Beschlüsse

Flexibilisierung der Pflichtpraktika

Eine zukun­fts­fähige Hochschu­laus­bil­dung in Bay­ern muss flex­i­ble Rah­menbe­din­gun­gen schaf­fen, die den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den gerecht wer­den. Pflicht­prak­ti­ka sind in vie­len Stu­di­engän­gen, vor allem in Bere­ichen wie Medi­zin und Lehramt, sowie allen Stu­di­engän­gen an Hochschulen für ange­wandte Wis­senschaften unverzicht­bare Bestandteile des Cur­ricu­lums. Die derzeit­ige strik­te Struk­tur solch­er Prak­ti­ka erschw­ert es den Studieren­den jedoch mas­siv, ein­er Erwerb­stätigkeit nachzuge­hen und sich finanziell abzu­sich­ern, da die Prak­ti­ka meist in Vol­lzeit und unbezahlt stat­tfind­en. Diese Rah­menbe­din­gun­gen wider­sprechen zunehmend den Bedürfnis­sen und mod­er­nen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den. Die finanzielle Belas­tung, die durch Vol­lzeit-Pflicht­prak­ti­­ka ohne Vergü­tung entste­ht, bringt viele Studierende in prekäre Sit­u­a­tio­nen. Sie sind darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern, was durch die Vol­lzeit­prak­ti­ka unter derzeit­i­gen Bedin­gun­gen kaum möglich ist. Studierende brin­gen in Prak­tikum­sphasen bere­its wertvolle Qual­i­fika­tio­nen mit und leis­ten einen pro­duk­tiv­en Beitrag für die jew­eili­gen Prak­tikumsstät­ten. Daher wäre eine Vergü­tung für Prak­ti­ka angemessen sin­nvoll. Der Umstand, dass Studierende bei Prak­ti­ka Erfahrung gewin­nen, kann kein Argu­ment gegen eine Vergü­tung sein, denn auch im Beruf­sleben wer­den Kom­pe­ten­zen erwor­ben. Wir plädieren an den Geset­zge­ber, Anreize zu set­zen, dass auch Pflicht­prak­ti­ka vergütet wer­den, ver­ste­hen aber, dass diese unter den aktuellen Bedin­gun­gen nicht in jedem Fall möglich sind. Unsere Forderun­gen zur Flex­i­bil­isierung von unbezahlten Pflicht­prak­ti­ka umfassen daher: Die Flex­i­bil­isierung von Pflicht­prak­ti­ka trägt dazu bei, dass alle Studieren­den, unab­hängig von ihrer Lage, die gle­ichen Chan­cen auf eine hochw­er­tige Aus­bil­dung erhal­ten. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat appel­liert daher ein­dringlich an die Poli­tik, eine Reform der Pflicht­prak­ti­ka anzuge­hen, die den aktuellen Her­aus­forderun­gen der Hochschul­land­schaft gerecht wird. Bay­ern muss ein attrak­tiv­er Bil­dungs­stan­dort wer­den, der Vielfalt und Chan­cen­gle­ich­heit aktiv fördert.

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Zukunftsfähiges BAföG: Für eine gerechte Studienfinanzierung und Chancengleichheit in der Hochschulbildung

Das BAföG ist seit Jahrzehn­ten ein zen­trales Instru­ment der Chan­cen­gle­ich­heit im Hochschulzu­gang und hat vie­len jun­gen Men­schen den Zugang zur Hochschul­bil­dung ermöglicht, die sich ein Studi­um ohne diese Förderung nicht hät­ten leis­ten kön­nen. Allerd­ings hat das BAföG in den ver­gan­genen zwei Jahrzehn­ten stark an Wirk­samkeit einge­büßt. Die unzure­ichende Anpas­sung der Bedarf­ssätze und Frei­be­träge hat dazu geführt, dass die staatliche Stu­di­en­förderung heute vielfach nicht mehr aus­re­icht, um die gestiege­nen Leben­shal­tungskosten der Studieren­den zu deck­en. Der Grundbe­darf liegt derzeit unter dem Niveau der „Düs­sel­dor­fer Tabelle“, die als Richtlin­ie zur Fes­tle­gung des Exis­tenzmin­i­mums bei Unter­halt­sansprüchen dient und regelmäßig angepasst wird, um die Leben­shal­tungskosten zu berück­sichti­gen:  Der BAföG-Grund­be­­darf beträgt 475 Euro, während die Düs­sel­dor­fer Tabelle derzeit 520 Euro als erforder­lich ansieht. Die Wohnkosten­pauschale von 380 Euro reicht kaum aus, um in Hochschul­städten ein WG-Zim­mer zu finanzieren, während in Städten wie München die durch­schnit­tlichen Kosten hier­für bei 790 Euro oder im Bun­des­durch­schnitt bei 489 Euro liegen [1]. Zeit­gle­ich ist der Anteil der geförderten Studieren­den drastisch gesunken, von fast 30 % im Jahr 2012 auf nur noch 12 % im Jahr 2023 [2]. Die fehlende Über­ar­beitung und zeit­gemäßge Anpas­sung des BAföGs gefährdet den Grund­satz der Chan­cen­gle­ich­heit, dass der Bil­dungser­folg nicht vom Einkom­men der Eltern abhängig sein darf. Stu­di­en­ab­brüche auf­grund von finanziellen Eng­pässen kön­nen sich wed­er die Gesellschaft noch der Arbeits­markt leis­ten. Die Bun­desregierung hat zwar Maß­nah­men wie die Anhebung der Bedarf­ssätze, die Ein­führung des Flex­i­bil­itätsse­mes­ters und eine mod­er­ate Erhöhung der Wohnkosten­pauschale umge­set­zt. Den­noch fehlen tief­greifende struk­turelle Refor­men, die das BAföG langfristig absich­ern und an die Leben­sre­al­itäten der Studieren­den anpassen. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert eine Anhebung der Bedarf­ssätze auf ein exis­ten­zsich­ern­des Niveau, eine automa­tis­che Anpas­sung an Preis- und Einkom­mensen­twick­lun­gen sowie die Berück­sich­ti­gung des Miet­spiegels für die entsprechen­den Wohnkosten­pauschalen. Diese Dynamisierung sollte umfassend alle rel­e­van­ten BAföG-Kom­po­­nen­ten umfassen, darunter Frei­be­träge, Sozial­pauschalen, Kranken- und Pflegev­er­sicherungszuschläge sowie die Mini­job­gren­ze, um eine kon­tinuier­liche Anpas­sung an steigende Leben­shal­tungskosten zu gewährleis­ten. Frei­be­träge soll­ten Fam­i­lien mit mit­tleren Einkom­men ent­las­ten, während das BAföG grund­sät­zlich elter­nun­ab­hängiger wer­den muss. Diese grundle­gen­den finanziellen Anpas­sun­gen stellen hier­bei nur einen Eckpfeil­er des nöti­gen Reformbe­darfs dar. Darüber hin­aus muss die Förder­höch­st­dauer um min­destens zwei Sem­ster ver­längert wer­den, um soziale Engage­ments, famil­iäre Verpflich­tun­gen, gesund­heitliche Her­aus­forderun­gen, verpflich­t­ende Prak­ti­ka, Aus­land­saufen­thalte und beru­fliche Tätigkeit­en etc. bess­er zu berück­sichti­gen. Das BAföG sollte als bedin­gungslos­es Studieren­denge­halt ohne Rück­zahlungsverpflich­tung gewährt wer­den. Alter­na­tiv ist zumin­d­est eine deut­liche Senkung der Dar­lehen­san­teile notwendig, um die Ver­schul­dungsangst der Studieren­den zu ver­ringern [3]. Um die Stu­di­en­fi­nanzierung effizien­ter zu gestal­ten, müssen sowohl bun­desweit als auch auf Lan­desebene umfassende Maß­nah­men zur voll­ständi­gen Dig­i­tal­isierung und Vere­in­fachung des BAföG-Antragsver­­fahrens umge­set­zt wer­den. Ein voll­ständig dig­i­tales Sys­tem kön­nte Fehler beim Aus­füllen min­imieren und die Bear­beitungszeit­en erhe­blich verkürzen, was den Studieren­den eine verbesserte Pla­nungssicher­heit bietet. Benutzer­fre­undliche, bar­ri­ere­freie Antrags­for­mu­la­re sind essen­ziell. Der spez­i­fis­che Bedarf Studieren­der mit Behin­derung muss ein­fach und ohne bürokratis­che Hür­den berück­sichtigt wer­den. Studierende mit Beein­träch­ti­gung ste­hen vor zusät­zlichen Her­aus­forderun­gen. Es müssen bar­ri­ere­freie Ange­bote in deutsch­er Gebär­den­sprache und leichter Sprache bere­it­gestellt wer­den. Eine flex­i­ble BAföG-Struk­­tur ist erforder­lich, um behin­derungs­be­d­ingte Verzögerun­gen abzufed­ern, beispiel­sweise durch zusät­zliche Semes­ter ohne Sank­tio­nen. Die Bere­it­stel­lung von Assis­ten­zen und spez­i­fis­ch­er Unter­stützung sollte finanziell abgesichert und ein­fach­er zu beantra­gen sein. Zusät­zlich ist es entschei­dend, die per­son­elle Ausstat­tung der BAföG-Ämter zu verbessern, damit Anträge zügig und effizient bear­beit­et wer­den kön­nen. Die lange Bear­beitungs­dauer ist häu­fig auf kom­plexe und unvoll­ständi­ge Anträge sowie auf per­son­elle Unterbe­set­zung in den BAföG-Ämtern zurück­zuführen. Um dem steigen­den Ver­wal­tungsaufwand gerecht zu wer­den, sind daher mehr Per­son­al und gezielte Maß­nah­men zur Per­son­al­bindung notwendig. Der wach­senden Kom­plex­ität muss ent­ge­gengewirkt wer­den, sodass die Höhe des BAföG trans­par­ent berech­net wer­den kann und die Zahl der Son­der­fälle und Aus­nah­men deut­lich ver­ringert wird. Darüber hin­aus bleibt die Forderung nach einem elter­nun­ab­hängi­gen BAföG zen­tral, um langfristig mehr Gerechtigkeit zu schaf­fen und den bürokratis­chen Aufwand zu reduzieren. Studierende mit Kindern ste­hen vor beson­deren Her­aus­forderun­gen, die eine gezielte Unter­stützung erfordern. Das BAföG berück­sichtigt diese Sit­u­a­tion durch einen Kinder­be­treu­ungszuschlag in Höhe von 160 Euro pro Monat für jedes Kind unter 14 Jahren, der als Vol­lzuschuss gewährt wird und nicht zurück­gezahlt wer­den muss. Den­noch bleibt die finanzielle Sit­u­a­tion viel­er studieren­der Eltern anges­pan­nt, da die Förderung oft nicht aus­re­icht, um die gestiege­nen Leben­shal­tungskosten und die zusät­zlichen Aus­gaben für die Kinder­be­treu­ung zu deck­en. Eine deut­liche Erhöhung des Kinder­be­treu­ungszuschlags wäre notwendig, um die reale finanzielle Belas­tung für studierende Eltern bess­er abz­u­fan­gen und so die Vere­in­barkeit von Studi­um und Fam­i­lie zu erle­ichtern. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat appel­liert abschließend an die Bun­desregierung und die Län­der, die längst über­fäl­lige, grundle­gende BAföG-Reform zügig umzuset­zen. Eine zukun­fts­fähige und gerechte Stu­di­en­fi­nanzierung muss sich­er­stellen, dass alle jun­gen Men­schen unab­hängig von ihrer sozialen Herkun­ft studieren kön­nen. Nur so kann die Chan­cen­gle­ich­heit in der Wahl der Aus­bil­dung wieder­hergestellt wer­den. Lit­er­atur [1]           Moses Mendelssohn Insti­tut, „Hochschul­städtescor­ing Win­terse­mes­ter 2024/2025“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/hochschulstaedtescoring-wintersemester-2024–2025/ [2]          Deutsches Studieren­den­werk, „Die Entwick­lung der amtlichen BAföG-Dat­en von 2013 bis 2023“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/DSW_Tabelle_BAfoeG-Daten_2013-2023.pdf [3]          Die Zeit, „Stu­dienori­en­tierung in unsicheren Zeit­en“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://advise.zeit.de/wp-content/uploads/2024/10/SIT_Studie_HeyStudium2024.pdf

