Autorenname: Moritz Schmid

Hochschulen als demokratische Institutionen verteidigen – gegen Entdemokratisierung, den Abbau der Wissenschaftsfreiheit und rechtsextreme Einflüsse in der Hochschulpolitik

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) beken­nt sich zu Hochschulen als demokratis­chen, plu­ral­is­tis­chen und diskri­m­inierungs­freien Orten des gemein­samen Ler­nens, Lehrens, Forschens und Disku­tierens. Wis­senschafts­frei­heit, insti­tu­tionelle Autonomie und die wirk­same Beteili­gung aller Hochschul­grup­pen bilden dafür unverzicht­bare Grund­la­gen. Der BayStu­Ra stellt sich entsch­ieden gegen Bestre­bun­gen, demokratis­che Beteili­gungsrechte einzuschränken, stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tungsstruk­turen abzubauen oder Forschung und Lehre nach parteipoli­tis­chen und ide­ol­o­gis­chen Vor­gaben zu steuern. Dies gilt ins­beson­dere für recht­sex­treme Ein­flussver­suche, die sich gegen die Frei­heit der Wis­senschaft, die Gle­ich­w­er­tigkeit aller Hochschul­mit­glieder und die plu­ral­is­tis­che Ver­fass­theit der Hochschulen richt­en. Darüber hin­aus tritt der BayStu­Ra für Hochschulen ein, an denen jede Per­son unab­hängig von Herkun­ft, Weltan­schau­ung, Geschlecht, Behin­derung und finanziellem Hin­ter­grund gle­ich­w­er­tig behan­delt wird. Er wen­det sich gegen jeden Ver­such, diese Grund­la­gen abzubauen, ins­beson­dere gegen die hochschulpoli­tis­chen Vorhaben recht­sex­tremer Parteien. Einen aktuellen Anlass für diesen Beschluss bilden die hochschulpoli­tis­chen Vorhaben des AfD-Lan­desver­bands Sach­sen-Anhalt. Dieser wird vom dor­ti­gen Lan­desver­fas­sungss­chutz als gesichert recht­sex­trem­istis­che Partei eingestuft. Nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums richtet sich seine poli­tis­che Agi­ta­tion gegen wesentliche Prinzip­i­en der frei­heitlichen demokratis­chen Grun­dord­nung, ins­beson­dere gegen die Garantie der Men­schen­würde und das Demokratieprinzip. Die Ent­demokratisierung von Hochschulen ist dem­nach kein abstrak­tes Risiko, son­dern liegt in Form des aus­for­mulierten Pro­gramms der AfD Sach­sen-Anhalt vor.[1; 2]  Daher fordert der BayStu­Ra:  1. Demokratis­che Beteili­gungsrechte zu schützen und auszubauen. Studierende, wis­senschaftliche und wis­senschaft­sun­ter­stützende Beschäftigte sowie weit­ere Hochschu­lange­hörige müssen an den sie betr­e­f­fend­en Entschei­dun­gen wirk­sam beteiligt wer­den. Die Beteili­gung der ver­schiede­nen Hochschul­grup­pen darf wed­er zugun­sten ein­seit­iger Machtkonzen­tra­tio­nen zurückge­drängt noch als ver­meintlich­es Hin­der­nis für hand­lungs­fähige Hochschulen dargestellt wer­den.  2. Die stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tung rechtlich und finanziell zu stärken. Gewählte Studieren­den­vertre­tun­gen müssen ihre geset­zlichen Auf­gaben unab­hängig wahrnehmen, stu­den­tis­che Inter­essen öffentlich vertreten und sich kri­tisch mit hochschul- und gesellschaft­spoli­tis­chen Entwick­lun­gen auseinan­der­set­zen kön­nen. Ihre insti­tu­tionelle Stel­lung oder Finanzierung darf nicht von poli­tis­chem Wohlver­hal­ten abhängig gemacht wer­den. Für Bay­ern bekräftigt der BayStu­Ra seine Forderung nach ein­er eigen­ständi­gen, demokratisch legit­imierten und mit angemessen­err Satzungs‑, Beitrags- und Finan­za­u­tonomie aus­ges­tat­teten stu­den­tis­chen Selb­stver­wal­tung.  3. Die Wis­senschafts­frei­heit wirk­sam gegen poli­tis­che Ein­flussnahme abzu­sich­ern. Entschei­dun­gen über Forschungs­fra­gen, Lehrin­halte und wis­senschaftliche Meth­o­d­en müssen nach wis­senschaftlichen Maßstäben getrof­fen wer­den. Die Förderung oder Benachteili­gung einzel­ner Fachrich­tun­gen darf nicht von ihrer Übere­in­stim­mung mit parteipoli­tis­chen oder ide­ol­o­gis­chen Zielset­zun­gen abhängig gemacht wer­den. Ins­beson­dere dür­fen Hochschul­fi­nanzierung, Mit­telver­gabe, Beru­fungsver­fahren und Zielvere­in­barun­gen nicht als Instru­mente zur poli­tis­chen Diszi­plin­ierung einge­set­zt wer­den. Abzulehnen sind fern­er medi­en­wirk­samen Dele­git­imierungskam­pag­nen, wie sie gegen die kri­tis­chen Sozial­wis­senschaften, Geschlechter­forschung und Geschichte bere­its regelmäßig stat­tfind­en. Die Wis­senschafts­frei­heit erfasst auch inter­na­tionale wis­senschaftliche Koop­er­a­tio­nen und trägt zum gren­züber­greifend­en Wis­sensaus­tausch bei Wis­senschaftliche Infor­ma­tion­sin­fra­struk­turen, Bib­lio­theken, Repos­i­to­rien und dig­i­tale Forschungs­dat­en müssen frei zugänglich und vor poli­tis­ch­er Ein­flussnahme geschützt bleiben Gegen gezielte Desin­for­ma­tio­nen muss durch öffentlich zugängliche wis­senschaftliche Erken­nt­nisse und die Förderung von Infor­­ma­­tions- und Medi­enkom­pe­tenz vorge­gan­gen wer­den. 4. Die insti­tu­tionelle Autonomie und Wider­stands­fähigkeit der Hochschulen zu stärken. Hochschulin­terne Entschei­dung­sprozesse müssen trans­par­ent, plu­ral­is­tisch und nachvol­lziehbar gestal­tet sein. Macht muss auf ver­schiedene Organe und Hochschul­grup­pen verteilt bleiben. Berufungs‑, Leitungs- und Mit­telver­gabeentschei­dun­gen erfordern klare Kri­te­rien, doku­men­tierte Ver­fahren und  wirk­same Kon­trollmöglichkeit­en. Stu­den­tis­che Vertre­tun­gen und weit­ere Selb­stver­wal­tung­sor­gane müssen in ihren Kom­pe­ten­zen nicht nur erhal­ten son­dern gestärkt wer­den. 5. Gle­ich­stel­lung, Antidiskri­m­inierung und Vielfalt als demokratis­che Auf­gaben der Hochschulen erhal­ten. Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragte, Beauf­tragte für Studierende mit Behin­derun­gen oder chro­nis­chen Erkrankun­gen, Antidiskri­m­inierungs- und Anti­semitismusstellen, Diver­sitäts­beauf­tragte und Beauf­tragte für inter­na­tionale Studierende, Per­son­alvertre­tun­gen sowie stu­den­tis­che Inter­essen­vertre­tun­gen müssen insti­tu­tionell abgesichert und angemessen finanziell, per­son­ell und räum­lich aus­ges­tat­tet wer­den. Angriffe auf diese Struk­turen sind zugle­ich Angriffe auf die gle­ich­berechtigte Teil­habe am Hochschulleben und auf die gesamte Hochschul­fam­i­lie.  6. Ange­hörige der Hochschulen vor recht­sex­tremen Anfein­dun­gen und Ein­schüchterungsver­suchen zu schützen. Hochschulen und staatliche Stellen müssen Betrof­fene von Ras­sis­mus, Anti­semitismus, Antizigan­is­mus, Queer­feindlichkeit und anderen For­men grup­pen­be­zo­gen­er Men­schen­feindlichkeit kon­se­quent unter­stützen. Dafür braucht es erre­ich­bare Beratungs- und Melde­struk­turen, trans­par­ente Ver­fahren, eine aus­re­ichende  dauer­hafte Finanzierung von Beauf­tra­gun­gen un Ansprech­stellen sowie einen wirk­samen Schutz für Studierende, Lehrende, Forschende und Beschäftigte.  7. Demokratis­che Hochschulkul­tur und poli­tis­che Bil­dung fördern. Hochschulen tra­gen als öffentliche Bil­dung­sein­rich­tun­gen Ver­ant­wor­tung für his­torische Aufar­beitung, Erin­nerungskul­tur und demokratis­che Bil­dung. Sie müssen Räume für kri­tis­che Diskus­sio­nen, gesellschaftlich­es Engage­ment und kon­tro­verse wis­senschaftliche Auseinan­der­set­zun­gen bieten, dür­fen aber keine Geschicht­sre­vi­sio­nen zulassen. Die Verpflich­tung zur parteipoli­tis­chen Neu­tral­ität bedeutet nicht, gegenüber Angrif­f­en auf die Men­schen­würde, die Wis­senschafts­frei­heit und die demokratis­chen Insti­tu­tio­nen neu­tral bleiben zu müssen.  8. Die Zusam­me­nar­beit demokratis­ch­er Hochschulakteur*innen auszubauen. Studieren­den­vertre­tun­gen, Hochschulleitun­gen, Beschäftigten­vertre­tun­gen, Gew­erkschaften, Gle­ich­stel­lungs- und Antidiskri­m­inierungsstellen sowie wis­senschaftliche Organ­i­sa­tio­nen sollen sich stärk­er ver­net­zen und gemein­same Strate­gien zum Schutz demokratis­ch­er Hochschul­struk­turen entwick­eln.  9. Den Hochschulzu­gang unab­hängig von Herkun­ft und Einkom­men zu gewährleis­ten. Der Zugang zu Hochschulen darf wed­er von der sozialen noch von der geografis­chen Herkun­ft noch von den finanziellen Möglichkeit­en ein­er Per­son abhän­gen. Bund und Län­der müssen soziale, finanzielle und struk­turelle Zugang­shür­den abbauen und allen Men­schen, unab­hängig von ihrem indi­vidu­ellen Hin­ter­grund, gle­iche Bil­dungschan­cen ermöglichen.  10. Engage­ment gegen recht­sex­treme Ein­flussnahme schützen.  Hochschulleitun­gen und Lan­desregierun­gen müssen Studierende und Beschäftigte, die sich gegen recht­sex­treme Ein­flussnahme engagieren, aus­drück­lich schützen und unter­stützen, statt ihr demokratis­ches Engage­ment mit Ord­nungs­maß­nah­men oder anderen Sank­tio­nen zu bele­gen. Hochschulen sind keine von der Gesellschaft los­gelösten Ein­rich­tun­gen. Sie sind Orte, an denen Wis­sen erzeugt, ver­mit­telt und kri­tisch geprüft wird. Diese Auf­gabe kön­nen sie nur erfüllen, wenn Forschung und Lehre frei von parteipoli­tis­ch­er Steuerung sind, unter­schiedliche Per­spek­tiv­en zu Wort kom­men und Entschei­dun­gen nicht bei einzel­nen Per­so­n­en oder Sta­tus­grup­pen konzen­tri­ert wer­den. Wis­senschafts­frei­heit und demokratis­che Hochschul­struk­turen ste­hen deshalb nicht in einem Gegen­satz, son­dern bedin­gen und schützen einan­der. Die Wis­senschafts­frei­heit lässt sich nicht allein durch ein abstrak­tes Beken­nt­nis schützen. Sie benötigt eine aus­re­ichende öffentliche Grund­fi­nanzierung, trans­par­ente Mit­telver­gaben, sichere Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen und insti­tu­tionelle Unab­hängigkeit. Eine höhere Finanzierung ist kein Beitrag zur Wis­senschafts­frei­heit, wenn sie an die Erwartung geknüpft ist, bes­timmte Forschungsrich­tun­gen auszubauen und andere aus poli­tis­chen Grün­den zu ver­drän­gen. Wis­senschaftliche Qual­ität darf nicht durch poli­tis­che Gefäl­ligkeit erset­zt wer­den. Wirk­same Beteili­gung unter­schiedlich­er Hochschul­grup­pen verteilt die Entschei­dungs­ge­walt und schafft unab­hängige Stellen, die Entschei­dun­gen hin­ter­fra­gen, Prob­leme sicht­bar machen und Fehlen­twick­lun­gen kor­rigieren kön­nen. Wer­den diese Struk­turen geschwächt, kann eine Lan­desregierung leichter in die Hochschulen hinein­regieren. Gle­ichzeit­ig verbessert die Grup­pen­beteili­gung die Qual­ität der Entschei­dun­gen. Studierende, wis­senschaftliche Beschäftigte, Professor*innen und weit­ere Hochschu­lange­hörige ver­fü­gen über unter­schiedlich­es Wis­sen über die Insti­tu­tion. Ihre Beteili­gung bringt Infor­ma­tio­nen in Entschei­dun­gen ein, die ein­er Hochschulleitung oder einem Min­is­teri­um allein nicht zur Ver­fü­gung ste­hen.  Der Ein­satz gegen recht­sex­treme Ein­flussnahme bedeutet dabei keine Ein­schränkung legit­imer Mei­n­ungsver­schieden­heit­en. Hochschulen müssen Orte kon­tro­vers­er Debat­ten bleiben, an denen auch grundle­gende Kri­tik an beste­hen­den Struk­turen möglich ist. Diese Offen­heit verpflichtet jedoch nicht dazu, Bestre­bun­gen unwider­sprochen hinzunehmen, die demokratis­che

