Autorenname: Moritz Schmid

Flexibilität durch studentische Minijobs erhalten, keine finanziellen Mehrbelastungen schaffen

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) blickt mit großer Sorge auf die aktuellen Vorschläge der Rentenkom­mis­sion, wodurch Mini­jobs kün­ftig gestrichen wer­den und Sozialver­sicherungsab­gaben anfall­en kön­nten. Für viele Studierende wür­den diese Vorschläge nicht nur spür­bare finanzielle Ein­bußen, son­dern auch die Ver­schär­fung von bere­its beste­hen­den prekären finanziellen Lebensla­gen bedeuten. “Studierende arbeit­en neben dem Studi­um, nicht um sich Extras zu leis­ten, son­dern um sich ihr Studi­um und Leben finanzieren zu kön­nen. Wer Rah­menbe­din­gun­gen für Mini­jobs ver­schlechtert, erhöht den finanziellen Druck und schafft keine Ent­las­tung”, verdeut­licht Sabine Kam­intzky, Sprecher*in des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats. Bere­its heute gehen rund 63% der Studieren­den neben ihrem Studi­um ein­er Beschäf­ti­gung nach und rund 55 % der BAföG-beziehen­­den Studieren­den sind darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern.1 Durch dieses Einkom­men bezahlen Studierende ihre Mieten, Lebens­mit­tel, ÖPNV-Tick­­ets und Lern­ma­te­ri­alien. Gle­ichzeit­ig steigen die Leben­shal­tungskosten seit Jahren deut­lich an. Für viele ist ein Mini­job neben dem angedacht­en Vol­lzeit­studi­um daher keine frei­willige Entschei­dung, son­dern eine finanzielle Notwendigkeit, um sich ein Vol­lzeit­studi­um ermöglichen zu kön­nen. Dabei spielt die flex­i­ble Möglichkeit eines kurzfristi­gen Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es eine Rolle, um steuer- und sozialver­sicherungsrechtliche Vorteile zu erhal­ten. Bis jet­zt waren Mini­jobs eine etablierte Option, um in einem klaren Rah­men von bis zu 43 Stun­den pro Monat, bei 13,90 Euro/Stunde Min­dest­lohn eine Ver­di­en­st­gren­ze von max­i­mal 603 Euro zu erre­ichen.2 Gemäß den Empfehlun­gen der Rentenkom­mis­sion wür­den hier­von jedoch rund 56 Euro, bei auss­chließlich renten­ver­sicherungspflichtiger Abgabe (9,3 %)3 oder bis zu 130 Euro bei vollen Sozialver­sicherungsab­gaben anfall­en.4Sofern die Mini­job- und damit auch die Opt-Out-Möglichkeit abgeschafft würde, stün­den Studieren­den in einem sozial­beitragspflichti­gen Beschäf­ti­gungsver­hält­nis (z.B. Werk­studieren­den­stelle) bei gle­ich­bleiben­den Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen entwed­er nur noch cir­ca 560 Euro beziehungsweise 470 Euro statt 603 Euro für den Leben­sun­ter­halt zur Ver­fü­gung. „Mini­jobs bieten Studieren­den die nötige Flex­i­bil­ität, um ihren Leben­sun­ter­halt neben einem Vol­lzeit­studi­um absich­ern zu kön­nen. Anhand der Vorschläge der Rentenkomis­sion wäre die Ausweitung der Aus­nah­meregelung von Schü­lerin­nen und Schülern auch auf Studierende nur sin­nvoll“, erk­lärt Moritz Schmid, Sprech­er des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats. Mini­jobs sind für viele Studierende exis­ten­ziell, um die Leben­shal­tungskosten neben einem Vol­lzeit­studi­um bewälti­gen zu kön­nen. Würde den Studieren­den kün­ftig bei ihren Beschäf­ti­gungsver­hält­nis­sen die Flex­i­bil­ität gestrichen wer­den, wür­den vie­len Studieren­den in ihrer gegen­wär­ti­gen Sit­u­a­tion entwed­er gerin­gere Net­toeinkom­men übrig­bleiben oder ein Wech­sel in umfan­gre­ichere und unflex­i­blere Beschäf­ti­gungsver­hält­nisse dro­hen. Bei­des erhöht den Druck auf Studierende, verken­nt die Leben­sre­al­itäten und kann die akademis­che Aus­bil­dung zusät­zlich erschw­eren. “Die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen tre­f­fen wieder diejeni­gen, die sich ein Studi­um durch eigene Erwerb­stätigkeit leis­ten kön­nen. Weniger Flex­i­bil­ität und weniger Net­to bedeutet für viele Studierende ein­fach nur mehr Arbeit­szeit und größeren Druck im Stu­di­en­all­t­ag. Das kann nicht das Ziel ein­er guten Renten­re­form sein”, erläutert Amir Hasu­kic, Sprech­er des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat würde daher eine Ausweitung der emp­fohle­nen Aus­nah­meregelung für Mini­jobs bei den Schüler*innen5 auch auf Studierende begrüßen, um die nötige Flex­i­bil­ität bei den stu­den­tis­chen Beschäf­ti­gungsver­hält­nis­sen beizube­hal­ten. Quellen: 1. Deutsches Studieren­den­werk (DSW) (2023): Die 22. Sozialer­he­bung: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studieren­den in Deutsch­land 2021. Haupt­bericht. https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/api/files/Soz22_Hauptbericht.pdf (Zugriff: 01.07.2026). 2. Deutsches Studieren­den­werk (DSW) (2026): Presse-State­­ment: Studierende müssen weit­er­hin Mini­jobs machen kön­nen. https://www.studierendenwerke.de/beitrag/presse-statement-studierende-muessen-weiterhin-minijobs-machen-koennen (Zugriff: 01.07.2026). 3. Bay­erisch­er Rund­funk (BR): „Mini­jobs vor dem Aus? Das bedeuten die Reform­pläne wirk­lich“. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/minijobs-vor-dem-aus-das-bedeuten-die-reform-plaene-wirklich,VNfmuHM (abgerufen am 06.07.2026).; DER SPIEGEL: „Rente: Was auf Studierende zukommt, wenn Mini­jobs weg­fall­en“. Ver­füg­bar unter: https://www.spiegel.de/start/rente-was-auf-studierende-zukommt-wenn-minijobs-wegfallen-a-75c6b6ab-6161–4ea6-aa97-3c2e3c89eace (abgerufen am 06.07.2026). 4. Süd­deutsche Zeitung: „Renten­re­form: Fol­gen – Mini­jobs – Ein­schnitte“. Ver­füg­bar unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/rentenreform-folgen-minijobs-einschnitte-li.3506595 (abgerufen am 06.07.2026). 5. Rentenkomis­sion 2026 – 33 Empfehlun­gen zur Renten­re­form. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html(Zugriff: 01.07.2026).

