Autorenname: Moritz Schmid

Steigende Lebenshaltungskosten, Versprechen in der Schwebe: BayStuRa fordert Umsetzung der vereinbarten BAföG-Erhöhung

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ist angesichts der aktuellen Debat­te besorgt über die im Koali­tionsver­trag vere­in­barte BAföG-Reform. Die jüng­sten Aus­sagen von Unions­frak­tion­schef Jens Spahn und Bun­des­forschungsmin­is­terin Dorothee Bär lassen befürcht­en, dass notwendi­ge Verbesserun­gen für Studierende aus­bleiben kön­nten. Studierende sind seit Jahren durch drastisch steigende Leben­shal­tungskosten wie Miete, Lebens­mit­tel, Kranken­ver­sicherung und Strom einem erhöht­en finanziellen Druck aus­ge­set­zt. Unter den derzeit­i­gen Rah­menbe­din­gun­gen ist mehr als die Hälfte der BAföG-beziehen­­den Studieren­den (55 %) darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern. “Studierende sparen längst beim Wohn­raum, bei Ernährung, Freizeit, Gesund­heit und teil­weise sog­ar beim Studi­um selb­st. Sol­i­dar­ität bedeutet nicht, diejeni­gen weit­er zu belas­ten, die ohne­hin wenig haben.” — Amir Hasu­kic Wie prekär die finanzielle Lage viel­er Studieren­der ins­ge­samt ist, zeigt ein Bericht der EU-SILC aus dem Jahr 2023: Dem­nach gal­ten 35 % aller Studieren­den als armutsge­fährdet[1]. Beson­ders drastisch fällt der Befund für jene aus, die in einem eige­nen Haushalt oder in ein­er Wohnge­mein­schaft leben – hier sind rund 77 % von Armut bedro­ht. Damit gel­ten Studierende als eine der am stärk­sten armutsge­fährde­ten Grup­pen in Deutsch­land. Die Debat­te wird derzeit von Aus­sagen geprägt, wonach Studierende “sehr priv­i­legiert” seien oder dass es “kein Dra­ma” sei, neben dem Studi­um zusät­zlich zu arbeit­en. Diese Darstel­lung verken­nt die Real­ität viel­er Studieren­der. Wer 15 oder 20 Stun­den pro Woche arbeit­en muss, um Miete und Lebens­mit­tel bezahlen zu kön­nen, studiert nicht mehr unter densel­ben Bedin­gun­gen wie diejeni­gen, die sich voll­ständig auf ihr Studi­um konzen­tri­eren kön­nen. “BAföG ist kein Luxus und Studieren darf keine Frage des Geld­beu­tels sein. Für viele Studierende ist BAföG eine Voraus­set­zung, um über­haupt studieren zu kön­nen.” Sabine Kam­intzky Beson­ders betrof­fensind Studierende aus einkom­menss­chwachen Fam­i­lien, Studierende mit Kindern, Studierende mit Beein­träch­ti­gun­gen oder chro­nis­chen Erkrankun­gen sowie Studierende mit Migra­tions­geschichte. Für sie bedeutet eine unzure­ichende Stu­di­en­fi­nanzierung nicht mehr Eigen­ver­ant­wor­tung, son­dern eine zusät­zliche Hürde auf dem Weg zu einem Stu­di­en­ab­schluss. “Wer Bil­dungsauf­stiege ermöglichen will, muss auch Ver­lässlichkeit schaf­fen. Die BAföG-Erhöhung ist bere­its im Koali­tionsver­trag eingepreist vere­in­bart. Die Debat­te erneut aufzu­machen, beschädigt das Ver­trauen in Bil­dungspoli­tik.” — Moritz Schmid Sollte die angekündigte BAföG-Reform aus­bleiben, dro­hen gravierende Fol­gen: Mehr Studierende wären weit­er­hin einem erhöht­en Armut­srisiko aus­ge­set­zt, Stu­dien­zeit­en ver­längern sich, psy­chis­che und kör­per­liche Belas­tun­gen nehmen weit­er zu und die Zahl der Stu­di­en­ab­brüche kön­nte steigen. Gle­ichzeit­ig entschei­det der Kon­to­stand der Eltern noch stärk­er darüber, wer sich ein Studi­um leis­ten kann und welch­er Stu­di­en­stan­dort dadurch in Frage kommt. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert deshalb die Unions­frak­tion auf, Wer Bil­dung ver­spricht, muss sie auch finanzieren. Studierende brauchen Per­spek­tiv­en und keine Spar­poli­tik auf ihrem Rück­en. Die Bil­dungs­gerechtigkeit in Deutsch­land darf nicht zur Spar­masse des Bun­de­shaushalts wer­den. Es ist kurzsichtig, bei der Bil­dung zu sparen, nur weil kein wirtschaftlich­es Wach­s­tum sofort in Aus­sicht ste­ht. [1] Armutsge­fährdet: weniger als 60 % des Medi­aneinkom­mens; Quellen: BMBF, CHE, Hochschul­dat­en

