Awareness-Strukturen an bayerischen Hochschulen schaffen
Diskriminierung, (sexualisierte) Belästigung und Machtmissbrauch sind auch anbayerischen Hochschulen Realität. Eine europaweite Erhebung der EU-Grundrechteagenturkommt zu dem Ergebnis, dass jede dritte Frau in Europa seit ihrem 15. Lebensjahrkörperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt hat.1 Auch im Hochschulkontext sindÜbergriffe dokumentiert: Laut einer Studie geben 54,7% der befragten Studentinnen an,im Verlauf ihres Studiums sexualisierte Belästigung erfahren zu haben.2 22,8% derStudentinnen geben an während ihres Studiums Stalking erlebt zu haben3 In einerErhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aus dem Jahr 2012 gabüber die Hälfte der befragten homosexuellen, bisexuellen und Trans*Personen an,Gewalt erfahren zu haben, weil sie als LGBTQ-Personen wahrgenommen wurden.4Diese Zahlen machen deutlich, dass es sich nicht um vereinzelte Vorfälle handelt,sondern um ein strukturelles Problem, das institutionelle Antworten erfordert.Gleichzeitig fehlt es jedoch an klaren Zuständigkeiten, transparenten Verfahren undniedrigschwelligen Anlaufstellen. Ohne verbindliche Strukturen bleibt der Umgang mitBelästigung und Diskriminierung häufig vom Engagement Einzelner abhängig. Betroffenewissen nicht, an wen sie sich wenden können, oder erleben Verfahren als intransparentund entmutigend. Hochschulen tragen jedoch eine institutionelle Verantwortung für dieSicherheit und Würde aller Mitglieder ihrer Gemeinschaft. Deshalb ist es notwendig,an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Bayern verbindliche,hochschulweite Awareness-Strukturen zu schaffen und Art. 25 BayHIG zu konkretisieren und zu ergänzen. Erstellen von Awareness Konzepten Jede Hochschule entwickelt und implementiert ein umfassendes Awareness-Konzept, wobei darauf zu achten ist, dass dieses klare Definitionen vonBelästigung, Diskriminierung und übergriffigem Verhalten enthält, transparenteBeschwerde- und Interventionswege festlegt und Schutzmaßnahmen für Betroffenevorsieht. Entsprechende Richtlinien oder Konzepte sollen möglichst konkretausformuliert sein.5 Konzepte müssen öffentlich zugänglich, barrierearm gestaltet undauf der Website der jeweiligen Hochschule leicht auffindbar sein. Es darf nicht inUntermenüs verborgen sein, sondern muss klar sichtbar positioniert werden. Es soll die einzelnen Verfahrensschritte, Zuständigkeiten, Schutzmaßnahmen und möglichenKonsequenzen transparent darstellen. Betroffene haben bei Übergriffen durch Lehrendeoft Angst, dass Beschwerden erfolglos bleiben oder dass sie durch eine BeschwerdeNachteile für den beruflichen Werdegang fürchten müssen.6 Daher ist in Konzeptenimmer darauf zu achten den Studierenden die Angst vor Beschwerden zu nehmen undBetroffenen das Gefühl zu vermitteln ernst genommen zu werden. Anlaufstellen für Studierende An jeder Hochschule sind klar benannte und leicht auffindbare Ansprechpersonen fürFälle von Belästigung, Diskriminierung oder Grenzverletzungen einzurichten (vgl. Art.25 BayHIG). Diese Stellen benötigen eine umfassende Schulung, um als qualifizierteInstanz fungieren zu können.7 Neben hauptamtlichen Stellen wie Gleichstellungs- oderAntidiskriminierungsstellen sollen ausdrücklich auch studentischeErstansprechpersonen als niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit etabliert werden.Hierfür sind studentische Hilfskraftstellen zu schaffen, die entsprechend geschultwerden und als erste Anlaufstelle, niemals jedoch als Ersatz fungieren. Studierende wenden sich häufig eher anPeers als an formelle Stellen; diese Struktur kann dazu beitragen, Hemmschwellenabzubauen und Betroffene frühzeitig zu unterstützen. Frauen- oderGleichstellungsbeauftragte sind dabei nicht alleinige Ansprechpartnerinnen, sondernTeil eines breiteren, institutionell verankerten Netzwerks. Awareness ist einegesamtinstitutionelle Aufgabe und darf nicht auf einzelne Ämter reduziert werden. DieArbeit der entsprechenden Stellen und deren Fachkonzepte sind Bestandteil von regelmäßigen Supervisionen unter Einbeziehung der Vorgesetzten aller Hochschulangehörigen.Sensibilisierung und InformationsmaßnahmenLaut einer Umfrage an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel kennen 84,4% derBefragten keine Beratungsstellen oder Beauftragte an ihrer Universität.8 Um auf dieThematik aufmerksam zu machen, die Hochschulgemeinde zu sensibilisieren und aufbestehende Konzepte und Anlaufstellen aufmerksam zu machen, sollen Plakate undInformationsbroschüren sichtbar platziert werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nurder