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Psychotherapeutische Weiterbildung sichern — Zukunftsperspektiven für Psychologiestudierende schaffen und die Versorgungskrise entschärfen

Der BayStu­Ra möge beschließen:Mit der Reform des Psy­chother­a­peutenge­set­zes 2019 wurde ein neuer appro­ba­tion­squal­i­fizieren­der Stu­di­en­weg geschaf­fen. Für die eigen­ständi­ge Tätigkeit als Fach­psy­chother­a­peutIn und ins­beson­dere für die ambu­lante Ver­sorgung geset­zlich ver­sichert­er Pati­entIn­nen ist weit­er­hin eine mehrjährige Weit­er­bil­dung erforder­lich. Deren struk­turelle Voraus­set­zun­gen sind bis heute nicht aus­re­ichend abgesichert. Bere­its jet­zt schließen jährlich in etwa 2500 Absolvierende den appro­ba­tion­squal­i­fizieren­den Mas­ter­stu­di­en­gang „M.Sc. Klin­is­che Psy­cholo­gie und Psy­chother­a­pie“ ab, während wenige dutzend Weit­er­bil­dungsplätze im gesamten Bun­des­ge­bi­et zur Ver­fü­gung ste­hen. Auch die Änderun­gen, welche im Zuge des zum 1. Jan­u­ar 2026 in Kraft getrete­nen „Geset­zes zur Befug­nis­er­weiterung und Ent­bürokratisierung in der Pflege“ erlassen wor­den sind, sind laut Fachver­bän­den nicht aus­re­ichend, um Weit­er­bil­dungsstellen finanziell zu ermöglichen. Fürviele Psy­cholo­gi­es­tudierende entste­ht dadurch fak­tisch ein Studi­um ohne real­is­tis­chen Beruf­sweg. Außer­dem sind ins­beson­dere junge Men­schen und Studierende über­durch­schnit­tlich häu­fig von psy­chis­chen Belas­tun­gen betrof­fen. Gle­ichzeit­ig beste­hen bere­its heute erhe­bliche Defizite in der psy­chother­a­peutis­chen Ver­sorgung: monate­lange Wartezeit­en auf Ther­a­pieplätze und zunehmend ungle­iche Zugangschan­cen prä­gen die Real­ität viel­er Betrof­fen­er. Schon 2018 betrug die Wartezeit für einen ambu­lanten Ther­a­pieplatz nahezufünf Monate. Ger­ade Studierende ver­fü­gen häu­fig nicht über die finanziellen Möglichkeit­en, lange Ver­sorgungslück­en pri­vat zu kom­pen­sieren. Psy­chis­che Gesund­heit darf keine Frage des Geld­beu­tels sein. Es gilt es zu beacht­en, dass Studierende zukün­ftige Arbeit­nehmerIn­nen und Arbeit­ge­berIn­nen sind und somit das Rück­grat unser­er Volk­swirtschaft bilden. Weit­er­hin sind psy­chis­che Erkrankun­gen der häu­fig­ste Grund, warum Arbeit­nehmerIn­nen nicht mehr am Erwerb­sleben teil­nehmen kön­nen. So zeigen Zahlen der Deutschen Renten­ver­sicherung, dass 2024 40,4 % aller Neuzugänge in der Erwerb­s­min­derungsrente auf­grund ein­er Indika­tion der Psy­cho­so­matik oder Psy­chother­a­pie erfol­gten. Wenn zukün­ftige Fachkräfte ihr Studi­um auf­grund fehlen­der Unter­stützung nicht zu Ende führen kön­nen oder sich psy­chis­che Erkrankun­gen bis ins Erwerb­sleben chronifizieren ergibt sich daraus ein erhe­blich­er Schaden an der Volk­swirtschaft. Beson­ders prob­lema­tisch ist dabei, dass es sich nicht um einen frei gestalt­baren Kar­ri­ereweg han­delt, son­dern um ein staatlich reformiertes und klar regle­men­tiertes Studi­um („Direk­t­studi­um Psy­chother­a­pie“). Studierende absolvieren ein langjähriges, appro­ba­tion­squal­i­fizieren­des Studi­um mit einem ein­deutig definierten Beruf­sziel, ohne dass anschließend aus­re­ichend Weit­er­bil­dungska­paz­itäten bere­it­ste­hen. Dadurch entste­ht erhe­bliche Pla­­nungs- und Zukun­ft­sun­sicher­heit für Psy­cholo­gi­es­tudierende und ange­hende Psy­chother­a­peutIn­nen. Ein staatlich geschaf­fen­er Aus­bil­dungsweg endet derzeit für viele Studierende fak­tisch ohne gesicherten Zugang zum Beruf. Dies unter­gräbt nicht nur die Ver­lässlichkeit akademis­ch­er Aus­bil­dung, son­dern gefährdet langfristig auch die psy­chother­a­peutis­che Ver­sorgung zukün­ftiger Gen­er­a­tio­nen. Die aktuelle Sit­u­a­tion erschw­ert damit nicht nur die indi­vidu­elle Beruf­s­pla­nung, son­dern gefährdet die Attrak­tiv­ität und Ver­lässlichkeit eines gesamten akademis­chen Beruf­swegs. Studierende investieren erhe­bliche Zeit und Ressourcen in ein hochspezial­isiertes Studi­um, begin­nend mit einem hochkom­pet­i­tiv­en Bach­e­lorab­schluss, gefol­gt von einemMas­ter­ab­schluss, welch­er noch viel restrik­ti­vere Zugangs­beschränkun­gen aufweist, und in aller Regel einen Abschluss mit exzel­len­ter Bach­e­lorge­samt­note voraus­set­zen. Der erwor­bene Beruf­szu­gang ist fak­tisch von ein­er Weit­er­bil­dung abhängig. Fehle­nentsprechende Stellen, dro­hen Wartezeit­en, unfrei­willige Umwege oder der Wech­sel in fach­fremde Tätigkeit­en. Die aktuelle Sit­u­a­tion trifft dabei ins­beson­dere die ersten Kohort­en des reformierten Stu­di­en­gangs. Sie tra­gen die Fol­gen ein­er unvoll­ständig umge­set­ztenReform, obwohl sie sich bewusst für den vom Geset­zge­ber vorge­se­henen Aus­bil­dungsweg entsch­ieden haben. Aus Sicht des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats ist es nicht akzept­abel, dass Studierende ein staatlich geschaf­fenes Studi­um absolvieren, ohne dassgle­ichzeit­ig ein real­is­tis­ch­er und plan­bar­er Zugang zumangestrebten Beruf gewährleis­tet wird.Die Krise der Weit­er­bil­dung und die Krise der psy­chother­a­peutis­chen Ver­sorgung sind dabei unmit­tel­bar miteinan­der ver­bun­den. Ohne aus­re­ichend Weit­er­bil­dungsstellen fehlen­langfristig die Fach­psy­chother­a­peutIn­nen, die die ambu­lante Ver­sorgung psy­chisch erkrank­ter Men­schen sich­ern sollen. Sta­tis­tis­che Infor­ma­tio­nen aus dem Arztreg­is­ter der Kassenärztlichen Bun­desvere­ini­gung aus 2025 zeigten, dass 29,8 % aller psy­chol­o­gis­chenPsy­chother­a­peutIn­nen über 60 Jahre alt sind. Weit­ere 22,3 % sind zwis­chen 50 und 59 Jahre alt.7 Bei aus­bleiben­der Anpas­sung steuern Bund und Län­der auf dem direk­ten Weg in die Ver­stärkung ein­er bere­its beste­hen­den Unter­ver­sorgung im psy­chother­a­peutis­chenBere­ich zu. Gle­ichzeit­ig trifft diese Unter­ver­sorgung ger­ade junge Men­schen, Studierende und Frauen beson­ders stark. 2024 wiesen 47 % aller Frauen zwis­chen 18 und 29 eine Depres­­sions- oder Angst­symp­to­matik auf. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) sieht daher sowohl den Bund als auch die Län­der in der Ver­ant­wor­tung, die struk­turellen Voraus­set­zun­gen psy­chother­a­peutis­ch­er Weit­er­bil­dung endlich verbindlich abzu­sich­ern.Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert daher auf Lan­desebene:

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Steigende Lebenshaltungskosten, Versprechen in der Schwebe: BayStuRa fordert Umsetzung der vereinbarten BAföG-Erhöhung