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AG Awareness und Gleichstellung

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat beschließt die Ein­rich­tung ein­er Arbeits­gruppe „Aware­ness und Gle­ich­stel­lung“. Ziel der Arbeits­gruppe ist es, beste­hende gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Her­aus­forderun­gen im Hochschulkon­text zu iden­ti­fizieren, Posi­tio­nen zu erar­beit­en sowie Maß­nah­men zur Förderung von Chan­cen­gerechtigkeit und Diver­sität zu entwick­eln. Dabei sollen ins­beson­dere struk­turelle Benachteili­gun­gen auf­grund von Geschlecht, sex­uelle Ori­en­tierung und sozialer Herkun­ft in den Blick genom­men wer­den.

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Unbeschränkte Anzahl von Prüfungsversuchen

Der fol­gende Antrag soll Let­ztver­suche aus­geschlossen Grund­la­gen­prü­fun­gen und Abschlus­sar­beit­en behan­deln. Der soge­nan­nte Let­ztver­such bei Prü­fun­gen stellt für viele Studierende eine erhe­bliche psy­chis­che Belas­tung während der gesamten Stu­dien­zeit dar. Die Sorge, durch das endgültige Nichtbeste­hen ein­er einzel­nen Mod­ul­prü­fun­gen den Anspruch auf die Fort­set­zung des Studi­ums und die Möglichkeit auf Ausübung eines angestrebten Berufs zu ver­lieren, erzeugt nicht nur enor­men Druck, son­dern fördert auch keine gesunde und nach­haltige Ler­numge­bung. Diese dauer­hafte Unsicher­heit und der damit ver­bun­dene Druck ste­hen ein­er gesun­den Lern- und Prü­fungskul­tur ent­ge­gen. Prü­fun­gen sollen den Kom­pe­ten­z­er­werb sicht­bar machen und Studierende in ihrer akademis­chen Entwick­lung begleit­en. Ger­ade in stress­in­ten­siv­en Prü­fungsphasen wirken Let­ztver­suche häu­fig kon­trapro­duk­tiv, weil nicht nur die tat­säch­liche fach­liche Kom­pe­tenz geprüft wird, son­dern zunehmend auch die Fähigkeit, mit mas­sivem psy­chis­chen, gesund­heitss­chädi­gen­den Stress umzuge­hen. Unter­schiedliche Stu­di­en­ver­läufe und indi­vidu­elle Leben­sre­al­itäten wie Krankheit, stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gun­gen [Quelle: Best3], Erwerb­stätigkeit, finanzielle Belas­tun­gen oder per­sön­liche Krisen kön­nen sich maßge­blich erschw­erend auf die Stu­di­en­leis­tung auswirken. Diese Fak­toren sollen durch Härte­fal­län­träge berück­sichtigt wer­den kön­nen. Ein Sys­tem, bei dem durch diesen Let­ztver­such endgültige Kon­se­quen­zen für den gesamten Bil­­dungs- und Beruf­sweg entste­hen, wird diesen unter­schiedlichen Lebenssi­t­u­a­tio­nen näm­lich nicht gerecht. Die Abschaf­fung des Let­ztver­suchs bedeutet nicht akademis­che Stan­dards abzuschaf­fen oder die Qual­ität der Lehre zu min­dern, son­dern ermöglicht lediglich eine Flex­i­bil­ität des indi­vidu­ellen Stu­di­en­ver­laufs inner­halb der begren­zten Max­i­mal­stu­dien­zeit. Darüber hin­aus unter­schei­den sich die Regelun­gen zu Let­ztver­suchen und zum endgülti­gen Nichtbeste­hen zwis­chen Hochschulen und Stu­di­engän­gen teil­weise erhe­blich. Diese Unter­schiede führen zu Ungle­ich­heit­en im bay­erischen Hochschul­sys­tem. Des Weit­eren möcht­en wir uns eben­falls für Wieder­hol­un­gen von bestande­nen Prü­fun­gen ein­set­zen um die Option der Noten­verbesserung anzu­bi­eten. Ein mod­ernes und gerecht­es Prü­fungssys­tem muss auf Fair­ness, Ver­hält­nis­mäßigkeit und Flex­i­bil­ität aus­gerichtet sowie auf die indi­vidu­ellen Leben­sum­stände der Studieren­den zugeschnit­ten sein. Endgültige Prü­fungsver­suche sollen abgeschafft und durch faire, studieren­den­fre­undliche Wieder­hol­ungsregelun­gen erset­zt wer­den. Prü­fun­gen müssen der Kom­pe­ten­zver­mit­tlung dienen und dür­fen nicht über­pro­por­tion­al exis­ten­zielle Fol­gen für Studierende haben.

