Autorenname: Moritz Schmid

Landesweite KI-Grundausstattung für Studierende in Bayern

Aus­gangslage:91,6 % der Studieren­den nutzen KI-Werkzeuge im Studi­um, 81,5 % greifen dabei auf die kosten­lose Chat­G­PT-Var­i­ante zurück [1]. Die Stan­­dard-Bezahlstufen kosten pro Dienst 21 bis 23 € im Monat, die Spitzen­stufen mit höheren Nutzungslim­its rund 100 bis 230 €[2]; nur 13 % der KI-Nutzen­­den in Deutsch­land zahlen über­haupt für KI [3]. Für die Nutzung der aktuell­sten KI-Mod­­elle ist eine bezahlungspflichtige Lizenz notwendig. Damit hängt es aktuell von der indi­vidu­ellen finanziellen Sit­u­a­tion der Studieren­den ab, ob jemand mit den mod­ern­sten LLMs in seinem Studi­um arbeit­en kann. Der Zugang zu KI ist damit eine Frage der Chan­cen­gle­ich­heit. Der Wis­senschaft­srat hat am 06.07.2026 emp­fohlen, den Hochschulen eine „ver­lässliche Grund­ver­sorgung mit Inferen­zka­paz­itäten” zu sich­ern, als beispiel­gebend nen­nt er die NRW-Lan­desstrate­gie und die Ange­bote der GWDG [4]. In Bay­ern fehlt ein solch­es über­greifend­es Ange­bot: Das Län­der­in­ven­tar des Wis­senschaft­srats (Stand 01.04.2026) führt für Bay­ern Leitlin­ien, Förder­pro­gramme und zwei Ver­wal­tung­spro­jek­te auf, aber keinen lan­desweit­en KI-Zugang für Studierende [4]. Bay­ern­KI (bis zu 55 Mio. € aus der High­tech Agen­da) ist reine Forschungsin­fra­struk­tur ohne Chat-Dienst und ohne all­ge­meinen Zugang für Studierende; die eigene FAQ ver­weist für Chat­bots an die GWDG nach Göt­tin­gen [5][6]. Für das geplante KI-Basis­­mod­­ell (Blue Swan) beschafft der Freis­taat weit­ere 1.024 Hochleis­­tungs-GPUs, die ab Herb­st 2026 exk­lu­siv den Entwick­lung­steams vor­be­hal­ten sind [7]. Einzelne Hochschulen (u. a. FAU, HM, THWS) finanzieren Zugänge aus eige­nen Mit­teln, an anderen gibt es kein hochschul­weites Ange­bot [8][9]. Nor­­drhein-West­­­falen dage­gen stellt seit März 2025 über KI:connect.nrw allen rund 607.000 Studieren­den der 36 staatlichen Hochschulen kosten­losen, anonymisierten KI-Zugang bere­it, seit April 2026 wird dies um lan­des­ge­hostete offene Mod­elle ergänzt [10][11]. Als größte Grup­pierung an den Hochschulen sollen die Studieren­den in die rel­e­van­ten Entschei­dung­sprozesse mit ein­be­zo­gen wer­den. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert, allen Studieren­den der staatlichen bay­erischen­Hochschulen eine kosten­freie, frei­willig nutzbare KI-Grund­ver­­sorgung als lan­desweit ein­heitlichen Dienst bere­itzustellen, unab­hängig davon, an welch­er Hochschule jemand studiert. Diese Grund­ver­sorgung umfasst min­destens: Forderun­gen: 1. KI-Chatas­­sis­­tent auf Stand der Tech­nik: leis­tungs­fähige gen­er­a­tive Sprach­mod­elle aktueller Gen­er­a­tion mit Datei-Upload in ein­er bar­ri­ere­frei nutzbaren Ober­fläche. Die Architek­tur tren­nt Mod­elle, Client und hochschul­spez­i­fis­che Anbindung. Client und hochschul­spez­i­fis­che Kom­po­nen­ten wer­den quellof­fen entwick­elt und in einem öffentlichen Repos­i­to­ry bere­it­gestellt, sodass Hochschulen sie nach­nutzen und Studierende Architek­tur und Funk­tion­sweise nachvol­lziehen und zur Weit­er­en­twick­lung beitra­gen kön­nen. 2. Inter­net­zu­gang und Lit­er­atur­recherche: Zugriff auf aktuelle Webin­halte mit Quel­lenangaben sowie Unter­stützung wis­senschaftlich­er Lit­er­atur­recherche (Anbindung offen­er wis­senschaftlich­er Daten­banken bzw. Bib­lio­thek­sres­sourcen). 3. Lern­werkzeuge: Gener­ierung von inter­ak­tiv­en Übungs­fra­gen, Quizzen und Karteikarten aus eige­nen Lern­ma­te­ri­alien, inklu­sive Import und Export (z. B. Anki), sowie Anbindung an die Lern­plat­tfor­men der Hochschulen (z. B. Moo­dle). Wer­den gener­ierte Inhalte kur­sweit oder öffentlich geteilt, ist eine Freiga­be durch Lehrende, von ihnen benan­nte Per­so­n­en oder im Rah­men eines Peer-Review For­mats vorzuse­hen (Human-in-the-Loop zur Qual­itätssicherung). 4. Agen­tis­ches Cod­ing: KI-Pro­­gram­mier­w­erkzeuge, die mehrschrit­tige Auf­gaben eigen­ständig bear­beit­en. Der Dienst stellt hier­für kontin­gen­tierte API-Schlüs­sel für eine Ope­­nAI- oder Anthrop­ic-kom­­pat­i­ble Schnittstelle bere­it, über die sich die gehosteten Mod­elle in etablierten (Open-Source-)Coding-Agenten als End­punkt ein­tra­gen lassen; das Model­lange­bot umfasst dafür geeignete, werkzeugfähige offene bzw. Open Weight-Mod­­elle (derzeit z. B. Qwen3.6–27B, GLM‑5.2, DeepSeek-V4, Nemotron 3, Ultra, Mis­tral Large 3, Devs­tral 2). 5. Aktu­al­ität: selb­st betriebene offene bzw. Open-Weight-Mod­­elle wer­den min­destens vierteljährlich auf aktuelle Mod­ell­gen­er­a­tio­nen aktu­al­isiert, bei ange­bun­de­nen kom­merziellen Mod­ellen wer­den neue Mod­ell­gen­er­a­tio­nen zeit­nah über­nom­men, spätestens drei Monate nach Ver­füg­barkeit; einge­set­zte Mod­elle, Ver­sio­nen und Mod­ell­wech­sel wer­den trans­par­ent doku­men­tiert und rechtzeit­ig angekündigt, für laufende Lehrver­anstal­tun­gen und Prü­fun­gen bleiben abgelöste Mod­ell­stände über­gangsweise ver­füg­bar, soweit Lizenz, Sicher­heit und Betrieb dies zulassen. 