Autorenname: torsten.utz@baystura.de

Flexibilisierung der Pflichtpraktika

Eine zukun­fts­fähige Hochschu­laus­bil­dung in Bay­ern muss flex­i­ble Rah­menbe­din­gun­gen schaf­fen, die den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den gerecht wer­den. Pflicht­prak­ti­ka sind in vie­len Stu­di­engän­gen, vor allem in Bere­ichen wie Medi­zin und Lehramt, sowie allen Stu­di­engän­gen an Hochschulen für ange­wandte Wis­senschaften unverzicht­bare Bestandteile des Cur­ricu­lums. Die derzeit­ige strik­te Struk­tur solch­er Prak­ti­ka erschw­ert es den Studieren­den jedoch mas­siv, ein­er Erwerb­stätigkeit nachzuge­hen und sich finanziell abzu­sich­ern, da die Prak­ti­ka meist in Vol­lzeit und unbezahlt stat­tfind­en. Diese Rah­menbe­din­gun­gen wider­sprechen zunehmend den Bedürfnis­sen und mod­er­nen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den. Die finanzielle Belas­tung, die durch Vol­lzeit-Pflicht­prak­ti­­ka ohne Vergü­tung entste­ht, bringt viele Studierende in prekäre Sit­u­a­tio­nen. Sie sind darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern, was durch die Vol­lzeit­prak­ti­ka unter derzeit­i­gen Bedin­gun­gen kaum möglich ist. Studierende brin­gen in Prak­tikum­sphasen bere­its wertvolle Qual­i­fika­tio­nen mit und leis­ten einen pro­duk­tiv­en Beitrag für die jew­eili­gen Prak­tikumsstät­ten. Daher wäre eine Vergü­tung für Prak­ti­ka angemessen sin­nvoll. Der Umstand, dass Studierende bei Prak­ti­ka Erfahrung gewin­nen, kann kein Argu­ment gegen eine Vergü­tung sein, denn auch im Beruf­sleben wer­den Kom­pe­ten­zen erwor­ben. Wir plädieren an den Geset­zge­ber, Anreize zu set­zen, dass auch Pflicht­prak­ti­ka vergütet wer­den, ver­ste­hen aber, dass diese unter den aktuellen Bedin­gun­gen nicht in jedem Fall möglich sind. Unsere Forderun­gen zur Flex­i­bil­isierung von unbezahlten Pflicht­prak­ti­ka umfassen daher: Die Flex­i­bil­isierung von Pflicht­prak­ti­ka trägt dazu bei, dass alle Studieren­den, unab­hängig von ihrer Lage, die gle­ichen Chan­cen auf eine hochw­er­tige Aus­bil­dung erhal­ten. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat appel­liert daher ein­dringlich an die Poli­tik, eine Reform der Pflicht­prak­ti­ka anzuge­hen, die den aktuellen Her­aus­forderun­gen der Hochschul­land­schaft gerecht wird. Bay­ern muss ein attrak­tiv­er Bil­dungs­stan­dort wer­den, der Vielfalt und Chan­cen­gle­ich­heit aktiv fördert.

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Zukunftsfähiges BAföG: Für eine gerechte Studienfinanzierung und Chancengleichheit in der Hochschulbildung