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Positionspapier zum Verhältnis des bayerischen Lehramtsstudiums zum Bachelor-Master-System

In Zeit­en des fortschre­i­t­en­den Lehrkräfte­man­gels erscheint es notwendig, das Lehramtsstudi­um in Bay­ern grundle­gend zu mod­ernisieren, stärk­er an inter­na­tionale Stan­dards anzu­passen und somit die Attrak­tiv­ität für Stu­di­en­an­fänger, Studierende, Uni­ver­sitäten und Schulen hochzuhal­ten und sog­ar noch weit­er zu erhöhen. Das bish­erige Mod­ell des Staat­sex­a­m­ens, welch­es in Bay­ern tra­di­tionell die erste Phase der Lehrkräfte­bil­dung abschließt, hat sich zwar fest einge­bürg­ert und bietet sicher­lich unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Vorteile bezüglich Qual­itätssicherungsaspek­ten, jedoch bedarf es ein­er Erweiterung, die den Anforderun­gen des europäis­chen und inter­na­tionalen Bil­­dungs- und Arbeits­mark­ts gerecht wird. Eine struk­turelle Öff­nung hin zu par­al­le­len, inter­na­tion­al anerkan­nten Stu­di­en­ab­schlüssen – ins­beson­dere in Form eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ab­schlusses – ist ein notwendi­ger Schritt, um sowohl die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstudi­ums zu erhöhen als auch den Absol­ventin­nen und Absol­ven­ten erweit­erte beru­fliche Möglichkeit­en zu eröff­nen und dadurch die Zahl der Stu­di­en­an­fänger und Absol­ven­ten deut­lich zu steigern. Aus­gangslage & Prob­le­mum­riss: Bay­ern im Kon­text ander­er Bun­deslän­der und bay­erische Stan­dorte im Ver­gle­ich Die erste Phase der bay­erischen Lehramt­saus­bil­dung schließt tra­di­tionell mit dem ersten Staat­sex­a­m­en ab, welch­es vor allem als beamten­rechtliche Qual­i­fika­tion­sprü­fung für den Ein­tritt in die Beamten­lauf­bahn zu ver­ste­hen ist. Bay­ern ist zusam­men mit Hes­sen, Meck­­len­burg-Vor­pom­mern, Saar­land und Sach­sen eines der let­zten fünf Bun­deslän­der, die noch an der ersten Staat­sex­a­m­en­sprü­fung zusät­zlich zum deut­lich aus­sagekräftigeren zweit­en Staat­sex­a­m­en am Ende des Ref­er­en­dari­ats fes­thal­ten. Derzeit ist für grund­ständig Lehramtsstudierende das Lehramtsstudi­um mit abgeschlossen­em erstem Staat­sex­a­m­en und abgelegtem Vor­bere­itungs­di­enst (Ref­er­en­dari­at) der einzige Weg in den Beruf ein­er Lehrkraft. Beste­hende Son­der­maß­nah­men des StMUK zum Quer- und Seit­ene­in­stieg in das Lehramt kri­tisieren wir aus diversen Grün­den stark. Zwar sind pos­i­tive Inten­tio­nen – wie etwa das kurzfristige Schließen von Lück­en in der Unter­richtsver­sorgung – nicht von der Hand zu weisen, den­noch kann eine Ver­ste­ti­gung eigentlich zeitlich begren­zter Maß­nah­men beobachtet wer­den. Dies führt ein­er­seits zu ein­er Depro­fes­sion­al­isierung des Berufs­bildes Lehramt, da unter anderem Per­so­n­en mit einem auss­chließlich fach­wis­senschaftlichen Mas­ter­ab­schluss ohne jegliche päd­a­­gogisch-didak­tis­che Vor­bil­dung direkt und ohne Lehramtsstudi­um in das Ref­er­en­dari­at starten kön­nen. In beson­deren Man­gelfäch­ern wie Biolo­gie oder Infor­matik am Gym­na­si­um wird sog­ar auf die fach­liche Vor­bil­dung im zweit­en Unter­richts­fach (hier: Chemie bzw. Math­e­matik) weit­ge­hend verzichtet und lediglich die Eig­nung des Mas­ter­ab­schlusses für das beson­dere Man­gelfach über­prüft, während reg­ulär aus­ge­bildete Lehramtsstudierende im entsprechen­den Fach min­destens 70 fach­wis­senschaftliche Cred­it­punk­te erbrin­gen müssen. Wie viele Per­so­n­en über die Son­der­maß­nah­men im Quer- und Seit­ene­in­stieg in Bay­ern akquiri­ert wur­den, lässt sich neben weit­eren Infor­ma­tio­nen zum Quer- und Seit­ene­in­stieg sowie zu Abbruchquoten in der Druck­sache 19/552 vom 19.03.2024 des Bay­erischen Land­tags her­ausle­sen [1]. Eben­falls stößt es auf großes Unver­ständ­nis, dass trotz des regelmäßi­gen Ver­weis­es auf die Notwendigkeit des ersten Staat­sex­a­m­ens seit­ens des StMUKs (wir ver­weisen hier­bei auf den Briefwech­sel der Studieren­den­vertre­tung der TUM bezüglich der Ein­beziehung des Mas­ter of Edu­ca­tion als Mas­ter-Abschluss, der alle Voraus­set­zun­gen an Mas­ter-Abschlüsse für Son­der­maß­nah­men über­erfüllt[1]) immer mehr Per­so­n­en mit einem rein fach­lichen Mas­ter­studi­um der Weg ins Lehramt ermöglicht wird – aber eben nur dann, wenn es absur­der­weise kein „bay­erisch­er lehramts­be­zo­gen­er Mas­ter-Abschluss“ ist. In vere­inzel­ten bay­erischen Mod­ell­stu­di­engän­gen, wie sie beispiel­sweise an der TUM vorzufind­en sind, kann zusät­zlich zum reg­ulären Abschluss des Studi­ums mit erstem Staat­sex­a­m­en nur durch das zusät­zliche Ver­fassen ein­er Mas­ter­ar­beit ein Mas­ter of Edu­ca­tion über ein grund­ständi­ges Lehramtsstudi­um erlangt wer­den – nur wird dieser, im Gegen­satz zu einem Mas­ter of Edu­ca­tion, der außer­halb Bay­erns erlangt wurde, nicht als Zulas­sungsvo­raus­set­zung für das Ref­er­en­dari­at über die aktuellen Son­der­maß­nah­men ange­se­hen. Somit wäre es beispiel­sweise möglich, ein lehramts­be­zo­genes Mas­ter­studi­um in Bay­ern zu absolvieren, es in einem anderen Bun­des­land auf­grund der inhaltlichen Gle­ich­w­er­tigkeit mit ein­er Mas­ter­ar­beit abzuschließen, mit dem dort erlangten Mas­ter of Edu­ca­tion wieder nach Bay­ern zu kom­men und über eine Son­der­maß­nahme, ohne erstes Staat­sex­a­m­en, in das Ref­er­en­dari­at zu starten. Eine Analyse der Abschlüsse an der TUM im gym­nasialen Lehramt der let­zten fünf Jahre ergab, dass das Abschließen des Lehramtsstudi­ums mit dem ersten Staat­sex­a­m­en für Studierende unat­trak­tiv zu sein scheint und andere Wege gewählt wur­den. Ins­ge­samt über 20 % der­jeni­gen, die die Zulas­sungsvo­raus­set­zun­gen hierzu erfüllt hat­ten, trat­en das erste Staat­sex­a­m­en nicht an. Beson­ders stechen die Man­gelkom­bi­na­tio­nen Biolo­gie-Chemie (> 25 %) und Math­­e­­matik-Physik (> 35 %) her­vor. All diese Per­so­n­en sind sehr gut für den Schul­dienst geeignet und ver­schär­fen durch ihr ver­mei­d­bares Abge­hen den ohne­hin schon großen Lehrkräfte­man­gel weit­er. Forderun­gen Eine aktuelle Studie des Leib­niz-Insti­­tuts zeigt auf, dass lediglich 66 % der Lehramtsstudieren­den nach einem erfol­gre­ich abgeschlosse­nen Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at antreten [2]. Somit wäre es für den nicht uner­he­blichen Anteil von über einem Drit­tel der Lehramtsstudieren­den von Wichtigkeit, einen akademis­chen Abschluss abseits eines Staat­sex­a­m­ens vor­weisen zu kön­nen, wenn Sie sich nach fünf Jahren des Studi­ums um etwaige Alter­na­tiv­en bemühen. Umset­zung der Reform Die Reform zur Ermöglichung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ti­tels sollte aus mehreren „Per­spek­tiv­en“ erfol­gen: Faz­it Auch wenn der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat die (zunächst par­al­lele) Ein­führung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­stu­di­en­gangs fordert, ent­behrt dies aus unser­er Sicht nicht die drin­gende Reform des Staat­sex­a­m­ens an sich, welch­es zahlre­iche ekla­tante Män­gel aufweist und in kein­ster Weise mehr zeit­gemäß erscheint. Hierzu ver­weisen wir auf den vor­ange­gan­genen Beschluss und unser Posi­tion­spa­pi­er. Nichts­destotrotz sehen wir die Ein­führung der Möglichkeit zur Erre­ichung des Bach­e­lor-/Mas­ter­ti­­tels als großen und notwendi­gen Fortschritt, um die Flex­i­bil­ität und die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstu­di­en­gangs zu erhöhen und um die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit mit anderen Stu­di­engän­gen und vor allem Bun­deslän­dern zu erhal­ten und somit die exzel­lente Lehreraus- und Schul­bil­dung in Bay­ern zu sich­ern. [1] Ein­sicht kann unter sekretariat@baystura.de ange­fragt wer­den Lit­er­atur [1]           S. Strohmayr, „Studierende für das Lehramt, Abbruchquoten Ref­er­en­dare und Arbeitsverträge für Lehrkräfte“, Bay­erisch­er Land­tag, Schriftliche Anfrage 19/552, März 2024. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0000552.pdf [2]          S. Franz, „Ein Jahr nach Lehramtsstu­di­en­ab­schluss: Wer begin­nt nach dem Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at?“, LIf­Bi Berichte, Dez. 2023, doi: 10.5157/LIFBI:BERICHT:04:LAP:1.0. [3]          Uni­ver­sität Bay­ern e. V., „Weit­er­en­twick­lung der Lehrerin­­nen- und Lehrerbil­dung in Bay­ern“, Feb. 2017. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.unibayern.de/assets/Uploads/positionen/Positionspapier-Universitaere-Lehrerbildung-nach-VP-Lehre-am-27.02.17.pdf

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Diversität an Bayerns Hochschulen fördern