6. Gestaffelte Nutzungskontin­gente: ein indi­vidu­elles Kontin­gent für kom­merzielle Mod­elle sowie ein bre­it­eres für aktuelle, in Bay­ern gehostete offene Mod­elle; auf Antrag erhöh­bare Kontin­gente für Pro­jek­te, Abschlus­sar­beit­en und Lehrver­anstal­tun­gen; jed­erzeit trans­par­ent ein­se­hbare Anzeige der eige­nen Kontin­gent­nutzung; nutzungs­gerechte Bemes­sung (etwa token- oder rechen­zeit­basiert statt nach bloßer Anfragezahl). Aggregierte Nutzungssta­tis­tiken wer­den den Studieren­den­vertre­tun­gen zugänglich gemacht; Bemes­sung und Anpas­sung der Kontin­gente erfol­gen unter Ein­beziehung der Studieren­den. In Prü­fun­gen, in denen KI-Nutzung zuge­lassen, voraus­ge­set­zt oder Gegen­stand der Leis­tung ist, erhal­ten alle Teil­nehmenden densel­ben Mod­ell­stand und Funk­tion­sum­fang mit einem vom per­sön­lichen Ver­brauch unab­hängi­gen Prü­fungskontin­gent, um die prü­fungsrechtliche Chan­cen­gle­ich­heit zu wahren. 7. Daten­schutz und dig­i­tale Sou­veränität: DSG­­VO-kon­­former Betrieb auf Infra­struk­tur in der EU bzw. im EWR (solange min­destens die daten­schutzrechtlichen Stan­dards der EU einge­hal­ten wer­den) oder auf hochschuleigen­er Infra­struk­tur; keine Nutzung stu­den­tis­ch­er Eingaben für das Train­ing extern­er bzw. kom­merzieller Mod­elle; keine Pflicht zu pri­vat­en Kon­ten bei Drit­tan­bi­etern; Anmel­dung über die Hochschulken­nung, ohne Über­mit­tlung iden­ti­fizieren­der Dat­en an externe Model­lan­bi­eter. Bei exter­nen Model­lan­bi­etern wer­den Zero ‑Data ‑Reten­­tion- Vere­in­barun­gen genutzt; die Daten­hal­tung erfol­gt vor­rangig auf hochschuleigen­er oder im Hochschul­ver­bund betrieben­er Infra­struk­tur, andern­fallsinner­halb der EU bzw. des EWR. Ein­sicht­nah­men in einzelne Chatver­läufe erfol­gt nur ohne Zuord­nung zu ein­er Per­son und nur, soweit dies für Betrieb, Fehler­analyse, Sicher­heit oder Miss­brauchsver­mei­dung erforder­lich ist. Die Nutzen­den wer­den bei der Nutzung des Dien­stes deut­lich darauf hingewiesen, keine per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en in Chats einzugeben. Eine Auswer­tung von Chats für Leis­tungs­be­w­er­tung, Prü­fungsentschei­dun­gen oder Täuschungserken­nung find­et nicht statt. Studierende kön­nen ihre Chats per geson­dert­er, jed­erzeit fol­gen­los wider­ru­flich­er Ein­willi­gung (Opt-in) für Learn­ing-Ana­­lyt­ic­sZwecke freigeben; die Auswer­tung erfol­gt auss­chließlich aggregiert und ohne Rück­führbarkeit aufEinzelper­so­n­en und fließt nicht in Leis­tungs­be­w­er­tung, Prü­fungsentschei­dun­gen oder Täuschungserken­nung ein. Studierende kön­nen darüber hin­aus per eigen­er, geson­dert­er, jed­erzeit wider­ru­flich­er Ein­willi­gung ihre Chats für das Train­ing und die Verbesserung der selb­st betriebe­nen Mod­elle und Werkzeuge des Dien­stes bere­it­stellen; die Dat­en wer­den hier­für vor­ab um per­so­n­en­beziehbare Angaben bere­inigt und ver­lassen die hochschuleigene bzw. im Hochschul­ver­bund betriebene Infra­struk­tur nicht; der Wider­ruf wirkt für kün­ftige Train­ingsläufe. Eine Nutzung für das Train­ing extern­er bzw. kom­merzieller Mod­elle bleibt option­al. 8. Zitier­fähiger Echtheit­snach­weis: Aus jedem über den Dienst geführten Chat muss ein kryp­tografisch ver­i­fizier­bar­er, manip­u­la­tion­snach­weisender Echtheit­sanker unter ein­er per­sis­ten­ten, insti­tu­tionell ver­wal­teten Ken­nung exportier­bar sein, der Gesprächsver­lauf, ver­wen­detes Mod­ell samt Ver­sion sowie, soweit tech­nisch ver­füg­bar, Gener­ierungspa­ra­me­ter (u. a. Tem­per­a­ture), genutzte Werkzeuge und abgerufene Quellen doku­men­tiert und so als Zita­tions­be­leg für KI-Out­­puts in wis­senschaftlichen Arbeit­en dient; die dauer­hafte Erre­ich­barkeit ist insti­tu­tionell, nicht anbi­eter­ab­hängig sicherzustellen. Der Export erfol­gt auss­chließlich auf Ver­an­las­sung der Studieren­den, wahlweise voll­ständig oder als Auszug mit gekennze­ich­neten Aus­las­sun­gen und mit frei wählbarem Zugriff­skreis (öffentlich bis nur benan­nte Prüfende); nicht exportierte Chats wer­denzu diesem Zweck nicht gespe­ichert. 9. Ver­ste­ti­gung: dauer­hafte zen­trale Finanzierung durch den Freis­taat, nicht zulas­ten von Lehrbud­gets oder aus Mit­teln der Studieren­den­vertre­tun­gen, sowie beglei­t­ende Ange­bote zum Auf­bau von KI-Kom­pe­tenz. Quellen:  [1] https://doi.org/10.48444/h_docs-pub-533 und https://h‑da.de/meldung-einzelansicht/bundesweite-studie-mehr-als-90-der– studieren­­den-nutzen-ki-basierte-tools-wiechat­g­pt-fuers-studi­um [2] https://openai.com/de-DE/chatgpt/pricing/, https://claude.com/pricing und https://gemini.google/de/subscriptions/ [3] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Zahlungsbereitschaft-fuer-KI-erhoeht[4] https://www.wissenschaftsrat.de/download/2026/3319–26.pdf (Grund­ver­sorgung mit Inferen­zka­paz­itäten S. 55 ff.; Empfehlun­gen S. 59 f.; Län­derüber­sicht S. 79 ff., Bay­ern S.

