Autorenname: torsten.utz@baystura.de

Bildungsstandort Bayern sichern, Wohnraum schaffen

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) fordert zusät­zliche Maß­nah­men, um der prekären Woh­nungssi­t­u­a­tion in Bay­ern zu begeg­nen und mehr bezahlbaren und nach­halti­gen Wohn­raum zu schaf­fen. Jüng­ste Stu­di­en bele­gen die längst bekan­nte Sit­u­a­tion: Ein durch­schnit­tlich­es WG-Zim­mer kostet in München nun knapp unter 800 € pro Monat. An anderen Stan­dorten in Bay­ern fehlt es eben­so an Wohn­raum. Auch hier steigen Preise pro Quadrat­meter auf über 12 €. „Für Studierende bedeutet dies, dass sie entwed­er keinen bezahlbaren Wohn­raum find­en oder zunehmend aus größer­er Ent­fer­nung pen­deln. Viele kön­nen zudem den wichti­gen Schritt, von zuhause auszuziehen, nicht wahrnehmen, weil sie es sich schlicht nicht leis­ten kön­nen“, so Sprech­er Nils Weber. „Diese Option gibt es für inter­na­tionale Studierende gar nicht erst, sodass sie sich häu­fig teure Alter­na­tiv­en wie Hotels suchen müssen. Um den Bil­dungs­stan­dort Bay­ern für Inter­na­tionale Studierende auch in Zukun­ft attrak­tiv zu hal­ten, brauchen wir drin­gend mehr Wohn­raum.“, ergänzt sein Kol­lege Jakob Sehrig. Es wird nun vielerorts gebaut, gefördert durch Pro­gramme vom Bund und dem Freis­taat. „Doch lei­der sprechen wir häu­fig nur von Ren­ovierun­gen leerge­zo­ge­nen Altbe­stands. Diese Maß­nah­men stellen also nur einen Sta­tus Quo von vor ein paar Jahren wieder her“, urteilt Sprecherin Isabel­la Hen­nessen. Für den BayStu­Ra ist klar: Es braucht weit­ere Förderung, es müssen weit­ere Pro­jek­te auf den Weg gebracht wer­den. Hierzu ist eine enge und kon­struk­tive Zusam­me­nar­beit der ver­schiede­nen Stake­hold­er unab­d­ing­bar. „Kom­munen und der Freis­taat, eben­so wie die Hochschulen und die Studieren­den­werke müssen eng miteinan­der abges­timmt arbeit­en und sich gegen­seit­ig bei Pro­jek­ten unter­stützen“, so die Sprecher*innen. Schließlich geht es darum, den Stu­di­en­stan­dort Bay­ern attrak­tiv zu hal­ten und somit die Zukun­ft des Lan­des zu sich­ern. Die Sprecher*innen fassen ihre Gründe zusam­men: „Wenn wir heute nicht den Grund­stein für mehr bezahlbaren Wohn­raum leg­en, wer­den Studierende sich Alter­na­tiv­en suchen müssen. Das wäre für den Wis­sen­schafts- und Wirtschafts­stan­dort Bay­ern fatal.“

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Die Mensa der Zukunft als Vorbild für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) set­zt sich entsch­ieden für eine ökol­o­gis­che und nach­haltige Umgestal­tung der Hochschul­gas­tronomie in Bay­ern ein. Angesichts des hohen Anteils von Treib­haus­gase­mis­sio­nen für die Lebens­mit­tel­pro­duk­tion, fordert der BayStu­Ra, dass die Mensen bay­erisch­er Hochschulen zu Vor­re­i­t­erin­nen in Sachen Kli­maschutz und Nach­haltigkeit wer­den und Best Prac­tice-Beispiele großflächig aus­gerollt wer­den. „Die Hochschul­gas­tronomie muss ihrer Vor­bild­funk­tion gerecht wer­den und nach­haltige und regionale Speisen anbi­eten, die gle­ichzeit­ig den Ansprüchen an soziale Gerechtigkeit genü­gen“, betont Jakob Sehrig, Sprech­er des BayStu­Ra. „Es ist unsere Ver­ant­wor­tung, dafür zu sor­gen, dass die Ernährung an unseren Hochschulen gesund, preiswert und umwelt­fre­undlich ist.“ Ein zen­traler Lösungsvorschlag des BayStu­Ra ist die Ein­führung eines veg­a­nen, voll­w­er­ti­gen Grundgerichts, das nach per­sön­lichem Bedarf um veg­e­tarische und fleis­chhaltige Beila­gen ergänzt wird. Dieses Gericht soll die umwelt­fre­undlich­ste und gesün­deste Option darstellen und gle­ichzeit­ig eine kostengün­stige Alter­na­tive für alle Studieren­den bieten. „Wir wollen eine Men­sa, die es ermöglicht, sich bewusst und nach­haltig zu ernähren, ohne tief in die Tasche greifen zu müssen“, erk­lärt Isabel­la Hen­nessen, Sprecherin des BayStu­Ra. „Dabei ist es wichtig, dass Studierende mit Unverträglichkeit­en und beson­deren Ernährungs­bedürfnis­sen nicht aus­geschlossen wer­den.“ Ini­tia­tiv­en wie der Kli­mateller oder Anzeigen, die die Umwelt­be­las­tung verdeut­lichen, tra­gen zu bewussten Entschei­dun­gen und Sen­si­bil­isierung bei. Um die Klima­bi­lanz der Hochschul­gas­tronomie weit­er zu verbessern, fordert der BayStu­Ra eine stärkere Fokussierung auf regionale und saisonale Lebens­mit­tel. Der Bezug von Pro­duk­ten aus der Region reduziert Trans­porte­mis­sio­nen und stärkt die lokalen Erzeuger. Die Ver­wen­dung saisonaler Pro­duk­te trägt zudem dazu bei, die Umwelt­be­las­tung durch Lagerung zu min­imieren. „Wir sehen in der Kom­bi­na­tion von Region­al­ität und Saison­al­ität einen Schlüs­sel zur nach­halti­gen Hochschul­gas­tronomie“, so Nils Weber, Sprech­er des BayStu­Ra. „Durch trans­par­ente Kennze­ich­nung mit Siegeln wie Fair­trade und BIO wollen wir den Studieren­den die Möglichkeit geben, informierte und ver­ant­wor­tungsvolle Entschei­dun­gen zu tre­f­fen.“ „Mit diesen Ini­tia­tiv­en schaf­fen wir eine nach­haltigere Hochschul­gas­tronomie eben­so wie wir ein wichtiges Zeichen für soziale Gerechtigkeit set­zen“, beto­nen die Sprecher*innen abschließend. Zahlre­iche gute Beispiele, wie indi­vidu­elle Por­tion­s­größen zur Müllre­duk­tion oder 2 €-Gerichte, soll­ten an mehr Stan­dorten genutzt wer­den. Der BayStu­Ra ste­ht bere­it, in einem regelmäßi­gen Aus­tausch mit den Studieren­den­werken Bay­erns an der Umset­zung dieser Maß­nah­men zu arbeit­en und so die Gas­tronomie zu einem Vor­bild für Nach­haltigkeit zu machen.

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BayStuRa kritisiert Preiserhöhung des Deutschlandtickets – Belastung für Studierende steigt drastisch

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) äußert sich besorgt über die jüng­ste Preis­er­höhung des Deutsch­landtick­ets auf 58 Euro. Mit der bay­erischen Ermäßi­gung von 20 Euro wird das Tick­et für Studierende in Bay­ern kün­ftig 38 Euro kosten – ein Anstieg von rund 30 % gegenüber dem bish­eri­gen Preis von 29 Euro. Diese Erhöhung liegt deut­lich über der Infla­tion­srate und über­steigt die jüng­ste Erhöhung des BAföG-Satzes, was die finanzielle Belas­tung für Studierende weit­er ver­schärft und die Attrak­tiv­ität des Tick­ets gefährdet. Der BayStu­Ra fordert daher Maß­nah­men, um den Preisanstieg abzufed­ern und die Mobil­ität der Studieren­den weit­er­hin zu gewährleis­ten. Hierzu müssen gle­icher­maßen Bund und Län­der Möglichkeit­en aus­loten, ihre Sub­ven­tio­nen zu erhöhen. Ger­ade eine Erhöhung der Ermäßi­gung würde großen Mehrw­ert schaf­fen. Der BayStu­Ra betont zudem, dass das Deutsch­landtick­et auch im ländlichen Raum attrak­tiv bleiben muss. Ein voll­sol­i­darisches Mod­ell, wie es in anderen Bun­deslän­dern angewen­det wird, ist für ein Flächen­land wie Bay­ern keine geeignete Lösung. Um den Vor­laufzeit­en für Alter­na­tiv­en wie Semes­tertick­ets gerecht zu wer­den, fordert der BayStu­Ra langfristige finanzielle Sicher­heit und sta­bile Preise, die eine nach­haltige Plan­barkeit für Studierende gewährleis­ten.

