Beschlüsse

Zukunft der Lehre

Mit Beginn der Coro­­na-Krise stand die bay­erische Hochschul­land­schaft vor einem noch nie da gewe­se­nen Prob­lem: Plöt­zlich mussten 400.000 Studierende dig­i­tal unter­richtet wer­den. Das stellte für alle Parteien eine enorme Her­aus­forderung dar und wurde mit sehr unter­schiedlichem Erfolg umge­set­zt.  Seit zwei Jahren wird sich in der Folge wieder nach der Lehre vor Coro­na zurück­ge­sehnt. Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) stellen die Frage: Ist das über­haupt wün­schenswert? Ger­ade jet­zt ist ein guter Zeit­punkt, um innezuhal­ten und zu über­legen, wie die Lehre in zehn oder zwanzig Jahren ausse­hen kön­nte. In acht Visio­nen stellt der BayStu­Ra auf den fol­gen­den Seit­en vor, wie die Lehre der Zukun­ft gestal­tet wer­den kann. 1. Vision: Inter­ak­tive und kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre Monolog­a­r­tige Vor­lesun­gen sollen der Ver­gan­gen­heit ange­hören. Stattdessen soll in Zukun­ft bei Präsen­zver­anstal­tun­gen ver­stärkt auf inter­ak­tive Lehrfor­mate, wie z.B. pro­jek­t­basierte Vor­lesun­gen, prob­le­mori­en­tierte Sem­i­nare uvm. geset­zt wer­den. Durch Inter­ak­tiv­ität ergibt sich die Möglichkeit, didak­tisch mehr auf die Studieren­den einzuge­hen und gezielt auf die indi­vidu­ellen Lern­fortschritte zu acht­en. Auch Lehrmod­elle wie Blend­ed Learn­ing oder Flipped Class­room kön­nen zu ein­er Ver­tiefung des Lehrin­haltes beitra­gen. Große Grund­la­gen­vor­lesun­gen wird es weit­er­hin geben. Ger­ade bei diesen bietet sich eine asyn­chrone Nach­bere­itung der ver­mit­tel­ten Inhalte an. Diese Vor­lesun­gen soll­ten daher mit asyn­chron dig­i­tal­en oder hybri­den syn­chro­nen inter­ak­tiv­en Ele­menten und Didak­tiken bere­ichert wer­den. Solche kön­nen z. B. Umfra­gen, Quizze oder anony­men Wis­sens­abfra­gen bein­hal­ten. Somit bekom­men auch die Lehren­den sofort Feed­back, welche Inhalte gut und welche weniger ver­standen wur­den. Als Werkzeuge sollen hier­für die Möglichkeit­en der Dig­i­tal­isierung einge­set­zt wer­den, um ein kol­lab­o­ra­tives Arbeit­en und Ler­nen ein­fach zu ermöglichen. Außer­dem ist es schon heute wichtig, den Studieren­den, statt rein­er Wis­sensver­mit­tlung auch Kom­pe­ten­zen im Bere­ich der Wis­sensaneig­nung und kri­tis­chen Quel­len­be­w­er­tung beizubrin­gen. Dies wird vor dem Hin­ter­grund ein­er immer dig­i­taleren Welt mit ihrer Fülle an Infor­ma­tion und Fehlin­for­ma­tion in Zukun­ft nur noch wichtiger. Daher sollen bei der Entwick­lung neuer Lehrkonzepte und ‑for­mate immer auch die Kom­pe­ten­zen­twick­lung mit fokussiert wer­den. Die Lehre der Zukun­ft ist inter­ak­tiv gestal­tet und ver­mit­telt neben Fak­ten­wis­sen auch Meth­o­d­enkom­pe­ten­zen und Soft Skills. 2. Vision: Chan­cen­gle­ich­heit für Studierende Die Forderun­gen nach asyn­chroner Bere­it­stel­lung von Vor­lesungsin­hal­ten sind nicht erst seit der Pan­demie ein The­ma, aber sie wur­den dadurch defin­i­tiv ver­stärkt. Dabei stellt das ort- und zeitun­ab­hängige Studieren ent­ge­gen vie­len Befürch­tun­gen keinen Wider­spruch zu Präsen­zver­anstal­tun­gen dar. Vielmehr kann es Studieren­den Sicher­heit geben und fördert eher den Fokus in den Präsen­zver­anstal­tun­gen. Hier­bei sollen asyn­chron bere­it­gestellte Lehrin­halte als Zusatzange­bot dienen und Präsen­zver­anstal­tun­gen nur in Aus­nah­me­fällen erset­zen. Zudem gibt es unter­schiedliche Gründe, warum Studierende nicht zu ein­er Vor­lesung erscheinen kön­nen, so z. B. Studierende mit Kind, par­al­lele Arbeit, Arzt­ter­mine, Krankheit. Hochschulen haben hier die Chance, sich an die gesellschaftliche Real­ität der let­zten Jahrzehnte und die erweit­erte Ziel­gruppe anzu­passen und attrak­tive Ange­bote für alle zu liefern. Durch eine asyn­chrone Bere­it­stel­lung von Lehrin­hal­ten kann unkom­pliziert sichergestellt wer­den, dass für Studierende keine Nachteile entste­hen.  