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat tritt im Rah­men der Wahrnehmung sein­er Auf­gaben für eine offene und plu­ral­is­tis­che Gesellschaft und gegen jede Art von Hass und Het­ze gegen Men­schen, ins­beson­dere gegen jede Art von Anti­semitismus, Ras­sis­mus und Sex­is­mus, gegen die Aus­gren­zung von Men­schen mit Behin­derung oder chro­nis­ch­er Erkrankung und gegen die Benachteili­gung von Men­schen auf­grund ihrer Herkun­ft, ihrer Reli­gion oder Weltan­schau­ung, ihrer sex­uellen Nei­gung oder Iden­tität ein (§ 2 Abs. 2 GO [1]). In Zeit­en von poli­tis­ch­er Unruhe, zahlre­ichen Krisen und her­aus­fordern­den Auf­gaben sind vor allem mar­gin­al­isierte Studierende und Mitar­bei­t­ende der Hochschulen gefährdet. Daher ist es unab­d­ing­bar, dass Hochschulen Orte sind, an denen Diver­sität gelebt wird und an denen dadurch ein für die Wis­sen­schafts- und Welt­ge­mein­schaft auss­chlaggeben­der Aus­tausch stat­tfind­et. Dies bed­ingt eine Gle­ich­be­hand­lung aller Mit­glieder der Hochschul­ge­mein­schaft, unab­hängig von kul­turellen, religiösen oder eth­nis­chen Hin­ter­grün­den, sowie die Offen­heit für Diskurs und Diskus­sion. Diskri­m­inierung, sei es auf­grund des Alters, der sozialen oder geografis­chen Herkun­ft, der sex­uellen Ori­en­tierung oder ein­er Behin­derung oder chro­nis­chen Erkrankung, muss gestoppt wer­den. Um für das The­ma Diver­sität mehr Bewusst­sein zu schaf­fen, sind Kurse und Infor­ma­tio­nen essen­ziell. Zusät­zlich ist die öffentliche Sol­i­darisierung mit mar­gin­al­isierten Grup­pen unab­d­ing­bar. Wir unter­stützen nach­drück­lich die Möglichkeit frei­williger Weit­er­bil­dungsmöglichkeit­en zu The­men wie Diver­sität und Inklu­sion, die durch die Möglichkeit ein­er Anerken­nung der Stu­di­engänge gefördert wer­den sollen. Auch die Schaf­fung von Kursen zu diesen äußerst wichti­gen The­men als Teil der Stu­di­engänge empfehlen wir an Stellen, an denen dies ermöglicht wer­den kann. Ein Beispiel hier­für wäre das Mod­ul „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tio­nen“, ange­boten über die virtuelle Hochschule Bay­ern [2]. Diese sollen helfen, in den The­men­bere­ichen Diver­sität und Inklu­sion mehr Ver­ständ­nis zu schaf­fen und ein respek­tvolles Miteinan­der zu ermöglichen. Zahlre­iche Hochschulen sind hier­bei schon vor­ange­gan­gen, sodass auch eine Zusam­me­nar­beit über Hochschulen hin­weg ermöglicht wer­den kann, um die wis­senschaftliche und soziale Zusam­me­nar­beit zu fördern. Doch nicht nur in einzel­nen Stu­di­engän­gen müssen Bar­ri­eren ver­stärkt abge­baut wer­den. Ins­beson­dere für Lehrende sind verpflich­t­ende Schu­lun­gen ein wichtiger Bestandteil der didak­tis­chen, wis­senschaftlichen und sozialen Weit­er­bil­dung. Diese helfen dabei, Diskri­m­inierung abzubauen und in der vielfälti­gen Gesellschaft angepasste Lehrmeth­o­d­en zu entwick­eln. Auch für Studierende, die Tuto­rien hal­ten, haben solche Weit­er­bil­dun­gen großen Mehrw­ert – jedoch müssen diese als Fort­bil­dungs­maß­nahme mit ent­lohn­ten Stun­den einge­plant wer­den. Abges­timmte Lern­in­halte und Meth­o­d­en kön­nen helfen, eine Atmo­sphäre des offe­nen Diskurs­es und Aus­tausches zu schaf­fen. Auch für Ver­wal­tungsmi­tar­bei­t­ende sind entsprechende Schu­lun­gen von großer Bedeu­tung, um auf die unter­schiedlichen Bedürfnisse einge­hen und möglichst pro­fes­sionell und sen­si­bel auf ver­schiedene Sit­u­a­tio­nen reagieren zu kön­nen. Im Rah­men ein­er fortschre­i­t­en­den Inter­na­tion­al­isierung ist dies bere­its seit Jahren nicht nur rel­e­vant, son­dern mit­tler­weile ein wesentlich­er Bestandteil des Arbeit­sall­t­ags. Wir fordern ver­mehrt Förder­pro­gramme für Frauen und nicht­binäre Per­so­n­en, die auf Geschlechterg­erechtigkeit in der Wis­senschaft abzie­len. Mit Blick auf die Geschlechterg­erechtigkeit erwarten wir gle­icher­maßen Unter­stützung­spro­gramme für Frauen, Män­ner und nicht­binäre Per­so­n­en, um einen gerecht­en Aus­gle­ich für alle Studienanfänger*innen zu schaf­fen sowie die Teil­habe aller Geschlechter an allen Stu­di­en­feldern zu ermöglichen. Dedi­zierte Pro­gramme für unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen sind beson­ders zu beto­nen, um auch his­torisch unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen expliz­it zu fördern. Eben­so müssen inter­na­tionale Studierende geziel­ter einge­bun­den wer­den, beson­ders im Hin­blick auf die derzeit­ige poli­tis­che Lage, damit sich alle Studieren­den in Bay­ern wohlfühlen. Diese Pro­gramme müssen, von Bere­ichen der Woh­nungssuche und Visa über eine kul­turelle Ein­führung, viele Aspek­te abdeck­en, um den Stu­di­en­start maßge­blich zu erle­ichtern. Die Hochschul­land­schaft muss divers­er und inklu­siv­er wer­den, um Bay­ern als Wis­senschafts­stan­dort attrak­tiv­er zu machen. Diver­sität sollte aus vie­len Grün­den gefördert wer­den, ins­beson­dere um aus der Vielfalt der Gemein­schaft her­aus kreative Lösun­gen für Prob­lem­stel­lun­gen zu erar­beit­en. Dominiert kon­tinuier­lich eine Gruppe das Han­deln der Gemein­schaft, wird rel­e­vantes Wis­sen ignori­ert und weniger offen nach Antworten auf Fragestel­lun­gen gesucht. Ger­ade im Bere­ich der Forschung, in der inno­v­a­tive, neue Denkan­sätze benötigt wer­den, um die Prob­leme unser­er Zukun­ft zu lösen, ist Diver­sität daher ein essen­zieller Bestandteil, um Erfolg zu erre­ichen. Hier­für muss ein Umfeld an Hochschulen geschaf­fen wer­den, das die Vielfalt fördert und die Bedarfe stützt, damit ver­schiedene Per­spek­tiv­en gle­ich­berechtigt gehört wer­den und somit das volle Poten­zial genutzt wer­den kann. [3], [4] Vere­inzelte bay­erische Hochschulen haben sich den Bere­ichen Diver­sität, Gle­ich­berech­ti­gung und Inklu­sion bere­its angenom­men und the­ma­tisieren diese sowie vere­inzelte andere inter­sek­tion­al wichtige The­men­bere­iche. Diese zeigen, wie wichtig die The­men für ein Zuge­hörigkeits­ge­fühl und ein erfol­gre­ich­es Miteinan­der in der Hochschul­ge­mein­schaft sind. Nichts­destotrotz müssen diese The­men­bere­iche durch eine explizite Anerken­nung und Förderung geziel­ter Pro­jek­te verdeut­licht wer­den. Förderun­gen für Unternehmen wie beispiel­sweise die „Ini­tia­tive neue Qual­ität der Arbeit“ kön­nen als Vor­bilder dienen [5]. Durch eine erhöhte Wertschätzung solch­er Pro­gramme und Ver­anstal­tun­gen kön­nen Anreize für die Erweiterung des Ange­bots geschaf­fen und somit eine Vervielfachung des Wis­sens erre­icht wer­den. Ergrif­f­ene Maß­nah­men müssen zudem regelmäßig evaluiert wer­den, damit diese keine For­malia darstellen, son­dern tat­säch­lich die Zusam­menge­hörigkeit und die gemein­same Lehr‑, Lern- und Forschung­sumge­bung verbessern. Im Rah­men dieser Auswer­tun­gen soll­ten die Studieren­den­vertre­tun­gen eben­so wie Lehrende und die Ver­wal­tung einge­bun­den wer­den. Nur durch den Erhalt der vielfälti­gen Per­spek­tiv­en, durch die Förderung von Gle­ich­berech­ti­gung und durch gegen­seit­i­gen Respekt kön­nen Hochschulen auch kün­ftig Vor­bilder sein und für die Wis­senschaft, Gesellschaft, Kul­tur, Poli­tik und Wirtschaft her­aus­ra­gende Tal­ente aus­bilden, die in der Vielfalt Stärke erken­nen. Lit­er­atur [1]           Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat, Geschäft­sor­d­nung. 2023. [2]          Virtuelle Hochschule Bay­ern, „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tion“. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://kurse.vhb.org/VHBPORTAL/kursprogramm/kursprogramm.jsp?kDetail=true&COURSEID=18149,80,1228,2 [3]          McK­in­sey & Com­pa­ny, „Erfol­gs­fak­tor kul­turelle Diver­sität und faire Teil­habe“, Aug. 2023. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2023/2023–09–18%20kulturelle%20vielfalt/2308_whitepaper_cultural_diversity_vs.pdf [4]          G. Krell und B. Sieben, „Diver­si­ty Man­age­ment: Chan­cen­gle­ich­heit für alle und auch als Wet­tbe­werb­svorteil“, in Chan­cen­gle­ich­heit durch Per­son­alpoli­tik, G. Krell, R. Ortlieb, und B. Sieben, Hrsg., Wies­baden: Gabler, 2011, S. 155–174. doi: 10.1007/978–3‑8349–6838–8_15. [5]          Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales, „INQA-Exper­i­­men­tier­räume“, www.inqa.de. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-experimentierraeume/uebersicht.html

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Ausbau des Studentischen Wohnens