Das BAföG ist seit Jahrzehn­ten ein zen­trales Instru­ment der Chan­cen­gle­ich­heit im Hochschulzu­gang und hat vie­len jun­gen Men­schen den Zugang zur Hochschul­bil­dung ermöglicht, die sich ein Studi­um ohne diese Förderung nicht hät­ten leis­ten kön­nen. Allerd­ings hat das BAföG in den ver­gan­genen zwei Jahrzehn­ten stark an Wirk­samkeit einge­büßt. Die unzure­ichende Anpas­sung der Bedarf­ssätze und Frei­be­träge hat dazu geführt, dass die staatliche Stu­di­en­förderung heute vielfach nicht mehr aus­re­icht, um die gestiege­nen Leben­shal­tungskosten der Studieren­den zu deck­en. Der Grundbe­darf liegt derzeit unter dem Niveau der „Düs­sel­dor­fer Tabelle“, die als Richtlin­ie zur Fes­tle­gung des Exis­tenzmin­i­mums bei Unter­halt­sansprüchen dient und regelmäßig angepasst wird, um die Leben­shal­tungskosten zu berück­sichti­gen:  Der BAföG-Grund­be­­darf beträgt 475 Euro, während die Düs­sel­dor­fer Tabelle derzeit 520 Euro als erforder­lich ansieht. Die Wohnkosten­pauschale von 380 Euro reicht kaum aus, um in Hochschul­städten ein WG-Zim­mer zu finanzieren, während in Städten wie München die durch­schnit­tlichen Kosten hier­für bei 790 Euro oder im Bun­des­durch­schnitt bei 489 Euro liegen [1]. Zeit­gle­ich ist der Anteil der geförderten Studieren­den drastisch gesunken, von fast 30 % im Jahr 2012 auf nur noch 12 % im Jahr 2023 [2]. Die fehlende Über­ar­beitung und zeit­gemäßge Anpas­sung des BAföGs gefährdet den Grund­satz der Chan­cen­gle­ich­heit, dass der Bil­dungser­folg nicht vom Einkom­men der Eltern abhängig sein darf. Stu­di­en­ab­brüche auf­grund von finanziellen Eng­pässen kön­nen sich wed­er die Gesellschaft noch der Arbeits­markt leis­ten. Die Bun­desregierung hat zwar Maß­nah­men wie die Anhebung der Bedarf­ssätze, die Ein­führung des Flex­i­bil­itätsse­mes­ters und eine mod­er­ate Erhöhung der Wohnkosten­pauschale umge­set­zt. Den­noch fehlen tief­greifende struk­turelle Refor­men, die das BAföG langfristig absich­ern und an die Leben­sre­al­itäten der Studieren­den anpassen. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert eine Anhebung der Bedarf­ssätze auf ein exis­ten­zsich­ern­des Niveau, eine automa­tis­che Anpas­sung an Preis- und Einkom­mensen­twick­lun­gen sowie die Berück­sich­ti­gung des Miet­spiegels für die entsprechen­den Wohnkosten­pauschalen. Diese Dynamisierung sollte umfassend alle rel­e­van­ten BAföG-Kom­po­­nen­ten umfassen, darunter Frei­be­träge, Sozial­pauschalen, Kranken- und Pflegev­er­sicherungszuschläge sowie die Mini­job­gren­ze, um eine kon­tinuier­liche Anpas­sung an steigende Leben­shal­tungskosten zu gewährleis­ten. Frei­be­träge soll­ten Fam­i­lien mit mit­tleren Einkom­men ent­las­ten, während das BAföG grund­sät­zlich elter­nun­ab­hängiger wer­den muss. Diese grundle­gen­den finanziellen Anpas­sun­gen stellen hier­bei nur einen Eckpfeil­er des nöti­gen Reformbe­darfs dar. Darüber hin­aus muss die Förder­höch­st­dauer um min­destens zwei Sem­ster ver­längert wer­den, um soziale Engage­ments, famil­iäre Verpflich­tun­gen, gesund­heitliche Her­aus­forderun­gen, verpflich­t­ende Prak­ti­ka, Aus­land­saufen­thalte und beru­fliche Tätigkeit­en etc. bess­er zu berück­sichti­gen. Das BAföG sollte als bedin­gungslos­es Studieren­denge­halt ohne Rück­zahlungsverpflich­tung gewährt wer­den. Alter­na­tiv ist zumin­d­est eine deut­liche Senkung der Dar­lehen­san­teile notwendig, um die Ver­schul­dungsangst der Studieren­den zu ver­ringern [3]. Um die Stu­di­en­fi­nanzierung effizien­ter zu gestal­ten, müssen sowohl bun­desweit als auch auf Lan­desebene umfassende Maß­nah­men zur voll­ständi­gen Dig­i­tal­isierung und Vere­in­fachung des BAföG-Antragsver­­fahrens umge­set­zt wer­den. Ein voll­ständig dig­i­tales Sys­tem kön­nte Fehler beim Aus­füllen min­imieren und die Bear­beitungszeit­en erhe­blich verkürzen, was den Studieren­den eine verbesserte Pla­nungssicher­heit bietet. Benutzer­fre­undliche, bar­ri­ere­freie Antrags­for­mu­la­re sind essen­ziell. Der spez­i­fis­che Bedarf Studieren­der mit Behin­derung muss ein­fach und ohne bürokratis­che Hür­den berück­sichtigt wer­den. Studierende mit Beein­träch­ti­gung ste­hen vor zusät­zlichen Her­aus­forderun­gen. Es müssen bar­ri­ere­freie Ange­bote in deutsch­er Gebär­den­sprache und leichter Sprache bere­it­gestellt wer­den. Eine flex­i­ble BAföG-Struk­­tur ist erforder­lich, um behin­derungs­be­d­ingte Verzögerun­gen abzufed­ern, beispiel­sweise durch zusät­zliche Semes­ter ohne Sank­tio­nen. Die Bere­it­stel­lung von Assis­ten­zen und spez­i­fis­ch­er Unter­stützung sollte finanziell abgesichert und ein­fach­er zu beantra­gen sein. Zusät­zlich ist es entschei­dend, die per­son­elle Ausstat­tung der BAföG-Ämter zu verbessern, damit Anträge zügig und effizient bear­beit­et wer­den kön­nen. Die lange Bear­beitungs­dauer ist häu­fig auf kom­plexe und unvoll­ständi­ge Anträge sowie auf per­son­elle Unterbe­set­zung in den BAföG-Ämtern zurück­zuführen. Um dem steigen­den Ver­wal­tungsaufwand gerecht zu wer­den, sind daher mehr Per­son­al und gezielte Maß­nah­men zur Per­son­al­bindung notwendig. Der wach­senden Kom­plex­ität muss ent­ge­gengewirkt wer­den, sodass die Höhe des BAföG trans­par­ent berech­net wer­den kann und die Zahl der Son­der­fälle und Aus­nah­men deut­lich ver­ringert wird. Darüber hin­aus bleibt die Forderung nach einem elter­nun­ab­hängi­gen BAföG zen­tral, um langfristig mehr Gerechtigkeit zu schaf­fen und den bürokratis­chen Aufwand zu reduzieren. Studierende mit Kindern ste­hen vor beson­deren Her­aus­forderun­gen, die eine gezielte Unter­stützung erfordern. Das BAföG berück­sichtigt diese Sit­u­a­tion durch einen Kinder­be­treu­ungszuschlag in Höhe von 160 Euro pro Monat für jedes Kind unter 14 Jahren, der als Vol­lzuschuss gewährt wird und nicht zurück­gezahlt wer­den muss. Den­noch bleibt die finanzielle Sit­u­a­tion viel­er studieren­der Eltern anges­pan­nt, da die Förderung oft nicht aus­re­icht, um die gestiege­nen Leben­shal­tungskosten und die zusät­zlichen Aus­gaben für die Kinder­be­treu­ung zu deck­en. Eine deut­liche Erhöhung des Kinder­be­treu­ungszuschlags wäre notwendig, um die reale finanzielle Belas­tung für studierende Eltern bess­er abz­u­fan­gen und so die Vere­in­barkeit von Studi­um und Fam­i­lie zu erle­ichtern. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat appel­liert abschließend an die Bun­desregierung und die Län­der, die längst über­fäl­lige, grundle­gende BAföG-Reform zügig umzuset­zen. Eine zukun­fts­fähige und gerechte Stu­di­en­fi­nanzierung muss sich­er­stellen, dass alle jun­gen Men­schen unab­hängig von ihrer sozialen Herkun­ft studieren kön­nen. Nur so kann die Chan­cen­gle­ich­heit in der Wahl der Aus­bil­dung wieder­hergestellt wer­den. Lit­er­atur [1]           Moses Mendelssohn Insti­tut, „Hochschul­städtescor­ing Win­terse­mes­ter 2024/2025“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/hochschulstaedtescoring-wintersemester-2024–2025/ [2]          Deutsches Studieren­den­werk, „Die Entwick­lung der amtlichen BAföG-Dat­en von 2013 bis 2023“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/DSW_Tabelle_BAfoeG-Daten_2013-2023.pdf [3]          Die Zeit, „Stu­dienori­en­tierung in unsicheren Zeit­en“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://advise.zeit.de/wp-content/uploads/2024/10/SIT_Studie_HeyStudium2024.pdf

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Positionspapier zum Verhältnis des bayerischen Lehramtsstudiums zum Bachelor-Master-System

