Stellungnahme studentisches Wohnen
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Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) bekennt sich zu Hochschulen als demokratischen, pluralistischen und diskriminierungsfreien Orten des gemeinsamen Lernens, Lehrens, Forschens und Diskutierens. Wissenschaftsfreiheit, institutionelle Autonomie und die wirksame Beteiligung aller Hochschulgruppen bilden dafür unverzichtbare Grundlagen. Der BayStuRa stellt sich entschieden gegen Bestrebungen, demokratische Beteiligungsrechte einzuschränken, studentische Selbstverwaltungsstrukturen abzubauen oder Forschung und Lehre nach parteipolitischen und ideologischen Vorgaben zu steuern. Dies gilt insbesondere für rechtsextreme Einflussversuche, die sich gegen die Freiheit der Wissenschaft, die Gleichwertigkeit aller Hochschulmitglieder und die pluralistische Verfasstheit der Hochschulen richten. Darüber hinaus tritt der BayStuRa für Hochschulen ein, an denen jede Person unabhängig von Herkunft, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung und finanziellem Hintergrund gleichwertig behandelt wird. Er wendet sich gegen jeden Versuch, diese Grundlagen abzubauen, insbesondere gegen die hochschulpolitischen Vorhaben rechtsextremer Parteien. Einen aktuellen Anlass für diesen Beschluss bilden die hochschulpolitischen Vorhaben des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt. Dieser wird vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Partei eingestuft. Nach Angaben des Innenministeriums richtet sich seine politische Agitation gegen wesentliche Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, insbesondere gegen die Garantie der Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Die Entdemokratisierung von Hochschulen ist demnach kein abstraktes Risiko, sondern liegt in Form des ausformulierten Programms der AfD Sachsen-Anhalt vor.[1; 2] Daher fordert der BayStuRa: 1. Demokratische Beteiligungsrechte zu schützen und auszubauen. Studierende, wissenschaftliche und wissenschaftsunterstützende Beschäftigte sowie weitere Hochschulangehörige müssen an den sie betreffenden Entscheidungen wirksam beteiligt werden. Die Beteiligung der verschiedenen Hochschulgruppen darf weder zugunsten einseitiger Machtkonzentrationen zurückgedrängt noch als vermeintliches Hindernis für handlungsfähige Hochschulen dargestellt werden. 2. Die studentische Selbstverwaltung rechtlich und finanziell zu stärken. Gewählte Studierendenvertretungen müssen ihre gesetzlichen Aufgaben unabhängig wahrnehmen, studentische Interessen öffentlich vertreten und sich kritisch mit hochschul- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen auseinandersetzen können. Ihre institutionelle Stellung oder Finanzierung darf nicht von politischem Wohlverhalten abhängig gemacht werden. Für Bayern bekräftigt der BayStuRa seine Forderung nach einer eigenständigen, demokratisch legitimierten und mit angemessenerr Satzungs‑, Beitrags- und Finanzautonomie ausgestatteten studentischen Selbstverwaltung. 3. Die Wissenschaftsfreiheit wirksam gegen politische Einflussnahme abzusichern. Entscheidungen über Forschungsfragen, Lehrinhalte und wissenschaftliche Methoden müssen nach wissenschaftlichen Maßstäben getroffen werden. Die Förderung oder Benachteiligung einzelner Fachrichtungen darf nicht von ihrer Übereinstimmung mit parteipolitischen oder ideologischen Zielsetzungen abhängig gemacht werden. Insbesondere dürfen Hochschulfinanzierung, Mittelvergabe, Berufungsverfahren und Zielvereinbarungen nicht als Instrumente zur politischen Disziplinierung eingesetzt werden. Abzulehnen sind ferner medienwirksamen Delegitimierungskampagnen, wie sie gegen die kritischen Sozialwissenschaften, Geschlechterforschung und Geschichte bereits regelmäßig stattfinden. Die Wissenschaftsfreiheit erfasst auch internationale wissenschaftliche Kooperationen und trägt zum grenzübergreifenden Wissensaustausch bei Wissenschaftliche Informationsinfrastrukturen, Bibliotheken, Repositorien und digitale Forschungsdaten müssen frei zugänglich und vor politischer Einflussnahme geschützt bleiben Gegen gezielte Desinformationen muss durch öffentlich zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse und die Förderung von Informations- und Medienkompetenz vorgegangen werden. 4. Die institutionelle Autonomie und Widerstandsfähigkeit der Hochschulen zu stärken. Hochschulinterne Entscheidungsprozesse müssen transparent, pluralistisch und nachvollziehbar gestaltet sein. Macht muss auf verschiedene Organe und Hochschulgruppen verteilt bleiben. Berufungs‑, Leitungs- und Mittelvergabeentscheidungen erfordern klare Kriterien, dokumentierte Verfahren und wirksame Kontrollmöglichkeiten. Studentische Vertretungen und weitere Selbstverwaltungsorgane müssen in ihren Kompetenzen nicht nur erhalten sondern gestärkt werden. 5. Gleichstellung, Antidiskriminierung und Vielfalt als demokratische Aufgaben der Hochschulen erhalten. Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, Antidiskriminierungs- und Antisemitismusstellen, Diversitätsbeauftragte und Beauftragte für internationale Studierende, Personalvertretungen sowie studentische Interessenvertretungen müssen institutionell abgesichert und angemessen finanziell, personell und räumlich ausgestattet werden. Angriffe auf diese Strukturen sind zugleich Angriffe auf die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben und auf die gesamte Hochschulfamilie. 