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ist angesichts der aktuellen Debat­te besorgt über die im Koali­tionsver­trag vere­in­barte BAföG-Reform. Die jüng­sten Aus­sagen von Unions­frak­tion­schef Jens Spahn und Bun­des­forschungsmin­is­terin Dorothee Bär lassen befürcht­en, dass notwendi­ge Verbesserun­gen für Studierende aus­bleiben kön­nten. Studierende sind seit Jahren durch drastisch steigende Leben­shal­tungskosten wie Miete, Lebens­mit­tel, Kranken­ver­sicherung und Strom einem erhöht­en finanziellen Druck aus­ge­set­zt. Unter den derzeit­i­gen Rah­menbe­din­gun­gen ist mehr als die Hälfte der BAföG-beziehen­­den Studieren­den (55 %) darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern. “Studierende sparen längst beim Wohn­raum, bei Ernährung, Freizeit, Gesund­heit und teil­weise sog­ar beim Studi­um selb­st. Sol­i­dar­ität bedeutet nicht, diejeni­gen weit­er zu belas­ten, die ohne­hin wenig haben.” — Amir Hasu­kic Wie prekär die finanzielle Lage viel­er Studieren­der ins­ge­samt ist, zeigt ein Bericht der EU-SILC aus dem Jahr 2023: Dem­nach gal­ten 35 % aller Studieren­den als armutsge­fährdet[1]. Beson­ders drastisch fällt der Befund für jene aus, die in einem eige­nen Haushalt oder in ein­er Wohnge­mein­schaft leben – hier sind rund 77 % von Armut bedro­ht. Damit gel­ten Studierende als eine der am stärk­sten armutsge­fährde­ten Grup­pen in Deutsch­land. Die Debat­te wird derzeit von Aus­sagen geprägt, wonach Studierende “sehr priv­i­legiert” seien oder dass es “kein Dra­ma” sei, neben dem Studi­um zusät­zlich zu arbeit­en. Diese Darstel­lung verken­nt die Real­ität viel­er Studieren­der. Wer 15 oder 20 Stun­den pro Woche arbeit­en muss, um Miete und Lebens­mit­tel bezahlen zu kön­nen, studiert nicht mehr unter densel­ben Bedin­gun­gen wie diejeni­gen, die sich voll­ständig auf ihr Studi­um konzen­tri­eren kön­nen. “BAföG ist kein Luxus und Studieren darf keine Frage des Geld­beu­tels sein. Für viele Studierende ist BAföG eine Voraus­set­zung, um über­haupt studieren zu kön­nen.” Sabine Kam­intzky Beson­ders betrof­fensind Studierende aus einkom­menss­chwachen Fam­i­lien, Studierende mit Kindern, Studierende mit Beein­träch­ti­gun­gen oder chro­nis­chen Erkrankun­gen sowie Studierende mit Migra­tions­geschichte. Für sie bedeutet eine unzure­ichende Stu­di­en­fi­nanzierung nicht mehr Eigen­ver­ant­wor­tung, son­dern eine zusät­zliche Hürde auf dem Weg zu einem Stu­di­en­ab­schluss. “Wer Bil­dungsauf­stiege ermöglichen will, muss auch Ver­lässlichkeit schaf­fen. Die BAföG-Erhöhung ist bere­its im Koali­tionsver­trag eingepreist vere­in­bart. Die Debat­te erneut aufzu­machen, beschädigt das Ver­trauen in Bil­dungspoli­tik.” — Moritz Schmid Sollte die angekündigte BAföG-Reform aus­bleiben, dro­hen gravierende Fol­gen: Mehr Studierende wären weit­er­hin einem erhöht­en Armut­srisiko aus­ge­set­zt, Stu­dien­zeit­en ver­längern sich, psy­chis­che und kör­per­liche Belas­tun­gen nehmen weit­er zu und die Zahl der Stu­di­en­ab­brüche kön­nte steigen. Gle­ichzeit­ig entschei­det der Kon­to­stand der Eltern noch stärk­er darüber, wer sich ein Studi­um leis­ten kann und welch­er Stu­di­en­stan­dort dadurch in Frage kommt. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert deshalb die Unions­frak­tion auf, Wer Bil­dung ver­spricht, muss sie auch finanzieren. Studierende brauchen Per­spek­tiv­en und keine Spar­poli­tik auf ihrem Rück­en. Die Bil­dungs­gerechtigkeit in Deutsch­land darf nicht zur Spar­masse des Bun­de­shaushalts wer­den. Es ist kurzsichtig, bei der Bil­dung zu sparen, nur weil kein wirtschaftlich­es Wach­s­tum sofort in Aus­sicht ste­ht. [1] Armutsge­fährdet: weniger als 60 % des Medi­aneinkom­mens; Quellen: BMBF, CHE, Hochschul­dat­en

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AG Awareness und Gleichstellung

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat beschließt die Ein­rich­tung ein­er Arbeits­gruppe „Aware­ness und Gle­ich­stel­lung“. Ziel der Arbeits­gruppe ist es, beste­hende gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Her­aus­forderun­gen im Hochschulkon­text zu iden­ti­fizieren, Posi­tio­nen zu erar­beit­en sowie Maß­nah­men zur Förderung von Chan­cen­gerechtigkeit und Diver­sität zu entwick­eln. Dabei sollen ins­beson­dere struk­turelle Benachteili­gun­gen auf­grund von Geschlecht, sex­uelle Ori­en­tierung und sozialer Herkun­ft in den Blick genom­men wer­den.