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Preisstabilität für das Deutschlandticket – Erfolgsmodell darf nicht gefährdet werden

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) äußert sich besorgt über die jüng­sten Vorschläge zur Erhöhung des Deutsch­­landtick­­et-Preis­es auf min­destens 64 Euro, wie von Bay­erns Verkehrsmin­is­ter Chris­t­ian Bern­re­it­er angekündigt. Angesichts der steigen­den Kosten und der Unsicher­heit über die Finanzierung des Tick­ets fordert der BayStu­Ra eine klare Posi­tion­ierung für Preis­sta­bil­ität, um die Mobil­ität der Studieren­den nicht zu gefährden. Der Freis­taat Bay­ern bezuschusst derzeit das Deutsch­landtick­et mit 20 Euro pro Monat, wodurch Studierende aktuell 29 Euro zahlen; bei ein­er Preis­er­höhung auf 64 Euro würde das Tick­et zukün­ftig 44 Euro kosten, was ein­er Preis­er­höhung für Studierende um etwa 50 % entspricht. „Eine solche Preis­steigerung würde die Schwelle von 30 Euro über­schre­it­en, die für viele Studierende bere­its jet­zt eine finanzielle Belas­tungs­gren­ze darstellt“, erk­lärt Isabel­la Hen­nessen, Sprecherin des BayStu­Ra. „Ein erschwinglich­er ÖPNV ist uner­lässlich, um Mobil­ität­skosten ger­ing zu hal­ten und den Zugang zu Bil­dung zu erle­ichtern.“ Nils Weber, eben­falls Sprech­er des BayStu­Ra, hebt her­vor: „Das Deutsch­landtick­et ist zen­tral für die Plan­barkeit und Mobil­ität von Studieren­den. Beson­ders in Bay­ern, wo hohe Mieten viele zum Pen­deln zwin­gen, ist ein sta­bil­er Preis unverzicht­bar, um Studi­um und All­t­ag ver­lässlich zu organ­isieren.“ Jakob Sehrig, Sprech­er des BayStu­Ra, fügt hinzu: „Ein bezahlbar­er ÖPNV ist entschei­dend für die ökol­o­gis­che Nach­haltigkeit und die Erre­ich­barkeit der Hochschulen. Eine Preis­er­höhung würde die Nutzung ein­schränken und die Fortschritte zu umwelt­fre­undlich­er Mobil­ität gefährden.“ Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ruft die Ver­ant­wortlichen auf, das Deutsch­landtick­et als Erfol­gsmod­ell nicht zu gefährden und die Investi­tio­nen in den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr gezielt zu inten­sivieren. Es ist essen­ziell, dass die Inter­essen der Studieren­den bei den anste­hen­den Ver­hand­lun­gen berück­sichtigt wer­den, um eine nach­haltige und zukun­ft­sori­en­tierte Lösung für den ÖPNV in Bay­ern zu find­en.

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Diversität an Bayerns Hochschulen fördern