Landesweite KI-Grundausstattung für Studierende in Bayern Weiterlesen »

Flexibilität durch studentische Minijobs erhalten, keine finanziellen Mehrbelastungen schaffen

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) blickt mit großer Sorge auf die aktuellen Vorschläge der Rentenkom­mis­sion, wodurch Mini­jobs kün­ftig gestrichen wer­den und Sozialver­sicherungsab­gaben anfall­en kön­nten. Für viele Studierende wür­den diese Vorschläge nicht nur spür­bare finanzielle Ein­bußen, son­dern auch die Ver­schär­fung von bere­its beste­hen­den prekären finanziellen Lebensla­gen bedeuten. “Studierende arbeit­en neben dem Studi­um, nicht um sich Extras zu leis­ten, son­dern um sich ihr Studi­um und Leben finanzieren zu kön­nen. Wer Rah­menbe­din­gun­gen für Mini­jobs ver­schlechtert, erhöht den finanziellen Druck und schafft keine Ent­las­tung”, verdeut­licht Sabine Kam­intzky, Sprecher*in des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats. Bere­its heute gehen rund 63% der Studieren­den neben ihrem Studi­um ein­er Beschäf­ti­gung nach und rund 55 % der BAföG-beziehen­­den Studieren­den sind darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern.1 Durch dieses Einkom­men bezahlen Studierende ihre Mieten, Lebens­mit­tel, ÖPNV-Tick­­ets und Lern­ma­te­ri­alien. Gle­ichzeit­ig steigen die Leben­shal­tungskosten seit Jahren deut­lich an. Für viele ist ein Mini­job neben dem angedacht­en Vol­lzeit­studi­um daher keine frei­willige Entschei­dung, son­dern eine finanzielle Notwendigkeit, um sich ein Vol­lzeit­studi­um ermöglichen zu kön­nen. Dabei spielt die flex­i­ble Möglichkeit eines kurzfristi­gen Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es eine Rolle, um steuer- und sozialver­sicherungsrechtliche Vorteile zu erhal­ten. Bis jet­zt waren Mini­jobs eine etablierte Option, um in einem klaren Rah­men von bis zu 43 Stun­den pro Monat, bei 13,90 Euro/Stunde Min­dest­lohn eine Ver­di­en­st­gren­ze von max­i­mal 603 Euro zu erre­ichen.2 Gemäß den Empfehlun­gen der Rentenkom­mis­sion wür­den hier­von jedoch rund 56 Euro, bei auss­chließlich renten­ver­sicherungspflichtiger Abgabe (9,3 %)3 oder bis zu 130 Euro bei vollen Sozialver­sicherungsab­gaben anfall­en.4Sofern die Mini­job- und damit auch die Opt-Out-Möglichkeit abgeschafft würde, stün­den Studieren­den in einem sozial­beitragspflichti­gen Beschäf­ti­gungsver­hält­nis (z.B. Werk­studieren­den­stelle) bei gle­ich­bleiben­den Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen entwed­er nur noch cir­ca 560 Euro beziehungsweise 470 Euro statt 603 Euro für den Leben­sun­ter­halt zur Ver­fü­gung. „Mini­jobs bieten Studieren­den die nötige Flex­i­bil­ität, um ihren Leben­sun­ter­halt neben einem Vol­lzeit­studi­um absich­ern zu kön­nen. Anhand der Vorschläge der Rentenkomis­sion wäre die Ausweitung der Aus­nah­meregelung von Schü­lerin­nen und Schülern auch auf Studierende nur sin­nvoll“, erk­lärt Moritz Schmid, Sprech­er des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats. Mini­jobs sind für viele Studierende exis­ten­ziell, um die Leben­shal­tungskosten neben einem Vol­lzeit­studi­um bewälti­gen zu kön­nen. Würde den Studieren­den kün­ftig bei ihren Beschäf­ti­gungsver­hält­nis­sen die Flex­i­bil­ität gestrichen wer­den, wür­den vie­len Studieren­den in ihrer gegen­wär­ti­gen Sit­u­a­tion entwed­er gerin­gere Net­toeinkom­men übrig­bleiben oder ein Wech­sel in umfan­gre­ichere und unflex­i­blere Beschäf­ti­gungsver­hält­nisse dro­hen. Bei­des erhöht den Druck auf Studierende, verken­nt die Leben­sre­al­itäten und kann die akademis­che Aus­bil­dung zusät­zlich erschw­eren. “Die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen tre­f­fen wieder diejeni­gen, die sich ein Studi­um durch eigene Erwerb­stätigkeit leis­ten kön­nen. Weniger Flex­i­bil­ität und weniger Net­to bedeutet für viele Studierende ein­fach nur mehr Arbeit­szeit und größeren Druck im Stu­di­en­all­t­ag. Das kann nicht das Ziel ein­er guten Renten­re­form sein”, erläutert Amir Hasu­kic, Sprech­er des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat würde daher eine Ausweitung der emp­fohle­nen Aus­nah­meregelung für Mini­jobs bei den Schüler*innen5 auch auf Studierende begrüßen, um die nötige Flex­i­bil­ität bei den stu­den­tis­chen Beschäf­ti­gungsver­hält­nis­sen beizube­hal­ten. Quellen: 1. Deutsches Studieren­den­werk (DSW) (2023): Die 22. Sozialer­he­bung: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studieren­den in Deutsch­land 2021. Haupt­bericht. https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/api/files/Soz22_Hauptbericht.pdf (Zugriff: 01.07.2026). 2. Deutsches Studieren­den­werk (DSW) (2026): Presse-State­­ment: Studierende müssen weit­er­hin Mini­jobs machen kön­nen. https://www.studierendenwerke.de/beitrag/presse-statement-studierende-muessen-weiterhin-minijobs-machen-koennen (Zugriff: 01.07.2026). 3. Bay­erisch­er Rund­funk (BR): „Mini­jobs vor dem Aus? Das bedeuten die Reform­pläne wirk­lich“. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/minijobs-vor-dem-aus-das-bedeuten-die-reform-plaene-wirklich,VNfmuHM (abgerufen am 06.07.2026).; DER SPIEGEL: „Rente: Was auf Studierende zukommt, wenn Mini­jobs weg­fall­en“. Ver­füg­bar unter: https://www.spiegel.de/start/rente-was-auf-studierende-zukommt-wenn-minijobs-wegfallen-a-75c6b6ab-6161–4ea6-aa97-3c2e3c89eace (abgerufen am 06.07.2026). 4. Süd­deutsche Zeitung: „Renten­re­form: Fol­gen – Mini­jobs – Ein­schnitte“. Ver­füg­bar unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/rentenreform-folgen-minijobs-einschnitte-li.3506595 (abgerufen am 06.07.2026). 5. Rentenkomis­sion 2026 – 33 Empfehlun­gen zur Renten­re­form. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html(Zugriff: 01.07.2026).