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Gründung einer AG BayHIG

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat möge eine AG Bay­HIG einrichten.Die AG Bay­HIG hat die Auf­gabe, mögliche Änderungsvorschläge für das Bay­erische Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz zu sam­meln, zu berat­en und eine Posi­tion­ierung zur langfristi­gen Weit­er­en­twick­lung des Bay­HIG auszuar­beit­en. Hierzu soll ein ein internes Arbeits­doku­ment mit Änderungsvorschlä­gen zum Bay­HIG geführt und stetig aktu­al­isiert wer­den. Weit­ere Änderungsvorschläge kön­nen von den Mit­glied­shochschulen, den Del­e­ga­tio­nen, den Sprecher*innen und den Arbeits­grup­pen des BayStu­Ra einge­bracht wer­den. Die endgültig aus­gear­beit­eten Änderungsvorschläge wer­den von ihr zusam­menge­fasst und im Anschluss in der näch­st­möglichen Sitzung als Posi­tion­spa­pi­er als Beschlussvor­lage von den Sprecher*innen und mitwirk­enden Hochschulen ein­gere­icht wer­den. Das Gesamt­doku­ment soll unsere Ide­al­form des Bay­HIGs wiedergeben.

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Studentisches Ehrenamt strukturell anerkennen – gesellschaftliche Verantwortung, demokratische Teilhabe und regionale Vernetzung stärken

Stu­den­tis­ches Ehre­namt leis­tet einen unverzicht­baren Beitrag zum Hochschulleben, zur demokratis­chen Selb­stver­wal­tung der Uni­ver­sitäten sowie zur gesellschaftlichen Ver­net­zung von Hochschule und Region. Ins­beson­dere die hochschulis­che Selb­stver­wal­tung durch Fach­schaften, stu­den­tis­che Vertre­tun­gen und Gremien­ar­beit trägt wesentlich zur Qual­ität von Studi­um und Lehre bei und ist im Bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz (Bay­HIG) aus­drück­lich als Bestandteil der akademis­chen Selb­stver­wal­tung ver­ankert. Nach Art. 27 Bay­HIG sind Studierende zur Mitwirkung in den akademis­chen Gremien verpflichtet und leis­ten dort einen Beitrag zur Wil­lens­bil­dung der Hochschule.¹ Darüber hin­aus übernehmen Studierende in zahlre­ichen gesellschaftlichen Bere­ichen Ver­ant­wor­tung. Beispiel­sweise in sozialen, kul­turellen, ökol­o­gis­chen oder bil­dungs­be­zo­ge­nen Ini­tia­tiv­en und Vere­inen. Hochschulen tra­gen im Sinne der „Third Mis­sion“ nicht nur Ver­ant­wor­tung für Forschung und Lehre, son­dern auch für gesellschaftlichen Trans­fer und regionale Vernetzung.²,³ Stu­den­tis­ches Ehre­namt kann hier­bei einen wichti­gen Beitrag zur stärk­eren Verbindung der Uni­ver­sitäten mit der Stadt­ge­sellschaft und der Region leis­ten und zeugt von sozialer Teil­habe. Beson­ders vor den aktuellen Her­aus­forderun­gen in der Entwick­lung des Sozial­staats und des demografis­chen Wan­dels erscheint ehre­namtliche Arbeit als Unverzicht­bar um soziale Hil­f­sange­bote best­möglich aufrechtzuer­hal­ten. Gle­ichzeit­ig ist ehre­namtlich­es Engage­ment häu­fig mit erhe­blichem zeitlichem Aufwand ver­bun­den. Viele Studierende ste­hen dabei vor der Her­aus­forderung, Studi­um, Erwerb­sar­beit und Ehre­namt miteinan­der vere­in­baren zu müssen. Ehre­namtliche Tätigkeit wird dadurch oft­mals zu einem fak­tis­chen Priv­i­leg für Studierende mit größeren zeitlichen und finanziellen Freiräu­men. Wis­senschaftliche Unter­suchun­gen zeigen zudem, dass gesellschaftlich­es Engage­ment sozial selek­tiv geprägt ist und ins­beson­dere ressourcenstärkere Grup­pen häu­figer ehre­namtlich aktiv sind.⁴,⁵ Eine struk­turelle Anerken­nung stu­den­tis­chen Ehre­namts kann dazu beitra­gen, Zugänge zu Engage­ment zu erle­ichtern und bre­it­ere Teil­habe zu ermöglichen. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert das Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st in Zusam­me­nar­beit mit den Hochschulen dazu auf:  1. ein bay­ern­weites Konzept zur Verbindung von Ehre­namt und uni­ver­sitär­er Lehre zu entwer­fen (im Sinne des „Ser­vice Learn­ing“ Konzepts), um neue ehre­namtliche Pro­jek­te aus den Hochschulen in die Gesellschaft zu brin­gen  2. die Ein­rich­tung eines lan­desweit­en Förder­pro­gramms für Pro­jek­te zur Stärkung stu­den­tis­chen Ehre­namts, demokratis­ch­er Teil­habe und gesellschaftlich­er Ver­net­zung an bay­erischen Hochschulen zu prüfen  3. die Möglichkeit zur Ein­rich­tung eines monatlich auszahlen­den Stipendi­ums zu prüfen, um Studierende mit beson­ders schw­eren wirtschaftlichen und per­sön­lichen Beein­träch­ti­gun­gen im Stu­di­en­all­t­ag eine demokratis­che Teil­habe in der hochschulis­chen Selb­stver­wal­tung zu ermöglichen  4. an allen bay­erischen Hochschulen niedrigschwellige Möglichkeit­en zur Anerken­nung stu­den­tis­chen Ehre­namts (z.B. in Form von Leistungspunkten/ECTS) zu schaf­fen und hier­bei ins­beson­dere Engage­ment in der akademis­chen Selb­stver­wal­tung angemessen zu berück­sichti­gen. 5. Ein­heitliche Regelun­gen für Ehre­namtsvergü­tun­gen in der akademis­chen Selb­stver­wal­tung in Zusam­me­nar­beit mit den Studieren­den zu schaf­fen und stu­den­tis­che Ini­tia­tiv­en und Vertre­tun­gen hin­re­ichend zu finanzieren, ohne dass für einzelne Hochschulen eine Ver­schlechterung entste­hen darf. 6. Die Entzer­rung des Studi­ums durch Ver­längerung von Fris­ten, z.B. durch Urlaub­sse­mes­ter, zu ermöglichen. Vor allem hochschulpoli­tis­che Ämter wie die Stu­den­tis­chen Vertreter im Sen­at sollen ein generelles Anrecht auf Urlaub­sse­mes­ter bekom­men. Begrün­dung:  Die Anerken­nung stu­den­tis­chen Ehre­namts ist an zahlre­ichen Hochschulen im deutschsprachi­gen Raum bere­its gelebte Prax­is. So existieren etwa an der Uni­ver­sität Pas­sau mit „All You Can Do“ sowie an der Uni­ver­sität Freiburg Ser­vice-Learn­ing- Mod­elle, in denen gesellschaftlich­es Engage­ment cur­ric­u­lar einge­bun­den und mit ECTS- Punk­ten anerkan­nt wird.6,7 Auch im öster­re­ichis­chen Hochschul­raum wer­den Ehre­namt und gesellschaftlich­es Engage­ment zunehmend als Bestandteil uni­ver­sitär­er Bil­dung ver­standen.8 Stu­di­en zeigen darüber hin­aus, dass ehre­namtlich­es Engage­ment zen­trale Kom­pe­ten­zen wie Tea­mar­beit, Kom­mu­nika­tion, Pro­jek­tor­gan­i­sa­tion, Ver­ant­wor­tungsüber­nahme und selb­st­ständi­ges Arbeit­en fördert.9 Diese Kom­pe­ten­zen stellen nicht nur einen Mehrw­ert für die per­sön­liche Entwick­lung der Studieren­den dar, son­dern stärken zugle­ich die Uni­ver­sität als demokratis­chen und gesellschaftlichen Ort. Hochschulen ver­ste­hen sich nicht nur als Ort wis­senschaftlich­er, son­dern auch gesellschaftlich­er Bil­dung. Genau deshalb braucht es geeignete und flächen­deck­ende Lösun­gen die Hür­den für stu­den­tis­ches Ehre­namt absenken und dadurch die soziale Durch­läs­sigkeit und Gemein­schaft im Freis­taat stärken.  Quel­len­verze­ich­nis:  1BAYHIG: Art. 27 Mitwirkung der Studieren­den, Studieren­den­vertre­tung — Bürg­erser­vice: o. D., [online] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-27.  2Lehre mit Pur­pose: in: JKU — Johannes Kepler Uni­ver­sität Linz, o. D., [online] https://www.jku.at/lift‑c/lehren/lehre-mit-purpose.  3Tag des Stu­den­tis­chen Ehre­namtes 2023 | VDSI: in: VDSI, o. D., [online] https://www.vdsi.org/tag-des-studentischen-ehrenamtes.  4Beck­mann, Fabi­an/An­­na-Lena Schö­nauer: Soziale Ungle­ich­heit in der Frei­willi­ge­nar­beit, in: Gesellschaft, Wirtschaft, Poli­tik, Bd. 69, Nr. 3–2020, 01.10.2020, [online] doi:10.3224/gwp.v69i3.09, S. 335–346.  5Klein­er, Tuuli-Mar­­ja: On Good Deeds and the Repro­duc­tion of Social Inequal­i­ty: An Empir­i­cal Study on Social Class and Vol­un­teer­ing in Ger­many, in: Soci­ol­o­gy, Bd. 59, Nr. 5, 28.06.2025, [online] doi:10.1177/00380385251343282, S. 943–961.  6Ler­nen durch Engage­ment – Zen­trum für Schlüs­selqual­i­fika­tio­nen: o. D., [online] hrps://uni-freiburg.de/zfs/service-learning/faecheruebergreifend/.  7Was ist all you can do? — Uni­ver­sität Pas­sau: o. D., [online] hrps://www.uni– passau.de/studium/campus-und-kultur/all-you-can-do-aycd/was-ist-all-you-can-do.  8Offn­er, Elke Jauk: Ehre­namt als Teil des Studi­ums, in: Die Presse, o. D., [online] https://www.diepresse.com/6196814/ehrenamt-als-teil-des-studiums.  9Jäkel, Hannah/Paula Zach­er: „Das ist ein ure­igen­er men­schlich­er Wun­sch“: stu­den­tis­ches Engage­ment aus Sicht von Lehren­den und gemein­nützi­gen Organ­i­sa­tio­nen, in: Frei­williges Engage­ment von Studieren­den, 28.12.2018, [online] doi:10.1007/978–3– 658–24771–3_7, S. 113–129.