Diese aufgeze­ich­neten Inhalte kön­nen auch im Nach­gang je nach Wichtigkeit der Aktu­al­ität in dem jew­eili­gen Fach für ein Folgese­mes­ter wiederver­wen­det wer­den. Bei Grund­la­gen­vor­lesun­gen, deren Inhalt sich sel­ten verän­dert, ist die Bere­it­stel­lung von Aufze­ich­nun­gen in größeren Abstän­den möglich. Diese soll­ten aber mit aktuellen wis­senschaftlichen Erken­nt­nis­sen regelmäßig ergänzt wer­den. Bei der Bere­it­stel­lung live aufgeze­ich­neter Ver­anstal­tun­gen ist selb­stver­ständlich auf den Daten­schutz der anwe­senden Studieren­den zu acht­en. Auch die qual­i­ta­tiv sehr wün­schenswerte Ein­bindung von inter­na­tionalen Expert*innen wird durch ein dig­i­tales Ange­bot wesentlich vere­in­facht. Durch gut auf­bere­it­ete dig­i­tale Lehrin­halte kön­nen weit­ere Vorteile wie über­greifende Bil­dungsplat­tfor­men, neue Lehrfor­men und ein indi­vidu­elles Lern­tem­po der Studieren­den entste­hen und gefördert wer­den. Ein gut gewarteter und ansprechend auf­bere­it­eter dig­i­taler Lehrpool, der bay­ern­weit, per­spek­tivisch, aber auch europaweit zur Ver­fü­gung ste­ht, schafft Ressourcen bei den Dozieren­den und ermöglicht eine vernün­ftige Ein­bindung der dig­i­tal­en Inhalte in das Lehrange­bot. Bei diesem kön­nen beispiel­sweise oft gele­sene Inhalte in kleinen Häp­pchen von 10–15 Minuten-Videos zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem erhöht ein dig­i­tal zugreif­bares und vielfältiges Ange­bot von hochqual­i­ta­tiv­en Spezialsem­inaren und Vor­lesun­gen zwis­chen den Hochschulen die Lehrqual­ität und Frei­heit im Studi­um. Bei Lehrver­anstal­tun­gen, welche in kleineren Grup­pen par­al­lel durchge­führt wer­den, wie z. B. Tuto­rien, sollte es jew­eils ein Teilange­bot in dig­i­taler Form geben, sofern das dig­i­tale Ange­bot didak­tisch gle­ich­w­er­tig zur Präsen­z­form sein kann. Dafür und für dig­i­tale Lern­grup­pen­tr­e­f­fen sollen alle Studierende kosten­los und dauer­haft Zugang zu ein­er daten­schutzkon­for­men Videokon­feren­z­plat­tform haben. Par­tiell dig­i­tale syn­chrone und asyn­chrone Lehre sichert die Chan­cen­gle­ich­heit unter Studieren­den. Außer­dem fördert eine hochschulüber­greifende Ver­net­zung die Lehrqual­ität und schafft bei den Dozieren­den Ressourcen, um sich auf eine ansprechende Wis­sensver­mit­tlung zu konzen­tri­eren. 3. Vision: Learn­ing Ana­lyt­ics als Ergänzung zur Erfas­sung des indi­vidu­ellen Lern­fortschritts Diese orts- und zeitun­ab­hängige Bere­it­stel­lung von Inhal­ten ermöglicht es Studieren­den auch, in ihrem eige­nen Tem­po zu ler­nen. Dabei kön­nten sie neben den aus­gegebe­nen Lernzie­len auch von Learn­ing Ana­lyt­ics unter­stützt wer­den. Dies soll als frei­willige, sin­nvolle Ergänzung zum guten Unter­richt dienen und keines­falls diesen erset­zen. Eben­falls soll die Frei­heit im Studi­um durch neue Lern­meth­o­d­en und Werkzeuge nicht beschnit­ten, son­dern bere­ichert wer­den. Unnötiger und zusät­zlich­er Druck durch KI gestützte Überwachung des Lern­fortschritts muss ver­mieden wer­den. In diesen Fällen wären dig­i­tale Selb­stkon­troll­tests zu den einzel­nen Lern­mod­ulen eine sin­nvolle Alter­na­tive. Weit­ere wichtige Aspek­te beim Ein­satz neuer Meth­o­d­en sind Daten­schutz und der Erhalt von Eigen­ver­ant­wortlichkeit und Selb­st­bes­tim­mung der Studieren­den. Bei Anwen­dung von Learn­ing Ana­lyt­ics muss den Studieren­den trans­par­ent mit­geteilt wer­den, welche ihrer Dat­en wie per­son­al­isiert und/oder unper­son­al­isiert von wem ver­ar­beit­et wer­den und wer Zugriff auf diese Dat­en hat. KI-Ein­satz in der Hochschullehre kann aber den zwis­chen­men­schlichen Umgang und die Lern­er­fahrung während der Inter­ak­tion zwis­chen Dozieren­den und Studieren­den nicht erset­zen. Neben der Wis­sensver­mit­tlung ist das Studi­um weit­er­hin ein wichtiger Lebens­ab­schnitt zur Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung. Hier­bei ist wichtig, dass Learn­ing Ana­lyt­ics als zusät­zliche Eval­u­a­tion für die einzel­nen Studieren­den und die Lehren­den dient, keine Voraus­set­zung für Prü­fung sein und nicht neg­a­tiv in die Prü­fungs­be­w­er­tung ein­fließen darf. Learn­ing Ana­lyt­ics Anwen­dun­gen sollen nicht den eige­nen Stu­di­en­fortschritt behin­dern, son­dern vielmehr den Studieren­den ihren eige­nen Wis­sen­stand aufzeigen.  Außer­dem sollen Lehrende die Möglichkeit haben, anonym den Wis­sen­stand und Lern­fortschritt der Studieren­den mitzu­ver­fol­gen. Studierende sollen regelmäßige Möglichkeit­en zur Selb­ste­val­u­a­tion ihres Lern­fortschritts haben. Diese kön­nen unter Wahrung des Daten­schutzes tech­nisch real­isiert wer­den und helfen auch den Dozieren­den bei der Vor- und Auf­bere­itung ihrer Vor­lesun­gen. 4. Vision: Struk­turelle Inte­gra­tion der Bil­dung für nach­haltige Entwick­lung Die Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedete 2015 die soge­nan­nten SDGs (Sus­tain­able