Die vielerorts untrag­bare Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern zeigt, dass trotz bere­its beste­hen­der För­der­maß­nah­men weit­er­hin erhe­blich­er Hand­lungs­be­darf beste­ht. Der steigende Bedarf an sozialem Wohn­raum, wie in der Sozialer­he­bung des Deutschen Studieren­den­werks doku­men­tiert, unter­stre­icht die Notwendigkeit, den sozialen Woh­nungs­bau als pri­or­itäre Auf­gabe auf allen poli­tis­chen Ebe­nen zu ver­ankern [1]. Langfristige, plan­bare Investi­tio­nen, wie vom HRK-Bericht 2023 emp­fohlen, sind entschei­dend, um das Wohn­rau­mange­bot für Studierende nach­haltig zu erweit­ern und zu sta­bil­isieren [2]. Um die langfristige Sicherung von bezahlbarem Wohn­raum für Studierende zu gewährleis­ten, sind gezielte rechtliche Maß­nah­men erforder­lich, die Speku­la­tio­nen im Immo­bilien­markt, ins­beson­dere im Bere­ich des stu­den­tis­chen und sozialen Woh­nungs­baus, eindäm­men. Stu­di­en zeigen, dass speku­la­tive Investi­tio­nen in vie­len Großstädten zu steigen­den Mieten beitra­gen und damit die Wohn­si­t­u­a­tion weit­er ver­schär­fen. Ein angemessen­er rechtlich­er Rah­men kann dazu beitra­gen, diese Effek­te zu mildern und sta­bile Miet­preise sicherzustellen. [3] Ein zen­traler Ansatz zur Entschär­fung der Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende ist die Förderung des genossen­schaftlichen Woh­nungs­baus, der eine sta­bile und nach­haltige Alter­na­tive zu den stark steigen­den Preisen des pri­vat­en Woh­nungs­mark­tes bietet. Ins­beson­dere in Städten wie München, wo die durch­schnit­tliche Kalt­mi­ete im Jahr 2024 bei 21,57 EUR/m² liegt, und Augs­burg mit 12,82 EUR/m², wird die Dringlichkeit deut­lich [4], [5], [6]. Um langfristige Lösun­gen für bezahlbares stu­den­tis­ches Wohnen zu schaf­fen, soll­ten genossen­schaftliche Mod­elle und stu­den­tis­che Ini­tia­tiv­en durch gezielte Förderung und Unter­stützung aus­ge­baut wer­den. Hochschulen und Studieren­den­werke kön­nen dabei ihre Exper­tise in der Entwick­lung und Begleitung solch­er Pro­jek­te ein­brin­gen, etwa durch die Bere­it­stel­lung von Beratungsange­boten und Net­zw­erken, ohne direkt in die oper­a­tive Umset­zung einzu­greifen [7]. So kön­nen prax­is­na­he und inno­v­a­tive Wohnkonzepte entste­hen, die auf die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den einge­hen und die Wohn­si­t­u­a­tion nach­haltig verbessern. Ein spez­i­fis­ches und drin­gend erforder­lich­es Hand­lungs­feld zur Entschär­fung der stu­den­tis­chen Wohn­si­t­u­a­tion ist die deut­liche Erhöhung des Wohn­heimange­bots. Der MLP-Stu­­den­ten­­wohn­re­­port 2023 zeigt, dass in vie­len Hochschul­städten der Zugang zu Wohn­heim­plätzen stark begren­zt ist, wobei die Mieten an den unter­sucht­en Stan­dorten durch­schnit­tlich um 6,2 % gestiegen sind [8]. Angesichts dieser Entwick­lung ist es notwendig, den Aus­bau von Wohn­heimen gezielt zu fördern, um die Diskrepanz zwis­chen Ange­bot und Nach­frage zu ver­ringern. Die bish­eri­gen Maß­nah­men der Staat­sregierung zur Unter­stützung des stu­den­tis­chen Wohnens sind ein äußerst notwendi­ger, jedoch bei Weit­em nicht aus­re­ichen­der Schritt, um der steigen­den Nach­frage gerecht zu wer­den. Es bedarf ein­er ver­stärk­ten und koor­dinierten Zusam­me­nar­beit zwis­chen Kommunal‑, Lan­des- und Bun­de­sebene, um dieses Prob­lem erfol­gre­ich und zeit­nah anzuge­hen. Neben der Quan­tität des Wohn­rau­mange­bots ist die Entwick­lung nach­haltiger Wohn­mod­elle von entschei­den­der Bedeu­tung. Investi­tio­nen in kli­­ma- und ressourcenscho­nende Wohn­pro­jek­te sind notwendig, um langfristig bezahlbaren Wohn­raum zu schaf­fen, der sowohl ökol­o­gis­chen als auch sozialen Anforderun­gen entspricht. Die Pro­jek­te müssen sich dabei gegen­seit­ig ergänzen und die ver­schiede­nen Ebe­nen müssen koop­er­a­tiv nach effizien­ten Lösun­gen suchen. Konkrete Maß­nah­men zur Ent­las­tung des stu­den­tis­chen Woh­nungs­mark­tes umfassen die Bere­it­stel­lung von För­der­mit­teln, den Abbau bürokratis­ch­er Hür­den und die Nutzung öffentlich­er Flächen für den Bau neuer Wohn­heime. Auch die Poli­tik ist gefordert, die Bedin­gun­gen für den Woh­nungs­bau ins­ge­samt zu verbessern, etwa durch die ver­mehrte Ausweisung von Bauland an Hochschul­stan­dorten und steuer­liche Anreize für Inve­storen. Zusät­zlich sind Aufk­lärung und Bewusst­seins­bil­dung entschei­dend, um Studierende und die Öffentlichkeit über die Bedeu­tung von sozialem und genossen­schaftlichem Woh­nungs­bau zu informieren. Durch gezielte Kam­pag­nen kann die Dringlichkeit des The­mas verdeut­licht und die Unter­stützung für die notwendi­gen Maß­nah­men gesteigert wer­den. Bere­its beste­hende Pro­gramme wie „Junges Wohnen“ oder die Förderung von Miet­wohn­raum für Studierende in Bay­ern sind ein Schritt in die richtige Rich­tung, doch es bedarf auch ein­er ver­stärk­ten Sub­jek­t­förderung, um die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den bess­er zu unter­stützen. Nur durch diese umfassenden und koor­dinierten Anstren­gun­gen kann eine spür­bare Ent­las­tung der Wohn­si­t­u­a­tion für alle Bewohner*innen erre­icht wer­den. Abschließend lässt sich fes­thal­ten, dass die Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern ein­er drin­gen­den Verbesserung bedarf. Mit geziel­ten Maß­nah­men, ver­stärk­ter Zusam­me­nar­beit und langfristi­gen Investi­tio­nen kön­nen wir eine sta­bile und bezahlbare Wohn­si­t­u­a­tion schaf­fen, die den Bedürfnis­sen der Studieren­den gerecht wird. Jet­zt gilt es, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Lebens- und Stu­di­enbe­din­gun­gen nach­haltig zu verbessern und den Woh­nungs­markt zukun­ftssich­er zu gestal­ten. Lit­er­atur [1]           M. Kro­her u. a., „Die Studieren­den­be­fra­gung in Deutsch­land: 22. Sozialer­he­bung“, Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung (BMBF) Refer­at Hochschul- und Wis­senschafts­forschung, Berlin, Mai 2023. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/31790_22_Sozialerhebung_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=12 [2]          Hochschul­rek­torenkon­ferenz, „Entschließung des Sen­ats der HRK: Gute Rah­menbe­din­gun­gen für Studi­um und Lehre“, Hochschul­rek­torenkon­ferenz, März 2021. [3]          S. Malpezzi und S. Wachter, „The Role of Spec­u­la­tion in Real Estate Cycles“, Jour­nal of Real Estate Lit­er­a­ture, Bd. 13, Nr. 2, S. 141–164, Jan. 2005, doi: 10.1080/10835547.2005.12090156. [4]          C. Grigoleit und D. Vilsmeier, „Mieten in Bay­ern steigen weit­er“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/mieten-in-bayern-steigen-weiter,TsqUV7h [5]          A. M. Schröter, „Miet­spiegel München: Daten­er­he­bung erst­mals mit Auskun­ft­spflicht“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/bayern/mietspiegel-muenchen-datenerhebung-erstmals-mit-auskunftspflicht,Tzpi0Kp [6]          Mietspiegeltabelle.de, „Miet­spiegel Bay­ern“, Mietspiegeltabelle.de. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://mietspiegeltabelle.de/mietspiegel-bayern/ [7]          Y. Franz und E. Gru­ber, „The Chang­ing Role of Stu­dent Hous­ing as Social Infra­struc­ture“, Urban Plan­ning, Bd. 7, Nr. 4, Nov. 2022, doi: 10.17645/up.v7i4.5661. [8]          MLP Finanzber­atung SE, „MLP Stu­den­ten­wohn­re­port 2023“, MLP Finanzber­atung SE, 2023.

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Position gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ in Bayern 

