen und zu lehren. Der Staat räumt den Hochschulen daher das Recht zur Selb­stver­wal­tung ein und überträgt ihnen zugle­ich die Ver­ant­wor­tung, die ver­fas­sungs­gemäßen Grun­drechte ihrer Mit­glieder zu schützen. Auch in der aktuellen Zeit darf zivile Forschung nicht von mil­itärisch­er Forschung ver­drängt wer­den. Wir beobacht­en allerd­ings mit großer Sorge, wie aktuell wichtige und große Auf­gaben des 21. Jahrhun­derts zugun­sten kurzfristiger Reak­tio­nen in den Hin­ter­grund rück­en.  Wir hal­ten die Frei­heit von Hochschulen, sich selb­st ethis­che Leit­bilder zu geben für ganz zen­tral, wo sich diese so einem ver­ant­wor­tungsvollen Bewusst­sein und sich der Förderung eines friedlichen Zusam­men­lebens verpflicht­en kön­nen.  Wir hal­ten das Koop­er­a­tions­ge­bot zur mil­itärischen Forschung aber auch für einen erhe­blichen Ein­schnitt in die Gewis­sens­frei­heit von Forschen­den. Die insti­tu­tionell ver­ankerte Koop­er­a­tionsverpflich­tung ist auf­grund der Abhängigkeitsstruk­turen in den Hochschulen ein erhe­blich­er und fak­tis­ch­er Druck auf Indi­viduen, der mit der Gewis­sens­frei­heit nur schw­er zu vere­in­baren ist. Dies muss in entsprechen­den Abwä­gun­gen in der prak­tis­chen Imple­men­tierung berück­sichtigt wer­den, denn diese soll­ten die tat­säch­liche Frei­heit haben, zu entschei­den, nur ziv­il zu forschen. Für viele Studierende und Forschende ist es nicht mit dem Gewis­sen vere­in­bar, dass ihre Forschung poten­ziell zur Schädi­gung von Men­schen­leben beiträgt.  Gle­ich­wenn die Zweck­ent­frem­dung von Arbeit­en zivilen Ursprungs zu mil­itärischen Zweck­en bei jed­er Veröf­fentlichung ein Risiko ist, hal­ten wir es nicht für richtig, einen solchen Ein­griff durch Zwang durchzuset­zen. Wir erwarten von unserem Staat, dass er angesichts welt­poli­tis­ch­er Strö­mungen die Werte der frei­heitlichen Demokratie vertei­digt und so den Willen sein­er Forschen­den berück­sichtigt und diesen nicht in der­art offen­er Weise mis­sachtet.  Zudem fol­gen wir im Hin­blick der Zivilk­lausel der Argu­men­ta­tion der Stel­lung­nahme der GEW Lan­desver­band Bay­ern zum Geset­zen­twurf, in der darauf ver­wiesen wird, dass  „[…] Län­der wie Bre­men und Thürin­gen im Gegen­teil soge­nan­nte ‚Zivilk­lauseln‘ in ihre Hochschulge­set­ze aufgenom­men [haben], die in Hin­blick auf das Wohl und die Würde des Men­schen die wis­senschaftlichen Ein­rich­tun­gen zu ein­er auss­chließlich zivilen, d. h. friedlichen Aus­rich­tung von Forschung und Lehre anhal­ten.  Die restlichen Län­der machen den wis­senschaftlichen Ein­rich­tun­gen keine Vor­gaben, wom­it sie ihnen ihr ver­fas­sungsrechtlich garantiertes Recht auf Wis­senschafts­frei­heit (Art. 5 GG) zugeste­hen.“ [1]  Hochschulen sind zen­trale Orte des freien Denkens, der Inno­va­tion und der inter­na­tionalen Zusam­me­nar­beit. Ihre Unab­hängigkeit ist entschei­dend für die Entwick­lung nach­haltiger, friedlich­er Lösun­gen für glob­ale Her­aus­forderun­gen.  In Zeit­en glob­aler Unsicher­heit müssen Hochschulen ihre Rolle als unab­hängige, ethis­che Akteure bewahren. His­torisch gese­hen tru­gen sie nach Kon­flik­ten wesentlich zum gesellschaftlichen Wieder­auf­bau bei, indem sie Wis­sen für friedliche und nach­haltige Entwick­lun­gen bere­it­stellen.  Die Autonomie der Hochschulen sollte respek­tiert wer­den, damit sie ihren Beitrag zur Vertei­di­gung und zur Förderung des Friedens leis­ten kön­nen, ohne ihre ethis­chen Werte zu kom­pro­mit­tieren.  Lit­er­aturverze­ich­nis  [1] Gew­erkschaft Erziehung und Wis­senschaft Bay­ern, “Anhörung zum Geset­ze­sen­twurf zur Förderung der Bun­deswehr in Bay­ern — Stel­lung­nahme der GEW Bay­ern,” Mar. 15, 2024. Accessed: Jul. 21, 2024. [Online]. Avail­able: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Gesetzesmaterial/0000001484/0000000020.pdf  [2] Uni­ver­sität Bay­ern e. V., “Stel­lung­nahme zum Entwurf

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