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Pay-to-Win im Studium: Warum Gebühren für Verbesserungsversuche im Jurastudium ungerecht sind.

Mit großer Sorge beobacht­en wir die geplante Änderung der Juris­tis­chen Aus­­bil­­dungs- und Prü­fung­sor­d­nung (JAPO). Darin sollen zeit­gle­ich mit den E‑Examen Prü­fungs­ge­bühren für den Verbesserungsver­such im ersten juris­tis­chen Staat­sex­a­m­en (350 Euro) und im zweit­en Staats-exa­m­en (650 Euro) einge­führt wer­den. Bish­er waren diese Verbesserungsver­suche kosten­frei – und das aus gutem Grund. Die Ein­führung dieser enor­men Gebühren ist entsch­ieden abzu-lehnen.  Diese Maß­nahme stellt eine erhe­bliche zusät­zliche finanzielle Belas­tung für Studierende dar. Bere­its heute ist das Juras­tudi­um ein­er der kosten­in­ten­sivsten und belas­tend­sten Stu­di­en-gänge: eine jahre­lange Stu­dien­zeit ohne Einkom­men, kostenpflichtige Repeti­to­rien, teure Lern-mate­ri­alien und oft­mals ein erhe­blich­er psy­chis­ch­er Druck. Nun sollen Studierende auch noch für die Möglichkeit bezahlen, ihre ein­mal erzielte Note zu verbessern. Das ist sozial ungerecht und trifft vor allem Studierende aus einkom­menss­chwächeren Fam­i­lien. Die geplanten Ände-run­­gen unter­graben die Chan­cen­gle­ich­heit im juris­tis­chen Aus­bil­dungssys­tem. Die End­note im Staat­sex­a­m­en entschei­det maßge­blich über die beru­fliche Per­spek­tive, obwohl sie lediglich auf dem Ergeb­nis ein­er einzi­gen Woche des gesamten Studi­ums basiert. Der Zugang zu Kar­ri-eren in Jus­tiz, Ver­wal­tung und Wis­senschaft hängt fast auss­chließlich von den erbracht­en Leis-tun­­gen im Staat­sex­a­m­en ab. Eine Noten­verbesserung an eine finanzielle Hürde zu kop­peln, wi-der­spricht jedem Anspruch an ein leis­tung­sori­en­tiertes Aus­bil­dungssys­tem. Die geplanten Ge-bühren führen zu ein­er Selek­tion und ver­schär­fen die soziale Ungle­ich­heit. Sabine Kam­intzky betont: “Wer aus einem finanzs­tarken Eltern­haus stammt, kann sich einen zweit­en Ver­such – und damit eine bessere Note – leis­ten. Die geplanten Gebühren ver­schieben die Spiel­regeln: Nicht mehr nur Leis­tung zählt, son­dern auch finanzielle Möglichkeit­en. Wer Chan­cen bepreist, pro­duziert Ungle­ich­heit – genau das passiert hier.“  Darüber hin­aus wirft auch die konkrete Aus­gestal­tung der Gebühren erhe­bliche Fra­gen auf. Der deut­liche Preis­sprung zwis­chen dem ersten und dem zweit­en Staat­sex­a­m­en (350 Euro bzw. 650 Euro) ist sach­lich kaum nachvol­lziehbar. Für Studierende entste­ht der Ein­druck, dass die Höhe der Gebühr für das zweite Exa­m­en nicht sach­lich begrün­det ist, son­dern schlicht festge-set­zt wurde. Es bleibt unklar, warum der Verbesserungsver­such im zweit­en Exa­m­en nahezu dop­pelt so hoch bepreist wer­den soll, obwohl bei­de Prü­fun­gen zen­trale Bestandteile der­sel­ben Aus­bil­dung darstellen. Als Begrün­dung für die Ein­führung der Gebühren führt das Min­is­teri­um an, dass sich Studierende regelmäßig zum Exa­m­en anmelden, jedoch nicht erscheinen und dadurch ver­mei­d­bare Kosten verur­sachen. Dieses Prob­lem ist dur­chaus real, die gewählte Lösung jedoch wenig ziel­gerichtet. Eine pauschale Kosten­be­las­tung aller Prüflinge im Verbesse-rungsver­­such trifft auch diejeni­gen, die sich ver­ant­wor­tungsvoll ver­hal­ten und tat­säch­lich an der Prü­fung teil­nehmen. Deut­lich sin­nvoller wäre eine dif­feren­zierte Regelung: Beispiel­sweise kön­nten Gebühren gezielt bei unbe­grün­de­tem Nichter­scheinen erhoben wer­den. Ein solch­er Ansatz würde Fehlver­hal­ten adressieren, ohne zugle­ich alle