Studentische Gesundheit
Für Studierende ist die eigene Gesundheit ein Kernelement erfolgreichen Studiums, welches nur dann gesundheitsfördernd und nachhaltig absolviert werden kann, wenn die Hochschulen ein entsprechendes Umfeld bieten. Studentische Gesundheit gliedert sich hierbei in die zwei großen Teilbereiche psychische und physische Gesundheit, welche wiederum zahlreiche Unterthemen beinhalten, die im Folgenden ausführlich beleuchtet und unter Beachtung von aktuellen Problemen, bestehenden Best Practices und möglichen Entwicklungsmöglichkeiten aufgearbeitet werden. Laut der best3-Studie [1] haben etwa 16% der Studierenden eine studienerschwerende Beeinträchtigung, wobei die Tendenzen steigen. Diese Thematik ist bisher in der Hochschullandschaft stark unterrepräsentiert. Zugleich dürfen finanzielle Rahmenbedingungen dabei nicht aus dem Blick geraten – der BayStuRa hat bereits in seinem Beschluss zur studentischen Krankenversicherung betont, wie wichtig faire und zukunftsorientierte Versicherungsregelungen für alle Studierenden egal welcher Biografie sind. Das vorliegende Positionspapier soll somit einerseits allen Stakeholdern vermitteln, wie weitreichend das Themenfeld ist und wie viel erreicht werden kann, andererseits die Lösungsumsetzung optimieren und Synergien schaffen. Hochschulen sollten physische und psychische Gesundheit gleichwertig fördern und die hierfür benötigte, angepasste Infrastruktur bereitstellen. Wir fordern daher die Einführung und Förderung eines studentischen Gesundheitsmanagements (SGM) an allen bayerischen Hochschulen und Universitäten. Diese Forderung ist Teil eines Strategiepapiers des Arbeitskreises gesundheitsfördernde Hochschulen. Ein SGM kann sowohl neue Angebote erschließen als auch eine bessere Kenntnis und leichtere Zugänglichkeit von bereits bestehenden Angeboten ermöglichen. Des Weiteren sollten alle studentischen Gesundheitsmanagements, z. B. über den Arbeitskreis gesundheitsfördernde Hochschulen, miteinander vernetzt werden. Einerseits braucht es den übergreifenden Erfahrungsaustausch, andererseits müssen aufgrund der Heterogenität der Hochschulen Herausforderungen, Bedürfnisse und Ressourcen der Studierenden jedes spezifischen Standorts einzeln ermittelt werden, um zielgerichtete Maßnahmen und Angebote entwickeln zu können. Heute finden sich leider häufig Probleme physischer Gesundheit im Alltag der Studierenden an Hochschulen. Hierzu gibt es definitiv allerlei Potential zur Verbesserung. Hörsäle, die weder barrierearm noch ergonomisch ausgestattet sind, zwingen Studierende in gesundheitlich schädliche Haltungen und bilden häufig den Ausgangspunkt von Rückenschmerzen und Verspannungen [2]. Bedenkt man, dass viele Studierende jede Woche circa 15 Stunden in Hörsälen und Seminarräumen verbringen, wird deutlich, wie wichtig ergonomische Arbeitsplätze sind. Dies gilt selbstverständlich auch für studentische Lernplätze, an denen zusätzlich zahlreiche Stunden verbracht werden [3]. Wir fordern für den Arbeitsalltag von Studierenden dieselben Bedingungen wie für staatliche Mitarbeitende, sodass bereits auf dieser Ebene Gesundheit vollumfänglich mitgedacht wird. Insbesondere bei Renovierungen fordern wir eine Einhaltung entsprechender Standards, aber auch bei der Neubeschaffung von Mobiliar müssen entsprechende Kriterien erfüllt werden. Um das Arbeiten im Stehen zu ermöglichen, sollten Universitätsbibliotheken beispielsweise Aufsätze für Schreibtische ausgeben. Über Arbeitsplätze hinaus benötigen Hochschulen mehr Rückzugsräume, die zwischen einzelnen Lehrveranstaltungen die Möglichkeit für Pausen und Entspannung zulassen, sodass das körperliche Wohlbefinden an den Standorten von Hochschulen verbessert wird. Hier sind oftmals bereits einfache Sitzmöglichkeiten eine enorme Aufwertung, weswegen im Rahmen von Gebäudekonzepten umsetzbare Erholungsflächen entstehen sollten. Zusätzliche Rückzugs- und Erholungsräume ergänzen offene Raumkonzepte. Im Rahmen physischer Gesundheit sollten Sportprogramme für Studierende ausgebaut und unkompliziert zugänglich gemacht werden. Beispiele wie „FAU bewegt“ oder der zentrale Hochschulsport an vielen Standorten sind gute Beispiele, wie systematisch