besseren Information der Studierenden, sondern auch der Sensibilisierung. Sostellen sie nicht nur eine ermutigende Botschaft an Betroffene dar, dass ihreAnliegen ernst genommen werden und sie sich an jemanden wenden können, sondern sendenauch ein entmutigendes Signal an potenzielle Täterinnen.9 Zudem sind zu Beginn jedes Studiums die zuständigen Stellen im Rahmen von Einführungsveranstaltungen oder Ähnlichem persönlich vorzustellen. Ziel ist es, Hemmschwellen abzubauen, Ansprechpartnerinnen sichtbar zu machen und deutlich zu kommunizieren, dassBetroffene ernst genommen werden und ihre Erfahrungen nicht relativiert oder in Fragegestellt werden. Awareness darf nicht erst dann sichtbar werden, wenn ein Vorfallgeschieht, sondern muss von Anfang an als selbstverständlicher Bestandteil derHochschulkultur verankert sein. Awareness Teams bei Hochschulveranstaltungen Auf allen Hochschulfesten und vergleichbaren hochschulnahen Großveranstaltungen sindverpflichtend Awareness-Teams einzurichten. Diese Teams müssen klar erkennbar sein, beispielsweise durch deutlich sichtbare Kennzeichnungen, und über eine fundierteSchulung in Deeskalation, betroffenenorientierter Gesprächsführung und rechtlichenGrundlagen verfü-gen. Sie handeln nach einem festgelegten Leitfaden und arbeiten engmit Veranstaltungslei-tung und gegebenenfalls Sicherheitsdiensten zusammen. DieVerantwortung für Einrichtung, Ausbildung und Koordination dieser Teams liegt bei derjeweiligen Hochschule. Die Organisation darf nicht allein auf ehrenamtlichesEngagement von Studierenden abgewälzt werden.Angebot von Awareness- und SensibilisierungskursenDarüber hinaus sollen an allen Hochschulen regelmäßig kostenlose Awareness- undSensibilisierungskurse angeboten werden. Diese richten sich an Studierende ebenso wiean Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende. Insbesondere Lehrenden wird nahegelegt, anentsprechenden Fortbildungen teilzunehmen, um für Machtasymmetrien,diskriminierungssensible Kommunikation und den angemessenen Umgang mit Offenlegungenvon Betroffenen sensibilisiert zu sein. Prävention ist ein zentraler Bestandteilwirksamer Awareness-Arbeit. Code of Conduct Schließlich verabschiedet jede Hochschule einen verbindlichen Code of Conduct für diegesamte Hochschulgemeinschaft. Dieser formuliert klare Erwartungen an respektvollesVerhalten und positioniert sich eindeutig gegen Sexismus, Rassismus, Ableismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und jede andere Form von Diskriminierung. Der Code gilt fürLehrveranstaltungen, Prüfungen, digitale Räume sowie hochschulische Veranstaltungenund wird aktiv kommuniziert.Evaluation bestehender KonzepteEin weiterer wichtiger Schritt zum besseren Umgang mit der Thematik ist es wichtiganzuerkennen, dass es auch an der eigenen Hochschule Vorfälle geben kann undhöchstwahrscheinlich bereits gibt. Zudem ist es essenziell mögliche Lücken in bereitsbestehenden Konzepten zu erkennen und zu verbessern. Dazu ist eine Evaluation anHochschulen eine geeignete Maßnahme. Dabei soll insbesondere die Bekanntheit vonKonzepten und Anlaufstellen abgefragt und evaluiert werden. Eine entsprechendeBefragung an der RWTH Aachen zeigt, dass ein offenes Kommentarfeld, bei welchemStudierende von ihren eigenen Erfahrungen berichten können, empfehlenswert ist. ImErgebnis unterstützt eine solche Evaluation bei der Sensibilisierung und zeigt dieBereitschaft einer Hochschule auf gegen Belästigungen und Diskriminierung vorzugehenund hierbei Betroffene zu unterstützen.10 Hochschulen sind Orte des Lernens,Arbeitens und Zusammenlebens. Sie müssen Räume sein, in denen sich alle Menschensicher fühlen können. Verbindliche Awareness-Strukturen sind keine freiwilligeZusatzleistung, sondern Ausdruck institutioneller Verantwortung. Nur durch klareZuständigkeiten, transparente Verfahren und niedrigschwellige Angebote kanngewährleistet werden, dass Betroffene ernst genommen werden und strukturelleVeränderungen tatsächlich greifen. 1 Vgl. Annual Report 2014, FRA, European Union Agency for Fundamental Rights, S.7.2 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear ofcrime, S.19.3 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear ofcrime, S.20.4 Vgl. Annual Report 2012, FRA, European Union Agency for Fundamental Rights, S. 28;siehe auch Feltes/List/Schnei-der/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear ofcrime, S.11; .2. Beraicht der ADS an den Deutschen Bundestag, BT-Drs. 17/14400, S.149f.; Klein/Rebitzer, Vielfalt und Diskriminierungserfahrungen: Ergebnisse einerBefragung
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