6. Angehörige der Hochschulen vor rechtsextremen Anfeindungen und Einschüchterungsversuchen zu schützen. Hochschulen und staatliche Stellen müssen Betroffene von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Queerfeindlichkeit und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit konsequent unterstützen. Dafür braucht es erreichbare Beratungs- und Meldestrukturen, transparente Verfahren, eine ausreichende dauerhafte Finanzierung von Beauftragungen un Ansprechstellen sowie einen wirksamen Schutz für Studierende, Lehrende, Forschende und Beschäftigte. 7. Demokratische Hochschulkultur und politische Bildung fördern. Hochschulen tragen als öffentliche Bildungseinrichtungen Verantwortung für historische Aufarbeitung, Erinnerungskultur und demokratische Bildung. Sie müssen Räume für kritische Diskussionen, gesellschaftliches Engagement und kontroverse wissenschaftliche Auseinandersetzungen bieten, dürfen aber keine Geschichtsrevisionen zulassen. Die Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität bedeutet nicht, gegenüber Angriffen auf die Menschenwürde, die Wissenschaftsfreiheit und die demokratischen Institutionen neutral bleiben zu müssen. 8. Die Zusammenarbeit demokratischer Hochschulakteur*innen auszubauen. Studierendenvertretungen, Hochschulleitungen, Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstellen sowie wissenschaftliche Organisationen sollen sich stärker vernetzen und gemeinsame Strategien zum Schutz demokratischer Hochschulstrukturen entwickeln. 9. Den Hochschulzugang unabhängig von Herkunft und Einkommen zu gewährleisten. Der Zugang zu Hochschulen darf weder von der sozialen noch von der geografischen Herkunft noch von den finanziellen Möglichkeiten einer Person abhängen. Bund und Länder müssen soziale, finanzielle und strukturelle Zugangshürden abbauen und allen Menschen, unabhängig von ihrem individuellen Hintergrund, gleiche Bildungschancen ermöglichen. 10. Engagement gegen rechtsextreme Einflussnahme schützen. Hochschulleitungen und Landesregierungen müssen Studierende und Beschäftigte, die sich gegen rechtsextreme Einflussnahme engagieren, ausdrücklich schützen und unterstützen, statt ihr demokratisches Engagement mit Ordnungsmaßnahmen oder anderen Sanktionen zu belegen. Hochschulen sind keine von der Gesellschaft losgelösten Einrichtungen. Sie sind Orte, an denen Wissen erzeugt, vermittelt und kritisch geprüft wird. Diese Aufgabe können sie nur erfüllen, wenn Forschung und Lehre frei von parteipolitischer Steuerung sind, unterschiedliche Perspektiven zu Wort kommen und Entscheidungen nicht bei einzelnen Personen oder Statusgruppen konzentriert werden. Wissenschaftsfreiheit und demokratische Hochschulstrukturen stehen deshalb nicht in einem Gegensatz, sondern bedingen und schützen einander. Die Wissenschaftsfreiheit lässt sich nicht allein durch ein abstraktes Bekenntnis schützen. Sie benötigt eine ausreichende öffentliche Grundfinanzierung, transparente Mittelvergaben, sichere Beschäftigungsbedingungen und institutionelle Unabhängigkeit. Eine höhere Finanzierung ist kein Beitrag zur Wissenschaftsfreiheit, wenn sie an die Erwartung geknüpft ist, bestimmte Forschungsrichtungen auszubauen und andere aus politischen Gründen zu verdrängen. Wissenschaftliche Qualität darf nicht durch politische Gefälligkeit ersetzt werden. Wirksame Beteiligung unterschiedlicher Hochschulgruppen verteilt die Entscheidungsgewalt und schafft unabhängige Stellen, die Entscheidungen hinterfragen, Probleme sichtbar machen und Fehlentwicklungen korrigieren können. Werden diese Strukturen geschwächt, kann eine Landesregierung leichter in die Hochschulen hineinregieren. Gleichzeitig verbessert die Gruppenbeteiligung die Qualität der Entscheidungen. Studierende, wissenschaftliche Beschäftigte, Professor*innen und weitere Hochschulangehörige verfügen über unterschiedliches Wissen über die Institution. Ihre Beteiligung bringt Informationen in Entscheidungen ein, die einer Hochschulleitung oder einem Ministerium allein nicht zur Verfügung stehen. Der Einsatz gegen rechtsextreme Einflussnahme bedeutet dabei keine Einschränkung legitimer Meinungsverschiedenheiten. Hochschulen müssen Orte kontroverser Debatten bleiben, an denen auch grundlegende Kritik an bestehenden Strukturen möglich ist. Diese Offenheit verpflichtet jedoch nicht dazu, Bestrebungen unwidersprochen hinzunehmen, die demokratische
Der Bayerische Landesstudierendenrat möge eine AG BayHIG einrichten.Die AG BayHIG hat die Aufgabe, mögliche Änderungsvorschläge für das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz zu sammeln, zu beraten und eine Positionierung zur langfristigen Weiterentwicklung des BayHIG auszuarbeiten. Hierzu soll ein ein internes Arbeitsdokument mit Änderungsvorschlägen zum BayHIG geführt und stetig aktualisiert werden. Weitere Änderungsvorschläge können von den Mitgliedshochschulen, den Delegationen, den Sprecher*innen und den Arbeitsgruppen des BayStuRa eingebracht werden. Die endgültig ausgearbeiteten Änderungsvorschläge werden von ihr zusammengefasst und im Anschluss in der nächstmöglichen Sitzung als Positionspapier als Beschlussvorlage von den Sprecher*innen und mitwirkenden Hochschulen eingereicht werden. Das Gesamtdokument soll unsere Idealform des BayHIGs wiedergeben.