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Stellungnahme an die Landesregierungen und die Bundesregierung zur Stärkung studentischer Mitbestimmung und zur Verbesserung der Studienbedingungen

Die deutschen Hochschulen ste­hen derzeit unter erhe­blichem finanziellem und struk­turellem Druck. Durch aus­bleibende infla­tion­s­gerechte Bud­getan­pas­sun­gen und gezielte Spar­maß­nah­men auf Lan­desebene sehen sich die Uni­ver­sitäten zunehmend gezwun­gen, Lehrange­bote einzuschränken, Stellen abzubauen und soziale Infra­struk­turen zurück­z­u­fahren. Diese Kürzungspoli­tik belastet die Studieren­den in ihrer alltäglichen Lebens- und Stu­di­en­re­al­ität mas­siv. Par­al­lel zu dieser ökonomis­chen Ver­schlechterung lässt sich eine besorgnis­er­re­gende Entwick­lung bei den demokratis­chen Beteili­gungsrecht­en beobacht­en: Die Mitbes­tim­mungsmöglichkeit­en der Studieren­den wer­den im Zuge von Hochschulge­set­zre­for­men und restrik­tiv­en Ver­wal­tungsentschei­dun­gen schrit­tweise eingedämmt. Anstatt die größte Sta­tus­gruppe der Hochschulen aktiv in die Bewäl­ti­gung der aktuellen Krisen einzu­binden, erleben wir einen anhal­tenden Angriff auf die Autonomie der Ver­fassten Studieren­den­schaft. Dies äußert sich in ein­er zunehmend engen Ausle­gung unseres hochschulpoli­tis­chen Man­dats sowie in bürokratis­chen Hür­den, welche die Hand­lungs­fähigkeit der stu­den­tis­chen Vertre­tun­gen sys­tem­a­tisch ein­schränken. Eine zukun­fts­fähige und krisen­feste Hochschule kann jedoch nur durch mehr, nicht durch weniger Demokratie gestal­tet wer­den. Im Namen der Studieren­den fordern wir eine umfassende Weit­er­en­twick­lung der hochschulpoli­tis­chen Rah­menbe­din­gun­gen auf Lan­des- und Bun­de­sebene. Ziel muss es sein, die Mitbes­tim­mung von Studieren­den struk­turell zu stärken, Stu­di­enbe­din­gun­gen zu verbessern und soziale sowie demokratis­che Teil­habe im Hochschul­sys­tem nach­haltig zu sichern.Zentral ist dabei zunächst die verbindliche Stärkung der stu­den­tis­chen Mitbes­tim­mung in allen Hochschul­gremien und Kom­mis­sio­nen. Studierende müssen mit min­destens einem Vier­tel der Stim­men vertreten sein; entsprechende Regelun­gen soll­ten bun­desweit, als Min­dest­stan­dard etabliert wer­den. Darüber hin­aus ist die gle­ich­berechtigte Beteili­gung von Studieren­den auch auf Leitungsebene sicherzustellen, indem eine stu­den­tis­che Vertre­tung in Prä­si­di­en oder Rek­torat­en rechtlich ermöglicht und verbindlich ver­ankert wird. Eben­so muss es Studieren­den möglich sein, den Vor­sitz oder stel­lvertre­tenden Vor­sitz in Ver­wal­tungsräten der Studieren­den­werke zu übernehmen. Darüber hin­aus sprechen wir uns dafür aus, den Hochschulen in ihren jew­eili­gen Hochschulge­set­zen die Möglichkeit einzuräu­men, die Wahl stu­den­tis­ch­er Vertreterin­nen und Vertreter in Hochschul­gremien auch indi­rekt über die Ver­fasste Studieren­den­schaft zu ermöglichen und entsprechende Regelun­gen in den Grun­dord­nun­gen der Hochschulen zu ver­ankern. Dadurch kann den unter­schiedlichen Organ­i­sa­tion­sstruk­turen der Hochschulen Rech­nung getra­gen und die stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tung gestärkt wer­den. Zudem soll­ten den Ver­fassten Studieren­den­schaften die Ver­ant­wor­tung über­tra­gen wer­den, die Wahlen der stu­den­tis­chen Vertreterin­nen und Vertreter für Hochschul­gremien eigen­ständig zu organ­isieren und durchzuführen. Ein weit­er­er wesentlich­er Aspekt ist die Ausweitung stu­den­tis­ch­er Mitbes­tim­mungsrechte bei Ord­nungs­maß­nah­men. Ins­beson­dere bei schw­er­wiegen­den Ein­grif­f­en wie Exma­triku­la­tio­nen ist eine verbindliche Beteili­gung der Studieren­den­vertre­tun­gen sicherzustellen. Par­al­lel dazu bedarf es ein­er grundle­gen­den Flex­i­bil­isierung der Stu­di­en­struk­turen. Studierende müssen ihren Stu­di­en­ver­lauf eigen­ständig gestal­ten kön­nen, ohne durch starre Mod­u­la­b­hängigkeit­en eingeschränkt zu wer­den. Es darf ins­beson­dere nicht vorkom­men, dass die Teil­nahme an inhaltlich unab­hängi­gen Mod­ulen durch nicht bestandene Prü­fun­gen block­iert wird. Zudem sprechen wir uns aus­drück­lich für den Erhalt der Zivilk­lausel aus, die die Verpflich­tung der Hochschulen zu friedlich­er und zivil­er Forschung unter­stre­icht und rechtlich abgesichert bleiben muss. Im Prü­fungswe­sen fordern wir grundle­gende Refor­men: Das endgültige Nichtbeste­hen von Prü­fun­gen ist abzuschaf­fen, um Bil­dungswege nicht dauer­haft zu ver­bauen und mehr Chan­cen­gerechtigkeit zu gewährleis­ten. Prü­fun­gen sollen grund­sät­zlich anonymisiert durchge­führt wer­den, etwa durch die Ver­wen­dung von nur der Matrikel­num­mern anstelle von Namen, um eine objek­tive Bew­er­tung sicherzustellen. Zudem müssen solche anonymisierten Prü­fungs­for­mate in jedem Semes­ter ange­boten wer­den. Weit­er­hin ist die Prax­is automa­tis­ch­er Anmel­dun­gen zu Wieder­hol­ung­sprü­fun­gen sowie die Verpflich­tung zur Teil­nahme am näch­st­möglichen Prü­fung­ster­min abzuschaf­fen. Studierende benöti­gen die notwendi­ge Flex­i­bil­ität, um Prü­fun­gen eigen­ver­ant­wortlich pla­nen zu kön­nen. In diesem Zusam­men­hang ist auch sicherzustellen, dass Prü­fungsergeb­nisse, ins­beson­dere im Falle des Nichtbeste­hens, rechtzeit­ig vor Beginn des darauf­fol­gen­den Semes­ters vor­liegen, um eine ver­lässliche Stu­di­en­pla­nung zu ermöglichen. Ein weit­eres zen­trales Anliegen ist zudem die voll­ständi­ge Abschaf­fung von Stu­di­enge­bühren. Dies bet­rifft ins­beson­dere Gebühren für inter­na­tionale Studierende, Langzeit­studierende sowie Zweit­studierende, die eine zusät­zliche soziale Hürde darstellen. Eben­so lehnen wir die Ein­führung oder Beibehal­tung von Max­i­mal­stu­dien­zeit­en ab, da diese den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten von Studieren­den nicht gerecht wer­den und Bil­dungswege unnötig einschränken.Abschließend fordern wir die verbindliche rechtliche Ver­ankerung und angemessene Finanzierung von Lan­desstudieren­den­vertre­tun­gen in allen Hochschulge­set­zen. Derzeit existieren in der Mehrheit der Bun­deslän­der keine oder nur unzure­ichende Regelun­gen zu deren Beteili­gungsrecht­en, ins­beson­dere im Hin­blick auf Anhörungsrechte auf Lan­desebene. Diese struk­turelle Schwäche ist drin­gend zu beheben, um eine wirk­same Inter­essen­vertre­tung der Studieren­den auch auf Lan­desebene sicherzustellen. Wir appel­lieren an die Lan­desregierun­gen und die Bun­desregierung, diese Maß­nah­men im Sinne eines demokratis­chen, sozialen und chan­cen­gerecht­en Hochschul­sys­tems zeit­nah umzuset­zen. Studierende sind die zen­trale Sta­tus­gruppe der Hochschulen und müssen entsprechend umfassend an Entschei­dung­sprozessen beteiligt wer­den. Mit fre­undlichen Grüßen Die Lan­desAS­tenKon­ferenz Rhein­­land-Pfalz Koor­di­na­tion des Län­der­rat der Lan­desstudieren­den­vertre­tun­gen