In der aktuellen welt­poli­tis­chen Lage sind sowohl die Vertei­di­gungs­fähigkeit als auch die Arbeit an friedlichen Lösun­gen, wie sie im Rah­men von Zivil­dienst und Katas­tro­phen­schutz geleis­tet wer­den, von zen­traler Bedeu­tung. Auf­grund der neuen Geset­zes­lage im Rah­men des am 17. Juli 2024 beschlosse­nen Bun­deswehrge­set­zes ist es dem Bay­erischen Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st (StMWK) nun möglich, den Uni­ver­sitäten eine Zusam­me­nar­beit mit der Bun­deswehr vorzuschreiben.  Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) spricht sich hier entsch­ieden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bun­deswehr in Bay­ern“ aus.  Zu Beginn möcht­en wir den fehlen­den Ein­bezug der Sicht der Studieren­den zu diesem Geset­zen­twurf scharf kri­tisieren. Diese sind genau­so Teil der Hochschul­land­schaft, die Zukun­ft der Wis­senschaft und Forschung und eben­so von den Fol­gen des Geset­zen­twurfs betrof­fen. Die Tat­sache, dass keine Stel­lung­nahme des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats einge­holt wurde, stößt zum einen auf Unver­ständ­nis, zum anderen erwarten wir in Zukun­ft eine gle­ich­w­er­tige Ein­beziehung der stu­den­tis­chen Per­spek­tive in Angele­gen­heit­en der Hochschulen, damit wir im Geset­zge­bung­sprozess als geset­zliche Vertre­tung der Studieren­den unser Recht auf Anhörung ausüben kön­nen. Ein solch­es Desin­ter­esse an stu­den­tis­chen Belan­gen und Per­spek­tiv­en eracht­en wir als inakzept­abel.  Der BayStu­Ra sieht ins­beson­dere den staatlichen Ein­griff in die Wis­senschafts­frei­heit — und damit indi­rekt in die indi­vidu­elle Gewis­sens­frei­heit aller Hochschu­lange­höri­gen — kri­tisch. In dieser Form ist das Gesetz nicht nur ein gravieren­der Ein­schnitt in die Frei­heit der Forschung, son­dern lädt auch zu Miss­brauch ein. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ist der Auf­fas­sung, dass eine verpflich­t­ende Koop­er­a­tion mit der Bun­deswehr Forschende davon abhal­ten wird, zu ver­schiede­nen The­men zu forschen. Ähn­lich­er Ein­stel­lung ist auch die GEW:  “Es ste­ht zu erwarten, dass auch in diesem Fall die Geistes- und Sozial­wis­senschaften sowie ins­beson­dere die ‚Kleinen Fäch­er‘ das Nach­se­hen haben wer­den, wenn die für die Bun­deswehr notwendi­gen finanziellen Kapaz­itäten aus ihren Töpfen abge­grif­f­en wer­den (im neuen Dop­pel­haushalt wur­den die meis­ten Zuwen­dun­gen des Staates für wis­senschaftliche Ein­rich­tun­gen gekürzt)” [1].  Wir sind der Mei­n­ung, es solle nicht möglich sein, Hochschulen dazu zu zwin­gen, mit der Bun­deswehr zusam­men­zuar­beit­en. In der verpflich­t­en­den Zusam­me­nar­beit zwis­chen Hochschulen und Bun­deswehr sehen wir eine Gefährdung für den Wis­senschafts­stan­dort Bay­ern.  Unter dem Vor­wand der nationalen Sicher­heit wer­den offen­sichtliche Wege, die Frei­heit in der Forschung zu unter­graben, geöffnet und ein Präze­den­z­fall für die Unter­wan­derung grundle­gen­der Frei­heit­en geset­zt. Dieses fahrläs­sige Ver­hal­ten der Staat­sregierung lehnen wir kat­e­gorisch ab.  Zudem wirft das Gesetz jedoch ver­fas­sungsrechtliche und ethis­che Bedenken auf. Unter der sehr vagen Bedin­gung der „Rel­e­vanz für die nationale Sicher­heit“ ermöglicht es dem StMWK, den Uni­ver­sitäten eine Zusam­me­nar­beit mit der Bun­deswehr vorzuschreiben. Die „Rel­e­vanz für die nationale Sicher­heit“ wird nicht hin­re­ichend definiert, wed­er im Geset­zes­text noch in deren Begrün­dung. Diese Bedenken wer­den zudem durch die Stel­lung­nahme des Uni­ver­sität Bay­ern e.V. zum Geset­zen­twurf bestärkt, der sich wie fol­gt dazu äußert:  „Art. 6 Abs. 8 Satz 2 ist je nach Lesart ver­fas­sungsrechtlich prob­lema­tisch, da aus dem vorgeschla­ge­nen Wort­laut der geset­zlichen Regelung nicht hin­re­ichend klar und bes­timmt her­vorge­ht, welche Def­i­n­i­tion von nationaler Sicher­heit angenom­men wird und welche Koop­er­a­tions­maß­nah­men nach pos­i­tiv­er Prü­fung verpflich­t­end zu erfol­gen haben. Es wird weit­er­hin nicht deut­lich, ob die Koop­er­a­tionspflicht die Insti­tu­tion bet­rifft oder gar einzelne beson­ders wis­senschaftlich qual­i­fizierte Fachkräfte, wie es der Begrün­dung zu ent­nehmen ist.  […]  Satz 2 wird wed­er juris­tisch noch prak­tisch als zielführend erachtet, um die Inten­tion des Geset­zes zu erre­ichen.“ [2]  Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat fol­gen dieser Argu­men­ta­tion vol­lum­fänglich.  Heute ist es wichtiger denn je, dass Hochschulen die Möglichkeit haben, frei und unvor­ein­genom­men zu forschen und zu lehren. Der Staat räumt den Hochschulen daher das Recht zur Selb­stver­wal­tung ein und überträgt ihnen zugle­ich die Ver­ant­wor­tung, die ver­fas­sungs­gemäßen Grun­drechte ihrer Mit­glieder zu schützen. Auch in der aktuellen Zeit darf zivile Forschung nicht von mil­itärisch­er Forschung ver­drängt wer­den. Wir beobacht­en allerd­ings mit großer Sorge, wie aktuell wichtige und große Auf­gaben des 21. Jahrhun­derts zugun­sten kurzfristiger Reak­tio­nen in den Hin­ter­grund rück­en.  Wir hal­ten die Frei­heit von Hochschulen, sich selb­st ethis­che Leit­bilder zu geben für ganz zen­tral, wo sich diese so einem ver­ant­wor­tungsvollen Bewusst­sein und sich der Förderung eines friedlichen Zusam­men­lebens verpflicht­en kön­nen.  Wir hal­ten das Koop­er­a­tions­ge­bot zur mil­itärischen Forschung aber auch für einen erhe­blichen Ein­schnitt in die Gewis­sens­frei­heit von Forschen­den. Die insti­tu­tionell ver­ankerte Koop­er­a­tionsverpflich­tung ist auf­grund der Abhängigkeitsstruk­turen in den Hochschulen ein erhe­blich­er und fak­tis­ch­er Druck auf Indi­viduen, der mit der Gewis­sens­frei­heit nur schw­er zu vere­in­baren ist. Dies muss in entsprechen­den Abwä­gun­gen in der prak­tis­chen Imple­men­tierung berück­sichtigt wer­den, denn diese soll­ten die tat­säch­liche Frei­heit haben, zu entschei­den, nur ziv­il zu forschen. Für viele Studierende und Forschende ist es nicht mit dem Gewis­sen vere­in­bar, dass ihre Forschung poten­ziell zur Schädi­gung von Men­schen­leben beiträgt.  Gle­ich­wenn die Zweck­ent­frem­dung von Arbeit­en zivilen Ursprungs zu mil­itärischen Zweck­en bei jed­er Veröf­fentlichung ein Risiko ist, hal­ten wir es nicht für richtig, einen solchen Ein­griff durch Zwang durchzuset­zen. Wir erwarten von unserem Staat, dass er angesichts welt­poli­tis­ch­er Strö­mungen die Werte der frei­heitlichen Demokratie vertei­digt und so den Willen sein­er Forschen­den berück­sichtigt und diesen nicht in der­art offen­er Weise mis­sachtet.  Zudem fol­gen wir im Hin­blick der Zivilk­lausel der Argu­men­ta­tion der Stel­lung­nahme der GEW Lan­desver­band Bay­ern zum Geset­zen­twurf, in der darauf ver­wiesen wird, dass  „[…] Län­der wie Bre­men und Thürin­gen im Gegen­teil soge­nan­nte ‚Zivilk­lauseln‘ in ihre Hochschulge­set­ze aufgenom­men [haben], die in Hin­blick auf das Wohl und die Würde des Men­schen die wis­senschaftlichen Ein­rich­tun­gen zu ein­er auss­chließlich zivilen, d. h. friedlichen Aus­rich­tung von Forschung und Lehre anhal­ten.  Die restlichen Län­der machen den wis­senschaftlichen Ein­rich­tun­gen keine Vor­gaben, wom­it sie ihnen ihr ver­fas­sungsrechtlich garantiertes Recht auf Wis­senschafts­frei­heit (Art. 5 GG) zugeste­hen.“ [1]  Hochschulen sind zen­trale Orte des freien Denkens, der Inno­va­tion und der inter­na­tionalen Zusam­me­nar­beit. Ihre Unab­hängigkeit ist entschei­dend für die Entwick­lung nach­haltiger, friedlich­er Lösun­gen für glob­ale Her­aus­forderun­gen.  In Zeit­en glob­aler Unsicher­heit müssen Hochschulen ihre Rolle als unab­hängige, ethis­che Akteure bewahren. His­torisch gese­hen tru­gen sie nach Kon­flik­ten wesentlich zum gesellschaftlichen Wieder­auf­bau bei, indem sie Wis­sen für friedliche und nach­haltige Entwick­lun­gen bere­it­stellen.  Die Autonomie der Hochschulen sollte respek­tiert wer­den, damit sie ihren Beitrag zur Vertei­di­gung und zur Förderung des Friedens leis­ten kön­nen, ohne ihre ethis­chen Werte zu kom­pro­mit­tieren.  Lit­er­aturverze­ich­nis  [1] Gew­erkschaft Erziehung und Wis­senschaft Bay­ern, “Anhörung zum Geset­ze­sen­twurf zur Förderung der Bun­deswehr in Bay­ern — Stel­lung­nahme der GEW Bay­ern,” Mar. 15, 2024. Accessed: Jul. 21, 2024. [Online]. Avail­able: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Gesetzesmaterial/0000001484/0000000020.pdf  [2] Uni­ver­sität Bay­ern e. V., “Stel­lung­nahme zum Entwurf

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Reformbedarf des Lehramtsstudiums

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) sieht zahlre­iche Prob­leme im Lehramtsstudi­um und entsprechend großen Reformbe­darf. Die Auf­gaben zur Umgestal­tung sind vielfältig und müssen zeit­nah ange­gan­gen wer­den, damit die Lehrkräfte­bil­dung attrak­tiv­er wird und der Lehrkräfte­man­gel entschärft wer­den kann.  1. Flex­i­bil­ität des Studi­ums    Grund­sät­zlich begrüßt der BayStu­Ra die Vielfalt an Kom­bi­na­tion­s­möglichkeit­en in den ver­schiede­nen Lehramtsstu­di­engän­gen und Stan­dorten und spricht sich für Erhalt und sin­nvollen Aus­bau dieser Flex­i­bil­ität aus. Lei­der wird aus ver­schiede­nen Stan­dorten der Lehrkräfte­bil­dung immer wieder berichtet, dass die Studier­barkeit manch­er Kom­bi­na­tio­nen auf­grund von Über­schnei­dun­gen nicht gegeben ist. Dieser Prob­lematik sollte mit geeigneten Maß­nah­men — beispiel­sweise ein­er verpflich­t­en­den Akkred­i­tierung aller Lehramtsstu­di­engänge — ent­ge­gengewirkt wer­den.  Eben­falls bericht­en Studierende häu­fig davon, dass es bei einem Fach- oder Stan­dortwech­sel zu Prob­le­men bei der Anrech­nung kommt, obwohl alle bay­erischen Lehramtsstu­di­engänge auf der LPO I fußen und in ihren Mod­ulen somit gle­iche Kom­pe­ten­zen ver­mit­teln soll­ten. Der BayStu­Ra spricht sich dafür aus, dass die Anerken­nung­sprax­is von bere­its erbracht­en Leis­tun­gen nicht zum Nachteil für Studierende aus­gelegt wird, son­dern die struk­turell bere­its gegebene Flex­i­bil­ität nutzt und ein flex­i­bles Lehramtsstudi­um ermöglicht.   Über die uni­ver­sitären Pro­gramme hin­aus stellen Prak­ti­ka an vie­len Stellen eine weit­ere Prob­lematik dar. Das Betrieb­sprak­tikum (bei der Beru­flichen Bil­dung auf­grund ein­er anderen Struk­tur ausgenom­men), welch­es in den Lehramtsstu­di­engän­gen abzuleis­ten ist, wird scharf kri­tisiert. Gefordert wird eine qual­i­ta­tive Lehrkräfte­bil­dung, die empirisch fundiert ist. Dies impliziert, dass auch Praxis­er­fahrun­gen empirisch fundiert sind und durch geeignete und geschulte Per­so­n­en begleit­et wer­den, sodass ein reflek­tiert­er Kom­pe­ten­za­uf­bau stat­tfind­en kann. Das „Betrieb­sprak­tikum“ find­et zumeist völ­lig unbe­gleit­et und unre­flek­tiert statt. Hinzu kommt, dass es in einem nicht­päd­a­gogis­chen Bere­ich abzuleis­ten ist, was jeglich­er Argu­men­ta­tion­s­grund­lage ent­behrt. Eben­falls ist die Dauer von acht Wochen zum Teil länger, als alle in manchen Lehramtsstu­di­engän­gen schul­be­zo­ge­nen Prak­ti­ka kumuliert, was eine falsche Schw­er­punk­t­set­zung impliziert. Abschließend ist anzumerken, dass für diese Betrieb­sprak­ti­ka keine Leis­tun­gen in Form von ECTS anerkan­nt wer­den.    Auch gibt es (in bes­timmten Fäch­ern) unbezahlte Prak­ti­ka ohne Lehramts­bezug, welche mehrere Monate andauern und am Block abzuleis­ten sind. Hier kom­men Studierende gle­icher­maßen wie bei der Staat­sex­a­m­ensvor­bere­itung in die Bedräng­nis, ihr Studi­um zu finanzieren, wenn sie in der vor­lesungs­freien Zeit mehrere Monate am Stück gebun­den sind. Ein Urlaub­sse­mes­ter kommt hier­bei allerd­ings nicht in Frage, wenn BAföG bezo­gen wird oder eben Leis­tun­gen in Form des Prak­tikums einge­bracht wer­den müssen. Ger­ade, wenn diese Prak­ti­ka keinen Schul­bezug aufweisen, drängt sich umso mehr die Frage auf, ob dies noch zeit­gemäß erscheint.   Der BayStu­Ra spricht sich dafür aus, das Betrieb­sprak­tikum (in Grund‑, Mit­­tel- & Realschule sowie Gym­na­si­um) auf­grund der oben genan­nten Gründe abzuschaf­fen. Der hier­durch entste­hende Freiraum wird drin­gend für begleit­ete, empirisch gestützte und somit gewinnbrin­gende Praxis­er­fahrung benötigt, die einen gelin­gen­den schul­be­zo­ge­nen Kom­pe­ten­za­uf­bau ermöglicht.    In Anbe­tra­cht des Bedarfs zur Weit­er­en­twick­lung bes­timmter Prax­is­phasen betra­cht­en wir mit Neugierde die Beschlus­slage der KMK bezüglich der Entwick­lung hin zum dualen Lehramtsstudi­um und sind ges­pan­nt, welche Ergeb­nisse diese Umset­zun­gen in Augs­burg und Thürin­gen brin­gen wer­den.   2. Über­win­dung der Prob­leme mit dem Staat­sex­a­m­en  Einen zweit­en großen Reformbe­darf sieht der BayStu­Ra in der derzeit­i­gen Aus­führung und Form des Staat­sex­a­m­ens als Abschluss der Lehrkräfte­bil­dung. Dabei konzen­tri­ert sich die Kri­tik primär auf Prob­lematiken der Ersten Staat­sprü­fung, mit der die uni­ver­sitäre Lehrkräfte­bil­dung abschließt. Die struk­turelle Diver­genz zwis­chen dem mod­u­lar­isierten Lehramtsstudi­um mit freier Schw­er­punk­t­bil­dung und der ersten, zen­tral­isierten und bay­ern­weit angeglich­enen Staat­sprü­fung in ihrer derzeit­i­gen Beschaf­fen­heit stellt ein maßge­blich­es Prob­lem dar. Deut­lich wird diese Dis­so­nanz bere­its darin, dass die Lehren­den an den Uni­ver­sitäten — bis auf die Kor­rek­tur der Exa­m­en­sklausuren — in die Genese der Exa­m­en­sklausuren weitest­ge­hend nicht einge­bun­den sind. Dies führt nicht sel­ten dazu, dass sich im Staat­sex­a­m­en abge­fragte The­men, beson­ders in den Fach­wis­senschaften, nicht in den ange­bote­nen Lehrver­anstal­tun­gen oder gar im Cur­ricu­lum einzel­ner Uni­ver­sitäten wiederfind­en lassen. Besagte Fra­gen wer­den zen­tral von vere­inzel­ten, oft­mals lehrkräfte­bil­dungs­fer­nen Per­so­n­en for­muliert, dem Kul­tus­min­is­teri­um zur Über­prü­fung über­mit­telt und führen selb­st inner­halb der Fach­wis­senschaften und ‑didak­tiken häu­fig zu großen Irri­ta­tio­nen. Lehrende, die Klausurfra­gen für ihr Fachge­bi­et ein­senden, sind nicht dazu verpflichtet oder ange­hal­ten, einen Erwartung­shor­i­zont zu for­mulieren.  Der BayStu­Ra ver­ste­ht die Argu­men­ta­tion für den Bedarf ein­er beamten­rechtlichen Ein­stel­lung­sprü­fung — die jedoch auch alleinig durch das wesentlich aus­sagekräftigere Zweite Staat­sex­a­m­en gegeben wäre — bemän­gelt jedoch aus­drück­lich die derzeit­ige Umset­zung der Ersten Staat­sprü­fung.    Zwar ist die Staat­sprü­fung zen­tral organ­isiert, ent­behrt aber den­noch grundle­gen­den Gütekri­te­rien. Eine objek­tive Beno­tung wird nicht ermöglicht, da keine verbindlichen Erwartungs- und Bew­er­tung­shor­i­zonte existieren. Jede*r Prüfende kor­rigiert somit mit einem indi­vidu­ellen Erwartung­shor­i­zont bzw. dem Hin­ter­grund eigen­er wis­senschaftlich­er Stand­punk­te. Diese kön­nen — grundgelegt durch die Frei­heit von Wis­senschaft und Lehre — teil­weise von den Stand­punk­ten ander­er Kor­rigieren­der abwe­ichen. Kommt es zwis­chen Erst- und Zweit­prüfend­en zu Uneinigkeit­en, sind diese ange­hal­ten, sich bilat­er­al zu eini­gen, was kaum ein­er kri­te­ri­alen Bew­er­tungsnorm gerecht wird. Somit kommt es immer wieder dazu, dass ein und dieselbe Leis­tung an unter­schiedlichen Stan­dorten in Bay­ern von unter­schiedlichen Prüfend­en ver­schieden bew­ertet wird. Auch die Valid­ität der Staat­sprü­fung wird in Frage gestellt. Was in den Augen des BayStu­Ra geprüft wird, kor­re­liert nur sehr begren­zt mit dem ver­mit­tel­ten Cur­ricu­lum des Studi­ums und den später als Lehrkraft benötigten Kom­pe­ten­zen: Einen Essay hand­schriftlich inner­halb von vier bzw. drei Stun­den auf Papi­er zu brin­gen und dabei nicht sel­ten aus dem Kopf her­aus mit wis­senschaftlichen Bele­gen wie in ein­er Hausar­beit zu zitieren, zeigt lediglich die Fähigkeit des „Bulim­ie-Ler­­nens“, aber wenig Trans­fer­ver­ständ­nis und über­greifende Kom­pe­ten­zen.   Abschließend ist anzumerken, dass das Staat­sex­a­m­en min­destens ein Semes­ter an Prü­fungsvor­bere­itung zwin­gend erfordert, welch­es im Stu­di­en­ver­lauf­s­plan allerd­ings nicht vorge­se­hen ist. Studierende, die staatliche Hil­fe in Form des BAföG oder Stipen­di­en beziehen, müssen sich erneut wie bei den entsprechen­den Prak­ti­ka daher die Frage stellen, inwiefern sie ihren Leben­sun­ter­halt finanzieren kön­nen, während sie sich angemessen auf das Staat­sex­a­m­en vor­bere­it­en sollen.   Der BayStu­Ra fordert zwar derzeit keine Abschaf­fung des Staat­sex­a­m­ens, aber spricht sich drin­gend für eine Über­ar­beitung der derzeit­i­gen, zen­tral­isierten und man­gel­haften Form aus. Es müssen neue Wege in der Auf­gaben­stel­lung und ‑bew­er­tung gegan­gen wer­den, die eine Verzah­nung mit dem Studi­um und einen kon­seku­tiv­en Kom­pe­ten­za­uf­bau ermöglichen. Eben­falls ist zu über­prüfen, ob die Staat­sex­a­m­en­sprü­fun­gen zwin­gend gehäuft und nicht, wie in der Sport­di­dak­tik bere­its seit vie­len Jahren möglich, bere­its während des Studi­ums erbracht wer­den kön­nen.   3. Reformierung des Über­gangs von der ersten in die zweite Phase der Lehrkräfte­bil­dung   Das Ref­er­en­dari­at bzw. der Vor­bere­itungs­di­enst als an das Studi­um anschließende zweite Phase der Lehrkräfte­bil­dung