Prüflinge pauschal zu belas­ten. Hinzu kommt, dass im Zuge der geplanten Änderun­gen auch die Ein­führung des E‑Examens vor­angetrieben wird. Diese Entwick­lung ist grund­sät­zlich zu begrüßen: Die Dig­i­tal­isierung der Prü­fungs­for­mate ist über­fäl­lig und kann zu mehr Effizienz, Ein­heitlichkeit und zeit­gemäßen Prü-fungs­be­d­in­­gun­­gen beitra­gen. Prob­lema­tisch ist jedoch, dass ein Teil der damit ver­bun­de­nen Kosten offen­bar auf die Studieren­den durch die Verbesserungsver­suche umgelegt wer­den soll. Mit der Ein­führung weit­er­er Kosten wer­den ohne­hin weniger priv­i­legierte Studierende struk­turell aus­geschlossen.  Darüber hin­aus ist der hochschulpoli­tis­che Effekt dieser Regelung nicht hin­re­ichend durch-dacht. Die zusät­zliche finanzielle Hürde wird dazu führen, dass Studierende noch größere Angst vor dem Staat­sex­a­m­en entwick­eln. Wenn ein Verbesserungsver­such nicht nur emo­tion­al, son-dern auch finanziell sank­tion­iert oder aus finanziellen Grün­den unmöglich wird, wer­den viele Studierende ver­suchen, auf Num­mer sich­er zu gehen und ihr Exa­m­en weit­er hin­auszuzögern. Die Fol­gen sind län­gere Stu­dien­zeit­en und eine stärkere Inanspruch­nahme von uni­ver­sitären Ange­boten wie Klausurenkursen und Exa­m­ens­be­treu­un­gen. Diese sind betreu­ungs- und kos-ten­in­ten­­siv und verur­sachen erhe­bliche Mehrkosten für die Uni­ver­sitäten – ein Effekt, der den ange­blichen finanziellen Nutzen der Gebühren ad absur­dum führt.  Auch gesellschaftlich ist die geplante Regelung äußerst kri­tisch zu bew­erten. Wenn sich weni-ger Studierende einen Verbesserungsver­such leis­ten kön­nen oder wollen, sinkt die Zahl der Ab-sol­ventin­­nen und Absol­ven­ten mit Prädikat­sex­a­m­en. Ger­ade diese Noten sind jedoch häu­fig Voraus­set­zung für den Zugang zur Jus­tiz. Angesichts des bere­its beste­hen­den und sich weit­er ver­schär­fend­en Richter*innenmangels ist es bil­­dungs- und gesellschaft­spoli­tisch unver­ant-wortlich, struk­turelle Hür­den zu schaf­fen, die eine Noten­verbesserung erschw­eren. Amir Hasu­kic bekräftigt: “Anstatt Zugänge zu juris­tis­chen Berufen zu öff­nen und chan­cen­gerecht zu gestal-ten, wird die soziale Ungerechtigkeit im Juras­tudi­um ver­stärkt. Aus einem Exa­m­en wird ein Preiss­child, und das hat im Bil­dungssys­tem nichts ver­loren.” Statt jun­gen Men­schen die Per-spek­­tive auf eine Leis­tungsverbesserung zu ver­bauen, müsste diese vielmehr aktiv gefördert wer­den. Das juris­tis­che Staat­sex­a­m­en ist einzi­gar­tig. In kaum einem anderen Stu­di­en­gang hängt die End­note so stark von ein­er extrem kurzen Prü­fungsphase ab, die über Jahre der Aus-bil­­dung hin­weg entschei­det. Moritz Schmid verdeut­licht: “Genau deshalb ist es essen­ziell, Stu-dieren­­den die Möglichkeit zu geben, sich zu verbessern, Erfahrun­gen aus dem ersten Ver­such zu nutzen und ihre tat­säch­liche Leis­tungs­fähigkeit unter Beweis zu stellen. Wer seine Exa­m­ens-note verbessern will, sollte nur an Leis­tung gemessen wer­den – nicht am Kon­to­stand.” Abschließend lässt sich fes­thal­ten: Die Ein­führung von Gebühren für den Verbesserungsver-such im Staat­sex­a­m­en ist sozial ungerecht, ver­schärft die Bil­dung­sun­gle­ich­heit, belastet die Uni­ver­sitäten zusät­zlich und hat neg­a­tive Auswirkun­gen auf die gesamte Gesellschaft. Diese geplante Änderung der JAPO darf nicht umge­set­zt wer­den. Der Verbesserungsver­such muss weit­er­hin kosten­frei bleiben – im Inter­esse der Chan­cen­gle­ich­heit, der Qual­ität der juris­tis­chen Aus­bil­dung und ein­er funk­tions­fähi­gen Jus­tiz. 