Gründung einer AG BayHIG Weiterlesen »
Studentisches Ehrenamt leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Hochschulleben, zur demokratischen Selbstverwaltung der Universitäten sowie zur gesellschaftlichen Vernetzung von Hochschule und Region. Insbesondere die hochschulische Selbstverwaltung durch Fachschaften, studentische Vertretungen und Gremienarbeit trägt wesentlich zur Qualität von Studium und Lehre bei und ist im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ausdrücklich als Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung verankert. Nach Art. 27 BayHIG sind Studierende zur Mitwirkung in den akademischen Gremien verpflichtet und leisten dort einen Beitrag zur Willensbildung der Hochschule.¹ Darüber hinaus übernehmen Studierende in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen Verantwortung. Beispielsweise in sozialen, kulturellen, ökologischen oder bildungsbezogenen Initiativen und Vereinen. Hochschulen tragen im Sinne der „Third Mission“ nicht nur Verantwortung für Forschung und Lehre, sondern auch für gesellschaftlichen Transfer und regionale Vernetzung.²,³ Studentisches Ehrenamt kann hierbei einen wichtigen Beitrag zur stärkeren Verbindung der Universitäten mit der Stadtgesellschaft und der Region leisten und zeugt von sozialer Teilhabe. Besonders vor den aktuellen Herausforderungen in der Entwicklung des Sozialstaats und des demografischen Wandels erscheint ehrenamtliche Arbeit als Unverzichtbar um soziale Hilfsangebote bestmöglich aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist ehrenamtliches Engagement häufig mit erheblichem zeitlichem Aufwand verbunden. Viele Studierende stehen dabei vor der Herausforderung, Studium, Erwerbsarbeit und Ehrenamt miteinander vereinbaren zu müssen. Ehrenamtliche Tätigkeit wird dadurch oftmals zu einem faktischen Privileg für Studierende mit größeren zeitlichen und finanziellen Freiräumen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass gesellschaftliches Engagement sozial selektiv geprägt ist und insbesondere ressourcenstärkere Gruppen häufiger ehrenamtlich aktiv sind.⁴,⁵ Eine strukturelle Anerkennung studentischen Ehrenamts kann dazu beitragen, Zugänge zu Engagement zu erleichtern und breitere Teilhabe zu ermöglichen. Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit den Hochschulen dazu auf: 1. ein bayernweites Konzept zur Verbindung von Ehrenamt und universitärer Lehre zu entwerfen (im Sinne des „Service Learning“ Konzepts), um neue ehrenamtliche Projekte aus den Hochschulen in die Gesellschaft zu bringen 2. die Einrichtung eines landesweiten Förderprogramms für Projekte zur Stärkung studentischen Ehrenamts, demokratischer Teilhabe und gesellschaftlicher Vernetzung an bayerischen Hochschulen zu prüfen 3. die Möglichkeit zur Einrichtung eines monatlich auszahlenden Stipendiums zu prüfen, um Studierende mit besonders schweren wirtschaftlichen und persönlichen Beeinträchtigungen im Studienalltag eine demokratische Teilhabe in der hochschulischen Selbstverwaltung zu ermöglichen 4. an allen bayerischen Hochschulen niedrigschwellige Möglichkeiten zur Anerkennung studentischen Ehrenamts (z.B. in Form von Leistungspunkten/ECTS) zu schaffen und hierbei insbesondere Engagement in der akademischen Selbstverwaltung angemessen zu berücksichtigen. 5. Einheitliche Regelungen für Ehrenamtsvergütungen in der akademischen Selbstverwaltung in Zusammenarbeit mit den Studierenden zu schaffen und studentische Initiativen und Vertretungen hinreichend zu finanzieren, ohne dass für einzelne Hochschulen eine Verschlechterung entstehen darf. 6. Die Entzerrung des Studiums durch Verlängerung von Fristen, z.B. durch Urlaubssemester, zu ermöglichen. Vor allem hochschulpolitische Ämter wie die Studentischen Vertreter im Senat sollen ein generelles Anrecht auf Urlaubssemester bekommen. Begründung: Die Anerkennung studentischen Ehrenamts ist an zahlreichen Hochschulen im deutschsprachigen Raum bereits gelebte Praxis. So existieren etwa an der Universität Passau mit „All You Can Do“ sowie an der Universität Freiburg Service-Learning- Modelle, in denen gesellschaftliches Engagement curricular eingebunden und mit ECTS- Punkten anerkannt wird.6,7 Auch im österreichischen Hochschulraum werden Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement zunehmend als Bestandteil universitärer Bildung verstanden.8 Studien zeigen darüber hinaus, dass ehrenamtliches Engagement zentrale Kompetenzen wie Teamarbeit, Kommunikation, Projektorganisation, Verantwortungsübernahme und selbstständiges Arbeiten fördert.9 Diese Kompetenzen stellen nicht nur einen Mehrwert für die persönliche Entwicklung der Studierenden dar, sondern stärken zugleich die Universität als demokratischen und gesellschaftlichen Ort. Hochschulen verstehen sich nicht nur als Ort wissenschaftlicher, sondern auch gesellschaftlicher Bildung. Genau deshalb braucht es geeignete und flächendeckende Lösungen die Hürden für studentisches Ehrenamt absenken und dadurch die soziale Durchlässigkeit und Gemeinschaft im Freistaat stärken. Quellenverzeichnis: 1BAYHIG: Art. 27 Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung — Bürgerservice: o. D., [online] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-27. 2Lehre mit Purpose: in: JKU — Johannes Kepler Universität Linz, o. D., [online] https://www.jku.at/lift‑c/lehren/lehre-mit-purpose. 3Tag des Studentischen Ehrenamtes 2023 | VDSI: in: VDSI, o. D., [online] https://www.vdsi.org/tag-des-studentischen-ehrenamtes. 4Beckmann, Fabian/Anna-Lena Schönauer: Soziale Ungleichheit in der Freiwilligenarbeit, in: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Bd. 69, Nr. 3–2020, 01.10.2020, [online] doi:10.3224/gwp.v69i3.09, S. 335–346. 5Kleiner, Tuuli-Marja: On Good Deeds and the Reproduction of Social Inequality: An Empirical Study on Social Class and Volunteering in Germany, in: Sociology, Bd. 59, Nr. 5, 28.06.2025, [online] doi:10.1177/00380385251343282, S. 943–961. 6Lernen durch Engagement – Zentrum für Schlüsselqualifikationen: o. D., [online] hrps://uni-freiburg.de/zfs/service-learning/faecheruebergreifend/. 7Was ist all you can do? — Universität Passau: o. D., [online] hrps://www.uni– passau.de/studium/campus-und-kultur/all-you-can-do-aycd/was-ist-all-you-can-do. 8Offner, Elke Jauk: Ehrenamt als Teil des Studiums, in: Die Presse, o. D., [online] https://www.diepresse.com/6196814/ehrenamt-als-teil-des-studiums. 9Jäkel, Hannah/Paula Zacher: „Das ist ein ureigener menschlicher Wunsch“: studentisches Engagement aus Sicht von Lehrenden und gemeinnützigen Organisationen, in: Freiwilliges Engagement von Studierenden, 28.12.2018, [online] doi:10.1007/978–3– 658–24771–3_7, S. 113–129.