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat tritt im Rah­men der Wahrnehmung sein­er Auf­gaben für eine offene und plu­ral­is­tis­che Gesellschaft und gegen jede Art von Hass und Het­ze gegen Men­schen, ins­beson­dere gegen jede Art von Anti­semitismus, Ras­sis­mus und Sex­is­mus, gegen die Aus­gren­zung von Men­schen mit Behin­derung oder chro­nis­ch­er Erkrankung und gegen die Benachteili­gung von Men­schen auf­grund ihrer Herkun­ft, ihrer Reli­gion oder Weltan­schau­ung, ihrer sex­uellen Nei­gung oder Iden­tität ein (§ 2 Abs. 2 GO [1]). In Zeit­en von poli­tis­ch­er Unruhe, zahlre­ichen Krisen und her­aus­fordern­den Auf­gaben sind vor allem mar­gin­al­isierte Studierende und Mitar­bei­t­ende der Hochschulen gefährdet. Daher ist es unab­d­ing­bar, dass Hochschulen Orte sind, an denen Diver­sität gelebt wird und an denen dadurch ein für die Wis­sen­schafts- und Welt­ge­mein­schaft auss­chlaggeben­der Aus­tausch stat­tfind­et. Dies bed­ingt eine Gle­ich­be­hand­lung aller Mit­glieder der Hochschul­ge­mein­schaft, unab­hängig von kul­turellen, religiösen oder eth­nis­chen Hin­ter­grün­den, sowie die Offen­heit für Diskurs und Diskus­sion. Diskri­m­inierung, sei es auf­grund des Alters, der sozialen oder geografis­chen Herkun­ft, der sex­uellen Ori­en­tierung oder ein­er Behin­derung oder chro­nis­chen Erkrankung, muss gestoppt wer­den. Um für das The­ma Diver­sität mehr Bewusst­sein zu schaf­fen, sind Kurse und Infor­ma­tio­nen essen­ziell. Zusät­zlich ist die öffentliche Sol­i­darisierung mit mar­gin­al­isierten Grup­pen unab­d­ing­bar. Wir unter­stützen nach­drück­lich die Möglichkeit frei­williger Weit­er­bil­dungsmöglichkeit­en zu The­men wie Diver­sität und Inklu­sion, die durch die Möglichkeit ein­er Anerken­nung der Stu­di­engänge gefördert wer­den sollen. Auch die Schaf­fung von Kursen zu diesen äußerst wichti­gen The­men als Teil der Stu­di­engänge empfehlen wir an Stellen, an denen dies ermöglicht wer­den kann. Ein Beispiel hier­für wäre das Mod­ul „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tio­nen“, ange­boten über die virtuelle Hochschule Bay­ern [2]. Diese sollen helfen, in den The­men­bere­ichen Diver­sität und Inklu­sion mehr Ver­ständ­nis zu schaf­fen und ein respek­tvolles Miteinan­der zu ermöglichen. Zahlre­iche Hochschulen sind hier­bei schon vor­ange­gan­gen, sodass auch eine Zusam­me­nar­beit über Hochschulen hin­weg ermöglicht wer­den kann, um die wis­senschaftliche und soziale Zusam­me­nar­beit zu fördern. Doch nicht nur in einzel­nen Stu­di­engän­gen müssen Bar­ri­eren ver­stärkt abge­baut wer­den. Ins­beson­dere für Lehrende sind verpflich­t­ende Schu­lun­gen ein wichtiger Bestandteil der didak­tis­chen, wis­senschaftlichen und sozialen Weit­er­bil­dung. Diese helfen dabei, Diskri­m­inierung abzubauen und in der vielfälti­gen Gesellschaft angepasste Lehrmeth­o­d­en zu entwick­eln. Auch für Studierende, die Tuto­rien hal­ten, haben solche Weit­er­bil­dun­gen großen Mehrw­ert – jedoch müssen diese als Fort­bil­dungs­maß­nahme mit ent­lohn­ten Stun­den einge­plant wer­den. Abges­timmte Lern­in­halte und Meth­o­d­en kön­nen helfen, eine Atmo­sphäre des offe­nen Diskurs­es und Aus­tausches zu schaf­fen. Auch für Ver­wal­tungsmi­tar­bei­t­ende sind entsprechende Schu­lun­gen von großer Bedeu­tung, um auf die unter­schiedlichen Bedürfnisse einge­hen und möglichst pro­fes­sionell und sen­si­bel auf ver­schiedene Sit­u­a­tio­nen reagieren zu kön­nen. Im Rah­men ein­er fortschre­i­t­en­den Inter­na­tion­al­isierung ist dies bere­its seit Jahren nicht nur rel­e­vant, son­dern mit­tler­weile ein wesentlich­er Bestandteil des Arbeit­sall­t­ags. Wir fordern ver­mehrt Förder­pro­gramme für Frauen und nicht­binäre Per­so­n­en, die auf Geschlechterg­erechtigkeit in der Wis­senschaft abzie­len. Mit Blick auf die Geschlechterg­erechtigkeit erwarten wir gle­icher­maßen Unter­stützung­spro­gramme für Frauen, Män­ner und nicht­binäre Per­so­n­en, um einen gerecht­en Aus­gle­ich für alle Studienanfänger*innen zu schaf­fen sowie die Teil­habe aller Geschlechter an allen Stu­di­en­feldern zu ermöglichen. Dedi­zierte Pro­gramme für unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen sind beson­ders zu beto­nen, um auch his­torisch unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen expliz­it zu fördern. Eben­so müssen inter­na­tionale Studierende geziel­ter einge­bun­den wer­den, beson­ders im Hin­blick auf die derzeit­ige poli­tis­che Lage, damit sich alle Studieren­den in Bay­ern wohlfühlen. Diese Pro­gramme müssen, von Bere­ichen der Woh­nungssuche und Visa über eine kul­turelle Ein­führung, viele Aspek­te abdeck­en, um den Stu­di­en­start maßge­blich zu erle­ichtern. Die Hochschul­land­schaft muss divers­er und inklu­siv­er wer­den, um Bay­ern als Wis­senschafts­stan­dort attrak­tiv­er zu machen. Diver­sität sollte aus vie­len Grün­den gefördert wer­den, ins­beson­dere um aus der Vielfalt der Gemein­schaft her­aus kreative Lösun­gen für Prob­lem­stel­lun­gen zu erar­beit­en. Dominiert kon­tinuier­lich eine Gruppe das Han­deln der Gemein­schaft, wird rel­e­vantes Wis­sen ignori­ert und weniger offen nach Antworten auf Fragestel­lun­gen gesucht. Ger­ade im Bere­ich der Forschung, in der inno­v­a­tive, neue Denkan­sätze benötigt wer­den, um die Prob­leme unser­er Zukun­ft zu lösen, ist Diver­sität daher ein essen­zieller Bestandteil, um Erfolg zu erre­ichen. Hier­für muss ein Umfeld an Hochschulen geschaf­fen wer­den, das die Vielfalt fördert und die Bedarfe stützt, damit ver­schiedene Per­spek­tiv­en gle­ich­berechtigt gehört wer­den und somit das volle Poten­zial genutzt wer­den kann. [3], [4] Vere­inzelte bay­erische Hochschulen haben sich den Bere­ichen Diver­sität, Gle­ich­berech­ti­gung und Inklu­sion bere­its angenom­men und the­ma­tisieren diese sowie vere­inzelte andere inter­sek­tion­al wichtige The­men­bere­iche. Diese zeigen, wie wichtig die The­men für ein Zuge­hörigkeits­ge­fühl und ein erfol­gre­ich­es Miteinan­der in der Hochschul­ge­mein­schaft sind. Nichts­destotrotz müssen diese The­men­bere­iche durch eine explizite Anerken­nung und Förderung geziel­ter Pro­jek­te verdeut­licht wer­den. Förderun­gen für Unternehmen wie beispiel­sweise die „Ini­tia­tive neue Qual­ität der Arbeit“ kön­nen als Vor­bilder dienen [5]. Durch eine erhöhte Wertschätzung solch­er Pro­gramme und Ver­anstal­tun­gen kön­nen Anreize für die Erweiterung des Ange­bots geschaf­fen und somit eine Vervielfachung des Wis­sens erre­icht wer­den. Ergrif­f­ene Maß­nah­men müssen zudem regelmäßig evaluiert wer­den, damit diese keine For­malia darstellen, son­dern tat­säch­lich die Zusam­menge­hörigkeit und die gemein­same Lehr‑, Lern- und Forschung­sumge­bung verbessern. Im Rah­men dieser Auswer­tun­gen soll­ten die Studieren­den­vertre­tun­gen eben­so wie Lehrende und die Ver­wal­tung einge­bun­den wer­den. Nur durch den Erhalt der vielfälti­gen Per­spek­tiv­en, durch die Förderung von Gle­ich­berech­ti­gung und durch gegen­seit­i­gen Respekt kön­nen Hochschulen auch kün­ftig Vor­bilder sein und für die Wis­senschaft, Gesellschaft, Kul­tur, Poli­tik und Wirtschaft her­aus­ra­gende Tal­ente aus­bilden, die in der Vielfalt Stärke erken­nen. Lit­er­atur [1]           Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat, Geschäft­sor­d­nung. 2023. [2]          Virtuelle Hochschule Bay­ern, „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tion“. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://kurse.vhb.org/VHBPORTAL/kursprogramm/kursprogramm.jsp?kDetail=true&COURSEID=18149,80,1228,2 [3]          McK­in­sey & Com­pa­ny, „Erfol­gs­fak­tor kul­turelle Diver­sität und faire Teil­habe“, Aug. 2023. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2023/2023–09–18%20kulturelle%20vielfalt/2308_whitepaper_cultural_diversity_vs.pdf [4]          G. Krell und B. Sieben, „Diver­si­ty Man­age­ment: Chan­cen­gle­ich­heit für alle und auch als Wet­tbe­werb­svorteil“, in Chan­cen­gle­ich­heit durch Per­son­alpoli­tik, G. Krell, R. Ortlieb, und B. Sieben, Hrsg., Wies­baden: Gabler, 2011, S. 155–174. doi: 10.1007/978–3‑8349–6838–8_15. [5]          Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales, „INQA-Exper­i­­men­tier­räume“, www.inqa.de. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-experimentierraeume/uebersicht.html

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Ausbau des Studentischen Wohnens