In Zeit­en des fortschre­i­t­en­den Lehrkräfte­man­gels erscheint es notwendig, das Lehramtsstudi­um in Bay­ern grundle­gend zu mod­ernisieren, stärk­er an inter­na­tionale Stan­dards anzu­passen und somit die Attrak­tiv­ität für Stu­di­en­an­fänger, Studierende, Uni­ver­sitäten und Schulen hochzuhal­ten und sog­ar noch weit­er zu erhöhen. Das bish­erige Mod­ell des Staat­sex­a­m­ens, welch­es in Bay­ern tra­di­tionell die erste Phase der Lehrkräfte­bil­dung abschließt, hat sich zwar fest einge­bürg­ert und bietet sicher­lich unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Vorteile bezüglich Qual­itätssicherungsaspek­ten, jedoch bedarf es ein­er Erweiterung, die den Anforderun­gen des europäis­chen und inter­na­tionalen Bil­­dungs- und Arbeits­mark­ts gerecht wird. Eine struk­turelle Öff­nung hin zu par­al­le­len, inter­na­tion­al anerkan­nten Stu­di­en­ab­schlüssen – ins­beson­dere in Form eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ab­schlusses – ist ein notwendi­ger Schritt, um sowohl die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstudi­ums zu erhöhen als auch den Absol­ventin­nen und Absol­ven­ten erweit­erte beru­fliche Möglichkeit­en zu eröff­nen und dadurch die Zahl der Stu­di­en­an­fänger und Absol­ven­ten deut­lich zu steigern. Aus­gangslage & Prob­le­mum­riss: Bay­ern im Kon­text ander­er Bun­deslän­der und bay­erische Stan­dorte im Ver­gle­ich Die erste Phase der bay­erischen Lehramt­saus­bil­dung schließt tra­di­tionell mit dem ersten Staat­sex­a­m­en ab, welch­es vor allem als beamten­rechtliche Qual­i­fika­tion­sprü­fung für den Ein­tritt in die Beamten­lauf­bahn zu ver­ste­hen ist. Bay­ern ist zusam­men mit Hes­sen, Meck­­len­burg-Vor­pom­mern, Saar­land und Sach­sen eines der let­zten fünf Bun­deslän­der, die noch an der ersten Staat­sex­a­m­en­sprü­fung zusät­zlich zum deut­lich aus­sagekräftigeren zweit­en Staat­sex­a­m­en am Ende des Ref­er­en­dari­ats fes­thal­ten. Derzeit ist für grund­ständig Lehramtsstudierende das Lehramtsstudi­um mit abgeschlossen­em erstem Staat­sex­a­m­en und abgelegtem Vor­bere­itungs­di­enst (Ref­er­en­dari­at) der einzige Weg in den Beruf ein­er Lehrkraft. Beste­hende Son­der­maß­nah­men des StMUK zum Quer- und Seit­ene­in­stieg in das Lehramt kri­tisieren wir aus diversen Grün­den stark. Zwar sind pos­i­tive Inten­tio­nen – wie etwa das kurzfristige Schließen von Lück­en in der Unter­richtsver­sorgung – nicht von der Hand zu weisen, den­noch kann eine Ver­ste­ti­gung eigentlich zeitlich begren­zter Maß­nah­men beobachtet wer­den. Dies führt ein­er­seits zu ein­er Depro­fes­sion­al­isierung des Berufs­bildes Lehramt, da unter anderem Per­so­n­en mit einem auss­chließlich fach­wis­senschaftlichen Mas­ter­ab­schluss ohne jegliche päd­a­­gogisch-didak­tis­che Vor­bil­dung direkt und ohne Lehramtsstudi­um in das Ref­er­en­dari­at starten kön­nen. In beson­deren Man­gelfäch­ern wie Biolo­gie oder Infor­matik am Gym­na­si­um wird sog­ar auf die fach­liche Vor­bil­dung im zweit­en Unter­richts­fach (hier: Chemie bzw. Math­e­matik) weit­ge­hend verzichtet und lediglich die Eig­nung des Mas­ter­ab­schlusses für das beson­dere Man­gelfach über­prüft, während reg­ulär aus­ge­bildete Lehramtsstudierende im entsprechen­den Fach min­destens 70 fach­wis­senschaftliche Cred­it­punk­te erbrin­gen müssen. Wie viele Per­so­n­en über die Son­der­maß­nah­men im Quer- und Seit­ene­in­stieg in Bay­ern akquiri­ert wur­den, lässt sich neben weit­eren Infor­ma­tio­nen zum Quer- und Seit­ene­in­stieg sowie zu Abbruchquoten in der Druck­sache 19/552 vom 19.03.2024 des Bay­erischen Land­tags her­ausle­sen [1]. Eben­falls stößt es auf großes Unver­ständ­nis, dass trotz des regelmäßi­gen Ver­weis­es auf die Notwendigkeit des ersten Staat­sex­a­m­ens seit­ens des StMUKs (wir ver­weisen hier­bei auf den Briefwech­sel der Studieren­den­vertre­tung der TUM bezüglich der Ein­beziehung des Mas­ter of Edu­ca­tion als Mas­ter-Abschluss, der alle Voraus­set­zun­gen an Mas­ter-Abschlüsse für Son­der­maß­nah­men über­erfüllt[1]) immer mehr Per­so­n­en mit einem rein fach­lichen Mas­ter­studi­um der Weg ins Lehramt ermöglicht wird – aber eben nur dann, wenn es absur­der­weise kein „bay­erisch­er lehramts­be­zo­gen­er Mas­ter-Abschluss“ ist. In vere­inzel­ten bay­erischen Mod­ell­stu­di­engän­gen, wie sie beispiel­sweise an der TUM vorzufind­en sind, kann zusät­zlich zum reg­ulären Abschluss des Studi­ums mit erstem Staat­sex­a­m­en nur durch das zusät­zliche Ver­fassen ein­er Mas­ter­ar­beit ein Mas­ter of Edu­ca­tion über ein grund­ständi­ges Lehramtsstudi­um erlangt wer­den – nur wird dieser, im Gegen­satz zu einem Mas­ter of Edu­ca­tion, der außer­halb Bay­erns erlangt wurde, nicht als Zulas­sungsvo­raus­set­zung für das Ref­er­en­dari­at über die aktuellen Son­der­maß­nah­men ange­se­hen. Somit wäre es beispiel­sweise möglich, ein lehramts­be­zo­genes Mas­ter­studi­um in Bay­ern zu absolvieren, es in einem anderen Bun­des­land auf­grund der inhaltlichen Gle­ich­w­er­tigkeit mit ein­er Mas­ter­ar­beit abzuschließen, mit dem dort erlangten Mas­ter of Edu­ca­tion wieder nach Bay­ern zu kom­men und über eine Son­der­maß­nahme, ohne erstes Staat­sex­a­m­en, in das Ref­er­en­dari­at zu starten. Eine Analyse der Abschlüsse an der TUM im gym­nasialen Lehramt der let­zten fünf Jahre ergab, dass das Abschließen des Lehramtsstudi­ums mit dem ersten Staat­sex­a­m­en für Studierende unat­trak­tiv zu sein scheint und andere Wege gewählt wur­den. Ins­ge­samt über 20 % der­jeni­gen, die die Zulas­sungsvo­raus­set­zun­gen hierzu erfüllt hat­ten, trat­en das erste Staat­sex­a­m­en nicht an. Beson­ders stechen die Man­gelkom­bi­na­tio­nen Biolo­gie-Chemie (> 25 %) und Math­­e­­matik-Physik (> 35 %) her­vor. All diese Per­so­n­en sind sehr gut für den Schul­dienst geeignet und ver­schär­fen durch ihr ver­mei­d­bares Abge­hen den ohne­hin schon großen Lehrkräfte­man­gel weit­er. Forderun­gen Eine aktuelle Studie des Leib­niz-Insti­­tuts zeigt auf, dass lediglich 66 % der Lehramtsstudieren­den nach einem erfol­gre­ich abgeschlosse­nen Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at antreten [2]. Somit wäre es für den nicht uner­he­blichen Anteil von über einem Drit­tel der Lehramtsstudieren­den von Wichtigkeit, einen akademis­chen Abschluss abseits eines Staat­sex­a­m­ens vor­weisen zu kön­nen, wenn Sie sich nach fünf Jahren des Studi­ums um etwaige Alter­na­tiv­en bemühen. Umset­zung der Reform Die Reform zur Ermöglichung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ti­tels sollte aus mehreren „Per­spek­tiv­en“ erfol­gen: Faz­it Auch wenn der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat die (zunächst par­al­lele) Ein­führung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­stu­di­en­gangs fordert, ent­behrt dies aus unser­er Sicht nicht die drin­gende Reform des Staat­sex­a­m­ens an sich, welch­es zahlre­iche ekla­tante Män­gel aufweist und in kein­ster Weise mehr zeit­gemäß erscheint. Hierzu ver­weisen wir auf den vor­ange­gan­genen Beschluss und unser Posi­tion­spa­pi­er. Nichts­destotrotz sehen wir die Ein­führung der Möglichkeit zur Erre­ichung des Bach­e­lor-/Mas­ter­ti­­tels als großen und notwendi­gen Fortschritt, um die Flex­i­bil­ität und die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstu­di­en­gangs zu erhöhen und um die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit mit anderen Stu­di­engän­gen und vor allem Bun­deslän­dern zu erhal­ten und somit die exzel­lente Lehreraus- und Schul­bil­dung in Bay­ern zu sich­ern. [1] Ein­sicht kann unter sekretariat@baystura.de ange­fragt wer­den Lit­er­atur [1]           S. Strohmayr, „Studierende für das Lehramt, Abbruchquoten Ref­er­en­dare und Arbeitsverträge für Lehrkräfte“, Bay­erisch­er Land­tag, Schriftliche Anfrage 19/552, März 2024. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0000552.pdf [2]          S. Franz, „Ein Jahr nach Lehramtsstu­di­en­ab­schluss: Wer begin­nt nach dem Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at?“, LIf­Bi Berichte, Dez. 2023, doi: 10.5157/LIFBI:BERICHT:04:LAP:1.0. [3]          Uni­ver­sität Bay­ern e. V., „Weit­er­en­twick­lung der Lehrerin­­nen- und Lehrerbil­dung in Bay­ern“, Feb. 2017. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.unibayern.de/assets/Uploads/positionen/Positionspapier-Universitaere-Lehrerbildung-nach-VP-Lehre-am-27.02.17.pdf