Die deutschen Hochschulen stehen derzeit unter erheblichem finanziellem und strukturellem Druck. Durch ausbleibende inflationsgerechte Budgetanpassungen und gezielte Sparmaßnahmen auf Landesebene sehen sich die Universitäten zunehmend gezwungen, Lehrangebote einzuschränken, Stellen abzubauen und soziale Infrastrukturen zurückzufahren. Diese Kürzungspolitik belastet die Studierenden in ihrer alltäglichen Lebens- und Studienrealität massiv. Parallel zu dieser ökonomischen Verschlechterung lässt sich eine besorgniserregende Entwicklung bei den demokratischen Beteiligungsrechten beobachten: Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden werden im Zuge von Hochschulgesetzreformen und restriktiven Verwaltungsentscheidungen schrittweise eingedämmt. Anstatt die größte Statusgruppe der Hochschulen aktiv in die Bewältigung der aktuellen Krisen einzubinden, erleben wir einen anhaltenden Angriff auf die Autonomie der Verfassten Studierendenschaft. Dies äußert sich in einer zunehmend engen Auslegung unseres hochschulpolitischen Mandats sowie in bürokratischen Hürden, welche die Handlungsfähigkeit der studentischen Vertretungen systematisch einschränken. Eine zukunftsfähige und krisenfeste Hochschule kann jedoch nur durch mehr, nicht durch weniger Demokratie gestaltet werden. Im Namen der Studierenden fordern wir eine umfassende Weiterentwicklung der hochschulpolitischen Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. Ziel muss es sein, die Mitbestimmung von Studierenden strukturell zu stärken, Studienbedingungen zu verbessern und soziale sowie demokratische Teilhabe im Hochschulsystem nachhaltig zu sichern.Zentral ist dabei zunächst die verbindliche Stärkung der studentischen Mitbestimmung in allen Hochschulgremien und Kommissionen. Studierende müssen mit mindestens einem Viertel der Stimmen vertreten sein; entsprechende Regelungen sollten bundesweit, als Mindeststandard etabliert werden. Darüber hinaus ist die gleichberechtigte Beteiligung von Studierenden auch auf Leitungsebene sicherzustellen, indem eine studentische Vertretung in Präsidien oder Rektoraten rechtlich ermöglicht und verbindlich verankert wird. Ebenso muss es Studierenden möglich sein, den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz in Verwaltungsräten der Studierendenwerke zu übernehmen. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, den Hochschulen in ihren jeweiligen Hochschulgesetzen die Möglichkeit einzuräumen, die Wahl studentischer Vertreterinnen und Vertreter in Hochschulgremien auch indirekt über die Verfasste Studierendenschaft zu ermöglichen und entsprechende Regelungen in den Grundordnungen der Hochschulen zu verankern. Dadurch kann den unterschiedlichen Organisationsstrukturen der Hochschulen Rechnung getragen und die studentische Selbstverwaltung gestärkt werden. Zudem sollten den Verfassten Studierendenschaften die Verantwortung übertragen werden, die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter für Hochschulgremien eigenständig zu organisieren und durchzuführen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Ausweitung studentischer Mitbestimmungsrechte bei Ordnungsmaßnahmen. Insbesondere bei schwerwiegenden Eingriffen wie Exmatrikulationen ist eine verbindliche Beteiligung der Studierendenvertretungen sicherzustellen. Parallel dazu bedarf es einer grundlegenden Flexibilisierung der Studienstrukturen. Studierende müssen ihren Studienverlauf eigenständig gestalten können, ohne durch starre Modulabhängigkeiten eingeschränkt zu werden. Es darf insbesondere nicht vorkommen, dass die Teilnahme an inhaltlich unabhängigen Modulen durch nicht bestandene Prüfungen blockiert wird. Zudem sprechen wir uns ausdrücklich für den Erhalt der Zivilklausel aus, die die Verpflichtung der Hochschulen zu friedlicher und ziviler Forschung unterstreicht und rechtlich abgesichert bleiben muss. Im Prüfungswesen fordern wir grundlegende Reformen: Das endgültige Nichtbestehen von Prüfungen ist abzuschaffen, um Bildungswege nicht dauerhaft zu verbauen und mehr Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Prüfungen sollen grundsätzlich anonymisiert durchgeführt werden, etwa durch die Verwendung von nur der Matrikelnummern anstelle von Namen, um eine objektive Bewertung sicherzustellen. Zudem müssen solche anonymisierten Prüfungsformate in jedem Semester angeboten werden. Weiterhin ist die Praxis automatischer Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen sowie die Verpflichtung zur Teilnahme am nächstmöglichen Prüfungstermin abzuschaffen. Studierende benötigen die notwendige Flexibilität, um Prüfungen eigenverantwortlich planen zu können. In diesem Zusammenhang ist auch sicherzustellen, dass Prüfungsergebnisse, insbesondere im Falle des Nichtbestehens, rechtzeitig vor Beginn des darauffolgenden Semesters vorliegen, um eine verlässliche Studienplanung zu ermöglichen. Ein weiteres zentrales Anliegen ist zudem die vollständige Abschaffung von Studiengebühren. Dies betrifft insbesondere Gebühren für internationale Studierende, Langzeitstudierende sowie Zweitstudierende, die eine zusätzliche soziale Hürde darstellen. Ebenso lehnen wir die Einführung oder Beibehaltung von Maximalstudienzeiten ab, da diese den vielfältigen Lebensrealitäten von Studierenden nicht gerecht werden und Bildungswege unnötig einschränken.Abschließend fordern wir die verbindliche rechtliche Verankerung und angemessene Finanzierung von Landesstudierendenvertretungen in allen Hochschulgesetzen. Derzeit existieren in der Mehrheit der Bundesländer keine oder nur unzureichende Regelungen zu deren Beteiligungsrechten, insbesondere im Hinblick auf Anhörungsrechte auf Landesebene. Diese strukturelle Schwäche ist dringend zu beheben, um eine wirksame Interessenvertretung der Studierenden auch auf Landesebene sicherzustellen. Wir appellieren an die Landesregierungen und die Bundesregierung, diese Maßnahmen im Sinne eines demokratischen, sozialen und chancengerechten Hochschulsystems zeitnah umzusetzen. Studierende sind die zentrale Statusgruppe der Hochschulen und müssen entsprechend umfassend an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Mit freundlichen Grüßen Die LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz Koordination des Länderrat der Landesstudierendenvertretungen