Die vielerorts untrag­bare Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern zeigt, dass trotz bere­its beste­hen­der För­der­maß­nah­men weit­er­hin erhe­blich­er Hand­lungs­be­darf beste­ht. Der steigende Bedarf an sozialem Wohn­raum, wie in der Sozialer­he­bung des Deutschen Studieren­den­werks doku­men­tiert, unter­stre­icht die Notwendigkeit, den sozialen Woh­nungs­bau als pri­or­itäre Auf­gabe auf allen poli­tis­chen Ebe­nen zu ver­ankern [1]. Langfristige, plan­bare Investi­tio­nen, wie vom HRK-Bericht 2023 emp­fohlen, sind entschei­dend, um das Wohn­rau­mange­bot für Studierende nach­haltig zu erweit­ern und zu sta­bil­isieren [2]. Um die langfristige Sicherung von bezahlbarem Wohn­raum für Studierende zu gewährleis­ten, sind gezielte rechtliche Maß­nah­men erforder­lich, die Speku­la­tio­nen im Immo­bilien­markt, ins­beson­dere im Bere­ich des stu­den­tis­chen und sozialen Woh­nungs­baus, eindäm­men. Stu­di­en zeigen, dass speku­la­tive Investi­tio­nen in vie­len Großstädten zu steigen­den Mieten beitra­gen und damit die Wohn­si­t­u­a­tion weit­er ver­schär­fen. Ein angemessen­er rechtlich­er Rah­men kann dazu beitra­gen, diese Effek­te zu mildern und sta­bile Miet­preise sicherzustellen. [3] Ein zen­traler Ansatz zur Entschär­fung der Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende ist die Förderung des genossen­schaftlichen Woh­nungs­baus, der eine sta­bile und nach­haltige Alter­na­tive zu den stark steigen­den Preisen des pri­vat­en Woh­nungs­mark­tes bietet. Ins­beson­dere in Städten wie München, wo die durch­schnit­tliche Kalt­mi­ete im Jahr 2024 bei 21,57 EUR/m² liegt, und Augs­burg mit 12,82 EUR/m², wird die Dringlichkeit deut­lich [4], [5], [6]. Um langfristige Lösun­gen für bezahlbares stu­den­tis­ches Wohnen zu schaf­fen, soll­ten genossen­schaftliche Mod­elle und stu­den­tis­che Ini­tia­tiv­en durch gezielte Förderung und Unter­stützung aus­ge­baut wer­den. Hochschulen und Studieren­den­werke kön­nen dabei ihre Exper­tise in der Entwick­lung und Begleitung solch­er Pro­jek­te ein­brin­gen, etwa durch die Bere­it­stel­lung von Beratungsange­boten und Net­zw­erken, ohne direkt in die oper­a­tive Umset­zung einzu­greifen [7]. So kön­nen prax­is­na­he und inno­v­a­tive Wohnkonzepte entste­hen, die auf die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den einge­hen und die Wohn­si­t­u­a­tion nach­haltig verbessern. Ein spez­i­fis­ches und drin­gend erforder­lich­es Hand­lungs­feld zur Entschär­fung der stu­den­tis­chen Wohn­si­t­u­a­tion ist die deut­liche Erhöhung des Wohn­heimange­bots. Der MLP-Stu­­den­ten­­wohn­re­­port 2023 zeigt, dass in vie­len Hochschul­städten der Zugang zu Wohn­heim­plätzen stark begren­zt ist, wobei die Mieten an den unter­sucht­en Stan­dorten durch­schnit­tlich um 6,2 % gestiegen sind [8]. Angesichts dieser Entwick­lung ist es notwendig, den Aus­bau von Wohn­heimen gezielt zu fördern, um die Diskrepanz zwis­chen Ange­bot und Nach­frage zu ver­ringern. Die bish­eri­gen Maß­nah­men der Staat­sregierung zur Unter­stützung des stu­den­tis­chen Wohnens sind ein äußerst notwendi­ger, jedoch bei Weit­em nicht aus­re­ichen­der Schritt, um der steigen­den Nach­frage gerecht zu wer­den. Es bedarf ein­er ver­stärk­ten und koor­dinierten Zusam­me­nar­beit zwis­chen Kommunal‑, Lan­des- und Bun­de­sebene, um dieses Prob­lem erfol­gre­ich und zeit­nah anzuge­hen. Neben der Quan­tität des Wohn­rau­mange­bots ist die Entwick­lung nach­haltiger Wohn­mod­elle von entschei­den­der Bedeu­tung. Investi­tio­nen in kli­­ma- und ressourcenscho­nende Wohn­pro­jek­te sind notwendig, um langfristig bezahlbaren Wohn­raum zu schaf­fen, der sowohl ökol­o­gis­chen als auch sozialen Anforderun­gen entspricht. Die Pro­jek­te müssen sich dabei gegen­seit­ig ergänzen und die ver­schiede­nen Ebe­nen müssen koop­er­a­tiv nach effizien­ten Lösun­gen suchen. Konkrete Maß­nah­men zur Ent­las­tung des stu­den­tis­chen Woh­nungs­mark­tes umfassen die Bere­it­stel­lung von För­der­mit­teln, den Abbau bürokratis­ch­er Hür­den und die Nutzung öffentlich­er Flächen für den Bau neuer Wohn­heime. Auch die Poli­tik ist gefordert, die Bedin­gun­gen für den Woh­nungs­bau ins­ge­samt zu verbessern, etwa durch die ver­mehrte Ausweisung von Bauland an Hochschul­stan­dorten und steuer­liche Anreize für Inve­storen. Zusät­zlich sind Aufk­lärung und Bewusst­seins­bil­dung entschei­dend, um Studierende und die Öffentlichkeit über die Bedeu­tung von sozialem und genossen­schaftlichem Woh­nungs­bau zu informieren. Durch gezielte Kam­pag­nen kann die Dringlichkeit des The­mas verdeut­licht und die Unter­stützung für die notwendi­gen Maß­nah­men gesteigert wer­den. Bere­its beste­hende Pro­gramme wie „Junges Wohnen“ oder die Förderung von Miet­wohn­raum für Studierende in Bay­ern sind ein Schritt in die richtige Rich­tung, doch es bedarf auch ein­er ver­stärk­ten Sub­jek­t­förderung, um