Flexibilität durch studentische Minijobs erhalten, keine finanziellen Mehrbelastungen schaffen Weiterlesen »

Steigende Lebenshaltungskosten, Versprechen in der Schwebe: BayStuRa fordert Umsetzung der vereinbarten BAföG-Erhöhung

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ist angesichts der aktuellen Debat­te besorgt über die im Koali­tionsver­trag vere­in­barte BAföG-Reform. Die jüng­sten Aus­sagen von Unions­frak­tion­schef Jens Spahn und Bun­des­forschungsmin­is­terin Dorothee Bär lassen befürcht­en, dass notwendi­ge Verbesserun­gen für Studierende aus­bleiben kön­nten. Studierende sind seit Jahren durch drastisch steigende Leben­shal­tungskosten wie Miete, Lebens­mit­tel, Kranken­ver­sicherung und Strom einem erhöht­en finanziellen Druck aus­ge­set­zt. Unter den derzeit­i­gen Rah­menbe­din­gun­gen ist mehr als die Hälfte der BAföG-beziehen­­den Studieren­den (55 %) darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern. “Studierende sparen längst beim Wohn­raum, bei Ernährung, Freizeit, Gesund­heit und teil­weise sog­ar beim Studi­um selb­st. Sol­i­dar­ität bedeutet nicht, diejeni­gen weit­er zu belas­ten, die ohne­hin wenig haben.” — Amir Hasu­kic Wie prekär die finanzielle Lage viel­er Studieren­der ins­ge­samt ist, zeigt ein Bericht der EU-SILC aus dem Jahr 2023: Dem­nach gal­ten 35 % aller Studieren­den als armutsge­fährdet[1]. Beson­ders drastisch fällt der Befund für jene aus, die in einem eige­nen Haushalt oder in ein­er Wohnge­mein­schaft leben – hier sind rund 77 % von Armut bedro­ht. Damit gel­ten Studierende als eine der am stärk­sten armutsge­fährde­ten Grup­pen in Deutsch­land. Die Debat­te wird derzeit von Aus­sagen geprägt, wonach Studierende “sehr priv­i­legiert” seien oder dass es “kein Dra­ma” sei, neben dem Studi­um zusät­zlich zu arbeit­en. Diese Darstel­lung verken­nt die Real­ität viel­er Studieren­der. Wer 15 oder 20 Stun­den pro Woche arbeit­en muss, um Miete und Lebens­mit­tel bezahlen zu kön­nen, studiert nicht mehr unter densel­ben Bedin­gun­gen wie diejeni­gen, die sich voll­ständig auf ihr Studi­um konzen­tri­eren kön­nen. “BAföG ist kein Luxus und Studieren darf keine Frage des Geld­beu­tels sein. Für viele Studierende ist BAföG eine Voraus­set­zung, um über­haupt studieren zu kön­nen.” Sabine Kam­intzky Beson­ders betrof­fensind Studierende aus einkom­menss­chwachen Fam­i­lien, Studierende mit Kindern, Studierende mit Beein­träch­ti­gun­gen oder chro­nis­chen Erkrankun­gen sowie Studierende mit Migra­tions­geschichte. Für sie bedeutet eine unzure­ichende Stu­di­en­fi­nanzierung nicht mehr Eigen­ver­ant­wor­tung, son­dern eine zusät­zliche Hürde auf dem Weg zu einem Stu­di­en­ab­schluss. “Wer Bil­dungsauf­stiege ermöglichen will, muss auch Ver­lässlichkeit schaf­fen. Die BAföG-Erhöhung ist bere­its im Koali­tionsver­trag eingepreist vere­in­bart. Die Debat­te erneut aufzu­machen, beschädigt das Ver­trauen in Bil­dungspoli­tik.” — Moritz Schmid Sollte die angekündigte BAföG-Reform aus­bleiben, dro­hen gravierende Fol­gen: Mehr Studierende wären weit­er­hin einem erhöht­en Armut­srisiko aus­ge­set­zt, Stu­dien­zeit­en ver­längern sich, psy­chis­che und kör­per­liche Belas­tun­gen nehmen weit­er zu und die Zahl der Stu­di­en­ab­brüche kön­nte steigen. Gle­ichzeit­ig entschei­det der Kon­to­stand der Eltern noch stärk­er darüber, wer sich ein Studi­um leis­ten kann und welch­er Stu­di­en­stan­dort dadurch in Frage kommt. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert deshalb die Unions­frak­tion auf, Wer Bil­dung ver­spricht, muss sie auch finanzieren. Studierende brauchen Per­spek­tiv­en und keine Spar­poli­tik auf ihrem Rück­en. Die Bil­dungs­gerechtigkeit in Deutsch­land darf nicht zur Spar­masse des Bun­de­shaushalts wer­den. Es ist kurzsichtig, bei der Bil­dung zu sparen, nur weil kein wirtschaftlich­es Wach­s­tum sofort in Aus­sicht ste­ht. [1] Armutsge­fährdet: weniger als 60 % des Medi­aneinkom­mens; Quellen: BMBF, CHE, Hochschul­dat­en