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Mensa der Zukunft

Die Pro­duk­tion von Lebens­mit­teln ist weltweit betra­chtet für knapp ein Drit­tel der gesamten Treib­haus­gase­mis­sio­nen ver­ant­wortlich, wie aus einem Bericht der Welthunger­hil­fe aus dem Jahr 2023 her­vorge­ht [1]. Allein in Deutsch­land wer­den rund 50 % der Gesamt­fläche land­wirtschaftlich genutzt [2], wobei auf lediglich 10,3 % dieser Fläche ökol­o­gis­ch­er Land­bau betrieben wird. Ernährung und Land­wirtschaft haben im Zuge des glob­alen Wan­dels einen steigen­den Ein­fluss auf die Umwelt genom­men und tra­gen maßge­blich zum Ver­lust von Bio­di­ver­sität bei [3]. Insofern ist es uner­lässlich, die Bere­iche Ernährung und Land­wirtschaft zu über­denken und nach­haltig auszuricht­en, um die Umwelt- und Kli­maschutzziele zu erre­ichen und gle­ichzeit­ig einen lebenswerten Plan­eten zu erhal­ten. Ins­beson­dere öffentliche Ein­rich­tun­gen soll­ten dies­bezüglich eine Vor­bild­funk­tion im Bere­ich nach­haltiger Ernährung ein­nehmen.   Auf­grund dessen spricht sich der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat für eine ökol­o­gisch verträgliche Kreis­laufwirtschaft inner­halb der bay­erischen Hochschul­gas­tronomie aus. Wichtig ist, durch gesamt­ge­sellschaftliche Inklu­sion aller Hochschul­mit­glieder und durch einen opti­malen Ein­satz der finanziellen Mit­tel, täglich ein abwech­slungsre­ich­es Ange­bot an Speisen und Getränken im Sinne von Kli­maschutz und Nach­haltigkeit bere­itzustellen, welch­es zudem den Ansprüchen an Region­al­ität und Saison­al­ität gerecht wird. Hand­lung­sop­tio­nen sollen grund­sät­zlich auf den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Ressourcen nach Ihren Mehrw­erten für diese Ziele abge­wogen und pri­or­isiert wer­den. Basierend auf dieser Pri­or­isierung gilt es Strate­gien zu entwick­eln, die unmit­tel­bar zum nach­halti­gen Agieren aufrufen.   Ziel dieses Posi­tion­spa­piers ist die Sen­si­bil­isierung sowie die Stärkung des Bewusst­seins gegenüber nach­haltiger Gas­tronomie an bay­erischen Hochschulen, ins­beson­dere in den Bere­ichen Speisen und Getränke, Ver­pack­un­gen und Lebens­mit­telbeschaf­fung.   Die Hochschul­gas­tronomie ist ein stetig wach­sender Bere­ich inner­halb der Hochschul­land­schaft, der täglich die Bedürfnisse von mehreren tausend Konsument*innen erfüllen möchte. Wichtig ist, dass Speisen und Getränke neben den Anforderun­gen der nach­halti­gen Beschaf­fung und umwelt­fre­undlichen Ver­pack­ung eine hohe Qual­ität aufweisen, abwech­slungsre­ich sind und zu einem für Studierende akzept­ablen Preis ange­boten wer­den. Eine hohe Anpas­sungs­fähigkeit bei ver­gle­ich­sweise ger­ing­bleiben­dem Aufwand kön­nte durch ein Sys­tem geschaf­fen wer­den, in welchem sich ein veg­anes, voll­w­er­tiges Grundgericht durch option­al wählbare Zutat­en auf die Wün­sche der Gas­tronomiebe­suchen­den anpassen lässt. Dieses Gericht sollte an für sich bere­its voll­w­er­tig sowie abwech­slungsre­ich sein und einen attrak­tiv­en Preis für Studierende aufweisen. Zusät­zlich sollte die Möglichkeit beste­hen, dieses Gericht mit einem veg­e­tarischen oder fleis­chhalti­gen Ange­bot zu ergänzen. Es ist somit vorstell­bar, dass es beispiel­sweise bei Lasagne die Auswahl zwis­chen ein­er Gemüse­lasagne und ein­er klas­sis­chen Lasagne gibt sowie Schnitzel aus Fleisch oder Hülsen­frücht­en, Pilzen bzw. Gemüse ange­boten wird. Studierende soll­ten eine größt­mögliche Auswahl haben, aber die an für sich schon attrak­tive Stan­dar­d­op­tion ist die gesün­deste und umweltverträglich­ste Vari­ante. Wichtig ist weit­er­hin, dass für Studierende mit Unverträglichkeit­en und Intol­er­anzen entsprechende Hin­weise gegeben und Alter­na­tivgerichte ange­boten wer­den, die ihnen eine gle­ich­berechtigte Teil­habe ermöglichen und eine sichere Auswahl gewährleis­ten.   Um die Ver­ant­wor­tung gegenüber Kli­maschutz und Umwelt­be­wusst­sein weit­er zu steigern hat sich z. B. im Studieren­den­werk Niederbayern/Oberpfalz als ein sehr nüt­zlich­es Konzept der soge­nan­nte Kli­mateller durchge­set­zt. Dieser kennze­ich­net das kli­mafre­undlich­ste Gericht des Tages, welch­es die ger­ing­sten CO2-Emis­­sio­­nen verur­sacht. Ein bere­its etabliertes Pro­jekt ist zudem der Kli­ma­cent, ein kleines zusät­zlich­es Ent­gelt auf nicht-umwelt­fre­undliche Gerichte, welch­er in nach­haltige Pro­jek­te investiert wer­den kann.   Als soziale und ökol­o­gis­che Maß­nahme spricht sich der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat dafür aus, dass das Bay­erische Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st finanzielle Mit­tel ein­richtet, die es den Mensen erlauben, täglich entsprechende hochw­er­tige Gerichte für einen gerin­gen Preis anzu­bi­eten.   Eben­so ist es möglich Kosten einzus­paren, indem weniger Gerichte mit Fleisch und Milch­pro­duk­ten pro­duziert wer­den, sodass auch finanzielle Mit­tel für pflan­zliche Vor- und Nach­speisen zur Ver­fü­gung ste­hen. Angesichts der durch die Infla­tion über­pro­por­tion­al gestiege­nen Lebens­mit­tel­preise wäre dies eine finanzielle Ent­las­tung für viele Studierende und würde einen wichti­gen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit liefern. Gle­ichzeit­ig würde dies die Akzep­tanz und Attrak­tiv­ität umwelt­fre­undlich­er, veg­an­er Gerichte steigern.  Um die Nach­haltigkeit der Ange­bote in den Mensen garantieren zu kön­nen, ist es uner­lässlich, dass Lebens­mit­tel, die region­al umweltscho­nend ange­baut wer­den kön­nen, auch von lokalen Betrieben beschafft wer­den. Eine regionale und saisonale Einkauf­sstrate­gie stärkt Erzeuger*innen vor Ort und reduziert die lagerungs- und trans­port­be­zo­ge­nen Emis­sio­nen. Dies ist leicht mit dem ökol­o­gis­chen Fußab­druck, ein­er Mess­größe die den Ressourcenver­brauch angibt [4], zu bes­tim­men. Dieser ist bei regionalen Pro­duk­ten geringer, als bei Lebens­mit­teln aus dem Aus­land, was haupt­säch­lich damit begrün­det wird, dass kürzere Trans­portwege entste­hen. Der CO2-Fußab­­druck eines Apfels aus Neusee­land beträgt beispiel­sweise 0,8 kg CO2-Äqu./kg. Bei einem Apfel aus der Region sinkt der ökol­o­gis­che Fußab­druck um mehr als die Hälfte auf ca. 0,3–0,4 kg CO2-Äqu./kg. Importierte Lebens­mit­tel leg­en oft lange Streck­en mit dem Schiff oder dem Flugzeug zurück. Die Trans­portwege sind demzu­folge wed­er kli­ma­neu­tral noch ressourcenscho­nend. Zwis­chen regionalen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen liegen nur kurze Streck­en, weshalb ins­beson­dere der CO2-Ausstoß während des Trans­portes erhe­blich min­imiert wird. Darüber hin­aus muss für lange Trans­portwege die Halt­barkeit der Lebens­mit­tel garantiert wer­den, weshalb diese oft mit Pes­tiziden oder andern Mit­teln ver­set­zt sind. Auf­grund der kurzen Trans­portwege zwis­chen regionalen Erzeugern und Ver­brauch­ern, kann auf solche Mit­tel verzichtet und die Qual­ität der Pro­duk­te erhöht wer­den.   Im Ver­gle­ich zur Region­al­ität hat die Ver­wen­dung saisonaler Pro­duk­te einen weitaus pos­i­tiv­eren Ein­fluss auf die Klima­bi­lanz. Dies kann erneut anhand des ökol­o­gis­chen Fußab­drucks beurteilt wer­den. Während Erd­beeren im Win­ter CO2-Äquiv­­a­­lente von 3,4 kg pro kg Erd­beeren verze­ich­nen, sind es bei saisonalen Erd­beeren aus der Region nur noch 0,3kg CO2-Äqu./kg. Durch die Ver­wen­dung saisonaler Pro­duk­te wer­den Lagerungskosten ver­mieden und Trans­porte­mis­sio­nen erhe­blich reduziert. Dies wiederum zieht soziale und ökol­o­gis­che Mehrw­erte mit sich und schont zugle­ich die Umwelt [5]. Entschei­dend ist dem­nach eine Kom­bi­na­tion aus Region­al­ität und Saison­al­ität, um die Hochschul­gas­tronomie nach­haltiger zu gestal­ten.   Zur Umset­zung kön­nte eine Zusam­me­nar­beit durch lokale Verbraucher*innen-Erzeuger*innen-Gemeinschaften einge­führt und evaluiert wer­den. Inner­halb dieser Gemein­schaften kön­nen Kun­den region­al und ökol­o­gisch pro­duzierte Lebens­mit­tel zu fairen Preisen erwer­ben, sodass ein nach­haltiger Kon­sum gefördert wird.   Um das Bewusst­sein und die Sen­si­bil­isierung für nach­haltige Ernährung weit­er zu stärken, ist die trans­par­ente Kennze­ich­nung durch ver­schiedene Siegel und Labels von großer Bedeu­tung. Darauf soll­ten Mensen bere­its bei der Beschaf­fung ihrer Pro­duk­te acht­en, indem sie im Vor­feld eine nach­haltige Beschaf­fungsstrate­gie entwick­eln und sich an dieser ori­en­tieren. Die Gerichte mit Pro­duk­ten aus nach­haltiger Land­wirtschaft sollen auch als solche gekennze­ich­net wer­den, z. B. mit den Hin­weisen „Fair­trade“ oder „BIO“, um zu garantieren, dass die ver­wen­de­ten Pro­duk­te unter fairen Arbeits­be­din­gun­gen mit fairen Löh­nen hergestellt wur­den sowie aus ökol­o­gis­chem Land­bau stam­men und die Pro­duk­tion ohne den Ein­satz von syn­thetis­chen