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Bildungsstandort Bayern sichern, Wohnraum schaffen

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) fordert zusät­zliche Maß­nah­men, um der prekären Woh­nungssi­t­u­a­tion in Bay­ern zu begeg­nen und mehr bezahlbaren und nach­halti­gen Wohn­raum zu schaf­fen. Jüng­ste Stu­di­en bele­gen die längst bekan­nte Sit­u­a­tion: Ein durch­schnit­tlich­es WG-Zim­mer kostet in München nun knapp unter 800 € pro Monat. An anderen Stan­dorten in Bay­ern fehlt es eben­so an Wohn­raum. Auch hier steigen Preise pro Quadrat­meter auf über 12 €. „Für Studierende bedeutet dies, dass sie entwed­er keinen bezahlbaren Wohn­raum find­en oder zunehmend aus größer­er Ent­fer­nung pen­deln. Viele kön­nen zudem den wichti­gen Schritt, von zuhause auszuziehen, nicht wahrnehmen, weil sie es sich schlicht nicht leis­ten kön­nen“, so Sprech­er Nils Weber. „Diese Option gibt es für inter­na­tionale Studierende gar nicht erst, sodass sie sich häu­fig teure Alter­na­tiv­en wie Hotels suchen müssen. Um den Bil­dungs­stan­dort Bay­ern für Inter­na­tionale Studierende auch in Zukun­ft attrak­tiv zu hal­ten, brauchen wir drin­gend mehr Wohn­raum.“, ergänzt sein Kol­lege Jakob Sehrig. Es wird nun vielerorts gebaut, gefördert durch Pro­gramme vom Bund und dem Freis­taat. „Doch lei­der sprechen wir häu­fig nur von Ren­ovierun­gen leerge­zo­ge­nen Altbe­stands. Diese Maß­nah­men stellen also nur einen Sta­tus Quo von vor ein paar Jahren wieder her“, urteilt Sprecherin Isabel­la Hen­nessen. Für den BayStu­Ra ist klar: Es braucht weit­ere Förderung, es müssen weit­ere Pro­jek­te auf den Weg gebracht wer­den. Hierzu ist eine enge und kon­struk­tive Zusam­me­nar­beit der ver­schiede­nen Stake­hold­er unab­d­ing­bar. „Kom­munen und der Freis­taat, eben­so wie die Hochschulen und die Studieren­den­werke müssen eng miteinan­der abges­timmt arbeit­en und sich gegen­seit­ig bei Pro­jek­ten unter­stützen“, so die Sprecher*innen. Schließlich geht es darum, den Stu­di­en­stan­dort Bay­ern attrak­tiv zu hal­ten und somit die Zukun­ft des Lan­des zu sich­ern. Die Sprecher*innen fassen ihre Gründe zusam­men: „Wenn wir heute nicht den Grund­stein für mehr bezahlbaren Wohn­raum leg­en, wer­den Studierende sich Alter­na­tiv­en suchen müssen. Das wäre für den Wis­sen­schafts- und Wirtschafts­stan­dort Bay­ern fatal.“

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Die Mensa der Zukunft als Vorbild für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) set­zt sich entsch­ieden für eine ökol­o­gis­che und nach­haltige Umgestal­tung der Hochschul­gas­tronomie in Bay­ern ein. Angesichts des hohen Anteils von Treib­haus­gase­mis­sio­nen für die Lebens­mit­tel­pro­duk­tion, fordert der BayStu­Ra, dass die Mensen bay­erisch­er Hochschulen zu Vor­re­i­t­erin­nen in Sachen Kli­maschutz und Nach­haltigkeit wer­den und Best Prac­tice-Beispiele großflächig aus­gerollt wer­den. „Die Hochschul­gas­tronomie muss ihrer Vor­bild­funk­tion gerecht wer­den und nach­haltige und regionale Speisen anbi­eten, die gle­ichzeit­ig den Ansprüchen an soziale Gerechtigkeit genü­gen“, betont Jakob Sehrig, Sprech­er des BayStu­Ra. „Es ist unsere Ver­ant­wor­tung, dafür zu sor­gen, dass die Ernährung an unseren Hochschulen gesund, preiswert und umwelt­fre­undlich ist.“ Ein zen­traler Lösungsvorschlag des BayStu­Ra ist die Ein­führung eines veg­a­nen, voll­w­er­ti­gen Grundgerichts, das nach per­sön­lichem Bedarf um veg­e­tarische und fleis­chhaltige Beila­gen ergänzt wird. Dieses Gericht soll die umwelt­fre­undlich­ste und gesün­deste Option darstellen und gle­ichzeit­ig eine kostengün­stige Alter­na­tive für alle Studieren­den bieten. „Wir wollen eine Men­sa, die es ermöglicht, sich bewusst und nach­haltig zu ernähren, ohne tief in die Tasche greifen zu müssen“, erk­lärt Isabel­la Hen­nessen, Sprecherin des BayStu­Ra. „Dabei ist es wichtig, dass Studierende mit Unverträglichkeit­en und beson­deren Ernährungs­bedürfnis­sen nicht aus­geschlossen wer­den.“ Ini­tia­tiv­en wie der Kli­mateller oder Anzeigen, die die Umwelt­be­las­tung verdeut­lichen, tra­gen zu bewussten Entschei­dun­gen und Sen­si­bil­isierung bei. Um die Klima­bi­lanz der Hochschul­gas­tronomie weit­er zu verbessern, fordert der BayStu­Ra eine stärkere Fokussierung auf regionale und saisonale Lebens­mit­tel. Der Bezug von Pro­duk­ten aus der Region reduziert Trans­porte­mis­sio­nen und stärkt die lokalen Erzeuger. Die Ver­wen­dung saisonaler Pro­duk­te trägt zudem dazu bei, die Umwelt­be­las­tung durch Lagerung zu min­imieren. „Wir sehen in der Kom­bi­na­tion von Region­al­ität und Saison­al­ität einen Schlüs­sel zur nach­halti­gen Hochschul­gas­tronomie“, so Nils Weber, Sprech­er des BayStu­Ra. „Durch trans­par­ente Kennze­ich­nung mit Siegeln wie Fair­trade und BIO wollen wir den Studieren­den die Möglichkeit geben, informierte und ver­ant­wor­tungsvolle Entschei­dun­gen zu tre­f­fen.“ „Mit diesen Ini­tia­tiv­en schaf­fen wir eine nach­haltigere Hochschul­gas­tronomie eben­so wie wir ein wichtiges Zeichen für soziale Gerechtigkeit set­zen“, beto­nen die Sprecher*innen abschließend. Zahlre­iche gute Beispiele, wie indi­vidu­elle Por­tion­s­größen zur Müllre­duk­tion oder 2 €-Gerichte, soll­ten an mehr Stan­dorten genutzt wer­den. Der BayStu­Ra ste­ht bere­it, in einem regelmäßi­gen Aus­tausch mit den Studieren­den­werken Bay­erns an der Umset­zung dieser Maß­nah­men zu arbeit­en und so die Gas­tronomie zu einem Vor­bild für Nach­haltigkeit zu machen.