Steigende Lebenshaltungskosten, Versprechen in der Schwebe: BayStuRa fordert Umsetzung der vereinbarten BAföG-Erhöhung Weiterlesen »

AG Awareness und Gleichstellung

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat beschließt die Ein­rich­tung ein­er Arbeits­gruppe „Aware­ness und Gle­ich­stel­lung“. Ziel der Arbeits­gruppe ist es, beste­hende gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Her­aus­forderun­gen im Hochschulkon­text zu iden­ti­fizieren, Posi­tio­nen zu erar­beit­en sowie Maß­nah­men zur Förderung von Chan­cen­gerechtigkeit und Diver­sität zu entwick­eln. Dabei sollen ins­beson­dere struk­turelle Benachteili­gun­gen auf­grund von Geschlecht, sex­uelle Ori­en­tierung und sozialer Herkun­ft in den Blick genom­men wer­den.

AG Awareness und Gleichstellung Weiterlesen »

Unbeschränkte Anzahl von Prüfungsversuchen

Der fol­gende Antrag soll Let­ztver­suche aus­geschlossen Grund­la­gen­prü­fun­gen und Abschlus­sar­beit­en behan­deln. Der soge­nan­nte Let­ztver­such bei Prü­fun­gen stellt für viele Studierende eine erhe­bliche psy­chis­che Belas­tung während der gesamten Stu­dien­zeit dar. Die Sorge, durch das endgültige Nichtbeste­hen ein­er einzel­nen Mod­ul­prü­fun­gen den Anspruch auf die Fort­set­zung des Studi­ums und die Möglichkeit auf Ausübung eines angestrebten Berufs zu ver­lieren, erzeugt nicht nur enor­men Druck, son­dern fördert auch keine gesunde und nach­haltige Ler­numge­bung. Diese dauer­hafte Unsicher­heit und der damit ver­bun­dene Druck ste­hen ein­er gesun­den Lern- und Prü­fungskul­tur ent­ge­gen. Prü­fun­gen sollen den Kom­pe­ten­z­er­werb sicht­bar machen und Studierende in ihrer akademis­chen Entwick­lung begleit­en. Ger­ade in stress­in­ten­siv­en Prü­fungsphasen wirken Let­ztver­suche häu­fig kon­trapro­duk­tiv, weil nicht nur die tat­säch­liche fach­liche Kom­pe­tenz geprüft wird, son­dern zunehmend auch die Fähigkeit, mit mas­sivem psy­chis­chen, gesund­heitss­chädi­gen­den Stress umzuge­hen. Unter­schiedliche Stu­di­en­ver­läufe und indi­vidu­elle Leben­sre­al­itäten wie Krankheit, stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gun­gen [Quelle: Best3], Erwerb­stätigkeit, finanzielle Belas­tun­gen oder per­sön­liche Krisen kön­nen sich maßge­blich erschw­erend auf die Stu­di­en­leis­tung auswirken. Diese Fak­toren sollen durch Härte­fal­län­träge berück­sichtigt wer­den kön­nen. Ein Sys­tem, bei dem durch diesen Let­ztver­such endgültige Kon­se­quen­zen für den gesamten Bil­­dungs- und Beruf­sweg entste­hen, wird diesen unter­schiedlichen Lebenssi­t­u­a­tio­nen näm­lich nicht gerecht. Die Abschaf­fung des Let­ztver­suchs bedeutet nicht akademis­che Stan­dards abzuschaf­fen oder die Qual­ität der Lehre zu min­dern, son­dern ermöglicht lediglich eine Flex­i­bil­ität des indi­vidu­ellen Stu­di­en­ver­laufs inner­halb der begren­zten Max­i­mal­stu­dien­zeit. Darüber hin­aus unter­schei­den sich die Regelun­gen zu Let­ztver­suchen und zum endgülti­gen Nichtbeste­hen zwis­chen Hochschulen und Stu­di­engän­gen teil­weise erhe­blich. Diese Unter­schiede führen zu Ungle­ich­heit­en im bay­erischen Hochschul­sys­tem. Des Weit­eren möcht­en wir uns eben­falls für Wieder­hol­un­gen von bestande­nen Prü­fun­gen ein­set­zen um die Option der Noten­verbesserung anzu­bi­eten. Ein mod­ernes und gerecht­es Prü­fungssys­tem muss auf Fair­ness, Ver­hält­nis­mäßigkeit und Flex­i­bil­ität aus­gerichtet sowie auf die indi­vidu­ellen Leben­sum­stände der Studieren­den zugeschnit­ten sein. Endgültige Prü­fungsver­suche sollen abgeschafft und durch faire, studieren­den­fre­undliche Wieder­hol­ungsregelun­gen erset­zt wer­den. Prü­fun­gen müssen der Kom­pe­ten­zver­mit­tlung dienen und dür­fen nicht über­pro­por­tion­al exis­ten­zielle Fol­gen für Studierende haben.