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Code of Conduct

Präam­bel Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) ist das geset­zlich legit­imierte Gremi­um der bay­erischen Studieren­den­vertre­tun­gen nach Art. 28 Bay­HIG. Das Gremi­um lebt vom Einzel­nen und von dem ehre­namtlichen Engage­ment der Del­e­ga­tio­nen und deren Studieren­den aus den einzel­nen Mit­glied­shochschulen. Dabei wer­den die ver­schiede­nen Fachrich­tun­gen und indi­vidu­ellen Hin­ter­gründe der Studieren­den aus­drück­lich begrüßt. Der BayStu­Ra set­zt sich für eine plu­ral­is­tis­che Hochschul­land­schaft ein, was sich auch im Gremi­um aktiv wider­spiegeln soll. Diese Vielfalt und die damit ver­bun­dene Mul­ti­per­spek­tiv­ität im Hin­blick auf die stu­den­tis­chen Belange ist eine starke Ressource und der Antrieb unser­er poli­tis­chen Arbeit.  Damit die Vielfalt unseres Gremi­ums im gemein­samen Arbeit­en frucht­bar wer­den kann, braucht es eine Kul­tur des Respek­ts, der Offen­heit und der gegen­seit­i­gen Anerken­nung. Dieser hier for­mulierte “Code of Con­duct” ist die gemein­same Selb­stverpflich­tung dazu. Er gilt für alle Per­so­n­en, die ihre Per­spek­tiv­en und die der Studieren­den ihrer Hochschulen im BayStu­Ra ein­brin­gen.  1. Umgang miteinan­der & Kom­mu­nika­tion Wir möcht­en eine offene respek­tvolle Atmo­sphäre schaf­fen, in der sich alle Beteiligten sich­er fühlen, das Wort zu ergreifen, Fra­gen zu stellen und miteinan­der in den Aus­tausch zu treten – unab­hängig vom jew­eili­gen Erfahrungsniveau, der Hochschule oder Funk­tion im Gremi­um. Wir ver­ste­hen uns als Organ mit flachen Hier­ar­chien und ein­er reflek­tierten Fehlerkul­tur. Jede Del­e­ga­tion und jede Stimme zählt gle­ich. Unsere Posi­tio­nen und Beschlüsse wer­den gemein­sam im Gremi­um disku­tiert und beschlossen. Unter einem guten Umgang ver­ste­hen wir: Einan­der aktiv zuzuhören und ausre­den zu lassen. Auf Augen­höhe, wertschätzend und pos­i­tiv zu kom­mu­nizieren — (pas­siv) aggres­sives Ver­hal­ten und Sprache lehnen wir grund­sät­zlich ab. Aktiv darauf zu acht­en, dass alle Per­so­n­en zu Wort kom­men. Gegen­seit­ige Rück­sicht­nahme für den hohen Aufwand durch unser ehre­namtlich­es hochschulpoli­tis­ches Engage­­ment- Wir erken­nen die ehre­namtliche Leis­tung Aller an. Auss­chließlich inhalt­sori­en­tiert und kon­struk­tiv zu arbeit­en — per­sön­liche Konflikte/Auseinandersetzungen haben in unserem Gremi­um keinen Platz. Die Mei­n­ung von jedem ist gle­ich­w­er­tig — Das „Recht des Lauteren” hat in unserem Gremi­um keinen Platz. Interne Beratun­gen ver­traulich zu behan­deln und keine Inhalte ohne Ein­willi­gung nach außen zu tra­gen. Inklu­sive Sprache und das Ansprechen