ein großflächiges Angebot geschaffen werden kann [4], [5]. Ein ausgedehntes Sportangebot eröffnet die Möglichkeit zum Austesten neuer Sportarten, schafft ein Gemeinschaftsgefühl und unterstützt die Fitness der Hochschulgemeinschaft. Dieses Angebot muss kostengünstig sein, sodass es für alle Studierenden, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, zugänglich ist. Ebenso darf solches Programm nicht auf Kosten anderer Sparzwänge reduziert werden. Ein besonderes Augenmerk bei Blick auf das Angebot sollte auf gesundheitsfördernde Programme gelegt werden, die beispielsweise auf Vielsitzer*innen spezialisiert sind und den Studierenden Übungen und Methoden an die Hand geben, auch langfristig ihren Alltag gesund zu stemmen. Hier kann eine Zusammenarbeit mit Krankenkassen gegebenenfalls zielführend sein. Um den Alltag zudem gesundheitsfördernd zu unterstützen, sollten Hochschulstandorte derart gestaltet sein, dass Bewegung gut in den Alltag integriert werden kann. Dies beginnt bei hellen, gut erreichbaren Treppenhäusern und geht bis zu sicheren Rad- und Fußwegen. Bei großen Campus empfiehlt sich zudem die Einrichtung eines Bike-Sharing-Systems bzw. die Entwicklung einer Nutzungsvereinbarung mit den lokalen Anbietern solcher Sharing-Dienste. Bewegung im Alltag attraktiv zu machen, muss daher eine gemeinsame Anstrengung von Hochschulstädten, Studierendenwerken und den Hochschulen selbst sein. Offen zugängliche Sportstätten wie beispielsweise Trimm-Dich-Pfade oder Tischtennisplatten an den verschiedenen Hochschulstandorten anzubieten, schafft weitere Optionen, Sport in den Alltag zu integrieren. Die oben erwähnte Zusammenarbeit mit Krankenkassen sollte zudem mit Blick auf Impfungen oder allgemeine Angebote zum Gesundheitsschutz in Betracht gezogen werden. Ähnlich wie in großen Betrieben kann ein erweitertes Angebot für beispielsweise Grippeimpfungen die Wahrnehmung solcher Angebote erleichtern und somit einen erhöhten Gesundheitsschutz bieten, wie 2021 im Bezug auf COVID-19-Impfungen bereits von der HRK gefordert oder an der Hochschule Bremen wahrgenommen [6], [7]. Insbesondere für internationale und zugezogene Studierende können solche Angebote hilfreich sein, da die Suche nach neuen Ärzten sich oftmals schwierig darstellt. Dabei spielen Prävention von und Aufklärung über Krankheiten eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Verbreitung dieser. Zu betonen ist, dass solche Angebote ausschließlich freiwillig wahrgenommen werden dürfen und kein Studierender sich zu entsprechenden verpflichtet fühlen sollte. Ebenso wenig wie Studierende zur Wahrnehmung von Angeboten zur Prävention gezwungen werden sollten, sollten sie dazu gezwungen werden, in Fällen von Krankheit ihre Kurse zu besuchen. In zahlreichen Lehrveranstaltungen gibt es eine maximale Zahl an Fehltagen, die das sinnvolle Auskurieren vieler Krankheiten schwer bis unmöglich macht. Zum eigenen Schutz gleichermaßen wie zum Schutz der Mitstudierenden sollten für Fälle von Krankheiten alternative Möglichkeiten geboten werden. Sei es die hybride Teilnahme oder das Angebot von Nachholterminen für einzelne Modulbestandteile. Diese Lösungen müssen sowohl für akute als auch für chronische, physische ebenso wie psychische Erkrankungen gefunden werden. Wenn aufgrund einer chronischen Erkrankung eine erfolgreiche Teilnahme innerhalb eines Semesters nicht möglich ist, sollte beispielsweise eine Erweiterung auf zwei Semester oder eine andere Form zum Ablegen des Moduls ermöglicht werden. Grundlage für solche Sonderregelungen muss eine entsprechende Krankschreibung sein, spezifische Lösungen sollten in Kooperation von Beratungsstellen, Lehrenden und Studierenden erarbeitet werden. Hierfür müssen transparente, bayernweit einheitliche Standards und Lösungswege entwickelt werden, auf die einzelne Beratungsstellen zurückgreifen können, und Studierenden müssen klare Rahmenbedingungen, auch bei Hochschulwechsel, gegeben werden. Ähnlich müssen Regelungen für Nachteilsausgleiche entwickelt werden. Dass bereits hochschulintern maßgebliche Unterschiede in der Handhabung von Nachteilsausgleichen gegeben sind, wie Studierende
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