Unbeschränkte Anzahl von Prüfungsversuchen Weiterlesen »

Pay-to-Win im Studium: Warum Gebühren für Verbesserungsversuche im Jurastudium ungerecht sind.

Mit großer Sorge beobacht­en wir die geplante Änderung der Juris­tis­chen Aus­­bil­­dungs- und Prü­fung­sor­d­nung (JAPO). Darin sollen zeit­gle­ich mit den E‑Examen Prü­fungs­ge­bühren für den Verbesserungsver­such im ersten juris­tis­chen Staat­sex­a­m­en (350 Euro) und im zweit­en Staats-exa­m­en (650 Euro) einge­führt wer­den. Bish­er waren diese Verbesserungsver­suche kosten­frei – und das aus gutem Grund. Die Ein­führung dieser enor­men Gebühren ist entsch­ieden abzu-lehnen.  Diese Maß­nahme stellt eine erhe­bliche zusät­zliche finanzielle Belas­tung für Studierende dar. Bere­its heute ist das Juras­tudi­um ein­er der kosten­in­ten­sivsten und belas­tend­sten Stu­di­en-gänge: eine jahre­lange Stu­dien­zeit ohne Einkom­men, kostenpflichtige Repeti­to­rien, teure Lern-mate­ri­alien und oft­mals ein erhe­blich­er psy­chis­ch­er Druck. Nun sollen Studierende auch noch für die Möglichkeit bezahlen, ihre ein­mal erzielte Note zu verbessern. Das ist sozial ungerecht und trifft vor allem Studierende aus einkom­menss­chwächeren Fam­i­lien. Die geplanten Ände-run­­gen unter­graben die Chan­cen­gle­ich­heit im juris­tis­chen Aus­bil­dungssys­tem. Die End­note im Staat­sex­a­m­en entschei­det maßge­blich über die beru­fliche Per­spek­tive, obwohl sie lediglich auf dem Ergeb­nis ein­er einzi­gen Woche des gesamten Studi­ums basiert. Der Zugang zu Kar­ri-eren in Jus­tiz, Ver­wal­tung und Wis­senschaft hängt fast auss­chließlich von den erbracht­en Leis-tun­­gen im Staat­sex­a­m­en ab. Eine Noten­verbesserung an eine finanzielle Hürde zu kop­peln, wi-der­spricht jedem Anspruch an ein leis­tung­sori­en­tiertes Aus­bil­dungssys­tem. Die geplanten Ge-bühren führen zu ein­er Selek­tion und ver­schär­fen die soziale Ungle­ich­heit. Sabine Kam­intzky betont: “Wer aus einem finanzs­tarken Eltern­haus stammt, kann sich einen zweit­en Ver­such – und damit eine bessere Note – leis­ten. Die geplanten Gebühren ver­schieben die Spiel­regeln: Nicht mehr nur Leis­tung zählt, son­dern auch finanzielle Möglichkeit­en. Wer Chan­cen bepreist, pro­duziert Ungle­ich­heit – genau das passiert hier.“  Darüber hin­aus wirft auch die konkrete Aus­gestal­tung der Gebühren erhe­bliche Fra­gen auf. Der deut­liche Preis­sprung zwis­chen dem ersten und dem zweit­en Staat­sex­a­m­en (350 Euro bzw. 650 Euro) ist sach­lich kaum nachvol­lziehbar. Für Studierende entste­ht der Ein­druck, dass die Höhe der Gebühr für das zweite Exa­m­en nicht sach­lich begrün­det ist, son­dern schlicht festge-set­zt wurde. Es bleibt unklar, warum der Verbesserungsver­such im zweit­en Exa­m­en nahezu dop­pelt so hoch bepreist wer­den soll, obwohl bei­de Prü­fun­gen zen­trale Bestandteile der­sel­ben Aus­bil­dung darstellen. Als Begrün­dung für die Ein­führung der Gebühren führt das Min­is­teri­um an, dass sich Studierende regelmäßig zum Exa­m­en anmelden, jedoch nicht erscheinen und dadurch ver­mei­d­bare Kosten verur­sachen. Dieses Prob­lem ist dur­chaus real, die gewählte Lösung jedoch wenig ziel­gerichtet. Eine pauschale Kosten­be­las­tung aller Prüflinge im Verbesse-rungsver­­such trifft auch diejeni­gen, die sich ver­ant­wor­tungsvoll ver­hal­ten und tat­säch­lich an der Prü­fung teil­nehmen. Deut­lich sin­nvoller wäre eine dif­feren­zierte Regelung: Beispiel­sweise kön­nten Gebühren gezielt bei unbe­grün­de­tem Nichter­scheinen erhoben wer­den. Ein solch­er Ansatz würde Fehlver­hal­ten adressieren, ohne zugle­ich alle