Der BayStuRa lässt sich nicht für rechtsextreme Hochschulpolitik instrumentalisieren und solidarisiert sich mit den Studierenden in Sachsen-Anhalt Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) weist den Versuch des als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt [1] zurück, Bayern als Vorbild für den Abbau studentischer Selbstverwaltung heranzuziehen. Bei der Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung der verfassten Studierendenschaften verwies der AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider ausdrücklich auf Bayern. Dort gibt es seit 1973 keine verfasste Studierendenschaft mehr. Mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erklärte Tillschneider: „Ab September 2026 sind es dann hoffentlich wieder zwei Länder.“ [2] Die Studierendenvertretungen im Freistaat haben weder eine eigene Rechtsform noch Finanzhoheit. Ihre Mittel stammen aus dem staatlichen Haushalt und werden von den Hochschulen verwaltet. [3] „Wir wissen in Bayern sehr genau, welche Einschränkungen fehlende rechtliche und finanzielle Eigenständigkeit mit sich bringt. Dass die AfD diesen Zustand zum Vorbild erklärt, macht ihn nicht zu einem guten Modell. Bestehende unabhängige Strukturen in Sachsen-Anhalt abzubauen, wäre ein klarer Rückschritt und Ausdruck einer rechtsextremen Politik, die demokratische Selbstbestimmung bekämpft.“ Amir Hasukic, Sprecher des BayStuRa Der Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sah vor, die verfassten Studierendenschaften als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts abzuschaffen. [4] Bei seiner Einbringung machte Tillschneider deutlich, dass sich der Vorstoß auch gegen die politische Arbeit der Studierendenvertretungen richtete. Er warf ihnen vor, sich politisch „höchst einseitig“ gegen die AfD zu stellen. [2] „Es ist hochschulpolitisch gefährlich, wenn eine Partei die institutionelle Eigenständigkeit gewählter Interessenvertretungen infrage stellt und dabei deren Kritik an der eigenen Partei als Begründung anführt. Die Schwächen der studentischen Selbstverwaltung in Bayern sind kein Argument, um funktionierende Strukturen in Sachsen-Anhalt abzuschaffen. Dafür lassen wir uns nicht vor den Wagen spannen.“ Sabine Kamintzky, Sprecherin des BayStuRa In ihrem „Regierungsprogramm“ bezeichnet die AfD Sachsen-Anhalt die Idee der Gruppenuniversität als „grundfalsch“ und kündigt an, „insbesondere den Einfluss der Studentenräte“ zurückzudrängen. [5] Für den BayStuRa liegt darin eine konkrete Gefahr für die Unabhängigkeit der Hochschulen. Wirksame Beteiligung unterschiedlicher Hochschulgruppen verteilt die Entscheidungsgewalt und schafft unabhängige Stellen, die Entscheidungen hinterfragen, Probleme sichtbar machen und Fehlentwicklungen korrigieren können. Werden diese Strukturen geschwächt, kann eine Landesregierung leichter in die Hochschulen hineinregieren. Gleichzeitig verbessert Gruppenbeteiligung die Qualität von Entscheidungen. Studierende, wissenschaftliche Beschäftigte, Professor*innen und weitere Hochschulangehörige verfügen über unterschiedliches Wissen über die Institution. Ihre Beteiligung bringt Informationen in Entscheidungen ein, die einer Hochschulleitung oder einem Ministerium allein nicht zur Verfügung stehen. „Eine Hochschule, in der Macht auf verschiedene Gruppen und Gremien demokratisch verteilt ist, kann von einer Regierung schwerer nach deren politischen Vorstellungen umgebaut werden. Genau diese Widerstandsfähigkeit dürfen wir nicht schwächen.“ Moritz Schmid, Sprecher des BayStuRa Der BayStuRa fordert, die studentische Selbstverwaltung, die Beteiligung der verschiedenen Hochschulgruppen und die institutionelle Unabhängigkeit der Hochschulen gesetzlich zu schützen. Denn die bayerische Situation ist kein Argument für weniger studentische Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt. Für den BayStuRa ist sie ein Argument für mehr studentische Eigenständigkeit in Bayern. Darum solidarisieren wir uns klar mit den Studierendenvertretungen in Sachsen-Anhalt und stehen gegen die drohenden Pläne der AfD. Quellen [1] Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Verfassungsschutzbehörde: „Rechtsextremismus“, Abschnitt zur AfD Sachsen-Anhalt. Einstufung des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA. [2] Landtag von Sachsen-Anhalt: 111. Landtagssitzung, 22. April 2026, TOP 17 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“, Drs. 8/6838, Rede von Dr. Hans-Thomas Tillschneider. [3] Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), Art. 27 „Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung“, insbesondere Abs. 3 und 4; ergänzend Art. 28 „Landesstudierendenrat“. [4] Landtag von Sachsen-Anhalt: Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“, Drs. 8/6838; Erste Beratung in der 111. Landtagssitzung und Zweite Beratung mit Ablehnung des Gesetzentwurfs in der 113. Landtagssitzung. [5] AfD Sachsen-Anhalt: „Das Land zuerst. Regierungsprogramm der Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2026“, Kapitel V „Wissenschaft“, insbesondere Nr. 6 „Die Universität ist keine Räterepublik!“.