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Positionierung zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Eine starke und attrak­tive Wis­senschaft ist das Rück­grat für die Zukun­fts­fähigkeit Deutsch­lands. Sie treibt Inno­va­tio­nen voran, sichert tech­nol­o­gis­chen Vor­sprung und ermöglicht gesellschaftlichen Fortschritt. Gle­ichzeit­ig lei­det die insti­tu­tion­al­isierte Wis­senschaft unter großen struk­turellen Prob­le­men. Ini­tia­tiv­en wie „Ich­Bin­Han­na“ haben ein­drück­lich gezeigt, unter welch prekären Arbeits­be­din­gun­gen der wis­senschaftliche Mit­tel­bau lei­det. Ohne einen starken Mit­tel­bau und attrak­tive Kar­ri­eremöglichkeit­en lei­det nicht nur die Lehre an Hochschulen, son­dern auch die Zukun­fts­fähigkeit des Lan­des. Die geplante Reform des Wis­senschaft­szeitver­trags­ge­set­zes ist aus Sicht des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats unzure­ichend, da sie keine sub­stanzielle Verbesserung bietet. Statt die Attrak­tiv­ität ein­er wis­senschaftlichen Kar­riere zu steigern, zemen­tiert sie die beste­hende Unsicher­heit und ver­schärft die Verzwei­flung viel­er junger Wissenschaftler*innen. Die akademis­che Land­schaft in Deutsch­land ste­ht vor erhe­blichen Her­aus­forderun­gen. Trotz der hohen Bedeu­tung der Wis­senschaft für die gesellschaftliche und tech­nol­o­gis­che Entwick­lung sind die Arbeits­be­din­gun­gen im akademis­chen Mit­tel­bau häu­fig geprägt von Kurzzeitverträ­gen, unsicheren Per­spek­tiv­en und unzure­ichen­der Plan­barkeit. Diese prekären Ver­hält­nisse wirken sich nicht nur neg­a­tiv auf die per­sön­liche Leben­s­pla­nung der Wissenschaftler*innen aus, son­dern beein­trächti­gen auch die Qual­ität der Lehre und Forschung. Eine Nov­el­le des Wis­senschaft­szeitver­trags­ge­set­zes sollte daher das Ziel ver­fol­gen, die Rah­menbe­din­gun­gen für Wissenschaftler*innen zu verbessern und nach­haltige Kar­ri­erewege zu schaf­fen. Doch die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen gehen aus Sicht des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats nicht weit genug. Die Erhöhung der Höch­st­be­fris­tungs­dauer für wis­senschaftliche Hil­f­skräfte von sechs auf acht Jahre und die Ein­führung ein­er Min­destver­tragslaufzeit von einem Jahr sind zu begrüßende Schritte, die weit­er hin­aus­ge­hen­den Ansätze greifen jedoch zu kurz, um die grundle­gen­den Prob­leme zu lösen. Aktuell wird ein erhe­blich­er Teil der Lehre durch den wis­senschaftlichen Mit­tel­bau geleis­tet. Die Zukun­ft sehr guter und engagiert­er Lehren­den ist oft sehr lange in der Schwebe. Ohne die gesicherte Aus­sicht auf eine Pro­fes­sur und mit der kon­tinuier­lichen Befürch­tung, dass der aktuelle Arbeitsver­trag nicht ver­längert wird, wer­den viele auch außeror­dentlich gute Lehrende aus dem Wis­senschaftssys­tem ver­drängt. Eine Auf­gabe der Bun­deslän­der ist es daher, zur Gewährleis­tung hoher Qual­ität für dauer­hafte Auf­gaben in Lehre und Ver­wal­tung unbe­fris­tete Stellen zu schaf­fen. Dadurch steigt die Attrak­tiv­ität von Mit­tel­baustellen und kann zu ein­er besseren Qual­ität der Lehre beitra­gen. Kri­tisch zu sehen ist die 4+2 Regelung, die vor­sieht, dass Post­docs max­i­mal vier Jahre befris­tet beschäftigt wer­den dür­fen. Diese ist nur um zwei Jahre ver­länger­bar, wenn es eine verbindliche Anschlusszusage bei Erre­ichen von vere­in­barten Zie­len gibt. Diese Regelung erhöht den Druck auf junge Wissenschaftler*innen, inner­halb kurz­er Zeit wis­senschaftliche Spitzen­leis­tun­gen zu erbrin­gen, während die Aus­sicht auf eine dauer­hafte Beschäf­ti­gung weit­er­hin ger­ing bleibt. Dies erschw­ert es beson­ders Men­schen mit vielfälti­gen Hin­ter­grün­den, in der Wis­senschaft Fuß zu fassen. Wissenschaftler*innen aus unter­repräsen­tierten Grup­pen ste­hen oft vor zusät­zlichen Her­aus­forderun­gen und benöti­gen mehr Zeit, um Net­zw­erke aufzubauen und sich zu etablieren. Die strik­te Befris­tung macht es schwieriger, diese Hür­den zu über­winden und reduziert so die Vielfalt an Per­spek­tiv­en und Erfahrun­gen, die in die wis­senschaftliche Forschung ein­fließen. Gle­ichzeit­ig schädigt die Befris­tung auf üblicher­weise vier Jahre viele Forschungs­bere­iche und dürfte in vie­len Fällen dafür sor­gen, dass das wis­senschaftliche Per­son­al mehrheitlich schneller aus­ge­tauscht wird, was die Qual­itätssicherung der Lehre erschw­ert. Dies steigert nur die Kul­tur der Unsicher­heit und schreckt Studierende davon ab, eine Kar­riere in der Wis­senschaft zu begin­nen. Hier muss eine Nov­el­le mehr Ver­lässlichkeit, Plan­barkeit und Trans­parenz für die wis­senschaftlichen Mitar­bei­t­en­den schaf­fen. Eine Maß­nahme, um eine wis­senschaftliche Kar­riere für studierende attrak­tiv­er zu machen, ist es, für Pro­movierende und Post­­doc-Verträge eine ver­tragliche Min­dest­laufzeit entsprechend der Dauer ihrer Qual­i­fika­tion­sphase festzule­gen. Dies schafft per­sön­liche Sicher­heit und erlaubt es, gute Lehre konzen­tri­eren zu kön­nen sowie tat­säch­lich auch inno­v­a­tive Forschung durch­führen zu kön­nen. Die Reform des Wis­senschaft­szeitver­trags­ge­set­zes muss grundle­gend über­ar­beit­et wer­den, um den Wis­senschafts­stan­dort Deutsch­land fit für die Her­aus­forderun­gen der Zukun­ft zu machen. Nur durch sub­stanzielle Verbesserun­gen, die für Pla­nungssicher­heit und langfristige attrak­tive Kar­ri­eremöglichkeit­en sorgt, kön­nen wir eine Wis­senschaft­s­land­schaft schaf­fen, die Inno­va­tion fördert und vielfältige Tal­ente anzieht. Eine attrak­tive und sta­bile akademis­che Kar­riere ist der Schlüs­sel, um zukun­ftsweisende Forschung und exzel­lente Lehre zu gewährleis­ten. Es ist an der Zeit, die Rah­menbe­din­gun­gen so zu gestal­ten, dass Deutsch­land nicht nur tech­nol­o­gisch führend bleibt, son­dern auch ein attrak­tiv­er Ort für wis­senschaftliche Kar­ri­eren in all ihrer Vielfalt wird.