Prüflinge pauschal zu belas­ten. Hinzu kommt, dass im Zuge der geplanten Änderun­gen auch die Ein­führung des E‑Examens vor­angetrieben wird. Diese Entwick­lung ist grund­sät­zlich zu begrüßen: Die Dig­i­tal­isierung der Prü­fungs­for­mate ist über­fäl­lig und kann zu mehr Effizienz, Ein­heitlichkeit und zeit­gemäßen Prü-fungs­be­d­in­­gun­­gen beitra­gen. Prob­lema­tisch ist jedoch, dass ein Teil der damit ver­bun­de­nen Kosten offen­bar auf die Studieren­den durch die Verbesserungsver­suche umgelegt wer­den soll. Mit der Ein­führung weit­er­er Kosten wer­den ohne­hin weniger priv­i­legierte Studierende struk­turell aus­geschlossen.  Darüber hin­aus ist der hochschulpoli­tis­che Effekt dieser Regelung nicht hin­re­ichend durch-dacht. Die zusät­zliche finanzielle Hürde wird dazu führen, dass Studierende noch größere Angst vor dem Staat­sex­a­m­en entwick­eln. Wenn ein Verbesserungsver­such nicht nur emo­tion­al, son-dern auch finanziell sank­tion­iert oder aus finanziellen Grün­den unmöglich wird, wer­den viele Studierende ver­suchen, auf Num­mer sich­er zu gehen und ihr Exa­m­en weit­er hin­auszuzögern. Die Fol­gen sind län­gere Stu­dien­zeit­en und eine stärkere Inanspruch­nahme von uni­ver­sitären Ange­boten wie Klausurenkursen und Exa­m­ens­be­treu­un­gen. Diese sind betreu­ungs- und kos-ten­in­ten­­siv und verur­sachen erhe­bliche Mehrkosten für die Uni­ver­sitäten – ein Effekt, der den ange­blichen finanziellen Nutzen der Gebühren ad absur­dum führt.  Auch gesellschaftlich ist die geplante Regelung äußerst kri­tisch zu bew­erten. Wenn sich weni-ger Studierende einen Verbesserungsver­such leis­ten kön­nen oder wollen, sinkt die Zahl der Ab-sol­ventin­­nen und Absol­ven­ten mit Prädikat­sex­a­m­en. Ger­ade diese Noten sind jedoch häu­fig Voraus­set­zung für den Zugang zur Jus­tiz. Angesichts des bere­its beste­hen­den und sich weit­er ver­schär­fend­en Richter*innenmangels ist es bil­­dungs- und gesellschaft­spoli­tisch unver­ant-wortlich, struk­turelle Hür­den zu schaf­fen, die eine Noten­verbesserung erschw­eren. Amir Hasu­kic bekräftigt: “Anstatt Zugänge zu juris­tis­chen Berufen zu öff­nen und chan­cen­gerecht zu gestal-ten, wird die soziale Ungerechtigkeit im Juras­tudi­um ver­stärkt. Aus einem Exa­m­en wird ein Preiss­child, und das hat im Bil­dungssys­tem nichts ver­loren.” Statt jun­gen Men­schen die Per-spek­­tive auf eine Leis­tungsverbesserung zu ver­bauen, müsste diese vielmehr aktiv gefördert wer­den. Das juris­tis­che Staat­sex­a­m­en ist einzi­gar­tig. In kaum einem anderen Stu­di­en­gang hängt die End­note so stark von ein­er extrem kurzen Prü­fungsphase ab, die über Jahre der Aus-bil­­dung hin­weg entschei­det. Moritz Schmid verdeut­licht: “Genau deshalb ist es essen­ziell, Stu-dieren­­den die Möglichkeit zu geben, sich zu verbessern, Erfahrun­gen aus dem ersten Ver­such zu nutzen und ihre tat­säch­liche Leis­tungs­fähigkeit unter Beweis zu stellen. Wer seine Exa­m­ens-note verbessern will, sollte nur an Leis­tung gemessen wer­den – nicht am Kon­to­stand.” Abschließend lässt sich fes­thal­ten: Die Ein­führung von Gebühren für den Verbesserungsver-such im Staat­sex­a­m­en ist sozial ungerecht, ver­schärft die Bil­dung­sun­gle­ich­heit, belastet die Uni­ver­sitäten zusät­zlich und hat neg­a­tive Auswirkun­gen auf die gesamte Gesellschaft. Diese geplante Änderung der JAPO darf nicht umge­set­zt wer­den. Der Verbesserungsver­such muss weit­er­hin kosten­frei bleiben – im Inter­esse der Chan­cen­gle­ich­heit, der Qual­ität der juris­tis­chen Aus­bil­dung und ein­er funk­tions­fähi­gen Jus­tiz. 