aller Men­schen mit den gewün­scht­en Pronomen und Namen. Eine bar­ri­ere­freie Teil­habe für alle Inhalte zu gewährleis­ten beson­ders bei der Wahl des Ver­anstal­tung­sortes und in unser­er inter­nen Kom­mu­nika­tion. 2. Aware­ness  Unser Gremi­um ist ein Ort, an dem sich alle sich­er fühlen sollen. Darum posi­tion­ieren wir uns aktiv gegen jegliche Form von Beläs­ti­gung oder über­grif­fi­gen Ver­hal­ten. Dies umfasst ver­bales, non­ver­bales und kör­per­lich­es Ver­hal­ten, das von der betrof­fe­nen Per­son nicht gewün­scht wird. Ein fehlen­des Nein ist keine Zus­tim­mung.  Das bedeutet für uns: 3. Antidiskri­m­inierung  Diskri­m­inierung und Aus­gren­zung – ob offen oder verdeckt, ob beab­sichtigt oder nicht – tolerieren wir nicht. Das gilt ins­beson­dere für Äußerun­gen und Ver­hal­tensweisen, die auf fol­gende Merk­male abzie­len oder diese abw­erten: Alter, Geschlecht, Nation­al­ität, Reli­gion, eth­nis­che oder soziale Herkun­ft, sex­uelle Ori­en­tierung, physis­che oder psy­chis­che Ein­schränkung und poli­tis­che Überzeu­gung im Rah­men der frei­heitlich- demokratis­chen Grun­dord­nung.  Konkret posi­tion­ieren wir uns gegen: Belei­di­gun­gen, stereo­type Zuschrei­bun­gen, Her­ab­würdi­gun­gen und das Ver­bre­it­en diskri­m­inieren­der Inhalte, sex­is­tis­ch­er, ras­sis­tis­ch­er Inhalte oder anderen illib­eralen Gesellschafts­bildern (alles fernab der demokratis­chen Grun­dord­nung) – auch in „codiert­er” oder ver­meintlich humoris­tis­ch­er Form.  Das bedeutet für uns:  4. Umgang mit Kon­flik­ten, Kri­tik & Beschw­er­den  Unter­schiedliche Mei­n­un­gen sind wün­schenswert und Span­nun­gen sind in einem poli­tis­chen Gremi­um nor­mal. Entschei­dend ist ein kon­struk­tiv­er Umgang damit.  Damit meinen wir: Es ist jed­erzeit möglich sich mit Anliegen — schriftlich oder mündlich (anonym möglich) – an das Sprecher*innenteam oder die Ombudsper­so­n­en zu wen­den. Diese behan­deln sie ver­traulich und ergeb­nisof­fen. Das Melden von Fehlver­hal­ten darf keine Nachteile zur Folge haben, da es für unsere ehrliche und offene Gremienkul­tur ste­ht.  5. Dig­i­tale Kom­mu­nika­tion  Chats, E‑Mails und Videokon­feren­zen sind für unsere Arbeit unverzicht­bar. Auch in diesen Räu­men gel­ten die gle­ichen Grund­sätze wie in physis­chen Sitzun­gen.  Wir verpflicht­en uns:  6. Gel­tung & Selb­stverpflich­tung  Durch meine per­sön­liche Aktiv­ität im BayStu­Ra oder den AGs erkenne ich diesen “Code of Con­duct” als verbindliche Grund­lage unseres Miteinan­ders an. Ich trage aktiv dazu bei, die darin beschriebe­nen Werte zu leben und auch weit­erzugeben – und spreche an, wenn ich Fehlver­hal­ten erlebe oder beobachte.

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