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Unbeschränkte Anzahl von Prüfungsversuchen

Der fol­gende Antrag soll Let­ztver­suche aus­geschlossen Grund­la­gen­prü­fun­gen und Abschlus­sar­beit­en behan­deln. Der soge­nan­nte Let­ztver­such bei Prü­fun­gen stellt für viele Studierende eine erhe­bliche psy­chis­che Belas­tung während der gesamten Stu­dien­zeit dar. Die Sorge, durch das endgültige Nichtbeste­hen ein­er einzel­nen Mod­ul­prü­fun­gen den Anspruch auf die Fort­set­zung des Studi­ums und die Möglichkeit auf Ausübung eines angestrebten Berufs zu ver­lieren, erzeugt nicht nur enor­men Druck, son­dern fördert auch keine gesunde und nach­haltige Ler­numge­bung. Diese dauer­hafte Unsicher­heit und der damit ver­bun­dene Druck ste­hen ein­er gesun­den Lern- und Prü­fungskul­tur ent­ge­gen. Prü­fun­gen sollen den Kom­pe­ten­z­er­werb sicht­bar machen und Studierende in ihrer akademis­chen Entwick­lung begleit­en. Ger­ade in stress­in­ten­siv­en Prü­fungsphasen wirken Let­ztver­suche häu­fig kon­trapro­duk­tiv, weil nicht nur die tat­säch­liche fach­liche Kom­pe­tenz geprüft wird, son­dern zunehmend auch die Fähigkeit, mit mas­sivem psy­chis­chen, gesund­heitss­chädi­gen­den Stress umzuge­hen. Unter­schiedliche Stu­di­en­ver­läufe und indi­vidu­elle Leben­sre­al­itäten wie Krankheit, stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gun­gen [Quelle: Best3], Erwerb­stätigkeit, finanzielle Belas­tun­gen oder per­sön­liche Krisen kön­nen sich maßge­blich erschw­erend auf die Stu­di­en­leis­tung auswirken. Diese Fak­toren sollen durch Härte­fal­län­träge berück­sichtigt wer­den kön­nen. Ein Sys­tem, bei dem durch diesen Let­ztver­such endgültige Kon­se­quen­zen für den gesamten Bil­­dungs- und Beruf­sweg entste­hen, wird diesen unter­schiedlichen Lebenssi­t­u­a­tio­nen näm­lich nicht gerecht. Die Abschaf­fung des Let­ztver­suchs bedeutet nicht akademis­che Stan­dards abzuschaf­fen oder die Qual­ität der Lehre zu min­dern, son­dern ermöglicht lediglich eine Flex­i­bil­ität des indi­vidu­ellen Stu­di­en­ver­laufs inner­halb der begren­zten Max­i­mal­stu­dien­zeit. Darüber hin­aus unter­schei­den sich die Regelun­gen zu Let­ztver­suchen und zum endgülti­gen Nichtbeste­hen zwis­chen Hochschulen und Stu­di­engän­gen teil­weise erhe­blich. Diese Unter­schiede führen zu Ungle­ich­heit­en im bay­erischen Hochschul­sys­tem. Des Weit­eren möcht­en wir uns eben­falls für Wieder­hol­un­gen von bestande­nen Prü­fun­gen ein­set­zen um die Option der Noten­verbesserung anzu­bi­eten. Ein mod­ernes und gerecht­es Prü­fungssys­tem muss auf Fair­ness, Ver­hält­nis­mäßigkeit und Flex­i­bil­ität aus­gerichtet sowie auf die indi­vidu­ellen Leben­sum­stände der Studieren­den zugeschnit­ten sein. Endgültige Prü­fungsver­suche sollen abgeschafft und durch faire, studieren­den­fre­undliche Wieder­hol­ungsregelun­gen erset­zt wer­den. Prü­fun­gen müssen der Kom­pe­ten­zver­mit­tlung dienen und dür­fen nicht über­pro­por­tion­al exis­ten­zielle Fol­gen für Studierende haben.

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Pay-to-Win im Studium: Warum Gebühren für Verbesserungsversuche im Jurastudium ungerecht sind.