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Innovation und Bürokratieabbau brauchen Autonomie und Partizipation Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) fordert Nachbesserungen an der Novelle des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Ausdrücklich begrüßt der BayStuRa mehrere Punkte der Novelle: die vorgesehene Ansprechperson für Antisemitismus, die Verankerung des Verbots eines KI-Verbots, sowie die Abschaffung der verpflichtenden Beratungsgespräche für beruflich qualifizierte Bewerber*innen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Aus Sicht des Verbandes können Innovation und Bürokratieabbau jedoch nur gelingen, wenn die Autonomie der Hochschulen gewahrt bleibt und die gesamte Hochschulfamilie an ihrer Weiterentwicklung beteiligt wird — insbesondere die Studierenden als größte Statusgruppe. Bewährte Wahlverfahren erhalten, Hochschulautonomie schützen Die Hochschulwahlen bilden das demokratische Fundament der akademischen Selbstverwaltung. Der Entwurf würde die Wahl der studentischen Mitglieder in Senaten und Fakultätsräten von den Organen der Studierendenvertretungen trennen und damit Modelle abschaffen, die sich an vielen Hochschulen etabliert und bewährt haben. Über Jahrzehnte haben die bayerischen Studierendenschaften eigene Wahlkulturen entwickelt und selbst entschieden, ob sie unmittelbar oder repräsentativ wählen. Die wählenden Organe gehen ihrerseits aus allgemeinen und unmittelbaren Wahlen der Studierenden hervor — die demokratische Legitimation bleibt gewahrt. Auch bei der Wahl der Hochschulpräsident*innen fordert der BayStuRa eine klare Trennung der Zuständigkeiten. Eine laufende Unterrichtung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Bewerbungen und Verfahrensstände sowie die Erörterung „begründeter Bedenken“ gegen die Geeignetheit einzelner Kandidaturen noch vor der Wahl lehnt der Verband ab. Eine Kandidatur kann durch ein vorab geäußertes Geeignetheitsurteil beschädigt sein, bevor der Hochschulrat überhaupt entschieden hat. Die Möglichkeit, die Kandidierenden hochschulöffentlich vorzustellen, begrüßt der BayStuRa dagegen ausdrücklich. “Eine Vereinheitlichung der demokratischen Hochschulkultur ist weder eine Errungenschaft noch ein Bürokratieabbau, sondern ein Eingriff in die hochschuldemokratische Vielfalt. Die bestehenden Verfahren haben sich über Jahrzehnte bewährt und spiegeln unsere gewachsene hochschulpolitische Kultur wider. Ein gesetzlicher Eingriff in die Hochschulautonomie ist schlichtweg unbegründet und unnötig.” — Amir Hasukic, Sprecher des Bayerischen Landesstudierendenrats Kein pauschaler Ausschluss aufgrund verbüßter Strafen Das geplante Immatrikulationshindernis lehnt der BayStuRa entschieden ab. Demnach soll die Immatrikulation versagt werden können, sobald sich aus einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 50 Tagessätzen eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebs „abzeichnet“. Der Verband hält diese Prognose für unbestimmt und die Regelung zugleich für untauglich: Da Hochschulen bei der Immatrikulation kein Führungszeugnis verlangen, träfe sie nur zufällig bekannt gewordene Fälle. Sie wäre ein Eingriff in die Freiheit der Berufs- und Ausbildungswahl und widerspräche dem Beitrag, den Hochschulen als Bildungseinrichtungen zur Resozialisierung leisten. Hinzu käme erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Hochschulen und Studierende. „Abzuschätzen, ob von einer vorbestraften Person eine Gefahr für den Studienbetrieb ausgeht, ist ungefähr so zuverlässig wie ein Blick in die Glaskugel. Wer seine Strafe verbüßt hat, darf nicht ein zweites Mal bestraft werden — besonders nicht mit dem Ausschluss von Bildung.“ — Sabine Kamintzky, Sprecherin des BayStuRa. Sicherheit gewährleisten, friedlichen Protest schützen Der BayStuRa erkennt an, dass es auch an Hochschulen Vorfälle gibt, für die ein Ordnungsrecht erforderlich ist, und begrüßt dessen Verankerung als Verwaltungsakt. Nachbesserungsbedarf sieht der Verband an zwei Stellen. Zum einen muss friedlicher hochschulpolitischer Protest ausdrücklich von Ordnungsmaßnahmen ausgenommen werden, etwa bei Hörsaalbesetzungen, mit denen auf bauliche Mängel aufmerksam gemacht wird, bei Protestcamps gegen Studiengebühren oder bei Klimaschutzprotesten. Zum anderen fehlt die studentische Beteiligung im Verfahren: Über Ordnungsmaßnahmen soll nicht allein die Hochschulleitung entscheiden. Die Studierendenvertretung soll stimmberechtigt am Verwaltungsakt beteiligt sein; auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person soll diese davon ausgeschlossen werden können. „Ein Ordnungsrecht ohne verankerte studentische Beteiligung ist kein faires Verfahren. Wenn Hochschulleitungen über Maßnahmen entscheiden können, die unmittelbar Studierende betreffen, müssen auch Studierendene die Möglichkeit haben als größte Statusgruppe ihre Perspektive in das Verfahren miteinzubringen. “ — Moritz Schmid, Sprecher des BayStuRa. Zentrale Forderungen: Bei allen gesetzlichen und organisatorischen Anpassungen im Zuge der BayHIG-Novellierung, darf nicht vergessen werden, dass sich Bayerns akademische Landschaft nicht allein durch das Gesetz definiert. Innovation, Bildungsgerechtigkeit und akademische Exzellenz brauchen eine solide Finanzierung. Abseits der Regulierung ist vor allem eine ausreichende Grundfinanzierung Garant für den Erfolg von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Studierendenwerken. Die vollständige Positionierung des BayStuRa zur BayHIG-Novelle ist abrufbar unter: https://baystura.de/2026/08/31/stellungnahme-zur-novellierung-des-bayerischen-hochschulinnovationsgesetz/