Stellungnahme an die Landesregierungen und die Bundesregierung zur Stärkung studentischer Mitbestimmung und zur Verbesserung der Studienbedingungen Weiterlesen »

Klare Kante gegen Rechtsextreme

Der BayStu­Ra lässt sich nicht für recht­sex­treme Hochschulpoli­tik instru­men­tal­isieren und sol­i­darisiert sich mit den Studieren­den in Sach­sen-Anhalt   Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) weist den Ver­such des als gesichert recht­sex­trem­istis­che Bestre­bung eingestuften AfD-Lan­desver­bands Sach­sen-Anhalt [1] zurück, Bay­ern als Vor­bild für den Abbau stu­den­tis­ch­er Selb­stver­wal­tung her­anzuziehen. Bei der Ein­bringung eines Geset­zen­twurfs zur Abschaf­fung der ver­fassten Studieren­den­schaften ver­wies der AfD-Abge­ord­nete Hans-Thomas Tillschnei­der aus­drück­lich auf Bay­ern. Dort gibt es seit 1973 keine ver­fasste Studieren­den­schaft mehr. Mit Blick auf die Land­tagswahl in Sach­sen-Anhalt erk­lärte Tillschnei­der: „Ab Sep­tem­ber 2026 sind es dann hof­fentlich wieder zwei Län­der.“ [2] Die Studieren­den­vertre­tun­gen im Freis­taat haben wed­er eine eigene Rechts­form noch Finanzho­heit. Ihre Mit­tel stam­men aus dem staatlichen Haushalt und wer­den von den Hochschulen ver­wal­tet. [3]  „Wir wis­sen in Bay­ern sehr genau, welche Ein­schränkun­gen fehlende rechtliche und finanzielle Eigen­ständigkeit mit sich bringt. Dass die AfD diesen Zus­tand zum Vor­bild erk­lärt, macht ihn nicht zu einem guten Mod­ell. Beste­hende unab­hängige Struk­turen in Sach­sen-Anhalt abzubauen, wäre ein klar­er Rückschritt und Aus­druck ein­er recht­sex­tremen Poli­tik, die demokratis­che Selb­st­bes­tim­mung bekämpft.“ Amir Hasu­kic, Sprech­er des BayStu­Ra  Der Geset­ze­sen­twurf der AfD-Frak­­tion im Land­tag von Sach­sen-Anhalt sah vor, die ver­fassten Studieren­den­schaften als rechts­fähige Kör­per­schaften des öffentlichen Rechts abzuschaf­fen. [4] Bei sein­er Ein­bringung machte Tillschnei­der deut­lich, dass sich der Vorstoß auch gegen die poli­tis­che Arbeit der Studieren­den­vertre­tun­gen richtete.  Er warf ihnen vor, sich poli­tisch „höchst ein­seit­ig“ gegen die AfD zu stellen. [2]   „Es ist hochschulpoli­tisch gefährlich, wenn eine Partei die insti­tu­tionelle Eigen­ständigkeit gewählter Inter­essen­vertre­tun­gen infrage stellt und dabei deren Kri­tik an der eige­nen Partei als Begrün­dung anführt. Die Schwächen der stu­den­tis­chen Selb­stver­wal­tung in Bay­ern sind kein Argu­ment, um funk­tion­ierende Struk­turen in Sach­sen-Anhalt abzuschaf­fen. Dafür lassen wir uns nicht vor den Wagen span­nen.“ Sabine Kam­intzky, Sprecherin des BayStu­Ra  In ihrem „Regierung­spro­gramm“ beze­ich­net die AfD Sach­sen-Anhalt die Idee der Grup­pe­nuni­ver­sität als „grund­falsch“ und kündigt an, „ins­beson­dere den Ein­fluss der Stu­den­ten­räte“ zurück­zu­drän­gen. [5] Für den BayStu­Ra liegt darin eine konkrete Gefahr für die Unab­hängigkeit der Hochschulen. Wirk­same Beteili­gung unter­schiedlich­er Hochschul­grup­pen verteilt die Entschei­dungs­ge­walt und schafft unab­hängige Stellen, die Entschei­dun­gen hin­ter­fra­gen, Prob­leme sicht­bar machen und Fehlen­twick­lun­gen kor­rigieren kön­nen. Wer­den diese Struk­turen geschwächt, kann eine Lan­desregierung leichter in die Hochschulen hinein­regieren.  Gle­ichzeit­ig verbessert Grup­pen­beteili­gung die Qual­ität von Entschei­dun­gen. Studierende, wis­senschaftliche Beschäftigte, Professor*innen und weit­ere Hochschu­lange­hörige ver­fü­gen über unter­schiedlich­es Wis­sen über die Insti­tu­tion. Ihre Beteili­gung bringt Infor­ma­tio­nen in Entschei­dun­gen ein, die ein­er Hochschulleitung oder einem Min­is­teri­um allein nicht zur Ver­fü­gung ste­hen.  „Eine Hochschule, in der Macht auf ver­schiedene Grup­pen und Gremien demokratisch verteilt ist, kann von ein­er Regierung schw­er­er nach deren poli­tis­chen Vorstel­lun­gen umge­baut wer­den. Genau diese Wider­stands­fähigkeit dür­fen wir nicht schwächen.“ Moritz Schmid, Sprech­er des BayStu­Ra  Der BayStu­Ra fordert, die stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tung, die Beteili­gung der ver­schiede­nen Hochschul­grup­pen und die insti­tu­tionelle Unab­hängigkeit der Hochschulen geset­zlich zu schützen. Denn die bay­erische Sit­u­a­tion ist kein Argu­ment für weniger stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tung in Sach­sen-Anhalt. Für den BayStu­Ra ist sie ein Argu­ment für mehr stu­den­tis­che Eigen­ständigkeit in Bay­ern. Darum sol­i­darisieren wir uns klar mit den Studieren­den­vertre­tun­gen in Sach­sen-Anhalt und ste­hen gegen die dro­hen­den Pläne der AfD.   Quellen  [1] Min­is­teri­um für Inneres und Sport des Lan­des Sach­sen-Anhalt, Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde: „Recht­sex­trem­is­mus“, Abschnitt zur AfD Sach­sen-Anhalt. Ein­stu­fung des AfD-Lan­desver­bands Sach­sen-Anhalt als gesichert recht­sex­trem­istis­che Bestre­bung im Sinne von § 4 Abs. 1 Ver­f­SchG-LSA.  [2] Land­tag von Sach­sen-Anhalt: 111. Land­tagssitzung, 22. April 2026, TOP 17 „Entwurf eines Geset­zes zur Änderung des Hochschulge­set­zes des Lan­des Sach­sen-Anhalt“, Drs. 8/6838, Rede von Dr. Hans-Thomas Tillschnei­der.  [3] Bay­erisches Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz (Bay­HIG), Art. 27 „Mitwirkung der Studieren­den, Studieren­den­vertre­tung“, ins­beson­dere Abs. 3 und 4; ergänzend Art. 28 „Lan­desstudieren­den­rat“.  [4] Land­tag von Sach­sen-Anhalt: Geset­zen­twurf der Frak­tion der AfD „Entwurf eines Geset­zes zur Änderung des Hochschulge­set­zes des Lan­des Sach­sen-Anhalt“, Drs. 8/6838; Erste Beratung in der 111. Land­tagssitzung und Zweite Beratung mit Ablehnung des Geset­zen­twurfs in der 113. Land­tagssitzung.  [5] AfD Sach­sen-Anhalt: „Das Land zuerst. Regierung­spro­gramm der Alter­na­tive für Deutsch­land Sach­sen-Anhalt zur Land­tagswahl 2026“, Kapi­tel V „Wis­senschaft“, ins­beson­dere Nr. 6 „Die Uni­ver­sität ist keine Rätere­pub­lik!“. 