Mit großer Sorge beobacht­en wir die geplante Änderung der Juris­tis­chen Aus­­bil­­dungs- und Prü­fung­sor­d­nung (JAPO). Darin sollen zeit­gle­ich mit den E‑Examen Prü­fungs­ge­bühren für den Verbesserungsver­such im ersten juris­tis­chen Staat­sex­a­m­en (350 Euro) und im zweit­en Staats-exa­m­en (650 Euro) einge­führt wer­den. Bish­er waren diese Verbesserungsver­suche kosten­frei – und das aus gutem Grund. Die Ein­führung dieser enor­men Gebühren ist entsch­ieden abzu-lehnen.  Diese Maß­nahme stellt eine erhe­bliche zusät­zliche finanzielle Belas­tung für Studierende dar. Bere­its heute ist das Juras­tudi­um ein­er der kosten­in­ten­sivsten und belas­tend­sten Stu­di­en-gänge: eine jahre­lange Stu­dien­zeit ohne Einkom­men, kostenpflichtige Repeti­to­rien, teure Lern-mate­ri­alien und oft­mals ein erhe­blich­er psy­chis­ch­er Druck. Nun sollen Studierende auch noch für die Möglichkeit bezahlen, ihre ein­mal erzielte Note zu verbessern. Das ist sozial ungerecht und trifft vor allem Studierende aus einkom­menss­chwächeren Fam­i­lien. Die geplanten Ände-run­­gen unter­graben die Chan­cen­gle­ich­heit im juris­tis­chen Aus­bil­dungssys­tem. Die End­note im Staat­sex­a­m­en entschei­det maßge­blich über die beru­fliche Per­spek­tive, obwohl sie lediglich auf dem Ergeb­nis ein­er einzi­gen Woche des gesamten Studi­ums basiert. Der Zugang zu Kar­ri-eren in Jus­tiz, Ver­wal­tung und Wis­senschaft hängt fast auss­chließlich von den erbracht­en Leis-tun­­gen im Staat­sex­a­m­en ab. Eine Noten­verbesserung an eine finanzielle Hürde zu kop­peln, wi-der­spricht jedem Anspruch an ein leis­tung­sori­en­tiertes Aus­bil­dungssys­tem. Die geplanten Ge-bühren führen zu ein­er Selek­tion und ver­schär­fen die soziale Ungle­ich­heit. Sabine Kam­intzky betont: “Wer aus einem finanzs­tarken Eltern­haus stammt, kann sich einen zweit­en Ver­such – und damit eine bessere Note – leis­ten. Die geplanten Gebühren ver­schieben die Spiel­regeln: Nicht mehr nur Leis­tung zählt, son­dern auch finanzielle Möglichkeit­en. Wer Chan­cen bepreist, pro­duziert Ungle­ich­heit – genau das passiert hier.“  Darüber hin­aus wirft auch die konkrete Aus­gestal­tung der Gebühren erhe­bliche Fra­gen auf. Der deut­liche Preis­sprung zwis­chen dem ersten und dem zweit­en Staat­sex­a­m­en (350 Euro bzw. 650 Euro) ist sach­lich kaum nachvol­lziehbar. Für Studierende entste­ht der Ein­druck, dass die Höhe der Gebühr für das zweite Exa­m­en nicht sach­lich begrün­det ist, son­dern schlicht festge-set­zt wurde. Es bleibt unklar, warum der Verbesserungsver­such im zweit­en Exa­m­en nahezu dop­pelt so hoch bepreist wer­den soll, obwohl bei­de Prü­fun­gen zen­trale Bestandteile der­sel­ben Aus­bil­dung darstellen. Als Begrün­dung für die Ein­führung der Gebühren führt das Min­is­teri­um an, dass sich Studierende regelmäßig zum Exa­m­en anmelden, jedoch nicht erscheinen und dadurch ver­mei­d­bare Kosten verur­sachen. Dieses Prob­lem ist dur­chaus real, die gewählte Lösung jedoch wenig ziel­gerichtet. Eine pauschale Kosten­be­las­tung aller Prüflinge im Verbesse-rungsver­­such trifft auch diejeni­gen, die sich ver­ant­wor­tungsvoll ver­hal­ten und tat­säch­lich an der Prü­fung teil­nehmen. Deut­lich sin­nvoller wäre eine dif­feren­zierte Regelung: Beispiel­sweise kön­nten Gebühren gezielt bei unbe­grün­de­tem Nichter­scheinen erhoben wer­den. Ein solch­er Ansatz würde Fehlver­hal­ten adressieren, ohne zugle­ich alle Prüflinge pauschal zu belas­ten. Hinzu kommt, dass im Zuge der geplanten