die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den bess­er zu unter­stützen. Nur durch diese umfassenden und koor­dinierten Anstren­gun­gen kann eine spür­bare Ent­las­tung der Wohn­si­t­u­a­tion für alle Bewohner*innen erre­icht wer­den. Abschließend lässt sich fes­thal­ten, dass die Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern ein­er drin­gen­den Verbesserung bedarf. Mit geziel­ten Maß­nah­men, ver­stärk­ter Zusam­me­nar­beit und langfristi­gen Investi­tio­nen kön­nen wir eine sta­bile und bezahlbare Wohn­si­t­u­a­tion schaf­fen, die den Bedürfnis­sen der Studieren­den gerecht wird. Jet­zt gilt es, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Lebens- und Stu­di­enbe­din­gun­gen nach­haltig zu verbessern und den Woh­nungs­markt zukun­ftssich­er zu gestal­ten. Lit­er­atur [1]           M. Kro­her u. a., „Die Studieren­den­be­fra­gung in Deutsch­land: 22. Sozialer­he­bung“, Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung (BMBF) Refer­at Hochschul- und Wis­senschafts­forschung, Berlin, Mai 2023. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/31790_22_Sozialerhebung_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=12 [2]          Hochschul­rek­torenkon­ferenz, „Entschließung des Sen­ats der HRK: Gute Rah­menbe­din­gun­gen für Studi­um und Lehre“, Hochschul­rek­torenkon­ferenz, März 2021. [3]          S. Malpezzi und S. Wachter, „The Role of Spec­u­la­tion in Real Estate Cycles“, Jour­nal of Real Estate Lit­er­a­ture, Bd. 13, Nr. 2, S. 141–164, Jan. 2005, doi: 10.1080/10835547.2005.12090156. [4]          C. Grigoleit und D. Vilsmeier, „Mieten in Bay­ern steigen weit­er“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/mieten-in-bayern-steigen-weiter,TsqUV7h [5]          A. M. Schröter, „Miet­spiegel München: Daten­er­he­bung erst­mals mit Auskun­ft­spflicht“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/bayern/mietspiegel-muenchen-datenerhebung-erstmals-mit-auskunftspflicht,Tzpi0Kp [6]          Mietspiegeltabelle.de, „Miet­spiegel Bay­ern“, Mietspiegeltabelle.de. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://mietspiegeltabelle.de/mietspiegel-bayern/ [7]          Y. Franz und E. Gru­ber, „The Chang­ing Role of Stu­dent Hous­ing as Social Infra­struc­ture“, Urban Plan­ning, Bd. 7, Nr. 4, Nov. 2022, doi: 10.17645/up.v7i4.5661. [8]          MLP Finanzber­atung SE, „MLP Stu­den­ten­wohn­re­port 2023“, MLP Finanzber­atung SE, 2023.

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Das Lehramt attraktiv gestalten — Studiengänge überarbeiten!

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) fordert umfassende Refor­men im Bere­ich des Lehramtsstudi­ums, um die Stu­di­engänge attrak­tiv­er zu gestal­ten und die Zahl der Studieren­den und Absolvent*innen zu erhöhen. „Statt weit­er­er Son­der­maß­nah­men benöti­gen wir eine grundle­gende Reform der Stu­di­engänge, sodass die Flex­i­bil­ität erhöht und die Studier­barkeit gesichert wird“, so Nils Weber, Sprech­er des BayStu­Ra. Stu­di­engänge müssen akkred­i­tiert und Entwick­lun­gen an Uni­ver­sitäten mitbe­dacht wer­den. Er führt weit­er aus: „Zur Studier­barkeit zählt auch die finanzielle Sicher­heit, die wir für BAföG-Empfänger*innen durch Anerken­nung der Vor­bere­itungszeit des Staat­sex­a­m­ens fordern.“ Die Prob­leme sind so vielschichtig wie die Fächerkom­bi­na­tion unter­schiedlich sind. Der hat zur Ver­net­zung eine Arbeits­gruppe ins Leben gerufen und muss fest­stellen: Viele Prob­leme treten bei allen Lehramts­for­men auf. So wird drin­gend eine bessere Betreu­ung in Prak­ti­ka benötigt, die zudem als Prü­fungsleis­tung anerkan­nt wer­den müssen. Ger­ade diese helfen, den Praxiss­chock zu über­winden. „Vor allem die zweite Phase der Lehrkräfte­bil­dung bere­it­et uns Sor­gen“, so Sprech­er Jakob Sehrig. „Es gibt kaum Trans­parenz und Plan­barkeit im Vor­feld und während dieser Phase fehlen Ombudsper­so­n­en, die Abhängigkeit­en von Einzelper­so­n­en reduziert“, fährt er vor. Ein ele­mentares Prob­lem liegt an dieser Stelle an der fehlen­den Verzah­nung des Studi­ums mit der zweit­en Phase. Doch auch die erste Staat­sex­a­m­en­sprü­fung als Abschluss der ersten Phase bedarf ein­er Über­ar­beitung. Ein mod­u­lar­isiertes Studi­um, das durch eine zen­tral­isierte Prü­fung mit Nis­chen­the­men abgeschlossen wird, erscheint längst nicht mehr zeit­gemäß. Objek­tive Bew­er­tungskri­te­rien eben­so wie ein Fokus auf rel­e­vante, zen­trale Inhalte wür­den die Prü­fung maßge­blich voran­brin­gen. „Unser Ziel muss es sein, die Stu­di­engänge attrak­tiv­er zu gestal­ten, damit wir die Zahl der erfol­gre­ichen Abschlüsse und Über­tritte ins Ref­er­en­dari­at erhöhen kön­nen. Darüber hin­aus wer­den wir durch eine inten­sive Über­ar­beitung die psy­chis­che Belas­tung reduzieren und somit den Lehrkräfte­man­gel entschär­fen“, urteilt Isabel­la Hen­nessen, Sprecherin des BayStu­Ra.