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BayStuRa kritisiert Preiserhöhung des Deutschlandtickets – Belastung für Studierende steigt drastisch

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) äußert sich besorgt über die jüng­ste Preis­er­höhung des Deutsch­landtick­ets auf 58 Euro. Mit der bay­erischen Ermäßi­gung von 20 Euro wird das Tick­et für Studierende in Bay­ern kün­ftig 38 Euro kosten – ein Anstieg von rund 30 % gegenüber dem bish­eri­gen Preis von 29 Euro. Diese Erhöhung liegt deut­lich über der Infla­tion­srate und über­steigt die jüng­ste Erhöhung des BAföG-Satzes, was die finanzielle Belas­tung für Studierende weit­er ver­schärft und die Attrak­tiv­ität des Tick­ets gefährdet. Der BayStu­Ra fordert daher Maß­nah­men, um den Preisanstieg abzufed­ern und die Mobil­ität der Studieren­den weit­er­hin zu gewährleis­ten. Hierzu müssen gle­icher­maßen Bund und Län­der Möglichkeit­en aus­loten, ihre Sub­ven­tio­nen zu erhöhen. Ger­ade eine Erhöhung der Ermäßi­gung würde großen Mehrw­ert schaf­fen. Der BayStu­Ra betont zudem, dass das Deutsch­landtick­et auch im ländlichen Raum attrak­tiv bleiben muss. Ein voll­sol­i­darisches Mod­ell, wie es in anderen Bun­deslän­dern angewen­det wird, ist für ein Flächen­land wie Bay­ern keine geeignete Lösung. Um den Vor­laufzeit­en für Alter­na­tiv­en wie Semes­tertick­ets gerecht zu wer­den, fordert der BayStu­Ra langfristige finanzielle Sicher­heit und sta­bile Preise, die eine nach­haltige Plan­barkeit für Studierende gewährleis­ten.

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Preisstabilität für das Deutschlandticket – Erfolgsmodell darf nicht gefährdet werden

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) äußert sich besorgt über die jüng­sten Vorschläge zur Erhöhung des Deutsch­­landtick­­et-Preis­es auf min­destens 64 Euro, wie von Bay­erns Verkehrsmin­is­ter Chris­t­ian Bern­re­it­er angekündigt. Angesichts der steigen­den Kosten und der Unsicher­heit über die Finanzierung des Tick­ets fordert der BayStu­Ra eine klare Posi­tion­ierung für Preis­sta­bil­ität, um die Mobil­ität der Studieren­den nicht zu gefährden. Der Freis­taat Bay­ern bezuschusst derzeit das Deutsch­landtick­et mit 20 Euro pro Monat, wodurch Studierende aktuell 29 Euro zahlen; bei ein­er Preis­er­höhung auf 64 Euro würde das Tick­et zukün­ftig 44 Euro kosten, was ein­er Preis­er­höhung für Studierende um etwa 50 % entspricht. „Eine solche Preis­steigerung würde die Schwelle von 30 Euro über­schre­it­en, die für viele Studierende bere­its jet­zt eine finanzielle Belas­tungs­gren­ze darstellt“, erk­lärt Isabel­la Hen­nessen, Sprecherin des BayStu­Ra. „Ein erschwinglich­er ÖPNV ist uner­lässlich, um Mobil­ität­skosten ger­ing zu hal­ten und den Zugang zu Bil­dung zu erle­ichtern.“ Nils Weber, eben­falls Sprech­er des BayStu­Ra, hebt her­vor: „Das Deutsch­landtick­et ist zen­tral für die Plan­barkeit und Mobil­ität von Studieren­den. Beson­ders in Bay­ern, wo hohe Mieten viele zum Pen­deln zwin­gen, ist ein sta­bil­er Preis unverzicht­bar, um Studi­um und All­t­ag ver­lässlich zu organ­isieren.“ Jakob Sehrig, Sprech­er des BayStu­Ra, fügt hinzu: „Ein bezahlbar­er ÖPNV ist entschei­dend für die ökol­o­gis­che Nach­haltigkeit und die Erre­ich­barkeit der Hochschulen. Eine Preis­er­höhung würde die Nutzung ein­schränken und die Fortschritte zu umwelt­fre­undlich­er Mobil­ität gefährden.“ Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ruft die Ver­ant­wortlichen auf, das Deutsch­landtick­et als Erfol­gsmod­ell nicht zu gefährden und die Investi­tio­nen in den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr gezielt zu inten­sivieren. Es ist essen­ziell, dass die Inter­essen der Studieren­den bei den anste­hen­den Ver­hand­lun­gen berück­sichtigt wer­den, um eine nach­haltige und zukun­ft­sori­en­tierte Lösung für den ÖPNV in Bay­ern zu find­en.