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Novellierung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes

​​Inno­va­tion und Bürokratieab­bau brauchen Autonomie und Partizipation​  Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) fordert Nachbesserun­gen an der Nov­el­le des Bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­set­zes (Bay­HIG).   Aus­drück­lich begrüßt der BayStu­Ra mehrere Punk­te der Nov­el­le: die vorge­se­hene Ansprech­per­son für Anti­semitismus, die Ver­ankerung des Ver­bots eines KI-Ver­bots, sowie die Abschaf­fung der verpflich­t­en­den Beratungs­ge­spräche für beru­flich qual­i­fizierte Bewerber*innen an den Hochschulen für ange­wandte Wis­senschaften. Aus Sicht des Ver­ban­des kön­nen Inno­va­tion und Bürokratieab­bau jedoch nur gelin­gen, wenn die Autonomie der Hochschulen gewahrt bleibt und die gesamte Hochschul­fam­i­lie an ihrer Weit­er­en­twick­lung beteiligt wird — ins­beson­dere die Studieren­den als größte Sta­tus­gruppe.  Bewährte Wahlver­fahren erhal­ten, Hochschu­lau­tonomie schützen  Die Hochschul­wahlen bilden das demokratis­che Fun­da­ment der akademis­chen Selb­stver­wal­tung. Der Entwurf würde die Wahl der stu­den­tis­chen Mit­glieder in Sen­at­en und Fakultät­sräten von den Orga­nen der Studieren­den­vertre­tun­gen tren­nen und damit Mod­elle abschaf­fen, die sich an vie­len Hochschulen etabliert und bewährt haben. Über Jahrzehnte haben die bay­erischen Studieren­den­schaften eigene Wahlkul­turen entwick­elt und selb­st entsch­ieden, ob sie unmit­tel­bar oder repräsen­ta­tiv wählen. Die wäh­len­den Organe gehen ihrer­seits aus all­ge­meinen und unmit­tel­baren Wahlen der Studieren­den her­vor — die demokratis­che Legit­i­ma­tion bleibt gewahrt.  Auch bei der Wahl der Hochschulpräsident*innen fordert der BayStu­Ra eine klare Tren­nung der Zuständigkeit­en. Eine laufende Unter­rich­tung des Staatsmin­is­teri­ums für Wis­senschaft und Kun­st über Bewer­bun­gen und Ver­fahrensstände sowie die Erörterung „begrün­de­ter Bedenken“ gegen die Geeignetheit einzel­ner Kan­di­da­turen noch vor der Wahl lehnt der Ver­band ab. Eine Kan­di­datur kann durch ein vor­ab geäußertes Geeignetheit­surteil beschädigt sein, bevor der Hochschul­rat über­haupt entsch­ieden hat. Die Möglichkeit, die Kan­di­dieren­den hochschulöf­fentlich vorzustellen, begrüßt der BayStu­Ra dage­gen aus­drück­lich.  “Eine Vere­in­heitlichung der demokratis­chen Hochschulkul­tur ist wed­er eine Errun­gen­schaft noch ein Bürokratieab­bau, son­dern ein Ein­griff in die hochschuldemokratis­che Vielfalt. Die beste­hen­den Ver­fahren haben sich über Jahrzehnte bewährt und spiegeln unsere gewach­sene hochschulpoli­tis­che Kul­tur wider. Ein geset­zlich­er Ein­griff in die Hochschu­lau­tonomie ist schlichtweg unbe­grün­det und unnötig.” — Amir Hasu­kic, Sprech­er des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats  Kein pauschaler Auss­chluss auf­grund ver­büßter Strafen  Das geplante Imma­triku­la­tion­shin­der­nis lehnt der BayStu­Ra entsch­ieden ab. Dem­nach soll die Imma­triku­la­tion ver­sagt wer­den kön­nen, sobald sich aus ein­er recht­skräfti­gen Verurteilung zu mehr als 50 Tagessätzen eine Gefährdung oder Störung des Stu­di­en­be­triebs „abze­ich­net“. Der Ver­band hält diese Prog­nose für unbes­timmt und die Regelung zugle­ich für untauglich: Da Hochschulen bei der Imma­triku­la­tion kein Führungszeug­nis ver­lan­gen, träfe sie nur zufäl­lig bekan­nt gewor­dene Fälle. Sie wäre ein Ein­griff in die Frei­heit der Berufs- und Aus­bil­dungswahl und wider­spräche dem Beitrag, den Hochschulen als Bil­dung­sein­rich­tun­gen zur Resozial­isierung leis­ten. Hinzu käme erhe­blich­er zusät­zlich­er Ver­wal­tungsaufwand für Hochschulen und Studierende.  „Abzuschätzen, ob von ein­er vorbe­straften Per­son eine Gefahr für den Stu­di­en­be­trieb aus­ge­ht, ist unge­fähr so zuver­läs­sig wie ein Blick in die Glaskugel. Wer seine Strafe ver­büßt hat, darf nicht ein zweites Mal bestraft wer­den — beson­ders nicht mit dem Auss­chluss von Bil­dung.“ — Sabine Kam­intzky, Sprecherin des BayStu­Ra.  Sicher­heit gewährleis­ten, friedlichen Protest schützen  Der BayStu­Ra erken­nt an, dass es auch an Hochschulen Vor­fälle gibt, für die ein Ord­nungsrecht erforder­lich ist, und begrüßt dessen Ver­ankerung als Ver­wal­tungsakt. Nachbesserungs­be­darf sieht der Ver­band an zwei Stellen. Zum einen muss friedlich­er hochschulpoli­tis­ch­er Protest aus­drück­lich von Ord­nungs­maß­nah­men ausgenom­men wer­den, etwa bei Hör­saalbe­set­zun­gen, mit denen auf bauliche Män­gel aufmerk­sam gemacht wird, bei Protest­camps gegen Stu­di­enge­bühren oder bei Kli­maschutzprotesten. Zum anderen fehlt die stu­den­tis­che Beteili­gung im Ver­fahren: Über Ord­nungs­maß­nah­men soll nicht allein die Hochschulleitung entschei­den. Die Studieren­den­vertre­tung soll stimm­berechtigt am Ver­wal­tungsakt beteiligt sein; auf aus­drück­lichen Wun­sch der betrof­fe­nen Per­son soll diese davon aus­geschlossen wer­den kön­nen.  „Ein Ord­nungsrecht ohne ver­ankerte stu­den­tis­che Beteili­gung ist kein faires Ver­fahren. Wenn Hochschulleitun­gen über Maß­nah­men entschei­den kön­nen, die unmit­tel­bar Studierende betr­e­f­fen, müssen auch Studieren­dene die Möglichkeit haben als größte Sta­tus­gruppe ihre Per­spek­tive in das Ver­fahren miteinzubrin­gen. “ — Moritz Schmid, Sprech­er des BayStu­Ra.  Zen­trale Forderun­gen: Bei allen geset­zlichen und organ­isatorischen Anpas­sun­gen im Zuge der Bay­HIG-Nov­el­lierung, darf nicht vergessen wer­den, dass sich Bay­erns akademis­che Land­schaft nicht allein durch das Gesetz definiert. Inno­va­tion, Bil­dungs­gerechtigkeit und akademis­che Exzel­lenz brauchen eine solide Finanzierung. Abseits der Reg­ulierung ist vor allem eine aus­re­ichende Grund­fi­nanzierung Garant für den Erfolg von Hochschulen, Forschung­sein­rich­tun­gen und Studieren­den­werken.  Die voll­ständi­ge Posi­tion­ierung des BayStu­Ra zur Bay­HIG-Nov­el­le ist abruf­bar unter: https://baystura.de/2026/08/31/stellungnahme-zur-novellierung-des-bayerischen-hochschulinnovationsgesetz/ 