Novellierung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes Weiterlesen »
Ausgangslage:91,6 % der Studierenden nutzen KI-Werkzeuge im Studium, 81,5 % greifen dabei auf die kostenlose ChatGPT-Variante zurück [1]. Die Standard-Bezahlstufen kosten pro Dienst 21 bis 23 € im Monat, die Spitzenstufen mit höheren Nutzungslimits rund 100 bis 230 €[2]; nur 13 % der KI-Nutzenden in Deutschland zahlen überhaupt für KI [3]. Für die Nutzung der aktuellsten KI-Modelle ist eine bezahlungspflichtige Lizenz notwendig. Damit hängt es aktuell von der individuellen finanziellen Situation der Studierenden ab, ob jemand mit den modernsten LLMs in seinem Studium arbeiten kann. Der Zugang zu KI ist damit eine Frage der Chancengleichheit. Der Wissenschaftsrat hat am 06.07.2026 empfohlen, den Hochschulen eine „verlässliche Grundversorgung mit Inferenzkapazitäten” zu sichern, als beispielgebend nennt er die NRW-Landesstrategie und die Angebote der GWDG [4]. In Bayern fehlt ein solches übergreifendes Angebot: Das Länderinventar des Wissenschaftsrats (Stand 01.04.2026) führt für Bayern Leitlinien, Förderprogramme und zwei Verwaltungsprojekte auf, aber keinen landesweiten KI-Zugang für Studierende [4]. BayernKI (bis zu 55 Mio. € aus der Hightech Agenda) ist reine Forschungsinfrastruktur ohne Chat-Dienst und ohne allgemeinen Zugang für Studierende; die eigene FAQ verweist für Chatbots an die GWDG nach Göttingen [5][6]. Für das geplante KI-Basismodell (Blue Swan) beschafft der Freistaat weitere 1.024 Hochleistungs-GPUs, die ab Herbst 2026 exklusiv den Entwicklungsteams vorbehalten sind [7]. Einzelne Hochschulen (u. a. FAU, HM, THWS) finanzieren Zugänge aus eigenen Mitteln, an anderen gibt es kein hochschulweites Angebot [8][9]. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt seit März 2025 über KI:connect.nrw allen rund 607.000 Studierenden der 36 staatlichen Hochschulen kostenlosen, anonymisierten KI-Zugang bereit, seit April 2026 wird dies um landesgehostete offene Modelle ergänzt [10][11]. Als größte Gruppierung an den Hochschulen sollen die Studierenden in die relevanten Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden. Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert, allen Studierenden der staatlichen bayerischenHochschulen eine kostenfreie, freiwillig nutzbare KI-Grundversorgung als landesweit einheitlichen Dienst bereitzustellen, unabhängig davon, an welcher Hochschule jemand studiert. Diese Grundversorgung umfasst mindestens: Forderungen: 1. KI-Chatassistent auf Stand der Technik: leistungsfähige generative Sprachmodelle aktueller Generation mit Datei-Upload in einer barrierefrei nutzbaren Oberfläche. Die Architektur trennt Modelle, Client und hochschulspezifische Anbindung. Client und hochschulspezifische Komponenten werden quelloffen entwickelt und in einem öffentlichen Repository bereitgestellt, sodass Hochschulen sie nachnutzen und Studierende Architektur und Funktionsweise nachvollziehen und zur Weiterentwicklung beitragen können. 2. Internetzugang und Literaturrecherche: Zugriff auf aktuelle Webinhalte mit Quellenangaben sowie Unterstützung wissenschaftlicher Literaturrecherche (Anbindung offener wissenschaftlicher Datenbanken bzw. Bibliotheksressourcen). 3. Lernwerkzeuge: Generierung von interaktiven Übungsfragen, Quizzen und Karteikarten aus eigenen Lernmaterialien, inklusive Import und Export (z. B. Anki), sowie Anbindung an die Lernplattformen der Hochschulen (z. B. Moodle). Werden generierte Inhalte kursweit oder öffentlich geteilt, ist eine Freigabe durch Lehrende, von ihnen benannte Personen oder im Rahmen eines Peer-Review Formats vorzusehen (Human-in-the-Loop zur Qualitätssicherung). 4. Agentisches Coding: KI-Programmierwerkzeuge, die mehrschrittige Aufgaben eigenständig bearbeiten. Der Dienst stellt hierfür kontingentierte API-Schlüssel für eine OpenAI- oder Anthropic-kompatible Schnittstelle bereit, über die sich die gehosteten Modelle in etablierten (Open-Source-)Coding-Agenten als Endpunkt eintragen lassen; das Modellangebot umfasst dafür geeignete, werkzeugfähige offene bzw. Open Weight-Modelle (derzeit z. B. Qwen3.6–27B, GLM‑5.2, DeepSeek-V4, Nemotron 3, Ultra, Mistral Large 3, Devstral 2). 