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Position gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ in Bayern 

In der aktuellen welt­poli­tis­chen Lage sind sowohl die Vertei­di­gungs­fähigkeit als auch die Arbeit an friedlichen Lösun­gen, wie sie im Rah­men von Zivil­dienst und Katas­tro­phen­schutz geleis­tet wer­den, von zen­traler Bedeu­tung. Auf­grund der neuen Geset­zes­lage im Rah­men des am 17. Juli 2024 beschlosse­nen Bun­deswehrge­set­zes ist es dem Bay­erischen Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st (StMWK) nun möglich, den Uni­ver­sitäten eine Zusam­me­nar­beit mit der Bun­deswehr vorzuschreiben.  Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) spricht sich hier entsch­ieden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bun­deswehr in Bay­ern“ aus.  Zu Beginn möcht­en wir den fehlen­den Ein­bezug der Sicht der Studieren­den zu diesem Geset­zen­twurf scharf kri­tisieren. Diese sind genau­so Teil der Hochschul­land­schaft, die Zukun­ft der Wis­senschaft und Forschung und eben­so von den Fol­gen des Geset­zen­twurfs betrof­fen. Die Tat­sache, dass keine Stel­lung­nahme des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats einge­holt wurde, stößt zum einen auf Unver­ständ­nis, zum anderen erwarten wir in Zukun­ft eine gle­ich­w­er­tige Ein­beziehung der stu­den­tis­chen Per­spek­tive in Angele­gen­heit­en der Hochschulen, damit wir im Geset­zge­bung­sprozess als geset­zliche Vertre­tung der Studieren­den unser Recht auf Anhörung ausüben kön­nen. Ein solch­es Desin­ter­esse an stu­den­tis­chen Belan­gen und Per­spek­tiv­en eracht­en wir als inakzept­abel.  Der BayStu­Ra sieht ins­beson­dere den staatlichen Ein­griff in die Wis­senschafts­frei­heit — und damit indi­rekt in die indi­vidu­elle Gewis­sens­frei­heit aller Hochschu­lange­höri­gen — kri­tisch. In dieser Form ist das Gesetz nicht nur ein gravieren­der Ein­schnitt in die Frei­heit der Forschung, son­dern lädt auch zu Miss­brauch ein. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ist der Auf­fas­sung, dass eine verpflich­t­ende Koop­er­a­tion mit der Bun­deswehr Forschende davon abhal­ten wird, zu ver­schiede­nen The­men zu forschen. Ähn­lich­er Ein­stel­lung ist auch die GEW:  “Es ste­ht zu erwarten, dass auch in diesem Fall die Geistes- und Sozial­wis­senschaften sowie ins­beson­dere die ‚Kleinen Fäch­er‘ das Nach­se­hen haben wer­den, wenn die für die Bun­deswehr notwendi­gen finanziellen Kapaz­itäten aus ihren Töpfen abge­grif­f­en wer­den (im neuen Dop­pel­haushalt wur­den die meis­ten Zuwen­dun­gen des Staates für wis­senschaftliche Ein­rich­tun­gen gekürzt)” [1].  Wir sind der Mei­n­ung, es solle nicht möglich sein, Hochschulen dazu zu zwin­gen, mit der Bun­deswehr zusam­men­zuar­beit­en. In der verpflich­t­en­den Zusam­me­nar­beit zwis­chen Hochschulen und Bun­deswehr sehen wir eine Gefährdung für den Wis­senschafts­stan­dort Bay­ern.  Unter dem Vor­wand der nationalen Sicher­heit wer­den offen­sichtliche Wege, die Frei­heit in der Forschung zu unter­graben, geöffnet und ein Präze­den­z­fall für die Unter­wan­derung grundle­gen­der Frei­heit­en geset­zt. Dieses fahrläs­sige Ver­hal­ten der Staat­sregierung lehnen wir kat­e­gorisch ab.  Zudem wirft das Gesetz jedoch ver­fas­sungsrechtliche und ethis­che Bedenken auf. Unter der sehr vagen Bedin­gung der „Rel­e­vanz für die nationale Sicher­heit“ ermöglicht es dem StMWK, den Uni­ver­sitäten eine Zusam­me­nar­beit mit der Bun­deswehr vorzuschreiben. Die „Rel­e­vanz für die nationale Sicher­heit“ wird nicht hin­re­ichend definiert, wed­er im Geset­zes­text noch in deren Begrün­dung. Diese Bedenken wer­den zudem durch die Stel­lung­nahme des Uni­ver­sität Bay­ern e.V. zum Geset­zen­twurf bestärkt, der sich wie fol­gt dazu äußert:  „Art. 6 Abs. 8 Satz 2 ist je nach Lesart ver­fas­sungsrechtlich prob­lema­tisch, da aus dem vorgeschla­ge­nen Wort­laut der geset­zlichen Regelung nicht hin­re­ichend klar und bes­timmt her­vorge­ht, welche Def­i­n­i­tion von nationaler Sicher­heit angenom­men wird und welche Koop­er­a­tions­maß­nah­men nach pos­i­tiv­er Prü­fung verpflich­t­end zu erfol­gen haben. Es wird weit­er­hin nicht deut­lich, ob die Koop­er­a­tionspflicht die Insti­tu­tion bet­rifft oder gar einzelne beson­ders wis­senschaftlich qual­i­fizierte Fachkräfte, wie es der Begrün­dung zu ent­nehmen ist.  […]  Satz 2 wird wed­er juris­tisch noch prak­tisch als zielführend erachtet, um die Inten­tion des Geset­zes zu erre­ichen.“ [2]  Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat fol­gen dieser Argu­men­ta­tion vol­lum­fänglich.  Heute ist es wichtiger denn je, dass Hochschulen die Möglichkeit haben, frei und unvor­ein­genom­men zu forschen und zu lehren. Der Staat räumt den Hochschulen daher das Recht zur Selb­stver­wal­tung ein und überträgt ihnen zugle­ich die Ver­ant­wor­tung, die ver­fas­sungs­gemäßen Grun­drechte ihrer Mit­glieder zu schützen. Auch in der aktuellen Zeit darf zivile Forschung nicht von mil­itärisch­er Forschung ver­drängt wer­den. Wir beobacht­en allerd­ings mit großer Sorge, wie aktuell wichtige und große Auf­gaben des 21. Jahrhun­derts zugun­sten kurzfristiger Reak­tio­nen in den Hin­ter­grund rück­en.  Wir hal­ten die Frei­heit von Hochschulen, sich selb­st ethis­che Leit­bilder zu geben für ganz zen­tral, wo sich diese so einem ver­ant­wor­tungsvollen Bewusst­sein und sich der Förderung eines friedlichen Zusam­men­lebens verpflicht­en kön­nen.  Wir hal­ten das Koop­er­a­tions­ge­bot zur mil­itärischen Forschung aber auch für einen erhe­blichen Ein­schnitt in die Gewis­sens­frei­heit von Forschen­den. Die insti­tu­tionell ver­ankerte Koop­er­a­tionsverpflich­tung ist auf­grund der Abhängigkeitsstruk­turen in den Hochschulen ein erhe­blich­er und fak­tis­ch­er Druck auf Indi­viduen, der mit der Gewis­sens­frei­heit nur schw­er zu vere­in­baren ist. Dies muss in entsprechen­den Abwä­gun­gen in der prak­tis­chen Imple­men­tierung berück­sichtigt wer­den, denn diese soll­ten die tat­säch­liche Frei­heit haben, zu entschei­den, nur ziv­il zu forschen. Für viele Studierende und Forschende ist es nicht mit dem Gewis­sen vere­in­bar, dass ihre Forschung poten­ziell zur Schädi­gung von Men­schen­leben beiträgt.  Gle­ich­wenn die Zweck­ent­frem­dung von Arbeit­en zivilen Ursprungs zu mil­itärischen Zweck­en bei jed­er Veröf­fentlichung ein Risiko ist, hal­ten wir es nicht für richtig, einen solchen Ein­griff durch Zwang durchzuset­zen. Wir erwarten von unserem Staat, dass er angesichts welt­poli­tis­ch­er Strö­mungen die Werte der frei­heitlichen Demokratie vertei­digt und so den Willen sein­er Forschen­den berück­sichtigt und diesen nicht in der­art offen­er Weise mis­sachtet.  Zudem fol­gen wir im Hin­blick der Zivilk­lausel der Argu­men­ta­tion der Stel­lung­nahme der GEW Lan­desver­band Bay­ern zum Geset­zen­twurf, in der darauf ver­wiesen wird, dass  „[…] Län­der wie Bre­men und Thürin­gen im Gegen­teil soge­nan­nte ‚Zivilk­lauseln‘ in ihre Hochschulge­set­ze aufgenom­men [haben], die in Hin­blick auf das Wohl und die Würde des Men­schen die wis­senschaftlichen Ein­rich­tun­gen zu ein­er auss­chließlich zivilen, d. h. friedlichen Aus­rich­tung von Forschung und Lehre anhal­ten.  Die restlichen Län­der machen den wis­senschaftlichen Ein­rich­tun­gen keine Vor­gaben, wom­it sie ihnen ihr ver­fas­sungsrechtlich garantiertes Recht auf Wis­senschafts­frei­heit (Art. 5 GG) zugeste­hen.“ [1]  Hochschulen sind zen­trale Orte des freien Denkens, der Inno­va­tion und der inter­na­tionalen Zusam­me­nar­beit. Ihre Unab­hängigkeit ist entschei­dend für die Entwick­lung nach­haltiger, friedlich­er Lösun­gen für glob­ale Her­aus­forderun­gen.  In Zeit­en glob­aler Unsicher­heit müssen Hochschulen ihre Rolle als unab­hängige, ethis­che Akteure bewahren. His­torisch gese­hen tru­gen sie nach Kon­flik­ten wesentlich zum gesellschaftlichen Wieder­auf­bau bei, indem sie Wis­sen für friedliche und nach­haltige Entwick­lun­gen bere­it­stellen.  Die Autonomie der Hochschulen sollte respek­tiert wer­den, damit sie ihren Beitrag zur Vertei­di­gung und zur Förderung des Friedens leis­ten kön­nen, ohne ihre ethis­chen Werte zu kom­pro­mit­tieren.  Lit­er­aturverze­ich­nis  [1] Gew­erkschaft Erziehung und Wis­senschaft Bay­ern, “Anhörung zum Geset­ze­sen­twurf zur Förderung der Bun­deswehr in Bay­ern — Stel­lung­nahme der GEW Bay­ern,” Mar. 15, 2024. Accessed: Jul. 21, 2024. [Online]. Avail­able: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Gesetzesmaterial/0000001484/0000000020.pdf  [2] Uni­ver­sität Bay­ern e. V., “Stel­lung­nahme zum Entwurf