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Landesweite KI-Grundausstattung für Studierende in Bayern

Aus­gangslage:91,6 % der Studieren­den nutzen KI-Werkzeuge im Studi­um, 81,5 % greifen dabei auf die kosten­lose Chat­G­PT-Var­i­ante zurück [1]. Die Stan­­dard-Bezahlstufen kosten pro Dienst 21 bis 23 € im Monat, die Spitzen­stufen mit höheren Nutzungslim­its rund 100 bis 230 €[2]; nur 13 % der KI-Nutzen­­den in Deutsch­land zahlen über­haupt für KI [3]. Für die Nutzung der aktuell­sten KI-Mod­­elle ist eine bezahlungspflichtige Lizenz notwendig. Damit hängt es aktuell von der indi­vidu­ellen finanziellen Sit­u­a­tion der Studieren­den ab, ob jemand mit den mod­ern­sten LLMs in seinem Studi­um arbeit­en kann. Der Zugang zu KI ist damit eine Frage der Chan­cen­gle­ich­heit. Der Wis­senschaft­srat hat am 06.07.2026 emp­fohlen, den Hochschulen eine „ver­lässliche Grund­ver­sorgung mit Inferen­zka­paz­itäten” zu sich­ern, als beispiel­gebend nen­nt er die NRW-Lan­desstrate­gie und die Ange­bote der GWDG [4]. In Bay­ern fehlt ein solch­es über­greifend­es Ange­bot: Das Län­der­in­ven­tar des Wis­senschaft­srats (Stand 01.04.2026) führt für Bay­ern Leitlin­ien, Förder­pro­gramme und zwei Ver­wal­tung­spro­jek­te auf, aber keinen lan­desweit­en KI-Zugang für Studierende [4]. Bay­ern­KI (bis zu 55 Mio. € aus der High­tech Agen­da) ist reine Forschungsin­fra­struk­tur ohne Chat-Dienst und ohne all­ge­meinen Zugang für Studierende; die eigene FAQ ver­weist für Chat­bots an die GWDG nach Göt­tin­gen [5][6]. Für das geplante KI-Basis­­mod­­ell (Blue Swan) beschafft der Freis­taat weit­ere 1.024 Hochleis­­tungs-GPUs, die ab Herb­st 2026 exk­lu­siv den Entwick­lung­steams vor­be­hal­ten sind [7]. Einzelne Hochschulen (u. a. FAU, HM, THWS) finanzieren Zugänge aus eige­nen Mit­teln, an anderen gibt es kein hochschul­weites Ange­bot [8][9]. Nor­­drhein-West­­­falen dage­gen stellt seit März 2025 über KI:connect.nrw allen rund 607.000 Studieren­den der 36 staatlichen Hochschulen kosten­losen, anonymisierten KI-Zugang bere­it, seit April 2026 wird dies um lan­des­ge­hostete offene Mod­elle ergänzt [10][11]. Als größte Grup­pierung an den Hochschulen sollen die Studieren­den in die rel­e­van­ten Entschei­dung­sprozesse mit ein­be­zo­gen wer­den. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert, allen Studieren­den der staatlichen bay­erischen­Hochschulen eine kosten­freie, frei­willig nutzbare KI-Grund­ver­­sorgung als lan­desweit ein­heitlichen Dienst bere­itzustellen, unab­hängig davon, an welch­er Hochschule jemand studiert. Diese Grund­ver­sorgung umfasst min­destens: Forderun­gen: 1. KI-Chatas­­sis­­tent auf Stand der Tech­nik: leis­tungs­fähige gen­er­a­tive Sprach­mod­elle aktueller Gen­er­a­tion mit Datei-Upload in ein­er bar­ri­ere­frei nutzbaren Ober­fläche. Die Architek­tur tren­nt Mod­elle, Client und hochschul­spez­i­fis­che Anbindung. Client und hochschul­spez­i­fis­che Kom­po­nen­ten wer­den quellof­fen entwick­elt und in einem öffentlichen Repos­i­to­ry bere­it­gestellt, sodass Hochschulen sie nach­nutzen und Studierende Architek­tur und Funk­tion­sweise nachvol­lziehen und zur Weit­er­en­twick­lung beitra­gen kön­nen. 2. Inter­net­zu­gang und Lit­er­atur­recherche: Zugriff auf aktuelle Webin­halte mit Quel­lenangaben sowie Unter­stützung wis­senschaftlich­er Lit­er­atur­recherche (Anbindung offen­er wis­senschaftlich­er Daten­banken bzw. Bib­lio­thek­sres­sourcen). 3. Lern­werkzeuge: Gener­ierung von inter­ak­tiv­en Übungs­fra­gen, Quizzen und Karteikarten aus eige­nen Lern­ma­te­ri­alien, inklu­sive Import und Export (z. B. Anki), sowie Anbindung an die Lern­plat­tfor­men der Hochschulen (z. B. Moo­dle). Wer­den gener­ierte Inhalte kur­sweit oder öffentlich geteilt, ist eine Freiga­be durch Lehrende, von ihnen benan­nte Per­so­n­en oder im Rah­men eines Peer-Review For­mats vorzuse­hen (Human-in-the-Loop zur Qual­itätssicherung). 4. Agen­tis­ches Cod­ing: KI-Pro­­gram­mier­w­erkzeuge, die mehrschrit­tige Auf­gaben eigen­ständig bear­beit­en. Der Dienst stellt hier­für kontin­gen­tierte API-Schlüs­sel für eine Ope­­nAI- oder Anthrop­ic-kom­­pat­i­ble Schnittstelle bere­it, über die sich die gehosteten Mod­elle in etablierten (Open-Source-)Coding-Agenten als End­punkt ein­tra­gen lassen; das Model­lange­bot umfasst dafür geeignete, werkzeugfähige offene bzw. Open Weight-Mod­­elle (derzeit z. B. Qwen3.6–27B, GLM‑5.2, DeepSeek-V4, Nemotron 3, Ultra, Mis­tral Large 3, Devs­tral 2). 5. Aktu­al­ität: selb­st betriebene offene bzw. Open-Weight-Mod­­elle wer­den min­destens vierteljährlich auf aktuelle Mod­ell­gen­er­a­tio­nen aktu­al­isiert, bei ange­bun­de­nen kom­merziellen Mod­ellen wer­den neue Mod­ell­gen­er­a­tio­nen zeit­nah über­nom­men, spätestens drei Monate nach Ver­füg­barkeit; einge­set­zte Mod­elle, Ver­sio­nen und Mod­ell­wech­sel wer­den trans­par­ent doku­men­tiert und rechtzeit­ig angekündigt, für laufende Lehrver­anstal­tun­gen und Prü­fun­gen bleiben abgelöste Mod­ell­stände über­gangsweise ver­füg­bar, soweit Lizenz, Sicher­heit und Betrieb dies zulassen. 