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Diversität an Bayerns Hochschulen fördern

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat tritt im Rah­men der Wahrnehmung sein­er Auf­gaben für eine offene und plu­ral­is­tis­che Gesellschaft und gegen jede Art von Hass und Het­ze gegen Men­schen, ins­beson­dere gegen jede Art von Anti­semitismus, Ras­sis­mus und Sex­is­mus, gegen die Aus­gren­zung von Men­schen mit Behin­derung oder chro­nis­ch­er Erkrankung und gegen die Benachteili­gung von Men­schen auf­grund ihrer Herkun­ft, ihrer Reli­gion oder Weltan­schau­ung, ihrer sex­uellen Nei­gung oder Iden­tität ein (§ 2 Abs. 2 GO [1]). In Zeit­en von poli­tis­ch­er Unruhe, zahlre­ichen Krisen und her­aus­fordern­den Auf­gaben sind vor allem mar­gin­al­isierte Studierende und Mitar­bei­t­ende der Hochschulen gefährdet. Daher ist es unab­d­ing­bar, dass Hochschulen Orte sind, an denen Diver­sität gelebt wird und an denen dadurch ein für die Wis­sen­schafts- und Welt­ge­mein­schaft auss­chlaggeben­der Aus­tausch stat­tfind­et. Dies bed­ingt eine Gle­ich­be­hand­lung aller Mit­glieder der Hochschul­ge­mein­schaft, unab­hängig von kul­turellen, religiösen oder eth­nis­chen Hin­ter­grün­den, sowie die Offen­heit für Diskurs und Diskus­sion. Diskri­m­inierung, sei es auf­grund des Alters, der sozialen oder geografis­chen Herkun­ft, der sex­uellen Ori­en­tierung oder ein­er Behin­derung oder chro­nis­chen Erkrankung, muss gestoppt wer­den. Um für das The­ma Diver­sität mehr Bewusst­sein zu schaf­fen, sind Kurse und Infor­ma­tio­nen essen­ziell. Zusät­zlich ist die öffentliche Sol­i­darisierung mit mar­gin­al­isierten Grup­pen unab­d­ing­bar. Wir unter­stützen nach­drück­lich die Möglichkeit frei­williger Weit­er­bil­dungsmöglichkeit­en zu The­men wie Diver­sität und Inklu­sion, die durch die Möglichkeit ein­er Anerken­nung der Stu­di­engänge gefördert wer­den sollen. Auch die Schaf­fung von Kursen zu diesen äußerst wichti­gen The­men als Teil der Stu­di­engänge empfehlen wir an Stellen, an denen dies ermöglicht wer­den kann. Ein Beispiel hier­für wäre das Mod­ul „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tio­nen“, ange­boten über die virtuelle Hochschule Bay­ern [2]. Diese sollen helfen, in den The­men­bere­ichen Diver­sität und Inklu­sion mehr Ver­ständ­nis zu schaf­fen und ein respek­tvolles Miteinan­der zu ermöglichen. Zahlre­iche Hochschulen sind hier­bei schon vor­ange­gan­gen, sodass auch eine Zusam­me­nar­beit über Hochschulen hin­weg ermöglicht wer­den kann, um die wis­senschaftliche und soziale Zusam­me­nar­beit zu fördern. Doch nicht nur in einzel­nen Stu­di­engän­gen müssen Bar­ri­eren ver­stärkt abge­baut wer­den. Ins­beson­dere für Lehrende sind verpflich­t­ende Schu­lun­gen ein wichtiger Bestandteil der didak­tis­chen, wis­senschaftlichen und sozialen Weit­er­bil­dung. Diese helfen dabei, Diskri­m­inierung abzubauen und in der vielfälti­gen Gesellschaft angepasste Lehrmeth­o­d­en zu entwick­eln. Auch für Studierende, die Tuto­rien hal­ten, haben solche Weit­er­bil­dun­gen großen Mehrw­ert – jedoch müssen diese als Fort­bil­dungs­maß­nahme mit ent­lohn­ten Stun­den einge­plant wer­den. Abges­timmte Lern­in­halte und Meth­o­d­en kön­nen helfen, eine Atmo­sphäre des offe­nen Diskurs­es und Aus­tausches zu schaf­fen. Auch für Ver­wal­tungsmi­tar­bei­t­ende sind entsprechende Schu­lun­gen von großer Bedeu­tung, um auf die unter­schiedlichen Bedürfnisse einge­hen und möglichst pro­fes­sionell und sen­si­bel auf ver­schiedene Sit­u­a­tio­nen reagieren zu kön­nen. Im Rah­men ein­er fortschre­i­t­en­den Inter­na­tion­al­isierung ist dies bere­its seit Jahren nicht nur rel­e­vant, son­dern mit­tler­weile ein wesentlich­er Bestandteil des Arbeit­sall­t­ags. Wir fordern ver­mehrt Förder­pro­gramme für Frauen und nicht­binäre Per­so­n­en, die auf Geschlechterg­erechtigkeit in der Wis­senschaft abzie­len. Mit Blick auf die Geschlechterg­erechtigkeit erwarten wir gle­icher­maßen Unter­stützung­spro­gramme für Frauen, Män­ner und nicht­binäre Per­so­n­en, um einen gerecht­en Aus­gle­ich für alle Studienanfänger*innen zu schaf­fen sowie die Teil­habe aller Geschlechter an allen Stu­di­en­feldern zu ermöglichen. Dedi­zierte Pro­gramme für unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen sind beson­ders zu beto­nen, um auch his­torisch unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen expliz­it zu fördern. Eben­so müssen inter­na­tionale Studierende geziel­ter einge­bun­den wer­den, beson­ders im Hin­blick auf die derzeit­ige poli­tis­che Lage, damit sich alle Studieren­den in Bay­ern wohlfühlen. Diese Pro­gramme müssen, von Bere­ichen der Woh­nungssuche und Visa über eine kul­turelle Ein­führung, viele Aspek­te abdeck­en, um den Stu­di­en­start maßge­blich zu erle­ichtern. Die Hochschul­land­schaft muss divers­er und inklu­siv­er wer­den, um Bay­ern als Wis­senschafts­stan­dort attrak­tiv­er zu machen. Diver­sität sollte aus vie­len Grün­den gefördert wer­den, ins­beson­dere um aus der Vielfalt der Gemein­schaft her­aus kreative Lösun­gen für Prob­lem­stel­lun­gen zu erar­beit­en. Dominiert kon­tinuier­lich eine Gruppe das Han­deln der Gemein­schaft, wird rel­e­vantes Wis­sen ignori­ert und weniger offen nach Antworten auf Fragestel­lun­gen gesucht. Ger­ade im Bere­ich der Forschung, in der inno­v­a­tive, neue Denkan­sätze benötigt wer­den, um die Prob­leme unser­er Zukun­ft zu lösen, ist Diver­sität daher ein essen­zieller Bestandteil, um Erfolg zu erre­ichen. Hier­für muss ein Umfeld an Hochschulen geschaf­fen wer­den, das die Vielfalt fördert und die Bedarfe stützt, damit ver­schiedene Per­spek­tiv­en gle­ich­berechtigt gehört wer­den und somit das volle Poten­zial genutzt wer­den kann. [3], [4] Vere­inzelte bay­erische Hochschulen haben sich den Bere­ichen Diver­sität, Gle­ich­berech­ti­gung und Inklu­sion bere­its angenom­men und the­ma­tisieren diese sowie vere­inzelte andere inter­sek­tion­al wichtige The­men­bere­iche. Diese zeigen, wie wichtig die The­men für ein Zuge­hörigkeits­ge­fühl und ein erfol­gre­ich­es Miteinan­der in der Hochschul­ge­mein­schaft sind. Nichts­destotrotz müssen diese The­men­bere­iche durch eine explizite Anerken­nung und Förderung geziel­ter Pro­jek­te verdeut­licht wer­den. Förderun­gen für Unternehmen wie beispiel­sweise die „Ini­tia­tive neue Qual­ität der Arbeit“ kön­nen als Vor­bilder dienen [5]. Durch eine erhöhte Wertschätzung solch­er Pro­gramme und Ver­anstal­tun­gen kön­nen Anreize für die Erweiterung des Ange­bots geschaf­fen und somit eine Vervielfachung des Wis­sens erre­icht wer­den. Ergrif­f­ene Maß­nah­men müssen zudem regelmäßig evaluiert wer­den, damit diese keine For­malia darstellen, son­dern tat­säch­lich die Zusam­menge­hörigkeit und die gemein­same Lehr‑, Lern- und Forschung­sumge­bung verbessern. Im Rah­men dieser Auswer­tun­gen soll­ten die Studieren­den­vertre­tun­gen eben­so wie Lehrende und die Ver­wal­tung einge­bun­den wer­den. Nur durch den Erhalt der vielfälti­gen Per­spek­tiv­en, durch die Förderung von Gle­ich­berech­ti­gung und durch gegen­seit­i­gen Respekt kön­nen Hochschulen auch kün­ftig Vor­bilder sein und für die Wis­senschaft, Gesellschaft, Kul­tur, Poli­tik und Wirtschaft her­aus­ra­gende Tal­ente aus­bilden, die in der Vielfalt Stärke erken­nen. Lit­er­atur [1]           Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat, Geschäft­sor­d­nung. 2023. [2]          Virtuelle Hochschule Bay­ern, „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tion“. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://kurse.vhb.org/VHBPORTAL/kursprogramm/kursprogramm.jsp?kDetail=true&COURSEID=18149,80,1228,2 [3]          McK­in­sey & Com­pa­ny, „Erfol­gs­fak­tor kul­turelle Diver­sität und faire Teil­habe“, Aug. 2023. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2023/2023–09–18%20kulturelle%20vielfalt/2308_whitepaper_cultural_diversity_vs.pdf [4]          G. Krell und B. Sieben, „Diver­si­ty Man­age­ment: Chan­cen­gle­ich­heit für alle und auch als Wet­tbe­werb­svorteil“, in Chan­cen­gle­ich­heit durch Per­son­alpoli­tik, G. Krell, R. Ortlieb, und B. Sieben, Hrsg., Wies­baden: Gabler, 2011, S. 155–174. doi: 10.1007/978–3‑8349–6838–8_15. [5]          Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales, „INQA-Exper­i­­men­tier­räume“, www.inqa.de. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-experimentierraeume/uebersicht.html