Pay-to-Win im Studium: Warum Gebühren für Verbesserungsversuche im Jurastudium ungerecht sind. Weiterlesen »

Code of Conduct

Präam­bel Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) ist das geset­zlich legit­imierte Gremi­um der bay­erischen Studieren­den­vertre­tun­gen nach Art. 28 Bay­HIG. Das Gremi­um lebt vom Einzel­nen und von dem ehre­namtlichen Engage­ment der Del­e­ga­tio­nen und deren Studieren­den aus den einzel­nen Mit­glied­shochschulen. Dabei wer­den die ver­schiede­nen Fachrich­tun­gen und indi­vidu­ellen Hin­ter­gründe der Studieren­den aus­drück­lich begrüßt. Der BayStu­Ra set­zt sich für eine plu­ral­is­tis­che Hochschul­land­schaft ein, was sich auch im Gremi­um aktiv wider­spiegeln soll. Diese Vielfalt und die damit ver­bun­dene Mul­ti­per­spek­tiv­ität im Hin­blick auf die stu­den­tis­chen Belange ist eine starke Ressource und der Antrieb unser­er poli­tis­chen Arbeit.  Damit die Vielfalt unseres Gremi­ums im gemein­samen Arbeit­en frucht­bar wer­den kann, braucht es eine Kul­tur des Respek­ts, der Offen­heit und der gegen­seit­i­gen Anerken­nung. Dieser hier for­mulierte “Code of Con­duct” ist die gemein­same Selb­stverpflich­tung dazu. Er gilt für alle Per­so­n­en, die ihre Per­spek­tiv­en und die der Studieren­den ihrer Hochschulen im BayStu­Ra ein­brin­gen.  1. Umgang miteinan­der & Kom­mu­nika­tion Wir möcht­en eine offene respek­tvolle Atmo­sphäre schaf­fen, in der sich alle Beteiligten sich­er fühlen, das Wort zu ergreifen, Fra­gen zu stellen und miteinan­der in den Aus­tausch zu treten – unab­hängig vom jew­eili­gen Erfahrungsniveau, der Hochschule oder Funk­tion im Gremi­um. Wir ver­ste­hen uns als Organ mit flachen Hier­ar­chien und ein­er reflek­tierten Fehlerkul­tur. Jede Del­e­ga­tion und jede Stimme zählt gle­ich. Unsere Posi­tio­nen und Beschlüsse wer­den gemein­sam im Gremi­um disku­tiert und beschlossen. Unter einem guten Umgang ver­ste­hen wir: Einan­der aktiv zuzuhören und ausre­den zu lassen. Auf Augen­höhe, wertschätzend und pos­i­tiv zu kom­mu­nizieren — (pas­siv) aggres­sives Ver­hal­ten und Sprache lehnen wir grund­sät­zlich ab. Aktiv darauf zu acht­en, dass alle Per­so­n­en zu Wort kom­men. Gegen­seit­ige Rück­sicht­nahme für den hohen Aufwand durch unser ehre­namtlich­es hochschulpoli­tis­ches Engage­­ment- Wir erken­nen die ehre­namtliche Leis­tung Aller an. Auss­chließlich inhalt­sori­en­tiert und kon­struk­tiv zu arbeit­en — per­sön­liche Konflikte/Auseinandersetzungen haben in unserem Gremi­um keinen Platz. Die Mei­n­ung von jedem ist gle­ich­w­er­tig — Das „Recht des Lauteren” hat in unserem Gremi­um keinen Platz. Interne Beratun­gen ver­traulich zu behan­deln und keine Inhalte ohne Ein­willi­gung nach außen zu tra­gen. Inklu­sive Sprache und das Ansprechen aller Men­schen mit den gewün­scht­en Pronomen und Namen. Eine bar­ri­ere­freie Teil­habe für alle Inhalte zu gewährleis­ten beson­ders bei der Wahl des Ver­anstal­tung­sortes und in unser­er inter­nen Kom­mu­nika­tion. 2. Aware­ness  Unser Gremi­um ist ein Ort, an dem sich alle sich­er fühlen sollen. Darum posi­tion­ieren wir uns aktiv gegen jegliche Form von Beläs­ti­gung oder über­grif­fi­gen Ver­hal­ten. Dies umfasst ver­bales, non­ver­bales und kör­per­lich­es Ver­hal­ten, das von der betrof­fe­nen Per­son nicht gewün­scht wird. Ein fehlen­des Nein ist keine Zus­tim­mung.  Das bedeutet für uns: 3. Antidiskri­m­inierung  Diskri­m­inierung und Aus­gren­zung – ob offen oder verdeckt, ob beab­sichtigt oder nicht – tolerieren wir nicht. Das gilt ins­beson­dere für Äußerun­gen und Ver­hal­tensweisen, die auf fol­gende Merk­male abzie­len oder diese abw­erten: Alter, Geschlecht, Nation­al­ität, Reli­gion, eth­nis­che oder soziale Herkun­ft, sex­uelle Ori­en­tierung, physis­che oder psy­chis­che Ein­schränkung und poli­tis­che Überzeu­gung im Rah­men der frei­heitlich- demokratis­chen Grun­dord­nung.  Konkret posi­tion­ieren wir uns gegen: Belei­di­gun­gen, stereo­type Zuschrei­bun­gen, Her­ab­würdi­gun­gen und das Ver­bre­it­en diskri­m­inieren­der Inhalte, sex­is­tis­ch­er, ras­sis­tis­ch­er Inhalte oder anderen illib­eralen Gesellschafts­bildern (alles fernab der demokratis­chen Grun­dord­nung) – auch in „codiert­er” oder ver­meintlich humoris­tis­ch­er Form.  Das bedeutet für uns:  4. Umgang mit Kon­flik­ten, Kri­tik & Beschw­er­den  Unter­schiedliche Mei­n­un­gen sind wün­schenswert und Span­nun­gen sind in einem poli­tis­chen Gremi­um nor­mal. Entschei­dend ist ein kon­struk­tiv­er Umgang damit.  Damit meinen wir: Es ist jed­erzeit möglich sich mit Anliegen — schriftlich oder mündlich (anonym möglich) – an das Sprecher*innenteam oder die Ombudsper­so­n­en zu wen­den. Diese behan­deln sie ver­traulich und ergeb­nisof­fen. Das Melden von Fehlver­hal­ten darf keine Nachteile zur Folge haben, da es für unsere ehrliche und offene Gremienkul­tur ste­ht.  5. Dig­i­tale Kom­mu­nika­tion  Chats, E‑Mails und Videokon­feren­zen sind für unsere Arbeit unverzicht­bar. Auch in diesen Räu­men gel­ten die gle­ichen Grund­sätze wie in physis­chen Sitzun­gen.  Wir verpflicht­en uns:  6. Gel­tung & Selb­stverpflich­tung  Durch meine per­sön­liche Aktiv­ität im BayStu­Ra oder den AGs erkenne ich diesen “Code of Con­duct” als verbindliche Grund­lage unseres Miteinan­ders an. Ich trage aktiv dazu bei, die darin beschriebe­nen Werte zu leben und auch weit­erzugeben – und spreche an, wenn ich Fehlver­hal­ten erlebe oder beobachte.

Code of Conduct Weiterlesen »

Nach oben scrollen