6. Gestaffelte Nutzungskontin­gente: ein indi­vidu­elles Kontin­gent für kom­merzielle Mod­elle sowie ein bre­it­eres für aktuelle, in Bay­ern gehostete offene Mod­elle; auf Antrag erhöh­bare Kontin­gente für Pro­jek­te, Abschlus­sar­beit­en und Lehrver­anstal­tun­gen; jed­erzeit trans­par­ent ein­se­hbare Anzeige der eige­nen Kontin­gent­nutzung; nutzungs­gerechte Bemes­sung (etwa token- oder rechen­zeit­basiert statt nach bloßer Anfragezahl). Aggregierte Nutzungssta­tis­tiken wer­den den Studieren­den­vertre­tun­gen zugänglich gemacht; Bemes­sung und Anpas­sung der Kontin­gente erfol­gen unter Ein­beziehung der Studieren­den. In Prü­fun­gen, in denen KI-Nutzung zuge­lassen, voraus­ge­set­zt oder Gegen­stand der Leis­tung ist, erhal­ten alle Teil­nehmenden densel­ben Mod­ell­stand und Funk­tion­sum­fang mit einem vom per­sön­lichen Ver­brauch unab­hängi­gen Prü­fungskontin­gent, um die prü­fungsrechtliche Chan­cen­gle­ich­heit zu wahren. 7. Daten­schutz und dig­i­tale Sou­veränität: DSG­­VO-kon­­former Betrieb auf Infra­struk­tur in der EU bzw. im EWR (solange min­destens die daten­schutzrechtlichen Stan­dards der EU einge­hal­ten wer­den) oder auf hochschuleigen­er Infra­struk­tur; keine Nutzung stu­den­tis­ch­er Eingaben für das Train­ing extern­er bzw. kom­merzieller Mod­elle; keine Pflicht zu pri­vat­en Kon­ten bei Drit­tan­bi­etern; Anmel­dung über die Hochschulken­nung, ohne Über­mit­tlung iden­ti­fizieren­der Dat­en an externe Model­lan­bi­eter. Bei exter­nen Model­lan­bi­etern wer­den Zero ‑Data ‑Reten­­tion- Vere­in­barun­gen genutzt; die Daten­hal­tung erfol­gt vor­rangig auf hochschuleigen­er oder im Hochschul­ver­bund betrieben­er Infra­struk­tur, andern­fallsinner­halb der EU bzw. des EWR. Ein­sicht­nah­men in einzelne Chatver­läufe erfol­gt nur ohne Zuord­nung zu ein­er Per­son und nur, soweit dies für Betrieb, Fehler­analyse, Sicher­heit oder Miss­brauchsver­mei­dung erforder­lich ist. Die Nutzen­den wer­den bei der Nutzung des Dien­stes deut­lich darauf hingewiesen, keine per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en in Chats einzugeben. Eine Auswer­tung von Chats für Leis­tungs­be­w­er­tung, Prü­fungsentschei­dun­gen oder Täuschungserken­nung find­et nicht statt. Studierende kön­nen ihre Chats per geson­dert­er, jed­erzeit fol­gen­los wider­ru­flich­er Ein­willi­gung (Opt-in) für Learn­ing-Ana­­lyt­ic­sZwecke freigeben; die Auswer­tung erfol­gt auss­chließlich aggregiert und ohne Rück­führbarkeit aufEinzelper­so­n­en und fließt nicht in Leis­tungs­be­w­er­tung, Prü­fungsentschei­dun­gen oder Täuschungserken­nung ein. Studierende kön­nen darüber hin­aus per eigen­er, geson­dert­er, jed­erzeit wider­ru­flich­er Ein­willi­gung ihre Chats für das Train­ing und die Verbesserung der selb­st betriebe­nen Mod­elle und Werkzeuge des Dien­stes bere­it­stellen; die Dat­en wer­den hier­für vor­ab um per­so­n­en­beziehbare Angaben bere­inigt und ver­lassen die hochschuleigene bzw. im Hochschul­ver­bund betriebene Infra­struk­tur nicht; der Wider­ruf wirkt für kün­ftige Train­ingsläufe. Eine Nutzung für das Train­ing extern­er bzw. kom­merzieller Mod­elle bleibt option­al. 8. Zitier­fähiger Echtheit­snach­weis: Aus jedem über den Dienst geführten Chat muss ein kryp­tografisch ver­i­fizier­bar­er, manip­u­la­tion­snach­weisender Echtheit­sanker unter ein­er per­sis­ten­ten, insti­tu­tionell ver­wal­teten Ken­nung exportier­bar sein, der Gesprächsver­lauf, ver­wen­detes Mod­ell samt Ver­sion sowie, soweit tech­nisch ver­füg­bar, Gener­ierungspa­ra­me­ter (u. a. Tem­per­a­ture), genutzte Werkzeuge und abgerufene Quellen doku­men­tiert und so als Zita­tions­be­leg für KI-Out­­puts in wis­senschaftlichen Arbeit­en dient; die dauer­hafte Erre­ich­barkeit ist insti­tu­tionell, nicht anbi­eter­ab­hängig sicherzustellen. Der Export erfol­gt auss­chließlich auf Ver­an­las­sung der Studieren­den, wahlweise voll­ständig oder als Auszug mit gekennze­ich­neten Aus­las­sun­gen und mit frei wählbarem Zugriff­skreis (öffentlich bis nur benan­nte Prüfende); nicht exportierte Chats wer­denzu diesem Zweck nicht gespe­ichert. 9. Ver­ste­ti­gung: dauer­hafte zen­trale Finanzierung durch den Freis­taat, nicht zulas­ten von Lehrbud­gets oder aus Mit­teln der Studieren­den­vertre­tun­gen, sowie beglei­t­ende Ange­bote zum Auf­bau von KI-Kom­pe­tenz. Quellen:  [1] https://doi.org/10.48444/h_docs-pub-533 und https://h‑da.de/meldung-einzelansicht/bundesweite-studie-mehr-als-90-der– studieren­­den-nutzen-ki-basierte-tools-wiechat­g­pt-fuers-studi­um [2] https://openai.com/de-DE/chatgpt/pricing/, https://claude.com/pricing und https://gemini.google/de/subscriptions/ [3] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Zahlungsbereitschaft-fuer-KI-erhoeht[4] https://www.wissenschaftsrat.de/download/2026/3319–26.pdf (Grund­ver­sorgung mit Inferen­zka­paz­itäten S. 55 ff.; Empfehlun­gen S. 59 f.; Län­derüber­sicht S. 79 ff., Bay­ern S.

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