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Reformbedarf des Lehramtsstudiums

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) sieht zahlre­iche Prob­leme im Lehramtsstudi­um und entsprechend großen Reformbe­darf. Die Auf­gaben zur Umgestal­tung sind vielfältig und müssen zeit­nah ange­gan­gen wer­den, damit die Lehrkräfte­bil­dung attrak­tiv­er wird und der Lehrkräfte­man­gel entschärft wer­den kann.  1. Flex­i­bil­ität des Studi­ums    Grund­sät­zlich begrüßt der BayStu­Ra die Vielfalt an Kom­bi­na­tion­s­möglichkeit­en in den ver­schiede­nen Lehramtsstu­di­engän­gen und Stan­dorten und spricht sich für Erhalt und sin­nvollen Aus­bau dieser Flex­i­bil­ität aus. Lei­der wird aus ver­schiede­nen Stan­dorten der Lehrkräfte­bil­dung immer wieder berichtet, dass die Studier­barkeit manch­er Kom­bi­na­tio­nen auf­grund von Über­schnei­dun­gen nicht gegeben ist. Dieser Prob­lematik sollte mit geeigneten Maß­nah­men — beispiel­sweise ein­er verpflich­t­en­den Akkred­i­tierung aller Lehramtsstu­di­engänge — ent­ge­gengewirkt wer­den.  Eben­falls bericht­en Studierende häu­fig davon, dass es bei einem Fach- oder Stan­dortwech­sel zu Prob­le­men bei der Anrech­nung kommt, obwohl alle bay­erischen Lehramtsstu­di­engänge auf der LPO I fußen und in ihren Mod­ulen somit gle­iche Kom­pe­ten­zen ver­mit­teln soll­ten. Der BayStu­Ra spricht sich dafür aus, dass die Anerken­nung­sprax­is von bere­its erbracht­en Leis­tun­gen nicht zum Nachteil für Studierende aus­gelegt wird, son­dern die struk­turell bere­its gegebene Flex­i­bil­ität nutzt und ein flex­i­bles Lehramtsstudi­um ermöglicht.   Über die uni­ver­sitären Pro­gramme hin­aus stellen Prak­ti­ka an vie­len Stellen eine weit­ere Prob­lematik dar. Das Betrieb­sprak­tikum (bei der Beru­flichen Bil­dung auf­grund ein­er anderen Struk­tur ausgenom­men), welch­es in den Lehramtsstu­di­engän­gen abzuleis­ten ist, wird scharf kri­tisiert. Gefordert wird eine qual­i­ta­tive Lehrkräfte­bil­dung, die empirisch fundiert ist. Dies impliziert, dass auch Praxis­er­fahrun­gen empirisch fundiert sind und durch geeignete und geschulte Per­so­n­en begleit­et wer­den, sodass ein reflek­tiert­er Kom­pe­ten­za­uf­bau stat­tfind­en kann. Das „Betrieb­sprak­tikum“ find­et zumeist völ­lig unbe­gleit­et und unre­flek­tiert statt. Hinzu kommt, dass es in einem nicht­päd­a­gogis­chen Bere­ich abzuleis­ten ist, was jeglich­er Argu­men­ta­tion­s­grund­lage ent­behrt. Eben­falls ist die Dauer von acht Wochen zum Teil länger, als alle in manchen Lehramtsstu­di­engän­gen schul­be­zo­ge­nen Prak­ti­ka kumuliert, was eine falsche Schw­er­punk­t­set­zung impliziert. Abschließend ist anzumerken, dass für diese Betrieb­sprak­ti­ka keine Leis­tun­gen in Form von ECTS anerkan­nt wer­den.    Auch gibt es (in bes­timmten Fäch­ern) unbezahlte Prak­ti­ka ohne Lehramts­bezug, welche mehrere Monate andauern und am Block abzuleis­ten sind. Hier kom­men Studierende gle­icher­maßen wie bei der Staat­sex­a­m­ensvor­bere­itung in die Bedräng­nis, ihr Studi­um zu finanzieren, wenn sie in der vor­lesungs­freien Zeit mehrere Monate am Stück gebun­den sind. Ein Urlaub­sse­mes­ter kommt hier­bei allerd­ings nicht in Frage, wenn BAföG bezo­gen wird oder eben Leis­tun­gen in Form des Prak­tikums einge­bracht wer­den müssen. Ger­ade, wenn diese Prak­ti­ka keinen Schul­bezug aufweisen, drängt sich umso mehr die Frage auf, ob dies noch zeit­gemäß erscheint.   Der BayStu­Ra spricht sich dafür aus, das Betrieb­sprak­tikum (in Grund‑, Mit­­tel- & Realschule sowie Gym­na­si­um) auf­grund der oben genan­nten Gründe abzuschaf­fen. Der hier­durch entste­hende Freiraum wird drin­gend für begleit­ete, empirisch gestützte und somit gewinnbrin­gende Praxis­er­fahrung benötigt, die einen gelin­gen­den schul­be­zo­ge­nen Kom­pe­ten­za­uf­bau ermöglicht.    In Anbe­tra­cht des Bedarfs zur Weit­er­en­twick­lung bes­timmter Prax­is­phasen betra­cht­en wir mit Neugierde die Beschlus­slage der KMK bezüglich der Entwick­lung hin zum dualen Lehramtsstudi­um und sind ges­pan­nt, welche Ergeb­nisse diese Umset­zun­gen in Augs­burg und Thürin­gen brin­gen wer­den.   2. Über­win­dung der Prob­leme mit dem Staat­sex­a­m­en  Einen zweit­en großen Reformbe­darf sieht der BayStu­Ra in der derzeit­i­gen Aus­führung und Form des Staat­sex­a­m­ens als Abschluss der Lehrkräfte­bil­dung. Dabei konzen­tri­ert sich die Kri­tik primär auf Prob­lematiken der Ersten Staat­sprü­fung, mit der die uni­ver­sitäre Lehrkräfte­bil­dung abschließt. Die struk­turelle Diver­genz zwis­chen dem mod­u­lar­isierten Lehramtsstudi­um mit freier Schw­er­punk­t­bil­dung und der ersten, zen­tral­isierten und bay­ern­weit angeglich­enen Staat­sprü­fung in ihrer derzeit­i­gen Beschaf­fen­heit stellt ein maßge­blich­es Prob­lem dar. Deut­lich wird diese Dis­so­nanz bere­its darin, dass die Lehren­den an den Uni­ver­sitäten — bis auf die Kor­rek­tur der Exa­m­en­sklausuren — in die Genese der Exa­m­en­sklausuren weitest­ge­hend nicht einge­bun­den sind. Dies führt nicht sel­ten dazu, dass sich im Staat­sex­a­m­en abge­fragte The­men, beson­ders in den Fach­wis­senschaften, nicht in den ange­bote­nen Lehrver­anstal­tun­gen oder gar im Cur­ricu­lum einzel­ner Uni­ver­sitäten wiederfind­en lassen. Besagte Fra­gen wer­den zen­tral von vere­inzel­ten, oft­mals lehrkräfte­bil­dungs­fer­nen Per­so­n­en for­muliert, dem Kul­tus­min­is­teri­um zur Über­prü­fung über­mit­telt und führen selb­st inner­halb der Fach­wis­senschaften und ‑didak­tiken häu­fig zu großen Irri­ta­tio­nen. Lehrende, die Klausurfra­gen für ihr Fachge­bi­et ein­senden, sind nicht dazu verpflichtet oder ange­hal­ten, einen Erwartung­shor­i­zont zu for­mulieren.  Der BayStu­Ra ver­ste­ht die Argu­men­ta­tion für den Bedarf ein­er beamten­rechtlichen Ein­stel­lung­sprü­fung — die jedoch auch alleinig durch das wesentlich aus­sagekräftigere Zweite Staat­sex­a­m­en gegeben wäre — bemän­gelt jedoch aus­drück­lich die derzeit­ige Umset­zung der Ersten Staat­sprü­fung.    Zwar ist die Staat­sprü­fung zen­tral organ­isiert, ent­behrt aber den­noch grundle­gen­den Gütekri­te­rien. Eine objek­tive Beno­tung wird nicht ermöglicht, da keine verbindlichen Erwartungs- und Bew­er­tung­shor­i­zonte existieren. Jede*r Prüfende kor­rigiert somit mit einem indi­vidu­ellen Erwartung­shor­i­zont bzw. dem Hin­ter­grund eigen­er wis­senschaftlich­er Stand­punk­te. Diese kön­nen — grundgelegt durch die Frei­heit von Wis­senschaft und Lehre — teil­weise von den Stand­punk­ten ander­er Kor­rigieren­der abwe­ichen. Kommt es zwis­chen Erst- und Zweit­prüfend­en zu Uneinigkeit­en, sind diese ange­hal­ten, sich bilat­er­al zu eini­gen, was kaum ein­er kri­te­ri­alen Bew­er­tungsnorm gerecht wird. Somit kommt es immer wieder dazu, dass ein und dieselbe Leis­tung an unter­schiedlichen Stan­dorten in Bay­ern von unter­schiedlichen Prüfend­en ver­schieden bew­ertet wird. Auch die Valid­ität der Staat­sprü­fung wird in Frage gestellt. Was in den Augen des BayStu­Ra geprüft wird, kor­re­liert nur sehr begren­zt mit dem ver­mit­tel­ten Cur­ricu­lum des Studi­ums und den später als Lehrkraft benötigten Kom­pe­ten­zen: Einen Essay hand­schriftlich inner­halb von vier bzw. drei Stun­den auf Papi­er zu brin­gen und dabei nicht sel­ten aus dem Kopf her­aus mit wis­senschaftlichen Bele­gen wie in ein­er Hausar­beit zu zitieren, zeigt lediglich die Fähigkeit des „Bulim­ie-Ler­­nens“, aber wenig Trans­fer­ver­ständ­nis und über­greifende Kom­pe­ten­zen.   Abschließend ist anzumerken, dass das Staat­sex­a­m­en min­destens ein Semes­ter an Prü­fungsvor­bere­itung zwin­gend erfordert, welch­es im Stu­di­en­ver­lauf­s­plan allerd­ings nicht vorge­se­hen ist. Studierende, die staatliche Hil­fe in Form des BAföG oder Stipen­di­en beziehen, müssen sich erneut wie bei den entsprechen­den Prak­ti­ka daher die Frage stellen, inwiefern sie ihren Leben­sun­ter­halt finanzieren kön­nen, während sie sich angemessen auf das Staat­sex­a­m­en vor­bere­it­en sollen.   Der BayStu­Ra fordert zwar derzeit keine Abschaf­fung des Staat­sex­a­m­ens, aber spricht sich drin­gend für eine Über­ar­beitung der derzeit­i­gen, zen­tral­isierten und man­gel­haften Form aus. Es müssen neue Wege in der Auf­gaben­stel­lung und ‑bew­er­tung gegan­gen wer­den, die eine Verzah­nung mit dem Studi­um und einen kon­seku­tiv­en Kom­pe­ten­za­uf­bau ermöglichen. Eben­falls ist zu über­prüfen, ob die Staat­sex­a­m­en­sprü­fun­gen zwin­gend gehäuft und nicht, wie in der Sport­di­dak­tik bere­its seit vie­len Jahren möglich, bere­its während des Studi­ums erbracht wer­den kön­nen.   3. Reformierung des Über­gangs von der ersten in die zweite Phase der Lehrkräfte­bil­dung   Das Ref­er­en­dari­at bzw. der Vor­bere­itungs­di­enst als an das Studi­um anschließende zweite Phase der Lehrkräfte­bil­dung