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Ausbau des Studentischen Wohnens

Die vielerorts untrag­bare Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern zeigt, dass trotz bere­its beste­hen­der För­der­maß­nah­men weit­er­hin erhe­blich­er Hand­lungs­be­darf beste­ht. Der steigende Bedarf an sozialem Wohn­raum, wie in der Sozialer­he­bung des Deutschen Studieren­den­werks doku­men­tiert, unter­stre­icht die Notwendigkeit, den sozialen Woh­nungs­bau als pri­or­itäre Auf­gabe auf allen poli­tis­chen Ebe­nen zu ver­ankern [1]. Langfristige, plan­bare Investi­tio­nen, wie vom HRK-Bericht 2023 emp­fohlen, sind entschei­dend, um das Wohn­rau­mange­bot für Studierende nach­haltig zu erweit­ern und zu sta­bil­isieren [2]. Um die langfristige Sicherung von bezahlbarem Wohn­raum für Studierende zu gewährleis­ten, sind gezielte rechtliche Maß­nah­men erforder­lich, die Speku­la­tio­nen im Immo­bilien­markt, ins­beson­dere im Bere­ich des stu­den­tis­chen und sozialen Woh­nungs­baus, eindäm­men. Stu­di­en zeigen, dass speku­la­tive Investi­tio­nen in vie­len Großstädten zu steigen­den Mieten beitra­gen und damit die Wohn­si­t­u­a­tion weit­er ver­schär­fen. Ein angemessen­er rechtlich­er Rah­men kann dazu beitra­gen, diese Effek­te zu mildern und sta­bile Miet­preise sicherzustellen. [3] Ein zen­traler Ansatz zur Entschär­fung der Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende ist die Förderung des genossen­schaftlichen Woh­nungs­baus, der eine sta­bile und nach­haltige Alter­na­tive zu den stark steigen­den Preisen des pri­vat­en Woh­nungs­mark­tes bietet. Ins­beson­dere in Städten wie München, wo die durch­schnit­tliche Kalt­mi­ete im Jahr 2024 bei 21,57 EUR/m² liegt, und Augs­burg mit 12,82 EUR/m², wird die Dringlichkeit deut­lich [4], [5], [6]. Um langfristige Lösun­gen für bezahlbares stu­den­tis­ches Wohnen zu schaf­fen, soll­ten genossen­schaftliche Mod­elle und stu­den­tis­che Ini­tia­tiv­en durch gezielte Förderung und Unter­stützung aus­ge­baut wer­den. Hochschulen und Studieren­den­werke kön­nen dabei ihre Exper­tise in der Entwick­lung und Begleitung solch­er Pro­jek­te ein­brin­gen, etwa durch die Bere­it­stel­lung von Beratungsange­boten und Net­zw­erken, ohne direkt in die oper­a­tive Umset­zung einzu­greifen [7]. So kön­nen prax­is­na­he und inno­v­a­tive Wohnkonzepte entste­hen, die auf die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den einge­hen und die Wohn­si­t­u­a­tion nach­haltig verbessern. Ein spez­i­fis­ches und drin­gend erforder­lich­es Hand­lungs­feld zur Entschär­fung der stu­den­tis­chen Wohn­si­t­u­a­tion ist die deut­liche Erhöhung des Wohn­heimange­bots. Der MLP-Stu­­den­ten­­wohn­re­­port 2023 zeigt, dass in vie­len Hochschul­städten der Zugang zu Wohn­heim­plätzen stark begren­zt ist, wobei die Mieten an den unter­sucht­en Stan­dorten durch­schnit­tlich um 6,2 % gestiegen sind [8]. Angesichts dieser Entwick­lung ist es notwendig, den Aus­bau von Wohn­heimen gezielt zu fördern, um die Diskrepanz zwis­chen Ange­bot und Nach­frage zu ver­ringern. Die bish­eri­gen Maß­nah­men der Staat­sregierung zur Unter­stützung des stu­den­tis­chen Wohnens sind ein äußerst notwendi­ger, jedoch bei Weit­em nicht aus­re­ichen­der Schritt, um der steigen­den Nach­frage gerecht zu wer­den. Es bedarf ein­er ver­stärk­ten und koor­dinierten Zusam­me­nar­beit zwis­chen Kommunal‑, Lan­des- und Bun­de­sebene, um dieses Prob­lem erfol­gre­ich und zeit­nah anzuge­hen. Neben der Quan­tität des Wohn­rau­mange­bots ist die Entwick­lung nach­haltiger Wohn­mod­elle von entschei­den­der Bedeu­tung. Investi­tio­nen in kli­­ma- und ressourcenscho­nende Wohn­pro­jek­te sind notwendig, um langfristig bezahlbaren Wohn­raum zu schaf­fen, der sowohl ökol­o­gis­chen als auch sozialen Anforderun­gen entspricht. Die Pro­jek­te müssen sich dabei gegen­seit­ig ergänzen und die ver­schiede­nen Ebe­nen müssen koop­er­a­tiv nach effizien­ten Lösun­gen suchen. Konkrete Maß­nah­men zur Ent­las­tung des stu­den­tis­chen Woh­nungs­mark­tes umfassen die Bere­it­stel­lung von För­der­mit­teln, den Abbau bürokratis­ch­er Hür­den und die Nutzung öffentlich­er Flächen für den Bau neuer Wohn­heime. Auch die Poli­tik ist gefordert, die Bedin­gun­gen für den Woh­nungs­bau ins­ge­samt zu verbessern, etwa durch die ver­mehrte Ausweisung von Bauland an Hochschul­stan­dorten und steuer­liche Anreize für Inve­storen. Zusät­zlich sind Aufk­lärung und Bewusst­seins­bil­dung entschei­dend, um Studierende und die Öffentlichkeit über die Bedeu­tung von sozialem und genossen­schaftlichem Woh­nungs­bau zu informieren. Durch gezielte Kam­pag­nen kann die Dringlichkeit des The­mas verdeut­licht und die Unter­stützung für die notwendi­gen Maß­nah­men gesteigert wer­den. Bere­its beste­hende Pro­gramme wie „Junges Wohnen“ oder die Förderung von Miet­wohn­raum für Studierende in Bay­ern sind ein Schritt in die richtige Rich­tung, doch es bedarf auch ein­er ver­stärk­ten Sub­jek­t­förderung, um die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den bess­er zu unter­stützen. Nur durch diese umfassenden und koor­dinierten Anstren­gun­gen kann eine spür­bare Ent­las­tung der Wohn­si­t­u­a­tion für alle Bewohner*innen erre­icht wer­den. Abschließend lässt sich fes­thal­ten, dass die Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern ein­er drin­gen­den Verbesserung bedarf. Mit geziel­ten Maß­nah­men, ver­stärk­ter Zusam­me­nar­beit und langfristi­gen Investi­tio­nen kön­nen wir eine sta­bile und bezahlbare Wohn­si­t­u­a­tion schaf­fen, die den Bedürfnis­sen der Studieren­den gerecht wird. Jet­zt gilt es, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Lebens- und Stu­di­enbe­din­gun­gen nach­haltig zu verbessern und den Woh­nungs­markt zukun­ftssich­er zu gestal­ten. Lit­er­atur [1]           M. Kro­her u. a., „Die Studieren­den­be­fra­gung in Deutsch­land: 22. Sozialer­he­bung“, Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung (BMBF) Refer­at Hochschul- und Wis­senschafts­forschung, Berlin, Mai 2023. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/31790_22_Sozialerhebung_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=12 [2]          Hochschul­rek­torenkon­ferenz, „Entschließung des Sen­ats der HRK: Gute Rah­menbe­din­gun­gen für Studi­um und Lehre“, Hochschul­rek­torenkon­ferenz, März 2021. [3]          S. Malpezzi und S. Wachter, „The Role of Spec­u­la­tion in Real Estate Cycles“, Jour­nal of Real Estate Lit­er­a­ture, Bd. 13, Nr. 2, S. 141–164, Jan. 2005, doi: 10.1080/10835547.2005.12090156. [4]          C. Grigoleit und D. Vilsmeier, „Mieten in Bay­ern steigen weit­er“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/mieten-in-bayern-steigen-weiter,TsqUV7h [5]          A. M. Schröter, „Miet­spiegel München: Daten­er­he­bung erst­mals mit Auskun­ft­spflicht“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/bayern/mietspiegel-muenchen-datenerhebung-erstmals-mit-auskunftspflicht,Tzpi0Kp [6]          Mietspiegeltabelle.de, „Miet­spiegel Bay­ern“, Mietspiegeltabelle.de. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://mietspiegeltabelle.de/mietspiegel-bayern/ [7]          Y. Franz und E. Gru­ber, „The Chang­ing Role of Stu­dent Hous­ing as Social Infra­struc­ture“, Urban Plan­ning, Bd. 7, Nr. 4, Nov. 2022, doi: 10.17645/up.v7i4.5661. [8]          MLP Finanzber­atung SE, „MLP Stu­den­ten­wohn­re­port 2023“, MLP Finanzber­atung SE, 2023.