Zukunft der Lehre Read More »

Gründung der Arbeitsgruppe “Studierendenvertretung UTN”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Studieren­den­vertre­tung UTN“ (AG UTN) ein. Die AG dient der Ver­net­zung und Koor­di­na­tion der über­gangsweisen aus­ge­führten Tätigkeit­en im Auf­gaben­bere­ich ein­er Studieren­den­vertre­tung der UTN durch den BayStu­Ra. Die AG fördert und betreut den Auf­bau der Studieren­den­vertre­tung und hat das Ziel, sobald vertret­bar, alle Auf­gaben an die ansäs­sige Studieren­den­vertre­tung abzugeben.

Gründung der Arbeitsgruppe “Studierendenvertretung UTN” Read More »

Gründung der Arbeitsgruppe “Nachhaltigkeit”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Nach­haltigkeit“ (AG Nach­haltigkeit) ein. Die Arbeits­gruppe befasst sich mit hochschulpoli­tis­chen Maß­nah­men zur Förderung des Nach­haltigkeits­diskurs­es an den bay­erischen Hochschulen und unter­stützt bay­erische Studieren­denini­tia­tiv­en und ‑pro­jek­te im Bere­ich Nach­haltigkeit.

Gründung der Arbeitsgruppe “Nachhaltigkeit” Read More »

Nach oben scrollen