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Mensa der Zukunft

Die Pro­duk­tion von Lebens­mit­teln ist weltweit betra­chtet für knapp ein Drit­tel der gesamten Treib­haus­gase­mis­sio­nen ver­ant­wortlich, wie aus einem Bericht der Welthunger­hil­fe aus dem Jahr 2023 her­vorge­ht [1]. Allein in Deutsch­land wer­den rund 50 % der Gesamt­fläche land­wirtschaftlich genutzt [2], wobei auf lediglich 10,3 % dieser Fläche ökol­o­gis­ch­er Land­bau betrieben wird. Ernährung und Land­wirtschaft haben im Zuge des glob­alen Wan­dels einen steigen­den Ein­fluss auf die Umwelt genom­men und tra­gen maßge­blich zum Ver­lust von Bio­di­ver­sität bei [3]. Insofern ist es uner­lässlich, die Bere­iche Ernährung und Land­wirtschaft zu über­denken und nach­haltig auszuricht­en, um die Umwelt- und Kli­maschutzziele zu erre­ichen und gle­ichzeit­ig einen lebenswerten Plan­eten zu erhal­ten. Ins­beson­dere öffentliche Ein­rich­tun­gen soll­ten dies­bezüglich eine Vor­bild­funk­tion im Bere­ich nach­haltiger Ernährung ein­nehmen.   Auf­grund dessen spricht sich der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat für eine ökol­o­gisch verträgliche Kreis­laufwirtschaft inner­halb der bay­erischen Hochschul­gas­tronomie aus. Wichtig ist, durch gesamt­ge­sellschaftliche Inklu­sion aller Hochschul­mit­glieder und durch einen opti­malen Ein­satz der finanziellen Mit­tel, täglich ein abwech­slungsre­ich­es Ange­bot an Speisen und Getränken im Sinne von Kli­maschutz und Nach­haltigkeit bere­itzustellen, welch­es zudem den Ansprüchen an Region­al­ität und Saison­al­ität gerecht wird. Hand­lung­sop­tio­nen sollen grund­sät­zlich auf den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Ressourcen nach Ihren Mehrw­erten für diese Ziele abge­wogen und pri­or­isiert wer­den. Basierend auf dieser Pri­or­isierung gilt es Strate­gien zu entwick­eln, die unmit­tel­bar zum nach­halti­gen Agieren aufrufen.   Ziel dieses Posi­tion­spa­piers ist die Sen­si­bil­isierung sowie die Stärkung des Bewusst­seins gegenüber nach­haltiger Gas­tronomie an bay­erischen Hochschulen, ins­beson­dere in den Bere­ichen Speisen und Getränke, Ver­pack­un­gen und Lebens­mit­telbeschaf­fung.   Die Hochschul­gas­tronomie ist ein stetig wach­sender Bere­ich inner­halb der Hochschul­land­schaft, der täglich die Bedürfnisse von mehreren tausend Konsument*innen erfüllen möchte. Wichtig ist, dass Speisen und Getränke neben den Anforderun­gen der nach­halti­gen Beschaf­fung und umwelt­fre­undlichen Ver­pack­ung eine hohe Qual­ität aufweisen, abwech­slungsre­ich sind und zu einem für Studierende akzept­ablen Preis ange­boten wer­den. Eine hohe Anpas­sungs­fähigkeit bei ver­gle­ich­sweise ger­ing­bleiben­dem Aufwand kön­nte durch ein Sys­tem geschaf­fen wer­den, in welchem sich ein veg­anes, voll­w­er­tiges Grundgericht durch option­al wählbare Zutat­en auf die Wün­sche der Gas­tronomiebe­suchen­den anpassen lässt. Dieses Gericht sollte an für sich bere­its voll­w­er­tig sowie abwech­slungsre­ich sein und einen attrak­tiv­en Preis für Studierende aufweisen. Zusät­zlich sollte die Möglichkeit beste­hen, dieses Gericht mit einem veg­e­tarischen oder fleis­chhalti­gen Ange­bot zu ergänzen. Es ist somit vorstell­bar, dass es beispiel­sweise bei Lasagne die Auswahl zwis­chen ein­er Gemüse­lasagne und ein­er klas­sis­chen Lasagne gibt sowie Schnitzel aus Fleisch oder Hülsen­frücht­en, Pilzen bzw. Gemüse ange­boten wird. Studierende soll­ten eine größt­mögliche Auswahl haben, aber die an für sich schon attrak­tive Stan­dar­d­op­tion ist die gesün­deste und umweltverträglich­ste Vari­ante. Wichtig ist weit­er­hin, dass für Studierende mit Unverträglichkeit­en und Intol­er­anzen entsprechende Hin­weise gegeben und Alter­na­tivgerichte ange­boten wer­den, die ihnen eine gle­ich­berechtigte Teil­habe ermöglichen und eine sichere Auswahl gewährleis­ten.   Um die Ver­ant­wor­tung gegenüber Kli­maschutz und Umwelt­be­wusst­sein weit­er zu steigern hat sich z. B. im Studieren­den­werk Niederbayern/Oberpfalz als ein sehr nüt­zlich­es Konzept der soge­nan­nte Kli­mateller durchge­set­zt. Dieser kennze­ich­net das kli­mafre­undlich­ste Gericht des Tages, welch­es die ger­ing­sten CO2-Emis­­sio­­nen verur­sacht. Ein bere­its etabliertes Pro­jekt ist zudem der Kli­ma­cent, ein kleines zusät­zlich­es Ent­gelt auf nicht-umwelt­fre­undliche Gerichte, welch­er in nach­haltige Pro­jek­te investiert wer­den kann.   Als soziale und ökol­o­gis­che Maß­nahme spricht sich der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat dafür aus, dass das Bay­erische Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st finanzielle Mit­tel ein­richtet, die es den Mensen erlauben, täglich entsprechende hochw­er­tige Gerichte für einen gerin­gen Preis anzu­bi­eten.   Eben­so ist es möglich Kosten einzus­paren, indem weniger Gerichte mit Fleisch und Milch­pro­duk­ten pro­duziert wer­den, sodass auch finanzielle Mit­tel für pflan­zliche Vor- und Nach­speisen zur Ver­fü­gung ste­hen. Angesichts der durch die Infla­tion über­pro­por­tion­al gestiege­nen Lebens­mit­tel­preise wäre dies eine finanzielle Ent­las­tung für viele Studierende und würde einen wichti­gen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit liefern. Gle­ichzeit­ig würde dies die Akzep­tanz und Attrak­tiv­ität umwelt­fre­undlich­er, veg­an­er Gerichte steigern.  Um die Nach­haltigkeit der Ange­bote in den Mensen garantieren zu kön­nen, ist es uner­lässlich, dass Lebens­mit­tel, die region­al umweltscho­nend ange­baut wer­den kön­nen, auch von lokalen Betrieben beschafft wer­den. Eine regionale und saisonale Einkauf­sstrate­gie stärkt Erzeuger*innen vor Ort und reduziert die lagerungs- und trans­port­be­zo­ge­nen Emis­sio­nen. Dies ist leicht mit dem ökol­o­gis­chen Fußab­druck, ein­er Mess­größe die den Ressourcenver­brauch angibt [4], zu bes­tim­men. Dieser ist bei regionalen Pro­duk­ten geringer, als bei Lebens­mit­teln aus dem Aus­land, was haupt­säch­lich damit begrün­det wird, dass kürzere Trans­portwege entste­hen. Der CO2-Fußab­­druck eines Apfels aus Neusee­land beträgt beispiel­sweise 0,8 kg CO2-Äqu./kg. Bei einem Apfel aus der Region sinkt der ökol­o­gis­che Fußab­druck um mehr als die Hälfte auf ca. 0,3–0,4 kg CO2-Äqu./kg. Importierte Lebens­mit­tel leg­en oft lange Streck­en mit dem Schiff oder dem Flugzeug zurück. Die Trans­portwege sind demzu­folge wed­er kli­ma­neu­tral noch ressourcenscho­nend. Zwis­chen regionalen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen liegen nur kurze Streck­en, weshalb ins­beson­dere der CO2-Ausstoß während des Trans­portes erhe­blich min­imiert wird. Darüber hin­aus muss für lange Trans­portwege die Halt­barkeit der Lebens­mit­tel garantiert wer­den, weshalb diese oft mit Pes­tiziden oder andern Mit­teln ver­set­zt sind. Auf­grund der kurzen Trans­portwege zwis­chen regionalen Erzeugern und Ver­brauch­ern, kann auf solche Mit­tel verzichtet und die Qual­ität der Pro­duk­te erhöht wer­den.   Im Ver­gle­ich zur Region­al­ität hat die Ver­wen­dung saisonaler Pro­duk­te einen weitaus pos­i­tiv­eren Ein­fluss auf die Klima­bi­lanz. Dies kann erneut anhand des ökol­o­gis­chen Fußab­drucks beurteilt wer­den. Während Erd­beeren im Win­ter CO2-Äquiv­­a­­lente von 3,4 kg pro kg Erd­beeren verze­ich­nen, sind es bei saisonalen Erd­beeren aus der Region nur noch 0,3kg CO2-Äqu./kg. Durch die Ver­wen­dung saisonaler Pro­duk­te wer­den Lagerungskosten ver­mieden und Trans­porte­mis­sio­nen erhe­blich reduziert. Dies wiederum zieht soziale und ökol­o­gis­che Mehrw­erte mit sich und schont zugle­ich die Umwelt [5]. Entschei­dend ist dem­nach eine Kom­bi­na­tion aus Region­al­ität und Saison­al­ität, um die Hochschul­gas­tronomie nach­haltiger zu gestal­ten.   Zur Umset­zung kön­nte eine Zusam­me­nar­beit durch lokale Verbraucher*innen-Erzeuger*innen-Gemeinschaften einge­führt und evaluiert wer­den. Inner­halb dieser Gemein­schaften kön­nen Kun­den region­al und ökol­o­gisch pro­duzierte Lebens­mit­tel zu fairen Preisen erwer­ben, sodass ein nach­haltiger Kon­sum gefördert wird.   Um das Bewusst­sein und die Sen­si­bil­isierung für nach­haltige Ernährung weit­er zu stärken, ist die trans­par­ente Kennze­ich­nung durch ver­schiedene Siegel und Labels von großer Bedeu­tung. Darauf soll­ten Mensen bere­its bei der Beschaf­fung ihrer Pro­duk­te acht­en, indem sie im Vor­feld eine nach­haltige Beschaf­fungsstrate­gie entwick­eln und sich an dieser ori­en­tieren. Die Gerichte mit Pro­duk­ten aus nach­haltiger Land­wirtschaft sollen auch als solche gekennze­ich­net wer­den, z. B. mit den Hin­weisen „Fair­trade“ oder „BIO“, um zu garantieren, dass die ver­wen­de­ten Pro­duk­te unter fairen Arbeits­be­din­gun­gen mit fairen Löh­nen hergestellt wur­den sowie aus ökol­o­gis­chem Land­bau stam­men und die Pro­duk­tion ohne den Ein­satz von syn­thetis­chen

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