Änderun­gen auch die Ein­führung des E‑Examens vor­angetrieben wird. Diese Entwick­lung ist grund­sät­zlich zu begrüßen: Die Dig­i­tal­isierung der Prü­fungs­for­mate ist über­fäl­lig und kann zu mehr Effizienz, Ein­heitlichkeit und zeit­gemäßen Prü-fungs­be­d­in­­gun­­gen beitra­gen. Prob­lema­tisch ist jedoch, dass ein Teil der damit ver­bun­de­nen Kosten offen­bar auf die Studieren­den durch die Verbesserungsver­suche umgelegt wer­den soll. Mit der Ein­führung weit­er­er Kosten wer­den ohne­hin weniger priv­i­legierte Studierende struk­turell aus­geschlossen.  Darüber hin­aus ist der hochschulpoli­tis­che Effekt dieser Regelung nicht hin­re­ichend durch-dacht. Die zusät­zliche finanzielle Hürde wird dazu führen, dass Studierende noch größere Angst vor dem Staat­sex­a­m­en entwick­eln. Wenn ein Verbesserungsver­such nicht nur emo­tion­al, son-dern auch finanziell sank­tion­iert oder aus finanziellen Grün­den unmöglich wird, wer­den viele Studierende ver­suchen, auf Num­mer sich­er zu gehen und ihr Exa­m­en weit­er hin­auszuzögern. Die Fol­gen sind län­gere Stu­dien­zeit­en und eine stärkere Inanspruch­nahme von uni­ver­sitären Ange­boten wie Klausurenkursen und Exa­m­ens­be­treu­un­gen. Diese sind betreu­ungs- und kos-ten­in­ten­­siv und verur­sachen erhe­bliche Mehrkosten für die Uni­ver­sitäten – ein Effekt, der den ange­blichen finanziellen Nutzen der Gebühren ad absur­dum führt.  Auch gesellschaftlich ist die geplante Regelung äußerst kri­tisch zu bew­erten. Wenn sich weni-ger Studierende einen Verbesserungsver­such leis­ten kön­nen oder wollen, sinkt die Zahl der Ab-sol­ventin­­nen und Absol­ven­ten mit Prädikat­sex­a­m­en. Ger­ade diese Noten sind jedoch häu­fig Voraus­set­zung für den Zugang zur Jus­tiz. Angesichts des bere­its beste­hen­den und sich weit­er ver­schär­fend­en Richter*innenmangels ist es bil­­dungs- und gesellschaft­spoli­tisch unver­ant-wortlich, struk­turelle Hür­den zu schaf­fen, die eine Noten­verbesserung erschw­eren. Amir Hasu­kic bekräftigt: “Anstatt Zugänge zu juris­tis­chen Berufen zu öff­nen und chan­cen­gerecht zu gestal-ten, wird die soziale Ungerechtigkeit im Juras­tudi­um ver­stärkt. Aus einem Exa­m­en wird ein Preiss­child, und das hat im Bil­dungssys­tem nichts ver­loren.” Statt jun­gen Men­schen die Per-spek­­tive auf eine Leis­tungsverbesserung zu ver­bauen, müsste diese vielmehr aktiv gefördert wer­den. Das juris­tis­che Staat­sex­a­m­en ist einzi­gar­tig. In kaum einem anderen Stu­di­en­gang hängt die End­note so stark von ein­er extrem kurzen Prü­fungsphase ab, die über Jahre der Aus-bil­­dung hin­weg entschei­det. Moritz Schmid verdeut­licht: “Genau deshalb ist es essen­ziell, Stu-dieren­­den die Möglichkeit zu geben, sich zu verbessern, Erfahrun­gen aus dem ersten Ver­such zu nutzen und ihre tat­säch­liche Leis­tungs­fähigkeit unter Beweis zu stellen. Wer seine Exa­m­ens-note verbessern will, sollte nur an Leis­tung gemessen wer­den – nicht am Kon­to­stand.” Abschließend lässt sich fes­thal­ten: Die Ein­führung von Gebühren für den Verbesserungsver-such im Staat­sex­a­m­en ist sozial ungerecht, ver­schärft die Bil­dung­sun­gle­ich­heit, belastet die Uni­ver­sitäten zusät­zlich und hat neg­a­tive Auswirkun­gen auf die gesamte Gesellschaft. Diese geplante Änderung der JAPO darf nicht umge­set­zt wer­den. Der Verbesserungsver­such muss weit­er­hin kosten­frei bleiben – im Inter­esse der Chan­cen­gle­ich­heit, der Qual­ität der juris­tis­chen Aus­bil­dung und ein­er funk­tions­fähi­gen Jus­tiz. 