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Das Lehramt attraktiv gestalten — Studiengänge überarbeiten!

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) fordert umfassende Refor­men im Bere­ich des Lehramtsstudi­ums, um die Stu­di­engänge attrak­tiv­er zu gestal­ten und die Zahl der Studieren­den und Absolvent*innen zu erhöhen. „Statt weit­er­er Son­der­maß­nah­men benöti­gen wir eine grundle­gende Reform der Stu­di­engänge, sodass die Flex­i­bil­ität erhöht und die Studier­barkeit gesichert wird“, so Nils Weber, Sprech­er des BayStu­Ra. Stu­di­engänge müssen akkred­i­tiert und Entwick­lun­gen an Uni­ver­sitäten mitbe­dacht wer­den. Er führt weit­er aus: „Zur Studier­barkeit zählt auch die finanzielle Sicher­heit, die wir für BAföG-Empfänger*innen durch Anerken­nung der Vor­bere­itungszeit des Staat­sex­a­m­ens fordern.“ Die Prob­leme sind so vielschichtig wie die Fächerkom­bi­na­tion unter­schiedlich sind. Der hat zur Ver­net­zung eine Arbeits­gruppe ins Leben gerufen und muss fest­stellen: Viele Prob­leme treten bei allen Lehramts­for­men auf. So wird drin­gend eine bessere Betreu­ung in Prak­ti­ka benötigt, die zudem als Prü­fungsleis­tung anerkan­nt wer­den müssen. Ger­ade diese helfen, den Praxiss­chock zu über­winden. „Vor allem die zweite Phase der Lehrkräfte­bil­dung bere­it­et uns Sor­gen“, so Sprech­er Jakob Sehrig. „Es gibt kaum Trans­parenz und Plan­barkeit im Vor­feld und während dieser Phase fehlen Ombudsper­so­n­en, die Abhängigkeit­en von Einzelper­so­n­en reduziert“, fährt er vor. Ein ele­mentares Prob­lem liegt an dieser Stelle an der fehlen­den Verzah­nung des Studi­ums mit der zweit­en Phase. Doch auch die erste Staat­sex­a­m­en­sprü­fung als Abschluss der ersten Phase bedarf ein­er Über­ar­beitung. Ein mod­u­lar­isiertes Studi­um, das durch eine zen­tral­isierte Prü­fung mit Nis­chen­the­men abgeschlossen wird, erscheint längst nicht mehr zeit­gemäß. Objek­tive Bew­er­tungskri­te­rien eben­so wie ein Fokus auf rel­e­vante, zen­trale Inhalte wür­den die Prü­fung maßge­blich voran­brin­gen. „Unser Ziel muss es sein, die Stu­di­engänge attrak­tiv­er zu gestal­ten, damit wir die Zahl der erfol­gre­ichen Abschlüsse und Über­tritte ins Ref­er­en­dari­at erhöhen kön­nen. Darüber hin­aus wer­den wir durch eine inten­sive Über­ar­beitung die psy­chis­che Belas­tung reduzieren und somit den Lehrkräfte­man­gel entschär­fen“, urteilt Isabel­la Hen­nessen, Sprecherin des BayStu­Ra.

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