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Integration von Künstlicher Intelligenz in der Lehre

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) betra­chtet es als selb­stver­ständlich, dass alle Studieren­den einen gle­ich­berechtigten Zugang zu Anwen­dun­gen der Kün­stlichen Intel­li­genz (KI) erhal­ten. Der Zugang ist von entschei­den­der Bedeu­tung, um die Bil­dungschan­cen zu erweit­ern und die Studieren­den auf die Anforderun­gen der Zukun­ft vorzu­bere­it­en. Angesichts der wach­senden Nach­frage nach KI-Kom­pe­ten­zen auf dem Arbeits­markt ist es uner­lässlich, dass Studierende in der Anwen­dung und im kom­pe­ten­ten Umgang mit KI-Tech­nolo­gien gefördert wer­den. Ziel muss es sein, dass KI die Lehre aug­men­tiert, indem sie sie effek­tiv­er und effizien­ter gestal­tet, Lehrkräfte ent­lastet und Studierende adap­tiv zukun­ft­sori­en­tierte Kom­pe­ten­zen bzgl. Möglichkeit­en und Nutzung, aber auch bzgl. Gren­zen und Gefahren von KI entwick­eln lässt. Regelmäßige Fort­bil­dungsange­bote und Work­shops sind uner­lässlich, um Lehrkräfte im Umgang mit KI-Tech­nolo­gien zu schulen und das damit ver­bun­dene didak­tis­che Poten­zial voll auszuschöpfen. Lehrende soll­ten kon­tinuier­lich ihre Kom­pe­ten­zen hin­sichtlich der neuesten Entwick­lun­gen erweit­ern, um die Möglichkeit­en von KI in der Lehre opti­mal zu nutzen. [1] Zusät­zlich müssen die Auswirkun­gen dieser Fort­bil­dungs­maß­nah­men auf die Lehre und den Kom­pe­ten­z­er­werb der Studieren­den regelmäßig evaluiert wer­den, um sicherzustellen, dass sie den gewün­scht­en Kom­pe­ten­z­er­werb fördern und es den Lehrkräften ermöglichen, KI effek­tiv einzuset­zen. Zusät­zlich müssen den Studieren­den Weit­er­bil­dungsmöglichkeit­en sowohl zum generellen als auch zum fach­spez­i­fis­chen Umgang mit KI-Tech­nolo­gien ange­boten wer­den, um ihre Fähigkeit­en und ihr Ver­ständ­nis für diese Tech­nolo­gien zu ver­tiefen. Dies stärkt ihre Dig­italkom­pe­ten­zen und bere­it­et sie auf die Anforderun­gen eines dynamis­chen Arbeits­mark­tes vor. Die KI-Studie des Forschungs- und Inno­va­tion­slabors Dig­i­tale Lehre (FIDL) unter­stre­icht die Notwendigkeit ein­er umfassenden Kom­pe­ten­zver­mit­tlung, um den Studieren­den einen sicheren und effek­tiv­en Umgang mit KI zu ermöglichen. [2] Die Bere­it­stel­lung aus­re­ichen­der finanzieller Mit­tel ist eine grundle­gende Voraus­set­zung, um den Change-Prozess zur Imple­men­tierung und Weit­er­en­twick­lung von KI-Maß­­nah­­men in der Lehre erfol­gre­ich zu gestal­ten. Dazu gehört die Sich­er­stel­lung der per­son­ellen Ausstat­tung, die Anschaf­fung und Entwick­lung der nöti­gen Tech­nolo­gien sowie die Finanzierung von Schu­lun­gen. Diese Investi­tio­nen sind notwendig, um KI zu inte­gri­eren und die Lehrkräfte sowie die Studieren­den fort­laufend zu qual­i­fizieren. Ohne eine aus­re­ichende Finanzierung beste­ht die Gefahr, dass Hochschulen im wis­senschaftlichen Wet­tbe­werb zurück­fall­en, was die Bil­dungsqual­ität und Wet­tbe­werb­s­fähigkeit des Hochschul­stan­dorts Bay­ern neg­a­tiv bee­in­flussen würde. Hochschulen müssen KI-Strate­gien entwick­eln, die dynamis­che Reak­tio­nen ermöglichen. Eine langfristige Pla­nung und koor­dinierte Abstim­mung inner­halb der Hochschulen sind uner­lässlich, um den umfassenden und effek­tiv­en Ein­satz von KI zu gestal­ten. Dies erfordert die Par­tizipa­tion aller Beteiligten, eine offene Kom­mu­nika­tion und eine inter­diszi­plinäre Zusam­me­nar­beit. Die Hochschulen sind aufge­fordert, Lehrmod­ule zu entwick­eln, die zukun­ft­sori­en­tierte Kom­pe­ten­zen fördern. Inno­v­a­tive und koop­er­a­tive Lernset­tings sollen dem zugrunde liegen. [3] Regelmäßige Qual­ität­skon­trollen der KI-Sys­teme sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese zuver­läs­sig und effek­tiv arbeit­en und kon­tinuier­lich verbessert wer­den [4]. Um KI erfol­gre­ich in die Lehre zu inte­gri­eren, müssen klare Richtlin­ien für den Daten­schutz und den ethis­chen Umgang sowie für Prü­fungs­for­men entwick­elt wer­den, die den Ein­satz von KI berück­sichti­gen. Diese Richtlin­ien müssen inno­v­a­tive Prü­fungsan­sätze ermöglichen und fördern, die über tra­di­tionelle schriftliche Arbeit­en hin­aus­ge­hen und den Ein­satz mod­ern­er Hil­f­s­mit­tel ein­schließen. Diese Richtlin­ien gewährleis­ten den ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit per­sön­lichen Dat­en der Studieren­den und ver­traulichen Doku­menten und stellen sich­er, dass die Nutzung von KI in der Lehre nicht nur recht­skon­form, son­dern auch ethisch vertret­bar ist. Dabei wird die Ein­hal­tung der Daten­schutz-Grund­verord­­nung (DSGVO) als Grun­dan­nahme betra­chtet. Der Deutsche Ethikrat hebt her­vor, dass bei der Nutzung von KI eine Bal­ance zwis­chen tech­nol­o­gis­chem Fortschritt und ethis­ch­er Ver­ant­wor­tung notwendig ist, ins­beson­dere in Bezug auf den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en [5]. Trans­parenz ist dabei von höch­ster Bedeu­tung: Studierende sollen nachvol­lziehen kön­nen, welche ihrer Dat­en ver­wen­det wer­den und welche Entschei­dun­gen darauf basieren. Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen zum Urhe­ber­recht, Prü­fungsrecht und Daten­schutz sind zu schaf­fen, die den Ein­satz von KI-Tech­nolo­gien reg­ulieren und verbindliche, zuver­läs­sige Regeln ermöglichen. Hochschulen müssen fes­tle­gen, in welchem Umfang und in welch­er Form KI in Lehrver­anstal­tun­gen und Prü­fun­gen einge­set­zt wer­den soll. Die FIDL-KI Studie weist auf die Bedeu­tung ein­er klaren rechtlichen Rah­mung hin, um den Ein­satz von KI rechtssich­er und ethisch ver­ant­wortlich zu gestal­ten [2]. Der Umgang mit KI muss als fort­laufend­er Prozess betra­chtet wer­den, der kon­tinuier­lich angepasst und verbessert wird. Regelmäßige Evaluierun­gen und Über­ar­beitun­gen der Strate­gien und Meth­o­d­en sind erforder­lich, um auf neue Entwick­lun­gen und Her­aus­forderun­gen reagieren zu kön­nen. Eine inter­diszi­plinäre Zusam­me­nar­beit ist zu fördern, um den Wis­senstrans­fer und die Ver­bre­itung inno­v­a­tiv­er Anwen­dun­gen sicherzustellen. [6]  Eine inno­va­tions­fre­undliche Kul­tur muss gefördert wer­den, unter anderem indem Studierende aktiv in die Nutzung und Entwick­lung von KI-Anwen­­dun­­gen einge­bun­den wer­den. Dies schließt die Ver­mit­tlung eines kri­tis­chen Umgangs mit KI, ins­beson­dere gen­er­a­tiv­er ein, statt solche Tech­nolo­gien zu ver­bi­eten. Die Par­tizipa­tion der Studieren­den in der Anschaf­fung, Entwick­lung, und Nutz-ung von KI-Anwen­­dun­­gen ist entschei­dend, um deren Per­spek­tiv­en und Bedürfnisse zu berück­sichti­gen. Darüber hin­aus erhöht die Ein­bindung die Akzep­tanz sowie die Effek­tiv­ität der Tech­nolo­gien. Entsprechend gestal­tete Prozesse tra­gen dazu bei, prax­is­na­he und bedarf­s­gerechte Lösun­gen zu entwick­eln, die den Lern­prozess opti­mieren und eine nach­haltige Imple­men­tierung von KI in der Hochschullehre sich­er­stellen. Die genan­nten Maß­nah­men sind essen­ziell für die erfol­gre­iche Inte­gra­tion von KI in die bay­erische Hochschullehre. Sie fördern nicht nur die Chan­cen­gle­ich­heit und die Lehrqual­ität, son­dern bere­it­en die Studieren­den opti­mal auf Her­aus­forderun­gen der Arbeitswelt und der Gesellschaft von mor­gen vor. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert die Unter­stützung und Umset­zung dieser Maß­nah­men durch alle betrof­fe­nen Stakeholder*innen, um die Bil­dungs­land­schaft in Bay­ern nach­haltig zu verbessern. Quellen: [1] Hochschul­fo­rum Dig­i­tal­isierung, “Hochschul­strate­gie für die Zukun­ft – Dig­i­tal­isierung in Studi­um und Lehre,” 2023. [Online]. Avail­able: https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_AP_66_Leitfaden_Digitale_Barrierefreiheit.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [2] Forschungs- und Inno­va­tion­sla­bor Dig­i­tale Lehre (FIDL), “KI-Studie 2024: Chan­cen und Her­aus­forderun­gen für die Hochschullehre,” 2024. [Online]. Avail­able: https://fidl.education/wp-content/uploads/2024/06/FIDL_KI_Studie_2024_Web.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [3] B. Zinger et al., „Lehrlabor3 — ein Net­zw­erk zur team­basierten Lehren­twick­lung: [Ein­blicke und Ergeb­nisse in ein hochschul- und rol­lenüber­greifend­es Pro­gramm zur Lehren­twick­lung in der Hochschul­bil­dung 05/2022 – 04/2023],“ opus4.kobv.de, Mar. 2023, doi: 10.34646/thn/ohmdok-925. [4] Hochschul­fo­rum Dig­i­tal­isierung, “Mon­i­tor Dig­i­tal­isierung 360°: Eine umfassende Über­sicht zur Dig­i­tal­isierung in der Hochschul­bil­dung,” 2023. [Online]. Avail­able: https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_AP_68_Monitor_Digitalisierung.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [5] Deutsch­er Ethikrat, “Men­sch und Mas­chine – Her­aus­forderun­gen durch Kün­stliche Intel­li­genz,” 2023. [Online]. Avail­able: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-mensch-und-maschine.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [6] Wis­senschaft­srat, “Hochschul­strate­gien für eine dig­i­tale Zukun­ft,” 2022. [Online]. Avail­able: https://www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9848–22.pdf?__blob=publicationFile&v=14. Accessed: Jun. 7, 2024.

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