Pay-to-Win im Studium: Warum Gebühren für Verbesserungsversuche im Jurastudium ungerecht sind. Weiterlesen »

Gründung der AG Wohnen

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) grün­det eine Arbeits­gruppe „Wohnen“(AG Wohnen). Ziel ist es zunächst die unter­schiedlichen Bedin­gun­gen und Prob­leme der stu­den­tis­chen Wohn­si­t­u­a­tion in Bay­ern zu erfassen. Auf dieser Grund­lage soll anschließend die Zusam­me­nar­beit mit ver­schieden­em Stakeholder*innen ver­tieft wer­den.

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Code of Conduct

Präam­bel Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) ist das geset­zlich legit­imierte Gremi­um der bay­erischen Studieren­den­vertre­tun­gen nach Art. 28 Bay­HIG. Das Gremi­um lebt vom Einzel­nen und von dem ehre­namtlichen Engage­ment der Del­e­ga­tio­nen und deren Studieren­den aus den einzel­nen Mit­glied­shochschulen. Dabei wer­den die ver­schiede­nen Fachrich­tun­gen und indi­vidu­ellen Hin­ter­gründe der Studieren­den aus­drück­lich begrüßt. Der BayStu­Ra set­zt sich für eine plu­ral­is­tis­che Hochschul­land­schaft ein, was sich auch im Gremi­um aktiv wider­spiegeln soll. Diese Vielfalt und die damit ver­bun­dene Mul­ti­per­spek­tiv­ität im Hin­blick auf die stu­den­tis­chen Belange ist eine starke Ressource und der Antrieb unser­er poli­tis­chen Arbeit.  Damit die Vielfalt unseres Gremi­ums im gemein­samen Arbeit­en frucht­bar wer­den kann, braucht es eine Kul­tur des Respek­ts, der Offen­heit und der gegen­seit­i­gen Anerken­nung. Dieser hier for­mulierte “Code of Con­duct” ist die gemein­same Selb­stverpflich­tung dazu. Er gilt für alle Per­so­n­en, die ihre Per­spek­tiv­en und die der Studieren­den ihrer Hochschulen im BayStu­Ra ein­brin­gen.  1. Umgang miteinan­der & Kom­mu­nika­tion Wir möcht­en eine offene respek­tvolle Atmo­sphäre schaf­fen, in der sich alle Beteiligten sich­er fühlen, das Wort zu ergreifen, Fra­gen zu stellen und miteinan­der in den Aus­tausch zu treten – unab­hängig vom jew­eili­gen Erfahrungsniveau, der Hochschule oder Funk­tion im Gremi­um. Wir ver­ste­hen uns als Organ mit flachen Hier­ar­chien und ein­er reflek­tierten Fehlerkul­tur. Jede Del­e­ga­tion und jede Stimme zählt gle­ich. Unsere Posi­tio­nen und Beschlüsse wer­den gemein­sam im Gremi­um disku­tiert und beschlossen. Unter einem guten Umgang ver­ste­hen wir: Einan­der aktiv zuzuhören und ausre­den zu lassen. Auf Augen­höhe, wertschätzend und pos­i­tiv zu kom­mu­nizieren — (pas­siv) aggres­sives Ver­hal­ten und Sprache lehnen wir grund­sät­zlich ab. Aktiv darauf zu acht­en, dass alle Per­so­n­en zu Wort kom­men. Gegen­seit­ige Rück­sicht­nahme für den hohen Aufwand durch unser ehre­namtlich­es hochschulpoli­tis­ches Engage­­ment- Wir erken­nen die ehre­namtliche Leis­tung Aller an. Auss­chließlich inhalt­sori­en­tiert und kon­struk­tiv zu arbeit­en — per­sön­liche Konflikte/Auseinandersetzungen haben in unserem Gremi­um keinen Platz. Die Mei­n­ung von jedem ist gle­ich­w­er­tig — Das „Recht des Lauteren” hat in unserem Gremi­um keinen Platz. Interne Beratun­gen ver­traulich zu behan­deln und keine Inhalte ohne Ein­willi­gung nach außen zu tra­gen. Inklu­sive Sprache und das Ansprechen aller Men­schen mit den gewün­scht­en Pronomen und Namen. Eine bar­ri­ere­freie Teil­habe für alle Inhalte zu gewährleis­ten beson­ders bei der Wahl des Ver­anstal­tung­sortes und in unser­er inter­nen Kom­mu­nika­tion. 2. Aware­ness  Unser Gremi­um ist ein Ort, an dem sich alle sich­er fühlen sollen. Darum posi­tion­ieren wir uns aktiv gegen jegliche Form von Beläs­ti­gung oder über­grif­fi­gen Ver­hal­ten. Dies umfasst ver­bales, non­ver­bales und kör­per­lich­es Ver­hal­ten, das von der betrof­fe­nen Per­son nicht gewün­scht wird. Ein fehlen­des Nein ist keine Zus­tim­mung.  