5. Aktualität: selbst betriebene offene bzw. Open-Weight-Modelle werden mindestens vierteljährlich auf aktuelle Modellgenerationen aktualisiert, bei angebundenen kommerziellen Modellen werden neue Modellgenerationen zeitnah übernommen, spätestens drei Monate nach Verfügbarkeit; eingesetzte Modelle, Versionen und Modellwechsel werden transparent dokumentiert und rechtzeitig angekündigt, für laufende Lehrveranstaltungen und Prüfungen bleiben abgelöste Modellstände übergangsweise verfügbar, soweit Lizenz, Sicherheit und Betrieb dies zulassen. 6. Gestaffelte Nutzungskontingente: ein individuelles Kontingent für kommerzielle Modelle sowie ein breiteres für aktuelle, in Bayern gehostete offene Modelle; auf Antrag erhöhbare Kontingente für Projekte, Abschlussarbeiten und Lehrveranstaltungen; jederzeit transparent einsehbare Anzeige der eigenen Kontingentnutzung; nutzungsgerechte Bemessung (etwa token- oder rechenzeitbasiert statt nach bloßer Anfragezahl). Aggregierte Nutzungsstatistiken werden den Studierendenvertretungen zugänglich gemacht; Bemessung und Anpassung der Kontingente erfolgen unter Einbeziehung der Studierenden. In Prüfungen, in denen KI-Nutzung zugelassen, vorausgesetzt oder Gegenstand der Leistung ist, erhalten alle Teilnehmenden denselben Modellstand und Funktionsumfang mit einem vom persönlichen Verbrauch unabhängigen Prüfungskontingent, um die prüfungsrechtliche Chancengleichheit zu wahren. 7. Datenschutz und digitale Souveränität: DSGVO-konformer Betrieb auf Infrastruktur in der EU bzw. im EWR (solange mindestens die datenschutzrechtlichen Standards der EU eingehalten werden) oder auf hochschuleigener Infrastruktur; keine Nutzung studentischer Eingaben für das Training externer bzw. kommerzieller Modelle; keine Pflicht zu privaten Konten bei Drittanbietern; Anmeldung über die Hochschulkennung, ohne Übermittlung identifizierender Daten an externe Modellanbieter. Bei externen Modellanbietern werden Zero ‑Data ‑Retention- Vereinbarungen genutzt; die Datenhaltung erfolgt vorrangig auf hochschuleigener oder im Hochschulverbund betriebener Infrastruktur, andernfallsinnerhalb der EU bzw. des EWR. Einsichtnahmen in einzelne Chatverläufe erfolgt nur ohne Zuordnung zu einer Person und nur, soweit dies für Betrieb, Fehleranalyse, Sicherheit oder Missbrauchsvermeidung erforderlich ist. Die Nutzenden werden bei der Nutzung des Dienstes deutlich darauf hingewiesen, keine personenbezogenen Daten in Chats einzugeben. Eine Auswertung von Chats für Leistungsbewertung, Prüfungsentscheidungen oder Täuschungserkennung findet nicht statt. Studierende können ihre Chats per gesonderter, jederzeit folgenlos widerruflicher Einwilligung (Opt-in) für Learning-AnalyticsZwecke freigeben; die Auswertung erfolgt ausschließlich aggregiert und ohne Rückführbarkeit aufEinzelpersonen und fließt nicht in Leistungsbewertung, Prüfungsentscheidungen oder Täuschungserkennung ein. Studierende können darüber hinaus per eigener, gesonderter, jederzeit widerruflicher Einwilligung ihre Chats für das Training und die Verbesserung der selbst betriebenen Modelle und Werkzeuge des Dienstes bereitstellen; die Daten werden hierfür vorab um personenbeziehbare Angaben bereinigt und verlassen die hochschuleigene bzw. im Hochschulverbund betriebene Infrastruktur nicht; der Widerruf wirkt für künftige Trainingsläufe. Eine Nutzung für das Training externer bzw. kommerzieller Modelle bleibt optional. 8. Zitierfähiger Echtheitsnachweis: Aus jedem über den Dienst geführten Chat muss ein kryptografisch verifizierbarer, manipulationsnachweisender Echtheitsanker unter einer persistenten, institutionell verwalteten Kennung exportierbar sein, der Gesprächsverlauf, verwendetes Modell samt Version sowie, soweit technisch verfügbar, Generierungsparameter (u. a. Temperature), genutzte Werkzeuge und abgerufene Quellen dokumentiert und so als Zitationsbeleg für KI-Outputs in wissenschaftlichen Arbeiten dient; die dauerhafte Erreichbarkeit ist institutionell, nicht anbieterabhängig sicherzustellen. Der Export erfolgt ausschließlich auf Veranlassung der Studierenden, wahlweise vollständig oder als Auszug mit gekennzeichneten Auslassungen und mit frei wählbarem Zugriffskreis (öffentlich bis nur benannte Prüfende); nicht exportierte Chats werdenzu diesem Zweck nicht gespeichert. 9. Verstetigung: dauerhafte zentrale Finanzierung durch den Freistaat, nicht zulasten von Lehrbudgets oder aus Mitteln der Studierendenvertretungen, sowie begleitende Angebote zum Aufbau von KI-Kompetenz. Quellen: [1] https://doi.org/10.48444/h_docs-pub-533 und https://h‑da.de/meldung-einzelansicht/bundesweite-studie-mehr-als-90-der– studierenden-nutzen-ki-basierte-tools-wiechatgpt-fuers-studium [2] https://openai.com/de-DE/chatgpt/pricing/, https://claude.com/pricing und https://gemini.google/de/subscriptions/ [3] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Zahlungsbereitschaft-fuer-KI-erhoeht[4] https://www.wissenschaftsrat.de/download/2026/3319–26.pdf (Grundversorgung mit Inferenzkapazitäten S. 55 ff.; Empfehlungen S. 59 f.; Länderübersicht S. 79 ff., Bayern S.
Landesweite KI-Grundausstattung für Studierende in Bayern Weiterlesen »