Das bedeutet für uns: 3. Antidiskri­m­inierung  Diskri­m­inierung und Aus­gren­zung – ob offen oder verdeckt, ob beab­sichtigt oder nicht – tolerieren wir nicht. Das gilt ins­beson­dere für Äußerun­gen und Ver­hal­tensweisen, die auf fol­gende Merk­male abzie­len oder diese abw­erten: Alter, Geschlecht, Nation­al­ität, Reli­gion, eth­nis­che oder soziale Herkun­ft, sex­uelle Ori­en­tierung, physis­che oder psy­chis­che Ein­schränkung und poli­tis­che Überzeu­gung im Rah­men der frei­heitlich- demokratis­chen Grun­dord­nung.  Konkret posi­tion­ieren wir uns gegen: Belei­di­gun­gen, stereo­type Zuschrei­bun­gen, Her­ab­würdi­gun­gen und das Ver­bre­it­en diskri­m­inieren­der Inhalte, sex­is­tis­ch­er, ras­sis­tis­ch­er Inhalte oder anderen illib­eralen Gesellschafts­bildern (alles fernab der demokratis­chen Grun­dord­nung) – auch in „codiert­er” oder ver­meintlich humoris­tis­ch­er Form.  Das bedeutet für uns:  4. Umgang mit Kon­flik­ten, Kri­tik & Beschw­er­den  Unter­schiedliche Mei­n­un­gen sind wün­schenswert und Span­nun­gen sind in einem poli­tis­chen Gremi­um nor­mal. Entschei­dend ist ein kon­struk­tiv­er Umgang damit.  Damit meinen wir: Es ist jed­erzeit möglich sich mit Anliegen — schriftlich oder mündlich (anonym möglich) – an das Sprecher*innenteam oder die Ombudsper­so­n­en zu wen­den. Diese behan­deln sie ver­traulich und ergeb­nisof­fen. Das Melden von Fehlver­hal­ten darf keine Nachteile zur Folge haben, da es für unsere ehrliche und offene Gremienkul­tur ste­ht.  5. Dig­i­tale Kom­mu­nika­tion  Chats, E‑Mails und Videokon­feren­zen sind für unsere Arbeit unverzicht­bar. Auch in diesen Räu­men gel­ten die gle­ichen Grund­sätze wie in physis­chen Sitzun­gen.  Wir verpflicht­en uns:  6. Gel­tung & Selb­stverpflich­tung  Durch meine per­sön­liche Aktiv­ität im BayStu­Ra oder den AGs erkenne ich diesen “Code of Con­duct” als verbindliche Grund­lage unseres Miteinan­ders an. Ich trage aktiv dazu bei, die darin beschriebe­nen Werte zu leben und auch weit­erzugeben – und spreche an, wenn ich Fehlver­hal­ten erlebe oder beobachte.

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Neugründung der AG Gesundheit

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat möge die Neu­grün­dung der AG Gesund­heitbeschließen. Die AG Gesund­heit hat das Ziel, sich sys­tem­a­tisch mit dem The­ma Gesund­heit Studieren­der auseinan­derzuset­zen, beste­hende Her­aus­forderun­gen zu iden­ti­fizieren, struk­turelle Bedarfe sicht­bar zu machen und konkrete Maß­nah­men zur Förderung der stu­den­tis­chen Gesund­heit zu entwick­eln. Die AG soll darüber hin­aus als fach­liche Aus­­tausch- und Ver­net­zungsplat­tform dienen und Koop­er­a­tio­nen sowohl inner­halb der Hochschule als auch mit exter­nen Akteur*innen auf­bauen.

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